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V/0077/2013

"Grevener Straße: sicherer UND kostengünstiger "- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 22.11.2012

Vorlagen 14.02.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 08.05.2013, TOP 7.1

Lageplan (Bestandsvariante 1999)

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Ansehen

Variantenvergleich

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Lageplan (Umbauvariante 2012)

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Berichtsvorlage

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Antrag der SPD-Ratsfraktion

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Lageplan (Bestandsvariante 1999)

337 Zeichen

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Variantenvergleich

3177 Zeichen

04.03.2013 
o     neutral 
+     positiv 
-      negativ   
1
 
              
Ausbau Grevener Straße – Variantenvergleich 
 
 
 1. Umbauvariante 2012 Bewertung 
 2. Bestandsvariante 1999 Bewertung  
Gehwege beidseitige Gehwege in einer Breite von 
2,00 bis 3,25m, 
 
o 
Beidseitige Gehwege in einer Breite von 
2,00m bis 3,00m, o 
Radwege beidseitige Radwege in einer Breite von 
1,60m zzgl. 0,50/0,75m Sicherheitstrenn- 
streifen, Abbiegemöglichkeiten an allen 
Einmündungen + 
gepl. Radfahrstreifen Breite = 1,50m breit 
(entspricht nicht der ERA 2010  1,85m für 
Radfahrstreifen zzgl. 0,75m Sicherheits- 
trennstreifen zum Parkstreifen), keine direk- 
ten Abbiegemöglichkeiten an den Einmün- 
dungen 
- 
Parken abschnittsweise beidseitige Parkstreifen in 
einer Breite von 2,00m und Sicherheits- 
trennstreifen (sh. Radwege) 
+ 
keine Parkstreifen bei ERA konformen Rad- 
fahrstreifen möglich - 
Haltestellen barrierefreier Ausbau der Haltestellen  mit 16 
cm Hochbord, Wartehallen an drei Halte- 
stellen 
+ 
barrierefreier Ausbau der Haltestellen mit 16 
cm Hochbord, Wartehallen an zwei Halte- 
stellen 
o 
Fahrstreifen zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, Ab biege- 
streifen und Wendefahrbahnen, alle Fahrt- 
beziehungen berücksichtigt + 
in den Knotenpunkten Fahrstreifenaufwei- 
tung oder zwei Fahrstreifen, auf Strecke 
überwiegend ein Fahrstreifen je Fahrtrich- 
tung  
- 
Erschließung  
York-Center 
Erschließung von Süden und nach Norden 
durch Wendefahrbahnen möglich + rechts rein/rechts raus - Regelung bleibt 
erhalten - 
Anbindung Catharina-
Müller-Straße 
Signalisierung der Einmündung, Anbindung 
von Süden und nach Norden möglich, neue 
Querungsstelle für Fußgänger u. Radfahrer 
+ 
Signalisierung der Einmündung, Anbindung 
von Süden und nach Norden möglich, neue 
Querungsstelle für Fußgänger u. Radfahrer 
+

04.03.2013 
o     neutral 
+     positiv 
-      negativ   
2
 
 1. Umbauvariante 2012 Bewertung  2. Bestandsvariante 1999 Bewertung  
Kanalbau Erneuerung Schmutzwasserkanal, 
Verlegung eines zusätzlichen Regenwas- 
serkanals 
 
o 
Erneuerung Schmutzwasserkanal 
 o 
Bebauung neue Bebauung wurde an den Grenzen des     
B-Plan 379 ausgerichtet 
+ 
durch die Ausrichtung der neuen Bebauung 
an den im B-Plan ausgewiesenen Baugren- 
zen entstehen große, nicht nutzbare Freiflä- 
chen zwischen Bebauung und Verkehrsflä- 
che 
- 
Baumstandorte  
(vorhanden) 
 
ein Naturdenkmal bleibt erhalten, alle übri- 
gen Bäume entfallen, 
ein Stieleiche (Naturdenkmal) muss auf- 
grund ihres Zustandes gefällt werden 
- 
vorhandener Baumbestand einschl. eines 
Naturdenkmals bleiben erhalten, 
ein Stieleiche (Naturdenkmal) muss auf- 
grund ihres Zustandes gefällt werden 
+ 
Baumstandorte (neu) Neuanpflanzung von 41 Bäumen + keine Neuanpflanzungen möglich - 
Umsetzung B-Plan Umsetzung entsprechend B-Plan  
(ausgenommen im  Straßenabschnitt Höhe 
Hs.Nr.31) 
o 
Planung aus 1999 sollte Provisorium bis zur 
Umgestal
tung der Grevener Straße nach   
B-Plan darstellen 
o 
Kosten 3.780.000,00 € - 1.000.000,00 € + 
Refinanzierung 
 
KAG 
Förderung + 
Förderung 
(allerdings keine erneute Förderung bei 
möglichem späteren Ausbau von Hochbord- 
radwegen) 
-

Lageplan (Umbauvariante 2012)

554 Zeichen

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Schrankenanlage

Anschluss an Bestand

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Anlage
STADT BE satt Nr. |101)
Reg. Nr.
Amt für W/ Stadtentwicklung
u Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum [Name
Bearbeitet |Jan. 2012 |Hecht
Grevener Straße IGezeichnetlJan. 2012 Revermann
Maßstab | 1:500

Planung zwischen
Steinfurter Straße und
York-Ring

1. Umbauvariante
entsprechend Beschluss
ASSVW vom 30.08.2012

Plotdatum 21.05.2012

Berichtsvorlage

7200 Zeichen

V/0077/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Grevener Straße: sicherer UND kostengünstiger "- Antrag der SPD-Ratsfraktion  vom 22.11.2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Antrag 
Der Antrag der SPD -Ratsfraktion vom 22.11.2012 zielt auf Prüfung ab, ob und mit welchen ve r-
kehrlichen und finanziellen Auswirkungen eine Alternativplanung für den Ausbau der Grevener 
Straße im Abschnitt zwischen Steinfurter Straße und Ring möglich ist. Die zu prüfende Alternat i-
ve soll folgende Rahmenbedingungen erfüllen: 
- Radweg in beide Fahrtrichtungen 
- Erhalt der Naturdenkmale 
 
1. Umbauvariante wie beschlossene Planung aus 2012, Anlage 1: 
Die Grevener Straße (B 219) hat als Hauptverkehrsstraße die Funktion sowohl den überörtlichen, 
den ortsteilverbindenden Verkehr, die Erschließungsfunktion für angrenzende Wohnquartiere und 
den reinen Anliegerverkehr aufzunehmen.  Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 379 sind 
die Voraussetzungen für  einen, den verkehrlichen und städtebaulichen Anforderungen dieses 
Straßenabschnitts, entsprechenden Ausbau geschaffen worden. Auf dieser Grundlage wurden in 
den vergangenen Jahren bereits Flächen für den späteren Ausbau durch die Stadt Münster e r-
worben, Gebäude abgerissen und entsprechend den festgesetzten Baugrenzen neue Gebäude 
in zurückgesetzter Bauflucht erstellt. 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner Sitzung 
vom 30.08.2012 der Planung zum Ausbau der Gr evener Straße zwischen Steinfurter Straße und 
Ring entsprechend der Vorlage V/0047/2012 zugestimmt. Die beschlossene Planung sieht einen 
Ausbau auf der Grundlage und unter Beibehaltung der Baugrenzen/Baulinien des rechtsverbin d-
lichen Bebauungsplans Nr. 379  vor. Dabei sind beidseitige Hochbordradwege und Parkstreifen, 
der barrierefreie Ausbau der Haltestellen, eine verbesserte Anbindung der Catharina -Müller-
Straße und des York-Centers, sowie eine optische Aufwertung des Straßenraumes durch Bau m-
pflanzungen in den Seiten- und Mittelstreifen, vorgesehen.  
 
Für die Umsetzung der Planung ist die Entfernung der vorhandenen Bäume auf der Westseite, im 
Bereich der Häuser 61 bis 65, notwendig. Von den beiden als Naturdenkmale eingetragenen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0077/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.03.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0077/2013 
 
Stieleichen muss die südlich e, unabhängig von der Straßenbaumaßnahme, aufgrund ihres Z u-
standes zeitnah gefällt werden. Das nördliche Naturdenkmal in Höhe der Zufahrt zum York -
Center bleibt erhalten. Zu dessen Sicherung setzt der Bebauungsplan eine großzügig dimensi o-
nierte Mittelinsel zur Schonung des Wurzelbereichs fest. 
 
Der Schmutzwasserkanal ist sanierungsbedürftig und muss in den kommenden Jahren dringend 
erneuert werden. Die Fahrbahn ist in Teilbereichen ebenfalls in einem schlechten Zustand und 
muss instandgesetzt werden. Mit dem geplanten mehrstreifigen Fahrbahnausbau wird der Au s-
bau eines zusätzlichen Regenwasserkanals erforderlich. 
 
Die Kosten für den Ausbau betragen ca. 3.780.000€. Die Maßnahme ist nach KAG beitragsau s-
lösend und vom Grunde her förderfähig. Zur Refinanzierung der Maßnahme soll ein Förderantrag 
gestellt werden. Eine Aussage, wann und in welcher Höhe Fördermittel durch das Land zur Ve r-
fügung gestellt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. 
 
2. Bestandsvariante aus 1999, Anlage 2: 
Bereits 1999 wurde von der Verkehrsplanung die Einrichtung von Radfahrstreifen im Bestand, als 
Provisorium bis zum endgültigen Ausbau der Grevener Straße, untersucht. Dabei entspricht die 
darin vorgesehene Breite des  Radfahrstreifen von 1,50m zwar dem Mindestmaß der  StVO, mit 
den geplanten Breiten für die Parkstreifen (1,80m) und Fahrstreifen (3,00m -3,50m) werden aller-
dings ebenfalls nur Mindestmaße erreicht. Die Aneinanderreihung von Mindestmaßen ist alle n-
falls als Übergangslösung aus Gründen der Verkehrssicherheit tolerierbar. 
 
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen Radfahrstreifen ei n-
schließlich Markierung mindestens 1,85m breit sein. Bei hohen Kfz - bzw. Radverkehrsstärken 
sollte die Breite mindestens 2,00m betragen. Verkehrszählungen in 20 08 haben für die Spitze n-
stunde 150 Radfahrer/h und 1600 Kfz/h auf dem Abschnitt der Grevener Straße ergeben. Die 
Anlage von Radfahrstreifen in einer, der Verkehrsstärke, angemessenen Breite von 2,00m kann 
nur dann erfolgen, wenn auf Parkstreifen im Straßenraum verzichtet würde.   
 
Die Kosten für den Ausbau (Fahrbahn, barrierefreie Haltestellen, Lichtsignalanlage, Lärmschutz) 
betragen ca. 1.000.000€. 
 
Die als Provisorium ausgerichtete Planung von Radfahrstreifen ist bei Einhaltung der Mindes t-
maße vom Grunde her förderfähig. Sofern der Ausbau von Hochbordradwegen, Parkstreifen und 
Grünstreifen auf der Grundlage der Vorlage V/0047/2012 zunächst nur in spätere Jahre zurüc k-
gestellt werden soll, wäre hierfür keine erneute Förderung möglich.  
 
Variantenvergleich 
In der Anlage sind ergänzend die verschiedenen Ausbaustandards, Kosten und Refinanzi e-
rungsmöglichkeiten der beiden Varianten gegenüber gestellt und bewertet worden. 
 
Fazit 
In der Planung zum Ausbau der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring en t-
sprechend dem Planungsbeschluss zur Vorlage V/0047/2012 (Umbauvariante) werden alle ve r-
kehrlichen Belange, aber auch stadtgestalterisc he Ansprüche an eine Haupterschließungsstraße 
berücksichtigt. Allen Nutzergruppen, Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV -Fahrgästen, sowie dem 
fließenden und ruhenden Verkehr, können ausreichend dimensionierte Flächen im Straßenraum 
zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig ist mit der neuen Gliederung des Straßenraumes, den 
neuen Grünstreifen und Baumpflanzungen eine erhebliche städtebauliche Aufwertung gegenüber 
dem Bestand auf diesem bisher wenig attraktiven Straßenabschnitt der Grevener Straße real i-
sierbar. 
 
Der städtebauliche Vergleich unter Beachtung aller genannten verkehrlichen Aspekte beider V a-
rianten stellt die Vorteile der Beschlussvariante aus 2012 deutlich heraus (vgl. Variantenve r-

3 
V/0077/2013 
 
gleich, Tabelle). Vor diesem Hintergrund erübrigt sich nach Auffassung der Verwaltung die Erstel-
lung der im Ratsantrag erwähnten Verkehrssimulation. 
 
Unter Berücksichtigung der o.g. Punkte sollten aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit zu einer  
Neugestaltung dieses Straßenabschnitts unbedingt ergriffen und die Synergieeffekte im Rahmen 
der notwendigen Sanierungsarbeiten des Schmutzwasserkanals und der Fahrbahn genutzt we r-
den.  
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, an der beschlossenen Umbauvariante ( V/0047/2012) festzuhal-
ten und die Umsetzung der Maßnahme weiter zu forcieren. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan (Umbauvariante 2012) 
Lageplan (Bestandsvariante 1999) 
Variantenvergleich 
Antrag der SPD-Ratsfraktion

Antrag der SPD-Ratsfraktion

1780 Zeichen

…
Antrag SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de 
www.spd-muenster.de 
22.11.2012 
Grevener Straße: sicherer UND kostengünstiger 
Der Planungsausschuss möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und mit welchen verkehrlichen und 
finanziellen Auswirkungen eine Alternativplanung für den Ausbau der Grevener 
Straße im Abschnitt zwischen Steinfurter Straße und Ring möglich ist. 
Die zu prüfende Alternative soll folgende Rahmenbedingungen erfüllen: 
- Radweg in beiden Fahrtrichtungen 
- Erhalt der Naturdenkmale 
Begründung: 
Der Planungsausschuss hat im Grundsatz die Planung für den Ausbau der Grevener 
Straße im genannten Abschnitt beschlossen. Damit sollte an wichtiger Stelle eine 
Lücke im Radwegenetz beschlossen werden, die ohnehin sanierungsbedürftige 
Fahrbahn neu gebaut und eine Verknüpfung der Baumaßnahme mit notwendigen 
Kanalsanierungen erfolgen. 
Angesichts der knappen finanziellen Mittel und der Ungewissheit ob und in welcher 
Höhe der Bund dem Land auch in Zukunft Mittel zur Förderung des kommunalen 
Straßenbaus zur Verfügung stellt und damit für die Maßnahme eine Förderung 
überhaupt möglich ist (vgl. HA-Vorlage 772/2012) erscheint es geboten, über kosten- 
günstigere Alternativen nachzudenken. 
Nicht in Frage gestellt werden darf dabei der Bau von Radwegen und der Erhalt der 
als Naturdenkmale eingetragenen Bäume im nördlichen Straßenabschnitt. Es ist 
jedoch zu prüfen, ob die Ausbauziele dennoch im vorhandenen Straßenquerschnitt 
denkbar sind, ggf. unter Verzicht auf die vierte Fahrspur bis zum Kreuzungsbereich 
mit dem Ring. Dies ist anhand von Verkehrssimulationen zweifelsfrei zu klären. 
gez. 
Thomas Fastermann 
und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Grevener Straße
  • Münzstraße 15
  • Steinfurter Straße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Melchersstraße
  • York-Ring 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0077/2013
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37