A-N/0018/2015
Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme A-N-0018-2015
3903 Zeichen
40.10.0001 24.08.2015 Watermann 4010 Bezirksverwaltung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Paal nachrichtlich Amt für Immobilienmanagement über Herrn Stadtrat Peck Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen“ Antrag Ifd. Nr. A-N/0018/2015 „Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus“ Beide Anträge greifen die schulische Entwicklung im Stadtgebiet Münster-Nord auf und bitten die Verwaltung, aktuelle und zukünftige Raumbedarfe im Rahmen zusätzlicher und veränderter Anforderungen an Schule darzustellen. Der Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen“ ist hierbei etwas weiter gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf das Schulzentrum Kinderhaus, sondern auf alle Schulen des Bezirkes und schlägt als Arbeitsform einen Workshop-Prozess mit allen relevanten Akteuren vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Zielrichtung beider Anträge nachvollziehbar und zu begrüßen. Im Rahmen der politischen Diskussion zur Vorlage V/0111/2015/1 „Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.04.2015 bestätigt, dass zukünftig für die Schulentwicklungsplanung der Grundschulen stadtbezirksbezogen ein offenes Diskussionsforum gewählt wird. Folgender Teilnehmerkreis wurde konsensual festgelegt: e Ältestenrat der jeweiligen BV einschl. BezirksbürgermeisterIn e schulpolitische SprecherInnen e jugendpolitische SprecherInnen e Schulleitungen der Grundschulen e Schulpflegschaftsvorsitzende der Grundschulen e Verwaltung. Mit Blick auf begrenzte Personalressourcen wurde gleichzeitig festgelegt, dass für das Jahr 2015 insgesamt 2 Stadtbezirke bzw. Stadtteile umgesetzt werden; dies sind der Stadtbezirk Hiltrup (Auftaktgespräch am 28.04.2015) und der Stadtteil Gievenbeck (Auftaktgespräch avisiert für das IV. Quartal 2015). Ein weiterer Stadtteilprozess kann erst dann beginnen, wenn einer der beiden genannten Prozesse abgeschlossen ist. Dies wird nach dem aktuellen Stand der Dinge frühestens im I. Quartal 2016 der Fall sein. Eine Entscheidung, welcher Stadtbezirk bzw. Stadtteil für den Bereich der Grundschulentwicklung dann folgen soll, ist als Prioritätensetzung zu Beginn des Jahres 2016 zu treffen. Der vorliegende Antrag der BV-Nord wird in die Auswahlentscheidung miteinbezogen. Diese Hinweise beziehen sich explizit auf die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen auf Grundlage der aktualisierten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020. Für die weiterführenden städtischen Schulen hat noch keine Anpassung der Prognosen stattgefunden. Im Hinblick auf die längere Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der SEK | und SEK II im Vergleich zum Primarbereich soll für diese Schulen der neue Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 genutzt werden. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit die Rahmenbedingungen für diese neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose. Ziel der Veröffentlichung ist das IN/IV. Quartal 2016. Die It. Antrag A-N/0018/2015 gewünschte Betrachtung der schulischen Entwicklung des Schulzentrums Kinderhaus kann daher fachlich abgesichert erst im Jahre 2017 erfolgen, wenn aufbauend auf der weiteren Entwicklung im Stadtgebiet Münster (z.B. Start der 2. städtischen Gesamtschule) das Elternwahlverhalten in den nächsten Anmeldeverfahren ausgewertet und mit der Schülerzahlentwicklung bis zum Jahr 2025 hinterlegt wird. Erst auf dieser Grundlage können weitreichende Entscheidungen für Investitionen getroffen werden. Aus Sicht der Verwaltung können formulierte Bedarfe der Schulen im Schulzentrum Kinderhaus aktuell daher nur im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes geprüft und bewertet werden. Diese Einschränkung für die weiterführenden Schulen gilt allerdings für das gesamte Stadtgebiet. gez. Ehling
A-N-0018-2015-Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus.
2047 Zeichen
A-N/0018/2015 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 18.05.2015 A n t r a g : Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen Bedarfe (u.a. Raumbedarfe) im Rahmen der zusätzlichen Aufgaben (G9, Inklusion, wachsender OGS, etc.) im Schulzentrum Kinderhaus vorhanden sind bzw. entstehen. Für die aufzuzeigenden Bedarfe sind auch die entstehenden Kosten zu ermitteln. Begründung: Die auf die Schulen im Schulzentrum (Gymnasium, Realschule und Grundschule) zukommenden neuen Aufgaben wie steigende Schülerzahlen im Grundschulbereich, Inklusion etc. erfordern ein verändertes Raumkonzept. Die drei Schulen haben zusätzliche Raumbedarfe (u.a. auch Differenzierungsräume) in den Bereichen Inklusion und den Ganztagsangeboten. Auch werden weitere Beratungsräume benötigt. Darüber hinaus werden im Gymnasium Klassenräume für die neue Jahrgangsstufe 10 (G9 neu) gebraucht. Die genannten Punkte sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, da z.B. im Gymnasium auch im Unterrichtungsbereich Werken und Hauswirtschaft Lücken für Inklusionsklassen zu schließen sind . Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Sauerwald Abbing und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0018/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37