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4377/2021

Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 461 in Köln-Roggendorf-Thenhoven (Straberger Weg)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 10.13

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Übersicht

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Anlage 1 Bebauungsplan mit Umlegungsgebietsgrenze

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Anlage 2 Bestandskarte

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Beschlussvorlage Rat

3323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 4377/2021 
Freigabedatum 
04.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 461 in Köln-Roggendorf-Thenhoven 
(Straberger Weg) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017, bekannt ge-
macht am 10.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, für das in der Anlage 1 und 
2 durch grüne Umrandung dargestellte östliche Teilgebiet des im Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 
unter TOP 12.6 (Vorlagen-Nummer 3170/2013) beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 59570/05 (Ar-
beitstitel: „Straberger Weg in Köln-Roggendorf/Thenhoven“) mit der Umlegungsgebiets-Nr. U 461 an. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Bebauungsplan Nr. 59570/05 mit dem Arbeitstitel „Straberger Weg in Köln-Roggendorf/ Then-
hoven“ ist seit dem 29.01.2014 rechtskräftig. Der Bebauungsplan sieht im Rahmen eines allgemeinen 
Wohngebietes den Bau von 120 Einfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte vor 
 
Das Baugebiet ist von einem Investor komplett erschlossen worden. Die in dem Bebauungsplan vor-
gesehene Bebauung einschließlich der Kindertagesstätte ist inzwischen weitgehend fertig gestellt.  
Im östlichen Plangebiet befinden sich allerdings mehrere private Grundstücke, die noch nicht bebaut 
sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Gärten der Häuser Sinnersdorfer Strasse 118 bis 
156. Die Einbeziehung dieser Gärten in das Bebauungsplangebiet ging auf eine Initiative der dortigen 
Grundstückseigentümer/innen zurück. Nach der Begründung zum Bebauungsplan ist die Einleitung 
eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens erforderlich, wenn die Grundstücksneuordnung auf privater 
Ebene scheitern sollte.  
 
Da inzwischen 7 Jahre seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans vergangen sind und keine Bauak-
tivitäten in dem vorbezeichneten Bereich zu verzeichnen sind, ist davon auszugehen, dass eine 
Grundstücksneuordnung durch ein gesetzliches Umlegungsverfahren notwendig ist, um für die betref-
fenden Grundstücke eine Wohnbebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
zu ermöglichen. Ohne die Durchführung des gesetzlichen Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff 
Baugesetzbuch wäre damit zu rechnen, dass ein Teil des Bebauungsplangebiets auf Dauer nicht 
städtebaulich entwickelt und bebaut würde. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wird 
sich um eine ausgewogene Lösung für die Neuordnung der Grundstücke bemühen, die möglichst im 
Einvernehmen mit den Umlegungsbeteiligten erzielt werden soll. Diese Neuordnung wird dem Umle-
gungsausschuss der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
In der Anlage 1 (Auszug Bebauungsplan) und Anlage 2 (Bestandskarte mit Flurstücksübersicht) sind 
die Grenzen des Umlegungsgebietes grün umrandet dargestellt. Die Anlage 3 enthält eine großräu-
mige Übersicht des vorgesehenen Umlegungsgebietes U 461. 
 
Anlagen 1- 3

Anlage 3 Übersicht

101 Zeichen

Stadt Köln
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Anlage 3

Mittelpunkt: 349090, 5657148

1:5000

0 E} 100 150 200m

Anlage 1 Bebauungsplan mit Umlegungsgebietsgrenze

49 Zeichen

Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Beratungsverlauf (4)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4377/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.01.2022
Erstellt
17.12.2021 12:03