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3976/2024

Förderprogramm Digitales Baupotentialregister

Mitteilung Ausschuss 20.01.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 – Förderaufruf des BMWSB zur Teilnahme am Förderprogramm

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2025 
 3976/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 20.01.2025 
Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 
Digitalisierungsausschuss 27.01.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
 
Förderprogramm Digitales Baupotentialregister 
1) Förderaufruf

2 
 
Im August 2024 wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau-
wesen (BMWSB) der Förderaufruf zur „Einrichtung und Erprobung eines Baupotential-
registers in Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungs-
märkten“ gestartet. Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines automatisier-
ten (KI-gestützten) Erhebungsverfahren zur flächendeckenden Identifizierung von In-
nenentwicklungspotentialen und die einheitliche Aufbereitung von Daten in einem öf-
fentlich zugänglichen digitale n Baupotentialregister, welches aktuelle Informationen 
bzgl. planungsrechtlicher Grundlagen und Bebaubarkeit enthält.  
Neben Sachkosten für Hard- und Software werden u. a. Schulungen von Mitarbeitenden 
und der Einkauf von Grundlageninformationen bzw. die Beauftragung Dritter mit weite-
ren Leistungen gefördert. Es können bis zu 12 Kommunen mit je 150.000 Euro bis ma-
ximal 800.000 Euro gefördert werden, wovon der Eigenanteil der jeweiligen Kommunen 
bei mind. 10 Prozent liegt. Dabei müssen alle notwendigen Maßnahmen innerhalb des 
Förderzeitraums vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 abgeschlossen werden. 
Das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Projekt-
leitung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik) will diesen Förderaufruf nutze n, um 
mehr Flächenpotentiale im unbeplanten Innenbereich zu aktivieren und neue Wege bei 
der Digitalisierung von Daten und Automatisierung von Prozessen zu gehen. Am 
20.09.2024 hat sich die Stadt Köln mit einer aussagekräftigen Interessenbekundung auf 
das Förderprogramm des BMWSB beworben und hat am 18.11.2024 eine positive 
Rückmeldung vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR) bzgl. der 
Auswahl als Modellkommune für das Förderprogramm erhalten. Am 05.12.2024 wurde 
der formale Zuwendungsantrag beim BBSR eingereicht und am 13.12.2024 der Zuwen-
dungsbescheid erteilt. 
2) Bedeutung eines Digitalen Baupotentialregisters für die Stadt Köln 
Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt. Die aktu-
elle Wohnungsmarktkrise verschärft diese Ausgangslage weiter. Vor diesem Hinter-
grund ist die Befassung mit den verfügbaren Baupotentialen der Innenentwicklung bzw. 
im unbeplanten Innenbereich ein wichtiges Handlungsfeld für die Stadt Köln. Aus den 
Erfahrungswerten der Vergangenheit zum Bau lückenprogramm gibt es verschiedene 
Erkenntnisse zu den Herausforderungen und Hemmnissen bei der Aktivierung von In-
nenentwicklungspotentialen. Ebenso wird die Chance in einer gezielten Befassung un-
ter Einbeziehung neuer, weiterentwickelter digitaler und te chnologischer Instrumente 
(Automatisierung von Geoinformationsprozessen, Einsatz Künstliche Intelligenz) bei 
der automatisierten Identifikation dieser Baupotentiale (Baulücken, Aufstockungspoten-
tiale und Mindernutzungen der Fläche), welche mit einer Prozes sbeschleunigung bei 
unterschiedlichen Aufgaben der Verwaltung einhergeht. Zur Umsetzung einer langfris-
tigen und wirkungsvollen Aktivierungsstrategie von Innenentwicklungspotenzialen 
kommt der Einrichtung eines digitalen Baupotentialregisters als Instrument zur Hebung 
von baulichen Potenzialen im Siedlungsinnenbereich daher eine zentrale Bedeutung 
zu. 
3) Umsetzung des Digitalen Baupotentialregisters 
Die Umsetzung des Förderprogramms bedarf eine dezernatsübergreifende Zusammen-
arbeit zwischen den Fachbereichen fü r Stadtentwicklung, Geoinformationsverarbei-
tung, Bauaufsicht, Stadtplanung, Recht und Datenschutz, wobei das Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik die Projektleitung übernehmen wird. Die Umsetzung des digitalen

3 
 
Baupotentialregisters ist für den gesamten Förderzeitraum im Kalenderjahr 2025 einge-
plant und unterteilt sich in vier Arbeitspakete: 
- Arbeitspaket 1 - Konzeptionelle Überlegungen und Projektmanagement: 
Festlegung von Zuständigkeiten, Zielsetzungen und Zeitplan sowie die Festle-
gung von inhaltlichen Pa rametern mit den beteiligten Fachdienststellen und die 
Durchführung von Vergaben an Dritte 
- Arbeitspaket 2 - Identifizierung von Baupotentialen:  
Erarbeitung einer geodatengestützten Methodik zur automatisierten (u. a. KI-ge-
stützten) Identifizierung von the oretischen Baupotentialen (Baulücken, Aufsto-
ckungspotentiale und Mindernutzungen der Fläche) 
- Arbeitspaket 3 - Bewertung von Baupotentialen:  
Weitere fachliche und planungsrechtliche Qualifizierung der zuvor ermittelten 
theoretischen Baupotentiale in Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern 
- Arbeitspaket 4 - Kommunikationsstrategie:  
Erarbeitung einer Strategie zur datenschutzkonformen Veröffentlichung der Er-
gebnisse, Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie sowie der fachlichen Be-
gleitung von öffentlichen Inf ormationsveranstaltungen und Berichterstattung in 
allen relevanten politischen Gremien 
Nach Abschluss der Förderlaufzeit wird die Verwaltung das Baupotentialregister mit 
bestehenden Personal beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik fortführen. 
Gez. Haack 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Förderaufruf des BMWSB zur Teilnahme am Förderprogramm

Anlage 1 – Förderaufruf des BMWSB zur Teilnahme am Förderprogramm

19845 Zeichen

Seite 1 von 7 
 
 
 
 
 
Förderaufruf 
Einrichtung und Erprobung eines Baupotentialregisters  
in Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten 
Wohnungsmärkten 
 
 
 
1. Hintergrund und Zielsetzung 
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vertreten durch das 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), beabsichtigt, Städte und Gemeinden bei 
der modellhaften Vorbereitung, Einführung und Erprobung von digitalen Baupotentialregistern (BPR) 
mit einer Förderung zu unterstützen. Mit diesem Förderaufruf wird eine Vereinbarung im 
Koalitionsvertrag umgesetzt, die Kommunen bei der Einführung von Potentialflächenregistern zu 
unterstützen. Damit soll dem Bedarf an schnell und einfach verfügbaren Informationen zu 
bebaubaren Grundstücken für den Wohnungsneubau insbesondere in wachsenden Regionen mit 
erhöhtem Wohnraumbedarf und angespannten Wohnungsmärkten Rechnung getragen werden. 
Zahlreiche Städte und Gemeinden verfügen mittlerweile über detaillierte Grundlagenerhebungen 
und ein Monitoring zu ausgewiesenen Wohnungsbauflächen und Innenentwicklungspotentialen 
unterschiedlicher Lage, Größenordnung und Bebaubarkeit. Dazu gehören auch Baulückenkataster 
und zum Teil auch erfasste sogenannte Gebäudepotentiale wie z.B. bei Gebäuden mit der 
Möglichkeit von Dachgeschossausbauten bzw. Aufstockungen oder bei mindergenutzten 
Grundstücken. Diese Baupotentiale werden in den einzelnen Kommunen je nach vorliegenden 
Erhebungen, dem bestehenden Bedarf an konkreten Informationen und den bereits vorhandenen 
Planungsgrundlagen sowie den GIS-Systemen in unterschiedlicher Weise erhoben, systematisiert, 
aktualisiert und ausgewiesen sowie der Öffentlichkeit und potenziellen Bauwilligen/Investoren zur 
Verfügung gestellt. 
Auch mehrere Länder und Regionalverbände haben mit unterschiedlicher Zielrichtung, Reichweite 
und Methodik digital verfügbare Tools zu Innenentwicklungs- und Flächenpotentialen aufgebaut, die 
in bestimmten Regionen, Städten und Gemeinden bereits für die Identifizierung konkreter 
Bebauungsmöglichkeiten genutzt werden (können). 
Diese gewachsene Vielfalt hat ihre guten Gründe; allerdings ist auch zu beobachten, dass derartige 
Baupotentiale nicht immer vollständig flächendeckend, auf alle Segmente bezogen und nicht immer 
aktuell erfasst und ausgewiesen werden. Zudem sind nur teilweise die für eine mögliche Bebauung 
relevanten Informationen mit den Flächen verknüpft und zugänglich.

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Vor diesem Hintergrund gewinnen KI-gestützte und mit Hilfe von automatisierten 
Erhebungsverfahren gewonnene Informationen zu bebaubaren Flächen und Gebäudepotentialen 
insbesondere in der Innenentwicklung und im unbeplanten Innenbereich an Bedeutung, auch weil 
damit leichter eine weitgehend flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Erfassung möglich ist. 
Diese Verfahren sollen deshalb im Rahmen von Modellvorhaben bei interessierten Kommunen 
eingeführt, erprobt und im Hinblick auf eine anwenderorientierte Nutzung und weitere Verbreitung 
weiterentwickelt werden. Anwender bzw. Adressaten eines BPR sind vorrangig die Kommunen 
selbst. Die Register sind jedoch auch für Eigentümer und weitere Interessierte wie der 
Immobilienwirtschaft wichtig. 
Als „Digitale Baupotentialregister“ (BPR) im Sinne dieses Förderaufrufs werden damit verstanden: 
 Einheitlich aufbereitete, öffentlich zugängliche und aktualisierte Informationen zu Flächen 
und Grundstücken, in Form einer kartografischen Darstellung sowie einer Datenbank, welche 
die wesentlichen Informationen zur planungsrechtlichen Situation und zur Bebaubarkeit der 
Grundstücke enthalten, um insbesondere für Flächen, die noch nicht oder nur mindergenutzt 
bebaut sind, Baupotentiale sichtbar zu machen. 
 Diese Baupotentiale umfassen nicht den Außenbereich, sondern flächendeckend den 
unbeplanten Innenbereich, aber auch Potentiale mit bestehendem Baurecht in 
Bebauungsplänen. Im Einzelfall können aber auch Potentiale ohne oder mit anzupassendem 
Baurecht, also mit Überplanungserfordernis, mit einbezogen werden. Weiterhin kann im 
Einzelfall eine Eingrenzung auf bestimmte räumliche Teilbereiche erfolgen. 
 Zu den Baupotentialen gehören auch Gebäude, die aufgrund ihrer Bauweise und der 
möglichen Nutzung vergleichbarer Wohngebäude (in der Umgebung) eine Erweiterung der 
Wohnnutzung durch die Aufstockung oder den Dachgeschossausbau potenziell ermöglichen 
(Gebäudepotentiale). 
 Zusätzlich müssen Erfassung und laufende Aktualisierung der o.g. Informationen digital und 
mit Hilfe von automatisierten Verfahren erfolgen, wobei die Integration bestehender 
Informationsgrundlagen und Einzeldaten ausdrücklich mit umfasst ist. 
 In einem BPR sollten die Grundstücke möglichst auf Basis einer Vorbewertung und/oder 
Priorisierung durch die Kommune dargestellt werden, so dass zumindest grundsätzlich eine 
Information über eine planungsrechtlich zulässige Wohnbebauung verfügbar ist (z. B. 
Angaben über § 34 BauGB oder Bebauungsplan).  
 
2. Gegenstand der Förderung 
Gegenstand der Förderung sind die Erarbeitung eines Konzeptes, die modellhafte Vorbereitung und 
Einführung eines langfristigen und förderunabhängigen Betriebs von digitalen, KI-gestützten 
Baupotentialregistern. Damit können grundsätzlich verschiedene Phasen und Aufgaben sowie 
verschiedene Komponenten von Baupotentialregistern gefördert werden: 
 
Bestandsaufnahme: 
 Erhebung von Grundlageninformationen zu den einzelnen Flächen und Potentialen sowie 
fachliche und technische Aufbereitung von zu erhebenden Informationen zu den einzelnen 
Potentialen 
 Integration von vorhandenen Daten und Systemen, Verknüpfung mit bestehenden GIS-
Anwendungen und Informationen 
 Planerische Auswahl und Bewertung der einzelnen Potentiale im Hinblick auf grundsätzliche 
Aussagen zu Planungsabsichten und -grundlagen, Bebaubarkeit sowie zu Einzelfragen und 
bestehenden Restriktionen

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 Konzeptionelle Vorarbeiten für die Einführung von KI-gestützten Erhebungsinstrumenten und 
Baupotentialregistern 
 
Umsetzung, Betrieb und Dokumentation: 
 Technische Implementation der gewählten Lösungen inklusive z.B. erforderlicher 
Lizenzgebühren  
 Betrieb der Systeme und BPR während der Laufzeit der Förderung 
 Schulung von Mitarbeitenden 
 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Ansprache von Eigentümern und Investoren im Hinblick 
auf die Mitwirkung und Nutzung von BPR 
 Dokumentation der Einführung und Nutzung der BPR, Berichtslegung für das BBSR 
 Mitwirkung an Austauschformaten beim BBSR gemeinsam mit allen Modellvorhaben 
(Wissenstransfer) 
 
Förderfähig sind damit grundsätzlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit den o.g. Aufgaben 
und Arbeitsschritten beim Aufbau und in der Erprobung von BPR während des Förderzeitraums 
entstehen. Auch die Weiterentwicklung bereits bestehender BPR und -Systeme ist förderfähig; die 
förderfähigen Ausgaben umfassen im Einzelnen: 
 Kosten für Leistungen Dritter (Systemanbieter für IT-/KI-Lösungen sowie Anbieter von BPR-
Gesamtlösungen, Planungsbüros, Gutachter etc.) in verschiedenen Phasen 
 Personalausgaben bei den geförderten Kommunen, sofern diese im unmittelbaren 
Zusammenhang mit der Einführung und Erprobung von BPR entstehen und sich nicht auf 
vorhandenes Stammpersonal beziehen (Ausnahme: Freistellung für BPR) 
 Sachausgaben (u.a. für die Beschaffung von IT, Lizenzgebühren) 
 Gebühren und Entgelte im Zusammenhang mit der Einholung von Informationen zu 
einzelnen Grundstücken und Sachverhalten 
 Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz für die Teilnahme an Austauschformaten 
des BBSR gemeinsam mit anderen Modellvorhaben 
Für Leistungen Dritter gilt: Soweit auf die Vergabe von Aufträgen die Vorschriften des vierten Teils 
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden sind, weil die jeweiligen 
Auftragswerte die Schwellenwerte (§ 106 GWB) nicht erreichen oder nicht überschreiten, sind bei 
der Vergabe von Aufträgen die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des 
Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten (Ziff. 3 ANBest-Gk). 
Zuwendungen können nur für Maßnahmen bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. 
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. 
 
3. Umfang und Ablauf der Förderung, Fördervoraussetzungen 
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände mit 
erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten. Dies umfasst auch 
Samtgemeinden (Niedersachsen) und Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, 
Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse in anderen 
Bundesländern. Jede Kommune kann nur eine Interessenbekundung einreichen. 
Für den Bundeshaushalt 2025 sind für das „Modellprojekt Baupotentialregister“ Fördermittel in Höhe 
von bis zu 2.000.000 € vorgesehen. Diese stehen jedoch noch unter Haushaltsvorbehalt. Der 
Förderzeitraum beginnt somit frühestens am 01.01.2025 und endet spätestens am 31.12.2025. Bis zu

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diesem Endzeitpunkt müssen die geförderten Maßnahmen abgeschlossen sein; eine Fortführung der 
Baupotentialregister ab 2026 ist nur mit eigenen Mitteln der Kommunen möglich. 
Die Förderung wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung im Wege einer nicht rückzahlbaren 
Zuwendung gewährt. Die Höhe der möglichen Bundeszuwendung ist abhängig vom jeweiligen 
Konzept und Bedarf und beträgt mindestens 150.000 € bis maximal 800.000 €; die Bemessung der 
Bundeszuwendung erfolgt zudem in Abhängigkeit von der Anzahl der für die Modellvorhaben 
geeigneten Kommunen. Es ist vorgesehen, insgesamt bis zu 12 Kommunen zu fördern. 
Der Eigenanteil der Kommune beträgt einheitlich 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 
Dieser kann ganz oder in Teilen durch den Nachweis eigener Personalausgaben (speziell für das BPR) 
geleistet werden. 
Fördervoraussetzung ist, dass dem Bund ein einfaches, übertragbares, unwiderrufliches, zeitlich und 
räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an neu entwickelter Software oder 
sonstigen Ergebnissen im Rahmen des geförderten Zuwendungszwecks eingeräumt wird. Der 
Zuwendungsgeber ist berechtigt, über Ergebnisse im Rahmen der Zuwendung in der Öffentlichkeit zu 
berichten, Daten und Ergebnisse zu veröffentlichen sowie Erfahrungen und Ergebnisse aus der 
Maßnahme für seine Aufgaben zu nutzen; er kann seine Veröffentlichungsrechte auch Dritten 
übertragen. Digitale Dokumente müssen den Richtlinien zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefrei-
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. 
Der Bund gewährt für die Durchführung der nach dem „Modellprojekt Baupotentialregister“ zu 
fördernden Kommunen Zuwendungen nach Maßgabe dieses Förderaufrufs und folgender 
Regelungen in der zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung: 
 §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu erlassenen Allgemeinen 
Verwaltungsvorschriften 
 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an 
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk); 
diese werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide 
 §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) 
 
Der Förderempfänger wird mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet: 
 auf die besondere Förderung durch den Bund hinzuweisen, 
 die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzugestalten, 
 ein einfaches Nutzungsrecht zugunsten des Bundes an neu entwickelter Software (siehe 
oben) einzuräumen, 
 ggf. seine Maßnahmen im Rahmen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen 
des Modellprojekts vorzustellen. 
Weitere Verpflichtungen und Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 
 
Zeitplan 
Veröffentlichung Projektaufruf 07.08.2024 
Ende der Abgabefrist Interessenbekundungen 20.09.2024 
Vorauswahl Projektvorschläge (Stufe 1) September/Oktober 2024 
Fachliche Bewertung und Auswahlsitzung (Stufe 2) Oktober 2024 
Finale Entscheidung und Aufforderung zum 
Zuwendungsantrag (Stufe 3) 
Oktober/November 2024

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Qualifizierung der Zuwendungsanträge und Erstellung 
Zuwendungsbescheide 
November/Dezember 2024 
Laufzeit der Modellvorhaben max. 01.01.2025 bis 31.12.2025 
 
4. Auswahl der Modellvorhaben  
Insgesamt werden für die modellhafte Erprobung digitaler BPR bis zu 12 Kommunen gefördert.  
Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch das BBSR in Zusammenarbeit mit dem BMWSB und 
mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände in einem dreistufigen Auswahlprozess: 
 
Stufe 1: Förderaufruf und Interessenbekundung  
Der Förderaufruf wird gemeinsam mit einem standardisierten Erhebungsbogen auf den 
Internetseiten des BBSR veröffentlicht. Zudem wird der Förderaufruf über die kommunalen 
Spitzenverbände potenziell interessierten Städten und Gemeinden weitergeleitet und es kann bei 
Bedarf zudem eine gezielte Ansprache einzelner Städte und Gemeinden erfolgen.  
In einer ersten Stufe werden die einzureichenden Interessenbekundungen (Erhebungsbogen) einer 
formalen und fachlichen Vorprüfung durch das BBSR und das BMWSB unterzogen. In diesem Schritt 
erfolgt ein Votum betreffend die grundsätzliche Eignung des Projekts zur endgültigen Auswahl und in 
diesem Kontext auch eine grobe Festlegung der Anzahl der zu fördernden Kommunen (maximal 12). 
Hierfür werden die in der Interessenbekundung ermittelten Grundlageninformationen nach 
bestimmten Kriterien herangezogen  siehe unten zu Mindestangaben und Kriterien Stufe 1. 
Die einzureichenden Interessenbekundungen (Projektvorschläge) müssen soweit konkretisiert sein, 
dass sie eine Vorauswahl (u.a. im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten und die verbindliche Zusage 
einer Mitwirkung) und eine zügige Bescheidung nach endgültiger Auswahl ohne umfangreiche 
Nachqualifikation ermöglichen. Auf eine Umsetzbarkeit innerhalb der bestehenden Zeitlinie wird ein 
besonderes Augenmerk gerichtet. 
 
Stufe 2: Auswahlsitzung und fachliche Bewertung  
Die in der ersten Stufe als grundsätzlich geeignet bewerteten Kommunen werden in einer zweiten 
Stufe zur Teilnahme an einer Auswahlsitzung (digital oder Präsenz) eingeladen, bei der die jeweiligen 
Projektvorschläge und deren konkrete Umsetzung im Zusammenwirken der Akteure vorgestellt 
werden. Zeitnah nach Vorstellung der Projektvorschläge erfolgt eine abschließende fachliche 
Bewertung durch das Auswahlgremium. 
 
Stufe 3: Aufforderung zur Antragstellung, Antragsprüfung und endgültige Auswahl  
Die ausgewählten Kommunen werden zur Einreichung eines Zuwendungsantrags beim BBSR 
aufgefordert. Die endgültige Auswahl der geförderten Kommunen erfolgt nach Prüfung der 
Antragsunterlagen und der damit verbundenen erforderlichen formalen Nachweise. 
 
5. Einzureichende Unterlagen und Auswahlkriterien 
Für die Stufe 1 ist eine Interessenbekundung in einem standardisierten Formular mit den formalen 
Angaben und einem konkreten Projektvorschlag für den Aufbau und die Erprobung eines BPR beim

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BBSR per Email unter bpr.bbsr@bbr.bund.de (max. 10 MB) einzureichen. Der auszufüllende 
Erhebungsbogen ist online abrufbar unter: 
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/_node.html  
Zu den formalen und inhaltlichen Mindestangaben der Interessenbekundung gehören: 
 Angaben zur Kommune inklusive Darlegung eines erhöhten Wohnraumbedarfs bzw. 
angespannten Wohnungsmarkts (zum Beispiel Bevölkerungsentwicklung, Bedarf an 
Wohnungsneubau, ggf. Ausweisung eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 
§ 201a BauGB, Einstufung nach Mietenstufen für die Wohnraumförderung oder andere 
vergleichbare Gebietskulissen) und generelle Einschätzung zu Umfang und Bedeutung von 
Potentialen der Innenentwicklung 
 falls vorhanden: Angaben zu bestehenden Flächenpotentialerhebungen, deren Charakter, 
Inhalten und räumlicher Geltung 
 Darstellung des mit dem Projekt zu bearbeitenden BPR nach vorgesehenem räumlichem 
Zuschnitt (gesamtes Stadt- oder Gemeindegebiet oder ausgewählte Teil-/Handlungsräume, 
z.B. nur Innenbereich, nur unbeplanter Innenbereich) 
 Charakterisierung des vorgesehenen BPR nach Hauptarbeitsschritten/Phasen (Es können 
einzelne Phasen und Aufgaben als auch alle Komponenten von Baupotentialregistern 
gefördert werden.): 
a) Konzeptionelle Vorarbeiten 
b) technisch-organisatorische Implementation 
c) Überführung vorhandener Daten und Systemkomponenten 
d) Ausbau und Weiterentwicklung vorhandener BPR 
e) Erprobung im Betrieb und Dokumentation der Nutzung unter besonderer Berücksichtigung 
von KI-Anwendungen und automatisierter Verfahren 
 Überblick über die geplanten Maßnahmen des Vorhabens mit Angaben zu den erwarteten 
Gesamtkosten und einem Zeitplan 
 Geplante Laufzeit des Vorhabens und Angaben zur Weiterführung des BPR nach Ablauf der 
Bundesförderung 
 Benennung der zuständigen und federführend verantwortlichen Stellen und Mitarbeitenden 
bei der Kommune; ein Verweis auf Dienstleister ist nicht ausreichend 
 Darstellung der weiteren für den Aufbau und die Erprobung der BPR vorgesehenen Akteure 
im Überblick  
 Ansatz/Konzept zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange (z. B. bei vorgesehener 
Nutzung durch Dritte) 
 Nachweis der zu leistenden Eigenanteile 
 Ratsbeschluss oder Beschluss der zuständigen Ausschüsse oder mindestens Schreiben des 
zuständigen Dezernates mit verbindlicher Erklärung der Mitwirkung an den Modellvorhaben 
und zur Umsetzung des Vorhabens. 
Die Angaben aus der Interessenbekundung können im Falle der Auswahl für den Zuwendungsantrag 
(Auswahlverfahren Stufe 3) mitverwendet werden. 
 
Auswahlkriterien für die erste Stufe 
Für die Vorbewertung der eingehenden Interessebekundungen (Projektvorschläge für BPR) werden 
unter anderem folgende Kriterien herangezogen: 
 Erfüllung der formalen Kriterien 
 Anwender- und Nutzerorientierung des BPR insbesondere für potenzielle 
Bauherren/Investoren; Zugänglichkeit für Dritte und die Öffentlichkeit; Integration in das 
kommunale Digital-System (keine Insellösung)

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 Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts, Bedarf und zu erwartender Mehrwert gegenüber 
vorliegenden BPR bzw. vergleichbaren Informationsgrundlagen und Angeboten in den 
jeweiligen Kommunen 
 Gehört zum Konzept eine vorhandene oder im Projekt vorgesehene planerische (Vor-) 
Bewertung der auszuweisenden BPR-Potentiale? 
 Nutzung von automatisierten und KI-Anwendungen; digitalisierte Erfassung und 
Bereitstellung für Dritte 
 Bausteine und räumliche/sachliche Reichweite der BPR 
 Anschluss- und Integrationsfähigkeit an bestehende Informationsgrundlagen und Systeme 
(u.a. GIS, Baugenehmigungsbehörde, XPlanung) 
 Mögliche Erprobung der Systeme in der Betriebsphase 
 Mitwirkungsbereitschaft und Umsetzbarkeit 
 Konzept und Finanzierung des Betriebs nach Auslauf der Bundesförderung 
 
Auswahlkriterien für die zweite Stufe 
Die endgültige Auswahl erfolgt im Wesentlichen anhand der o.g. Kriterien für die 1. Stufe und im 
Rahmen einer Auswahlsitzung (siehe oben). Dabei werden verschiedene weitere Gesichtspunkte im 
Gesamtbild der eingegangenen Vorschläge mit hinzugenommen und mit einer entsprechenden 
Gewichtung bewertet: 
 Konsistenz und Umsetzbarkeit des Projektvorschlags (auch im Hinblick auf etwaigen 
Qualifikationsbedarf) 
 Nutzerorientierung 
 Inhaltliches und methodisches Gesamtkonzept und Typen/Phasen von BPR 
 Vorgesehene Akteurskonstellation beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung sowie der 
Nutzung von BPR 
 Räumliche Verteilung insbesondere nach Städte- und Gemeindegrößen und typen 
 
Im Anschluss (Stufe 3) erfolgen Aufforderung zur Antragsstellung, Prüfung der Zuwendungsanträge 
und Bescheiderstellung. 
 
Der Förderaufruf tritt mit der Veröffentlichung im Internet am 07.08.2024 auf www.bbsr.bund.de 
in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

20.01.2025 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2025 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3976/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2025
Erstellt
13.12.2024 13:52