AnM/0001/2018
Düesbergweg sicherer machen
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Anregung
2409 Zeichen
FDP i n der BV Mitte • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster F DP in der Bezirksvertretung Mitte Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: bv-mitte@fdp-ms.de www.bvmitte.fdp-ms.de Bernd Mayweg Bezirksvertreter Münster, 20.03.2018 D üesbergweg sicherer machen D ie Verwaltung wird aufgefordert die Möglichkeit zu prüfen, auf dem Duesbergweg in dem Abschnitt zwischen Einmündung Klausenburgstraße und der Einmündung Werlandstraße die Geschwindigkeit dauerhaft auf Tempo 30 zu begrenzen. B egründung: I n dem oben genannten Abschnitt konzentrieren sich neben dem Clemenshospital zwei Kindergärten und ein Seniorenwohnheim. Gesäumt wird die Fahrbahn von vielen parkenden Autos, die die Verkehrssituation unübersichtlich erscheinen lassen und die Fahrbahnen verengen. In diesem Bereich gibt es zwar eine Bedarfsampel mit Querungshilfe am Maria- Hötte-Stift und eine weitere Fußgängerampel an der Kreuzung Düesbergweg / Werlandstraße. Zwischen diesen gesicherten Überwegen gibt es aber auf der Länge von ca. 600 m mehrere Punkte, die von Fußgängern und Radfahrern zur Überquerung der Straße genutzt werden. Dieses führt zu Gefährdungen, denen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam begegnet werden könnte. D ass ein Teil dieser Strecke von Buslinien befahren wird, steht einer Geschwindigkeits - begrenzung nicht entgegen, wie das Beispiel der Melchersstraße zeigt. D ie neue Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet die Möglichkeit, vor Seniorenheimen und Kitas, beides gegeben, insbesondere wenn die Ein- und Ausgänge zur Straße führen, eine solche Zone zu beantragen. Durch die Baustelle am Clemenshospital (derzeit Tempo 30 wegen Straßenschäden) ist auf der einen Seite bereits temporär gegeben. Gem. §§ 35,38 StVO haben Rettungsfahrzeuge, die zum Clemenskrankenhaus müssen, die Möglichkeit, die Tempo 30 Regelung aufzuheben. An die BV – Mitte der Stadt Münster A nregung Anregung AnM/0001/2018 - 2 - Zudem ist auf den am 13.12.2017 beschlossenen Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt Münster hinzuweisen. Auf dessen Grundlage, sollten neben dem o.g. Sicherheitsaspekt, auch der Lärmschutz mit berücksichtigt werden. Deshalb spricht sich die FDP dafür aus in diesem begrenzten Bereich die innerstädtisch vorgegebene Geschwindigkeit von 50 Km/h auf 30 Km/h zu drosseln. gez. Bernd Mayweg FDP in der BV Mitte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Geringhoffstraße 48
- Werlandstraße
- Düesbergweg
- Melchersstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AnM/0001/2018
- Typ
- Anregung in der BV Mitte
- Datum
- 14.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37