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"Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße" und "Schraffierte Fläche vor der Einfahrt Besenbinderstraße 1 in Porz-Eil"

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3809/2021 vom 15.11.2021

Stand: Am 09.12.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 3809/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 "Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße " und "Schraffierte Fläche vor der Einfahrt Besenbinderstraße 1 in Porz-Eil" hier: Antrag der SPD-Fraktion (AN/1694/2021) und Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen (AN/1676/2021) in der Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.13 und 8.14 Die Anordnung von Haltverboten und Fahrbahnmarkierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Anträge daher als Prüfanträge an und hat sie in eigener Verantwortlichkeit bearbeitet. Danach ist festzustellen, dass die beklagte Fläche im Zuge der Erschließung ordnungsgemäß als Seitenstreifen ausgebaut wurde und bereits seit vielen Jahren zum Parken dient. Probleme mit den Rettungsdiensten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine aktuelle Abfrage bei der Feuerwehr Köln hat denn auch bestätigt, dass der dahinterliegende Stichweg zu den Häusern Besenbinderstraße 1-9 keine Feuerwehrzufahrt ist und auch nicht als solche freigehalten werden muss. Aufgrund der Bebau- ung wird der zweite Rettungsweg hier über tragbare Leitern sichergestellt. Von der Anordnung eines Haltverbotes oder einer Fahrbahnmarkierung wird die Verwaltung daher zum jetzigen Zeitpunkt abse- hen.

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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