1190/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des SE Lenzen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 betreffend Gastronomie im Museum für Ostasiatische Kunst
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3696 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/4515 Vorlagen-Nummer 24.04.2025 1190/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des SE Lenzen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 betreffend Gastronomie im Museum für Ostasiatische Kunst Der SE Lenzen bittet um einen Sachstandsbericht zur „Gastronomie im MOK“. Antwort der Verwaltung: Bedeutung der Wiederverpachtung des Museumscafés Das Museumscafé im Museum für Ostasiatische Kunst (MOK) ist seit dem 01.08.2020 nicht verpachtet. Die Reaktivierung des Museumscafés ist ein wesentliches Element zur Belebung des Museumsstandorts und zur Attraktivitätssteigerung für Besucher*innen. Das gastronomi- sche Angebot im Museum erfüllt eine doppelte Funktion: Es dient der Versorgung der Muse- umsbesucher*innen während des regulären Museumsbetriebs und übernimmt zugleich die Bewirtung bei Sonderveranstaltungen, Empfängen oder externen Anmietungen. Damit leistet der Cafébetrieb einen Beitrag zur Profilierung des Hauses als Veranstaltungsort und steigert gleichzeitig das Einnahmepotenzial aus Drittmitteln. Besondere Relevanz erhält die Wiederverpachtung durch das zunehmende Bedürfnis nach Aufenthaltsqualität und gastfreundlichen Serviceangeboten im musealen Kontext, wie sie auch in der aktuellen Kulturentwicklungsplanung betont werden. Die gastronomische Nutzung von Räumlichkeiten ist bereits baulich vorgesehen. Entsprechend wird mit der Konzessions- vergabe angestrebt, eine*n qualifizierte*n Betreiber*in mit tragfähigem wirtschaftlichen Kon- zept zu gewinnen, der*die zur Identität und Zielgruppe des Hauses passt. Aktuelle Situation Die Ausschreibungsvorbereitung für einen neuen Pachtvertrag ist weitgehend abgeschlossen, mit der technischen Prüfung der Ausstattung sowie der Rückmeldung der Aufsichtsbehörden kann der Ausschreibungsprozess im zweiten Quartal 2025 eingeleitet werden. Die Vergabe wird noch in 2025 angestrebt, um eine Betriebsaufnahme im laufenden Haushaltsjahr zu er- möglichen. Im Detail sind folgende Prüfstränge in Bearbeitung: Hygieneanforderungen und Arbeitsschutz: Es wurde Kontakt zum Gesundheitsamt Köln sowie zur Stabsstelle Arbeitsschutz der Stadt Köln aufgenommen. Ziele sind eine Begehung und die abschließende schriftliche Einschätzung zur Eignung der Räumlich- keiten. 2 Einbaugeräte / Elektrosicherheit: Die Beauftragung einer externen Elektrofirma zur technischen Überprüfung der verbauten Theken- und Küchengeräte wird kurzfristig er- folgen. Überprüfung der Bestuhlungsplanung und Thekenangaben: Eine Überprüfung vor Ort wird zur finalen Abgleichung von Bestand und Planangaben durch den Fachbe- reich Gebäudemanagement begleitet. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen: Das Leistungsverzeichnis sowie ein aktualisierter Pachtvertragsentwurf liegen in Entwurfsfassung vor und berücksichtigen die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen an den Betrieb sowie das gestalterische und konzeptionelle Erscheinungsbild des Hauses. Form der Vergabe Die Vergabe der Gastronomiefläche erfolgt als Konzessionsvergabe, d.h. der*die Be- treiber*in erhält ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Zahlung eines Pachtzinses. Die Bewerber*innen müssen ein tragfähiges und nachhaltiges Betriebskonzept sowie relevante Nachweise (Referenzen, Bonität, Hygienekenntnisse etc.) einreichen. Die Bewertung erfolgt anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs. Die Ausschreibung wird öffentlich erfolgen, eine Veröffentlichung im Amtsblatt sowie auf der Website der Stadt Köln ist vorgesehen. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1190/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 17.04.2025 13:28