2008/0234
Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 43 - Adelungstraße 38 und Elisabethenstraße 51 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorentwurf Für das Grundstück Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38 Für das Grundstück an der Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38 soll ein vorhabenbezogener Bebau- ungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ausgear- beitet werden. Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie über den Pla- nungsvorschlag informieren und anregen, Stellung zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen Unterrichtung der Bürgerschaft (entsprechend § 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanie- rung (entsprechend § 137 BauGB). Stadtplanungsamt Schnitt CC, ohne Maßstab Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Bessunger Straße 125 64295 Darmstadt Telefon (06151) 13-36 43 Telefax (06151) 13-20 88 E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de Intenet www.darmstadt.de Herausgeber | Kontakt Der Bebauungsplanentwurf M 43, Sanierungsgebiet Mollerstadt Schnitt AA, ohne Maßstab Grundriss, ohne Maßstab Wissenschaftsstadt Darmstadt In diesem Informationsblatt werden der Bestand und die Umgebung beschrieben und die Planungsziele vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewohnern und Eigentümern im Planungsgebiet und den angrenzenden Bereichen zugesandt worden. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus Verbesserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich beim Stadtplanungsamt einreichen. Ihre Anregungen Das Grundstück (Flur 4, Flurstück 644/2) erstreckt sich von der Elisabethenstr.(Nr. 51) im Süden bis zur Adelungstr. (Nr. 38) im Norden, westlich begrenzt die Blockrandbebauung entlang der Neckarstr. (Nr. 12-16) den Planungsbereich. Die Bebauung des Grundstückes an der Elisabethenstraße aus dem Jahre 1964 besteht aus einem 4-geschossigen Gebäude und beherbergt in den Obergeschossen Verwaltungsräume der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und im Erdge- schoss Einzelhandel („Eine-Welt-Laden“). Eine 3 ½-geschos- sige Wohnbebauung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts säumt das Grundstück an der Adelungstraße. Die Freifläche zwischen den Gebäuderiegeln dient überwie- gend dem ruhenden Verkehr (z. Zt. 43 PKW-Stellplätze); 75 % der Fläche ist versiegelt, 25 % begrünt. Die Erschließung erfolgt sowohl über die Elisabethen- als auch über die Ade- lungsstraße. Die angrenzende Bebauung an der Adelungstraße setzt sich in östlicher Richtung 5-geschossig mit Satteldach fort. Von Westen grenzt ein 3-geschossiges Bauteil der bis zu 7-ge- schossigen Wohn- und Geschäftshausbebauung entlang der Neckarstraße an. Entlang der Grundstücksgrenze zum Flur- stück 644/2 befindet sich eine 1-geschossige Grenzbebauung. Die angrenzende Bebauung an der Elisabethenstraße aus dem Jahre 2006 ist 5-geschossig mit Staffelgeschoss, Flachdä- cher stufen das Wohngebäude in Richtung Blockinnenbereich von 6 auf 3 Geschosse herab. Umgebung und Bestand Der Eigentümer des Grundstücks Neckarstraße 12-16 beab- sichtigt eine Gebäudeerweiterung auf dem östlich angren- zenden Grundstück, um dem Pflege- und Therapiezentrum Volpp eine Ergänzung und Weiterentwicklung seines Angebotes zu ermöglichen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes ist es, auf der Freifläche zwischen der Blockrandbebau- Planungsziele und Planungsvorschlag Lageplan M 1:2000 ung dieses Nutzungskonzept unter Einbeziehung der Öffent- lichkeit planungsrechtlich zu sichern. Die Planung sieht einen Neubau auf einem Teil der Fläche vor, die bisher als Parkplatz genutzt wird. Die vorhandene Bebauung an der Elisabethen- und Adelungstraße soll erhalten bleiben. Das Pflegeheim soll auf 3 Geschossen erweitert werden. Im Erdgeschoss werden Versorgungsflächen mit weitergehenden Angeboten für Senioren (Bistro, Seminarraum, Laden für Seniorenartikel etc.) geschaffen. Die Belieferung erfolgt über die vorhandene Andienungstraße des bestehenden Gebäudes der Neckarstraße 12-16. Weiterhin sind Einheiten für Be- treutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen im Dachgeschoss vorgesehen. Der 4-geschossige Neubau wird mit einer transparent ver- glasten Verbindungsbrücke an das Pflegeheim der Neckarstra- ße 12-16 angeschlossen. Der Baukörper stuft sich mit seinen Flachdächern von Süden nach Norden auf 3 Geschosse herab, analog der benachbarten Wohnbebauung der Elisabethenstra- ße 49. PKW-Stellplätze werden in der Tiefgarage angeboten. Hier- durch wird sich der Grünflächenanteil trotz Neubebauung deutlich erhöhen. So vergrößert sich die ebenerdig begrünte Fläche von derzeit ca. 510 m² auf zukünftig ca. 730 m². Für den abgehenden Baumbestand wird eine Ersatzpflanzung in mindestens gleicher Anzahl auf dem Grundstück vorgenom- men. Zusätzlich werden ca. 800 m² Dachfläche begrünt. Die vorhandene Tiefgarage des Wohn- und Geschäftshauses Neckarstraße 12-16 soll im Bereich der Neubebauung erwei- tert werden. Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage. Das Treppenhaus im Neubau soll eine zusätzliche attraktive Fußgänger-Erschließung der Tiefgarage für die Innenstadt-Besucher schaffen. Dieser neue Hauptzugang ist über die erdgeschossige Freifläche und vorhandene Durchfahrt des Gebäudes Elisabethenstraße 51 zu erreichen. Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu den vorgestellten Planungszielen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf vom Vorhabenträger ausgearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesem Entwurf zugestimmt haben, wird er für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan über die Planung zu informieren. Ihre Anregungen werden sorgfäl- tig geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; diese entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden wir Sie infor- mieren. Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan in Kraft. Weiteres Verfahren
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.05.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0234 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogene r Bebauungsplan M 43 - Adelungstraße 38 und Elisabethenstraße 51 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 19.05.2008 Beschlussvorschlag: 1. Für den Teilbereich des Blocks 120-30 im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ zwischen der Elisabethenstraße, Neckarstraße und Adelungstraße ist ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, um das vorhandene Pfl ege- und Therapiezent- rum Volpp im Anwesen Neckarstraße 12 – 16 durch einen Anbau zu ergänzen und weiterzuentwi- ckeln. 2. Das ausgehändigte Faltblatt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorentwurf, für das Grundstück Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38“ wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwal- tung – Stadtplanungsamt – auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des in 2. genannten Falt- blattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffent- lichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hinweis: Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 2 und 3 zur Kenntnis zu nehmen. 2 ... Anlagen: Faltblatt "Vorentwurf für das Grundstück Elisabethenstr. 51 u. Adelungstr. 38" Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0234 vom 19.05.2008: Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Eigentümerin des Grundstückes Adelungstraße 38 und Elisabethenstraße 51. Das Grundstück wird im Blockinnenbereich überwiegend als Stell- platzfläche genutzt. Das Gebäude Adelungstr. 38 dient ausschließlich dem W ohnen, im Gebäude Elisabethenstr. 51 befinden sich Geschäftsräume der Kirche. Der Eigentümer des Anwesens Neckarstraße 12 – 16 beabsichtigt, den Großteil des genannten Grundstückes zu erwerben, um dem Pflege- und Therapiezentrum Volpp, welches Bereiche dieses Gebäudes bereits nutzt, eine Erweiterungsmöglichkeit anzubieten. Im Erdgeschoss sollen Versorgungsflächen mit Bistro / Restaurant, Seminarraum und Laden für Seniorenartikel geschaffen werden. Das 1. – 3. OG soll als eigentliches Pflegeheim hergerichtet und im DG betreutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen eingerichtet werden. Die Verbindung zur bisherigen Einrichtung in der Neckarstraße 12 – 16 soll über eine verglaste Brü- cke geschaffen werden. Die notwendigen PKW Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Zu 1.: Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung eines Teils des im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Mollerstadt gelegenen Blockes 120-30 erfordern die Aufstellung eines vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes im Si nne des § 12 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Geltungsbereich (ohne Maßstab): 4 ... Zu 2.: Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung eines Teils des Blocks 120-30 wird mit der Verteilung des Faltblattes an alle benachbarten Eigentümer und Haushalte in diesem Block eingeleitet. Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. Zu 3.: Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffent- lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 1-monatige öffentliche Aus- legung des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird das Faltblatt unter www.stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan zum Herunterladen in das Internet eingestellt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: Faltblatt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorentwurf, für das Grundstück Elisabethenstraße 51 und Adelungstraße 38“ Vorab werden übersandt: 11 Exemplare des Faltblattes für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, 19.05.2008 61.1 kr-sm Nst. 3643 61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Adelungstraße 38
- Elisabethenstraße 51
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0234
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00