0288/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept Graseggerstraße (Az.: 02-1600-168-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 0288/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept Graseggerstraße (Az.: 02-1600-168-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen - eine Gehwegverbreiterung auf 2,50 m im Bereich der Graseggerstraße zwischen der Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums möglich ist, - eine Optimierung des ruhenden Verkehrs (Parken) entlang der Graseggerstraße durchgeführt werden kann. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen ein Verkehrskonzept für die Graseggerstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1: Versetzte Baumpflanzungen Die Straße wurde im Rahmen des Straßenbaumkonzepts Nippes untersucht. Baumpflanzun- gen sind danach möglich, können aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden, da das Amt für Straßen und Radwegebau dort eine Neuplanung vorsieht und erst dann die end- gültigen Baumstandorte festgelegt werden. Zu Punkt 2: Verbreiterung des Bürgersteigs zwischen Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums auf 2,50m und zu Punkt 5. Ordnung des Parkraums Die Verwaltung beabsichtigt, für die Graseggerstraße verschiedene Optimierungen im Stra- ßenraum im Jahr 2023 zu prüfen und die umsetzbaren Maßnahmen zusammenfassend in einer Planung zu bündeln. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a. - die vom Petenten gewünschte Gehwegverbreiterung auf 2,50 m im Bereich der Grasegge- rstraße zwischen der Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums sowie - die Optimierung des ruhenden Verkehrs (Parken) entlang der Graseggerstraße. Hierbei wird zum einen geprüft, in welcher Anzahl die Parkstände zukünftig in der Graseggerstraße angeboten werden können. Zum anderen wird auch geprüft, wie die Anfahrbarkeit der pri- vaten Grundstückzufahrten entlang der heutigen öffentlichen Längsparkstände verbessert werden kann. Bedingt durch falsch abgestellte Fahrzeuge kommt es vor Ort dazu, dass die Grundstückszufahrten nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden können. Die von der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018 beschlossenen Markierungen der Stell- plätze auf der Fahrbahn der Graseggerstraße gemäß der Bürgereingabe werden nach durch- geführter Straßenplanung umgesetzt. Der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln und die Polizei wurden bereits bezüglich des ruhenden Verkehrs mit der Bitte um Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontaktiert. Nach einer Umsetzung der Parkmarkie- rungen müssen diese Überwachungen vor allem zu Beginn verstärkt umgesetzt werden. Durch die stärkere Überwachung des ruhenden Verkehrs und die mit den Parkmarkierungen verbundenen klaren Vorgaben, in welchen Bereichen geparkt werden kann, erhofft sich die Verwaltung eine Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Graseggerstraße. Zu Punkt 3: Wiederholtes Aufzeichnen des Tempolimits auf der Straße Die Beschilderung der Tempo 30 Zone ist gut sichtbar und vorschriftsgemäß nach den Vorga- ben der Straßenverkehrsordnung erfolgt. Eine Wiederholung der Beschilderung ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Eine Beschilderung ist grundsätzlich am Fahrbahnrand rechts aufzustellen. Zur Verdeutli- 3 chung wurde hier die Ausweisung der Tempo 30 Zone zusätzlich auch links vorgenommen. Die Größe der Beschilderung richtet sich nach dem vorherrschenden Geschwindigkeitsgefälle. In Tempo 30 Zonen wäre dies grundsätzlich Größe 1. Die Ausschilderung rechts ist bereits in Größe 2 erfolgt, die nächstfolgende Größe ist für Außerortslagen und Autobahnen vorgese- hen, so dass keine Veränderungen an der Ausschilderung erfolgt. 4. Einrichtung von Zebrastreifen, Bürgersteig und Pollern Nach den rechtlichen Vorgaben, sind Fußgängerüberwege in einer Tempo 30 Zone entbehr- lich. Die Bewertung erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung, den zugehörigen Verwaltungsvor- schriften und den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Im Bereich der Zuwegung zur Grünanlage wurde die Querungssituation mittels vorgezogener Aufstellflächen in der Vergangenheit bereits verbessert. Auch ist hier zu bedenken, dass auf Grund der Lage der Grundstückszufahrten ein Fußgängerüberweg nicht richtlinienkonform ausgeführt werden kann. Hier möchte die Verwaltung auch nochmal auf die Vorlage (3036/2018) verweisen. Die Anbringung eines Fußgängerüberweges im Kurvenbereich ist wegen unzureichender Sichtverhältnisse nicht möglich. Die Einbringung von Pollern auf der Fahrbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Anlage Eingabe
Anlage-Eingabe
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Köln, 3.10.2022 Betr.: Bürger*innen-Eingabe Verkehrsberuhigung/Verkehrskonzept Graseggerstraße nach §24 GO Sehr geehrte Herr Derichsweiler und sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses, die Anwohnerinitiative Graseggerstraße hat sich bereits vor einigen Jahren gegründet, um auf die Probleme, die mit der wachsenden Verkehrsbelastung durch das expandierende Gesundheits- zentrum rund um das Heilig Geist Krankenhaus (HGK) hier entstehen, aufmerksam zu machen. Es ist für uns Anwohner, aber auch für alle Arbeitnehmer, Patienten und Besucher sehr oft eine große Herausforderung mit den Gegebenheiten zurecht zu kommen. Bereits 2015 wurde der erste Antrag auf die Erstellung eines tragfähigen Verkehrskonzepts seitens eines unserer Mitglieder gestellt, danach haben wir in der Bezirksvertretung zwar noch Gehör gefunden und sogar eine Ak- tuelle Stunde wurde uns zuerkannt. Aber es ist nichts passiert, was einer konzeptionellen, profes- sionellen Herangehensweise an die bestehenden Probleme ähnlich sein könnte. Wir schlagen im Folgenden einige Sofort- und mittelfristige Maßnahmen zur Eingrenzung der schlimmsten Folgen vor und stellen den Antrag folgende Punkte in unserer Straße zu verbessern: 1. Versetzte Baumpfl anzungen 2. Verbreiterung des Bürgersteigs zwischen Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesundheitszentrums auf 2,50m. 3. Wiederholtes Aufzeichnen des T empolimits auf der Straße. 4. Einrichtung von Zebrastreifen, Bürgersteig und Pollern, im folgenden näher be- zeichnet. 5. Ordnung des Parkraums Anwohnerinitiat ive Graseggerstra ße An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen der Stadt Köln Herrn Max Christian Derichsweiler Anwohnerinitiative Graseggerstraße Begründungen zum Antrag: 1. Versetzte Baumpfl anzungen an der Straße als visuelle Verengung. So hört das Rasen auf. In der Skizze grün markiert. 2. Verbreiterung des Gehwegs zwischen Haltestelle Herforder Straße und Gelände des Gesund- heitszentrums auf 2,50m. Wir weisen an dieser Stelle, an das uns unterstützende Schreiben von Fuss e. V., das diesem Antrag beiliegt hin. Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,60 Meter existiert schon lange nicht mehr – we- der im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift: (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fusswegepla- nung-1800308) Umso mehr sollte das gelten für den vielfrequentierten Bürgersteig, der von – 2 – Grün: Baumpfl anzung Pink: Zebrastreifen Rot: Poller Gelb: Bürgersteig-“Nase“ und Fahrradnadeln Blau: „Trampelpfad“ Orange: Halteverbotszonen der Bahnhaltestelle zum Krankenhaus führt. Statt der derzeitigen unzumutbaren Breite von ca. 1,60 Metern (siehe Foto) muss mit einer Mindestbreite von 2,50 Metern Barrierefreiheit herge- stellt werden für die erwartungsgemäß eingeschränkten Fußgänger, die mit Rollstühlen, Rolla- toren, Gehstöcken, Kinderwagen etc. unterwegs sind. Dieser Weg wird zwischen Haltestelle und Parkeingang zusätzlich von den Schüler:innen der nahe gelegenen Gesamtschule genutzt. Als S ofortmaßnahme, die ganz ohne große bauliche Veränderung machbar ist, schlagen wir die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots von ca. 25-30m Länge im Anschluss an die Ein/Aus- fahrt zum HGK-Geländes in Richtung der Bahnhaltestelle. Im gesamten Kurvenbereich ist immer zu wenig Platz für einfahrende LKW oder RTW. Parkende Autos verschärfen dies unnötig. Zusätzlich soll eine „Bürgersteig-Nase“, wie in der Skizze gelb eingezeichnet, errichtet werden. An ihrem breitesten Punkt würde sie zusammen mit dem Bürgersteig 2,50m messen, also 90cm breit sein. Im Anschluss an diese „Nase“, vor dem Grundstück der Graseggerstraße 107, können Fahrradnadeln angebracht werden damit die oft auf dem Bürgersteig geparkten Leih- räder oder -roller dort hingestellt werden. Eine Mitarbeiterin des HGK, die blind ist und den Bürgersteig nutzt, berichtet über häufige Kollisionen mit anderen Passanten oder abgestellten Gefährten. 3. Wiederhol tes Aufzeichnen des T empolimits auf der Straße. Die T empo 30 Zonen Schilder sind sehr klein und unübersichtlich an der Bahnquerung Haltestelle Herforderstraße angebracht. Die Durchführung von regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen ebenso wie auch die Einschrän- kung, dass Lieferverkehr bzw. LKW >3,5 t nur von 6.00-21.00 Uhr das Wohngebiet befahren dürfen. – 3 – 4. Anbringung von Zebras treifen, Bürgersteig und Pollern. Zebrastreifen: Kurvenbereich Einfahrt HGK-Gelände und Verbindung zwischen Gässchen und Park: Anbringung eines Zebrastreifens zur besseren Querung der Straße, in der Skizze pink. In unserer Bürger*innen-Eingabe vom 15.05.2018 hatten wir ja bereits einen gesicherten Fuß- gängerüberweg vorgeschlagen. Dieser wurde in der Bezirksvertretung vom 15.11.2018 (Vor- lagen-Nummer 3036/2018) mit Verweis auf nicht näher spezifizierte „eingängige Vorschriften“ abgelehnt. Falls die Verwaltung bei dieser Meinung bleibt, bitten wir um die Nennung der Vor- schriften, die das begründen. Wir weisen darauf hin, dass die Situation in der Graseggerstraße mit großen, expandierenden Wirtschaftsunternehmen mitten in einem Wohngebiet alles andere als die Regel von T empo-30-Zonen darstellt. Bürgersteig: Der Bürgersteig endet auf einer Seite einfach im Kurvenbereich, die Menschen ha- ben einen Trampelpfad von dort aus in Richtung Facharztzentrum geschaffen, der bei Regen sehr rutschig ist, in der Skizze blau. – 4 – Thema Zebrastreifen Thema Bürgersteig 5. Ordnung des Parkraums. Durch die nicht geregelten Räume ist die eigenmächtige Bestimmung was Parkraum ist und was nicht, allein dem Autofahrer überlassen. Wir wünschen uns eine geregelte Aufteilung, wo überhaupt reguläre Möglichkeiten zum Parken bestehen. In diesem Zuge muss auch genannt werden, dass die Errichtung der Packstation im Einfahrtsbereich des HGK-Geländes zu Rückstaus führt und damit die hoffnungslose Überlastung dieser Straße durch parkende Anlieferfahrzeuge und PKW bei Abholung der Pakete sinnlos verschärft. An dieser Nadelöhrstelle hat eine solche Servicestation nichts zu suchen. Die Reihenfolge der genannten Punkte folgt einer initiativeninternen Umfrage nach der Priorität der einzelnen Verbesserungsvorschläge. Es gibt auch noch mehr Vorschl äge aber die Reduzierung auf diese Punkte war uns zunächst wichtig. Wenn diese umgesetzt würden, wäre uns Anwohnern und auch den Besuchern des Gesundheitszentrums sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen xxx für die Anwohnerinitiative Graseggerstraße – 5 – Thema Poller Poller: Anbringung von Pollern an den Bürgersteigenden zu den Stichstraßen. Das Parken auf den Ecken der Stichstraßen führt dazu, dass die Fußgänger um die Autos herum auf der Straße laufen müssen, um den gegenüberliegenden Bürgersteig zu erreichen. Es helfen Poller. In der Skizze rot.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0288/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 14:29