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2008/0234

Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 43 - Adelungstraße 38 und Elisabethenstraße 51 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 19.05.2008

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2008/0234

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Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan – 
Vorentwurf
 Für das Grundstück Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38
Für das Grundstück an der Elisabethenstraße 51 und 
Adelungstraße 38 soll ein vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ausgear-
beitet werden. 
Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie über den Pla-
nungsvorschlag informieren und anregen, Stellung zu 
nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen 
Unterrichtung der Bürgerschaft (entsprechend § 3 (1) 
BauGB) sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanie-
rung (entsprechend § 137 BauGB).
Stadtplanungsamt
Schnitt CC, ohne Maßstab
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt
Telefon (06151) 13-36 43
Telefax (06151) 13-20 88
E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de
Intenet www.darmstadt.de
Herausgeber | Kontakt Der Bebauungsplanentwurf  M 43, 
Sanierungsgebiet Mollerstadt
Schnitt AA, ohne Maßstab
Grundriss, ohne Maßstab
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
In diesem Informationsblatt werden der Bestand und die 
Umgebung beschrieben und die Planungsziele vorgestellt. 
Das Faltblatt ist allen Bewohnern und Eigentümern im 
Planungsgebiet und den angrenzenden Bereichen zugesandt 
worden. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus 
Verbesserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. 
Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich beim 
Stadtplanungsamt einreichen.
Ihre Anregungen

Das Grundstück (Flur 4, Flurstück 644/2) erstreckt sich von 
der Elisabethenstr.(Nr. 51) im Süden bis zur Adelungstr. (Nr. 
38)  im Norden, westlich begrenzt die Blockrandbebauung 
entlang der Neckarstr. (Nr. 12-16) den Planungsbereich.
Die Bebauung des Grundstückes an der Elisabethenstraße aus 
dem Jahre 1964 besteht aus einem 4-geschossigen Gebäude 
und beherbergt in den Obergeschossen Verwaltungsräume der 
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und im Erdge-
schoss Einzelhandel („Eine-Welt-Laden“). Eine 3 ½-geschos-
sige Wohnbebauung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts 
säumt das Grundstück an der Adelungstraße.
Die Freifläche zwischen den Gebäuderiegeln dient überwie-
gend dem ruhenden Verkehr (z. Zt. 43 PKW-Stellplätze); 75 
% der Fläche ist versiegelt, 25 % begrünt. Die Erschließung 
erfolgt sowohl über die Elisabethen- als auch über die Ade-
lungsstraße. 
Die angrenzende Bebauung an der Adelungstraße setzt sich 
in östlicher Richtung 5-geschossig mit Satteldach fort. Von 
Westen grenzt ein 3-geschossiges Bauteil der bis zu 7-ge-
schossigen Wohn- und Geschäftshausbebauung entlang der 
Neckarstraße an. Entlang der Grundstücksgrenze zum Flur-
stück 644/2 befindet sich eine 1-geschossige Grenzbebauung. 
Die angrenzende Bebauung an der Elisabethenstraße aus dem 
Jahre  2006  ist 5-geschossig mit Staffelgeschoss, Flachdä-
cher stufen das Wohngebäude in Richtung  Blockinnenbereich 
von 6 auf 3 Geschosse herab.
Umgebung und Bestand
Der Eigentümer des Grundstücks Neckarstraße 12-16 beab-
sichtigt eine Gebäudeerweiterung auf dem östlich angren-
zenden Grundstück, um dem Pflege- und Therapiezentrum 
Volpp eine Ergänzung und Weiterentwicklung seines Angebotes 
zu ermöglichen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes ist es, auf der Freifläche zwischen der Blockrandbebau-
Planungsziele und Planungsvorschlag
Lageplan M 1:2000
ung dieses Nutzungskonzept unter Einbeziehung der Öffent-
lichkeit planungsrechtlich zu sichern. 
Die Planung sieht einen Neubau auf einem Teil der Fläche 
vor, die bisher als Parkplatz genutzt wird. Die vorhandene 
Bebauung an der Elisabethen- und Adelungstraße soll erhalten 
bleiben.
Das Pflegeheim soll auf 3 Geschossen erweitert werden. Im 
Erdgeschoss werden Versorgungsflächen mit weitergehenden 
Angeboten für Senioren (Bistro, Seminarraum, Laden für 
Seniorenartikel etc.) geschaffen. Die Belieferung erfolgt über 
die vorhandene Andienungstraße des bestehenden Gebäudes 
der Neckarstraße 12-16. Weiterhin sind Einheiten für Be-
treutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen im Dachgeschoss 
vorgesehen. 
Der 4-geschossige Neubau wird mit einer transparent ver-
glasten Verbindungsbrücke an das Pflegeheim der Neckarstra-
ße 12-16 angeschlossen. Der Baukörper stuft sich mit seinen 
Flachdächern von Süden nach Norden auf 3 Geschosse herab, 
analog der benachbarten Wohnbebauung der Elisabethenstra-
ße 49. 
PKW-Stellplätze werden in der Tiefgarage angeboten. Hier-
durch wird sich der Grünflächenanteil trotz Neubebauung 
deutlich erhöhen. So vergrößert sich die ebenerdig begrünte 
Fläche von derzeit ca. 510 m² auf zukünftig ca. 730 m². 
Für den abgehenden Baumbestand wird eine Ersatzpflanzung 
in mindestens gleicher Anzahl auf dem Grundstück vorgenom-
men. Zusätzlich werden ca. 800 m² Dachfläche begrünt. 
Die vorhandene Tiefgarage des Wohn- und Geschäftshauses 
Neckarstraße 12-16 soll im Bereich der Neubebauung erwei-
tert werden. Die Erschließung erfolgt über die vorhandene 
Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage. Das Treppenhaus im Neubau 
soll eine zusätzliche attraktive Fußgänger-Erschließung der 
Tiefgarage für die Innenstadt-Besucher schaffen. Dieser neue 
Hauptzugang ist über die erdgeschossige Freifläche und 
vorhandene Durchfahrt des Gebäudes Elisabethenstraße 51 zu 
erreichen.
Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu 
den vorgestellten Planungszielen wird ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplanentwurf vom Vorhabenträger ausgearbeitet. 
Wenn die städtischen Gremien diesem Entwurf zugestimmt 
haben, wird er für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während 
dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf 
Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird 
durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo 
angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet 
unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan über 
die Planung zu informieren. Ihre Anregungen werden sorgfäl-
tig geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; 
diese entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt 
werden können. Über die Entscheidung werden wir Sie infor-
mieren. Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der 
öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der 
Bebauungsplan in Kraft.
Weiteres Verfahren

2008/0234

5328 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0234 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogene r Bebauungsplan M 43  - Adelungstraße 38 und  
Elisabethenstraße 51 -   (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 19.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für den Teilbereich des Blocks 120-30 im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ 
zwischen der Elisabethenstraße, Neckarstraße und Adelungstraße ist ein vorhabenbezogener Be-
bauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, um das vorhandene Pfl ege- und Therapiezent-
rum Volpp im Anwesen Neckarstraße 12 – 16 durch einen Anbau zu ergänzen und weiterzuentwi-
ckeln. 
 
2. Das ausgehändigte Faltblatt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorentwurf, für das Grundstück 
Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38“ wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen 
Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwal-
tung – Stadtplanungsamt – auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des in 2. genannten Falt-
blattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffent-
lichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Hinweis: 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 2 und 3 zur Kenntnis zu 
nehmen.

2 
... 
Anlagen: Faltblatt "Vorentwurf für das Grundstück Elisabethenstr. 51 u. Adelungstr. 38" 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0234 vom 19.05.2008:  
 
 
Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Eigentümerin des Grundstückes Adelungstraße 
38 und Elisabethenstraße 51. Das Grundstück wird im Blockinnenbereich überwiegend als Stell-
platzfläche genutzt. Das Gebäude Adelungstr. 38 dient ausschließlich dem W ohnen, im Gebäude 
Elisabethenstr. 51 befinden sich Geschäftsräume der Kirche. 
 
Der Eigentümer des Anwesens Neckarstraße 12 – 16 beabsichtigt, den Großteil des genannten 
Grundstückes zu erwerben, um dem Pflege- und Therapiezentrum Volpp, welches Bereiche dieses 
Gebäudes bereits nutzt, eine Erweiterungsmöglichkeit anzubieten. 
 
Im Erdgeschoss sollen Versorgungsflächen mit Bistro / Restaurant, Seminarraum und Laden für 
Seniorenartikel geschaffen werden. Das 1. – 3. OG soll als eigentliches Pflegeheim hergerichtet und 
im DG betreutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen eingerichtet werden. 
 
Die Verbindung zur bisherigen Einrichtung in der Neckarstraße 12 – 16 soll über eine verglaste Brü-
cke geschaffen werden. 
Die notwendigen PKW Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung eines Teils des im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet Mollerstadt gelegenen Blockes 120-30 erfordern die Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes im Si nne des § 12 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) 
BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
Geltungsbereich (ohne Maßstab):

4 
... 
 
Zu 2.: 
 
Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung eines Teils des Blocks 
120-30 wird mit der Verteilung des Faltblattes an alle benachbarten Eigentümer und Haushalte in 
diesem Block eingeleitet. 
Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten 
im Stadtplanungsamt hingewiesen. 
 
 
Zu 3.:
 
 
Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffent-
lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein 
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 1-monatige öffentliche Aus-
legung des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den Bürgern die Möglichkeit 
gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. 
Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. 
Zusätzlich wird das Faltblatt unter www.stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan
 zum Herunterladen 
in das Internet eingestellt. 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über 
die Planung unterrichtet. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:
 
 
Faltblatt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorentwurf, für das Grundstück Elisabethenstraße 
51 und Adelungstraße 38“ 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
 
11 Exemplare des Faltblattes für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 
Darmstadt, 19.05.2008 
61.1 kr-sm Nst. 3643 
61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 37
TOP 291
TOP 11
TOP 18

Orte (3)

  • Adelungstraße 38
  • Elisabethenstraße 51
  • Bessunger Straße 125

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0234
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00