MI-1/2024
Leitungskataster/Rückfrage aus der 7. Sitzung der Kommission Digitale/Erläuterung am 19.04.2024
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Mitteilungsvorlage (Leitungskataster/Rückfrage aus der 7. Sitzung der Kommission Digitale/Erläuterung am 19.04.2024)
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Seite 1 von 2 Mitteilungsvorlage - öffentlich - MI-1/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Ueberschaer Telefon 0221-147 2809 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.10.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 08.11.2024 9.1.1 zur Kenntnis TOP: Leitungskataster/Rückfrage aus der 7. Sitzung der Kommission Digitale/Erläuterung am 19.04.2024 Beschlussvorschlag: Die Kommission für Digitalisierung des Regionalrates nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu der Rückfrage des Herrn Wilfried Fischer (Die Grünen) in der 7. Sitzung der Kommission Digi- tale vom 19.04.2024, ob es ein Leistungskataster gebe, kann Frau Ueberschaer, ergänzend zu den bereits im Protokoll zur Sitzung gemachten Auskünften von Frau Rosenstock, Herr Goymann und Herr Eßer bestätigen, dass es kein umfassendes, verpflichtendes Leistungskataster gibt. Tatsächlich ist die Sachlage in Deutschland nach wie vor so, dass bei jedem Infrastrukturvorhaben die Lage vorhandener Leitungen bei allen in Betracht kommenden Betreibern gesondert erfragt wer- den muss. Im Jahr 2022 gab es Bestrebungen des Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Gigabit-Grundbuch zum Plankataster ausbauen zu lassen. Das Gigabit-Grundbuch ist das zen- trale Zugangsportal für die Bereitstellung relevanter Informationen zur Planung des Infrastrukturaus- baus sowie zum aktuellen und künftigen Grad der Versorgung im Bereich der Telekommunikation. Mit einem weitergehenden Ausbau zu einem zentralen Leitungskataster sollten die zahlreichen In - frastrukturprogramme beschleunigt und die Arbeit für die im Bau Beschäftigten einfacher und siche- rer werden. Die Plattformen im Gigabit-Grundbuch bestehen aus sechs Informationsdiensten mit verschiedenen Zwecken für unterschiedliche Zielgruppen. Der Infrastrukturatlas ist bspw. das Informations- und Planungstool zur Darstellung von Infrastrukturen für die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten. Der Infrastrukturatlas (ISA) wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetz- agentur betrieben. Der ISA ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt und enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Krei- sen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist der ISA nicht öffentlich zugänglich. Nur berechtigte Nutzer haben für einen begrenzten Zeitraum und auf Antrag Zugriff. Allerdings ist keine Leitungsauskunft durch die ZIS möglich, da der Infrastruktur- atlas nicht jegliche Leitungen abbildet, die im Boden verlegt sind und sich daher nicht als Instrument zur Leitungsauskunft eignet. Telekommunikationsunternehmen (sowie auch andere Verantwortliche für Tiefbauarbeiten) sind gemäß der ständigen Rechtsprechung sowie dem Regelwerk (insb. DVGW GW 118 und GW 315) vor Beginn jeglicher Tiefbauarbeiten verpflichtet, eine Planauskunft bei allen in Betracht kommenden Betreibern einzuholen. Mitteilungsvorlage MI-1/2024 Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- MI-1/2024
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 25.10.2024 11:46