3483/2025
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2025 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 2. Runde
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Anlage 2 Vergabe 2. Runde BOM-Mittel 2025
6865 Zeichen
Akten- zeichen Eingang Antrag Antragsteller Maßnahme Hinweise Zuschuss 60/25 19.07.2025 TSV Weiß 1919/28 e. V. Sportgeräte f ür Bewegungsparkours An Sportamt verwiesen, da dort förderfähig. Warten auf Zuwendungsbescheid. 0,00 € 61/25 15.07.2025 Reit-Therapie-Zentrum Weißer Bogen e.V. Therapie-Pferd für das RTZ Pferde müssen in ausreich ender Anzahl für das Therapieangebot vorhanden sein und Pferde müssen wegen der Altersgrenze ausgetauscht werden. 1.900,00 € 62/25 16.08.2025 Allgemeiner Bürgerverein Köln- Zollstock Mobile Geschäftsstelle Ausbau des vorhandenes Lasten fahrrad. Absage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 63/25 16.08.2025 Allgemeiner Bürgerverein Köln- Zollstock Vereinsnotebook Sicherung der digitalen Zukunftsfähi gkeit 400,00 € 64/25 17.08.2025 Sozialverband VdK NRW e.V. OV Rondorf Jahresabschlussfeier 2025 Soziale Sicherung 100,00 € 65/25 03.09.2025 Männer-Quartett Frohsinn 1925 100 Ja hre Männer-Quartett "Frohsinn" übliche Jubiläumsförd erung, wurde seitens BBM bereits zugesagt 2.000,00 € 66/25 08.09.2025 Jugendzentren Köln GgmbH, Jugendzentrum Meschenich Ausstattung der THOMAS Begegnungsstätte Erstausstattung zur Neugründung des Beirates 900,00 € 67/25 09.09.2025 Kath Kirchengemeinde Heilige drei Könige Friedhofs Ausschuß St Servatius Immendorf Zerstörung einer Denkmalgeschützten Grabanlage schreitet fort 4.300,00 € 68/25 16.09.2025 LITERAMUS Neuen Getränkekühlschrank A bsage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 69/25 18.09.2025 Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum Weiß Verschönerung/Verbesserung Außengelände notwendiger Heckenschnitt, Teilsumme 1.500,00 € 70/25 26.09.2025 Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum Eichi Anschaffung neues Außentrampolin Kontinuität des niedrigschwelligen, motorisch- funktionellen Bewegungsangeboten 1.200,00 € 71/25 26.09.2025 Andrea Lucas/Wolkenstein-Theater Kind errechte im Veedel Einführung eines neues Angebots. Absage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 72/25 08.10.2025 TuS Rondorf e.V. TuS Rondorf e.V., 5 0 jähriges Vereinsjub Übliche Jubiläumsförderung, wu rde seitens BBM zugesagt 1.000,00 € 73/25 08.10.2025 miteinander leben e.V. Sürther Weihn achtsmarkt Soziale Sicherung 400,00 € 74/25 09.10.2025 Festkomitee Karneval Altgemeinde Rodenkirchen e.V. Straßenkarnevalseröffnung 2026 Übliche Förderung, wu rde seitens BBM zugesagt, etablierte Karnevalseröffnung kann sonst nicht stattfinden. 4.700,00 € 75/25 09.10.2025 Festkomitee Karneval Altgemeinde Rodenkirchen e.V. Straßenkarnevalseröffnung 2025 Übliche Förderung, wu rde seitens BBM bereits zugesagt 3.800,00 € 76/25 09.10.2025 Festkomitee Karneval Altgemeinde Rodenkirchen e.V. Seniorensitzung 2025 Übliche Förderung, wurde seiten s BBM zugesagt 2.069,90 € 77/25 13.10.2025 Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Sommer- und Begegnungsfest 2026 Integratives Fest m it den Nachbar*innen, kann ansonsten nicht stattfinden. 500,00 € 78/25 14.10.2025 DIVHA-Köln e.V. DIVHA - Weihnachtsfe ier 13.12.2025 Weihnachtsfeier mit Essen. Absage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 79/25 16.10.2025 Dorfgemeinschaft Weiß 1962 e.V. Weiß er Weihnachtsmarkt Sicherung des Weihnachtsmarktes a uch bei schlechtem Wetter. 4.600,00 € 80/25 19.10.2025 Pfarrheim-St.Georg-Weiss-Foerder-eV schnelle Spülmaschine Neuanschaffung, keine zwingend e Notwendigkeit erkennbar 0,00 € 81/25 20.10.2025 Festkomitee Karneval Altgemeinde Rodenkirchen e.V. Seniorensitzung des FK am 24.01.2026 Übliche Förderu ng, wurde seitens BBM zugesagt, etablierte Seniorensitzung kann sonst nicht stattfinden 3.000,00 € 82/25 24.10.2025 Förderverein MuSik e.V. adventlicher Nachmittag Kosten einer zusätzlichen Theateraufführung. Absage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 83/25 24.10.2025 Förderverein MuSik e.V. St. Martin i n der Kita Sicherung des Martinsumzugs, kann sonst nicht stattfinden 300,00 € 84/25 24.10.2025 Förderverein MuSik e.V. Theaterauffü hrung zum Thema Armut Soziale Förderung. 100,00 € 85/25 27.10.2025 Sozialpsychiatrisches Zentrum Lärmku rve-Trommelgruppe im SPZ Rodenkirc Erhalt des sozial-psychiatrischen Angebots, das mangels funktionierender Musikgeräte droht, zu zerfallen 4.000,00 € 86/25 27.10.2025 Förderverein der Maria-Sibylla-Meria n- Schule Maria-Sibylla-Merian-Schule (GGS) Sicherung der spor tlichen Aktivitiäten in der Schule 1.300,00 € Akten- zeichen Eingang Antrag Antragsteller Maßnahme Hinweise Zuschuss 87/25 28.10.2025 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln Sommer- und Begegnungsfest 2026/Merlinweg Integratives Fest mit den Nachbar*innen, kann ansonsten nicht stattfinden 600,00 € 88/25 30.10.2025 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln Sommer- und Kulturfest/Koblenzer Str. Integratives F est mit den Nachbar*innen, kann ansonsten nicht stattfinden 400,00 € 89/25 30.10.2025 VdK OV -Meschenich Neujahrsempfang f ür die Senioren Sicherung des Neujahrsempfangs für alle Senior*innen, der ansonsten nicht stattfinden kann 600,00 € 90/25 30.10.2025 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband e.V. Gemeinschaft im Bonotel stärken Integrative Förderun g der Begegnung und gegenseitige Unterstützung sowie Stärkung der körperliche und seelische Gesundheit der Bewohner:innen kann ansonst nicht stattfinden. 800,00 € 91/25 30.10.2025 Große Rodenkirchener KG Bus zur Prinz enproklamation Eygelshoven Übliche Förderung der int ernationalen Städtepartnerschaft 700,00 € 92/25 31.10.2025 Rheinischer Kulturverein Euterpe e.V . let me LIED you - Freedom is a place Kosten eines zusätzlichen Konzerts. Absage aufgrund Haushaltssperre in 2025. Es ist keine Unabweisbarkeit gegeben. Antragsteller wird freundlich durch die BV2 gebeten - wenn möglich bis zum 31.03.2026 - für 2026 den Antrag erneut zu stellen. 0,00 € 93/25 31.10.2025 Blau-Gelbes Kreuz Deutsch- Ukrainischer Weihnachten verbindet – DE und UA Integrative Weihna chtsfeier für Geflüchtete und Ehrenämtliche 900,00 € Gesamt Zuschüsse 42.069,90 €
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5723 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
Vorlagen-Nummer
3483/2025
Freigabedatum
05.12.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2025 im Stadtbezirk Rodenkirchen
- 2. Runde
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die anteilige
Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW
für 2025 wie folgt:
(Anlage 2 wird in der Sitzung freigegeben)
Antragsteller, für deren Anträge die Unabweisbarkeit nicht gegeben war, kön-
nen ihre Anträge gerne erneut bis zum 31.03.2026 erneut einreichen.
2. Das Bürgeramt Rodenkirchen wird gebeten, für die Restmittel der nicht verausgab-
ten Bezirksorientierten Mittel in Höhe von mindestens 35.692,42 €, Fipo:
0225.573.1800.7, eine Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2026 zu
beantragen, um eine Möglichkeit zu schaffen, auch die Anliegen der nicht berück-
sichtigten Anträge noch im kommenden Jahr fördern zu können.
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 42.069,90 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines
Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner
Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die
Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt.
folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2023):
Bezirk
Einwoh-
ner*in-
nen
Kopfbetrag je
Einwohner*in
Anteil der
Einwoh-
ner*innen
Sockel-
betrag je
Bezirk
Gesamt-
betrag
auf-
gerundet
2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 30.000 € 149.900 € 149.900 €
Für die Haushaltsjahre 2025/2026 stehen für die Bezirksvertretung Rodenkirchen bezirksori-
entierte Haushaltsmittel jeweils somit in Höhe von 149.900,- € zur Verfügung.
3
Über die Verwendung dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu entschei-
den.
Mittel für den Verwendungszweck Ehrenamt, Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung stehen ab
2025 nicht mehr zur Verfügung.
Die derzeit bestehende Haushaltssperre erfordert eine Prüfung aller Aufwendungen analog
der strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW).
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Aufwendungen und Auszahlungen im frei-
willigen Bereich dürfen nur dann getätigt werden, wenn diese für die unaufschiebbare Weiter-
führung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und da-
mit unabweisbar sind.
Bei Nichtgewährung der Zuschüsse in der beschlossenen Form für 2025 2.Runde der Bezirks-
orientierten Mittel würde die Struktur der betroffenen Aufgabenerfüllung im Stadtbezirk nach-
haltig geschädigt werden. Somit hat die Förderung eine strukturerhaltende Wirkung.
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung/der Regelungen zur Haushaltssperre sind damit
eingehalten.
In einer Sonder-FVB am 04.12.2025 wurde über 34 Anträge beraten und Einigkeit über die in
der beigefügten Liste (Anlage 2) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 42.069,90 € erzielt.
Die Maßnahmen tragen vor Ort der besonderen Bedeutung lokaler, bezirklicher Strukturen
Rechnung und dienen der Sicherung bestehender Strukturen.
Die nicht berücksichtigten Anträge haben auch ihre Berechtigung und dienen sinnvollen Pro-
jekten und Zwecken im Stadtbezirk, sie erfüllen aber nicht die strengeren Bewilligungsvoraus-
setzungen zur Zeit einer Haushaltssperre. Daher bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung
im Wege einer Ermächtigungsübertragung in das kommende HH-Jahr eine Grundlage dafür
zu schaffen, auch diesen Anträgen möglicherweis noch aus HH-Mitteln für 2025 eine Förde-
rung zukommen zu lassen.
Sollte dies nicht realisiert werden können, hätten sich die betreffenden Anträge für die Gewäh-
rung von BOM-Mitteln für 2025 erledigt.
Darum bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen das Bürgeramt Rodenkirchen bei den nicht
bedachten Antragsteller*innen anzuregen, entsprechende, neue Anträge für BOM-Mittel im
kommenden Jahr 2026 stellen.
Begründung der Dringlichkeit
Die bezirksorientierten Mittel müssen in diesem Haushaltsjahr 2025 durch das Bürgeramt Ro-
denkirchen verausgabt werden. Die Mittel werden in einem mehrstufigen Verfahren im Vier-
Augen-Prinzip ausbezahlt. Um die strukturellen Aktivitäten im Bezirk nicht zu gefährden, ist
die Entscheidung am 08.12.2025 erforderlich. Die nächste Sitzung findet erst am 26.01.2026
statt.
Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Vergabe 2. Runde BOM-Mittel 2025
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1302 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3483/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.12.2025
- Erstellt
- 05.12.2025 11:20