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AnM/0001/2018

Düesbergweg sicherer machen

Anregung in der BV Mitte 14.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.06.2019, TOP 9.1

Anregung

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Anregung

2409 Zeichen

FDP i
n der BV Mitte • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
F
DP in der 
Bezirksvertretung Mitte 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-mitte@fdp-ms.de 
www.bvmitte.fdp-ms.de 
Bernd Mayweg 
Bezirksvertreter 
Münster, 20.03.2018 
D
üesbergweg sicherer machen 
D
ie Verwaltung wird aufgefordert die Möglichkeit zu prüfen, auf dem Duesbergweg in dem 
Abschnitt zwischen Einmündung Klausenburgstraße und der Einmündung Werlandstraße 
die Geschwindigkeit dauerhaft auf Tempo 30 zu begrenzen. 
B
egründung: 
I
n dem oben genannten Abschnitt konzentrieren sich neben dem Clemenshospital zwei 
Kindergärten und ein Seniorenwohnheim. Gesäumt wird die Fahrbahn von vielen 
parkenden Autos, die die Verkehrssituation unübersichtlich erscheinen  lassen und die 
Fahrbahnen verengen. In diesem Bereich gibt es zwar eine Bedarfsampel mit 
Querungshilfe am Maria- Hötte-Stift und eine weitere Fußgängerampel an der Kreuzung 
Düesbergweg / Werlandstraße. Zwischen diesen gesicherten Überwegen gibt es aber auf  
der Länge von ca. 600 m mehrere Punkte, die von Fußgängern und Radfahrern zur 
Überquerung der Straße genutzt werden. Dieses führt zu Gefährdungen, denen mit einer 
Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam begegnet werden könnte. 
D
ass ein Teil dieser Strecke von Buslinien befahren wird, steht einer Geschwindigkeits -
begrenzung nicht entgegen, wie das Beispiel der Melchersstraße zeigt. 
D
ie neue Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet die Möglichkeit, vor Seniorenheimen und 
Kitas, beides gegeben, insbesondere wenn die Ein- und Ausgänge zur Straße führen, eine 
solche Zone zu beantragen. 
Durch die Baustelle am Clemenshospital (derzeit Tempo 30 wegen Straßenschäden) ist 
auf der einen Seite bereits temporär gegeben.  Gem. §§ 35,38 StVO haben 
Rettungsfahrzeuge, die zum Clemenskrankenhaus müssen, die Möglichkeit, die Tempo 30 
Regelung aufzuheben.  
An die BV – Mitte der Stadt Münster 
A
nregung 
Anregung AnM/0001/2018

- 2 - 
Zudem ist auf den am 13.12.2017 beschlossenen Lärmaktionsplan durch den Rat der 
Stadt Münster hinzuweisen. Auf dessen Grundlage, sollten neben dem o.g. 
Sicherheitsaspekt, auch der Lärmschutz mit berücksichtigt werden.     
 
Deshalb spricht sich die FDP dafür aus in diesem begrenzten Bereich die innerstädtisch 
vorgegebene Geschwindigkeit von 50 Km/h auf 30 Km/h zu drosseln. 
 
gez. 
 
Bernd Mayweg 
FDP in der BV Mitte

Beratungsverlauf (1)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 9.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Geringhoffstraße 48
  • Werlandstraße
  • Düesbergweg
  • Melchersstraße

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Details

Aktenzeichen
AnM/0001/2018
Typ
Anregung in der BV Mitte
Datum
14.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37