Mandari Insight

0288/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept Graseggerstraße (Az.: 02-1600-168-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.06.2023, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage-Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
 
Vorlagen-Nummer 
 0288/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept 
Graseggerstraße (Az.: 02-1600-168-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Verwaltung wird 
beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen 
- eine Gehwegverbreiterung auf 2,50 m im Bereich der Graseggerstraße zwischen der 
Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums möglich ist, 
- eine Optimierung des ruhenden Verkehrs (Parken) entlang der Graseggerstraße 
durchgeführt werden kann. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen ein Verkehrskonzept für die Graseggerstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zu Punkt 1: Versetzte Baumpflanzungen 
Die Straße wurde im Rahmen des Straßenbaumkonzepts Nippes untersucht. Baumpflanzun-
gen sind danach möglich, können aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden, da 
das Amt für Straßen und Radwegebau dort eine Neuplanung vorsieht und erst dann die end-
gültigen Baumstandorte festgelegt werden. 
 
Zu Punkt 2: Verbreiterung des Bürgersteigs zwischen Haltestelle Herforder Straße und 
Gelände des Gesundheitszentrums auf 2,50m und zu Punkt 5. Ordnung des Parkraums 
Die Verwaltung beabsichtigt, für die Graseggerstraße verschiedene Optimierungen im Stra-
ßenraum im Jahr 2023 zu prüfen und die umsetzbaren Maßnahmen zusammenfassend in 
einer Planung zu bündeln. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a. 
- die vom Petenten gewünschte Gehwegverbreiterung auf 2,50 m im Bereich der Grasegge-
rstraße zwischen der Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums 
sowie 
- die Optimierung des ruhenden Verkehrs (Parken) entlang der Graseggerstraße. Hierbei 
wird zum einen geprüft, in welcher Anzahl die Parkstände zukünftig in der Graseggerstraße 
angeboten werden können. Zum anderen wird auch geprüft, wie die Anfahrbarkeit der pri-
vaten Grundstückzufahrten entlang der heutigen öffentlichen Längsparkstände verbessert 
werden kann. Bedingt durch falsch abgestellte Fahrzeuge kommt es vor Ort dazu, dass die 
Grundstückszufahrten nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden können. 
 
Die von der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018 beschlossenen Markierungen der Stell-
plätze auf der Fahrbahn der Graseggerstraße gemäß der Bürgereingabe werden nach durch-
geführter Straßenplanung umgesetzt. Der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln und 
die Polizei wurden bereits bezüglich des ruhenden Verkehrs mit der Bitte um Überwachung im 
Rahmen der personellen Möglichkeiten kontaktiert. Nach einer Umsetzung der Parkmarkie-
rungen müssen diese Überwachungen vor allem zu Beginn verstärkt umgesetzt werden. 
Durch die stärkere Überwachung des ruhenden Verkehrs und die mit den Parkmarkierungen 
verbundenen klaren Vorgaben, in welchen Bereichen geparkt werden kann, erhofft sich die 
Verwaltung eine Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Graseggerstraße. 
 
Zu Punkt 3: Wiederholtes Aufzeichnen des Tempolimits auf der Straße 
Die Beschilderung der Tempo 30 Zone ist gut sichtbar und vorschriftsgemäß nach den Vorga-
ben der Straßenverkehrsordnung erfolgt. Eine Wiederholung der Beschilderung ist nach der 
Straßenverkehrsordnung nicht möglich. 
Eine Beschilderung ist grundsätzlich am Fahrbahnrand rechts aufzustellen. Zur Verdeutli-

3 
chung wurde hier die Ausweisung der Tempo 30 Zone zusätzlich auch links vorgenommen. 
Die Größe der Beschilderung richtet sich nach dem vorherrschenden Geschwindigkeitsgefälle. 
In Tempo 30 Zonen wäre dies grundsätzlich Größe 1. Die Ausschilderung rechts ist bereits in 
Größe 2 erfolgt, die nächstfolgende Größe ist für Außerortslagen und Autobahnen vorgese-
hen, so dass keine Veränderungen an der Ausschilderung erfolgt.   
 
4. Einrichtung von Zebrastreifen, Bürgersteig und Pollern 
Nach den rechtlichen Vorgaben, sind Fußgängerüberwege in einer Tempo 30 Zone entbehr-
lich.  
Die Bewertung erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung, den zugehörigen Verwaltungsvor-
schriften und den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen.  
Im Bereich der Zuwegung zur Grünanlage wurde die Querungssituation mittels vorgezogener 
Aufstellflächen in der Vergangenheit bereits verbessert. Auch ist hier zu bedenken, dass auf 
Grund der Lage der Grundstückszufahrten ein Fußgängerüberweg nicht richtlinienkonform 
ausgeführt werden kann. Hier möchte die Verwaltung auch nochmal auf die Vorlage 
(3036/2018) verweisen.  
Die Anbringung eines Fußgängerüberweges im Kurvenbereich ist wegen unzureichender 
Sichtverhältnisse nicht möglich.  
Die Einbringung von Pollern auf der Fahrbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht 
möglich. 
Anlage 
Eingabe

Anlage-Eingabe

6942 Zeichen

Köln, 3.10.2022
Betr.:  Bürger*innen-Eingabe Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept Graseggerstraße nach §24 GO
Sehr geehrte Herr Derichsweiler und sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,
die Anwohnerinitiative Graseggerstraße hat sich bereits vor einigen Jahren gegründet, um auf die 
Probleme, die mit der wachsenden Verkehrsbelastung durch das expandierende Gesundheits-
zentrum rund um das Heilig Geist Krankenhaus (HGK) hier entstehen, aufmerksam zu machen. 
Es ist für uns Anwohner, aber auch für alle Arbeitnehmer, Patienten und Besucher sehr oft eine 
große Herausforderung mit den Gegebenheiten zurecht zu kommen. Bereits 2015 wurde der erste 
Antrag auf die Erstellung eines tragfähigen Verkehrskonzepts seitens eines unserer Mitglieder 
gestellt, danach haben wir in der Bezirksvertretung zwar noch Gehör gefunden und sogar eine Ak-
tuelle Stunde wurde uns zuerkannt. Aber es ist nichts passiert, was einer konzeptionellen, profes-
sionellen Herangehensweise an die bestehenden Probleme ähnlich sein könnte.
Wir schlagen im Folgenden einige Sofort- und mittelfristige Maßnahmen zur Eingrenzung der 
schlimmsten Folgen vor und stellen den Antrag folgende Punkte in unserer Straße zu verbessern:
1.  Versetzte Baumpfl  anzungen
2.   Verbreiterung des Bürgersteigs zwischen Haltestelle Herforder Straße und Gelände
des Gesundheitszentrums auf 2,50m.
3.  Wiederholtes Aufzeichnen des T empolimits auf der Straße.
4.  Einrichtung von Zebrastreifen, Bürgersteig und Pollern, im folgenden näher be-
zeichnet.
5. Ordnung des Parkraums
Anwohnerinitiat ive Graseggerstra ße  
An die 
Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln
Herrn Max Christian Derichsweiler Anwohnerinitiative Graseggerstraße

Begründungen zum Antrag:
1.  Versetzte Baumpfl  anzungen an der Straße als visuelle Verengung. So hört das Rasen auf. In der
Skizze grün markiert.
2.   Verbreiterung des Gehwegs zwischen Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesund-
heitszentrums auf 2,50m. Wir weisen an dieser Stelle, an das uns unterstützende Schreiben
von Fuss e. V., das diesem Antrag beiliegt hin.
 Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die
veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,60 Meter existiert schon lange nicht mehr – we-
der im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden
Verwaltungsvorschrift: (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fusswegepla-
nung-1800308) Umso mehr sollte das gelten für den vielfrequentierten Bürgersteig, der von
– 2 –
Grün:  Baumpfl  anzung
Pink:  Zebrastreifen
Rot:  Poller
Gelb:    Bürgersteig-“Nase“ und 
Fahrradnadeln
Blau:   „Trampelpfad“
Orange:  Halteverbotszonen

der Bahnhaltestelle zum Krankenhaus führt. Statt der derzeitigen unzumutbaren Breite von ca. 
1,60 Metern (siehe Foto) muss mit einer Mindestbreite von 2,50 Metern Barrierefreiheit herge-
stellt werden für die erwartungsgemäß eingeschränkten Fußgänger, die mit Rollstühlen, Rolla-
toren, Gehstöcken, Kinderwagen etc. unterwegs sind. Dieser Weg wird zwischen Haltestelle und 
Parkeingang zusätzlich von den Schüler:innen der nahe gelegenen Gesamtschule genutzt.
 Als S
ofortmaßnahme, die ganz ohne große bauliche Veränderung machbar ist, schlagen wir die 
Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots von ca. 25-30m Länge im Anschluss an die Ein/Aus-
fahrt zum HGK-Geländes in Richtung der Bahnhaltestelle. Im gesamten Kurvenbereich ist immer 
zu wenig Platz für einfahrende LKW oder RTW. Parkende Autos verschärfen dies unnötig.  
Zusätzlich soll eine „Bürgersteig-Nase“, wie in der Skizze gelb eingezeichnet, errichtet werden. 
An ihrem breitesten Punkt würde sie zusammen mit dem Bürgersteig 2,50m messen, also 
90cm breit sein. Im Anschluss an diese „Nase“, vor dem Grundstück der Graseggerstraße 107, 
können Fahrradnadeln angebracht werden damit die oft auf dem Bürgersteig geparkten Leih-
räder oder -roller dort hingestellt werden. Eine Mitarbeiterin des HGK, die blind ist und den 
Bürgersteig nutzt, berichtet über häufige Kollisionen mit anderen Passanten oder abgestellten 
Gefährten.  
3.
 
 Wiederhol
tes Aufzeichnen des T empolimits auf der Straße. Die T empo 30 Zonen Schilder sind
sehr klein und unübersichtlich an der Bahnquerung Haltestelle Herforderstraße angebracht. Die
Durchführung von regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen ebenso wie auch die Einschrän-
kung, dass Lieferverkehr bzw. LKW >3,5 t nur von 6.00-21.00 Uhr das Wohngebiet befahren
dürfen.
– 3 –

4.  Anbringung von Zebras treifen, Bürgersteig und Pollern.
Zebrastreifen: Kurvenbereich Einfahrt HGK-Gelände und Verbindung zwischen Gässchen und
Park: Anbringung eines Zebrastreifens zur besseren Querung der Straße, in der Skizze pink.
In unserer Bürger*innen-Eingabe vom 15.05.2018 hatten wir ja bereits einen gesicherten Fuß-
gängerüberweg vorgeschlagen. Dieser wurde in der Bezirksvertretung vom 15.11.2018 (Vor-
lagen-Nummer 3036/2018) mit Verweis auf nicht näher spezifizierte „eingängige Vorschriften“
abgelehnt. Falls die Verwaltung bei dieser Meinung bleibt, bitten wir um die Nennung der Vor-
schriften, die das begründen. Wir weisen darauf hin, dass die Situation in der Graseggerstraße
mit großen, expandierenden Wirtschaftsunternehmen mitten in einem Wohngebiet alles andere
als die Regel von T empo-30-Zonen darstellt.
Bürgersteig: Der Bürgersteig endet auf einer Seite einfach im Kurvenbereich, die Menschen ha-
ben einen Trampelpfad von dort aus in Richtung Facharztzentrum geschaffen, der bei Regen sehr 
rutschig ist, in der Skizze blau.  
– 4 –
Thema Zebrastreifen
Thema Bürgersteig

5.  Ordnung des Parkraums. Durch die nicht geregelten Räume ist die eigenmächtige Bestimmung
was Parkraum ist und was nicht, allein dem Autofahrer überlassen. Wir wünschen uns eine
geregelte Aufteilung, wo überhaupt reguläre Möglichkeiten zum Parken bestehen. In diesem
Zuge muss auch genannt werden, dass die Errichtung der Packstation im Einfahrtsbereich des
HGK-Geländes zu Rückstaus führt und damit die hoffnungslose Überlastung dieser Straße durch
parkende Anlieferfahrzeuge und PKW bei Abholung der Pakete sinnlos verschärft. An dieser
Nadelöhrstelle hat eine solche Servicestation nichts zu suchen.
Die Reihenfolge der genannten Punkte folgt einer initiativeninternen Umfrage nach der Priorität 
der einzelnen Verbesserungsvorschläge. Es gibt auch noch mehr Vorschl äge aber die Reduzierung 
auf diese Punkte war uns zunächst wichtig. Wenn diese umgesetzt würden, wäre uns Anwohnern 
und auch den Besuchern des Gesundheitszentrums sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen 
xxx für die Anwohnerinitiative Graseggerstraße
– 5 –
Thema Poller
Poller: Anbringung von Pollern an den Bürgersteigenden zu den Stichstraßen. Das Parken auf 
den Ecken der Stichstraßen führt dazu, dass die Fußgänger um die Autos herum auf der Straße 
laufen müssen, um den gegenüberliegenden Bürgersteig zu erreichen. Es helfen Poller. In der 
Skizze rot.

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0288/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.01.2023
Erstellt
19.01.2023 14:29