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V/0238/2015

HzE-Bericht Münster 2012-2014 Hilfen zur Erziehung in Münster

Vorlagen 25.03.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 10.06.2015, TOP 14

Bericht-HzE_2012-2014

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Bericht-HzE_2012-2014

113698 Zeichen

HzE - Bericht Münster  2012 – 2014 
Hilfen zur Erziehung in Münster 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeber:   Stadt Münster  
     Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Redaktion:    Abteilung Familien- und Erziehungshil fen: 
Heiner Vogt, Karin Weinlich 
 
     Abteilung Kommunaler Sozialdienst: 
Karl Materla, Hermann Sandknop, Hans Tillack, 
Udo Hartmann, Reinhold Kauling 
      
     Abteilung Controlling und zentraler Service: 
Helmut Schnermann  
 
Fachcontrolling: 
Sven Werk 
      
 
Februar 2015, Auflage: 250

2 
 
1. Vorbemerkung 3 
   
2. Lebenslagen von Familien 5 
 
3. 
3.1 
3.2 
3.3 
 
 
Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2012 – 2014 
Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung 
Fallzahlen 2012 – 2014 
Ergänzung zu § 28 SGB VIII - Erziehungsberatung 
 
6 
6 
7 
10 
4. Budgetentwicklung / Kostenentwicklung 11  
4.1 Einführung und Überblick 11 
4.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur  Erziehung 16  
4.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung 19  
4.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen (ei nschließlich Inobhutnahmen) 22  
4.5 
4.6 
Budget: Eingliederungshilfen 
Zusammenfassung 
 
23 
 
25  
 
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“ 26  
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 26  
5.2 Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06 26  
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 27  
   
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“ 29  
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen) 29  
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 29  
6.3 Fallzahlenentwicklung 30  
6.4 Einzelfeststellungen 31  
   
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und Pflegefamilien“ 34  
7.1 Erläuterungen und Auftragsgrundlage (stationäre  Hilfen) 34  
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 34  
7.3 Fallzahlenentwicklung und Einzelfeststellungen 35  
   
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“ 38  
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 38 
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 38  
8.3 Fallzahlenentwicklung 39  
8.4 Einzelfeststellungen 39  
 
9. 
9.1 
9.2 
9.3 
9.4 
 
 
Produkt 06.05.06 „Eingliederungshilfen“ 
Erläuterung und Auftragsgrundlage 
Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
Fallzahlenentwicklung 
Einzelfeststellungen 
 
41 
 
41  
41  
41  
42  
 
10. Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen z ur Erziehung 44  
10.1 
10.2 
10.2.1 
 
Qualitätsentwicklung im Bereich der Stationären Hilfen zur Erziehung 
Fachcontrolling  
Ambulante Hilfen zur Erziehung 
 
44  
44  
46 
10.2.2  
10.3 
10.4 
Stationäre Hilfen zur Erziehung 
Projekt Elternarbeit und Rückführung 
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen 
47
 
48  
49  
10.5 Entwicklung weiterer Strategien 49  
   
11. Ausblick 51 
Anlage: 
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen                                                                         52 / 53

3 
 
1. Vorbemerkung 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt h iermit zum dritten Mal einen Bericht „Hilfen 
zur Erziehung in Münster“ vor. Der erste Bericht (2 009) wurde vom Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien (AKJF) in der Sitzung vom 02.12.2009, der zweite Bericht (2009 – 
2011) in der Sitzung 14.03.2012 beraten.  
 
 
Auch dieser Bericht gibt vornehmlich einen Einblick  in den fiskalischen Bereich und die 
Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: HzE) in Münster. Als Datenbasis für die 
finanzielle Entwicklung dienen die Jahre 2012 – 201 4. Dies geschieht in einem 
Zeitreihenvergleich.  
 
 
Zu den fachlichen und trägerbezogenen Angeboten geb en die Rahmenkonzepte 
1 und 
fachlichen Einzelvorlagen Auskunft.  
 
 
Zur Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen macht der „Monitor Hilfen zur Erziehung 2014“ 
2 
folgende Ausführungen:  
 
„Die Hilfen zur Erziehung stellen ein zentrales Han dlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe dar 
und bieten jungen Menschen und deren Familien Unter stützung bei einem breiten Spektrum an 
familiären Problemen und Sozialisationsschwierigkei ten. Das differenzierte und flexible 
Instrumentarium sozialpädagogischer Handlungsformen, das zur Verfügung steht, verfügt über 
kurzzeitige familienunterstützende Hilfen, aber erm öglicht auch langfristige Unterbringungen 
außerhalb der eigenen Familie, wie bei einer Vollze itpflege oder Heimerziehungshilfe. Mit Blick 
auf das Ausgabenvolumen der öffentlichen Kinder- un d Jugendhilfe handelt es sich bei den 
erzieherischen Hilfen um das zweitgrößte Arbeitsfeld nach der Kindertagesbetreuung und es ist 
derzeit nicht davon auszugehen, dass sich in den nä chsten Jahren die Bedeutung von Hilfen 
zur Erziehung als Unterstützungsleistungen für junge Menschen und deren Familien wesentlich 
verringern wird. Im Gegenteil: Vielmehr sind auch n ach Einschätzungen der 
Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Juge ndbericht an den Entwicklungen im 
Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung eindrücklich d ie „Verschiebungen zwischen privater und 
öffentlicher Verantwortung im Aufwachsen von jungen  Menschen in Deutschland“ zu 
beobachten.“ 
 
 
Dieser Bericht gibt nach der Beschreibung der Leben slagen von Kindern und Jugendlichen 
einen Überblick über die Entwicklung der Kosten, be nennt die „wichtigsten“ Fallzahlen der 
Jahre 2012 - 2014 und beschreibt in der Systematik des Haushalts die Produkte  
 
 „Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung“ (ambulante und teilstationäre Hilfen),  
 
 „Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegef amilien“ (stationäre Hilfen),  
 
 „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ (Inobhutnahmen) und 
 
 Eingliederungshilfen. 
                                                
1 Rahmenkonzepte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in Münster: 
Teil I – Fachliche Grundlagen (Vorlage 86/2002), Teil II – Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII (Vorlage 
557/2002), Teil III – Ambulante Hilfen zur Erziehung (Vorlage 323/2003) und Teil IV – Stationäre Hilfen 
zur Erziehung (Vorlage 0470/2005) 
2 Monitor Hilfen zur Erziehung, Seite 11, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und BMFSFJ, Mai 
2014,

4 
 
 
 
Des Weiteren werden Projekte (Elternarbeit und Rück führung) und Schwerpunkte und 
Instrumente und Verfahren zur Steuerung vorgestellt . Die Qualitätsentwicklung gemäß § 79a 
SGB VIII und das Fachcontrolling einschließlich der  Wirkungsmessung im ambulanten und 
stationären Bereich werden beschrieben. Eine Zusammenfassung ist im Ausblick enthalten. 
 
 
Interkommunale Vergleichswerte, zum Beispiel aus de m „Städtevergleich mittlerer Großstädte 
zum Bereich der Hilfen zur Erziehung, Eingliederung shilfen und Schutzmaßnahmen“ der KGSt 
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanag ement), an dem die Stadt Münster 
teilnimmt oder aus dem HzE Bericht NRW 2014 
3  fließen dort, wo es Sinn macht, in die 
Darstellung ein.  
 
Die Angebotsformen werden zur besseren Übersicht in  den Tabellen und Überschriften farblich 
voneinander abgegrenzt. 
 
Den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für jun ge Menschen und Eltern bedarfsgerecht 
sicherzustellen und gleichzeitig mit Finanz- und Fa chcontrolling kostenintensive Hilfen durch 
ständige Fach- und Aufgabenkritik und Qualitätskont rollen zu steuern, ist eine große 
Herausforderung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
Ein transparenter Dialog mit den freien Trägern ist  dabei grundsätzliche und zielführende 
Voraussetzung.  
 
 
Der Bericht bietet damit eine Orientierung im Berei ch der Hilfen zur Erziehung und bringt mit 
dieser Form der Standardisierung eine Anschlussfähigkeit auch für die kommenden Jahre.  
 
 
Neben dem jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien, der Grundlagendaten enthält, ist der HzE- Bericht eine transparente Darstellung der 
Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
3 Herausgeber: LWL- und LVR-Landesjugendamt mit dem Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut 
e.V. und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund)

5 
 
2. Lebenslagen von Familien 
 
Es ist unbestritten, dass die familiären Zusammenhänge für Kinder und Jugendliche auch heute 
die wichtigste emotionale Basis für deren Entwicklu ng darstellen. Auch wenn das traditionelle 
Familienbild von einem stetig anwachsenden Anteil v on komplexen Familienkonstellationen 
ergänzt wird, ist sicher entscheidend, dass Kinder von Anfang an in einer kognitiven, 
sprachlichen und kulturell angeregten Umgebung aufw achsen, die ihnen am besten innerhalb 
und im erweiterten familiären Kontext der Familie g eboten wird. Für die Entwicklung von 
Kindern und Jugendlichen ist es daher zentral, mit welchen finanziellen, kulturellen und sozialen 
Ressourcen ihre Familien ausgestattet sind. Die Unt erschiede in den Bildungserfahrungen der 
Eltern, ihre verschiedenen Alternativen bezüglich i hres Erziehungs- und 
Konfliktlösungshandelns und ihre mehr oder weniger gelungenen Zugänge zum Arbeitsmarkt 
gestalten die Voraussetzungen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, sehr 
unterschiedlich. 
 
Zudem ist festzustellen, dass in den letzten Jahrze hnten eine deutliche Medialisierung und 
Institutionalisierung von Kindheit und Jugend stattgefunden hat. 
 
Internet, Smartphones und die sozialen Netzwerke ha ben zentrale Bedeutung im Alltag von 
vielen Familien. Auch hier zeigen sich deutliche Un terschiede. Die Technik steht mittlerweile 
allen Kindern und Jugendlichen offen, aber die Nutzung hängt auch hier vielfach von kulturellen, 
sozialen und ökonomischen Grundvoraussetzungen der jungen Nutzer ab, die sie in ihren 
Elternhäusern und ihren sozialen Beziehungen zu Gle ichaltrigen vorfinden. Für bestimmte 
Gruppen von Kindern und Jugendlichen stellt das Med ium Internet eine Beteiligungsform im 
Sinne von Wissensmanagement und Bildungsmöglichkeiten dar. Andere hingegen verbleiben in 
den sehr engen Grenzen von sozialen und lebensweltl ich simplen Kontexten. Grundsätzlich 
sorgt die Medialisierung immer für eine Entprivatisierung des eigenen Lebensraumes. 
 
Auch wachsen junge Menschen heute weit mehr als noc h vor 20 Jahren in öffentlicher 
Verantwortung auf. Dadurch findet das Zusammenwirke n von Bildung, Betreuung und 
Erziehung in den öffentlichen Institutionen genauso wie in der Familie statt. Neben dem Ausbau 
und der Flexibilisierung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten lässt auch die 
Verlängerung der Betreuungszeiten an den Schulen du rch den OGS-Bereich Kinder und 
Jugendliche länger im Kontext Schule verweilen. Auc h Fragen des Kinderschutzes und der 
Frühen Hilfen sind deutlich mehr in das öffentliche  Interesse gerückt. Damit ist die Kinder- und 
Jugendhilfe in allen ihren Kooperationsbezügen und in ihrem ganzen Spannungsverhältnis von 
Hilfen, Kontrolle und Bildung mit einbezogen. 
 
Im 14. Kinder- und Jugendhilfebericht wird darauf h ingewiesen, dass die Kinder- und 
Jugendhilfe „in der Mitte der Gesellschaft“ angekom men und ein selbstverständlicher und 
verlässlicher Teil der sozialisatorischen Infrastru ktur der Gesellschaft geworden ist. Sie stellt 
„nicht mehr nur eine Nothilfe für eine kleine Bevölkerungsgruppe dar“. 
4 
 
Dass die Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Teilberei ch der Hilfen zur Erziehung in Münster ein 
verlässlicher Teil der sozialisatorischen Infrastru ktur darstellt, macht auch der vorliegende 
Bericht deutlich.  
 
Die Hilfen zur Erziehung müssen sich auch weiterhin  an der wachsenden Vielfalt von 
Lebenslagen, Lebensstilen und Lebenshintergründen i m Sinne der Herkunfts- und 
Sozialisationshintergründe der Familien ausrichten.  Eine wichtige Aufgabe der Kinder- und 
Jugendhilfe wird es sein, benachteiligten Kindern u nd Jugendlichen den Zugang zu fördernden 
Angeboten zu erhalten und Barrieren, die den Zugang erschweren, abzubauen. 
 
 
                                                
4 14. Kinder- und Jugendbericht,  S. 397, Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 2013

6 
 
3. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII  
Fallzahlen 2012 - 2014 
 
 
3.1 Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung  
 
Unter dem Begriff der „Hilfen zur Erziehung durch d ie Jugendhilfe“ wird ein breites Spektrum 
individueller und/oder therapeutischer Maßnahmen zu sammengefasst. Die Leistungen können 
sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung 
haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn  
 
 eine dem Wohl des Kindes oder ihres Jugendlichen e ntsprechende Erziehung nicht 
gewährleistet ist und 
 
 die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwend ig ist. 
 
Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten.  Art und Umfang der Hilfe richten sich 
nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das e ngere soziale Umfeld des Kindes oder 
Jugendlichen soll dabei einbezogen werden (§ 27 Abs . 2 SGB VIII). Zum engeren sozialen 
Umfeld gehört, neben der Familie, auch die Schule. Die Schule ist somit immer dann 
Kooperationspartner bei der Ausgestaltung einer Hil fe zur Erziehung, wenn es im Einzelfall 
sinnvoll ist. 
 
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft die fallzus tändige Fachkraft des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Angestrebt wird eine indi viduell zugeschnittene, fachlich begründete 
und von den Eltern und Kindern mitgetragene Entsche idung. Die Hilfe zur Erziehung soll die 
erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der 
Bewältigung ihrer Probleme helfen. 
 
 
Mit dem Begriff „Hilfe zur Erziehung“ sind auch die Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame 
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 SGB VI II – Betreuung und Versorgung des 
Kindes in Notsituationen und § 35a SGB VIII - Eingl iederungshilfe für seelisch behinderte 
Kinder und Jugendliche eingeschlossen. Diese Hilfef ormen stellen nach dem Gesetz keine 
Hilfen zur Erziehung dar, werden aber in analoger W eise wie Hilfen zur Erziehung bearbeitet. 
(z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen).

7 
 
Die Leistungen, die gewährt werden, unterstützen, e rgänzen, entlasten oder ersetzen die 
Erziehung eines Kindes in der Familie. Hierbei werd en folgende Angebotsformen, Hilfearten 
und Zielgruppen der Hilfe zur Erziehung unterschieden 5:  
 
 
Angebotsform  Hilfeart (gem. §§ 27 ff. SGB VIII ) Zielgruppe  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ambulante Hilfen 
Familienunterstützende 
Nachsorge (§ 27 II) 
 
Familien mit jüngeren Kindern 
Ambulant betreutes Wohnen  
(§ 27 II)  
 
Jugendliche und Heranwachsende 
Erziehungsberatung (§ 28) 
 
Eltern mit Kindern aller Altersgruppen 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29) 
 
Ältere Kinder und Jugendliche 
Erziehungsbeistand (§ 30) 
 
Ältere Kinder und Jugendliche 
Sozialpädagogische Familienhil-
fe (§ 31) 
 
Familien mit jüngeren Kindern 
 
 
Teilstationäre Hilfen 
Heilpädagogischer Hort (§ 27 II) 
 
Kinder von 6 – 12 Jahren 
Heilpädagogische Tagesgruppe 
(§ 32) 
Kinder von 6 – 12 Jahren 
 
 
 
 
 
 
 
Stationäre Hilfen 
Gemeinsame Wohnformen für 
Mütter, Väter und Kinder (§ 19) 
Analoge Hilfeform zu HzE 
Alleinerziehende Eltern mit Kindern 
unter 6 Jahren 
Vollzeitpflege (§ 33) 
 
Insbesondere jüngere Kinder 
Heimerziehung / sonstige Wohn-
formen (§ 34) 
 
Kinder / Jugendliche / junge Voll-
jährige 
Intensive sozialpädagogische 
Einzelbetreuung (§ 35) 
 
Jugendliche und Heranwachsende 
 
 
 
3.2 Fallzahlen 2012 – 2014 
 
Die folgenden Fallzahlen sind auf der Basis der Ges chäftsberichte des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien übernommen worden. Sie bil den den Bestand zum 31.12. sowie die 
Gesamtzahl der laufenden und beendeten Fälle des jeweiligen Jahres  ab. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
5 In Anlehnung an: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch. 3. Auflage, Berlin, 2010

8 
 
Ambulante Hilfen zur Erziehung  
 
 
Fallzahlen  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Versorgung in Notsituationen 6  
§ 20 SGB VIII 
Analoge Hilfeform zu HzE  
2 18 1 11 0 6 
Fälle ambulant betreutes Wohnen  
§ 27 II SGB VIII 
 
6 20 10 22 11 27 
Fälle aufsuchender Familientherapie  
§ 27 II SGB VIII 
 
7 16 8 14 0 7 
Fälle familienunterstützende Nachsorge 
§ 27 II SGB VIII 
 
38 97 35 87 47 76 
Fälle sozialer Gruppenarbeit  
§ 29 SGB VIII 
 
0 41 0 47 0 39 
Fälle Erziehungsbeistand  
§ 30 SGB VIII 
 
84 161 101 203 80 193 
Sozialpädagogische Familienhilfe  
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt) 
 
180 378 171 341 157 329 
Fälle intensiver sozialpäd. Einzel-
betreuung § 35 SGB VIII 
 
2 4 2 5 0 2 
Amb. Hilfen für junge Volljährige (addierte 
Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 
i.V.m  §§ 27, 30, 35, 35a SGB VIII) 
 
36 82 34 86 43 98 
 
 
 
 
 
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung  
 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen 
Horten § 27 II SGB VIII 
 
28 51 35 50 29 51 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe 
(HTG) § 32 SGB VIII 
 
61 90 60 99 50 88 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
6 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).

9 
 
Stationäre Hilfen zur Erziehung  
 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder  
§ 19 SGB VIII 
7 
 
9 25 7 19 11 23 
Vollzeitpflege  
§ 33 SGB VIII 
 
195 242 216 244 236 280 
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 
§ 34 SGB VIII 
 
5 77 5 55 7 62 
Heimerziehung u. sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII 
 
199 395 206 350 202 348 
Stationäre Hilfen für junge Volljährige 
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen § 41 
i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII) 
 
43 118 57 118 64 132 
 
 
Nachrichtlich: 
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 
8 
 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Ambulante Eingliederungshilfen 
§ 35a SGB VIII 
 
102 157 126 175 172 222 
Stationäre Eingliederungshilfen 
§ 35a SGB VIII 
 
22 37 24 37 18 36 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
7 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).  
 
8 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).

10 
 
 
3.3 Ergänzung zu „Ambulante Hilfen zur Erziehung“: 
 
Beratungsleistungen nach § 28 SGB VIII  
 
 
Das Beratungsspektrum der Erziehungsberatungsstelle n in der Kinder- und Jugendhilfe 
umspannt die präventive Leistung zur Förderung der Erziehung in der Familie in Form von 
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und En twicklung junger Menschen, 
insbesondere jedoch die Beratungsleistungen nach § 28 SGB VIII.  Dieses Leistungssegment 
der Erziehungsberatung liegt im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung. 
 
Die drei Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Mü nster  - in Trägerschaft der Beratungsstelle 
Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt  Münster e.V. und der Diakonie Münster – 
Beratungs- und BildungsCentrum GmbH – haben in den Jahren 2012 bis 2014 die nachfolgend 
aufgeführten Arbeitsstunden sowie die aufgeführte Anzahl der Fälle im Leistungssegment des § 
28  erbracht. 
 
 
 
Anzahl der Arbeitsstunden der Beratungsstellen im Leistungssegment des § 28 
    
Berichtsjahr 2012 2013 2014 
Arbeitsstunden in  
der Leistungsgruppe 3* 13.555,5 14.895,5 13.756,5 
Prozentualer Anteil 
am Gesamtvolumen 
56% 61% 59% 
    
    
Anzahl der Arbeitsstunden der Beratungsstellen im Leistungssegment des § 28 
    
Berichtsjahr 2012 2013 2014 
Fallzahlen in  
der Leistungsgruppe 3* 1.149 1.159 1.124 
    
 
*  Beraterische und therapeutische Hilfen zur Erziehung sowie fördernde Behandlung  und 
Unterstützung bei individuellen oder familienbezogenen Problemen (Leistungen nach §§ 
27, 28, 29, 35a, 41, gegebenenfalls in Verbindung mit § 36 SGB VIII)

11 
 
 
4. Budgetentwicklung/Kostenentwicklung 
 
4.1 Einführung und Überblick 
 
 
Mit dem Haushaltsplan 2008 fand der Umstellungsproz ess von der Kameralistik auf die Doppik 
bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Stadt Münster 
seinen Abschluss. Es galten erstmalig für die Kinde r-, Jugend- und Familienhilfe 
(Produktbereich 06) ausschließlich die Regelungen d es NKF für die Haushaltsplanung und 
Bewirtschaftung. 
 
Damit ist es möglich, in einer Zeitreihe von 2012 b is 2014 die Aufwendungen für die Hilfen zur 
Erziehung zu analysieren und die Auswirkungen von E ntscheidungen auf die wichtigsten 
Erträge und Aufwendungen im Zeitablauf darzustellen . Mit dem Begriff „Aufwendungen“ sind  
neben den reinen Transferzahlungen auch die Persona l- und Sachkosten (kalkulatorische 
Mieten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT, Bür omaterial, Telefon, Porto, Druck) gemeint; 
hier ist der gesamte Ressourcenverbrauch dokumentie rt. Zur Jahresrechnung 2014 der Stadt 
Münster können sich noch Abweichungen ergeben, da n och nicht alle Umlagewerte (z.B. 
Rückstellungen und Abschreibungen) gebucht sind. Aus Vergleichbarkeitsgründen sind auch für 
die Jahre 2012 und 2013 diese Werte nicht enthalten. 
 
 
 
Aufwendungen und Erträge für Hilfen zur Erziehung in Münster:  
 
 
Jahr 
 
Aufwendungen 
Änderung 
zum 
Vorjahr 
 
Erträge 
Änderung 
zum 
Vorjahr 
 
Bemerkung 
2012  41.639.869 € +   2,2 % 5.854.175 € -    2,1 % Hilfen zur Erziehung und 
Inobhutnahmen 
(Produkte 060501, 060502, 
060504, 060505 - 
Eingliederungshilfe) 
2013  42.122.723 € +   1,2 % 5.991.878 € +    2,4 % 
2014  44.034.499 € +   4,5 % 6.477.128 € +    8,1 % 
 
 
Im Vergleich der Jahre 2009 – 2014 zeigt die Entwicklung seit 2011 steigende Aufwendungen.  
 
Während die Aufwendungen von 2010 nach 2011 noch ei nen negativen Trend (- 3,6 %) 
aufwiesen, so sind jetzt kontinuierlich steigende A ufwendungen zu verzeichnen. Während die 
Aufwendungen für ambulante HzE im Vergleich 2011 un d 2014 fast keine Veränderung zeigen, 
sind die Aufwendungen für stationäre HzE um knapp 2,2 Mio €, die Eingliederungshilfen um fast 
800.000 € und der Schutz von Kindern und Jugendlichen um fast 500.000 € gestiegen.  
 
Bei den stationären HzE sind die größten Zuwächse im Bereich der Heimerziehung gemäß § 34 
SGB VIII (+ 1,95 Mio €) und der Vollzeitpflege gemä ß § 33 SGB VIII (+ 1,5 Mio €) zu sehen, 
während die Aufwendungen für Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 
SGB VIII) um über 900.000 € zurückgegangen sind.  
  
Trotz des hohen Konsolidierungsdrucks hat das Amt f ür Kinder, Jugendliche und Familien den 
Aufbau präventiver Maßnahmen (z.B. Netzwerkkoordina tion Frühe Hilfen, KeKiz, Kinderarmut) 
fortgesetzt und somit Bereiche wie die Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 0602), die 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen (Prod uktgruppe 0603) und die 
Familienförderung (Produktgruppe 0604) weiter entwickelt.

12 
 
Die Entwicklung der Erträge lässt sich nicht prognostizieren. Hier sind Zuständigkeitsfragen und 
Gerichtsverfahren maßgeblich 9 
 
Für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, deren Leistungen innerhalb des Haushaltsplans der 
Stadt Münster im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend - und Familienhilfe“ abgebildet werden, 
wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 161.526.422 € aufgewendet und Erträge in Höhe von 
77.320.61 € erzielt, die sich wie folgt auf die einzelnen Produkte und Produktgruppen aufteilten: 
 
 
Aufwendungen und Erträge im Jahr 2014 
 
Ziffer  Produkt / Produktgruppe  Aufwendungen  Erträge  
 
060101  Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK 84.755.415 €  59.195.484 € 
060102  Tagespflege für Kinder 8.032.268 €  2.779.385 € 
0601  
 
Kindertagesbetreuung  92.787.683 € 61.974.869 € 
060201  Offene Kinder- und Jugendarbeit 16.589.449 €  8.225.241 € 
060202  Jugendverbandsarbeit  301.258 € 286 € 
0602  
 
Kinder - und Jugendarbeit  16.890.707 € 8.225.527 € 
060301  Jugendsozialarbeit 1.153.252 € 41.806 € 
060302  Jugendhilfe an den Schulen 2.165.403 €  20.564 € 
060303  Drogenhilfe 1.280.111 € 253.058 € 
0603  
 
 
Förderung von benachteiligten jungen 
Menschen 
4.598.766 € 315.428 € 
060401  Angebote für Familien 2.964.242 €  167.355 € 
060402  Besondere familienpolitische Maßnahmen 250.527 €  159.855 € 
0604  
 
Familienförderung  3.214.769 € 327.210 € 
060501  Hilfen zur Erz. in der Familie und eigenen Wohnung 9.510.203 € 563.591 € 
060502  Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen  
und Pflegefamilien/Adoptionen 
20.800.753 €
 3.460.145  
060503  Beistandschaften, Vormundschaften, UVG  5.180.472 €  2.073.307 € 
060504  Schutz von Kindern und Jugendlichen 2.066.899 €  132.596 € 
060505  Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und 
Jugendgericht 1.388.506 €
 1.881 € 
060506  Bezirkliche Sozialarbeit, Eingliederungshilfen und 
Serviceleistungen 
4.909.665 €
 245.608 € 
0605  
 
 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für 
Familien 
44.034.498 € 6.477.128 € 
 
06 
 
Produktbereich Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 
161.526.423 € 77.320.162 € 
 
 
 
 
 
 
                                                
9 Siehe auch Ausführungen bei den stationären HzE auf Seite 22

13 
 
Zur Jahresrechnung der Stadt Münster insgesamt könn en sich – wie bereits ausgeführt - 
geringfügige Abweichungen ergeben, da zum Redaktion sschluss einige Umlagewerte (z. B. 
Rückstellungen und Abschreibungen) noch nicht gebucht waren. 
 
Der Anteil der Aufwendungen für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ an den gesamten Aufwendungen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- 
und Familienhilfe“ beläuft sich danach auf 27,3 %,  wie der folgenden Abbildung zu entnehmen 
ist: 
 
 
 
Abbildung 1: Aufwendungen für den Produktbereich 06 
 
 
 
 
 
Dieser Anteil hat sich seit dem letzten HzE-Bericht  (= 30,3 %) um 3 % Punkte verringert. Dies 
ist begründet durch die steigenden Aufwendungen für  die Kindertagesbetreuung. Hier sind 
durch den hohen Ausbau der U-3-Betreuung in Münster  in den letzten Jahren die 
Aufwendungen von 72,9 Mio € in 2011 auf 92,8 Mio € in 2014 gestiegen. Gleichzeitig sind die 
Erträge in diesem Bereich von 36,9 Mio € auf fast 6 2 Mio € gewachsen. Der Zuschussbedarf 
(Erträge ./. Aufwendungen) bei der Kindertagesbetre uung lag 2011 bei 36 Mio € und liegt für 
2014 bei 30,8 Mio €. Der anteilige Zuschuss für die  Kindertagesbetreuung ist daher gesunken, 
während er für die erzieherischen Hilfen gestiegen ist. 
 
Die Ursache liegt auf der Ertragsseite. Die Refinan zierung der Aufwendungen für die 
erzieherischen Hilfen ist relativ gering, da die Ko stenbeteiligung der Eltern häufig durch den 
Bezug von Sozialleistungen beeinflusst ist. Der Ber eich der Kindertagesbetreuung wird 
dagegen wesentlich von Landeszuweisungen mitgetrage n und auch die Elternbeiträge 
unterliegen anderen Voraussetzungen.  
 
 
Diese Entwicklung zeigt Abbildung 2.  
 
 
 
 
 
   Kindertagesbetreuung

14 
 
 
Abbildung 2:  Zuschuss  
 
 
 
 
Innerhalb der Produktgruppe 0605 stellt sich die Aufteilung der Aufwendungen auf die einzelnen 
sechs Produkte – wie sie sich aus der oben aufgeführten Tabelle ergibt – grafisch wie folgt dar: 
 
Tabelle 1: Aufteilung der Aufwendungen auf die Produkte 
 
 
 
 
Die Finanzhaushalte seit 2008 sind produktorientier t gegliedert und unterteilen sich in 
Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Mit dieser Outputorientierung wurde allerdings 
mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für de n Haushalt entwickelt. Ausgangspunkt der 
gesetzlichen Neuregelung war die Intention, nicht n ur den Ressourcenverbrauch, sondern 
vielmehr die Ergebnisse und Wirkungen des Verwaltun gshandelns in den Mittelpunkt der 
kommunalen Steuerung zu stellen.  
  Kindertagesbetreuung

15 
 
 
Mit der Einführung der Outputseite in den Haushalt sollte die Abkehr von der reinen 
Ressourcensteuerung und die Hinwendung zu einer neu en, ergebnisorientierten kommunalen 
Steuerung vollzogen werden. Während der Produktplan und die Produktbeschreibungen hierbei 
weitgehend unterstützende Funktion haben, sollten Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen 
der neuen Steuerung werden. 
 
So wurden auch für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ Ziele formuliert. 
Zu jedem Ziel wurden Zielkennzahlen angeführt, die für den Finanzplanungszeitraum das Ziel 
konkretisieren und nach Ablauf eines Haushaltsjahre s Auskunft über den tatsächlichen Grad 
der Zielerreichung geben. 
 
Ergänzt wurden diese Informationen um Leistungsdate n. Sie sind keine Kennzahlen im 
eigentlichen Sinne. Leistungsdaten ergänzen die tex tlichen Beschreibungen um Zahlen, die 
Auskunft über den Umfang und Struktur der Leistunge n, der Zielgruppen oder des 
Arbeitsumfeldes geben. Sie haben damit eine beschreibende Funktion. 
 
Die Zielkennzahlen und Leistungsdaten der Produktgr uppe 0605 „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für das Hausha ltsjahr 2014 sind im Kapitel „Entwicklung der 
Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten“ dieses Berichts dargestellt.

16 
 
4.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur  Erziehung 
 
Produkt 060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 
 
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Aufwendungen für die ambulanten und 
teilstationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen: 
Produkt 060501 
 
Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung  
 
 
Aufwand 
2012 
(in €) 
 
Aufwand  
2013 
(in €) 
 
Aufwand 
2014 
(in €) 
 
Verän- 
derung 
2012 -14 
(in %) 
Betreuung/Versorg. des Kindes in 
Notsituationen (§ 20 SGB VIII) 
 
89.571 
 81.545  69.600  - 22,3  
Ambulant betreutes Wohnen  
(§ 27 II SGB VIII) 
 
154.055 
 108.798  160.732  + 4,3  
Aufsuchende Familientherapie  
(§ 27 II SGB VIII) 
 
77.077 
 74.993  45.318  - 41,2  
Familienunterstützende Nachsorge  
(§ 27 II SGB VIII) 
 
249.058 
 230.045  212.400  - 14,7  
Ambulante Krisenklärung  
(§ 27 II SGB VIII) 
 
6.701 
 8.238  2.286  - 65,9  
Erziehung in Heilpädagogischen 
Horten (§ 27 II SGB VIII) 
 
814.543 
 715.792  903.403  + 10,9  
Erziehungsberatung  
(§ 28 SGB VIII) 
 
697.080 
 736.895  723.575  + 3,8  
Soziale Gruppenarbeit  
(§ 29 SGB VIII) 
 
34.784 
 28.025  41.580  + 19,5  
Erziehungsbeistand 
(§ 30 SGB VIII) 
 
   1.442.825 
 1.770.464  1.826.831  + 26,6  
Sozialpädagogische Familienhilfe 
(§ 31 SGB VIII) 
 
 
3.649.049  
 
3.513.332  
 
3.449.763  
 
- 5,5  
Erziehung in einer Tagesgruppe 
(§ 32 SGB VIII) 
 
1.951.640 
 2.042.879  1.976.640  + 1,3  
Intensive sozialpädagogische Ein-
zelbetreuung (§ 35 SGB VIII) 
 
48.804 
 38.959  24.571  - 49,7  
Sonstige Hilfen (einzelfallbezogene 
Sonderbedarfe) 
 
 
49.688  
 
41.456  
 
73.504  
 
+ 47,9  
 
Gesamt 
 
 
9.264.875  
 
9.391.421  
 
9.510.203  
 
+ 2,6

17 
 
Ein großer Teil der für 2014 eingesetzten Mittel ko nzentriert sich auf 5 Hilfearten. Die folgende 
Grafik stellt die Aufteilung der Aufwendungen auf diese Leistungen dar: 
 
Abbildung 3: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen 
 
 
 
 
Die finanziell bedeutsamste ambulante HzE ist die S ozialpädagogische Familienhilfe (SPFH). 
Die Aufwendungen für diese Hilfeart sind gesunken, weil sich die Fallzahlen seit 2011 leicht 
rückläufig entwickelt haben.  
 
Eine deutliche Steigerung erfährt die Hilfe gemäß §  30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft. 
Die Fallzahl pendelt um rund 200 Fälle pro Jahr.  
 
Auch die teilstationären HzE gemäß § 32 – Heilpädag ogische Tagesgruppe und § 27 II – 
Heilpädagogischer Hort haben Zuwachsraten. Durch de n Ausbau des Offenen Ganztages 
können zwar viele Kinder mit entsprechendem Bedarf in den ebenfalls weiter ausgebauten 
Förderinseln betreut werden. Bei höherem Bedarf sin d diese Kinder jedoch bei intensiverer 
Betreuung im Hort bzw. der Tagesgruppe untergebrach t. Die Fallzahlen sind zwar nahezu 
gleich geblieben (rund 50 Kinder im Hort, rund 90 K inder in der Tagesgruppe), die höheren 
Aufwendungen entspringen daher erhöhten Entgelten an die Träger.  
 
Insgesamt sind die Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung auf fast 
gleichem Niveau verblieben. Die Steigerungsraten, w ie sie nach der Einführung des § 8a SGB 
VIII zu verzeichnen waren, haben sich stabilisiert.

18 
 
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge entgegen: 
 
 
Abbildung 4: Erträge 
 
 
 
 
Dies ergibt eine Summe von 563.592 €. Den einzelnen Positionen liegen folgende Sachverhalte 
zugrunde: 
 
1. Für ambulante HzE müssen Eltern keine Kostenbeiträge erbringen. 
 
2. Für teilstationäre HzE werden die Eltern zu Kost enbeiträgen (außerhalb von Einrichtungen) 
herangezogen, wenn die Einkommensüberprüfung dies erfordert. 
 
3. Die Rückzahlungen für gewährte Hilfen sind die F olge softwarebedingter Modalitäten 
(Hilfeende konnte nicht zeitnah erfasst werden).  
 
4. Die Erstattungen von Gemeinden resultieren aus e inem Zuständigkeitswechsel (Eltern sind 
umgezogen).

19 
 
4.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung 
 
Produkt 060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
 
 
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Transferleistungen für die stationären 
Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen: 
 
 
Produkt 060502 
 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien /Adoptionen  
 
 
Aufwand 
2012 
(in €) 
 
Aufwand  
2013 
(in €) 
 
Aufwand  
2014 
(in €) 
 
Verän- 
derung 
2012 -14 
(in %) 
Gemeinsame Wohnformen für 
Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB 
VIII) 
1.135.415 
 567.989  416.063  - 63,4  
Vollzeitpflege  
(§ 33 Satz 1 SGB VIII) 
 
2.067.940 
 2.395.874  2.459.886  + 19,0  
Vollzeitpflege 10  
(§ 33 Satz 2 SGB VIII) 
 
3.007.720 
 2.929.122  3.612.534  + 20,1  
Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform (§ 34 SGB VIII) 
 
 
11.582.906  
 
11.860.294  
 
12.791.822  
 
+ 10,4  
Sozialpädagogische Lebensgemein-
schaften (§ 34 SGB VIII) 
 
 
1.347.219  
 
990.229  
 
851.143  
 
- 36,8  
Abklärung  
(§ 34 SGB VIII) 
 
 
205.811  
 
222.911  
 
220.879  
 
+ 7,3  
Hilfe zum Lebensunterhalt 
(Verwandtenpflege, SGB XII) 
 
 
78.721  
 
59.436  
 
36.360  
 
- 53,8  
nachrichtlich:  
Adoptionen  
(§ 51 SGB VIII) 
 
 
416.791  
 
466.044  
 
412.066  
 
- 1,1  
 
Gesamt 
 
 
19.842.523  
 
19.491.899  
 
20.800.753  
 
+ 4,8  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
10  Zum 01.01.2009 wurde die Bereitschaftspflege der Leistung gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII zugeordnet.

20 
 
Auch hier soll eine Grafik darstellen, wie sich die  Aufwendungen auf die wesentlichen 
Leistungen in diesem Jugendhilfefeld verteilen:  
 
 
Abbildung 5: Aufteilung der Aufwendungen  
 
 
 
 
 
Die mit Abstand größte Finanzposition stellt die He imerziehung gemäß § 34 SGB VIII dar. Hier 
sind 61,5 % der Aufwendungen gebunden. Trotz sinken der Fallzahlen sind die Finanz-
aufwendungen gestiegen. Dies ist ebenfalls den Entgelterhöhungen geschuldet.  
 
Im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII s ind die Aufwendungen insgesamt wegen 
gestiegener Fallzahlen und der Zuordnung der Bereitschaftspflege von § 34 nach § 33 seit 2011 
gestiegen (von 4,6 Mio € auf 6,1 Mio €).  
 
Deutlich gesunken sind die Aufwendungen für Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame 
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder und Hilfen i n Sozialpädagogischen 
Lebensgemeinschaften. Hier sind rückläufige Fallzahlen ursächlich.  
 
Die Aufwendungen für die stationären Hilfen zur Erziehung insgesamt sind von 2011 nach 2014 
um 11,6 % oder 2,2 Mio € gestiegen.

21 
 
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge von  3.460.145 € gegenüber: 
 
Abbildung 6: Erträge 
 
 
 
 
Den größten Anteil stellt die Erstattung von örtlic hen Trägern der Jugendhilfe dar. Dahinter 
verbergen sich zwei Konstellationen:  
 
 
a) Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (Ein Pfl egekind lebt seit mehr als zwei Jahren bei 
einer Pflegefamilie in Münster. Münster wird örtlic h zuständig, hat aber einen 
Kostenerstattungsanspruch an das Jugendamt, in dess en Bereich die Eltern ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt haben.) 
 
b. Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 SGB VIII (Zuständigkeitswechsel durch Umzug der Eltern von 
Münster in einen anderen Jugendamtsbereich.) 
 
 
Auf die beiden angeführten Bereiche hat die Stadt Münster keinen Einfluss. Die Entwicklung der 
Einnahmen ist daher von faktischen Gegebenheiten ab hängig und zufällig. Die Position lässt 
sich daher auch nur schwer kalkulieren und wird in der Regel am Vorjahresergebnis 
ausgerichtet. 
 
Den zweiten größeren Block stellen die Kostenbeiträ ge für Kinder in der stationären 
Erziehungshilfe dar. Mit dem KICK (Kinder- und Juge ndhilfeweiterentwicklungsgesetz) wurde 
mit Wirkung zum 01.10.2005 die neue Kostenbeitragsv erordnung erlassen. Sie regelt den 
Umfang der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen ( in der Regel die Eltern) und erleichtert die 
Festsetzung des Kostenbeitrages. Das Verfahren wurd e durch das Gesetz zur 
Verwaltungsvereinfachung in der Kinder-und Jugendhi lfe ab 01.01.2014 modifiziert. Alle 
Kostenbeiträge mussten neu festgesetzt werden. In d er Regel bedeutete dies eine geringere 
Kostenbeteiligung, weil die aktuellen wirtschaftlic hen und rechtlichen Entwicklungen 
berücksichtigt werden mussten.  
 
Sofern höhere Kostenbeiträge festgesetzt oder Zustä ndigkeitsfragen mit anderen 
Jugendämtern geklärt werden müssen, erfordert dies in Einzelfällen auch den Gang zum 
Verwaltungsgericht, der von der Fachstelle „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ in Verbindung mit dem 
Rechts- und Ausländeramt gegangen wird.

22 
 
4.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen ( e inschließlich Inobhutnahmen) 
 
Produkt 060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
 
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie sich die Aufwendungen verteilen: 
 
Produkt 060504 
 
Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
 
 
Aufwand 
2012 
(in €) 
 
Aufwand  
2013 
(in €) 
 
Aufwand 
2014 
(in €) 
 
Verän- 
derung 
2012 -14 
(in %) 
Inobhutnahme von Kindern und 
Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) 
 
 
1.140.792  
 
1.266.474  
 
1.573.866  
 
+ 38,0  
Maßnahmen des Kinderschutzes 
 
 
422.641  
 
579.692  
 
424.646  
 
+ 0,5  
Erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz 
 
 
74.224  
 
108.462  
 
68.387  
 
- 7,9  
 
Gesamt 
 
 
1.637.667  
 
1.953.628  
 
2.066.899  
 
+ 26,2  
 
Die Aufwendungen für die Inobhutnahme sind wegen er höhter Fallzahlen gestiegen, weil die 
Plätze über das Kontingent hinaus in Anspruch genom men werden mussten. Dies zeigte sich 
insbesondere bei kleinen Kindern unter 6 Jahren.  
 
Die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen A usländer (umA) ist im letzten Jahr stark 
gestiegen. Allerdings verbleiben viele umA nur weni ge Tage in der Einrichtung und verlassen 
diese mit unbekanntem Ziel.  
 
 
Abbildung 7: Verwendung der Mittel  
 
 
 
Diesen Aufwendungen stehen mit 132.596 € nur gering e Erträge gegenüber, die im 
Wesentlichen aus Erstattungen des überörtlichen Trägers resultieren.

23 
 
4.5 Budget: Eingliederungshilfen 
 
Produkt 060506 – Eingliederungshilfen  
 
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie sich die Aufwendungen verteilen: 
 
Produkt 060506 
 
Bezirkliche Sozialarbeit und 
Eingliederungshilfen 
 
 
Aufwand 
2012 
(in €) 
 
Aufwand  
2013 
(in €) 
 
Aufwand 
2014 
(in €) 
 
Verän- 
derung 
2012 -14 
(in %) 
Beratung im Rahmen bezirklicher 
Sozialarbeit 
 
 
732.055  
 
 
841.319  
 
841.473  
 
+ 14,9  
Hilfen vor Ort für Personen mit 
bes. soz. Schwierigkeiten 
 
70.741  
 
82.012  
 
79.289  
 
+ 12,1  
Ambulante./Teilstationäre 
Eingliederungshilfe 
 
 
1.351.986  
 
1.872.212  
 
1.908.335  
 
+ 41,2  
Ambulante/Teilstationäre 
Eingliederungshilfe junge Vj. 
 
 
360.432  
 
296.134  
 
368.659  
 
+ 2,3  
Stationäre Eingliederungs- 
hilfe 
 
 
710.775  
 
694.308  
 
711.186  
 
+ 0,1  
Stationäre Eingliederungs- 
hilfe junge Vj.  
 
 
814.165  
 
903.803  
 
1.007.973  
 
+ 23,8  
Gutachterliche Stellungnah- 
men 
 
 
14.079  
 
16.303  
 
15.750  
 
+ 11,9  
 
Gesamt 
 
 
4.054.233  
 
4.706.089  
 
4.909.666  
 
+ 21,1  
 
Die Aufwendungen für ambulante Eingliederungshilfen  haben sich sprunghaft entwickelt. Dies 
hat den Grund in den gestiegenen Fallzahlen, die fa st exakt um den gleichen Wert gestiegen 
sind (von 157 Fällen in 2012 auf 222 Fälle in 2014).  
 
Daneben sind nur die Ausgaben bei den stationären E ingliederungshilfen für junge Volljährige 
deutlich gestiegen. Dies hat ebenfalls den Grund in  gestiegenen Fallzahlen (von 24 auf 27 
Fälle).  
 
In diesen beiden Bereichen ist auch die überproport ionale Ausgabensteigerung im Vergleich 
zum Jahr 2012 zu sehen. Die um rund 850.000 € gesti egenen Aufwendungen verteilen sich in 
erster Linie auf die ambulanten Eingliederungshilfe n (+ 560.000 €) und die stationären 
Eingliederungshilfen für junge Volljährige (+ 200.000 €). Daneben ist die bezirkliche Sozialarbeit 
mit 110.000 € gestiegen.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien plant,  die Eingliederungshilfen als ein 
eigenständiges Produkt auszuweisen. Die Überlegunge n zur verwaltungsseitigen Umsetzung 
sind noch nicht abgeschlossen. 
 
 
Die folgende Abbildung macht den Ressourcenverbrauch deutlich:

24 
 
 
 
     Abbildung 7: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen für 2014  
 
 
 
 
 
 
 
Den Aufwendungen stehen Erträge von 245.608 € gegenüber, die sich verteilen auf die Rückzahlung 
von Hilfen in Einrichtungen mit 185.530 € und die Erstattung von Gemeinden mit 58.078 €.

25 
 
4.6 Zusammenfassung 
 
 
Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung sind in M ünster in der Entwicklung von 2012 bis 
2014 deutlich, und zwar um 2,4 Millionen Euro oder 5,8 %, gestiegen.  
 
 
Diese im Bundestrend moderate Entwicklung ist in Mü nster mit dem offensiven Ausbau von 
Präventionsangeboten,  unter anderem im Säuglingsal ter (Präventionsteam und 
Familienbesuche), Maßnahmen und Projekten zur Kinde rarmut, Stadtteilkoordination, 
Schulsozialarbeit, Förderinseln und gezielten Elter nprogrammen /-schulungen vor der 
Einleitung von kostenintensiven Hilfen mit frühzeit iger pädagogischer Intervention abgefedert. 
Die zugrunde liegende Annahme ist, dass über qualif izierte Präventionsmaßnahmen spätere 
Hilfen zur Erziehung tendenziell entbehrlich werden und Kinder frühzeitiger in ihrer Entwicklung 
gefördert werden können. 
 
 
Der Anstieg bei den Ausgaben für die HzE ist monoka usal nicht zu erklären. Mehrere Faktoren 
scheinen maßgeblich: Der Hilfebedarf und die daraus  resultierende Notwendigkeit ist zum Teil 
auf die sozioökonomischen Lebenslagen junger Mensch en und ihrer Familien zurückzuführen. 
Anders als noch vor Jahren besteht heute eine größere Aufmerksamkeit gegenüber einem nicht 
gelingenden familiären Zusammenleben. Die daraus re sultierende veränderte Wahrnehmung 
der öffentlich organisierten Unterstützungsleistung en führt daher ebenfalls zu einer erhöhten  
Inanspruchnahme.
11   
 
 
Steigende finanzielle Aufwendungen für die Hilfen z ur Erziehung sind auch bundesweit zu 
konstatieren. Der „Monitor Hilfen zur Erziehung 2014“ führt dazu aus 12 : 
 
„Die Ausgaben für das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung sind im Jahr 2012 weiter gestiegen. 
Mittlerweile werden knapp 7,4 Mrd. EUR für die ents prechenden Hilfesysteme seitens der 
öffentlichen Gebietskörperschaften aufgewendet. Dam it folgt die Entwicklung der finanziellen 
Aufwendungen einem größer werdenden Bedarf und eine r steigenden Nachfrage sowie infolge 
dessen einer höheren Inanspruchnahme und Reichweite  von Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen 
zur Erziehung bewegen sich grundsätzlich zwischen f achlichen Herausforderungen und 
Handlungsaufträgen auf der einen Seite sowie einem Kostendruck auf der anderen Seite oder 
auch zwischen Qualitätsentwicklung einerseits und s owie fiskalischen Herausforderungen 
andererseits. Hierin kommt ein strukturelles Dilemm a zum Ausdruck. Gänzlich auflösbar ist es 
nicht, vielmehr ist es Aufgabe von Politik und Verw altung mit diesem Widerspruch umzugehen 
und diesen zu bearbeiten.“ 
 
 
In Münster ist den politischen Gremien mit Schreibe n vom 18.11.2014 die Kommentierung der 
Verwaltung zu Veränderungen im Haushaltsplan 2015 z ur Kenntnis gegeben worden. Für den 
Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde auf Mehrausg aben, die durch Entgelterhöhungen und 
Fallzahlensteigerungen bedingt waren, hingewiesen. Durch fachliches und finanzielles 
Controlling werden steuerungsrelevante Informatione n gewonnen, die neben der amtsinternen 
monatlichen Auswertung in den Steuerungsgruppen Hil fen zur Erziehung und 
Kindertagesbetreuung zukünftig auch dem Ausschuss f ür Kinder, Jugendliche und Familien in 
einer halbjährlichen Finanzberichterstattung zur Kenntnis gegeben werden. 
 
 
 
 
                                                
11  Vgl. HzE – Bericht 2014, S. 52 ff, LWL/LVR , Juli 2014 
12  Monitor Hilfen zur Erziehung 2014, Seite 35, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Mai 2014

26 
 
 
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen 
für Familien“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 
13  
 
Die Leistungen dieser komplexen Produktgruppe umfas sen den gesamten pädagogischen und 
wirtschaftlichen Bereich der ambulanten und station ären Hilfen zur Erziehung (HzE), der 
Eingliederungshilfen und Adoptionsaufgaben. Ferner gehören dazu die aufsuchenden 
Tätigkeiten der Bezirkssozialarbeit in den Stadttei len, die Wahrnehmung der Gerichtshilfen 
(Familien- und Jugendgericht) und des Kinderschutzes. Ebenso zählen dazu auch die Aufgaben 
der Beistandschaften und des Unterhaltsvorschusses. 
 
Gesetzliche Grundlagen: 
§§ 8a, 14, 18, 19, 20, 21, 27 - 35, 35a, 39 - 42, 5 0 - 52a, 55, 58a, 59 – 60, 85 – 97c SGB VIII, § 
1712 BGB, SGB XII und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 
 
 
5.2 Nichtberücksichtigung der Produkte 06.05.03, 06 .05.05 und 06.05.06 
 
Die Produkte  
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG  
060505 – Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht und 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit  
 
gehören systematisch zur Produktgruppe 0605, stelle n aber keine Hilfen zur Erziehung gemäß 
§§ 27 ff. SGB VIII dar. Sie bleiben daher in der weiteren Darstellung unberücksichtigt.  
 
 
 
 
                                                
13  Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherische 
und 
wirtschaftliche 
Hilfen für 
Familien 
 
 
0605 Hilfen zur 
Erziehung in 
der Familie und 
eigenen 
Wohnung 
 
 
060501 
HzE in 
Einrichtungen 
und 
Pflegefamilien/ 
Adoptionen 
 
 
060502 
Beistand- 
schaften, 
Vormund- 
schaften, 
 UVG 
 
 
060503 
Schutz von 
Kindern und 
Jugendlichen 
 
 
 
 
060504 
Mitwirkung bei 
Familien-, 
Vormund-
schafts- und 
Jugendgericht 
 
 
 
060505 
Bezirkliche 
Sozialarbeit 
und Eingliede-
rungshilfe 
 
 
 
060506

27 
 
 
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
14  
  
Ziele: 
 
1. Die HzE sollen zwischen dem ambulanten und stati onären Leistungsanteil ein Verhältnis    
entwickeln, das dem Vorrangprinzip ambulanter und ortsnaher Hilfen (> 50 %) entspricht. 
2. Fällen von Kindeswohlgefährdung wird bei akuten Risiken ausnahmslos am Meldetag 
nachgegangen. 
3. Eingliederungshilfen sollen zwischen dem ambulan ten und stationären Leistungsanteil ein   
Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter Hilfen (> 80 %) entspricht. 
 
Zielkennzahlen: 
 
Ziel 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Zu 1: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-
Leistungen  54 % 56% 52% 
 
Zu 2: Anteil der Fälle gem. § 8a SGB VIII, denen am 
Meldetag nachgegangen wurde 
15   100 % 100 % 100 % 
 
Zu 3: Anteil der ambulanten Fälle zu allen 
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 79 % 83% 86% 
 
Leistungsdaten: 
 
Leistungsdaten 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Anzahl HzE pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen  
 289 279 275 
 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII), 
Angaben absolut  1.612 1.575 1.555 
 
Anzahl HzE-Fälle stationär  
 746 699 740 
 
Anzahl HzE-Fälle ambulant  
 866 876 815 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB 
VIII  194 212 258 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB 
VIII ambulant  153 175 222 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB 
VIII stationär  41 37 36 
                                                
14  ebda 
15  davon in zwei Drittel der Fälle mit Hausbesuch, Rest anderweitige Erledigung

28 
 
 
 
 
Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung  
(bezogen auf 10.000 der unter 21-jährigen)  
der IKO – Vergleichsring – Auswertungen der Jahre 2012 und 2013 
 
 
Inanspruchnahmequote  HzE Leistungen pro 10.000 der unter 21jährigen 
(A nzahl erreichte junge Menschen) 
358 357 
378 
431 437 
474 
358 
313 325 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
400 
450 
500 
2011 2012 2013 
Münster 
IKO Durchschnitt 
IKO Min 
 
 
 
Die Graphik zeigt, dass sich die Stadt Münster in d en Jahren 2011 bis 2013 bezogen auf die 
von HzE erreichten Kinder deutlich unter dem Durchs chnitt liegt, dieses gilt auch auf für die 
Inanspruchnahmequote bezogen auf die Anzahl der Hilfen.

29 
 
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“ 
 
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen) 
16  
 
H z E sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahr en auf Erziehung in ihrer Familie, wenn 
Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus ei-
gener Kraft ganz oder teilweise einlösen können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung 
ihrer Erziehungsaufgaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psychosozialen und 
schulischen Entwicklung des Kindes oder Jugendliche n. Vorrangiges Ziel der sozialpäda-
gogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Ambulante und teilsta-
tionäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den einzelnen jungen Men-
schen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leb en trotz schwieriger Bedingungen wieder 
selbständig führen können. Der Erhalt des familiäre n Zusammenlebens und die weitgehende 
Vermeidung stationärer Erziehungshilfe sind grundle gende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen 
sind grundsätzlich zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
 
Gesetzliche Grundlage: §§ 27 – 32, 35 und 41 SGB VIII. 
 
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
17   
 
Ziele: 
 
1. Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvo lumen an allen HzE-Leistungen soll 
dauerhaft auf 55 % steigen. 
2. Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, 
ihren Alltag ohne weitere ambulante Hilfe (Sozialpä dagogische Familienhilfe (SPFH) und 
Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewältigen. 
3. Die festgelegten Leistungskontingente für Erzieh ungsbeistandschaften und SPFH 
(Jahresstunden) in Höhe von 75.000 Stunden (Umstell ung von Brutto- auf Netto-
Fachleistungsstunden, davon 51.000 Stunden SPFH und  24.000 Stunden 
Erziehungsbeistandschaft) werden als Standardvolume n eingehalten, sofern der 
Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert. 
18  
 
 
Zielkennzahlen: 
Ziel 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Zu 1: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-
Leistungen   54% 56% 52% 
 
Zu 2: Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet 
worden sind   81% 92% 88% 
 
Zu 2: Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 
18 Monaten beendet worden sind   91% 97% 98% 
 
Zu 3: Anzahl verbrauchter Stunden SPFH und ErzBei 
   68.564 66.145 65.417 
 
Leistungsdaten: 
                                                
16  Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
17  ebda 
18  Die Erfüllung der Rechtsansprüche geht der Einhaltung von Zielkennzahlen vor.

30 
 
 
Leistungsdaten 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB 
VIII) gesamt  1.612 1.575 1.555 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 32; 27.2, 41 SGB 
VIII) ambulant  866 876 815 
 
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen 
[HTG](am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 90 99 88 
 
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete 
Fälle)  378 341 329 
 
Anzahl der beendeten Fälle SPFH  
 198 170 172 
 
Anzahl der Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet 
worden sind  161 156 151 
 
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. 
u. beendete Fälle)  161 203 193 
 
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistand  
 77 102 113 
 
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 
Monaten beendet worden sind  70 99 111 
 
Jahresstunden SPFH  
 48.015 45.187 44.079 
 
Jahresstunden Erziehungsbeistand  
 16.160 20.958 21.336 
 
 
6.3 Fallzahlenentwicklung 
 
In den Jahren 2008 bis 2011 war in den Jahresergebn issen der Bestandserhebungen ein 
kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen in der ambulanten HzE zu verzeichnen. Dieser Trend hat 
sich im aktuellen Berichtszeitraum nicht fortgesetz t. Die Gesamtfallzahl im Produktbereich 
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung lag im Jahr 2012 bei 866 Fällen, ist im Folgefahr 
gering auf 876 Fälle gestiegen und im Jahr 2014 auf 815 Fälle zurückgegangen. 
 
 Mit diesem Fallrückgang ist der Anteil der ambulan ten Erziehungshilfe an allen 
Erziehungshilfen auf 52% gesunken und liegt damit unter dem Zielwert von 55%. 
 
Mögliche Ursachen für die Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
- Die Fallzahlen in den Jahren 2008 bis 2011 stande n unter dem Einfluss einer 
zugespitzten Kinderschutzdebatte, die heute wieder differenzierter und eher 
fachöffentlich geführt wird. Ggfs. ist der Rückgang  damit der Trend zu Fallzahlen aus 
den Jahren 2006 bis 2008.

31 
 
- Beratungsangebote im Vorfeld von Hilfen zur Erzie hung sind in den letzten Jahren 
weiter ausgebaut worden. 
- Auch haben die präventiven Angebote für Familien in Münster einen Ausbau erfahren, 
der eine Unterstützung für Familien außerhalb der Hilfen zur Erziehung ermöglicht. 
 
Eine abschließende Erklärung oder Bewertung ist sic herlich noch nicht möglich, hier bleibt die 
Entwicklung der Folgejahre abzuwarten. 
 
Für die Entwicklung in der ambulanten Erziehungshil fe sind die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 
SGB VIII) und die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) einschließlich der 
familienunterstützenden Nachsorge (§ 27 II SGB VIII) entscheidend. 
 
Der Trend in den beiden ambulanten Hilfen ist über Jahre gegenläufig. Im Berichtszeitraum 
steigen die Zahlen in der Erziehungsbeistandschaft und gehen in der Sozialpädagogischen 
Familienhilfe zurück. Dort, wo Kinder von 10 bis 16  Jahren im Mittelpunkt der Hilfe stehen, ist 
die Abgrenzung der beiden Hilfearten schwierig. In der Beurteilung der Fallzahlenwicklung sind 
sie eher gemeinsam zu betrachten. 
 
Entscheidend für die Kostenentwicklung im Bereich d er ambulanten Erziehungshilfe ist die 
Anzahl der abgerechneten Fachleistungsstunden in de n einzelnen Hilfesegmenten. Hierbei 
sollten SPFH, Erziehungsbeistandschaft und familien unterstützende Nachsorge in der Summe 
betrachtet werden. Das Ergebnis ist für den Bericht szeitraum leicht rückläufig. Wurden im Jahr 
2011 68.564 Fachleistungsstunden verbraucht, so san k dieser Wert bis ins Jahr 2012 auf 
65.417 Stunden.  
 
Die Zielkennzahlen zur Beendigungsquote (80% der Fä lle werden innerhalb von 18 Monaten 
beendet) wurden im Jahr 2014 in der Erziehungsbeist andschaft mit 98% und in der 
Sozialpädagogischen Familienhilfe mit 88% deutlich übertroffen.  
 
Das Fallvolumen in der Erziehung in einer Tagesgrup pe (§ 32 SGB VIII) und den 
heilpädagogischen Horten ist durch die Platzkontingentierung seit Jahren nahezu unverändert. 
 
 
6.4 Einzelfeststellungen 
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)  ist eine etablierte Hilfeform, die sich 
aufgrund ihres zugehenden Charakters und ihrer oft sehr milieunahen und niedrigschwelligen 
Vermittlungsform als erfolgreiche Hilfe erweist. Mu ltiproblemfamilien, Familien mit latenten 
kindesgefährdenden Problemlagen, Familien in Armuts situationen usw. sind die typischen 
Bezieher dieser Hilfe, auf deren Existenz und Sinnh aftigkeit oft auch dritte Beteiligte, wie z. B. 
Lehrerinnen oder Ärzte, verweisen. Der Bekanntheits grad dieser Hilfe dürfte inzwischen recht 
hoch liegen, nicht nur in Münster, sondern auch im Bundesgebiet, so dass hier in der Regel 
auch eine hohe Akzeptanz seitens der Adressaten besteht.  
 
Die Fallzahlen in der Sozialpädagogischen Familienh ilfe in Münster haben seit 2008 eine stetig 
steigende Tendenz. Im Jahr 2012 wurde ein Höchstwer t von 378 Fällen erreicht. Diese 
Tendenz hat sich im Berichtszeitraum nicht fortgese tzt. Vielmehr sind die Fallzahlen bis zum 
Jahr 2014 auf 329 Fälle zurückgegangen. 
 
Die sinkende Tendenz lässt sich auch bei der familienunterstützenden Nachsorge feststellen. 
Im Berichtszeitraum ging die Fallzahl von 97 auf 76 Fälle im Jahr (2014) zurück.

32 
 
Abb.: Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe Größenklasse 2  (2012 und 2013) 
 
 
 
 
 
Im Bereich der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)  hat sich im Jahr 2012 ein 
Fallrückgang auf 161 Fälle ergeben. Es folgte für d as Jahr 2013 ein erheblicher Fallanstieg auf 
203 Fälle, im Jahr 2014 waren es dann 193 Fälle. 
 
Ambulante Erziehungshilfe wird in Münster in der Re gel als Erziehungsbeistandschaft oder 
Sozialpädagogische Familienhilfe geleistet. Das hat  zur Folge, dass die Leistung intensive 
sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)  traditionell in Münster nur eine 
untergeordnete Rolle spielt. In der Münsterschen Ju gendhilfepraxis wird auch ein 
Unterstützungsbedarf für ältere Jugendliche in der Regel als Erziehungsbeistandschaft 
erbracht, mit entsprechender Auswirkung auf die dor tigen Fallzahlen. Die Gewährung einer 
sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist für diese Z ielgruppe dagegen eher die Ausnahme. 
Entsprechend bewegen sich die Jahresfallzahlen in d en Jahren 2012 bis 2014 zwischen zwei 
und fünf Fällen.  
 
Die heilpädagogischen Tagesgruppen  (§ 32 SGB VIII) sind eine Hilfe auf der Schnittstelle der 
ambulanten Unterstützung der Erziehungsleistung im Elternhaus und der Teilversorgung von 
Kindern in gruppenbezogenen Angebotsformen einer Ei nrichtung, die sich an den täglichen 
Schulbesuch anschließt. Sie ist in erheblichem Maße  dazu geeignet, kompensatorische 
Erziehungsleistungen erfolgreich zu vermitteln und entsprechende Entlastungseffekte in den 
Elternhäusern zu erzielen. Es kann davon ausgegange n werden, dass Kinder in 
heilpädagogischen Tagesgruppen ohne diese Hilfeform  schnell an die Grenze der stationären 
Hilfebedürftigkeit geraten, so dass häufig eine Brü ckenfunktion dieser Hilfe zwischen 
ambulanter Betreuung und Heimunterbringung gegeben ist.

33 
 
 
Der 2011 beschlossene Umbau der teilstationären Hil fen zur Erziehung hat zu einer stärkeren 
sozialräumlichen Ausrichtung der Hilfen und einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen 
einzelnen Grund- und Förderschulen und den HTGs gef ührt. So finden unter Federführung der 
KSD Bezirke regelmäßige Kooperationsgespräche zwisc hen den einzelnen HTGs, den 
Kooperationsschulen und dem KSD statt. 
 
Ende des Jahres 2013 konnte die Planung für eine Ve rlagerung einer HTG Gruppe vom 
Gelände der Ev. Kinder- und Jugendhäuser im Blaukre uzwäldchen nach Hiltrup umgesetzt 
werden. 
 
Die Fallzahlen werden durch das Platzangebot begren zt. Die Plätze in den Heilpädagogischen 
Tagesgruppen (60 Plätze) sind in der Regel belegt. Kurze Vakanzen können sich durch das 
Ausscheiden eines Kindes und die weitere Belegung des Platzes ergeben.  
 
Für die heilpädagogischen Horte  gelten dieselben Zielsetzungen des oben genannten 
Umbauprozesses. Die Fallzahlen sind durch die Gesam tplatzzahl von 30 Plätzen begrenzt. Im 
Hort des Caritasverbandes in der Schützenstraße wur de die Platzzahl zum 01.08.2014 um 4 
Plätze abgebaut, um damit weitere Förderinseln zu f inanzieren. Im Jahr 2014 waren der Hort 
Schützenstraße knapp über 100 % und der Hort Südviertel zu 98,2 % belegt. Die Intensivierung 
der Zusammenarbeit mit einzelnen Schulen hat die Auslastung der Plätze spürbar erhöht.

34 
 
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und        
 Pflegefamilien“ 
 
7.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (stationäre H ilfen) 
19  
 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefam ilien umfassen die Unterbringung und 
Erziehung von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie v on Vätern/Müttern mit ihren Kindern in 
einer Einrichtung der Jugendhilfe. Voraussetzung is t, dass das Wohl und/oder die Erziehung in 
der Herkunftsfamilie allein oder durch ambulante un d teilstationäre Hilfen nicht mehr 
sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewäh rleisten, dass junge Menschen, die in ihren 
Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen 
neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht au f Erziehung und Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben eingelöst wird. Bei statio nären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung 
der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. 
 
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt  werden sollen, werden mit 
Adoptionsbewerber/-innen mit dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII  
 
 
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
20  
 
Ziele: 
 
1. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-L eistungen soll auf 45 % reduziert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
2. Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 5 0 % der Fälle erreicht. 
3. Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufge nommenen Minderjährigen sollen 
innerhalb von Münster untergebracht werden. 
4. Mindestens 38 % aller Empfänger/innen von statio nären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut 
werden. 
 
Zielkennzahlen: 
 
Ziel 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Zu 1: Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-
Leistungen (in %)  47% 44% 48% 
 
Zu 2: Anteil Minderjährige in Heimerziehung, die in 
ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden  47% 44% 49% 
 
Zu 3: Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die 
in Münster untergebracht werden   82% 74% 77% 
 
Zu 4: Anteil der Vollzeitpflegefälle an allen stationären 
Hilfen (Ausnahme: Kostenerstattung)  38% 41% 45% 
 
 
 
                                                
19  Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
20  ebda

35 
 
Leistungsdaten: 
 
Leistungsdaten 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB 
VIII) gesamt   1.612 1.575 1.555 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
 746 699 740 
 
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)  
 242 244 280 
 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)  
 395 350 348 
 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in 
Herkunftsfamilie  67 50 41 
 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 
 
 92 130 101 
 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 
in Münster 75 96 78 
 
 
 
 
7.3 Fallzahlentwicklung und Einzelfeststellungen 
 
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 
 
Einrichtungen der Jugendhilfe „über Tag und Nacht“ sichern Kindern, Jugendlichen und jungen 
Menschen individuelle Entwicklung, persönlichen Sch utz sowie angemessene Förderung und 
Teilhabe, soweit ihre Eltern / Familien nicht selbs t dafür Sorge tragen können. Die jungen 
Menschen, die außerhalb ihres Elternhauses auf Hilfen angewiesen sind, kommen überwiegend 
aus Familien in sogenannten prekären, schwierigen L ebenslagen, vielfach sind ihre Mütter / 
Eltern alleinerziehend bzw. leben in unsicheren soz ialen Verhältnissen. Die Eltern verfügen 
aufgrund von geringer beruflicher Qualifikation übe r nur unzureichende finanzielle Ressourcen 
und sind häufig auf staatliche Transferleistungen a ngewiesen. Die Eltern haben vielfach 
eingeschränkte Sozialkompetenzen und nur geringen R ückhalt oder instabile soziale / familiäre 
Netzwerke. Sie haben selbst Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder es bestehen 
gravierende soziale oder gesundheitliche Einschränk ungen. Insgesamt sind sie mit der 
Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben und den alltägli chen Anforderungen an eine 
kontinuierliche Versorgung und Betreuung ihrer juge ndlichen Kinder (dauerhaft) überfordert. 
Leider wiederholen sich auch zum Teil Jugendhilfeka rrieren. Eltern sind selbst in Einrichtungen 
der Jugendhilfe aufgewachsen und konnten keine ausr eichende Persönlichkeitsentwicklung 
nehmen.  
 
Wesentliche Wirkfaktoren in der Heimerziehung sind,  dass Kinder und Jugendliche sich 
angenommen fühlen, in ihrer Unterschiedlichkeit akz eptiert werden und positive, auf Vertrauen 
beruhende Beziehungserfahrung machen können. Entsch eidend ist auch, dass das

36 
 
Hilfeleistungsangebot von den Eltern / Familien der  jungen Menschen verstanden und 
mitgetragen wird.21  
 
Auch unbegleitet minderjährige Ausländer (umA) find en in Münsters Einrichtungen Aufnahme, 
wenn sie ohne gültige Papiere von den Polizeibehörd en aufgegriffen werden. Die Jugendhilfe 
garantiert ihnen Schutz, Versorgung und Selbstbestimmung.  
 
Die Erfahrung, das eigene Umfeld aktiv mitzugestalt en, ist ebenso ein wesentlicher Wirkfaktor 
zur Entwicklung von Schutzfaktoren und ein entschei dendes Qualitätsmerkmal, wie wir aus der 
Gesundheitsforschung (Salutogenese) wissen. In den Qualitätsdialogen nach § 79a SGB VIII 
stellten Träger der Jugendhilfe in Münster dar, wie  sie „Beteiligungs- und Beschwerdemög-
lichkeiten“ der jungen Menschen in ihren Einrichtungen konzeptionell verankern. 
 
Die „klassische“ Heimerziehung hat sich von der „familienersetzenden“ zur „familienorientierten“ 
Hilfe weiter entwickelt. Der Zusammenarbeit mit (He rkunfts-) Eltern und Familienangehörigen 
kommt in der Hilfeplanung besondere Bedeutung zu, d a ca. 50 % der Kinder und Jugendlichen 
nach Beendigung der Heimerziehung in ihre Familien zurückkehren. Ob eine sogenannte 
Rückkehroption besteht, ist davon abhängig, ob die Eltern die Zeit der außerfamiliären Hilfe 
nutzen konnten, die bestehenden Probleme, die zur I nanspruchnahme der Heimerziehung 
geführt haben, auch konstruktiv zu bewältigen.  
 
Die Anzahl der betroffenen jungen Menschen, die in Münster in Heimeinrichtungen oder in 
sonstigen betreuten Wohnformen leben, ist seit Jahren stabil. Der Mittelwert liegt bei N=365. Im 
kommunalen Vergleich ist die Anzahl der Inanspruchn ahmen von Hilfeleistungen nach § 34 
SGB VIII geringer als in vergleichbaren Kommunen un d im Landesdurchschnitt. Diese 
Entwicklung ist sicherlich auch auf die positive so zio-ökonomische Situation der Familien in 
Münster zurückzuführen. Entscheidend ist aber, dass  die Jugendhilfe ein ausdifferenziertes 
Angebot für Familien bereithält und eine bedarfsger echte Entwicklung in Kooperation mit den 
vor Ort tätigen freien Trägern erfolgt. Im Zusammen wirken verschiedenster Fachkräfte werden 
die Bedarfe der Familien sorgfältig herausgearbeite t und in einem individuellen Leistungsprofil 
zusammengeführt. In 2015 leben 56.647 Kinder, Jugen dliche und junge Volljährige (U21) in 
Münster, lediglich für 0,6 % der jungen Menschen mu ssten außerfamiliäre Jugendhilfen in 
Anspruch nehmen. Damit liegen die Leistungsdaten de utlich unterhalb der Feststellungen zur 
Entwicklung der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in NRW. 
22   
 
 
Vollzeitpflege in Pflegefamilien 
 
Die Vollzeitpflege ist eine besonders kindgerechte und familienorientierte Form der Jugendhilfe. 
Anders als in anderen „öffentlichen“ Hilfen zur Erz iehung sind Pflegeeltern für diese 
anspruchsvolle Aufgabe nicht speziell ausgebildet, sondern - wenn sie ein 
Bewerbungsverfahren durchlaufen haben - vorbereitet  worden. Sofern sie nicht selbst eine 
berufliche Ausbildung im pädagogischen Arbeitsfeld abgeschlossen haben, ist ihre Motivation 
zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nicht dur ch ein berufliches, sondern persönliches 
Interesse gekennzeichnet. Dies schließt den jeweili gen Lebenspartner und ggf. vorhandene 
(eigene) Kinder mit ein.  
 
Forschungsergebnisse der Uni-Siegen haben gezeigt, dass Pflegefamilien, die (fremde) Kinder 
aufnehmen, in erster Linie selbst auch „Familien“ sind. Dies bedeutet, dass sie ihrer zunehmend 
anspruchsvollen Aufgabe nur gerecht werden können, wenn sie sich der Wertschätzung der sie 
begleitenden Fachkräfte sicher sind und sie selbst durch qualifizierte Beratung und ggf. 
notwendige Hilfe unterstützt werden. 
 
                                                
21  Vgl.: Was wirkt in der Erziehungshilfe? Hrsg. Macsenaere, Esser, Verlag Reinhardt 
 
22  vgl.: „HzE Bericht 2014“ der Landesjugendämter LWL / LVR

37 
 
In den letzten Jahren haben sich neben der bewährte n „Fremd- und Adoptionspflege“ neue 
Formen der Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen entwickelt.  
 
Der Gesetzgeber hat durch neue Regelungen im Sozial gesetzbuch (§ 54 Abs. 3 SGB XII) nun 
dafür Sorge getragen, dass auch Kinder und Jugendli che mit körperlichen und geistigen 
Behinderungen die Möglichkeit haben, Hilfe-, Pflege - und Unterstützungsleistungen durch 
Betreuungspersonen innerhalb einer Familienpflege zu erhalten.  
 
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG können nun a uch Verwandte, Großeltern oder 
Geschwister eine Hilfe nach § 33 Satz 1 SGB VIII be anspruchen. Voraussetzung ist, dass sie 
geeignet sind, die Erziehungsverantwortung zu übern ehmen und bereit sind, mit der 
Jugendhilfe zusammen zu arbeiten. 
 
Die Entwicklung der Fall- und Leistungsdaten weist für die letzten Berichtsjahre daher eine 
entsprechende Zunahme an Hilfen in Pflegefamilien a us. In der Mehrzahl lässt sich die 
Zunahme der Hilfeleistungen auf zum Teil selbst ini tiierte familieninterne Betreuungs- und 
Versorgungsarrangements zurückführen. Die Erfahrung en der Fachkräfte zeigen, dass auch 
Verwandte und erziehende Großeltern in besonderer W eise auf Begleitung und Beratung 
angewiesen sind. Sie sind durch familieninterne Pro blemkonstellationen oftmals involviert und 
haben besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedar f. Aufgrund der langjährigen Erfahrung 
im Arbeitsfeld der Verwandtenpflege haben Fachkräft e der Jugendhilfe aus Münster im 
Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsor ge an den „Empfehlungen des DV zur 
Verwandtenpflege“ mitgewirkt. Diese Empfehlungen / fachlichen Standards sind am 18.06.2014 
vom Präsidium des DV verabschiedet worden und spiegeln die fachliche Haltung der Fachkräfte 
in Münster wieder.

38 
 
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“ 
 
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 
23  
 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und  Jugendliche vor negativen Einflüssen auf 
ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien 
oder Peer-Groups, als auch für sich direkt auf den/ die Minderjährige/n beziehende Handlungen 
wie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.  
 
Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung d er Entstehung gefährdender Situationen 
über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute 
Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB 
VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. 
 
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten 
abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. Mind erjährige werden entweder als 
Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut genommen bzw. von 
anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen ni cht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Soziald ienstes (KSD) mit komplexem 
Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team  der Clearingstelle (Ärztliche 
Kinderschutzambulanz) beraten. 
 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
 
 
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
24  
 
Ziele: 
 
1. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in minde stens 90 % der Fälle längstens 10 
Werktage. 
 
2. In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstuf e gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und 
gegenwärtige Gefahr), in denen sich das Kind im Hau shalt der Eltern aufhält, findet noch am 
Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt. 
 
 
Zielkennzahlen: 
 
Ziel 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Zu 1: Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 
Werktage dauerten   78% 67% 82% 
 
Zu 2: Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe 
(bei Aufenthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), 
an denen am Tag der Meldung eine pers. Kontakt-
aufnahme stattgefunden hat  
100 % 100 % 100 % 
 
                                                
23  Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
24  ebda

39 
 
 
Leistungsdaten: 
 
Leistungsdaten 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
Anzahl der Inobhutnahmen  
 122 123 211 
 
 
8.3 Fallzahlenentwicklung 
25  
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  2012  2013  2014  
 
 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 
SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB 
24 31 39 
 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 
 
226 224 258 
 
Zahl der Gefährdungsmeldungen gem. § 8a 
26  
 
191 197 240 
 
 
8.4 Einzelfeststellungen 
 
Der Aufgabenbereich Kinderschutz umfasst im Wesentl ichen sämtliche Aktivitäten des 
Kinderschutzes inklusive der familiengerichtlichen Maßnahmen und den Bereich der 
Inobhutnahmen 
27 . 
 
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII hat der Kinder schutz an programmatischer Bedeutung in 
der Gesellschaft und insbesondere der Jugendhilfe g ewonnen. Im Bereich des Kinderschutzes 
geben die Fallzahlen kein einheitliches Bild ab. Vi elmehr muss unterschieden werden zwischen 
den Zahlen, die ein konkretes Eingreifen des Jugendamtes im Sinne des Wächteramtes gemäß 
§ 8a SGB VIII erfordern und andererseits der Fallza hlen, die de facto mit einem Hilfeangebot 
verbunden sind, wie z. B. Inobhutnahme oder häufig die Rufbereitschaftseinsätze. 
 
Die Zahl der Anrufungen des Familiengerichts ist in den letzten 3 Jahren zunächst angestiegen, 
liegt aber im Verhältnis zu den Jahren vor 2012 (2010: 39 und 2011: 33) im moderaten Bereich. 
Die örtlichen Schwankungen in Münster sind allerdin gs angesichts der bundesweit rasant 
ansteigenden Fallzahlen unauffällig: 
 
Bundesweit erfolgten 2006 insgesamt 10.764 familien gerichtliche Anrufungen. 2008 betrug 
diese Zahl bereits 14.952 und in 2011 wurde 15.924m al das Familiengericht angerufen 
(Statistisches Bundesamt). Dies belegt eine bundesweit anhaltende Sensibilisierung. Eine ganz 
andere Frage ist, ob sich die objektive Lage der Ki nder in ihren Familien gleichermaßen 
verschlechtert hat, was nur oberflächlich durch spe ktakuläre Todesfälle oder Fälle von 
schwerster Gewalt an Kindern erklärt werden kann. 
 
Inobhutnahmen haben sich in Münster im Jahr 2010 un d 2011 auf einem Umfang von je 90 
Fällen eingependelt. Sie stiegen dann auf 122 in 20 12 und 123 Fälle in 2013. Zu einer 
                                                
25  ebda 
26  seit 2012 gibt es eine neue LDS Statistik (Teil I 8) 
27  Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden hier nicht behandelt.

40 
 
deutlichen Steigerung kam es in 2014 mit 211 Inobhu tnahmen. Diese starke Steigerung erklärt 
sich mit einem erheblichen Fallaufkommen bei den Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger 
Ausländer (114). Grundsätzlich lässt sich die Anzah l der Inobhutnahmen nicht direkt 
beeinflussen, weil entweder Zuweisungen durch Dritt e (wie z.B. Polizei) erfolgen, die 
Kinder/Jugendlichen auf eigene Initiative (sog. Sel bstmelder) um Inobhutnahme bitten oder 
eben minderjährige Ausländer unbegleitet aufgegriffen werden. Erhebliche Schwankungen sind 
somit die Folge.   
 
Grundsätzlich ist es fachlich erstrebenswert, die S chutzmaßnahmen, die in speziellen 
Einrichtungen stattfinden, zeitlich so kurz wie mög lich zu halten. Zum einen hat das rechtliche 
Instrumentarium immer vorläufigen Charakter und zum  anderen bieten die 
Inobhutnahmeeinrichtungen keine längerfristige und individuell angepasste Hilfe für die Kinder 
bzw. Jugendlichen. 
 
Mit den Familienrichtern/innen beim Amtsgericht Mün ster wurde verabredet, dass auch 
kurzfristig das Familiengericht angerufen werden so ll, soweit Eltern der Inobhutnahme ihrer 
Kinder widersprechen und deswegen eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen ist. 
Dies fördert im Interesse von Kindern und Jugendlic hen und ihren Eltern ebenfalls den 
Klärungsprozess in sinnvoller Weise. 
 
Eine andere Kinderschutzaktivität sind die Rufberei tschaftseinsätze des KSD, die sich 
überwiegend inhaltlich mit akuten Krisen und kindes gefährdenden Situationen außerhalb der 
üblichen Dienstzeit befassen. Dieses in Münster sei t Jahren professionell aufgebaute 
Rufbereitschaftssystem ermöglicht der Polizei sowie  anderen Meldern eine uneingeschränkte 
ganzjährige Erreichbarkeit des KSD-Notdienstes auße rhalb des regulären Dienstbetriebs. Eine  
stetige Steigerung der Rufbereitschaftseingänge bis  2009 (die Zahl hat sich seit 2006 mehr als 
verdoppelt), führte schließlich zu einer personelle n Verstärkung der Rufbereitschaft. In den 
letzten 3 Jahren haben sich die Einsätze auf einem mittleren Niveau von ca. 235 pro Jahr 
stabilisiert. 
 
Mit der wachsenden Sensibilisierung der Gesellschaf t und ihrer Institutionen wächst auch in 
Münster die Zahl der Meldungen, die sich auf den Ki nderschutz beziehen. Hieran sind eine 
Vielzahl von Akteuren beteiligt, angefangen von sor geberechtigten Eltern oder anderweitig 
besorgter Erwachsener, insbesondere auch die Schule n, Krankenhäuser und schließlich die 
Öffentlichkeit insgesamt.   
 
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskindersc hutzgesetz präzisiert die Kinder- und 
Jugendhilfestatistik, da die Gefährdungseinschätzun gen gem. § 8a i. V. m. § 98 Abs. 1 Nr. 13 
SGB VIII zukünftig als Bundesstatistik erhoben werd en müssen. Nach Vorgaben der 
Bundesstatistik sind Gefährdungseinschätzungen zu e rfassen, wenn (1.) dem Jugendamt 
gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährd ung bekannt werden, (2.) sich das 
Jugendamt bei Erforderlichkeit   einen unmittelbare n Eindruck von dem/der Minderjährigen und 
seinem/seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z. B. durch einen Hausbesuch, den 
Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule) und (3.) die Einschätzung des 
Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken m ehrerer Fachkräfte im KSD erfolgt ist. 
Mit dieser Bundesstatistik sind Erfassungsmerkmale und Standards nun für alle Jugendämter 
gültig, vereinheitlichen die Praxisgestaltung und g eben zukünftig eine verlässliche Übersicht 
über das Fallzahlvolumen. 
 
Die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen (pro Kind/ Jugendlichen) ist in 2014 gegenüber 
dem Vorjahr um 43 gestiegen. Diese Steigerung erklä rt sich zum einen damit, dass vermehrt 
Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft (insgesamt 67 Meldungen), Bekannte / Nachbarn (insgesamt 
45 Meldungen) und Schule (insgesamt 28 Meldungen) m ögliche Kindeswohlgefährdungen 
bekannt gemacht haben. Folgende Arten der Kindeswoh lgefährdung sind statistisch ursächlich: 
Vernachlässigung (57), körperliche Misshandlung (34 ), psychische Misshandlung (55) und 
sexuelle Gewlt (3). Zum anderen ist anzunehmen, das s im dritten Jahrgang der amtlichen 
Statistik seit 2012 eine verbesserte Datenqualität vorliegt.

41 
 
 
9. Produkt 06.05.06 „Eingliederungshilfen“ 
 
9.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 
28  
 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und  jungen Volljährigen zu gewähren, wenn 
ihre seelische Gesundheit nachhaltig gefährdet oder  beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen 
soll eine persönliche und schulische / berufliche I ntegration im Sinne einer Chancengleichheit 
gesichert werden, um eine dauerhafte Sozialleistungsunabhängigkeit zu verhindern.  
 
Rechtliche Grundlagen: §§ 35a und 41 SGB VIII, §§ 53 ff SGB XII 
 
 
9.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
29  
 
Ziele: 
 
1. Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindest ens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit 
und Beruf.  
 
Zielkennzahlen: 
Ziel 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
 
Zu 1: Anteil der ambulanten Fälle an allen 
Eingliederungshilfen.   
79 % 83 % 86 % 
 
 
Leistungsdaten: 
Leistungsdaten 
Ergebnis 
2012 2013 2014 
 
 
Anzahl der Eingliederungshilfen  
 
194 212 258 
 
 
9.3 Fallzahlenentwicklung 
30  
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  2012  2013  2014  
 
 
Anzahl der Eingliederungshilfen ambulant 
 
153 175 222 
 
Anzahl der Eingliederungshilfen stationär 
 
41 37 36 
 
Anzahl der Eingliederungshilfen für junge Volljährige 
 
76 68 81 
                                                
28  Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
29  ebda 
30  ebda

42 
 
 
9.4 Einzelfeststellungen 
 
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder v on einer solchen Behinderung bedrohte 
Kinder und Jugendliche gehören zwar nicht zu den Hi lfen zur Erziehung, doch gibt es 
Schnittstellen und Schnittmengen zwischen den Leistungsbereichen.  
 
Anders als bei den Hilfen zur Erziehung legt der in  das SGB VIII übernommene zweigliedrige 
Behindertenbegriff des SGB IX fest, dass ein Anspru ch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn 
eine medizinisch diagnostizierte Abweichung (oder d rohende Abweichung) der seelischen 
Gesundheit besteht und eine Beeinträchtigung der Te ilhabe (oder drohende 
Teilhabebeeinträchtigung) am Leben in der Gesellschaft aufgrund der seelischen Störung durch 
das Jugendamt festgestellt wurde. 
 
Mit der Einführung des SGB 1991 wurde festgelegt, d ass das Jugendamt für seelisch 
behinderte Kinder und Jugendliche zuständig ist und  die Zuständigkeit für die geistig und 
körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen weit erhin bei der Sozialhilfe bleibt. Mit dieser 
„kleinen Lösung“ sollte der Integration seelisch be hinderter Kinder und Jugendlicher stärker 
Rechnung getragen werden. Die „große Lösung“ (die A ufnahme aller behinderten Kinder und 
Jugendlichen ins SGB VIII) konnte bis heute nicht u mgesetzt werden, wird derzeit bundesweit 
intensiv diskutiert und soll künftig neu definiert werden. 
 
Die Anzahl von diagnostizierten psychischen Erkrank ungen bei Kindern und Jugendlichen 
nimmt immer mehr zu. 2010 informierte das damalige LIGA.NRW über eine 
besorgniserregende „…kontinuierliche Zunahme von ps ychischen Erkrankungen und 
Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen in  den letzten Jahren…“  und weiter „…fällt 
der Anstieg der Erkrankungsfälle bei den unter 15-Jährigen deutlich steiler aus.“
31  
 
Aufgrund dieser medizinischen Entwicklung sowie ins besondere der Umsetzung der Inklusion 
an den Schulen in NRW sind auch die Fallzahlen in M ünster im Bereich der Eingliederungshilfe 
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche kontinuierlich und überproportional gestiegen.  
 
Im HzE - Bericht 2014 (Datenlage 2012) 
32  wird ebenfalls auf einen weiteren Anstieg bei den 
Eingliederungshilfen und deutliche Zuwächse von Hil fen bei den 9- bis 13-Jährigen 
hingewiesen.  
 
 
Entwicklung in Münster 
 
In Münster stiegen die Zahlen der bewilligten Hilfe n im Berichtszeitraum um ca. 25 % von 194 
Hilfen im Jahr 2012 auf 258 Hilfen im Jahr 2014 an.  Dabei veränderte sich der Anteil der 
ambulanten Hilfen von 79 % auf 86%. Neben dem nomin ellen Anstieg der ambulanten Hilfen 
sanken die stationären Hilfen von 41 auf 36 Hilfen.  
 
Die Zahlen bei den Eingliederungshilfen für junge V olljährige blieben nominell mit 76 Hilfen in 
2012 und 81 Hilfen in 2014 relativ konstant. 2014 w aren ca. 67 % der Hilfen an junge 
Volljährige ambulante Hilfen.  
  
Von den im Jahr 2014 laufenden Hilfen lag der Leist ungsbeginn in ca. 50 % aller Hilfen im Alter 
von 6 – 10 Jahren.  
 
 
                                                
31  Landesinstitut  Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen - LIGA.NRW, Kurz und informativ, Juli 2010  
32  Herausgeber: LWL- und LVR-Landesjugendamt mit dem Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut 
e.V. und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund)

43 
 
 
Ambulante Leistungen 
 
Die ambulanten Leistungen stiegen von 153 Hilfen im Jahr 2012 auf 222 Hilfen in 2014, d.h. um 
ca. 41 %. 
 
Ambulante Leistungen werden in Münster seit mehrere n Jahren teilweise in vorstrukturierten 
Maßnahmen oder Gruppenangeboten erbracht, wie z.B. in der Lernwerkstatt. Andere 
Leistungen werden von freien Trägern (z.B. DRK Auti smusambulanz, VSE, Alexianer u.a.) und 
niedergelassenen therapeutischen Praxen erbracht. S chulische Integrationshilfen werden i.d.R. 
von der Lebenshilfe e.V. erbracht und seit Anfang 2 014 in einem Modellprojekt in geringem 
Umfang auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Ganztages.  
 
In 2014 verteilten sich die ambulanten Hilfen wie folgt 
 
Lernhilfen/ Lerntherapie      ca. 20 % 
Ambulant betreutes Wohnen  ca. 21 % 
Schulische Integrationshelfer  ca. 36 % 
Autismus- Therapie   ca. 15 % 
Sonstige Hilfen    ca.   8 % 
 
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in NRW stieg die Zahl der 
laufenden Integrationshilfen an Schulen im letzten Jahr besonders stark. Waren 2012 noch 37 
Integrationshilfen im Einsatz, so stieg die Zahl in  2014 um 135% auf 87 schulische 
Integrationshilfen.  
 
Von den 87 eingesetzten schulischen Integrationshilfen sind ca. 51% an Grundschulen tätig.  
 
Bei der Zunahme von diagnostizierten psychischen Er krankungen und dem Ausbau der 
schulischen Inklusion ist mit einem weiteren Anstie g der Eingliederungshilfen zu rechnen. 
Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass Teilhabe beeinträchtigungen  aufgrund einer 
bestehenden Behinderung durch den Einsatz einer Ein gliederungshilfe oft nicht beseitigt, 
sondern nur gemindert werden, und die betroffenen K inder und Jugendlichen dauerhaft oder 
längerfristig auf eine Unterstützung, insbesondere im Bereich Lernen, angewiesen sind.  
 
 
Neben der deutlichen Zunahme von schulischen Integrationshilfen ist auch ein geringer Anstieg 
der Fallzahlen im Bereich des ambulant betreuten Wo hnens festzustellen. Bei dieser Hilfe, die 
sich in der Regel an junge Volljährige richtet, zei gt sich, dass der Sozialisationsprozess junger 
Menschen oft einen nicht genügenden Reifegrad der P ersönlichkeitsentwicklung aufweist, wie 
er für eine erfolgreiche eigenständige Lebensführun g erforderlich ist und dass bereits 
geringfügige „Handicaps“ eine enorme Barriere für d en Start in das eigenständige 
Erwachsenenleben bedeuten. 
 
 
Stationäre Leistungen 
 
Im Gegensatz zur Entwicklung der ambulanten Hilfen nahm die Anzahl der stationären Hilfen  
von 41 auf 36 Hilfen (-12 %) ab. Von den 36 Fällen konnten ca. 80 % in ortsnahe Angebote 
vermittelt werden.

44 
 
10. Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung 
 
10.1. Qualitätsentwicklung im Bereich der Stationär en Hilfen zur Erziehung 
 
Mit dem § 79 a SGB VIII hat der Gesetzgeber einen k lar definierten Auftrag zur kontinuierlichen 
Qualitätsentwicklung für alle Aufgaben und Handlung sfelder der Kinder- und Jugendhilfe 
vorgesehen. Dieser Auftrag geht über das für die En tgeltfinanzierung beschränkt eingeführte 
Prinzip der Qualitätsentwicklung (§ 78 b SGB VIII) hinaus. 
 
Die Formulierung des § 79a SGB VIII richtet sich zu nächst an den öffentlichen Träger. Über § 
74 SGB VIII erhalten nur jene Träger eine Förderung, die die Grundsätze und Maßstäbe nach § 
79a SGB VIII gewährleisten. Auch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VBIII 
hängt von der Umsetzung des § 79a SGB VIII ab. Beso nders hervorgehoben werden der 
Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gewalt und die Sicherung der Rechte von 
Kindern/Jugendlichen in Einrichtungen. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat si ch, zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft 
6 „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 ff. SGB VIII, für den gemeinsamen und dialogisch geführten 
Qualitätsentwicklungsprozess auf das im Gesetz form ulierte Qualitätsmerkmal „Sicherung der 
Rechte von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen “ geeinigt und den Schlüsselprozess 
„Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ festgelegt.  
 
In dem dafür eingerichteten Qualitätszirkel der Sta tionären Träger wurden für diesen 
Schlüsselprozess 2 Wirkungsziele erarbeitet, die für alle Träger die Arbeitsgrundlage darstellen: 
• Wir haben und kultivieren vielfältige Beteiligungs wege für Kinder, Jugendliche und ihre 
Eltern in unserer Einrichtung. 
• In unserer Einrichtung kennen die Kinder, Jugendli chen und ihre Eltern die 
Beschwerdemöglichkeiten. 
 
In einem zweiten Schritt wurden trägerintern jeweil s 2-3 Leistungsziele und 
dementsprechende Methoden und Arbeitsschritte erarb eitet und in einer vorher 
abgestimmten Zielmatrix dargestellt. In einem dritt en Treffen des Qualitätszirkels, konnten 
dann auch trägerübergreifende gemeinsame Zielkennza hlen für alle stationären Träger 
festgelegt werden. Der Startschuss zur Erhebung der  Zielkennzahlen fiel zu Beginn des 
Jahres 2015 und wird von Januar bis Dezember 2015 e rhoben. Ziel ist es, Anfang 2016 
diese erhobenen Daten auszuwerten, um zu einer Qual itätsaussage für den Bereich des 
Beteiligungs- und Beschwerdemanagements aller stati onären Träger in Münster zu 
gelangen. Abschließend soll dieses Qualitätsversprechen dem AKJF vorgestellt werden. 
 
Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit den Beschreibungen der Prozesse nur ein 
Ausschnitt der qualitativen Arbeit im Rahmen des genannten Schlüsselprozesses dargestellt 
wird. Es soll mit diesem Verfahren auch der Frage n achgegangen werden, mit welchen 
messbaren Größen sich gemeinsam definierte Qualität saussagen, trotz trägerspezifischer 
Konzeptunterschiede, auswerten und darstellen lassen.   
 
10.2 Fachcontrolling 
 
Mit dem Einsatz des WIMES Verfahrens im Kommunalen Sozialdienst werden Kennzahlen 
zur fachlichen Steuerung von Hilfen zur Erziehung e rhoben. Im Ergebnis soll der Nachweis 
von Effektivität oder ihrer Verbesserungsnotwendigk eit geführt werden mit dem Ziel der 
Optimierung der Effizienz sozialer Dienstleistungen. 
 
Durch den strukturierten webbasierten Dialog im Rah men des vom e/l/s-Instiut entwickelten 
WIMES-Verfahrens zwischen den Mitarbeitern/innen de s Kommunalen Sozialen Dienst 
(KSD) und den Jugendhilfeträgern werden die Hilfepr ozesse permanent beobachtet und

45 
 
dokumentiert. Mit dem WIMES Verfahren als Instrumen t wird dialogisch vom 
Hilfeplanverantwortlichen und dem Leistungserbringe r der gesamte Hilfeprozess mit dem 
gleichen Messinstrument bewertet. Jeder Fall hat ve rschiedene relevante 
Bedarfsdifferenzierungen. Im Kern geht es darum, de n individuell primär relevanten Bedarf 
zu identifizieren und vor allem diejenigen Dimensio nen mit dem größtmöglichem 
Erfolgspotential zu bearbeiten. Die Einschätzung an hand von 12 Bedarfsdimensionen 
(Erziehungskompetenz, psychische und emotionale Sta bilität, Lernen und Leistung, 
Sicherheit vor körperlicher und seelischer Verletzu ng u.a.), die sich auf die Familie, den 
jungen Menschen und sein Umfeld beziehen, erfolgen nach definierten Standards zu drei 
Zeitpunkten im Hilfeverlauf:  
 
 zu Beginn der Hilfe werden der erzieherische Bedar f, die Grundsatzziele und die 
Richtungsziele durch den öffentlichen Träger dokumentiert,  
 nach ungefähr 6 bis 10 Wochen werden die diagnosti schen Einschätzungen und die 
Grundsatz- und Richtungsziele durch den freien Träg er überprüft und dokumentiert und 
mit dem öffentlichen Träger kommuniziert, 
 am Ende der Hilfe werden die Veränderungen zu den erzieherischen Bedarfen zu 
Hilfebeginn und eine Beurteilung der Entwicklung mi t Blick auf die Zukunft durch den 
freien Träger vorgenommen und mit dem öffentlichen Träger kommuniziert. 
Auf diese Weise werden nicht nur die Maßnahmen auf der Fallebene wirkungsorientiert 
gesteuert und evaluiert, sondern auch Erkenntnisse für die Jugendhilfeplanung generiert. 
Auf der Grundlage der Jahresauswertungen werden Stä rken und Schwächen gemeinsam 
herausgearbeitet und Strategien entwickelt, die Hil fen zur Erziehung als kooperativen 
Prozess zwischen dem KSD, den Hilfeempfängern und d en freien Jugendhilfeträgern 
wirkungsvoller und damit nachhaltiger auszugestalte n. Die gemeinsame Bewertung durch 
die beteiligten Institutionen sind Teil eines strukturierten Dialoges mit dem Ziel der ständigen 
Verbesserung, wobei der Fokus auch auf die diejenig en Befunde gelegt wird, die von 
Vergleichsstichproben positiv oder negativ abweiche n oder die besonders relevant für die 
Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe in Münster sein könnten. 
 
Bei der Auswertung der Zeitreihenbetrachtung von 20 10 – 2013 lassen sich für die 
dokumentierten ambulanten Hilfen zur Erziehung (§ 3 0 und § 31), als auch für die 
stationären Hilfen zur Erziehung (§ 19 und § 34 Var .1) folgende planerischen Aspekte 
herausarbeiten.   
 
In beiden Hilfesegmenten kristallisieren sich vier Bewertungsdimensionen heraus, bei denen 
nach Einschätzung der Fachkräfte zu Hilfebeginn bes onders geringe Ressourcen 
vorhanden sind: 
 
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN 
Sie beaufsichtigen ihre Kinder, setzen Regeln, verm itteln Orientierung und fördern die Eigenentwicklun g des jungen 
Menschen. Die Erziehung ist dem Entwicklungsstand angemessen. 
 
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN 
Eltern und Kinder respektieren und wertschätzen sich; entspannte Atmosphäre; die Familie beachtet Generationsgrenzen, löst 
Konflikte, steht in einem Beziehungsnetz und nimmt Hilfe an. 
 
5 RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE 
Die Familie hat gute Kontakte zu Verwandten, zu Nac hbarn und Freunden; eingebunden in Gruppen; Möglich keiten des 
Sozialraumes werden genutzt; Kontakt zu Institutionen; kennt und nutzt Unterstützungsmöglichkeiten 
 
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT 
Der junge Mensch kann sein Verhalten und Affekte st euern; kann Gefühle reflektieren, seine Ängste sind  
situationsangemessen; er ist ausgeglichen und zeigt angemessene Ich-Stärke / Selbstkontrolle 
 
Auf Grund der gering vorhandenen Ressourcen zu Hilf ebeginn ist die Annahme 
gerechtfertigt, dass insbesondere diese Dimensionen  - im Betrachtungszeitraum - 
hilfeauslösend waren.

46 
 
 
10.2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung  
 
Bei den „ambulanten Hilfen“ waren nach Einschätzung der Fachkräfte nur in 17% - 24% der 
Hilfefälle in diesen Bewertungsdimensionen Ressourc en vorhanden. Zum Abschluss der 
Hilfe waren es rund 50% der Hilfefälle. Die Bewertu ng am Hilfeende erfolgt durch den KSD 
und den freien Träger gemeinsam. Interessanterweise  gab es auch in diesen Dimensionen 
das prozentual höchste Verbesserungspotential. Alle  vier Dimensionen lagen am Hilfeende 
über dem Wert der durchschnittlichen Verbesserung von 25%. 
 
  ambulant 
positive 
Ressourcen 
Beginn 
positive 
Ressourcen 
Ende 
Verbesserung 
der  
Ressourcen 
um  
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN 17% 51% 34% 
5 SOZIALE RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE 18% 48% 30% 
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN 17% 46% 29% 
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT 17% 45% 28% 
10  EIGENVERANTWORTUNG 24% 52% 28% 
9 LERNEN UND LEISTUNG 42% 68% 26% 
6 VERHÄLTNIS VON RESSOURCEN ZU BELASTUNGEN 33% 57% 24% 
12  LEBENS- UND ENTWICKLUNGSBEDINGUNGEN 40% 63% 23% 
1 
MATERIELLE LEBENSGRUNDLAGE JUNGER MENSCHEN IN 
DER FAMILIE 57% 77% 20% 
11  
MÖGLICHKEITEN ZUR TEILHABE, BILDUNG UND 
FREIZEITGESTALTUNG 47% 66% 19% 
2 
SICHERHEIT VOR KÖRPERLICHER UND SEELISCHER 
VERLETZUNG 57% 76% 19% 
8 SOZIALVERHALTEN 38% 43% 5% 
  DURCHSCHNITT    25% 
 
Das Ergebnis der deutlichsten Verbesserung der Ress ourcen in den mit den vorab 
niedrigsten Ausgangswerten ist ein deutlicher Hinwi es auf die Passgenauigkeit der Hilfen 
und ist positiv in Bezug auf die Vermittlungspraxis  durch den KSD und die 
Leistungserbringung durch die freien Träger der Jugendhilfe.   
 
Den deutlichsten Hinweis auf planerische Fragestell ungen lässt sich für die Dimension 
„Sozialverhalten“ feststellen. Hier stellt sich die Frage, woran liegt es, dass die Fallzahl von 
jungen Menschen bei der Frage, in wie weit sich der  junge Mensch an soziale Regeln hält; 
soziale Situationen verstehen kann und seine Rolle und Position in Gruppen reflektiert; 
Freunde und Sozialkontakte hat; sich angemessen dur chsetzt und seine Affekte kontrolliert, 
eher gering gestiegen ist, bzw. ggf. zu steigern ist?  
 
Ein anderer Blick auf die ambulanten Hilfen zur Erz iehung ergibt sich, wenn man die 
Dimensionen betrachtet, die am Hilfeende viele Fäll e mit hohen Ressourcen aufweisen. In 
den Bereichen „materielle Lebensgrundlage“, „Möglic hkeiten zur Teilhabe, Bildung und 
Freizeitgestaltung“, „Sicherheit vor körperlicher u nd seelischer Verletzung“, „Lernen und 
Leistung“ bewerten die Fachkräfte in mehr als 2/3 aller Fälle die individuellen Ressourcen als 
mindestens ausreichend und besser.   
 
Im Ergebnis kann man unter anderem sagen, im Anschl uss einer ambulanten Maßnahme ist 
die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass die  Eltern in Ihrer Erziehung kompetenter 
sind, die Familien mehr soziale Ressourcen im Umfel d nutzen können und die jungen 
Menschen psychisch und emotional stabiler sind. Dar über hinaus steigt auch die Anzahl der

47 
 
Familien, in denen der junge Mensch mit allen nötig en materiellen Lebensgrundlagen 
versorgt und vor körperlichen und seelischen Verletzungen geschützt wird.  
 
10.2.2 Hilfen zur Erziehung stationär 
 
Im Leistungssegment der stationären Hilfen zur Erzi ehung waren nach Einschätzung der 
Fachkräfte nur bei 4%- 6% der Hilfefälle in den o.g . Bewertungsdimensionen Ressourcen 
vorhanden.   
 
Dass es sich bei den stationären Hilfen um dieselbe n vier Bewertungsdimensionen handelt, 
wie bei den ambulanten HzE, die die geringsten Wert e zu Hilfebeginn aufweisen, unterstützt 
die These, dass diese Dimensionen hilfeauslösend si nd. Der deutlich geringere Wert ist 
konsequent, wenn man die Interventionstiefe in das Familiensystem bei den stationären 
Hilfen berücksichtigt. Denn weitreichende Eingriffe  in das Familiensystem können nur mit 
fehlenden Ressourcen begründet werden. In allen vie r Bewertungsdimensionen steigt die 
Anzahl derjenigen, deren individuellen Ressourcen a m Ende der Hilfe mit mindestens 
ausreichend und besser bewertet ist.  
 
Der %uale Rückgang in der Fallzahl bezogen auf die Dimension „Verhältnis von Ressourcen 
zu Belastungen“, bei der die Frage im Fokus steht, ob ausreichende Ressourcen in der 
Familie vorhanden sind, um mit anhaltenden eventuel len Belastungssituationen 
zurechtzukommen, bezieht sich nicht auf den gesamte n 3 - Jahreszeitraum, sondern wurde 
erst für das Jahr 2013 erhoben; damit wird die Auss agekraft in Teilen geschmälert und 
bedarf deshalb weitere Betrachtung in den Folgejahren.  
 
Das „Bild“, die Fälle mit den geringsten Ausgangsressourcen haben am Ende der Hilfe auch 
die größte Steigerungsrate bezogen auf die Ressourc en, zeigt sich im Segment der 
stationären Hilfen zur Erziehung so nicht. Es krist allisieren sich aber zwei Themenfelder 
heraus, die näher zu betrachten sind. Zum einem das  Themenfeld „Eltern- bzw. 
Familienarbeit“ und zum anderen das Themenfeld „psy chische Erkrankungen im Rahmen 
der Hilfen zur Erziehung“. 
 
 stationär  
positive 
Ressourcen 
Beginn 
positive 
Ressourcen 
Ende 
Verbesserun 
g der 
Ressourcen 
um  
12  LEBENS- UND ENTWICKLUNGSBEDINGUNGEN 28% 61% 33% 
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT 6% 27% 21% 
1 
MATERIELLE LEBENSGRUNDLAGE JUNGER MENSCHEN IN 
DER FAMILIE 24% 44% 20% 
2 
SICHERHEIT VOR KÖRPERLICHER UND SEELISCHER 
VERLETZUNG 24% 43% 19% 
5 SOZIALE RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE 5% 23% 18% 
8 SOZIALVERHALTEN 27% 44% 17% 
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN 5% 21% 16% 
9 LERNEN UND LEISTUNG 26% 42% 16% 
11  
MÖGLICHKEITEN ZUR TEILHABE, BILDUNG UND 
FREIZEITGESTALTUNG 47% 62% 15% 
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN 4% 18% 14% 
10  EIGENVERANTWORTUNG 19% 31% 12% 
6 VERHÄLTNIS VON RESSOURCEN ZU BELASTUNGEN 50% 44% -6 % 
  DURCHSCHNITT   18%

48 
 
Beide Themenfelder sind deshalb auch im Rahmen der fachlichen Weiterentwicklung der 
Hilfen zur Erziehung in Münster im Rahmen von Projekten aufgegriffen worden.  
 
10.3 Projekt Elternarbeit und Rückführung 
 
Unter der Überschrift „Elternarbeit und Rückführung“ sind neue Leistungsangebote für Eltern 
entwickelt worden. Im Zusammenwirken ambulanter und  stationärer Dienstleister wurden 
neue Kooperationsformen entwickelt, wie mit sorgfäl tiger Planung und Abstimmung eine 
Rückführung aus Heimerziehung von jungen Menschen g elingen kann. Das sogenannte 
„Elterntraining“ für Eltern, deren Kinder außerhalb der Familie betreut werden, soll ausgebaut 
und im Leistungskatalog der Jugendhilfe etabliert werden. 
 
Für die Projektlaufzeit 2012 - 2015 wurde mit drei stationären und den ambulanten Trägern 
in Münster ein Projekt vereinbart, das mit einer Fa llevaluation vom 01.01.2014 – 31.12.2015 
ein Verfahren zur systematischen Nutzung von Rückke hroptionen mit der damit 
verbundenen Voraussetzung von Elternarbeit in stationären Hilfefällen erprobt.   
 
Das Grundmodell der Fallbearbeitung ist das Tandemm odell, wobei jeweils der ambulante 
Träger mit einzubeziehen ist, der ggf. vorher schon  im Fall aktiv war, soweit keine 
Hinderungsgründe auf Grund von Vorerfahrungen im Fa ll bestehen. Für eine strategische 
Rückführungsplanung ist es ebenso erforderlich, die  Elternarbeit zu intensivieren und die 
Hilfeplanung in enger Kooperation von stationären und ambulanten Träger durchzuführen. 
 
Folgende Punkte wurden als zentrale methodische Ele mente eines solchen Verfahrens 
herausgearbeitet: 
 Die frühzeitige Identifikation von Fällen mit Rück kehroption anhand eines Analyserasters. 
 Die gezielte Bedarfserhebung in jedem Einzelfall. 
 Eine intensive Eltern- bzw. Familienarbeit während  der Dauer der stationären Hilfe. 
 Methodisch begleitete Rückführung des Minderjährig en in den Familienverband. 
 
Die Evaluation erfolgt mit Hilfe des WIMES-Verfahre ns und zwar unter der Hilfeart § 34 
Projekt Elternarbeit / Rückführung. Eine trägerüber greifende Kooperationsbeziehung in 
WIMES abzubilden, ist leider nicht möglich. Deshalb werden die Fälle des Projektes bei dem 
stationären Träger „geführt“ und die Einwertung/Beu rteilung als Ergebnis einer 
gemeinsamen Einschätzung der beteiligten freien Trä ger vorgenommen. Folgende 
Zielsetzung sollen mit Unterstützung des fachlichen Controllings umgesetzt werden: 
 
• Mit Unterstützung des wirkungsorientierten Dokumen tationsverfahren einen Vergleich mit 
der Kontrollgruppe „§ 34 ohne intensivierte Elternarbeit“ zu ermöglichen.  
 
• Im Ergebnis Effektstärken zu einzelnen Problembere ichen zu identifizieren. 
 
• In Kombination mit der Fallabrechnung Aussage über  Methoden, Effekte und fiskalische 
Veränderungen treffen zu können. 
 
• Die Hypothesenbildung für eine wirkungsorientierte  Steuerung auf der Grundlage von 
Praxiserfahrungen sachgerecht zu ermöglichen.

49 
 
10.4 Leistungs- und Entgeltvereinbarungen 
 
Die Vereinbarungen über Leistungsangebot, Entgelte und Qualitätsentwicklung im Bereich der 
Hilfen zur Erziehung richten sich nach den §§ 78a f f. SGB VIII. In § 78f SGB VIII ist geregelt, 
dass die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänd en der Träger der freien Jugendhilfe 
und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene Rahmenverträge über 
den Inhalt der Vereinbarungen abschließen. 
 
Mit Wirkung zum 31.12.2012 wurden die beiden Rahmen verträge in NRW durch die 
kommunalen Spitzenverbände fristgerecht gekündigt. Seit dem 01.01.2013 gilt damit eine 
„rahmenvertragslose Zeit“. 
 
In den Verhandlungen mit der Landesarbeitsgemeinsch aft der Freien Wohlfahrtspflege NRW 
konnte bisher keine einvernehmliche Vereinbarung er zielt werden – die Verhandlung ist 
mangels begründeter Aussicht auf einen Rahmenvertra gsabschluss bis auf weiteres 
ausgesetzt.  
 
Zwischen den Verhandlungspartnern besteht Konsens, dass eine Weiterentwicklung der 
stationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung in fachlicher und finanzieller Hinsicht geboten 
ist. Die Knackpunkte der Verhandlungen waren 
 
- die bisherige Versäulung der Gruppenstrukturen au fzuheben, das heißt die Stärkung der 
Regelangebote, 
- eine neue Anlage X mit Eingruppierungsbandbreiten  einzuführen und  
- die Erhöhung der Auslastungsquoten. 
 
Beide Seiten haben ihre Bereitschaft erklärt, im Ge spräch zu bleiben und die Entwicklung der 
Jugendhilfelandschaft in NRW im Sinne der Kinder un d Jugendlichen qualitativ weiter zu 
entwickeln.  
 
Bis zum Abschluss neuer Rahmenverträge berücksichti gt das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien in anstehenden Entgeltverhandlungen die vo m Rat mit der Vorlage V/0702/2012/1. 
beschlossenen Rahmenbedingungen: 
 
- Entgelterhöhung nur für tarifvertragliche bedingt e Personalkostensteigerung, 
- Auslastungsquote 96 % und  
- tatsächliche Aufwendungen und Personalkostenricht werte. 
 
Diese Instrumente wurden in den Entgeltverhandlunge n 2014 mit den in Münster tätigen 
Trägern erfolgreich zugrunde gelegt.  
 
Die weitere Entwicklung bleibt jetzt abzuwarten.  
 
 
 
10.5 Entwicklung weiterer Strategien 
 
Das Interesse, in Entwicklungen steuernd einzugreif en, besteht aus dem Rechtsauftrag der 
Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung gem. §§ 79 und 80 SGB VIII. 
 
Die Kosten der laufenden erzieherischen Hilfen werd en unter anderem durch die Faktoren 
„Laufzeit“, „Fachleistungsstunden“, „Belegtage“ und  „Zusatzleistungen“ beeinflusst. Die 
differenzierte Beschreibung der messbaren Erziehung sziele in den Hilfeplänen sowie eine gut 
gesteuerte Falleingangs- und Fallverlaufsphase erle ichtert deutlich die Feststellung, welche

50 
 
Leistungen über welchen Zeitraum im jeweiligen Fall  für die Erreichung dieser Ziele notwendig 
und angemessen ist 33 .  
 
Das Fachliche Controlling wird in Verbindung mit dem Finanzcontrolling zukünftig verstärkt auch 
Kostenanalysen mit Blick auf Kosten pro Fall und Platz durchführen.  
 
Hierzu werden auch die Interkommunalen Vergleiche herangezogen. 
 
Durch vorgelagerte präventive Strategien sollen Hil fen frühzeitiger und bedarfsgerecht weiter 
entwickelt und das Netzwerk Frühe Hilfen genutzt werden. 
 
Die Verknüpfung von Hilfen zur Erziehung und dem Ki nderarmutsbericht mit den darin 
beschriebenen Maßnahmen soll intensiv ausgeweitet werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
33  Siehe KGSt-Bericht aus der Vergleichsarbeit Nr. 2/2011

51 
 
11.  Ausblick 
 
 
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über d ie Kosten- und Fallzahlenentwicklung der 
Hilfen zur Erziehung in Münster.  
 
Die Interkommunalen Vergleichsdaten belegen, dass d as Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien der Stadt Münster im Städtevergleich zur F rage der Inanspruchnahme von Hilfen zur 
Erziehung sowie der Höhe der finanziellen Aufwendun gen gut positioniert ist. Eine aktive und 
professionelle Trägerlandschaft und hohe fachliche Standards führen zu diesem Ergebnis.  
 
Die weitere Entwicklung der Hilfen zur Erziehung mu ss differenziert gesehen werden. Der 
landesweite „HzE-Bericht 2014“ 
34  nennt folgende Entwicklungen: 
 
- Höchste Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach wie vor im Übergangsalter 
von der Grundschule zur weiterführenden Schule 
- Adressat(inn)en der Hilfe zur Erziehung sind über wiegend männlich 
- Beinahe jeder dritte junge Mensch in den Hilfen z ur Erziehung hat Elternteile 
ausländischer Herkunft 
- Weiterer Anstieg bei den Eingliederungshilfen – d eutliche Zuwächse bei den 9 – bis 13 – 
Jährigen 
- Bedarf erzieherischer Hilfen steigt in prekären L ebenslagen – Alleinerziehende 
besonders betroffen 
 
Im 14. Kinder- und Jugendbericht wird ausgeführt, d ass für den Bereich der Hilfen zur 
Erziehung und die verwandten Leistungen nicht von e inem nennenswerten Rückgang des 
Bedarfs bis 2025 auszugehen ist. Junge Menschen wac hsen heute weit mehr als früher in 
öffentlicher Verantwortung, das heißt in Regelangeb oten der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der 
Schule, auf. Zentrale Aufgabe wird es daher künftig  sein, junge Menschen mit individuellen 
Hilfen in diesen Regelstrukturen zu stützen, anstat t sie Sondersystemen zu überantworten. 
Sonder- und Regelhilfen müssen deutlich stärker als bisher verknüpft werden. Zu klären ist, wie 
Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe und der S chule inklusiver konzipiert werden 
können.  
 
Die Fallzahlen in Münster belegen, dass die intensi ven gemeinsamen Anstrengungen der 
Fallsteuerung von öffentlichem und freien Trägern i n den letzten Jahren ihre Auswirkungen 
zeigen, das heißt, ein weiterhin qualitätvoller Aus bau, ein frühzeitiger Zugang zu Eltern durch 
präventive Hilfen und der Erhalt einen pluralen Ang ebotsseite von freien Trägern mit hoher 
Qualität in der Hilfegewährung.  
 
Da auch die Haushaltssituation für den Bereich der ganzen Stadt Münster ein aktuelles Thema 
bleibt,  ist davon auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nicht ausgeschlossen.  Die 
Anforderungen bleiben mit Blick auf den Haushalt de r Stadt Münster hoch. Vor diesem 
Hintergrund sind beispielsweise die Entgeltvereinba rungen weiterhin mit dem gebotenen 
Augenmaß zu verhandeln.  
 
 
Der besondere Dank gilt den freien Trägern der Juge ndhilfe, die mit hoher Fachlichkeit und 
Engagement die häufig schwierigen Fallverläufe geme insam mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien gemeinsam lösen. Dabei ist  der Anspruch an die Weiterentwicklung 
von Konzepten und fachlichen Standards auch immer im Fokus. 
 
 
 
                                                
34  HzE Bericht 2014, S. 6 ff, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und Landesjugendämter LWL 
und LVR, März 2014

52 
 
 
 
ANLAGE 
 
 
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen (Stichtag sdaten 31.12. und laufende und 
beendete Fälle im Laufe des Jahres) 
 
 
Ambulante Hilfen zur Erziehung  
Fallzahlen  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Versorgung in Notsituationen 35   
§ 20 SGB VIII 
 
2 18 1 11 0 6 
Fälle ambulant betreutes Wohnen  
§ 27 II SGB VIII 
 
6 20 10 22 11 27 
Fälle aufsuchender Familientherapie  
§ 27 II SGB VIII 
 
7 16 8 14 0 7 
Fälle familienunterstützende Nachsorge 
§ 27 II SGB VIII 
 
38 97 35 87 47 76 
Fälle sozialer Gruppenarbeit  
§ 29 SGB VIII 
 
0 41 0 47 0 39 
Fälle Erziehungsbeistand  
§ 30 SGB VIII 
 
84 161 101 203 80 193 
Sozialpädagogische Familienhilfe  
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt) 
 
180 378 171 341 157 329 
Fälle intensiver sozialpäd. Einzel-
betreuung § 35 SGB VIII 
 
2 4 2 5 0 2 
Amb. Hilfen für junge Volljährige (addierte 
Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 
i.V.m. §§ 27, 30, 35, 35 a SGB VIII) 
 
36 82 34 86 43 98 
 
 
 
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung  
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen 
Horten § 27 II SGB VIII 
 
28 51 35 50 29 51 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe 
(HTG) § 32 SGB VIII 
 
61 90 60 99 50 88 
 
                                                
35  Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).

53 
 
 
Stationäre Hilfen zur Erziehung 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder  
§ 19 SGB VIII 
36  
 
9 25 7 19 11 23 
Vollzeitpflege  
§ 33 SGB VIII 
 
195 242 216 244 236 280 
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 
§ 34 SGB VIII 
 
5 77 5 55 7 62 
Heimerziehung u. sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII 
 
199 395 206 350 202 348 
Stationäre Hilfen für junge Volljährige 
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen § 41 
i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII) 
43 118 57 118 64 132 
 
 
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 
37 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  
 
2012  
31.12.        ges. 
2013  
31.12.        ges. 
2014  
31.12.        ges. 
Ambulante Eingliederungshilfen 
§ 35 a SGB VIII 
 
102 157 126 175 172 222 
Stationäre Eingliederungshilfen 
§ 35 a SGB VIII 
 
22 37 24 37 18 36 
 
 
Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen) 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt  2012  2013  2014  
 
 
Anrufungen des Familiengerichts gem. 
     
§ 8 a  Abs.3 SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB 
24 31  
 
Anzahl der Inobhutnahmen 
 
122 123 211 
 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 
 
226 224  
Zahl der Gefährdungsmeldungen gem. § 
8a SGB VIII 191 197 240 
 
                                                
36  Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).  
 
37  Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).

Berichtsvorlage

2349 Zeichen

V/0238/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
HzE-Bericht Münster 2012-2014 
Hilfen zur Erziehung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit zum dritt en Mal einen Bericht „Hilfen 
zur Erziehung in Münster“ vor. 
 
Hilfen zur Erziehung – das bedeutet in erster Linie, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung 
zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu unterstützen und die Erziehungskompetenz der 
Personensorgeberechtigten zu stärken. Die Verknappung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger 
Verdichtung gesellschaftlicher bzw. familiärer Problemlagen stellt Kommunen vor besondere 
Herausforderungen. Jugendhilfe und insbesondere Hilfen zur Erziehung als zent raler Kostenfak-
tor müssen sich im Zuge der Diskussionen um den städtischen Haushalt zunehmend legitimi e-
ren. Neben der Realisierung von Rechtsansprüchen sind weiterhin verstärkt Aspekte der Wi r-
kungsorientierung der Hilfen zur Erziehung voranzutreiben. 
 
Der Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ vermittelt einen Überblick über die Entwicklung der 
Kosten- und Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf der Datenbasis von 
2012-2014 und bedient sich dabei der Systematik des NKF-Haushalts. 
 
Im Einzelnen enthält der Bericht Hilfen zur Erziehung  
 
 eine Einführung in die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien und die da-
mit verbundenen Entwicklungen und Herausforderungen 
 
 die Budgetentwicklung von 2012 - 2014 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0238/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt, 
Herr Materla, Frau Weinlich,Herr Werk 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.03.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0238/2015 
 
 
 die Darstellung der Produkte 
 
 Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung (ambulante und teilstationäre Hilfen) 
 
 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien (stationäre Hilfen) 
 
 Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) 
 
 Eingliederungshilfen (seelische Behinderung) 
 
 Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
HzE-Bericht Münster 2012 – 2014 
Hilfen zur Erziehung in Münster

Beratungsverlauf (1)

10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schützenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0238/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37