Mandari Insight

A-N/0018/2015

Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus

Antrag an die BV Nord 01.06.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2015, TOP 5.2

Stellungnahme A-N-0018-2015

· application/pdf

Ansehen

A-N-0018-2015-Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus.

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme A-N-0018-2015

3903 Zeichen

40.10.0001 24.08.2015
Watermann 4010

Bezirksverwaltung
Münster-Nord

über

Herrn Stadtrat Paal

nachrichtlich
Amt für Immobilienmanagement
über

Herrn Stadtrat Peck

Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen
Veränderungen anpassen“
Antrag Ifd. Nr. A-N/0018/2015 „Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus“

Beide Anträge greifen die schulische Entwicklung im Stadtgebiet Münster-Nord auf und bitten die
Verwaltung, aktuelle und zukünftige Raumbedarfe im Rahmen zusätzlicher und veränderter
Anforderungen an Schule darzustellen.

Der Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen
Veränderungen anpassen“ ist hierbei etwas weiter gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf das
Schulzentrum Kinderhaus, sondern auf alle Schulen des Bezirkes und schlägt als Arbeitsform einen
Workshop-Prozess mit allen relevanten Akteuren vor.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zielrichtung beider Anträge nachvollziehbar und zu begrüßen.

Im Rahmen der politischen Diskussion zur Vorlage V/0111/2015/1 „Schülerprognose für die
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ hat der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.04.2015 bestätigt, dass zukünftig für die
Schulentwicklungsplanung der Grundschulen stadtbezirksbezogen ein offenes Diskussionsforum
gewählt wird.

Folgender Teilnehmerkreis wurde konsensual festgelegt:
e  Ältestenrat der jeweiligen BV einschl. BezirksbürgermeisterIn
e  schulpolitische SprecherInnen
e  jugendpolitische SprecherInnen
e  Schulleitungen der Grundschulen

e  Schulpflegschaftsvorsitzende der Grundschulen
e Verwaltung.

Mit Blick auf begrenzte Personalressourcen wurde gleichzeitig festgelegt, dass für das Jahr 2015
insgesamt 2 Stadtbezirke bzw. Stadtteile umgesetzt werden; dies sind der Stadtbezirk Hiltrup
(Auftaktgespräch am 28.04.2015) und der Stadtteil Gievenbeck (Auftaktgespräch avisiert für das IV.
Quartal 2015).

Ein weiterer Stadtteilprozess kann erst dann beginnen, wenn einer der beiden genannten Prozesse
abgeschlossen ist. Dies wird nach dem aktuellen Stand der Dinge frühestens im I. Quartal 2016 der
Fall sein.

Eine Entscheidung, welcher Stadtbezirk bzw. Stadtteil für den Bereich der Grundschulentwicklung
dann folgen soll, ist als Prioritätensetzung zu Beginn des Jahres 2016 zu treffen. Der vorliegende

Antrag der BV-Nord wird in die Auswahlentscheidung miteinbezogen.

Diese Hinweise beziehen sich explizit auf die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen auf
Grundlage der aktualisierten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020.

Für die weiterführenden städtischen Schulen hat noch keine Anpassung der Prognosen
stattgefunden. Im Hinblick auf die längere Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der SEK |
und SEK II im Vergleich zum Primarbereich soll für diese Schulen der neue Prognosezeitraum bis zum
Jahr 2025 genutzt werden. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit die Rahmenbedingungen für diese
neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose. Ziel der Veröffentlichung ist das IN/IV. Quartal 2016.

Die It. Antrag A-N/0018/2015 gewünschte Betrachtung der schulischen Entwicklung des
Schulzentrums Kinderhaus kann daher fachlich abgesichert erst im Jahre 2017 erfolgen, wenn
aufbauend auf der weiteren Entwicklung im Stadtgebiet Münster (z.B. Start der 2. städtischen
Gesamtschule) das Elternwahlverhalten in den nächsten Anmeldeverfahren ausgewertet und mit der
Schülerzahlentwicklung bis zum Jahr 2025 hinterlegt wird. Erst auf dieser Grundlage können
weitreichende Entscheidungen für Investitionen getroffen werden.

Aus Sicht der Verwaltung können formulierte Bedarfe der Schulen im Schulzentrum Kinderhaus

aktuell daher nur im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes geprüft und bewertet werden. Diese
Einschränkung für die weiterführenden Schulen gilt allerdings für das gesamte Stadtgebiet.

gez.

Ehling

A-N-0018-2015-Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus.

2047 Zeichen

A-N/0018/2015 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 18.05.2015 
A n t r a g : 
 
 
 
Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus  
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen Bedarfe (u.a. Raumbedarfe) im 
Rahmen der zusätzlichen Aufgaben (G9, Inklusion, wachsender OGS, etc.) im Schulzentrum 
Kinderhaus vorhanden sind  bzw. entstehen. 
Für die aufzuzeigenden Bedarfe sind auch die entstehenden Kosten zu ermitteln. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die auf die Schulen im Schulzentrum (Gymnasium, Realschule und Grundschule) 
zukommenden neuen Aufgaben wie steigende Schülerzahlen im Grundschulbereich, 
Inklusion etc. erfordern ein verändertes Raumkonzept. Die drei Schulen haben zusätzliche 
Raumbedarfe (u.a. auch Differenzierungsräume) in den Bereichen Inklusion und den 
Ganztagsangeboten. Auch werden weitere Beratungsräume benötigt. Darüber hinaus werden 
im Gymnasium Klassenräume für die neue Jahrgangsstufe 10 (G9 neu) gebraucht.  
Die genannten Punkte sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, da z.B. im 
Gymnasium auch im Unterrichtungsbereich Werken und Hauswirtschaft Lücken für 
Inklusionsklassen zu schließen sind 
. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Sauerwald  Abbing  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0018/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
01.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37