3976/2024
Förderprogramm Digitales Baupotentialregister
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152/2 Vorlagen-Nummer 15.01.2025 3976/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 20.01.2025 Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 Digitalisierungsausschuss 27.01.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Förderprogramm Digitales Baupotentialregister 1) Förderaufruf 2 Im August 2024 wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau- wesen (BMWSB) der Förderaufruf zur „Einrichtung und Erprobung eines Baupotential- registers in Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungs- märkten“ gestartet. Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines automatisier- ten (KI-gestützten) Erhebungsverfahren zur flächendeckenden Identifizierung von In- nenentwicklungspotentialen und die einheitliche Aufbereitung von Daten in einem öf- fentlich zugänglichen digitale n Baupotentialregister, welches aktuelle Informationen bzgl. planungsrechtlicher Grundlagen und Bebaubarkeit enthält. Neben Sachkosten für Hard- und Software werden u. a. Schulungen von Mitarbeitenden und der Einkauf von Grundlageninformationen bzw. die Beauftragung Dritter mit weite- ren Leistungen gefördert. Es können bis zu 12 Kommunen mit je 150.000 Euro bis ma- ximal 800.000 Euro gefördert werden, wovon der Eigenanteil der jeweiligen Kommunen bei mind. 10 Prozent liegt. Dabei müssen alle notwendigen Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 abgeschlossen werden. Das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Projekt- leitung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik) will diesen Förderaufruf nutze n, um mehr Flächenpotentiale im unbeplanten Innenbereich zu aktivieren und neue Wege bei der Digitalisierung von Daten und Automatisierung von Prozessen zu gehen. Am 20.09.2024 hat sich die Stadt Köln mit einer aussagekräftigen Interessenbekundung auf das Förderprogramm des BMWSB beworben und hat am 18.11.2024 eine positive Rückmeldung vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR) bzgl. der Auswahl als Modellkommune für das Förderprogramm erhalten. Am 05.12.2024 wurde der formale Zuwendungsantrag beim BBSR eingereicht und am 13.12.2024 der Zuwen- dungsbescheid erteilt. 2) Bedeutung eines Digitalen Baupotentialregisters für die Stadt Köln Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt. Die aktu- elle Wohnungsmarktkrise verschärft diese Ausgangslage weiter. Vor diesem Hinter- grund ist die Befassung mit den verfügbaren Baupotentialen der Innenentwicklung bzw. im unbeplanten Innenbereich ein wichtiges Handlungsfeld für die Stadt Köln. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit zum Bau lückenprogramm gibt es verschiedene Erkenntnisse zu den Herausforderungen und Hemmnissen bei der Aktivierung von In- nenentwicklungspotentialen. Ebenso wird die Chance in einer gezielten Befassung un- ter Einbeziehung neuer, weiterentwickelter digitaler und te chnologischer Instrumente (Automatisierung von Geoinformationsprozessen, Einsatz Künstliche Intelligenz) bei der automatisierten Identifikation dieser Baupotentiale (Baulücken, Aufstockungspoten- tiale und Mindernutzungen der Fläche), welche mit einer Prozes sbeschleunigung bei unterschiedlichen Aufgaben der Verwaltung einhergeht. Zur Umsetzung einer langfris- tigen und wirkungsvollen Aktivierungsstrategie von Innenentwicklungspotenzialen kommt der Einrichtung eines digitalen Baupotentialregisters als Instrument zur Hebung von baulichen Potenzialen im Siedlungsinnenbereich daher eine zentrale Bedeutung zu. 3) Umsetzung des Digitalen Baupotentialregisters Die Umsetzung des Förderprogramms bedarf eine dezernatsübergreifende Zusammen- arbeit zwischen den Fachbereichen fü r Stadtentwicklung, Geoinformationsverarbei- tung, Bauaufsicht, Stadtplanung, Recht und Datenschutz, wobei das Amt für Stadtent- wicklung und Statistik die Projektleitung übernehmen wird. Die Umsetzung des digitalen 3 Baupotentialregisters ist für den gesamten Förderzeitraum im Kalenderjahr 2025 einge- plant und unterteilt sich in vier Arbeitspakete: - Arbeitspaket 1 - Konzeptionelle Überlegungen und Projektmanagement: Festlegung von Zuständigkeiten, Zielsetzungen und Zeitplan sowie die Festle- gung von inhaltlichen Pa rametern mit den beteiligten Fachdienststellen und die Durchführung von Vergaben an Dritte - Arbeitspaket 2 - Identifizierung von Baupotentialen: Erarbeitung einer geodatengestützten Methodik zur automatisierten (u. a. KI-ge- stützten) Identifizierung von the oretischen Baupotentialen (Baulücken, Aufsto- ckungspotentiale und Mindernutzungen der Fläche) - Arbeitspaket 3 - Bewertung von Baupotentialen: Weitere fachliche und planungsrechtliche Qualifizierung der zuvor ermittelten theoretischen Baupotentiale in Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern - Arbeitspaket 4 - Kommunikationsstrategie: Erarbeitung einer Strategie zur datenschutzkonformen Veröffentlichung der Er- gebnisse, Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie sowie der fachlichen Be- gleitung von öffentlichen Inf ormationsveranstaltungen und Berichterstattung in allen relevanten politischen Gremien Nach Abschluss der Förderlaufzeit wird die Verwaltung das Baupotentialregister mit bestehenden Personal beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik fortführen. Gez. Haack Anlagen: Anlage 1 – Förderaufruf des BMWSB zur Teilnahme am Förderprogramm
Anlage 1 – Förderaufruf des BMWSB zur Teilnahme am Förderprogramm
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Seite 1 von 7 Förderaufruf Einrichtung und Erprobung eines Baupotentialregisters in Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten 1. Hintergrund und Zielsetzung Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), beabsichtigt, Städte und Gemeinden bei der modellhaften Vorbereitung, Einführung und Erprobung von digitalen Baupotentialregistern (BPR) mit einer Förderung zu unterstützen. Mit diesem Förderaufruf wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die Kommunen bei der Einführung von Potentialflächenregistern zu unterstützen. Damit soll dem Bedarf an schnell und einfach verfügbaren Informationen zu bebaubaren Grundstücken für den Wohnungsneubau insbesondere in wachsenden Regionen mit erhöhtem Wohnraumbedarf und angespannten Wohnungsmärkten Rechnung getragen werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden verfügen mittlerweile über detaillierte Grundlagenerhebungen und ein Monitoring zu ausgewiesenen Wohnungsbauflächen und Innenentwicklungspotentialen unterschiedlicher Lage, Größenordnung und Bebaubarkeit. Dazu gehören auch Baulückenkataster und zum Teil auch erfasste sogenannte Gebäudepotentiale wie z.B. bei Gebäuden mit der Möglichkeit von Dachgeschossausbauten bzw. Aufstockungen oder bei mindergenutzten Grundstücken. Diese Baupotentiale werden in den einzelnen Kommunen je nach vorliegenden Erhebungen, dem bestehenden Bedarf an konkreten Informationen und den bereits vorhandenen Planungsgrundlagen sowie den GIS-Systemen in unterschiedlicher Weise erhoben, systematisiert, aktualisiert und ausgewiesen sowie der Öffentlichkeit und potenziellen Bauwilligen/Investoren zur Verfügung gestellt. Auch mehrere Länder und Regionalverbände haben mit unterschiedlicher Zielrichtung, Reichweite und Methodik digital verfügbare Tools zu Innenentwicklungs- und Flächenpotentialen aufgebaut, die in bestimmten Regionen, Städten und Gemeinden bereits für die Identifizierung konkreter Bebauungsmöglichkeiten genutzt werden (können). Diese gewachsene Vielfalt hat ihre guten Gründe; allerdings ist auch zu beobachten, dass derartige Baupotentiale nicht immer vollständig flächendeckend, auf alle Segmente bezogen und nicht immer aktuell erfasst und ausgewiesen werden. Zudem sind nur teilweise die für eine mögliche Bebauung relevanten Informationen mit den Flächen verknüpft und zugänglich. Seite 2 von 7 Vor diesem Hintergrund gewinnen KI-gestützte und mit Hilfe von automatisierten Erhebungsverfahren gewonnene Informationen zu bebaubaren Flächen und Gebäudepotentialen insbesondere in der Innenentwicklung und im unbeplanten Innenbereich an Bedeutung, auch weil damit leichter eine weitgehend flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Erfassung möglich ist. Diese Verfahren sollen deshalb im Rahmen von Modellvorhaben bei interessierten Kommunen eingeführt, erprobt und im Hinblick auf eine anwenderorientierte Nutzung und weitere Verbreitung weiterentwickelt werden. Anwender bzw. Adressaten eines BPR sind vorrangig die Kommunen selbst. Die Register sind jedoch auch für Eigentümer und weitere Interessierte wie der Immobilienwirtschaft wichtig. Als „Digitale Baupotentialregister“ (BPR) im Sinne dieses Förderaufrufs werden damit verstanden: Einheitlich aufbereitete, öffentlich zugängliche und aktualisierte Informationen zu Flächen und Grundstücken, in Form einer kartografischen Darstellung sowie einer Datenbank, welche die wesentlichen Informationen zur planungsrechtlichen Situation und zur Bebaubarkeit der Grundstücke enthalten, um insbesondere für Flächen, die noch nicht oder nur mindergenutzt bebaut sind, Baupotentiale sichtbar zu machen. Diese Baupotentiale umfassen nicht den Außenbereich, sondern flächendeckend den unbeplanten Innenbereich, aber auch Potentiale mit bestehendem Baurecht in Bebauungsplänen. Im Einzelfall können aber auch Potentiale ohne oder mit anzupassendem Baurecht, also mit Überplanungserfordernis, mit einbezogen werden. Weiterhin kann im Einzelfall eine Eingrenzung auf bestimmte räumliche Teilbereiche erfolgen. Zu den Baupotentialen gehören auch Gebäude, die aufgrund ihrer Bauweise und der möglichen Nutzung vergleichbarer Wohngebäude (in der Umgebung) eine Erweiterung der Wohnnutzung durch die Aufstockung oder den Dachgeschossausbau potenziell ermöglichen (Gebäudepotentiale). Zusätzlich müssen Erfassung und laufende Aktualisierung der o.g. Informationen digital und mit Hilfe von automatisierten Verfahren erfolgen, wobei die Integration bestehender Informationsgrundlagen und Einzeldaten ausdrücklich mit umfasst ist. In einem BPR sollten die Grundstücke möglichst auf Basis einer Vorbewertung und/oder Priorisierung durch die Kommune dargestellt werden, so dass zumindest grundsätzlich eine Information über eine planungsrechtlich zulässige Wohnbebauung verfügbar ist (z. B. Angaben über § 34 BauGB oder Bebauungsplan). 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind die Erarbeitung eines Konzeptes, die modellhafte Vorbereitung und Einführung eines langfristigen und förderunabhängigen Betriebs von digitalen, KI-gestützten Baupotentialregistern. Damit können grundsätzlich verschiedene Phasen und Aufgaben sowie verschiedene Komponenten von Baupotentialregistern gefördert werden: Bestandsaufnahme: Erhebung von Grundlageninformationen zu den einzelnen Flächen und Potentialen sowie fachliche und technische Aufbereitung von zu erhebenden Informationen zu den einzelnen Potentialen Integration von vorhandenen Daten und Systemen, Verknüpfung mit bestehenden GIS- Anwendungen und Informationen Planerische Auswahl und Bewertung der einzelnen Potentiale im Hinblick auf grundsätzliche Aussagen zu Planungsabsichten und -grundlagen, Bebaubarkeit sowie zu Einzelfragen und bestehenden Restriktionen Seite 3 von 7 Konzeptionelle Vorarbeiten für die Einführung von KI-gestützten Erhebungsinstrumenten und Baupotentialregistern Umsetzung, Betrieb und Dokumentation: Technische Implementation der gewählten Lösungen inklusive z.B. erforderlicher Lizenzgebühren Betrieb der Systeme und BPR während der Laufzeit der Förderung Schulung von Mitarbeitenden Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Ansprache von Eigentümern und Investoren im Hinblick auf die Mitwirkung und Nutzung von BPR Dokumentation der Einführung und Nutzung der BPR, Berichtslegung für das BBSR Mitwirkung an Austauschformaten beim BBSR gemeinsam mit allen Modellvorhaben (Wissenstransfer) Förderfähig sind damit grundsätzlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit den o.g. Aufgaben und Arbeitsschritten beim Aufbau und in der Erprobung von BPR während des Förderzeitraums entstehen. Auch die Weiterentwicklung bereits bestehender BPR und -Systeme ist förderfähig; die förderfähigen Ausgaben umfassen im Einzelnen: Kosten für Leistungen Dritter (Systemanbieter für IT-/KI-Lösungen sowie Anbieter von BPR- Gesamtlösungen, Planungsbüros, Gutachter etc.) in verschiedenen Phasen Personalausgaben bei den geförderten Kommunen, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung und Erprobung von BPR entstehen und sich nicht auf vorhandenes Stammpersonal beziehen (Ausnahme: Freistellung für BPR) Sachausgaben (u.a. für die Beschaffung von IT, Lizenzgebühren) Gebühren und Entgelte im Zusammenhang mit der Einholung von Informationen zu einzelnen Grundstücken und Sachverhalten Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz für die Teilnahme an Austauschformaten des BBSR gemeinsam mit anderen Modellvorhaben Für Leistungen Dritter gilt: Soweit auf die Vergabe von Aufträgen die Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden sind, weil die jeweiligen Auftragswerte die Schwellenwerte (§ 106 GWB) nicht erreichen oder nicht überschreiten, sind bei der Vergabe von Aufträgen die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten (Ziff. 3 ANBest-Gk). Zuwendungen können nur für Maßnahmen bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. 3. Umfang und Ablauf der Förderung, Fördervoraussetzungen Die Förderung richtet sich ausschließlich an Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen) und Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse in anderen Bundesländern. Jede Kommune kann nur eine Interessenbekundung einreichen. Für den Bundeshaushalt 2025 sind für das „Modellprojekt Baupotentialregister“ Fördermittel in Höhe von bis zu 2.000.000 € vorgesehen. Diese stehen jedoch noch unter Haushaltsvorbehalt. Der Förderzeitraum beginnt somit frühestens am 01.01.2025 und endet spätestens am 31.12.2025. Bis zu Seite 4 von 7 diesem Endzeitpunkt müssen die geförderten Maßnahmen abgeschlossen sein; eine Fortführung der Baupotentialregister ab 2026 ist nur mit eigenen Mitteln der Kommunen möglich. Die Förderung wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung im Wege einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Höhe der möglichen Bundeszuwendung ist abhängig vom jeweiligen Konzept und Bedarf und beträgt mindestens 150.000 € bis maximal 800.000 €; die Bemessung der Bundeszuwendung erfolgt zudem in Abhängigkeit von der Anzahl der für die Modellvorhaben geeigneten Kommunen. Es ist vorgesehen, insgesamt bis zu 12 Kommunen zu fördern. Der Eigenanteil der Kommune beträgt einheitlich 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Dieser kann ganz oder in Teilen durch den Nachweis eigener Personalausgaben (speziell für das BPR) geleistet werden. Fördervoraussetzung ist, dass dem Bund ein einfaches, übertragbares, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an neu entwickelter Software oder sonstigen Ergebnissen im Rahmen des geförderten Zuwendungszwecks eingeräumt wird. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über Ergebnisse im Rahmen der Zuwendung in der Öffentlichkeit zu berichten, Daten und Ergebnisse zu veröffentlichen sowie Erfahrungen und Ergebnisse aus der Maßnahme für seine Aufgaben zu nutzen; er kann seine Veröffentlichungsrechte auch Dritten übertragen. Digitale Dokumente müssen den Richtlinien zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefrei- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Bund gewährt für die Durchführung der nach dem „Modellprojekt Baupotentialregister“ zu fördernden Kommunen Zuwendungen nach Maßgabe dieses Förderaufrufs und folgender Regelungen in der zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung: §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk); diese werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Der Förderempfänger wird mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet: auf die besondere Förderung durch den Bund hinzuweisen, die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzugestalten, ein einfaches Nutzungsrecht zugunsten des Bundes an neu entwickelter Software (siehe oben) einzuräumen, ggf. seine Maßnahmen im Rahmen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen des Modellprojekts vorzustellen. Weitere Verpflichtungen und Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Zeitplan Veröffentlichung Projektaufruf 07.08.2024 Ende der Abgabefrist Interessenbekundungen 20.09.2024 Vorauswahl Projektvorschläge (Stufe 1) September/Oktober 2024 Fachliche Bewertung und Auswahlsitzung (Stufe 2) Oktober 2024 Finale Entscheidung und Aufforderung zum Zuwendungsantrag (Stufe 3) Oktober/November 2024 Seite 5 von 7 Qualifizierung der Zuwendungsanträge und Erstellung Zuwendungsbescheide November/Dezember 2024 Laufzeit der Modellvorhaben max. 01.01.2025 bis 31.12.2025 4. Auswahl der Modellvorhaben Insgesamt werden für die modellhafte Erprobung digitaler BPR bis zu 12 Kommunen gefördert. Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch das BBSR in Zusammenarbeit mit dem BMWSB und mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände in einem dreistufigen Auswahlprozess: Stufe 1: Förderaufruf und Interessenbekundung Der Förderaufruf wird gemeinsam mit einem standardisierten Erhebungsbogen auf den Internetseiten des BBSR veröffentlicht. Zudem wird der Förderaufruf über die kommunalen Spitzenverbände potenziell interessierten Städten und Gemeinden weitergeleitet und es kann bei Bedarf zudem eine gezielte Ansprache einzelner Städte und Gemeinden erfolgen. In einer ersten Stufe werden die einzureichenden Interessenbekundungen (Erhebungsbogen) einer formalen und fachlichen Vorprüfung durch das BBSR und das BMWSB unterzogen. In diesem Schritt erfolgt ein Votum betreffend die grundsätzliche Eignung des Projekts zur endgültigen Auswahl und in diesem Kontext auch eine grobe Festlegung der Anzahl der zu fördernden Kommunen (maximal 12). Hierfür werden die in der Interessenbekundung ermittelten Grundlageninformationen nach bestimmten Kriterien herangezogen siehe unten zu Mindestangaben und Kriterien Stufe 1. Die einzureichenden Interessenbekundungen (Projektvorschläge) müssen soweit konkretisiert sein, dass sie eine Vorauswahl (u.a. im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten und die verbindliche Zusage einer Mitwirkung) und eine zügige Bescheidung nach endgültiger Auswahl ohne umfangreiche Nachqualifikation ermöglichen. Auf eine Umsetzbarkeit innerhalb der bestehenden Zeitlinie wird ein besonderes Augenmerk gerichtet. Stufe 2: Auswahlsitzung und fachliche Bewertung Die in der ersten Stufe als grundsätzlich geeignet bewerteten Kommunen werden in einer zweiten Stufe zur Teilnahme an einer Auswahlsitzung (digital oder Präsenz) eingeladen, bei der die jeweiligen Projektvorschläge und deren konkrete Umsetzung im Zusammenwirken der Akteure vorgestellt werden. Zeitnah nach Vorstellung der Projektvorschläge erfolgt eine abschließende fachliche Bewertung durch das Auswahlgremium. Stufe 3: Aufforderung zur Antragstellung, Antragsprüfung und endgültige Auswahl Die ausgewählten Kommunen werden zur Einreichung eines Zuwendungsantrags beim BBSR aufgefordert. Die endgültige Auswahl der geförderten Kommunen erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen und der damit verbundenen erforderlichen formalen Nachweise. 5. Einzureichende Unterlagen und Auswahlkriterien Für die Stufe 1 ist eine Interessenbekundung in einem standardisierten Formular mit den formalen Angaben und einem konkreten Projektvorschlag für den Aufbau und die Erprobung eines BPR beim Seite 6 von 7 BBSR per Email unter bpr.bbsr@bbr.bund.de (max. 10 MB) einzureichen. Der auszufüllende Erhebungsbogen ist online abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/_node.html Zu den formalen und inhaltlichen Mindestangaben der Interessenbekundung gehören: Angaben zur Kommune inklusive Darlegung eines erhöhten Wohnraumbedarfs bzw. angespannten Wohnungsmarkts (zum Beispiel Bevölkerungsentwicklung, Bedarf an Wohnungsneubau, ggf. Ausweisung eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, Einstufung nach Mietenstufen für die Wohnraumförderung oder andere vergleichbare Gebietskulissen) und generelle Einschätzung zu Umfang und Bedeutung von Potentialen der Innenentwicklung falls vorhanden: Angaben zu bestehenden Flächenpotentialerhebungen, deren Charakter, Inhalten und räumlicher Geltung Darstellung des mit dem Projekt zu bearbeitenden BPR nach vorgesehenem räumlichem Zuschnitt (gesamtes Stadt- oder Gemeindegebiet oder ausgewählte Teil-/Handlungsräume, z.B. nur Innenbereich, nur unbeplanter Innenbereich) Charakterisierung des vorgesehenen BPR nach Hauptarbeitsschritten/Phasen (Es können einzelne Phasen und Aufgaben als auch alle Komponenten von Baupotentialregistern gefördert werden.): a) Konzeptionelle Vorarbeiten b) technisch-organisatorische Implementation c) Überführung vorhandener Daten und Systemkomponenten d) Ausbau und Weiterentwicklung vorhandener BPR e) Erprobung im Betrieb und Dokumentation der Nutzung unter besonderer Berücksichtigung von KI-Anwendungen und automatisierter Verfahren Überblick über die geplanten Maßnahmen des Vorhabens mit Angaben zu den erwarteten Gesamtkosten und einem Zeitplan Geplante Laufzeit des Vorhabens und Angaben zur Weiterführung des BPR nach Ablauf der Bundesförderung Benennung der zuständigen und federführend verantwortlichen Stellen und Mitarbeitenden bei der Kommune; ein Verweis auf Dienstleister ist nicht ausreichend Darstellung der weiteren für den Aufbau und die Erprobung der BPR vorgesehenen Akteure im Überblick Ansatz/Konzept zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange (z. B. bei vorgesehener Nutzung durch Dritte) Nachweis der zu leistenden Eigenanteile Ratsbeschluss oder Beschluss der zuständigen Ausschüsse oder mindestens Schreiben des zuständigen Dezernates mit verbindlicher Erklärung der Mitwirkung an den Modellvorhaben und zur Umsetzung des Vorhabens. Die Angaben aus der Interessenbekundung können im Falle der Auswahl für den Zuwendungsantrag (Auswahlverfahren Stufe 3) mitverwendet werden. Auswahlkriterien für die erste Stufe Für die Vorbewertung der eingehenden Interessebekundungen (Projektvorschläge für BPR) werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen: Erfüllung der formalen Kriterien Anwender- und Nutzerorientierung des BPR insbesondere für potenzielle Bauherren/Investoren; Zugänglichkeit für Dritte und die Öffentlichkeit; Integration in das kommunale Digital-System (keine Insellösung) Seite 7 von 7 Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts, Bedarf und zu erwartender Mehrwert gegenüber vorliegenden BPR bzw. vergleichbaren Informationsgrundlagen und Angeboten in den jeweiligen Kommunen Gehört zum Konzept eine vorhandene oder im Projekt vorgesehene planerische (Vor-) Bewertung der auszuweisenden BPR-Potentiale? Nutzung von automatisierten und KI-Anwendungen; digitalisierte Erfassung und Bereitstellung für Dritte Bausteine und räumliche/sachliche Reichweite der BPR Anschluss- und Integrationsfähigkeit an bestehende Informationsgrundlagen und Systeme (u.a. GIS, Baugenehmigungsbehörde, XPlanung) Mögliche Erprobung der Systeme in der Betriebsphase Mitwirkungsbereitschaft und Umsetzbarkeit Konzept und Finanzierung des Betriebs nach Auslauf der Bundesförderung Auswahlkriterien für die zweite Stufe Die endgültige Auswahl erfolgt im Wesentlichen anhand der o.g. Kriterien für die 1. Stufe und im Rahmen einer Auswahlsitzung (siehe oben). Dabei werden verschiedene weitere Gesichtspunkte im Gesamtbild der eingegangenen Vorschläge mit hinzugenommen und mit einer entsprechenden Gewichtung bewertet: Konsistenz und Umsetzbarkeit des Projektvorschlags (auch im Hinblick auf etwaigen Qualifikationsbedarf) Nutzerorientierung Inhaltliches und methodisches Gesamtkonzept und Typen/Phasen von BPR Vorgesehene Akteurskonstellation beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung sowie der Nutzung von BPR Räumliche Verteilung insbesondere nach Städte- und Gemeindegrößen und typen Im Anschluss (Stufe 3) erfolgen Aufforderung zur Antragsstellung, Prüfung der Zuwendungsanträge und Bescheiderstellung. Der Förderaufruf tritt mit der Veröffentlichung im Internet am 07.08.2024 auf www.bbsr.bund.de in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3976/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.01.2025
- Erstellt
- 13.12.2024 13:52