Mandari Insight

3809/2021

"Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße" und "Schraffierte Fläche vor der Einfahrt Besenbinderstraße 1 in Porz-Eil"

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 15.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.12.2021, TOP 10.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

1557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 3809/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
 
"Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße " 
und "Schraffierte Fläche vor der Einfahrt Besenbinderstraße 1 in Porz-Eil" 
hier: Antrag der SPD-Fraktion (AN/1694/2021) und Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 
90/Die Grünen (AN/1676/2021) in der Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.13 und 8.14 
 
Die Anordnung von Haltverboten und Fahrbahnmarkierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsord-
nung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein sog. Geschäft 
der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Anträge daher als Prüfanträge an und hat sie in 
eigener Verantwortlichkeit bearbeitet.  
 
Danach ist festzustellen, dass die beklagte Fläche im Zuge der Erschließung ordnungsgemäß als 
Seitenstreifen ausgebaut wurde und bereits seit vielen Jahren zum Parken dient. Probleme mit den 
Rettungsdiensten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine aktuelle Abfrage bei der Feuerwehr Köln 
hat denn auch bestätigt, dass der dahinterliegende Stichweg zu den Häusern Besenbinderstraße 1-9 
keine Feuerwehrzufahrt ist und auch nicht als solche freigehalten werden muss. Aufgrund der Bebau-
ung wird der zweite Rettungsweg hier über tragbare Leitern sichergestellt. Von der Anordnung eines 
Haltverbotes oder einer Fahrbahnmarkierung wird die Verwaltung daher zum jetzigen Zeitpunkt abse-
hen.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Besenbinderstraße 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3809/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
15.11.2021
Erstellt
29.10.2021 08:35