1380/2019
Beschluss über die Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld
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Anlage 7_Beschluss der BV 4
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 24.07.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2019 öffentlich 11.2 Beschluss über die Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse zu den Be- bauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeits- titel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – und Beschluss über Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/- Ehrenfeld 1380/2019 Vorsitzender Kienitz macht auf ein Schreiben des BWP Osterinsel e.V. aufmerksam und gibt dessen Inhalt zu Protokoll: „Wir als Bew ohnerInnen des Wagenplatzes Osterinsel leben seit nunmehr über 16 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem alten Schrottplatzgelände an der Als- dorferstraße in Köln Braunsfeld. Unser Leben spielt sich zu einem überw iegenden Teil an der frischen Luft ab. Aufgrund des geplanten Bauvorhabens durch die Pandi- on AG haben sich uns als direkt betroffene Anw ohnerInnen folgende Fragen gestellt 1. Ein alter Schrottplatz ist bekanntermaßen hoch belastet, unter anderem durch Schw ermetalle im Boden. Werden bzw . w urden Bodenproben entnommen und untersucht? Wie sehen die Ergebnisse aus? Wie w ird eine ordnungsge- mäße Bodensanierung gew ährleistet? 2. Was ist an der Information dran, dass sich unter dem Gelände eine riesige Öl- blase befindet und w ie gedenken Sie damit umzugehen? 3. Womit ist das Dach der Kranhalle gedeckt? Wie w ird ein fachgerechter und auch unsere Gesundheit nicht gefährdeter Abbruch gew ährleistet? 4. Wie soll der Abbruch der Kranhalle überhaupt von Statten gehen, ohne unsere körperliche Unversehrtheit zu gefährden? 5. Was geschieht mit den auf dem Gelände ansässigen geschützten Tieren w ie Fledermäusen, Füchsen etc.? 6. Wie und w o (w enn nicht dort) gedenken Sie Ersatzgelände bereit zu stellen für verdrängte Subkultur, Jugendliche und unkommerzielle, politische und kreati- ve Initiativen, w elche jew eils in keiner Stadt fehlen ohne dass dies früher oder später zu enormen Problemen führt? Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung, die Fragen kurz und abstrakt zu beantwor- ten, sofern dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei. Er zeigt auf, dass das Thema Umweltschutz im Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden werde. Beigeordneter Greitemann erklärt, dass das Bebauungsplanverfahren nun eingeleitet werde. Der Abbruch der Kranhalle sei noch nicht Teil dieses Verfahrens, sondern werde im Zuge des möglichen weiteren Vorgangs betrachtet und dabei fokussiert. Der stellvertretende Leiter des Stadtplanungsamtes Wolff macht deutlich, dass sich der vorliegende Einleitungsbeschluss bzw. das Verfahren zum Aufhebungsbeschluss auf die im vergangenen Jahr durchgeführte mehrstufige Mehrfachbeauftragung stüt- ze. Der Vorhabenträger habe sich mit allen Beteiligten bereit erklärt die „kleine“ Lö- sung und hiermit den Entwurf des Büros HPP Architekten zu favorisieren. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss der Verwaltungsvorlage zustimmen, werde selbstver- ständlich, wie in jedem anderen Bauleitplanverfahren auch, alle zu berücksichtigen- den Belange berücksichtigt und im Rahmen einer gegenseitigen Abwägung entspre- chend einstellt, so dass am Ende eine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt wer- de. Er unterstreicht, dass es noch keine einzelnen Fachgutachten gebe, die jedoch für dieses Bauleitplanverfahren durchgeführt werden müssen. Im weiteren Verlauf müsse eine Offenlage durchgeführt und ein Vorhabenbeschluss herbeigeführt wer- den. Herr Brock-Mildenberger weist auf den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal hin und hält es für sinnvoll, sich diesem Vorschlag anzuschließen. RM Pakulat fragt nach dem Ergebnis aus dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld und ob dies im weiteren Verfahren berücksichtigt werde. RM Weisenstein spricht sich dafür aus, die Fragen des BWP Osterinsel e.V. den Fragestellern schriftlich zu beantworten und bittet in diesem Zusammenhang darum, das allgemeine Verfahren in der Sache so zu verdeutlichen, dass Nichtfachleute dies verstehen. Vorsitzender Kienitz zeigt auf, dass die Fragesteller darum bitten im Zuge der Öffent- lichkeitsbeteiligung eingeladen zu werden. Er geht davon aus, dass dies möglich sei und selbstverständlich geschehe. Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 vorsehe, dass bis dahin alle benötigten Fachgutachten (z.B. Verkehrsgutachten, Bodengutachten oder Umweltgutachten) vorliegen müssen und alle Betroffenen ihre Anliegen äußern kön- nen. Bei diesem Verfahren müssen alle Fragen beantwortet werden. Anschließend werde das Gesamtergebnis in einer Satzung festgehalten. In Anbetracht der beson- deren Situation sagt er den Beteiligten eine entsprechende Information über den Termin der Veranstaltung zur allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Dieser sei jedoch auch den öffentlichen Medien zu entnehmen. RM Sterck weist auf die vage Formulierung bezüglich der Erschließung der Tiefgara- ge hin und fragt sich, ob der Lösungsvorschlag der Bezirksvertretung Lindenthal tat- sächlich hilfreich sei. Er würde beispielsweise eher eine Mischverkehrslösung bevor- zugen. RM De Bellis schließt sich dem weitestgehend an und zeigt auf, dass dieses Thema in der Begründung erörtert worden sei. Deshalb schlägt sie vor, dem Verwaltungs- vorschlag zu folgen und anschließend das Ergebnis der Veranstaltung zur Öffentlich- keitsbeteiligung abzuwarten. Herr Brock-Mildenberger bittet darum, den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Lindenthal zumindest als Prüfauftrag zu betrachten. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.11.2016 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsd orfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfah- ren einzustellen (Anlage 1); 2. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 2); 3. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße und südlich der ehemaligen Gleistrasse –Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen (Anlage 3); 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Anlage 4); Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan$OVGRUIHU6WUDHLQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 3
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 3 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:RKQEHEDXXQJ$OVGRUIHU6WUDHLQ.|OQ%UDXQVIHOG(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 4
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ANLAGE 4 Städtebauliches Konzept Ohne Maßstab © HPP Architekten
Anlage 5
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1 A N L A G E 5 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogene r Bebauungsplan Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 1. Anlass und Ziel der Planung Die PANDION Alsdorfer Straße GmbH & Co. KG, im Folgenden Vorhabenträgerin genannt, bean- tragt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihren Grundstücken nördlich der Alsdorfer Straße an der Grenze von Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von Köln eine Wohnbebauung zu realisieren. Da innerhalb der Stadt Köln weiterhin ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum besteht, wird das geplante Vorhaben unterstützt. Auch im Zuge der Rahmenplanplanung Braun s- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld (Ratsbeschluss Juli 2004) wurden Empfehlungen unterbreitet, auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen, unmittelbar nördlich der Alsdorfer Straße, eine Erweite- rung des Wohngebietes sowie eine Baulückenschließung an der Alsdorfer Straße vorzusehen. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 für den überwiegenden Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet festsetzt, ist die Änderung bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich. Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Realisierung eines Wohnquartiers zu schaffen, ohne dass die umliegenden Gewerbe- betriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 beziehungsweise am 09.11.2017 die Be- schlüsse zur Einleitung der Vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Alsdorfer Straße in Köln E h- renfeld“ (Vorhabenträgerin KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehrenfeld mbH & Co. KG) sowie für das direkt angrenzende Gebiet „Alsdorfer Straße 7 -9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“ (Vorhaben- trägerin PANDION Real Estate GmbH) gefasst. Beide Grundstücke liegen nördlich der Alsdorfer Straße an der Grenze von Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von Köln. Zielstellung beider Be- bauungspläne war die Schaffung von Wohnraum. Die bestehenden Einleitungsbeschlüsse für beide Grundstücke werden aufgehoben, da nun die PANDION Alsdorfer Straße GmbH als alleini- ge Vorhabenträgerin auftreten wird und für beide Flächen ein gemeinsames Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) durchgeführt werden soll. Für das Plangebiet wurde von Juli 2018 bis Januar 2019 eine mehrstufige Mehrfachbeauftragung mit insgesamt sieben Planungsbüros durchgeführt. Das städtebauliche Konzept des Büros HPP Architekten aus dem Jahr 2019 dient als qualitätsvolle Grundlage für die Entwicklung des Bebau- ungsplan-Vorentwurfes. Es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche insgesamt circa 2 10 Wohneinheiten entstehen werden. 2. Verfahren Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung von bebauten innerstädtischen Flächen handelt, somit um eine Maßnahme der Innenen twicklung im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) inner- halb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 14.945 qm, weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. 2 Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit s- prüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordr hein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung d er i n § 1 Abs atz 6 Nu m- mer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Euro- päische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. dar- über hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beach- ten sind. Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbe- zogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei können die Ver- fahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfas senden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Beba u- ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung und Umgebung des Plangebietes Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von Köln. Es umfasst im Westen eine gewerblich genutzte sowie im Osten eine ehemals als Schrott- handel genutzte Fläche. Südlich grenzt die Alsdorfer Straße sowie die bestehende Wohnbebau- ung an, im Westen die Bebauung eines bestehenden gewerblichen Betriebes. Im Norden und Osten befindet sich eine ehemalige Gleisanlage, die als Bauwagenplatz genutzt wird, sowie weite- re gewerbliche Betriebe. Im Südosten befinden sich weiterhin Parkplatzflächen, südlich der Als- dorfer Straße befindet sich der REWE-Betriebshof. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,49 Hektar (ha). Eine genaue Abgrenzung ist der Plan- zeichnung zu entnehmen. 3.2 Bestandssituation Der westliche Bereich des Plangebietes wird derzeit noch gewerblich genutzt und ist nahezu voll- ständig versiegelt. Hier ist ein Betrieb für die Fertigung, Nachbearbeitung sowie den Vertrieb von Antriebselementen ansässig. Die Verlagerung des Betriebes innerhalb Kölns ist für den Septem- ber 2019 vorgesehen. Der westliche Teilbereich, der ehemals als Schrotthandel genutzt wurde, wird durch ungenutzte und nur noch in Teilen vorhandene Lagerhallen und eine sukzessive Vege- tationsstruktur geprägt. Im südwestlichen Bereich der Alsdorfer Straße gibt es vereinzelten Baum- bestand. In der Umgebung befindet sich eine Gemengelage aus gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Nördlich des Plangebietes soll – entlang der ehemaligen Gleisanlagen – gemäß Rahmenplan ein, die Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld durchziehendes Fuß- und Radwegesystem entstehen. Südlich der Alsdorfer Straße liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet ein öffentlicher Spielplatz. 3.3 Erschließung 3 Das Plangebiet ist derzeit über die Alsdorfer Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über den Maarweg und die Aachener Straße besteht eine Anbindung an die Auto- bahnen BAB 1 und 4. Das Plangebiet ist über die Haltestelle "Stolberger Straße/Maarweg" der Buslinie 140 an das Bus- netz angeschlossen, welche circa 300 m entfernt ist. Die Bahnhaltestelle "Maarweg" der Stadt- bahnlinie 1 befindet sich an der Aachener Straße in einer Entfernung von circa 1.000 m zum Plangebiet. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All- gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Gebiet als Gewerbegebiet dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches der laufenden 184. Änderung des Flächen- nutzungsplanes. Nach dem derzeitigen Stand wird die Fläche im weiteren Änderungsverfahren als Wohnbaufläche dargestellt werden. Da es sich um ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB handelt, kann gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB der Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzung splanes abweicht, auch aufgestellt we rden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan wird nicht im Wege der Berichtigung angepasst, sondern im Rahmen des 184. Änderungsverfah- rens geändert. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. 4.4 Rahmenplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Rahmenplanes Braun sfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld, der im Juli 2004 vom Rat der Stadt Köln b eschlossen wurde. Mit dem Rahmenplan wird eine stadtverträgliche Bewä ltigung des dynamischen Struktu rwandels durch eine Rahmensetzung zur Nutzungsmischung und Nutzungsverdichtung angestrebt. In der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld wurde für das Plangebiet eine Er- weiterung des Wohngebietes sowie eine Baul ückenschließung an der Alsdorfer Straße empfoh- len. Des Weiteren wurde zur Reduzierung bzw. Herausnahme von gewerblichem Verkehr im Ge- biet empfohlen, einen Anschluss der Alsdorfer Straße an die Stolberger Straße zu schaffen . Der nordöstliche Bereich, der un mittelbar an das Plangebiet angrenzt, soll als innerstädtischer Frei- raum, beziehungsweise Grünfläche entwickelt werden . Die Rahmenplanung „Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld“ sieht für die nördl ichen Flächen der ehemaligen Gleisanlagen eine begrünte Durchwegung für Radfahrer und Fußgänger vor. 4.5 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 63459/04 aus dem Jahr 1985. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist als Gewerbegebiet - Zone 3 (Be- triebsarten der Abstandsklasse I bis VII unzulässig), mit dem Maß der baulichen Nu tzung (GRZ 0,8/ GFZ 2,0/ IV geschossig, geschlossene Bauweise) sowie der Regelung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße 4 hin ist ein Mischgebiet mit einer GFZ von 1,0, maximal drei Vollgeschossen und geschlossener Bauweise festgesetzt. Im Norden, jenseits der ehemaligen Bahntrasse, grenzt der Bebauungsplan Nr. 63459/02 an. Im Zusammenhang mit der Wohnbauentwicklung ist eine Än derung angrenzender Bebauungspläne erforderlich. So muss eine Anpassung des angrenzenden Bebauungsplanes 63459/02 (Umwand- lung GI in GE) sowie eine Änderung des Bebauungsplanes 63459/04 (Einschränkung auf emissi- onsarme Betriebsarten) erfolgen. 4.6 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben – circa 210 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln (Ko- opBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des K o- opBLM unterzeichnet. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten wurde durch die Vorhabenträ- gerin in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertre- tern des Stadtentwicklungsausschusses und den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal, eine zweistufige Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Mehrfachbeauftragung fand im Zei t- raum vom 09.07.2018 bis zum 15.01.2019 mit insgesamt sieben Planungsbüros statt. Die Inhalte und Aufgaben wurden zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgestimmt und defi- niert. Die Aufgabenstellung bezog die nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Vegetationsflä- che, auf der sich ein Bauwagenplatz befindet, mit ein, sodass der Geltungsbereich der Mehrfach- beauftragung insgesamt circa 1,8 ha umfasste. Die Aufgabenstellung der ersten Phase war die Entwicklung einer Wohnnutzung im Geschos s- wohnungsbau sowie in Stadthäusern. Insgesamt sollten circa 250 Wohneinheiten (WE) geplant werden. Die erforderlichen Stellplätze sollten innerhalb einer Tiefgarage untergebracht werden. Was die städtebauliche Dichte betrifft, sollte eine GFZ von bis zu 1,5 eingehalten werden. Vorstell- bar waren bis zu 5 Vollgeschosse plus die Ausbildung eines „unechten“ Staffelgeschosses. Der Siegerentwurf der ersten Bearbeitungsphase diente als Grundlage für die zweite Phase der Mehrfachbeauftragung. Ziel dieser Phase war es , die städtebauliche Kubatur im Hinblick auf Ge- bäudetypologien, der Architektur und Grundrisskonzepte weiter zu entwickeln. Im Nachgang zur zweiten Bearbeitungsphase wurden durch die Jury insgesamt zwei Büros für eine weitere Überar- beitungsphase empfohlen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden im Auftrag der Vorhabenträgerin, nach intensiven Diskussionen zum Umgang mit der Bauwagensiedlung und den ansässigen B e- wohnern, auch zwei Konzepte ohne die nordöstliche Vegetationsfläche (kleine Variante) entw i- ckelt. Durch das Preisg ericht wurde am 15.01.2019 die Konzeption zur kleinen Variante vom Büro HPP Architekten als Vorzugsvariante benannt. Der Entwurf nimmt die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der ersten und zweiten Phase auf und schafft eine qualitätsvolle Konzeption, welche die verschiedenen Anforderungen aus dem Um- feld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige Lösung darstellt. Der Entwurf bietet den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäßen Wohnungen auch einen gemein- samen qualitätsvollen Freiraum. Darüber hinaus wird durch die Kubatur und Fassadengestaltung im Norden zum geplanten Fuß - und Radweg hin, eine prägnante städtebauliche Adresse ausge- bildet. Das städtebauliche Konzept wird durch zwei gegeneinander gesetzte L -förmige Baukörper g e- prägt. Der östlich liegende Gebäudekörper rückt von der nördlichen Grundstücksgrenze ab und 5 bildet einen öffentlich en Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum geplanten Fuß - und Radweg im Norden aus. Im Süden werden insgesamt zwei Stadthäuser (Solitäre) entwickelt. Der private In- nenraum wird in zwei zentral liegende Freiräume gegliedert. Im Westen des Gebietes wird eine weitere Anbindung an den geplanten Fuß- und Radweg vorgeschlagen. Im Südwesten entlang der Alsdorfer Straße wird eine qualitätsvolle Eingangssituation entwickelt, welche durch einen öffentli- chen Spielplatz komplettiert wird. Die Gebäudekörper werden vorrangig vom Innenhof erschlossen und unterstützen die Konzeption eines belebten Innenhofes. Die Kindertagesstätte wird als zwei- geschossiger Solitärbau im Süd osten entlang der Alsdorfer Straße im Bereich des Wendeham- mers entwickelt. Der vorliegende Entwurf weist eine GRZ von circa 0,3 3 und eine GFZ von circa 1,42 auf. Die all- gemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beeinträchtigt, die GFZ wird als städtebaulich verträglich angesehen. Insgesamt sieht der Entwurf eine Bebauung mit IV- bis VI-Geschossen und eine Entwicklung von circa 210 Wohneinheiten vor. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Die Erschließung der Tiefgarage er- folgt im vorliegenden Planungskonzept (Stand Wettbewerbsergebnis) über die Alsdorfer Straße. Eine zusätzliche Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist vom Maarweg geplant. Diese soll zukünftig auch als Haupterschließung genutzt werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die Er- schließungsmöglichkeiten geprüft. Ziel ist es, eine Erschließungssituation aufzuzeigen, die zur Entlastung der Alsdorfer Straße hinsichtlich der quartiergebundenen Verkehre beiträgt. Um den Ansprüchen an Grün- und Freiflächen gerecht zu werden und d en Bedarf des Fuß- und Radver- kehrs nachzukommen, werden öffentlich zugängliche Freibereich vorgesehen. 6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 6.1 Verkehr Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Um- feld werden bereits geprüft und im weiteren Verfahren von den entsprechenden Gutachtern quali- fiziert. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm (Straße, Schiene) vorbelastet. Aussagen zur Lärm- belastung werden im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. 6.2 Artenschutz Auf Grund potenzieller Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und vorhabenbedingten Wirkungen werden bereits gutachterliche Untersuchungen der Betroffenheit dieser Arten sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu deren Schutz (Artenschutzprüfung) erarbeitet. 6.3 Pflanzen/ Baumbestand Eingriffe im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6, die aufgrund des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 4 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig. Die durch die Planung betroffenen Bäume werden kartiert, bewertet und entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ausgeglichen. 6.4 Immissionsschutz Die Umgebung des Plangebietes ist durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Einwi rkungen durch den Gewerbelärm auf das Plangeb iet werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Lärmemissi o- nen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 6.5 Klima Im weiteren Verfahren wird ge prüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden kö nnen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 6 6.6 Altlasten Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob aufgrund der Vornutzung mit verunreinigten Böden zu rechnen ist, w elche Verunreinigungen dies sind und wie diese im Verfahren zu b erücksichtigen sind. 6.7 Umweltbelange Gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB verzichtet werden. Die Umweltbelange, wie zum Beispiel Lärmschutz insbesondere im Hinblick auf die ge- werbliche Nutzung der Umgebung, werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Weite- re betroffene Umweltbelange, werden im weiteren Verfahren ermittelt. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungsplä- ne der Innenentwicklung). Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh- rungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des Vorhabens. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Anlage 6_Beschluss der BV 3
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 03.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 01.07.2019 öffentlich 9.2.5 Beschluss über die Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse zu den Be- bauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeits- titel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – und Beschluss über Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/- Ehrenfeld 1380/2019 geännderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.11.2016 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfah- ren einzustellen (Anlage 1); 2. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 2); 3. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße und südlich der ehemaligen Gleistrasse –Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen (Anlage 3); 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Anlage 4); Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Ergänzung aus dem Rahmenplanungsbeirat zu übernehmen: Sollte der Bau einer Erschließungszufahrt zur Tiefgarage entlang der ehem. Bahntrasse direkt zum Maarweg weiterverfolgt werden, so ist dieses nur bei einem Zukauf von weiteren Grundstücksflächen (Karnevalsmuseum) zu reali- sieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die in der Rahmenplanung vorgesehene hochwertige Fuß‐ und Radwegeverbindung über die ehem. Güterbahntrasse (städtische Flächen) hier vom Kfz‐Verkehr getrennt in ausreichender Breite (4,00 m – 4,50 m) geführt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 1380/2019 Freigabedatum 23.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – und Beschluss über Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.11.2016 gefassten Ein- leitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gema rkung Müngers- dorf) – Arbeitstitel: Alsdorfer Straße in Köln -Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungs- planverfahren einzustellen (Anlage 1); 2. beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Ein- leitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/- Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen (Anlage 2); 3. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße und südlich der ehemaligen Gleistrasse –Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen (Anlage 3); 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kennt- nis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2 (Anlage 4); Alternative: Keine Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 25.06.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 auf Antrag der Vorhabenträgerin KD Stadtsanie- rung Ehrenfeld mbH & Co. KG den Einleitungsbeschluss für das Plangebiet "Alsdorfer Straße in Köln- Ehrenfeld" gefasst, welches das Grundstück des ehemaligen Schrotthandels umfasst (Anlage 1). Am 09.11.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Antrag der Vorhabenträgerin PANDION Real Estate GmbH den Einleitungsbeschluss für das Plangebiet "Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln- Braunsfeld/-Ehrenfeld" gefasst, welches das Grundstück eines Gewerbebetriebs (Firma "Ketten- Theis") umfasst (Anlage 2). Für beide Plangebiete war die Zielsetzung Wohnen. Neuer Einleitungsbeschluss Inzwischen wurden die Grundstücke beider Plangebiete von der Vorhabenträgerin PANDION Alsdor- fer Straße GmbH & Co. KG erworben. Da nun die PANDION Alsdorfer Straße GmbH & Co. KG als alleinige Vorhabenträgerin für das ge- samte Plangebiet auftritt, ist die Aufhebung der bestehenden Einleitungsbeschlüsse und die Fassung eines neuen Einleitungsbeschlusses erforderlich. Daher hat die PANDION Alsdorfer Straße GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 29.03.2019 bei der Verwaltung den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) unter Berücksichtigung des § 13a BauGB bean- tragt mit dem Ziel, dort Wohnbebauung zu realisieren. Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem Woh- nungsbau bei. Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 setzt für den überwiegenden Teil des Plangebiets ein Gewerbegebiet fest. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein Mischgebiet festgesetzt. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Pla- nungsrechts erforderlich. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Durchführung Mehrfachbeauftragung Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, wurde von Juli 2018 bis Januar 2018 durch die PANDION eine mehrstufige Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt. Die abschließende Jurysitzung fand am 15.01.2019 statt. In die Jury waren Vertreterin- nen und Vertreter von Verwaltung, Politik, PANDION sowie externe Architekten einbezogen. Die zwischen der Verwaltung und der PANDION abgestimmte Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauf- tragung bezog auch die nordöstlich angrenzende Vegetationsfläche der ehemaligen "Gleisharfe" mit ein, auf der sich ein Teil des Bauwagenplatzes "Osterinsel" befindet. Folgende Parameter flossen unter anderem in die Aufgabenstellung mit ein: - Entwicklung einer Wohnnutzung im Geschosswohnungsbau mit bis zu fünf Vollgeschossen sowie einem weiteren sechsten Nicht-Vollgeschoss, - Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage, 3 - Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 1,5, - Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte, - Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes, - Erschließung über die Alsdorfer Straße. Der Siegerentwurf der ersten Bearbeitungsphase diente als Grundlage für die zweite Phase der Mehrfachbeauftragung. Ziel der zweiten Phase war es, die städtebauliche Kubatur im Hinblick auf Gebäudetypologien, Architektur und Grundrisskonzepte weiter zu entwickeln. Im Nachgang zur zwei- ten Bearbeitungsphase wurden durch die Jury zwei Büros, HPP Architekten und ksg Kister Scheit- hauer Groß architekten und stadtplaner für eine weitere Überarbeitungsphase empfohlen. Aufgrund der Diskussionen rund um die Bauwagensiedlung "Osterinsel" aus der zweiten Jurysitzung hat die PANDION die beiden Büros mit der zusätzlichen Aufgabenstellung betraut, einen Entwurf le- diglich für die bereits angekauften PANDION Grundstücken ohne den Bereich der östlichen "Gleishar- fe", auf welchem sich ein Teil der Bauwagensiedlung befindet, zu erarbeiten. Bei der abschließenden Jurysitzung am 15.01.2019 wurde von den Büros HPP Architekten und ksg kister scheithauer groß beide Varianten vorgestellt: zum einen die Planung für das ursprünglich in der Mehrfachbeauftragung abgegrenzte "große" Gebiet mit der ehemaligen "Gleisharfe", zum anderen eine Variante mit einem kleineren Plangebiet ohne das Teilstück, auf dem sich die Bauwagensiedlung befindet. Die Jury hat für die "große" Lösung den Entwurf des Büros ksg kister scheithauer groß architekten und stadtplaner empfohlen. Für die "kleine" Lösung hat die Jury ebenfalls ein Meinungsbild abgege- ben und hier den Entwurf des Büros HPP Architekten empfohlen. Aufgrund der anhaltenden Diskussionen rund um die Bauwagensiedlung und mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Alsdorfer Straße hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin entschieden, dass für das anstehende Bebauungsplanverfahren nur die Variante mit dem verkleiner- ten Plangebiet ohne die ehemalige Gleisharfe (Bauwagensiedlung) weiter verfolgt werden soll. Die Vorhabenträgerin hat dementsprechend den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes für das kleine Plangebiet bei der Verwaltung eingereicht. Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Braunsfeld und Müngersdorf und umfasst die Flurstücke 716, 3994/202, 3995/202, 202/10, 244, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf. Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Es ist ca. 1,49 ha groß. Das Plangebiet wird im westlichen Teil noch gewerblich genutzt, der östliche Teilbereich ist eine ehemals als Schrotthandel genutzte Fläche. Südlich grenzt die Alsdorfer Straße sowie die bestehen- de Wohnbebauung an, im Westen die Bebauung eines bestehenden gewerblichen Betriebes. Im Nor- den und Osten liegt die ehemalige Gleistrasse, die als Bauwagenplatz genutzt wird, sowie weitere gewerbliche Betriebe. Im Südosten befinden sich Parkplatzflächen, südlich der Alsdorfer Straße be- findet sich der REWE-Betriebshof. Städtebauliches Konzept Der Entwurf von HPP Architekten (siehe Anlage 4) sieht zwei gegeneinander gesetzte L-förmige Bau- körper vor, die im Süden durch zwei Punkthäuser (Solitäre) ergänzt werden. Im Westen des Gebietes wird eine Anbindung an den gemäß Rahmenplanung geplanten Fuß- und Radweg vorgeschlagen. Öffentliche Spielplatzflächen sind im Nordosten und im Südwesten vorgesehen. Die Kindertagesstätte ist als zweigeschossiger Solitärbau im Südosten im Bereich des Wendehammers geplant. 4 Der vorliegende Entwurf weist eine GRZ von circa 0,33 und eine GFZ von circa 1,42 auf. Die allge- meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beeinträchtigt, die GFZ wird als städtebaulich verträglich angesehen. Die beiden L-förmigen Gebäudekörper sind mit V- Vollgeschossen sowie einem weiteren Nicht-Vollgeschoss vorgesehen, die beiden Solitäre sollen III- V-geschossig werden. Insgesamt sind circa 210 Wohneinheiten geplant. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt beim derzeitigen Planungskonzept -Stand Wettbewerbsergebnis- über die Alsdorfer Straße. Aller- dings ist eine zusätzliche Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage vom Maarweg geplant, welche zukünftig als Haupterschließung der Tiefgarage genutzt werden soll. Allerdings ist hier zu beachten, dass dies in den Bereich des gemäß Rahmenplanung angedachten Fuß- und Radwegs fällt. Ziel ist daher eine Erschließungssituation, die die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner an der Alsdorfer Straße sowie den Fuß- und Radweg berücksichtigt. Im weiteren Verfahren müssen daher die Querungssitua- tion am Maarweg und die Straßenraumaufteilung zwischen Maarweg und Tiefgaragenzufahrt geprüft werden. Hierbei ist in die planerischen Überlegungen miteinzubeziehen, dass primär ein begrünter Fuß- und Radweg ausgebildet werden soll. Ebenso sollte die Planung des anschließenden Teils des Radwegs bis zur Stolberger Straße als Teil des verkehrlichen Gesamtkonzepts bereits mitgedacht werden. Falls erforderlich werden im weiteren Verfahren noch Grundstücke in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen, die nicht Teil des beantragten Vorhaben- und Erschließungsplans sind, um die Erschließung zu sichern. Der Flächennutzungsplan stellt ein Gewerbegebiet dar. Da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die Fläche ist Bestandteil der derzeit laufenden 184. Flächennutzungsplan-Änderung. Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll nach Modell 2 in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden. Anlagen Anlage 1: Abgrenzung Plangebiet Einleitungsbeschluss "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" Anlage 2: Abgrenzung Plangebiet Einleitungsbeschluss "Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/- Ehrenfeld" Anlage 3: Geltungsbereich "Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld" Anlage 4: Städtebauliches Planungskonzept HPP Architekten Anlage 5: Erläuterungstext
Anlage 2
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes $OVGRUIHU6WUDH LQ.|OQ%UDXQVIHOGXQG(KUHQIHOG 0DVWDE
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1380/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 09:09