V/0238/2015
HzE-Bericht Münster 2012-2014 Hilfen zur Erziehung in Münster
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Bericht-HzE_2012-2014
113698 Zeichen
HzE - Bericht Münster 2012 – 2014
Hilfen zur Erziehung in Münster
Impressum
Herausgeber: Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Redaktion: Abteilung Familien- und Erziehungshil fen:
Heiner Vogt, Karin Weinlich
Abteilung Kommunaler Sozialdienst:
Karl Materla, Hermann Sandknop, Hans Tillack,
Udo Hartmann, Reinhold Kauling
Abteilung Controlling und zentraler Service:
Helmut Schnermann
Fachcontrolling:
Sven Werk
Februar 2015, Auflage: 250
2
1. Vorbemerkung 3
2. Lebenslagen von Familien 5
3.
3.1
3.2
3.3
Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2012 – 2014
Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung
Fallzahlen 2012 – 2014
Ergänzung zu § 28 SGB VIII - Erziehungsberatung
6
6
7
10
4. Budgetentwicklung / Kostenentwicklung 11
4.1 Einführung und Überblick 11
4.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung 16
4.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung 19
4.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen (ei nschließlich Inobhutnahmen) 22
4.5
4.6
Budget: Eingliederungshilfen
Zusammenfassung
23
25
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“ 26
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 26
5.2 Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06 26
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 27
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“ 29
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen) 29
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 29
6.3 Fallzahlenentwicklung 30
6.4 Einzelfeststellungen 31
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und Pflegefamilien“ 34
7.1 Erläuterungen und Auftragsgrundlage (stationäre Hilfen) 34
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 34
7.3 Fallzahlenentwicklung und Einzelfeststellungen 35
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“ 38
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 38
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 38
8.3 Fallzahlenentwicklung 39
8.4 Einzelfeststellungen 39
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
Produkt 06.05.06 „Eingliederungshilfen“
Erläuterung und Auftragsgrundlage
Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
Fallzahlenentwicklung
Einzelfeststellungen
41
41
41
41
42
10. Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen z ur Erziehung 44
10.1
10.2
10.2.1
Qualitätsentwicklung im Bereich der Stationären Hilfen zur Erziehung
Fachcontrolling
Ambulante Hilfen zur Erziehung
44
44
46
10.2.2
10.3
10.4
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Projekt Elternarbeit und Rückführung
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
47
48
49
10.5 Entwicklung weiterer Strategien 49
11. Ausblick 51
Anlage:
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen 52 / 53
3
1. Vorbemerkung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt h iermit zum dritten Mal einen Bericht „Hilfen
zur Erziehung in Münster“ vor. Der erste Bericht (2 009) wurde vom Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien (AKJF) in der Sitzung vom 02.12.2009, der zweite Bericht (2009 –
2011) in der Sitzung 14.03.2012 beraten.
Auch dieser Bericht gibt vornehmlich einen Einblick in den fiskalischen Bereich und die
Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: HzE) in Münster. Als Datenbasis für die
finanzielle Entwicklung dienen die Jahre 2012 – 201 4. Dies geschieht in einem
Zeitreihenvergleich.
Zu den fachlichen und trägerbezogenen Angeboten geb en die Rahmenkonzepte
1 und
fachlichen Einzelvorlagen Auskunft.
Zur Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen macht der „Monitor Hilfen zur Erziehung 2014“
2
folgende Ausführungen:
„Die Hilfen zur Erziehung stellen ein zentrales Han dlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe dar
und bieten jungen Menschen und deren Familien Unter stützung bei einem breiten Spektrum an
familiären Problemen und Sozialisationsschwierigkei ten. Das differenzierte und flexible
Instrumentarium sozialpädagogischer Handlungsformen, das zur Verfügung steht, verfügt über
kurzzeitige familienunterstützende Hilfen, aber erm öglicht auch langfristige Unterbringungen
außerhalb der eigenen Familie, wie bei einer Vollze itpflege oder Heimerziehungshilfe. Mit Blick
auf das Ausgabenvolumen der öffentlichen Kinder- un d Jugendhilfe handelt es sich bei den
erzieherischen Hilfen um das zweitgrößte Arbeitsfeld nach der Kindertagesbetreuung und es ist
derzeit nicht davon auszugehen, dass sich in den nä chsten Jahren die Bedeutung von Hilfen
zur Erziehung als Unterstützungsleistungen für junge Menschen und deren Familien wesentlich
verringern wird. Im Gegenteil: Vielmehr sind auch n ach Einschätzungen der
Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Juge ndbericht an den Entwicklungen im
Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung eindrücklich d ie „Verschiebungen zwischen privater und
öffentlicher Verantwortung im Aufwachsen von jungen Menschen in Deutschland“ zu
beobachten.“
Dieser Bericht gibt nach der Beschreibung der Leben slagen von Kindern und Jugendlichen
einen Überblick über die Entwicklung der Kosten, be nennt die „wichtigsten“ Fallzahlen der
Jahre 2012 - 2014 und beschreibt in der Systematik des Haushalts die Produkte
„Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung“ (ambulante und teilstationäre Hilfen),
„Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegef amilien“ (stationäre Hilfen),
„Schutz von Kindern und Jugendlichen“ (Inobhutnahmen) und
Eingliederungshilfen.
1 Rahmenkonzepte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in Münster:
Teil I – Fachliche Grundlagen (Vorlage 86/2002), Teil II – Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII (Vorlage
557/2002), Teil III – Ambulante Hilfen zur Erziehung (Vorlage 323/2003) und Teil IV – Stationäre Hilfen
zur Erziehung (Vorlage 0470/2005)
2 Monitor Hilfen zur Erziehung, Seite 11, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und BMFSFJ, Mai
2014,
4
Des Weiteren werden Projekte (Elternarbeit und Rück führung) und Schwerpunkte und
Instrumente und Verfahren zur Steuerung vorgestellt . Die Qualitätsentwicklung gemäß § 79a
SGB VIII und das Fachcontrolling einschließlich der Wirkungsmessung im ambulanten und
stationären Bereich werden beschrieben. Eine Zusammenfassung ist im Ausblick enthalten.
Interkommunale Vergleichswerte, zum Beispiel aus de m „Städtevergleich mittlerer Großstädte
zum Bereich der Hilfen zur Erziehung, Eingliederung shilfen und Schutzmaßnahmen“ der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanag ement), an dem die Stadt Münster
teilnimmt oder aus dem HzE Bericht NRW 2014
3 fließen dort, wo es Sinn macht, in die
Darstellung ein.
Die Angebotsformen werden zur besseren Übersicht in den Tabellen und Überschriften farblich
voneinander abgegrenzt.
Den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für jun ge Menschen und Eltern bedarfsgerecht
sicherzustellen und gleichzeitig mit Finanz- und Fa chcontrolling kostenintensive Hilfen durch
ständige Fach- und Aufgabenkritik und Qualitätskont rollen zu steuern, ist eine große
Herausforderung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ein transparenter Dialog mit den freien Trägern ist dabei grundsätzliche und zielführende
Voraussetzung.
Der Bericht bietet damit eine Orientierung im Berei ch der Hilfen zur Erziehung und bringt mit
dieser Form der Standardisierung eine Anschlussfähigkeit auch für die kommenden Jahre.
Neben dem jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien, der Grundlagendaten enthält, ist der HzE- Bericht eine transparente Darstellung der
Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
3 Herausgeber: LWL- und LVR-Landesjugendamt mit dem Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut
e.V. und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund)
5
2. Lebenslagen von Familien
Es ist unbestritten, dass die familiären Zusammenhänge für Kinder und Jugendliche auch heute
die wichtigste emotionale Basis für deren Entwicklu ng darstellen. Auch wenn das traditionelle
Familienbild von einem stetig anwachsenden Anteil v on komplexen Familienkonstellationen
ergänzt wird, ist sicher entscheidend, dass Kinder von Anfang an in einer kognitiven,
sprachlichen und kulturell angeregten Umgebung aufw achsen, die ihnen am besten innerhalb
und im erweiterten familiären Kontext der Familie g eboten wird. Für die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen ist es daher zentral, mit welchen finanziellen, kulturellen und sozialen
Ressourcen ihre Familien ausgestattet sind. Die Unt erschiede in den Bildungserfahrungen der
Eltern, ihre verschiedenen Alternativen bezüglich i hres Erziehungs- und
Konfliktlösungshandelns und ihre mehr oder weniger gelungenen Zugänge zum Arbeitsmarkt
gestalten die Voraussetzungen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, sehr
unterschiedlich.
Zudem ist festzustellen, dass in den letzten Jahrze hnten eine deutliche Medialisierung und
Institutionalisierung von Kindheit und Jugend stattgefunden hat.
Internet, Smartphones und die sozialen Netzwerke ha ben zentrale Bedeutung im Alltag von
vielen Familien. Auch hier zeigen sich deutliche Un terschiede. Die Technik steht mittlerweile
allen Kindern und Jugendlichen offen, aber die Nutzung hängt auch hier vielfach von kulturellen,
sozialen und ökonomischen Grundvoraussetzungen der jungen Nutzer ab, die sie in ihren
Elternhäusern und ihren sozialen Beziehungen zu Gle ichaltrigen vorfinden. Für bestimmte
Gruppen von Kindern und Jugendlichen stellt das Med ium Internet eine Beteiligungsform im
Sinne von Wissensmanagement und Bildungsmöglichkeiten dar. Andere hingegen verbleiben in
den sehr engen Grenzen von sozialen und lebensweltl ich simplen Kontexten. Grundsätzlich
sorgt die Medialisierung immer für eine Entprivatisierung des eigenen Lebensraumes.
Auch wachsen junge Menschen heute weit mehr als noc h vor 20 Jahren in öffentlicher
Verantwortung auf. Dadurch findet das Zusammenwirke n von Bildung, Betreuung und
Erziehung in den öffentlichen Institutionen genauso wie in der Familie statt. Neben dem Ausbau
und der Flexibilisierung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten lässt auch die
Verlängerung der Betreuungszeiten an den Schulen du rch den OGS-Bereich Kinder und
Jugendliche länger im Kontext Schule verweilen. Auc h Fragen des Kinderschutzes und der
Frühen Hilfen sind deutlich mehr in das öffentliche Interesse gerückt. Damit ist die Kinder- und
Jugendhilfe in allen ihren Kooperationsbezügen und in ihrem ganzen Spannungsverhältnis von
Hilfen, Kontrolle und Bildung mit einbezogen.
Im 14. Kinder- und Jugendhilfebericht wird darauf h ingewiesen, dass die Kinder- und
Jugendhilfe „in der Mitte der Gesellschaft“ angekom men und ein selbstverständlicher und
verlässlicher Teil der sozialisatorischen Infrastru ktur der Gesellschaft geworden ist. Sie stellt
„nicht mehr nur eine Nothilfe für eine kleine Bevölkerungsgruppe dar“.
4
Dass die Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Teilberei ch der Hilfen zur Erziehung in Münster ein
verlässlicher Teil der sozialisatorischen Infrastru ktur darstellt, macht auch der vorliegende
Bericht deutlich.
Die Hilfen zur Erziehung müssen sich auch weiterhin an der wachsenden Vielfalt von
Lebenslagen, Lebensstilen und Lebenshintergründen i m Sinne der Herkunfts- und
Sozialisationshintergründe der Familien ausrichten. Eine wichtige Aufgabe der Kinder- und
Jugendhilfe wird es sein, benachteiligten Kindern u nd Jugendlichen den Zugang zu fördernden
Angeboten zu erhalten und Barrieren, die den Zugang erschweren, abzubauen.
4 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 397, Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 2013
6
3. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII
Fallzahlen 2012 - 2014
3.1 Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung
Unter dem Begriff der „Hilfen zur Erziehung durch d ie Jugendhilfe“ wird ein breites Spektrum
individueller und/oder therapeutischer Maßnahmen zu sammengefasst. Die Leistungen können
sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung
haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn
eine dem Wohl des Kindes oder ihres Jugendlichen e ntsprechende Erziehung nicht
gewährleistet ist und
die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwend ig ist.
Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten. Art und Umfang der Hilfe richten sich
nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das e ngere soziale Umfeld des Kindes oder
Jugendlichen soll dabei einbezogen werden (§ 27 Abs . 2 SGB VIII). Zum engeren sozialen
Umfeld gehört, neben der Familie, auch die Schule. Die Schule ist somit immer dann
Kooperationspartner bei der Ausgestaltung einer Hil fe zur Erziehung, wenn es im Einzelfall
sinnvoll ist.
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft die fallzus tändige Fachkraft des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien. Angestrebt wird eine indi viduell zugeschnittene, fachlich begründete
und von den Eltern und Kindern mitgetragene Entsche idung. Die Hilfe zur Erziehung soll die
erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der
Bewältigung ihrer Probleme helfen.
Mit dem Begriff „Hilfe zur Erziehung“ sind auch die Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 SGB VI II – Betreuung und Versorgung des
Kindes in Notsituationen und § 35a SGB VIII - Eingl iederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche eingeschlossen. Diese Hilfef ormen stellen nach dem Gesetz keine
Hilfen zur Erziehung dar, werden aber in analoger W eise wie Hilfen zur Erziehung bearbeitet.
(z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen).
7
Die Leistungen, die gewährt werden, unterstützen, e rgänzen, entlasten oder ersetzen die
Erziehung eines Kindes in der Familie. Hierbei werd en folgende Angebotsformen, Hilfearten
und Zielgruppen der Hilfe zur Erziehung unterschieden 5:
Angebotsform Hilfeart (gem. §§ 27 ff. SGB VIII ) Zielgruppe
Ambulante Hilfen
Familienunterstützende
Nachsorge (§ 27 II)
Familien mit jüngeren Kindern
Ambulant betreutes Wohnen
(§ 27 II)
Jugendliche und Heranwachsende
Erziehungsberatung (§ 28)
Eltern mit Kindern aller Altersgruppen
Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
Ältere Kinder und Jugendliche
Erziehungsbeistand (§ 30)
Ältere Kinder und Jugendliche
Sozialpädagogische Familienhil-
fe (§ 31)
Familien mit jüngeren Kindern
Teilstationäre Hilfen
Heilpädagogischer Hort (§ 27 II)
Kinder von 6 – 12 Jahren
Heilpädagogische Tagesgruppe
(§ 32)
Kinder von 6 – 12 Jahren
Stationäre Hilfen
Gemeinsame Wohnformen für
Mütter, Väter und Kinder (§ 19)
Analoge Hilfeform zu HzE
Alleinerziehende Eltern mit Kindern
unter 6 Jahren
Vollzeitpflege (§ 33)
Insbesondere jüngere Kinder
Heimerziehung / sonstige Wohn-
formen (§ 34)
Kinder / Jugendliche / junge Voll-
jährige
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung (§ 35)
Jugendliche und Heranwachsende
3.2 Fallzahlen 2012 – 2014
Die folgenden Fallzahlen sind auf der Basis der Ges chäftsberichte des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien übernommen worden. Sie bil den den Bestand zum 31.12. sowie die
Gesamtzahl der laufenden und beendeten Fälle des jeweiligen Jahres ab.
5 In Anlehnung an: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch. 3. Auflage, Berlin, 2010
8
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Fallzahlen
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Versorgung in Notsituationen 6
§ 20 SGB VIII
Analoge Hilfeform zu HzE
2 18 1 11 0 6
Fälle ambulant betreutes Wohnen
§ 27 II SGB VIII
6 20 10 22 11 27
Fälle aufsuchender Familientherapie
§ 27 II SGB VIII
7 16 8 14 0 7
Fälle familienunterstützende Nachsorge
§ 27 II SGB VIII
38 97 35 87 47 76
Fälle sozialer Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII
0 41 0 47 0 39
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
84 161 101 203 80 193
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt)
180 378 171 341 157 329
Fälle intensiver sozialpäd. Einzel-
betreuung § 35 SGB VIII
2 4 2 5 0 2
Amb. Hilfen für junge Volljährige (addierte
Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41
i.V.m §§ 27, 30, 35, 35a SGB VIII)
36 82 34 86 43 98
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen
Horten § 27 II SGB VIII
28 51 35 50 29 51
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe
(HTG) § 32 SGB VIII
61 90 60 99 50 88
6 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
9
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder
§ 19 SGB VIII
7
9 25 7 19 11 23
Vollzeitpflege
§ 33 SGB VIII
195 242 216 244 236 280
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen
§ 34 SGB VIII
5 77 5 55 7 62
Heimerziehung u. sonstige betreute
Wohnform § 34 SGB VIII
199 395 206 350 202 348
Stationäre Hilfen für junge Volljährige
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen § 41
i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII)
43 118 57 118 64 132
Nachrichtlich:
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
8
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Ambulante Eingliederungshilfen
§ 35a SGB VIII
102 157 126 175 172 222
Stationäre Eingliederungshilfen
§ 35a SGB VIII
22 37 24 37 18 36
7 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
8 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
10
3.3 Ergänzung zu „Ambulante Hilfen zur Erziehung“:
Beratungsleistungen nach § 28 SGB VIII
Das Beratungsspektrum der Erziehungsberatungsstelle n in der Kinder- und Jugendhilfe
umspannt die präventive Leistung zur Förderung der Erziehung in der Familie in Form von
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und En twicklung junger Menschen,
insbesondere jedoch die Beratungsleistungen nach § 28 SGB VIII. Dieses Leistungssegment
der Erziehungsberatung liegt im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung.
Die drei Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Mü nster - in Trägerschaft der Beratungsstelle
Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. und der Diakonie Münster –
Beratungs- und BildungsCentrum GmbH – haben in den Jahren 2012 bis 2014 die nachfolgend
aufgeführten Arbeitsstunden sowie die aufgeführte Anzahl der Fälle im Leistungssegment des §
28 erbracht.
Anzahl der Arbeitsstunden der Beratungsstellen im Leistungssegment des § 28
Berichtsjahr 2012 2013 2014
Arbeitsstunden in
der Leistungsgruppe 3* 13.555,5 14.895,5 13.756,5
Prozentualer Anteil
am Gesamtvolumen
56% 61% 59%
Anzahl der Arbeitsstunden der Beratungsstellen im Leistungssegment des § 28
Berichtsjahr 2012 2013 2014
Fallzahlen in
der Leistungsgruppe 3* 1.149 1.159 1.124
* Beraterische und therapeutische Hilfen zur Erziehung sowie fördernde Behandlung und
Unterstützung bei individuellen oder familienbezogenen Problemen (Leistungen nach §§
27, 28, 29, 35a, 41, gegebenenfalls in Verbindung mit § 36 SGB VIII)
11
4. Budgetentwicklung/Kostenentwicklung
4.1 Einführung und Überblick
Mit dem Haushaltsplan 2008 fand der Umstellungsproz ess von der Kameralistik auf die Doppik
bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Stadt Münster
seinen Abschluss. Es galten erstmalig für die Kinde r-, Jugend- und Familienhilfe
(Produktbereich 06) ausschließlich die Regelungen d es NKF für die Haushaltsplanung und
Bewirtschaftung.
Damit ist es möglich, in einer Zeitreihe von 2012 b is 2014 die Aufwendungen für die Hilfen zur
Erziehung zu analysieren und die Auswirkungen von E ntscheidungen auf die wichtigsten
Erträge und Aufwendungen im Zeitablauf darzustellen . Mit dem Begriff „Aufwendungen“ sind
neben den reinen Transferzahlungen auch die Persona l- und Sachkosten (kalkulatorische
Mieten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT, Bür omaterial, Telefon, Porto, Druck) gemeint;
hier ist der gesamte Ressourcenverbrauch dokumentie rt. Zur Jahresrechnung 2014 der Stadt
Münster können sich noch Abweichungen ergeben, da n och nicht alle Umlagewerte (z.B.
Rückstellungen und Abschreibungen) gebucht sind. Aus Vergleichbarkeitsgründen sind auch für
die Jahre 2012 und 2013 diese Werte nicht enthalten.
Aufwendungen und Erträge für Hilfen zur Erziehung in Münster:
Jahr
Aufwendungen
Änderung
zum
Vorjahr
Erträge
Änderung
zum
Vorjahr
Bemerkung
2012 41.639.869 € + 2,2 % 5.854.175 € - 2,1 % Hilfen zur Erziehung und
Inobhutnahmen
(Produkte 060501, 060502,
060504, 060505 -
Eingliederungshilfe)
2013 42.122.723 € + 1,2 % 5.991.878 € + 2,4 %
2014 44.034.499 € + 4,5 % 6.477.128 € + 8,1 %
Im Vergleich der Jahre 2009 – 2014 zeigt die Entwicklung seit 2011 steigende Aufwendungen.
Während die Aufwendungen von 2010 nach 2011 noch ei nen negativen Trend (- 3,6 %)
aufwiesen, so sind jetzt kontinuierlich steigende A ufwendungen zu verzeichnen. Während die
Aufwendungen für ambulante HzE im Vergleich 2011 un d 2014 fast keine Veränderung zeigen,
sind die Aufwendungen für stationäre HzE um knapp 2,2 Mio €, die Eingliederungshilfen um fast
800.000 € und der Schutz von Kindern und Jugendlichen um fast 500.000 € gestiegen.
Bei den stationären HzE sind die größten Zuwächse im Bereich der Heimerziehung gemäß § 34
SGB VIII (+ 1,95 Mio €) und der Vollzeitpflege gemä ß § 33 SGB VIII (+ 1,5 Mio €) zu sehen,
während die Aufwendungen für Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19
SGB VIII) um über 900.000 € zurückgegangen sind.
Trotz des hohen Konsolidierungsdrucks hat das Amt f ür Kinder, Jugendliche und Familien den
Aufbau präventiver Maßnahmen (z.B. Netzwerkkoordina tion Frühe Hilfen, KeKiz, Kinderarmut)
fortgesetzt und somit Bereiche wie die Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 0602), die
Förderung von benachteiligten jungen Menschen (Prod uktgruppe 0603) und die
Familienförderung (Produktgruppe 0604) weiter entwickelt.
12
Die Entwicklung der Erträge lässt sich nicht prognostizieren. Hier sind Zuständigkeitsfragen und
Gerichtsverfahren maßgeblich 9
Für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, deren Leistungen innerhalb des Haushaltsplans der
Stadt Münster im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend - und Familienhilfe“ abgebildet werden,
wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 161.526.422 € aufgewendet und Erträge in Höhe von
77.320.61 € erzielt, die sich wie folgt auf die einzelnen Produkte und Produktgruppen aufteilten:
Aufwendungen und Erträge im Jahr 2014
Ziffer Produkt / Produktgruppe Aufwendungen Erträge
060101 Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK 84.755.415 € 59.195.484 €
060102 Tagespflege für Kinder 8.032.268 € 2.779.385 €
0601
Kindertagesbetreuung 92.787.683 € 61.974.869 €
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 16.589.449 € 8.225.241 €
060202 Jugendverbandsarbeit 301.258 € 286 €
0602
Kinder - und Jugendarbeit 16.890.707 € 8.225.527 €
060301 Jugendsozialarbeit 1.153.252 € 41.806 €
060302 Jugendhilfe an den Schulen 2.165.403 € 20.564 €
060303 Drogenhilfe 1.280.111 € 253.058 €
0603
Förderung von benachteiligten jungen
Menschen
4.598.766 € 315.428 €
060401 Angebote für Familien 2.964.242 € 167.355 €
060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 250.527 € 159.855 €
0604
Familienförderung 3.214.769 € 327.210 €
060501 Hilfen zur Erz. in der Familie und eigenen Wohnung 9.510.203 € 563.591 €
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen
und Pflegefamilien/Adoptionen
20.800.753 €
3.460.145
060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 5.180.472 € 2.073.307 €
060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 2.066.899 € 132.596 €
060505 Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und
Jugendgericht 1.388.506 €
1.881 €
060506 Bezirkliche Sozialarbeit, Eingliederungshilfen und
Serviceleistungen
4.909.665 €
245.608 €
0605
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für
Familien
44.034.498 € 6.477.128 €
06
Produktbereich Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
161.526.423 € 77.320.162 €
9 Siehe auch Ausführungen bei den stationären HzE auf Seite 22
13
Zur Jahresrechnung der Stadt Münster insgesamt könn en sich – wie bereits ausgeführt -
geringfügige Abweichungen ergeben, da zum Redaktion sschluss einige Umlagewerte (z. B.
Rückstellungen und Abschreibungen) noch nicht gebucht waren.
Der Anteil der Aufwendungen für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ an den gesamten Aufwendungen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe“ beläuft sich danach auf 27,3 %, wie der folgenden Abbildung zu entnehmen
ist:
Abbildung 1: Aufwendungen für den Produktbereich 06
Dieser Anteil hat sich seit dem letzten HzE-Bericht (= 30,3 %) um 3 % Punkte verringert. Dies
ist begründet durch die steigenden Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung. Hier sind
durch den hohen Ausbau der U-3-Betreuung in Münster in den letzten Jahren die
Aufwendungen von 72,9 Mio € in 2011 auf 92,8 Mio € in 2014 gestiegen. Gleichzeitig sind die
Erträge in diesem Bereich von 36,9 Mio € auf fast 6 2 Mio € gewachsen. Der Zuschussbedarf
(Erträge ./. Aufwendungen) bei der Kindertagesbetre uung lag 2011 bei 36 Mio € und liegt für
2014 bei 30,8 Mio €. Der anteilige Zuschuss für die Kindertagesbetreuung ist daher gesunken,
während er für die erzieherischen Hilfen gestiegen ist.
Die Ursache liegt auf der Ertragsseite. Die Refinan zierung der Aufwendungen für die
erzieherischen Hilfen ist relativ gering, da die Ko stenbeteiligung der Eltern häufig durch den
Bezug von Sozialleistungen beeinflusst ist. Der Ber eich der Kindertagesbetreuung wird
dagegen wesentlich von Landeszuweisungen mitgetrage n und auch die Elternbeiträge
unterliegen anderen Voraussetzungen.
Diese Entwicklung zeigt Abbildung 2.
Kindertagesbetreuung
14
Abbildung 2: Zuschuss
Innerhalb der Produktgruppe 0605 stellt sich die Aufteilung der Aufwendungen auf die einzelnen
sechs Produkte – wie sie sich aus der oben aufgeführten Tabelle ergibt – grafisch wie folgt dar:
Tabelle 1: Aufteilung der Aufwendungen auf die Produkte
Die Finanzhaushalte seit 2008 sind produktorientier t gegliedert und unterteilen sich in
Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Mit dieser Outputorientierung wurde allerdings
mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für de n Haushalt entwickelt. Ausgangspunkt der
gesetzlichen Neuregelung war die Intention, nicht n ur den Ressourcenverbrauch, sondern
vielmehr die Ergebnisse und Wirkungen des Verwaltun gshandelns in den Mittelpunkt der
kommunalen Steuerung zu stellen.
Kindertagesbetreuung
15
Mit der Einführung der Outputseite in den Haushalt sollte die Abkehr von der reinen
Ressourcensteuerung und die Hinwendung zu einer neu en, ergebnisorientierten kommunalen
Steuerung vollzogen werden. Während der Produktplan und die Produktbeschreibungen hierbei
weitgehend unterstützende Funktion haben, sollten Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen
der neuen Steuerung werden.
So wurden auch für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ Ziele formuliert.
Zu jedem Ziel wurden Zielkennzahlen angeführt, die für den Finanzplanungszeitraum das Ziel
konkretisieren und nach Ablauf eines Haushaltsjahre s Auskunft über den tatsächlichen Grad
der Zielerreichung geben.
Ergänzt wurden diese Informationen um Leistungsdate n. Sie sind keine Kennzahlen im
eigentlichen Sinne. Leistungsdaten ergänzen die tex tlichen Beschreibungen um Zahlen, die
Auskunft über den Umfang und Struktur der Leistunge n, der Zielgruppen oder des
Arbeitsumfeldes geben. Sie haben damit eine beschreibende Funktion.
Die Zielkennzahlen und Leistungsdaten der Produktgr uppe 0605 „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für das Hausha ltsjahr 2014 sind im Kapitel „Entwicklung der
Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten“ dieses Berichts dargestellt.
16
4.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Produkt 060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Aufwendungen für die ambulanten und
teilstationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen:
Produkt 060501
Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Aufwand
2012
(in €)
Aufwand
2013
(in €)
Aufwand
2014
(in €)
Verän-
derung
2012 -14
(in %)
Betreuung/Versorg. des Kindes in
Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
89.571
81.545 69.600 - 22,3
Ambulant betreutes Wohnen
(§ 27 II SGB VIII)
154.055
108.798 160.732 + 4,3
Aufsuchende Familientherapie
(§ 27 II SGB VIII)
77.077
74.993 45.318 - 41,2
Familienunterstützende Nachsorge
(§ 27 II SGB VIII)
249.058
230.045 212.400 - 14,7
Ambulante Krisenklärung
(§ 27 II SGB VIII)
6.701
8.238 2.286 - 65,9
Erziehung in Heilpädagogischen
Horten (§ 27 II SGB VIII)
814.543
715.792 903.403 + 10,9
Erziehungsberatung
(§ 28 SGB VIII)
697.080
736.895 723.575 + 3,8
Soziale Gruppenarbeit
(§ 29 SGB VIII)
34.784
28.025 41.580 + 19,5
Erziehungsbeistand
(§ 30 SGB VIII)
1.442.825
1.770.464 1.826.831 + 26,6
Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII)
3.649.049
3.513.332
3.449.763
- 5,5
Erziehung in einer Tagesgruppe
(§ 32 SGB VIII)
1.951.640
2.042.879 1.976.640 + 1,3
Intensive sozialpädagogische Ein-
zelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
48.804
38.959 24.571 - 49,7
Sonstige Hilfen (einzelfallbezogene
Sonderbedarfe)
49.688
41.456
73.504
+ 47,9
Gesamt
9.264.875
9.391.421
9.510.203
+ 2,6
17
Ein großer Teil der für 2014 eingesetzten Mittel ko nzentriert sich auf 5 Hilfearten. Die folgende
Grafik stellt die Aufteilung der Aufwendungen auf diese Leistungen dar:
Abbildung 3: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen
Die finanziell bedeutsamste ambulante HzE ist die S ozialpädagogische Familienhilfe (SPFH).
Die Aufwendungen für diese Hilfeart sind gesunken, weil sich die Fallzahlen seit 2011 leicht
rückläufig entwickelt haben.
Eine deutliche Steigerung erfährt die Hilfe gemäß § 30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft.
Die Fallzahl pendelt um rund 200 Fälle pro Jahr.
Auch die teilstationären HzE gemäß § 32 – Heilpädag ogische Tagesgruppe und § 27 II –
Heilpädagogischer Hort haben Zuwachsraten. Durch de n Ausbau des Offenen Ganztages
können zwar viele Kinder mit entsprechendem Bedarf in den ebenfalls weiter ausgebauten
Förderinseln betreut werden. Bei höherem Bedarf sin d diese Kinder jedoch bei intensiverer
Betreuung im Hort bzw. der Tagesgruppe untergebrach t. Die Fallzahlen sind zwar nahezu
gleich geblieben (rund 50 Kinder im Hort, rund 90 K inder in der Tagesgruppe), die höheren
Aufwendungen entspringen daher erhöhten Entgelten an die Träger.
Insgesamt sind die Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung auf fast
gleichem Niveau verblieben. Die Steigerungsraten, w ie sie nach der Einführung des § 8a SGB
VIII zu verzeichnen waren, haben sich stabilisiert.
18
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge entgegen:
Abbildung 4: Erträge
Dies ergibt eine Summe von 563.592 €. Den einzelnen Positionen liegen folgende Sachverhalte
zugrunde:
1. Für ambulante HzE müssen Eltern keine Kostenbeiträge erbringen.
2. Für teilstationäre HzE werden die Eltern zu Kost enbeiträgen (außerhalb von Einrichtungen)
herangezogen, wenn die Einkommensüberprüfung dies erfordert.
3. Die Rückzahlungen für gewährte Hilfen sind die F olge softwarebedingter Modalitäten
(Hilfeende konnte nicht zeitnah erfasst werden).
4. Die Erstattungen von Gemeinden resultieren aus e inem Zuständigkeitswechsel (Eltern sind
umgezogen).
19
4.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung
Produkt 060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Transferleistungen für die stationären
Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen:
Produkt 060502
Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien /Adoptionen
Aufwand
2012
(in €)
Aufwand
2013
(in €)
Aufwand
2014
(in €)
Verän-
derung
2012 -14
(in %)
Gemeinsame Wohnformen für
Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB
VIII)
1.135.415
567.989 416.063 - 63,4
Vollzeitpflege
(§ 33 Satz 1 SGB VIII)
2.067.940
2.395.874 2.459.886 + 19,0
Vollzeitpflege 10
(§ 33 Satz 2 SGB VIII)
3.007.720
2.929.122 3.612.534 + 20,1
Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform (§ 34 SGB VIII)
11.582.906
11.860.294
12.791.822
+ 10,4
Sozialpädagogische Lebensgemein-
schaften (§ 34 SGB VIII)
1.347.219
990.229
851.143
- 36,8
Abklärung
(§ 34 SGB VIII)
205.811
222.911
220.879
+ 7,3
Hilfe zum Lebensunterhalt
(Verwandtenpflege, SGB XII)
78.721
59.436
36.360
- 53,8
nachrichtlich:
Adoptionen
(§ 51 SGB VIII)
416.791
466.044
412.066
- 1,1
Gesamt
19.842.523
19.491.899
20.800.753
+ 4,8
10 Zum 01.01.2009 wurde die Bereitschaftspflege der Leistung gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII zugeordnet.
20
Auch hier soll eine Grafik darstellen, wie sich die Aufwendungen auf die wesentlichen
Leistungen in diesem Jugendhilfefeld verteilen:
Abbildung 5: Aufteilung der Aufwendungen
Die mit Abstand größte Finanzposition stellt die He imerziehung gemäß § 34 SGB VIII dar. Hier
sind 61,5 % der Aufwendungen gebunden. Trotz sinken der Fallzahlen sind die Finanz-
aufwendungen gestiegen. Dies ist ebenfalls den Entgelterhöhungen geschuldet.
Im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII s ind die Aufwendungen insgesamt wegen
gestiegener Fallzahlen und der Zuordnung der Bereitschaftspflege von § 34 nach § 33 seit 2011
gestiegen (von 4,6 Mio € auf 6,1 Mio €).
Deutlich gesunken sind die Aufwendungen für Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder und Hilfen i n Sozialpädagogischen
Lebensgemeinschaften. Hier sind rückläufige Fallzahlen ursächlich.
Die Aufwendungen für die stationären Hilfen zur Erziehung insgesamt sind von 2011 nach 2014
um 11,6 % oder 2,2 Mio € gestiegen.
21
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge von 3.460.145 € gegenüber:
Abbildung 6: Erträge
Den größten Anteil stellt die Erstattung von örtlic hen Trägern der Jugendhilfe dar. Dahinter
verbergen sich zwei Konstellationen:
a) Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (Ein Pfl egekind lebt seit mehr als zwei Jahren bei
einer Pflegefamilie in Münster. Münster wird örtlic h zuständig, hat aber einen
Kostenerstattungsanspruch an das Jugendamt, in dess en Bereich die Eltern ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.)
b. Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 SGB VIII (Zuständigkeitswechsel durch Umzug der Eltern von
Münster in einen anderen Jugendamtsbereich.)
Auf die beiden angeführten Bereiche hat die Stadt Münster keinen Einfluss. Die Entwicklung der
Einnahmen ist daher von faktischen Gegebenheiten ab hängig und zufällig. Die Position lässt
sich daher auch nur schwer kalkulieren und wird in der Regel am Vorjahresergebnis
ausgerichtet.
Den zweiten größeren Block stellen die Kostenbeiträ ge für Kinder in der stationären
Erziehungshilfe dar. Mit dem KICK (Kinder- und Juge ndhilfeweiterentwicklungsgesetz) wurde
mit Wirkung zum 01.10.2005 die neue Kostenbeitragsv erordnung erlassen. Sie regelt den
Umfang der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen ( in der Regel die Eltern) und erleichtert die
Festsetzung des Kostenbeitrages. Das Verfahren wurd e durch das Gesetz zur
Verwaltungsvereinfachung in der Kinder-und Jugendhi lfe ab 01.01.2014 modifiziert. Alle
Kostenbeiträge mussten neu festgesetzt werden. In d er Regel bedeutete dies eine geringere
Kostenbeteiligung, weil die aktuellen wirtschaftlic hen und rechtlichen Entwicklungen
berücksichtigt werden mussten.
Sofern höhere Kostenbeiträge festgesetzt oder Zustä ndigkeitsfragen mit anderen
Jugendämtern geklärt werden müssen, erfordert dies in Einzelfällen auch den Gang zum
Verwaltungsgericht, der von der Fachstelle „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ in Verbindung mit dem
Rechts- und Ausländeramt gegangen wird.
22
4.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen ( e inschließlich Inobhutnahmen)
Produkt 060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie sich die Aufwendungen verteilen:
Produkt 060504
Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Aufwand
2012
(in €)
Aufwand
2013
(in €)
Aufwand
2014
(in €)
Verän-
derung
2012 -14
(in %)
Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
1.140.792
1.266.474
1.573.866
+ 38,0
Maßnahmen des Kinderschutzes
422.641
579.692
424.646
+ 0,5
Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
74.224
108.462
68.387
- 7,9
Gesamt
1.637.667
1.953.628
2.066.899
+ 26,2
Die Aufwendungen für die Inobhutnahme sind wegen er höhter Fallzahlen gestiegen, weil die
Plätze über das Kontingent hinaus in Anspruch genom men werden mussten. Dies zeigte sich
insbesondere bei kleinen Kindern unter 6 Jahren.
Die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen A usländer (umA) ist im letzten Jahr stark
gestiegen. Allerdings verbleiben viele umA nur weni ge Tage in der Einrichtung und verlassen
diese mit unbekanntem Ziel.
Abbildung 7: Verwendung der Mittel
Diesen Aufwendungen stehen mit 132.596 € nur gering e Erträge gegenüber, die im
Wesentlichen aus Erstattungen des überörtlichen Trägers resultieren.
23
4.5 Budget: Eingliederungshilfen
Produkt 060506 – Eingliederungshilfen
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie sich die Aufwendungen verteilen:
Produkt 060506
Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfen
Aufwand
2012
(in €)
Aufwand
2013
(in €)
Aufwand
2014
(in €)
Verän-
derung
2012 -14
(in %)
Beratung im Rahmen bezirklicher
Sozialarbeit
732.055
841.319
841.473
+ 14,9
Hilfen vor Ort für Personen mit
bes. soz. Schwierigkeiten
70.741
82.012
79.289
+ 12,1
Ambulante./Teilstationäre
Eingliederungshilfe
1.351.986
1.872.212
1.908.335
+ 41,2
Ambulante/Teilstationäre
Eingliederungshilfe junge Vj.
360.432
296.134
368.659
+ 2,3
Stationäre Eingliederungs-
hilfe
710.775
694.308
711.186
+ 0,1
Stationäre Eingliederungs-
hilfe junge Vj.
814.165
903.803
1.007.973
+ 23,8
Gutachterliche Stellungnah-
men
14.079
16.303
15.750
+ 11,9
Gesamt
4.054.233
4.706.089
4.909.666
+ 21,1
Die Aufwendungen für ambulante Eingliederungshilfen haben sich sprunghaft entwickelt. Dies
hat den Grund in den gestiegenen Fallzahlen, die fa st exakt um den gleichen Wert gestiegen
sind (von 157 Fällen in 2012 auf 222 Fälle in 2014).
Daneben sind nur die Ausgaben bei den stationären E ingliederungshilfen für junge Volljährige
deutlich gestiegen. Dies hat ebenfalls den Grund in gestiegenen Fallzahlen (von 24 auf 27
Fälle).
In diesen beiden Bereichen ist auch die überproport ionale Ausgabensteigerung im Vergleich
zum Jahr 2012 zu sehen. Die um rund 850.000 € gesti egenen Aufwendungen verteilen sich in
erster Linie auf die ambulanten Eingliederungshilfe n (+ 560.000 €) und die stationären
Eingliederungshilfen für junge Volljährige (+ 200.000 €). Daneben ist die bezirkliche Sozialarbeit
mit 110.000 € gestiegen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien plant, die Eingliederungshilfen als ein
eigenständiges Produkt auszuweisen. Die Überlegunge n zur verwaltungsseitigen Umsetzung
sind noch nicht abgeschlossen.
Die folgende Abbildung macht den Ressourcenverbrauch deutlich:
24
Abbildung 7: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen für 2014
Den Aufwendungen stehen Erträge von 245.608 € gegenüber, die sich verteilen auf die Rückzahlung
von Hilfen in Einrichtungen mit 185.530 € und die Erstattung von Gemeinden mit 58.078 €.
25
4.6 Zusammenfassung
Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung sind in M ünster in der Entwicklung von 2012 bis
2014 deutlich, und zwar um 2,4 Millionen Euro oder 5,8 %, gestiegen.
Diese im Bundestrend moderate Entwicklung ist in Mü nster mit dem offensiven Ausbau von
Präventionsangeboten, unter anderem im Säuglingsal ter (Präventionsteam und
Familienbesuche), Maßnahmen und Projekten zur Kinde rarmut, Stadtteilkoordination,
Schulsozialarbeit, Förderinseln und gezielten Elter nprogrammen /-schulungen vor der
Einleitung von kostenintensiven Hilfen mit frühzeit iger pädagogischer Intervention abgefedert.
Die zugrunde liegende Annahme ist, dass über qualif izierte Präventionsmaßnahmen spätere
Hilfen zur Erziehung tendenziell entbehrlich werden und Kinder frühzeitiger in ihrer Entwicklung
gefördert werden können.
Der Anstieg bei den Ausgaben für die HzE ist monoka usal nicht zu erklären. Mehrere Faktoren
scheinen maßgeblich: Der Hilfebedarf und die daraus resultierende Notwendigkeit ist zum Teil
auf die sozioökonomischen Lebenslagen junger Mensch en und ihrer Familien zurückzuführen.
Anders als noch vor Jahren besteht heute eine größere Aufmerksamkeit gegenüber einem nicht
gelingenden familiären Zusammenleben. Die daraus re sultierende veränderte Wahrnehmung
der öffentlich organisierten Unterstützungsleistung en führt daher ebenfalls zu einer erhöhten
Inanspruchnahme.
11
Steigende finanzielle Aufwendungen für die Hilfen z ur Erziehung sind auch bundesweit zu
konstatieren. Der „Monitor Hilfen zur Erziehung 2014“ führt dazu aus 12 :
„Die Ausgaben für das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung sind im Jahr 2012 weiter gestiegen.
Mittlerweile werden knapp 7,4 Mrd. EUR für die ents prechenden Hilfesysteme seitens der
öffentlichen Gebietskörperschaften aufgewendet. Dam it folgt die Entwicklung der finanziellen
Aufwendungen einem größer werdenden Bedarf und eine r steigenden Nachfrage sowie infolge
dessen einer höheren Inanspruchnahme und Reichweite von Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen
zur Erziehung bewegen sich grundsätzlich zwischen f achlichen Herausforderungen und
Handlungsaufträgen auf der einen Seite sowie einem Kostendruck auf der anderen Seite oder
auch zwischen Qualitätsentwicklung einerseits und s owie fiskalischen Herausforderungen
andererseits. Hierin kommt ein strukturelles Dilemm a zum Ausdruck. Gänzlich auflösbar ist es
nicht, vielmehr ist es Aufgabe von Politik und Verw altung mit diesem Widerspruch umzugehen
und diesen zu bearbeiten.“
In Münster ist den politischen Gremien mit Schreibe n vom 18.11.2014 die Kommentierung der
Verwaltung zu Veränderungen im Haushaltsplan 2015 z ur Kenntnis gegeben worden. Für den
Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde auf Mehrausg aben, die durch Entgelterhöhungen und
Fallzahlensteigerungen bedingt waren, hingewiesen. Durch fachliches und finanzielles
Controlling werden steuerungsrelevante Informatione n gewonnen, die neben der amtsinternen
monatlichen Auswertung in den Steuerungsgruppen Hil fen zur Erziehung und
Kindertagesbetreuung zukünftig auch dem Ausschuss f ür Kinder, Jugendliche und Familien in
einer halbjährlichen Finanzberichterstattung zur Kenntnis gegeben werden.
11 Vgl. HzE – Bericht 2014, S. 52 ff, LWL/LVR , Juli 2014
12 Monitor Hilfen zur Erziehung 2014, Seite 35, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Mai 2014
26
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen
für Familien“
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage
13
Die Leistungen dieser komplexen Produktgruppe umfas sen den gesamten pädagogischen und
wirtschaftlichen Bereich der ambulanten und station ären Hilfen zur Erziehung (HzE), der
Eingliederungshilfen und Adoptionsaufgaben. Ferner gehören dazu die aufsuchenden
Tätigkeiten der Bezirkssozialarbeit in den Stadttei len, die Wahrnehmung der Gerichtshilfen
(Familien- und Jugendgericht) und des Kinderschutzes. Ebenso zählen dazu auch die Aufgaben
der Beistandschaften und des Unterhaltsvorschusses.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 8a, 14, 18, 19, 20, 21, 27 - 35, 35a, 39 - 42, 5 0 - 52a, 55, 58a, 59 – 60, 85 – 97c SGB VIII, §
1712 BGB, SGB XII und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
5.2 Nichtberücksichtigung der Produkte 06.05.03, 06 .05.05 und 06.05.06
Die Produkte
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
060505 – Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht und
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit
gehören systematisch zur Produktgruppe 0605, stelle n aber keine Hilfen zur Erziehung gemäß
§§ 27 ff. SGB VIII dar. Sie bleiben daher in der weiteren Darstellung unberücksichtigt.
13 Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Erzieherische
und
wirtschaftliche
Hilfen für
Familien
0605 Hilfen zur
Erziehung in
der Familie und
eigenen
Wohnung
060501
HzE in
Einrichtungen
und
Pflegefamilien/
Adoptionen
060502
Beistand-
schaften,
Vormund-
schaften,
UVG
060503
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen
060504
Mitwirkung bei
Familien-,
Vormund-
schafts- und
Jugendgericht
060505
Bezirkliche
Sozialarbeit
und Eingliede-
rungshilfe
060506
27
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
14
Ziele:
1. Die HzE sollen zwischen dem ambulanten und stati onären Leistungsanteil ein Verhältnis
entwickeln, das dem Vorrangprinzip ambulanter und ortsnaher Hilfen (> 50 %) entspricht.
2. Fällen von Kindeswohlgefährdung wird bei akuten Risiken ausnahmslos am Meldetag
nachgegangen.
3. Eingliederungshilfen sollen zwischen dem ambulan ten und stationären Leistungsanteil ein
Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter Hilfen (> 80 %) entspricht.
Zielkennzahlen:
Ziel
Ergebnis
2012 2013 2014
Zu 1: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-
Leistungen 54 % 56% 52%
Zu 2: Anteil der Fälle gem. § 8a SGB VIII, denen am
Meldetag nachgegangen wurde
15 100 % 100 % 100 %
Zu 3: Anteil der ambulanten Fälle zu allen
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 79 % 83% 86%
Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Ergebnis
2012 2013 2014
Anzahl HzE pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen
289 279 275
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII),
Angaben absolut 1.612 1.575 1.555
Anzahl HzE-Fälle stationär
746 699 740
Anzahl HzE-Fälle ambulant
866 876 815
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB
VIII 194 212 258
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB
VIII ambulant 153 175 222
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB
VIII stationär 41 37 36
14 ebda
15 davon in zwei Drittel der Fälle mit Hausbesuch, Rest anderweitige Erledigung
28
Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
(bezogen auf 10.000 der unter 21-jährigen)
der IKO – Vergleichsring – Auswertungen der Jahre 2012 und 2013
Inanspruchnahmequote HzE Leistungen pro 10.000 der unter 21jährigen
(A nzahl erreichte junge Menschen)
358 357
378
431 437
474
358
313 325
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2011 2012 2013
Münster
IKO Durchschnitt
IKO Min
Die Graphik zeigt, dass sich die Stadt Münster in d en Jahren 2011 bis 2013 bezogen auf die
von HzE erreichten Kinder deutlich unter dem Durchs chnitt liegt, dieses gilt auch auf für die
Inanspruchnahmequote bezogen auf die Anzahl der Hilfen.
29
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen)
16
H z E sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahr en auf Erziehung in ihrer Familie, wenn
Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus ei-
gener Kraft ganz oder teilweise einlösen können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung
ihrer Erziehungsaufgaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psychosozialen und
schulischen Entwicklung des Kindes oder Jugendliche n. Vorrangiges Ziel der sozialpäda-
gogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Ambulante und teilsta-
tionäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den einzelnen jungen Men-
schen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leb en trotz schwieriger Bedingungen wieder
selbständig führen können. Der Erhalt des familiäre n Zusammenlebens und die weitgehende
Vermeidung stationärer Erziehungshilfe sind grundle gende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen
sind grundsätzlich zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlage: §§ 27 – 32, 35 und 41 SGB VIII.
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
17
Ziele:
1. Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvo lumen an allen HzE-Leistungen soll
dauerhaft auf 55 % steigen.
2. Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein,
ihren Alltag ohne weitere ambulante Hilfe (Sozialpä dagogische Familienhilfe (SPFH) und
Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewältigen.
3. Die festgelegten Leistungskontingente für Erzieh ungsbeistandschaften und SPFH
(Jahresstunden) in Höhe von 75.000 Stunden (Umstell ung von Brutto- auf Netto-
Fachleistungsstunden, davon 51.000 Stunden SPFH und 24.000 Stunden
Erziehungsbeistandschaft) werden als Standardvolume n eingehalten, sofern der
Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
18
Zielkennzahlen:
Ziel
Ergebnis
2012 2013 2014
Zu 1: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-
Leistungen 54% 56% 52%
Zu 2: Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet
worden sind 81% 92% 88%
Zu 2: Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach
18 Monaten beendet worden sind 91% 97% 98%
Zu 3: Anzahl verbrauchter Stunden SPFH und ErzBei
68.564 66.145 65.417
Leistungsdaten:
16 Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
17 ebda
18 Die Erfüllung der Rechtsansprüche geht der Einhaltung von Zielkennzahlen vor.
30
Leistungsdaten
Ergebnis
2012 2013 2014
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB
VIII) gesamt 1.612 1.575 1.555
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 32; 27.2, 41 SGB
VIII) ambulant 866 876 815
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen
[HTG](am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 90 99 88
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete
Fälle) 378 341 329
Anzahl der beendeten Fälle SPFH
198 170 172
Anzahl der Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet
worden sind 161 156 151
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd.
u. beendete Fälle) 161 203 193
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistand
77 102 113
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18
Monaten beendet worden sind 70 99 111
Jahresstunden SPFH
48.015 45.187 44.079
Jahresstunden Erziehungsbeistand
16.160 20.958 21.336
6.3 Fallzahlenentwicklung
In den Jahren 2008 bis 2011 war in den Jahresergebn issen der Bestandserhebungen ein
kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen in der ambulanten HzE zu verzeichnen. Dieser Trend hat
sich im aktuellen Berichtszeitraum nicht fortgesetz t. Die Gesamtfallzahl im Produktbereich
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung lag im Jahr 2012 bei 866 Fällen, ist im Folgefahr
gering auf 876 Fälle gestiegen und im Jahr 2014 auf 815 Fälle zurückgegangen.
Mit diesem Fallrückgang ist der Anteil der ambulan ten Erziehungshilfe an allen
Erziehungshilfen auf 52% gesunken und liegt damit unter dem Zielwert von 55%.
Mögliche Ursachen für die Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Fallzahlen in den Jahren 2008 bis 2011 stande n unter dem Einfluss einer
zugespitzten Kinderschutzdebatte, die heute wieder differenzierter und eher
fachöffentlich geführt wird. Ggfs. ist der Rückgang damit der Trend zu Fallzahlen aus
den Jahren 2006 bis 2008.
31
- Beratungsangebote im Vorfeld von Hilfen zur Erzie hung sind in den letzten Jahren
weiter ausgebaut worden.
- Auch haben die präventiven Angebote für Familien in Münster einen Ausbau erfahren,
der eine Unterstützung für Familien außerhalb der Hilfen zur Erziehung ermöglicht.
Eine abschließende Erklärung oder Bewertung ist sic herlich noch nicht möglich, hier bleibt die
Entwicklung der Folgejahre abzuwarten.
Für die Entwicklung in der ambulanten Erziehungshil fe sind die Erziehungsbeistandschaft (§ 30
SGB VIII) und die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) einschließlich der
familienunterstützenden Nachsorge (§ 27 II SGB VIII) entscheidend.
Der Trend in den beiden ambulanten Hilfen ist über Jahre gegenläufig. Im Berichtszeitraum
steigen die Zahlen in der Erziehungsbeistandschaft und gehen in der Sozialpädagogischen
Familienhilfe zurück. Dort, wo Kinder von 10 bis 16 Jahren im Mittelpunkt der Hilfe stehen, ist
die Abgrenzung der beiden Hilfearten schwierig. In der Beurteilung der Fallzahlenwicklung sind
sie eher gemeinsam zu betrachten.
Entscheidend für die Kostenentwicklung im Bereich d er ambulanten Erziehungshilfe ist die
Anzahl der abgerechneten Fachleistungsstunden in de n einzelnen Hilfesegmenten. Hierbei
sollten SPFH, Erziehungsbeistandschaft und familien unterstützende Nachsorge in der Summe
betrachtet werden. Das Ergebnis ist für den Bericht szeitraum leicht rückläufig. Wurden im Jahr
2011 68.564 Fachleistungsstunden verbraucht, so san k dieser Wert bis ins Jahr 2012 auf
65.417 Stunden.
Die Zielkennzahlen zur Beendigungsquote (80% der Fä lle werden innerhalb von 18 Monaten
beendet) wurden im Jahr 2014 in der Erziehungsbeist andschaft mit 98% und in der
Sozialpädagogischen Familienhilfe mit 88% deutlich übertroffen.
Das Fallvolumen in der Erziehung in einer Tagesgrup pe (§ 32 SGB VIII) und den
heilpädagogischen Horten ist durch die Platzkontingentierung seit Jahren nahezu unverändert.
6.4 Einzelfeststellungen
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine etablierte Hilfeform, die sich
aufgrund ihres zugehenden Charakters und ihrer oft sehr milieunahen und niedrigschwelligen
Vermittlungsform als erfolgreiche Hilfe erweist. Mu ltiproblemfamilien, Familien mit latenten
kindesgefährdenden Problemlagen, Familien in Armuts situationen usw. sind die typischen
Bezieher dieser Hilfe, auf deren Existenz und Sinnh aftigkeit oft auch dritte Beteiligte, wie z. B.
Lehrerinnen oder Ärzte, verweisen. Der Bekanntheits grad dieser Hilfe dürfte inzwischen recht
hoch liegen, nicht nur in Münster, sondern auch im Bundesgebiet, so dass hier in der Regel
auch eine hohe Akzeptanz seitens der Adressaten besteht.
Die Fallzahlen in der Sozialpädagogischen Familienh ilfe in Münster haben seit 2008 eine stetig
steigende Tendenz. Im Jahr 2012 wurde ein Höchstwer t von 378 Fällen erreicht. Diese
Tendenz hat sich im Berichtszeitraum nicht fortgese tzt. Vielmehr sind die Fallzahlen bis zum
Jahr 2014 auf 329 Fälle zurückgegangen.
Die sinkende Tendenz lässt sich auch bei der familienunterstützenden Nachsorge feststellen.
Im Berichtszeitraum ging die Fallzahl von 97 auf 76 Fälle im Jahr (2014) zurück.
32
Abb.: Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe Größenklasse 2 (2012 und 2013)
Im Bereich der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) hat sich im Jahr 2012 ein
Fallrückgang auf 161 Fälle ergeben. Es folgte für d as Jahr 2013 ein erheblicher Fallanstieg auf
203 Fälle, im Jahr 2014 waren es dann 193 Fälle.
Ambulante Erziehungshilfe wird in Münster in der Re gel als Erziehungsbeistandschaft oder
Sozialpädagogische Familienhilfe geleistet. Das hat zur Folge, dass die Leistung intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) traditionell in Münster nur eine
untergeordnete Rolle spielt. In der Münsterschen Ju gendhilfepraxis wird auch ein
Unterstützungsbedarf für ältere Jugendliche in der Regel als Erziehungsbeistandschaft
erbracht, mit entsprechender Auswirkung auf die dor tigen Fallzahlen. Die Gewährung einer
sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist für diese Z ielgruppe dagegen eher die Ausnahme.
Entsprechend bewegen sich die Jahresfallzahlen in d en Jahren 2012 bis 2014 zwischen zwei
und fünf Fällen.
Die heilpädagogischen Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII) sind eine Hilfe auf der Schnittstelle der
ambulanten Unterstützung der Erziehungsleistung im Elternhaus und der Teilversorgung von
Kindern in gruppenbezogenen Angebotsformen einer Ei nrichtung, die sich an den täglichen
Schulbesuch anschließt. Sie ist in erheblichem Maße dazu geeignet, kompensatorische
Erziehungsleistungen erfolgreich zu vermitteln und entsprechende Entlastungseffekte in den
Elternhäusern zu erzielen. Es kann davon ausgegange n werden, dass Kinder in
heilpädagogischen Tagesgruppen ohne diese Hilfeform schnell an die Grenze der stationären
Hilfebedürftigkeit geraten, so dass häufig eine Brü ckenfunktion dieser Hilfe zwischen
ambulanter Betreuung und Heimunterbringung gegeben ist.
33
Der 2011 beschlossene Umbau der teilstationären Hil fen zur Erziehung hat zu einer stärkeren
sozialräumlichen Ausrichtung der Hilfen und einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
einzelnen Grund- und Förderschulen und den HTGs gef ührt. So finden unter Federführung der
KSD Bezirke regelmäßige Kooperationsgespräche zwisc hen den einzelnen HTGs, den
Kooperationsschulen und dem KSD statt.
Ende des Jahres 2013 konnte die Planung für eine Ve rlagerung einer HTG Gruppe vom
Gelände der Ev. Kinder- und Jugendhäuser im Blaukre uzwäldchen nach Hiltrup umgesetzt
werden.
Die Fallzahlen werden durch das Platzangebot begren zt. Die Plätze in den Heilpädagogischen
Tagesgruppen (60 Plätze) sind in der Regel belegt. Kurze Vakanzen können sich durch das
Ausscheiden eines Kindes und die weitere Belegung des Platzes ergeben.
Für die heilpädagogischen Horte gelten dieselben Zielsetzungen des oben genannten
Umbauprozesses. Die Fallzahlen sind durch die Gesam tplatzzahl von 30 Plätzen begrenzt. Im
Hort des Caritasverbandes in der Schützenstraße wur de die Platzzahl zum 01.08.2014 um 4
Plätze abgebaut, um damit weitere Förderinseln zu f inanzieren. Im Jahr 2014 waren der Hort
Schützenstraße knapp über 100 % und der Hort Südviertel zu 98,2 % belegt. Die Intensivierung
der Zusammenarbeit mit einzelnen Schulen hat die Auslastung der Plätze spürbar erhöht.
34
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und
Pflegefamilien“
7.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (stationäre H ilfen)
19
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefam ilien umfassen die Unterbringung und
Erziehung von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie v on Vätern/Müttern mit ihren Kindern in
einer Einrichtung der Jugendhilfe. Voraussetzung is t, dass das Wohl und/oder die Erziehung in
der Herkunftsfamilie allein oder durch ambulante un d teilstationäre Hilfen nicht mehr
sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewäh rleisten, dass junge Menschen, die in ihren
Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen
neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht au f Erziehung und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben eingelöst wird. Bei statio nären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung
der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit
Adoptionsbewerber/-innen mit dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
20
Ziele:
1. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-L eistungen soll auf 45 % reduziert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
2. Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 5 0 % der Fälle erreicht.
3. Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufge nommenen Minderjährigen sollen
innerhalb von Münster untergebracht werden.
4. Mindestens 38 % aller Empfänger/innen von statio nären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut
werden.
Zielkennzahlen:
Ziel
Ergebnis
2012 2013 2014
Zu 1: Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-
Leistungen (in %) 47% 44% 48%
Zu 2: Anteil Minderjährige in Heimerziehung, die in
ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden 47% 44% 49%
Zu 3: Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die
in Münster untergebracht werden 82% 74% 77%
Zu 4: Anteil der Vollzeitpflegefälle an allen stationären
Hilfen (Ausnahme: Kostenerstattung) 38% 41% 45%
19 Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
20 ebda
35
Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Ergebnis
2012 2013 2014
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB
VIII) gesamt 1.612 1.575 1.555
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
746 699 740
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
242 244 280
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
395 350 348
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in
Herkunftsfamilie 67 50 41
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII
92 130 101
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII
in Münster 75 96 78
7.3 Fallzahlentwicklung und Einzelfeststellungen
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
Einrichtungen der Jugendhilfe „über Tag und Nacht“ sichern Kindern, Jugendlichen und jungen
Menschen individuelle Entwicklung, persönlichen Sch utz sowie angemessene Förderung und
Teilhabe, soweit ihre Eltern / Familien nicht selbs t dafür Sorge tragen können. Die jungen
Menschen, die außerhalb ihres Elternhauses auf Hilfen angewiesen sind, kommen überwiegend
aus Familien in sogenannten prekären, schwierigen L ebenslagen, vielfach sind ihre Mütter /
Eltern alleinerziehend bzw. leben in unsicheren soz ialen Verhältnissen. Die Eltern verfügen
aufgrund von geringer beruflicher Qualifikation übe r nur unzureichende finanzielle Ressourcen
und sind häufig auf staatliche Transferleistungen a ngewiesen. Die Eltern haben vielfach
eingeschränkte Sozialkompetenzen und nur geringen R ückhalt oder instabile soziale / familiäre
Netzwerke. Sie haben selbst Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder es bestehen
gravierende soziale oder gesundheitliche Einschränk ungen. Insgesamt sind sie mit der
Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben und den alltägli chen Anforderungen an eine
kontinuierliche Versorgung und Betreuung ihrer juge ndlichen Kinder (dauerhaft) überfordert.
Leider wiederholen sich auch zum Teil Jugendhilfeka rrieren. Eltern sind selbst in Einrichtungen
der Jugendhilfe aufgewachsen und konnten keine ausr eichende Persönlichkeitsentwicklung
nehmen.
Wesentliche Wirkfaktoren in der Heimerziehung sind, dass Kinder und Jugendliche sich
angenommen fühlen, in ihrer Unterschiedlichkeit akz eptiert werden und positive, auf Vertrauen
beruhende Beziehungserfahrung machen können. Entsch eidend ist auch, dass das
36
Hilfeleistungsangebot von den Eltern / Familien der jungen Menschen verstanden und
mitgetragen wird.21
Auch unbegleitet minderjährige Ausländer (umA) find en in Münsters Einrichtungen Aufnahme,
wenn sie ohne gültige Papiere von den Polizeibehörd en aufgegriffen werden. Die Jugendhilfe
garantiert ihnen Schutz, Versorgung und Selbstbestimmung.
Die Erfahrung, das eigene Umfeld aktiv mitzugestalt en, ist ebenso ein wesentlicher Wirkfaktor
zur Entwicklung von Schutzfaktoren und ein entschei dendes Qualitätsmerkmal, wie wir aus der
Gesundheitsforschung (Salutogenese) wissen. In den Qualitätsdialogen nach § 79a SGB VIII
stellten Träger der Jugendhilfe in Münster dar, wie sie „Beteiligungs- und Beschwerdemög-
lichkeiten“ der jungen Menschen in ihren Einrichtungen konzeptionell verankern.
Die „klassische“ Heimerziehung hat sich von der „familienersetzenden“ zur „familienorientierten“
Hilfe weiter entwickelt. Der Zusammenarbeit mit (He rkunfts-) Eltern und Familienangehörigen
kommt in der Hilfeplanung besondere Bedeutung zu, d a ca. 50 % der Kinder und Jugendlichen
nach Beendigung der Heimerziehung in ihre Familien zurückkehren. Ob eine sogenannte
Rückkehroption besteht, ist davon abhängig, ob die Eltern die Zeit der außerfamiliären Hilfe
nutzen konnten, die bestehenden Probleme, die zur I nanspruchnahme der Heimerziehung
geführt haben, auch konstruktiv zu bewältigen.
Die Anzahl der betroffenen jungen Menschen, die in Münster in Heimeinrichtungen oder in
sonstigen betreuten Wohnformen leben, ist seit Jahren stabil. Der Mittelwert liegt bei N=365. Im
kommunalen Vergleich ist die Anzahl der Inanspruchn ahmen von Hilfeleistungen nach § 34
SGB VIII geringer als in vergleichbaren Kommunen un d im Landesdurchschnitt. Diese
Entwicklung ist sicherlich auch auf die positive so zio-ökonomische Situation der Familien in
Münster zurückzuführen. Entscheidend ist aber, dass die Jugendhilfe ein ausdifferenziertes
Angebot für Familien bereithält und eine bedarfsger echte Entwicklung in Kooperation mit den
vor Ort tätigen freien Trägern erfolgt. Im Zusammen wirken verschiedenster Fachkräfte werden
die Bedarfe der Familien sorgfältig herausgearbeite t und in einem individuellen Leistungsprofil
zusammengeführt. In 2015 leben 56.647 Kinder, Jugen dliche und junge Volljährige (U21) in
Münster, lediglich für 0,6 % der jungen Menschen mu ssten außerfamiliäre Jugendhilfen in
Anspruch nehmen. Damit liegen die Leistungsdaten de utlich unterhalb der Feststellungen zur
Entwicklung der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in NRW.
22
Vollzeitpflege in Pflegefamilien
Die Vollzeitpflege ist eine besonders kindgerechte und familienorientierte Form der Jugendhilfe.
Anders als in anderen „öffentlichen“ Hilfen zur Erz iehung sind Pflegeeltern für diese
anspruchsvolle Aufgabe nicht speziell ausgebildet, sondern - wenn sie ein
Bewerbungsverfahren durchlaufen haben - vorbereitet worden. Sofern sie nicht selbst eine
berufliche Ausbildung im pädagogischen Arbeitsfeld abgeschlossen haben, ist ihre Motivation
zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nicht dur ch ein berufliches, sondern persönliches
Interesse gekennzeichnet. Dies schließt den jeweili gen Lebenspartner und ggf. vorhandene
(eigene) Kinder mit ein.
Forschungsergebnisse der Uni-Siegen haben gezeigt, dass Pflegefamilien, die (fremde) Kinder
aufnehmen, in erster Linie selbst auch „Familien“ sind. Dies bedeutet, dass sie ihrer zunehmend
anspruchsvollen Aufgabe nur gerecht werden können, wenn sie sich der Wertschätzung der sie
begleitenden Fachkräfte sicher sind und sie selbst durch qualifizierte Beratung und ggf.
notwendige Hilfe unterstützt werden.
21 Vgl.: Was wirkt in der Erziehungshilfe? Hrsg. Macsenaere, Esser, Verlag Reinhardt
22 vgl.: „HzE Bericht 2014“ der Landesjugendämter LWL / LVR
37
In den letzten Jahren haben sich neben der bewährte n „Fremd- und Adoptionspflege“ neue
Formen der Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Der Gesetzgeber hat durch neue Regelungen im Sozial gesetzbuch (§ 54 Abs. 3 SGB XII) nun
dafür Sorge getragen, dass auch Kinder und Jugendli che mit körperlichen und geistigen
Behinderungen die Möglichkeit haben, Hilfe-, Pflege - und Unterstützungsleistungen durch
Betreuungspersonen innerhalb einer Familienpflege zu erhalten.
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG können nun a uch Verwandte, Großeltern oder
Geschwister eine Hilfe nach § 33 Satz 1 SGB VIII be anspruchen. Voraussetzung ist, dass sie
geeignet sind, die Erziehungsverantwortung zu übern ehmen und bereit sind, mit der
Jugendhilfe zusammen zu arbeiten.
Die Entwicklung der Fall- und Leistungsdaten weist für die letzten Berichtsjahre daher eine
entsprechende Zunahme an Hilfen in Pflegefamilien a us. In der Mehrzahl lässt sich die
Zunahme der Hilfeleistungen auf zum Teil selbst ini tiierte familieninterne Betreuungs- und
Versorgungsarrangements zurückführen. Die Erfahrung en der Fachkräfte zeigen, dass auch
Verwandte und erziehende Großeltern in besonderer W eise auf Begleitung und Beratung
angewiesen sind. Sie sind durch familieninterne Pro blemkonstellationen oftmals involviert und
haben besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedar f. Aufgrund der langjährigen Erfahrung
im Arbeitsfeld der Verwandtenpflege haben Fachkräft e der Jugendhilfe aus Münster im
Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsor ge an den „Empfehlungen des DV zur
Verwandtenpflege“ mitgewirkt. Diese Empfehlungen / fachlichen Standards sind am 18.06.2014
vom Präsidium des DV verabschiedet worden und spiegeln die fachliche Haltung der Fachkräfte
in Münster wieder.
38
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage
23
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf
ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien
oder Peer-Groups, als auch für sich direkt auf den/ die Minderjährige/n beziehende Handlungen
wie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.
Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung d er Entstehung gefährdender Situationen
über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute
Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB
VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten
abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. Mind erjährige werden entweder als
Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut genommen bzw. von
anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen ni cht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Soziald ienstes (KSD) mit komplexem
Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (Ärztliche
Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
24
Ziele:
1. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in minde stens 90 % der Fälle längstens 10
Werktage.
2. In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstuf e gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und
gegenwärtige Gefahr), in denen sich das Kind im Hau shalt der Eltern aufhält, findet noch am
Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen:
Ziel
Ergebnis
2012 2013 2014
Zu 1: Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10
Werktage dauerten 78% 67% 82%
Zu 2: Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe
(bei Aufenthalt des Kindes im elterlichen Haushalt),
an denen am Tag der Meldung eine pers. Kontakt-
aufnahme stattgefunden hat
100 % 100 % 100 %
23 Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
24 ebda
39
Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Ergebnis
2012 2013 2014
Anzahl der Inobhutnahmen
122 123 211
8.3 Fallzahlenentwicklung
25
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2012 2013 2014
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3
SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB
24 31 39
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft
226 224 258
Zahl der Gefährdungsmeldungen gem. § 8a
26
191 197 240
8.4 Einzelfeststellungen
Der Aufgabenbereich Kinderschutz umfasst im Wesentl ichen sämtliche Aktivitäten des
Kinderschutzes inklusive der familiengerichtlichen Maßnahmen und den Bereich der
Inobhutnahmen
27 .
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII hat der Kinder schutz an programmatischer Bedeutung in
der Gesellschaft und insbesondere der Jugendhilfe g ewonnen. Im Bereich des Kinderschutzes
geben die Fallzahlen kein einheitliches Bild ab. Vi elmehr muss unterschieden werden zwischen
den Zahlen, die ein konkretes Eingreifen des Jugendamtes im Sinne des Wächteramtes gemäß
§ 8a SGB VIII erfordern und andererseits der Fallza hlen, die de facto mit einem Hilfeangebot
verbunden sind, wie z. B. Inobhutnahme oder häufig die Rufbereitschaftseinsätze.
Die Zahl der Anrufungen des Familiengerichts ist in den letzten 3 Jahren zunächst angestiegen,
liegt aber im Verhältnis zu den Jahren vor 2012 (2010: 39 und 2011: 33) im moderaten Bereich.
Die örtlichen Schwankungen in Münster sind allerdin gs angesichts der bundesweit rasant
ansteigenden Fallzahlen unauffällig:
Bundesweit erfolgten 2006 insgesamt 10.764 familien gerichtliche Anrufungen. 2008 betrug
diese Zahl bereits 14.952 und in 2011 wurde 15.924m al das Familiengericht angerufen
(Statistisches Bundesamt). Dies belegt eine bundesweit anhaltende Sensibilisierung. Eine ganz
andere Frage ist, ob sich die objektive Lage der Ki nder in ihren Familien gleichermaßen
verschlechtert hat, was nur oberflächlich durch spe ktakuläre Todesfälle oder Fälle von
schwerster Gewalt an Kindern erklärt werden kann.
Inobhutnahmen haben sich in Münster im Jahr 2010 un d 2011 auf einem Umfang von je 90
Fällen eingependelt. Sie stiegen dann auf 122 in 20 12 und 123 Fälle in 2013. Zu einer
25 ebda
26 seit 2012 gibt es eine neue LDS Statistik (Teil I 8)
27 Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden hier nicht behandelt.
40
deutlichen Steigerung kam es in 2014 mit 211 Inobhu tnahmen. Diese starke Steigerung erklärt
sich mit einem erheblichen Fallaufkommen bei den Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger
Ausländer (114). Grundsätzlich lässt sich die Anzah l der Inobhutnahmen nicht direkt
beeinflussen, weil entweder Zuweisungen durch Dritt e (wie z.B. Polizei) erfolgen, die
Kinder/Jugendlichen auf eigene Initiative (sog. Sel bstmelder) um Inobhutnahme bitten oder
eben minderjährige Ausländer unbegleitet aufgegriffen werden. Erhebliche Schwankungen sind
somit die Folge.
Grundsätzlich ist es fachlich erstrebenswert, die S chutzmaßnahmen, die in speziellen
Einrichtungen stattfinden, zeitlich so kurz wie mög lich zu halten. Zum einen hat das rechtliche
Instrumentarium immer vorläufigen Charakter und zum anderen bieten die
Inobhutnahmeeinrichtungen keine längerfristige und individuell angepasste Hilfe für die Kinder
bzw. Jugendlichen.
Mit den Familienrichtern/innen beim Amtsgericht Mün ster wurde verabredet, dass auch
kurzfristig das Familiengericht angerufen werden so ll, soweit Eltern der Inobhutnahme ihrer
Kinder widersprechen und deswegen eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen ist.
Dies fördert im Interesse von Kindern und Jugendlic hen und ihren Eltern ebenfalls den
Klärungsprozess in sinnvoller Weise.
Eine andere Kinderschutzaktivität sind die Rufberei tschaftseinsätze des KSD, die sich
überwiegend inhaltlich mit akuten Krisen und kindes gefährdenden Situationen außerhalb der
üblichen Dienstzeit befassen. Dieses in Münster sei t Jahren professionell aufgebaute
Rufbereitschaftssystem ermöglicht der Polizei sowie anderen Meldern eine uneingeschränkte
ganzjährige Erreichbarkeit des KSD-Notdienstes auße rhalb des regulären Dienstbetriebs. Eine
stetige Steigerung der Rufbereitschaftseingänge bis 2009 (die Zahl hat sich seit 2006 mehr als
verdoppelt), führte schließlich zu einer personelle n Verstärkung der Rufbereitschaft. In den
letzten 3 Jahren haben sich die Einsätze auf einem mittleren Niveau von ca. 235 pro Jahr
stabilisiert.
Mit der wachsenden Sensibilisierung der Gesellschaf t und ihrer Institutionen wächst auch in
Münster die Zahl der Meldungen, die sich auf den Ki nderschutz beziehen. Hieran sind eine
Vielzahl von Akteuren beteiligt, angefangen von sor geberechtigten Eltern oder anderweitig
besorgter Erwachsener, insbesondere auch die Schule n, Krankenhäuser und schließlich die
Öffentlichkeit insgesamt.
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskindersc hutzgesetz präzisiert die Kinder- und
Jugendhilfestatistik, da die Gefährdungseinschätzun gen gem. § 8a i. V. m. § 98 Abs. 1 Nr. 13
SGB VIII zukünftig als Bundesstatistik erhoben werd en müssen. Nach Vorgaben der
Bundesstatistik sind Gefährdungseinschätzungen zu e rfassen, wenn (1.) dem Jugendamt
gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährd ung bekannt werden, (2.) sich das
Jugendamt bei Erforderlichkeit einen unmittelbare n Eindruck von dem/der Minderjährigen und
seinem/seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z. B. durch einen Hausbesuch, den
Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule) und (3.) die Einschätzung des
Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken m ehrerer Fachkräfte im KSD erfolgt ist.
Mit dieser Bundesstatistik sind Erfassungsmerkmale und Standards nun für alle Jugendämter
gültig, vereinheitlichen die Praxisgestaltung und g eben zukünftig eine verlässliche Übersicht
über das Fallzahlvolumen.
Die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen (pro Kind/ Jugendlichen) ist in 2014 gegenüber
dem Vorjahr um 43 gestiegen. Diese Steigerung erklä rt sich zum einen damit, dass vermehrt
Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft (insgesamt 67 Meldungen), Bekannte / Nachbarn (insgesamt
45 Meldungen) und Schule (insgesamt 28 Meldungen) m ögliche Kindeswohlgefährdungen
bekannt gemacht haben. Folgende Arten der Kindeswoh lgefährdung sind statistisch ursächlich:
Vernachlässigung (57), körperliche Misshandlung (34 ), psychische Misshandlung (55) und
sexuelle Gewlt (3). Zum anderen ist anzunehmen, das s im dritten Jahrgang der amtlichen
Statistik seit 2012 eine verbesserte Datenqualität vorliegt.
41
9. Produkt 06.05.06 „Eingliederungshilfen“
9.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage
28
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn
ihre seelische Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen
soll eine persönliche und schulische / berufliche I ntegration im Sinne einer Chancengleichheit
gesichert werden, um eine dauerhafte Sozialleistungsunabhängigkeit zu verhindern.
Rechtliche Grundlagen: §§ 35a und 41 SGB VIII, §§ 53 ff SGB XII
9.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
29
Ziele:
1. Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindest ens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit
und Beruf.
Zielkennzahlen:
Ziel
Ergebnis
2012 2013 2014
Zu 1: Anteil der ambulanten Fälle an allen
Eingliederungshilfen.
79 % 83 % 86 %
Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Ergebnis
2012 2013 2014
Anzahl der Eingliederungshilfen
194 212 258
9.3 Fallzahlenentwicklung
30
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2012 2013 2014
Anzahl der Eingliederungshilfen ambulant
153 175 222
Anzahl der Eingliederungshilfen stationär
41 37 36
Anzahl der Eingliederungshilfen für junge Volljährige
76 68 81
28 Siehe Produktplan 2014 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
29 ebda
30 ebda
42
9.4 Einzelfeststellungen
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder v on einer solchen Behinderung bedrohte
Kinder und Jugendliche gehören zwar nicht zu den Hi lfen zur Erziehung, doch gibt es
Schnittstellen und Schnittmengen zwischen den Leistungsbereichen.
Anders als bei den Hilfen zur Erziehung legt der in das SGB VIII übernommene zweigliedrige
Behindertenbegriff des SGB IX fest, dass ein Anspru ch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn
eine medizinisch diagnostizierte Abweichung (oder d rohende Abweichung) der seelischen
Gesundheit besteht und eine Beeinträchtigung der Te ilhabe (oder drohende
Teilhabebeeinträchtigung) am Leben in der Gesellschaft aufgrund der seelischen Störung durch
das Jugendamt festgestellt wurde.
Mit der Einführung des SGB 1991 wurde festgelegt, d ass das Jugendamt für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche zuständig ist und die Zuständigkeit für die geistig und
körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen weit erhin bei der Sozialhilfe bleibt. Mit dieser
„kleinen Lösung“ sollte der Integration seelisch be hinderter Kinder und Jugendlicher stärker
Rechnung getragen werden. Die „große Lösung“ (die A ufnahme aller behinderten Kinder und
Jugendlichen ins SGB VIII) konnte bis heute nicht u mgesetzt werden, wird derzeit bundesweit
intensiv diskutiert und soll künftig neu definiert werden.
Die Anzahl von diagnostizierten psychischen Erkrank ungen bei Kindern und Jugendlichen
nimmt immer mehr zu. 2010 informierte das damalige LIGA.NRW über eine
besorgniserregende „…kontinuierliche Zunahme von ps ychischen Erkrankungen und
Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren…“ und weiter „…fällt
der Anstieg der Erkrankungsfälle bei den unter 15-Jährigen deutlich steiler aus.“
31
Aufgrund dieser medizinischen Entwicklung sowie ins besondere der Umsetzung der Inklusion
an den Schulen in NRW sind auch die Fallzahlen in M ünster im Bereich der Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche kontinuierlich und überproportional gestiegen.
Im HzE - Bericht 2014 (Datenlage 2012)
32 wird ebenfalls auf einen weiteren Anstieg bei den
Eingliederungshilfen und deutliche Zuwächse von Hil fen bei den 9- bis 13-Jährigen
hingewiesen.
Entwicklung in Münster
In Münster stiegen die Zahlen der bewilligten Hilfe n im Berichtszeitraum um ca. 25 % von 194
Hilfen im Jahr 2012 auf 258 Hilfen im Jahr 2014 an. Dabei veränderte sich der Anteil der
ambulanten Hilfen von 79 % auf 86%. Neben dem nomin ellen Anstieg der ambulanten Hilfen
sanken die stationären Hilfen von 41 auf 36 Hilfen.
Die Zahlen bei den Eingliederungshilfen für junge V olljährige blieben nominell mit 76 Hilfen in
2012 und 81 Hilfen in 2014 relativ konstant. 2014 w aren ca. 67 % der Hilfen an junge
Volljährige ambulante Hilfen.
Von den im Jahr 2014 laufenden Hilfen lag der Leist ungsbeginn in ca. 50 % aller Hilfen im Alter
von 6 – 10 Jahren.
31 Landesinstitut Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen - LIGA.NRW, Kurz und informativ, Juli 2010
32 Herausgeber: LWL- und LVR-Landesjugendamt mit dem Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut
e.V. und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund)
43
Ambulante Leistungen
Die ambulanten Leistungen stiegen von 153 Hilfen im Jahr 2012 auf 222 Hilfen in 2014, d.h. um
ca. 41 %.
Ambulante Leistungen werden in Münster seit mehrere n Jahren teilweise in vorstrukturierten
Maßnahmen oder Gruppenangeboten erbracht, wie z.B. in der Lernwerkstatt. Andere
Leistungen werden von freien Trägern (z.B. DRK Auti smusambulanz, VSE, Alexianer u.a.) und
niedergelassenen therapeutischen Praxen erbracht. S chulische Integrationshilfen werden i.d.R.
von der Lebenshilfe e.V. erbracht und seit Anfang 2 014 in einem Modellprojekt in geringem
Umfang auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Ganztages.
In 2014 verteilten sich die ambulanten Hilfen wie folgt
Lernhilfen/ Lerntherapie ca. 20 %
Ambulant betreutes Wohnen ca. 21 %
Schulische Integrationshelfer ca. 36 %
Autismus- Therapie ca. 15 %
Sonstige Hilfen ca. 8 %
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in NRW stieg die Zahl der
laufenden Integrationshilfen an Schulen im letzten Jahr besonders stark. Waren 2012 noch 37
Integrationshilfen im Einsatz, so stieg die Zahl in 2014 um 135% auf 87 schulische
Integrationshilfen.
Von den 87 eingesetzten schulischen Integrationshilfen sind ca. 51% an Grundschulen tätig.
Bei der Zunahme von diagnostizierten psychischen Er krankungen und dem Ausbau der
schulischen Inklusion ist mit einem weiteren Anstie g der Eingliederungshilfen zu rechnen.
Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass Teilhabe beeinträchtigungen aufgrund einer
bestehenden Behinderung durch den Einsatz einer Ein gliederungshilfe oft nicht beseitigt,
sondern nur gemindert werden, und die betroffenen K inder und Jugendlichen dauerhaft oder
längerfristig auf eine Unterstützung, insbesondere im Bereich Lernen, angewiesen sind.
Neben der deutlichen Zunahme von schulischen Integrationshilfen ist auch ein geringer Anstieg
der Fallzahlen im Bereich des ambulant betreuten Wo hnens festzustellen. Bei dieser Hilfe, die
sich in der Regel an junge Volljährige richtet, zei gt sich, dass der Sozialisationsprozess junger
Menschen oft einen nicht genügenden Reifegrad der P ersönlichkeitsentwicklung aufweist, wie
er für eine erfolgreiche eigenständige Lebensführun g erforderlich ist und dass bereits
geringfügige „Handicaps“ eine enorme Barriere für d en Start in das eigenständige
Erwachsenenleben bedeuten.
Stationäre Leistungen
Im Gegensatz zur Entwicklung der ambulanten Hilfen nahm die Anzahl der stationären Hilfen
von 41 auf 36 Hilfen (-12 %) ab. Von den 36 Fällen konnten ca. 80 % in ortsnahe Angebote
vermittelt werden.
44
10. Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung
10.1. Qualitätsentwicklung im Bereich der Stationär en Hilfen zur Erziehung
Mit dem § 79 a SGB VIII hat der Gesetzgeber einen k lar definierten Auftrag zur kontinuierlichen
Qualitätsentwicklung für alle Aufgaben und Handlung sfelder der Kinder- und Jugendhilfe
vorgesehen. Dieser Auftrag geht über das für die En tgeltfinanzierung beschränkt eingeführte
Prinzip der Qualitätsentwicklung (§ 78 b SGB VIII) hinaus.
Die Formulierung des § 79a SGB VIII richtet sich zu nächst an den öffentlichen Träger. Über §
74 SGB VIII erhalten nur jene Träger eine Förderung, die die Grundsätze und Maßstäbe nach §
79a SGB VIII gewährleisten. Auch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VBIII
hängt von der Umsetzung des § 79a SGB VIII ab. Beso nders hervorgehoben werden der
Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gewalt und die Sicherung der Rechte von
Kindern/Jugendlichen in Einrichtungen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat si ch, zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft
6 „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 ff. SGB VIII, für den gemeinsamen und dialogisch geführten
Qualitätsentwicklungsprozess auf das im Gesetz form ulierte Qualitätsmerkmal „Sicherung der
Rechte von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen “ geeinigt und den Schlüsselprozess
„Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ festgelegt.
In dem dafür eingerichteten Qualitätszirkel der Sta tionären Träger wurden für diesen
Schlüsselprozess 2 Wirkungsziele erarbeitet, die für alle Träger die Arbeitsgrundlage darstellen:
• Wir haben und kultivieren vielfältige Beteiligungs wege für Kinder, Jugendliche und ihre
Eltern in unserer Einrichtung.
• In unserer Einrichtung kennen die Kinder, Jugendli chen und ihre Eltern die
Beschwerdemöglichkeiten.
In einem zweiten Schritt wurden trägerintern jeweil s 2-3 Leistungsziele und
dementsprechende Methoden und Arbeitsschritte erarb eitet und in einer vorher
abgestimmten Zielmatrix dargestellt. In einem dritt en Treffen des Qualitätszirkels, konnten
dann auch trägerübergreifende gemeinsame Zielkennza hlen für alle stationären Träger
festgelegt werden. Der Startschuss zur Erhebung der Zielkennzahlen fiel zu Beginn des
Jahres 2015 und wird von Januar bis Dezember 2015 e rhoben. Ziel ist es, Anfang 2016
diese erhobenen Daten auszuwerten, um zu einer Qual itätsaussage für den Bereich des
Beteiligungs- und Beschwerdemanagements aller stati onären Träger in Münster zu
gelangen. Abschließend soll dieses Qualitätsversprechen dem AKJF vorgestellt werden.
Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit den Beschreibungen der Prozesse nur ein
Ausschnitt der qualitativen Arbeit im Rahmen des genannten Schlüsselprozesses dargestellt
wird. Es soll mit diesem Verfahren auch der Frage n achgegangen werden, mit welchen
messbaren Größen sich gemeinsam definierte Qualität saussagen, trotz trägerspezifischer
Konzeptunterschiede, auswerten und darstellen lassen.
10.2 Fachcontrolling
Mit dem Einsatz des WIMES Verfahrens im Kommunalen Sozialdienst werden Kennzahlen
zur fachlichen Steuerung von Hilfen zur Erziehung e rhoben. Im Ergebnis soll der Nachweis
von Effektivität oder ihrer Verbesserungsnotwendigk eit geführt werden mit dem Ziel der
Optimierung der Effizienz sozialer Dienstleistungen.
Durch den strukturierten webbasierten Dialog im Rah men des vom e/l/s-Instiut entwickelten
WIMES-Verfahrens zwischen den Mitarbeitern/innen de s Kommunalen Sozialen Dienst
(KSD) und den Jugendhilfeträgern werden die Hilfepr ozesse permanent beobachtet und
45
dokumentiert. Mit dem WIMES Verfahren als Instrumen t wird dialogisch vom
Hilfeplanverantwortlichen und dem Leistungserbringe r der gesamte Hilfeprozess mit dem
gleichen Messinstrument bewertet. Jeder Fall hat ve rschiedene relevante
Bedarfsdifferenzierungen. Im Kern geht es darum, de n individuell primär relevanten Bedarf
zu identifizieren und vor allem diejenigen Dimensio nen mit dem größtmöglichem
Erfolgspotential zu bearbeiten. Die Einschätzung an hand von 12 Bedarfsdimensionen
(Erziehungskompetenz, psychische und emotionale Sta bilität, Lernen und Leistung,
Sicherheit vor körperlicher und seelischer Verletzu ng u.a.), die sich auf die Familie, den
jungen Menschen und sein Umfeld beziehen, erfolgen nach definierten Standards zu drei
Zeitpunkten im Hilfeverlauf:
zu Beginn der Hilfe werden der erzieherische Bedar f, die Grundsatzziele und die
Richtungsziele durch den öffentlichen Träger dokumentiert,
nach ungefähr 6 bis 10 Wochen werden die diagnosti schen Einschätzungen und die
Grundsatz- und Richtungsziele durch den freien Träg er überprüft und dokumentiert und
mit dem öffentlichen Träger kommuniziert,
am Ende der Hilfe werden die Veränderungen zu den erzieherischen Bedarfen zu
Hilfebeginn und eine Beurteilung der Entwicklung mi t Blick auf die Zukunft durch den
freien Träger vorgenommen und mit dem öffentlichen Träger kommuniziert.
Auf diese Weise werden nicht nur die Maßnahmen auf der Fallebene wirkungsorientiert
gesteuert und evaluiert, sondern auch Erkenntnisse für die Jugendhilfeplanung generiert.
Auf der Grundlage der Jahresauswertungen werden Stä rken und Schwächen gemeinsam
herausgearbeitet und Strategien entwickelt, die Hil fen zur Erziehung als kooperativen
Prozess zwischen dem KSD, den Hilfeempfängern und d en freien Jugendhilfeträgern
wirkungsvoller und damit nachhaltiger auszugestalte n. Die gemeinsame Bewertung durch
die beteiligten Institutionen sind Teil eines strukturierten Dialoges mit dem Ziel der ständigen
Verbesserung, wobei der Fokus auch auf die diejenig en Befunde gelegt wird, die von
Vergleichsstichproben positiv oder negativ abweiche n oder die besonders relevant für die
Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe in Münster sein könnten.
Bei der Auswertung der Zeitreihenbetrachtung von 20 10 – 2013 lassen sich für die
dokumentierten ambulanten Hilfen zur Erziehung (§ 3 0 und § 31), als auch für die
stationären Hilfen zur Erziehung (§ 19 und § 34 Var .1) folgende planerischen Aspekte
herausarbeiten.
In beiden Hilfesegmenten kristallisieren sich vier Bewertungsdimensionen heraus, bei denen
nach Einschätzung der Fachkräfte zu Hilfebeginn bes onders geringe Ressourcen
vorhanden sind:
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN
Sie beaufsichtigen ihre Kinder, setzen Regeln, verm itteln Orientierung und fördern die Eigenentwicklun g des jungen
Menschen. Die Erziehung ist dem Entwicklungsstand angemessen.
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN
Eltern und Kinder respektieren und wertschätzen sich; entspannte Atmosphäre; die Familie beachtet Generationsgrenzen, löst
Konflikte, steht in einem Beziehungsnetz und nimmt Hilfe an.
5 RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE
Die Familie hat gute Kontakte zu Verwandten, zu Nac hbarn und Freunden; eingebunden in Gruppen; Möglich keiten des
Sozialraumes werden genutzt; Kontakt zu Institutionen; kennt und nutzt Unterstützungsmöglichkeiten
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT
Der junge Mensch kann sein Verhalten und Affekte st euern; kann Gefühle reflektieren, seine Ängste sind
situationsangemessen; er ist ausgeglichen und zeigt angemessene Ich-Stärke / Selbstkontrolle
Auf Grund der gering vorhandenen Ressourcen zu Hilf ebeginn ist die Annahme
gerechtfertigt, dass insbesondere diese Dimensionen - im Betrachtungszeitraum -
hilfeauslösend waren.
46
10.2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Bei den „ambulanten Hilfen“ waren nach Einschätzung der Fachkräfte nur in 17% - 24% der
Hilfefälle in diesen Bewertungsdimensionen Ressourc en vorhanden. Zum Abschluss der
Hilfe waren es rund 50% der Hilfefälle. Die Bewertu ng am Hilfeende erfolgt durch den KSD
und den freien Träger gemeinsam. Interessanterweise gab es auch in diesen Dimensionen
das prozentual höchste Verbesserungspotential. Alle vier Dimensionen lagen am Hilfeende
über dem Wert der durchschnittlichen Verbesserung von 25%.
ambulant
positive
Ressourcen
Beginn
positive
Ressourcen
Ende
Verbesserung
der
Ressourcen
um
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN 17% 51% 34%
5 SOZIALE RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE 18% 48% 30%
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN 17% 46% 29%
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT 17% 45% 28%
10 EIGENVERANTWORTUNG 24% 52% 28%
9 LERNEN UND LEISTUNG 42% 68% 26%
6 VERHÄLTNIS VON RESSOURCEN ZU BELASTUNGEN 33% 57% 24%
12 LEBENS- UND ENTWICKLUNGSBEDINGUNGEN 40% 63% 23%
1
MATERIELLE LEBENSGRUNDLAGE JUNGER MENSCHEN IN
DER FAMILIE 57% 77% 20%
11
MÖGLICHKEITEN ZUR TEILHABE, BILDUNG UND
FREIZEITGESTALTUNG 47% 66% 19%
2
SICHERHEIT VOR KÖRPERLICHER UND SEELISCHER
VERLETZUNG 57% 76% 19%
8 SOZIALVERHALTEN 38% 43% 5%
DURCHSCHNITT 25%
Das Ergebnis der deutlichsten Verbesserung der Ress ourcen in den mit den vorab
niedrigsten Ausgangswerten ist ein deutlicher Hinwi es auf die Passgenauigkeit der Hilfen
und ist positiv in Bezug auf die Vermittlungspraxis durch den KSD und die
Leistungserbringung durch die freien Träger der Jugendhilfe.
Den deutlichsten Hinweis auf planerische Fragestell ungen lässt sich für die Dimension
„Sozialverhalten“ feststellen. Hier stellt sich die Frage, woran liegt es, dass die Fallzahl von
jungen Menschen bei der Frage, in wie weit sich der junge Mensch an soziale Regeln hält;
soziale Situationen verstehen kann und seine Rolle und Position in Gruppen reflektiert;
Freunde und Sozialkontakte hat; sich angemessen dur chsetzt und seine Affekte kontrolliert,
eher gering gestiegen ist, bzw. ggf. zu steigern ist?
Ein anderer Blick auf die ambulanten Hilfen zur Erz iehung ergibt sich, wenn man die
Dimensionen betrachtet, die am Hilfeende viele Fäll e mit hohen Ressourcen aufweisen. In
den Bereichen „materielle Lebensgrundlage“, „Möglic hkeiten zur Teilhabe, Bildung und
Freizeitgestaltung“, „Sicherheit vor körperlicher u nd seelischer Verletzung“, „Lernen und
Leistung“ bewerten die Fachkräfte in mehr als 2/3 aller Fälle die individuellen Ressourcen als
mindestens ausreichend und besser.
Im Ergebnis kann man unter anderem sagen, im Anschl uss einer ambulanten Maßnahme ist
die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass die Eltern in Ihrer Erziehung kompetenter
sind, die Familien mehr soziale Ressourcen im Umfel d nutzen können und die jungen
Menschen psychisch und emotional stabiler sind. Dar über hinaus steigt auch die Anzahl der
47
Familien, in denen der junge Mensch mit allen nötig en materiellen Lebensgrundlagen
versorgt und vor körperlichen und seelischen Verletzungen geschützt wird.
10.2.2 Hilfen zur Erziehung stationär
Im Leistungssegment der stationären Hilfen zur Erzi ehung waren nach Einschätzung der
Fachkräfte nur bei 4%- 6% der Hilfefälle in den o.g . Bewertungsdimensionen Ressourcen
vorhanden.
Dass es sich bei den stationären Hilfen um dieselbe n vier Bewertungsdimensionen handelt,
wie bei den ambulanten HzE, die die geringsten Wert e zu Hilfebeginn aufweisen, unterstützt
die These, dass diese Dimensionen hilfeauslösend si nd. Der deutlich geringere Wert ist
konsequent, wenn man die Interventionstiefe in das Familiensystem bei den stationären
Hilfen berücksichtigt. Denn weitreichende Eingriffe in das Familiensystem können nur mit
fehlenden Ressourcen begründet werden. In allen vie r Bewertungsdimensionen steigt die
Anzahl derjenigen, deren individuellen Ressourcen a m Ende der Hilfe mit mindestens
ausreichend und besser bewertet ist.
Der %uale Rückgang in der Fallzahl bezogen auf die Dimension „Verhältnis von Ressourcen
zu Belastungen“, bei der die Frage im Fokus steht, ob ausreichende Ressourcen in der
Familie vorhanden sind, um mit anhaltenden eventuel len Belastungssituationen
zurechtzukommen, bezieht sich nicht auf den gesamte n 3 - Jahreszeitraum, sondern wurde
erst für das Jahr 2013 erhoben; damit wird die Auss agekraft in Teilen geschmälert und
bedarf deshalb weitere Betrachtung in den Folgejahren.
Das „Bild“, die Fälle mit den geringsten Ausgangsressourcen haben am Ende der Hilfe auch
die größte Steigerungsrate bezogen auf die Ressourc en, zeigt sich im Segment der
stationären Hilfen zur Erziehung so nicht. Es krist allisieren sich aber zwei Themenfelder
heraus, die näher zu betrachten sind. Zum einem das Themenfeld „Eltern- bzw.
Familienarbeit“ und zum anderen das Themenfeld „psy chische Erkrankungen im Rahmen
der Hilfen zur Erziehung“.
stationär
positive
Ressourcen
Beginn
positive
Ressourcen
Ende
Verbesserun
g der
Ressourcen
um
12 LEBENS- UND ENTWICKLUNGSBEDINGUNGEN 28% 61% 33%
7 PSYCHISCHE UND EMOTIONALE STABILITÄT 6% 27% 21%
1
MATERIELLE LEBENSGRUNDLAGE JUNGER MENSCHEN IN
DER FAMILIE 24% 44% 20%
2
SICHERHEIT VOR KÖRPERLICHER UND SEELISCHER
VERLETZUNG 24% 43% 19%
5 SOZIALE RESSOURCEN IM UMFELD DER FAMILIE 5% 23% 18%
8 SOZIALVERHALTEN 27% 44% 17%
4 FAMILIENKOMMUNIKATION UND BEZIEHUNGEN 5% 21% 16%
9 LERNEN UND LEISTUNG 26% 42% 16%
11
MÖGLICHKEITEN ZUR TEILHABE, BILDUNG UND
FREIZEITGESTALTUNG 47% 62% 15%
3 ERZIEHUNGSKOMPETENZ DER ELTERN 4% 18% 14%
10 EIGENVERANTWORTUNG 19% 31% 12%
6 VERHÄLTNIS VON RESSOURCEN ZU BELASTUNGEN 50% 44% -6 %
DURCHSCHNITT 18%
48
Beide Themenfelder sind deshalb auch im Rahmen der fachlichen Weiterentwicklung der
Hilfen zur Erziehung in Münster im Rahmen von Projekten aufgegriffen worden.
10.3 Projekt Elternarbeit und Rückführung
Unter der Überschrift „Elternarbeit und Rückführung“ sind neue Leistungsangebote für Eltern
entwickelt worden. Im Zusammenwirken ambulanter und stationärer Dienstleister wurden
neue Kooperationsformen entwickelt, wie mit sorgfäl tiger Planung und Abstimmung eine
Rückführung aus Heimerziehung von jungen Menschen g elingen kann. Das sogenannte
„Elterntraining“ für Eltern, deren Kinder außerhalb der Familie betreut werden, soll ausgebaut
und im Leistungskatalog der Jugendhilfe etabliert werden.
Für die Projektlaufzeit 2012 - 2015 wurde mit drei stationären und den ambulanten Trägern
in Münster ein Projekt vereinbart, das mit einer Fa llevaluation vom 01.01.2014 – 31.12.2015
ein Verfahren zur systematischen Nutzung von Rückke hroptionen mit der damit
verbundenen Voraussetzung von Elternarbeit in stationären Hilfefällen erprobt.
Das Grundmodell der Fallbearbeitung ist das Tandemm odell, wobei jeweils der ambulante
Träger mit einzubeziehen ist, der ggf. vorher schon im Fall aktiv war, soweit keine
Hinderungsgründe auf Grund von Vorerfahrungen im Fa ll bestehen. Für eine strategische
Rückführungsplanung ist es ebenso erforderlich, die Elternarbeit zu intensivieren und die
Hilfeplanung in enger Kooperation von stationären und ambulanten Träger durchzuführen.
Folgende Punkte wurden als zentrale methodische Ele mente eines solchen Verfahrens
herausgearbeitet:
Die frühzeitige Identifikation von Fällen mit Rück kehroption anhand eines Analyserasters.
Die gezielte Bedarfserhebung in jedem Einzelfall.
Eine intensive Eltern- bzw. Familienarbeit während der Dauer der stationären Hilfe.
Methodisch begleitete Rückführung des Minderjährig en in den Familienverband.
Die Evaluation erfolgt mit Hilfe des WIMES-Verfahre ns und zwar unter der Hilfeart § 34
Projekt Elternarbeit / Rückführung. Eine trägerüber greifende Kooperationsbeziehung in
WIMES abzubilden, ist leider nicht möglich. Deshalb werden die Fälle des Projektes bei dem
stationären Träger „geführt“ und die Einwertung/Beu rteilung als Ergebnis einer
gemeinsamen Einschätzung der beteiligten freien Trä ger vorgenommen. Folgende
Zielsetzung sollen mit Unterstützung des fachlichen Controllings umgesetzt werden:
• Mit Unterstützung des wirkungsorientierten Dokumen tationsverfahren einen Vergleich mit
der Kontrollgruppe „§ 34 ohne intensivierte Elternarbeit“ zu ermöglichen.
• Im Ergebnis Effektstärken zu einzelnen Problembere ichen zu identifizieren.
• In Kombination mit der Fallabrechnung Aussage über Methoden, Effekte und fiskalische
Veränderungen treffen zu können.
• Die Hypothesenbildung für eine wirkungsorientierte Steuerung auf der Grundlage von
Praxiserfahrungen sachgerecht zu ermöglichen.
49
10.4 Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
Die Vereinbarungen über Leistungsangebot, Entgelte und Qualitätsentwicklung im Bereich der
Hilfen zur Erziehung richten sich nach den §§ 78a f f. SGB VIII. In § 78f SGB VIII ist geregelt,
dass die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänd en der Träger der freien Jugendhilfe
und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene Rahmenverträge über
den Inhalt der Vereinbarungen abschließen.
Mit Wirkung zum 31.12.2012 wurden die beiden Rahmen verträge in NRW durch die
kommunalen Spitzenverbände fristgerecht gekündigt. Seit dem 01.01.2013 gilt damit eine
„rahmenvertragslose Zeit“.
In den Verhandlungen mit der Landesarbeitsgemeinsch aft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
konnte bisher keine einvernehmliche Vereinbarung er zielt werden – die Verhandlung ist
mangels begründeter Aussicht auf einen Rahmenvertra gsabschluss bis auf weiteres
ausgesetzt.
Zwischen den Verhandlungspartnern besteht Konsens, dass eine Weiterentwicklung der
stationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung in fachlicher und finanzieller Hinsicht geboten
ist. Die Knackpunkte der Verhandlungen waren
- die bisherige Versäulung der Gruppenstrukturen au fzuheben, das heißt die Stärkung der
Regelangebote,
- eine neue Anlage X mit Eingruppierungsbandbreiten einzuführen und
- die Erhöhung der Auslastungsquoten.
Beide Seiten haben ihre Bereitschaft erklärt, im Ge spräch zu bleiben und die Entwicklung der
Jugendhilfelandschaft in NRW im Sinne der Kinder un d Jugendlichen qualitativ weiter zu
entwickeln.
Bis zum Abschluss neuer Rahmenverträge berücksichti gt das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in anstehenden Entgeltverhandlungen die vo m Rat mit der Vorlage V/0702/2012/1.
beschlossenen Rahmenbedingungen:
- Entgelterhöhung nur für tarifvertragliche bedingt e Personalkostensteigerung,
- Auslastungsquote 96 % und
- tatsächliche Aufwendungen und Personalkostenricht werte.
Diese Instrumente wurden in den Entgeltverhandlunge n 2014 mit den in Münster tätigen
Trägern erfolgreich zugrunde gelegt.
Die weitere Entwicklung bleibt jetzt abzuwarten.
10.5 Entwicklung weiterer Strategien
Das Interesse, in Entwicklungen steuernd einzugreif en, besteht aus dem Rechtsauftrag der
Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung gem. §§ 79 und 80 SGB VIII.
Die Kosten der laufenden erzieherischen Hilfen werd en unter anderem durch die Faktoren
„Laufzeit“, „Fachleistungsstunden“, „Belegtage“ und „Zusatzleistungen“ beeinflusst. Die
differenzierte Beschreibung der messbaren Erziehung sziele in den Hilfeplänen sowie eine gut
gesteuerte Falleingangs- und Fallverlaufsphase erle ichtert deutlich die Feststellung, welche
50
Leistungen über welchen Zeitraum im jeweiligen Fall für die Erreichung dieser Ziele notwendig
und angemessen ist 33 .
Das Fachliche Controlling wird in Verbindung mit dem Finanzcontrolling zukünftig verstärkt auch
Kostenanalysen mit Blick auf Kosten pro Fall und Platz durchführen.
Hierzu werden auch die Interkommunalen Vergleiche herangezogen.
Durch vorgelagerte präventive Strategien sollen Hil fen frühzeitiger und bedarfsgerecht weiter
entwickelt und das Netzwerk Frühe Hilfen genutzt werden.
Die Verknüpfung von Hilfen zur Erziehung und dem Ki nderarmutsbericht mit den darin
beschriebenen Maßnahmen soll intensiv ausgeweitet werden.
33 Siehe KGSt-Bericht aus der Vergleichsarbeit Nr. 2/2011
51
11. Ausblick
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über d ie Kosten- und Fallzahlenentwicklung der
Hilfen zur Erziehung in Münster.
Die Interkommunalen Vergleichsdaten belegen, dass d as Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster im Städtevergleich zur F rage der Inanspruchnahme von Hilfen zur
Erziehung sowie der Höhe der finanziellen Aufwendun gen gut positioniert ist. Eine aktive und
professionelle Trägerlandschaft und hohe fachliche Standards führen zu diesem Ergebnis.
Die weitere Entwicklung der Hilfen zur Erziehung mu ss differenziert gesehen werden. Der
landesweite „HzE-Bericht 2014“
34 nennt folgende Entwicklungen:
- Höchste Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach wie vor im Übergangsalter
von der Grundschule zur weiterführenden Schule
- Adressat(inn)en der Hilfe zur Erziehung sind über wiegend männlich
- Beinahe jeder dritte junge Mensch in den Hilfen z ur Erziehung hat Elternteile
ausländischer Herkunft
- Weiterer Anstieg bei den Eingliederungshilfen – d eutliche Zuwächse bei den 9 – bis 13 –
Jährigen
- Bedarf erzieherischer Hilfen steigt in prekären L ebenslagen – Alleinerziehende
besonders betroffen
Im 14. Kinder- und Jugendbericht wird ausgeführt, d ass für den Bereich der Hilfen zur
Erziehung und die verwandten Leistungen nicht von e inem nennenswerten Rückgang des
Bedarfs bis 2025 auszugehen ist. Junge Menschen wac hsen heute weit mehr als früher in
öffentlicher Verantwortung, das heißt in Regelangeb oten der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der
Schule, auf. Zentrale Aufgabe wird es daher künftig sein, junge Menschen mit individuellen
Hilfen in diesen Regelstrukturen zu stützen, anstat t sie Sondersystemen zu überantworten.
Sonder- und Regelhilfen müssen deutlich stärker als bisher verknüpft werden. Zu klären ist, wie
Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe und der S chule inklusiver konzipiert werden
können.
Die Fallzahlen in Münster belegen, dass die intensi ven gemeinsamen Anstrengungen der
Fallsteuerung von öffentlichem und freien Trägern i n den letzten Jahren ihre Auswirkungen
zeigen, das heißt, ein weiterhin qualitätvoller Aus bau, ein frühzeitiger Zugang zu Eltern durch
präventive Hilfen und der Erhalt einen pluralen Ang ebotsseite von freien Trägern mit hoher
Qualität in der Hilfegewährung.
Da auch die Haushaltssituation für den Bereich der ganzen Stadt Münster ein aktuelles Thema
bleibt, ist davon auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nicht ausgeschlossen. Die
Anforderungen bleiben mit Blick auf den Haushalt de r Stadt Münster hoch. Vor diesem
Hintergrund sind beispielsweise die Entgeltvereinba rungen weiterhin mit dem gebotenen
Augenmaß zu verhandeln.
Der besondere Dank gilt den freien Trägern der Juge ndhilfe, die mit hoher Fachlichkeit und
Engagement die häufig schwierigen Fallverläufe geme insam mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien gemeinsam lösen. Dabei ist der Anspruch an die Weiterentwicklung
von Konzepten und fachlichen Standards auch immer im Fokus.
34 HzE Bericht 2014, S. 6 ff, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und Landesjugendämter LWL
und LVR, März 2014
52
ANLAGE
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen (Stichtag sdaten 31.12. und laufende und
beendete Fälle im Laufe des Jahres)
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Fallzahlen
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Versorgung in Notsituationen 35
§ 20 SGB VIII
2 18 1 11 0 6
Fälle ambulant betreutes Wohnen
§ 27 II SGB VIII
6 20 10 22 11 27
Fälle aufsuchender Familientherapie
§ 27 II SGB VIII
7 16 8 14 0 7
Fälle familienunterstützende Nachsorge
§ 27 II SGB VIII
38 97 35 87 47 76
Fälle sozialer Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII
0 41 0 47 0 39
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
84 161 101 203 80 193
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt)
180 378 171 341 157 329
Fälle intensiver sozialpäd. Einzel-
betreuung § 35 SGB VIII
2 4 2 5 0 2
Amb. Hilfen für junge Volljährige (addierte
Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41
i.V.m. §§ 27, 30, 35, 35 a SGB VIII)
36 82 34 86 43 98
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen
Horten § 27 II SGB VIII
28 51 35 50 29 51
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe
(HTG) § 32 SGB VIII
61 90 60 99 50 88
35 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
53
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder
§ 19 SGB VIII
36
9 25 7 19 11 23
Vollzeitpflege
§ 33 SGB VIII
195 242 216 244 236 280
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen
§ 34 SGB VIII
5 77 5 55 7 62
Heimerziehung u. sonstige betreute
Wohnform § 34 SGB VIII
199 395 206 350 202 348
Stationäre Hilfen für junge Volljährige
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen § 41
i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII)
43 118 57 118 64 132
Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
37
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
31.12. ges.
2013
31.12. ges.
2014
31.12. ges.
Ambulante Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
102 157 126 175 172 222
Stationäre Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
22 37 24 37 18 36
Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2012 2013 2014
Anrufungen des Familiengerichts gem.
§ 8 a Abs.3 SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB
24 31
Anzahl der Inobhutnahmen
122 123 211
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft
226 224
Zahl der Gefährdungsmeldungen gem. §
8a SGB VIII 191 197 240
36 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
37 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarung).
Berichtsvorlage
2349 Zeichen
V/0238/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft HzE-Bericht Münster 2012-2014 Hilfen zur Erziehung in Münster Beratungsfolge 29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit zum dritt en Mal einen Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ vor. Hilfen zur Erziehung – das bedeutet in erster Linie, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu unterstützen und die Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten zu stärken. Die Verknappung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Verdichtung gesellschaftlicher bzw. familiärer Problemlagen stellt Kommunen vor besondere Herausforderungen. Jugendhilfe und insbesondere Hilfen zur Erziehung als zent raler Kostenfak- tor müssen sich im Zuge der Diskussionen um den städtischen Haushalt zunehmend legitimi e- ren. Neben der Realisierung von Rechtsansprüchen sind weiterhin verstärkt Aspekte der Wi r- kungsorientierung der Hilfen zur Erziehung voranzutreiben. Der Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ vermittelt einen Überblick über die Entwicklung der Kosten- und Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf der Datenbasis von 2012-2014 und bedient sich dabei der Systematik des NKF-Haushalts. Im Einzelnen enthält der Bericht Hilfen zur Erziehung eine Einführung in die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien und die da- mit verbundenen Entwicklungen und Herausforderungen die Budgetentwicklung von 2012 - 2014 Vorlagen-Nr.: V/0238/2015 Auskunft erteilt: Herr Vogt, Herr Materla, Frau Weinlich,Herr Werk Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0238/2015 die Darstellung der Produkte Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung (ambulante und teilstationäre Hilfen) Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien (stationäre Hilfen) Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) Eingliederungshilfen (seelische Behinderung) Qualitätsentwicklung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: HzE-Bericht Münster 2012 – 2014 Hilfen zur Erziehung in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schützenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0238/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37