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2608/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO - Aufstellung von Blumenkübeln in der Norbertstraße (Gereonsviertel)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.05.2019, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Antrag Blumenkübel Norbertstraße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4061 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 2608/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Bürgereingabe und verweist auf die gel-
ten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nach der Blumenkübel und andersartige Bepflanzun-
gen im öffentlichen Verkehrsbereich keine geltenden Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen 
darstellen. Die Bezirksvertretung beschließt den Antrag auf Aufstellung und Finanzierung von Blu-
menkübeln auf der Norbertstraße abzulehnen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt das Aufstellen und (Teil-)Finanzieren von Blumenkübeln auf dem Parkstreifen 
vor dem Gebäude Norbertstraße 22 sowie vor der Tiefgarageneinfahrt zur Norbertstraße 22/24. Als 
Grund hierfür führt der Petent an, dass Stadtgrün die Temperatur reguliert, die Luft reinigt und sich 
positiv auf das Stadtklima und auf die Gesundheit auswirkt. Außerdem tragen Blumenkübel und eine 
entsprechende Bepflanzung zur Stadtverschönerung bei und fördern durch das gemeinsame Pflegen 
den Kontakt unter den Nachbarn. 
Darüber hinaus könnten durch das Aufstellen von Blumenkübeln in den o.g. Bereichen problemati-
sche Verkehrssituationen verhindert werden. In der Norbertstraße kommt es laut dem Petenten seit 
der Entfernung von ehemals dort abgestellten Blumenkübeln zu verkehrlichen Engstellen, da breite 
Fahrzeuge, die nicht bündig zur Bordsteinkante parken, regelmäßig die Fahrbahn verengen und in 
Folge dessen bereits Fahrzeuge beschädigt wurden. Auch die Zufahrt in die Tiefgarageneinfahrt des 
Gebäudes Norbertstraße 22/24 ist seit Entfernung der ehemals dort abgestellten Blumenkübel häufig 
behindert oder auch zeitweise vollständig blockiert.  
 
Das Abstellen von Blumenkübeln im öffentlichen Straßenland stellt eine Sondernutzung gemäß § 18 
des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NW) i.V.m. § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
dar und bedarf in jedem Falle einer Erlaubnis. 
Eine Erlaubnis zum Aufstellen von Blumenkübeln im Bereich der Parkstreifen kann aber nicht erteilt 
werden.  
Hintergrund dieser Regelung ist, dass das öffentliche Straßenland im Kölner Stadtgebiet in zuneh-
mendem Maße für derartige Nutzungen angefragt wird und im Falle einer Erlaubniserteilung bei-
spielsweise dem Antragssteller gegenüber gemäß dem Gleichheitsgrundsatz unmittelbar ein entspre-
chender Rechtsanspruch auch aller anderen Interessenten/Antragsteller entsteht. Unter Berücksichti-
gung der Vielzahl derartiger Anfragen wäre damit eine Überbeanspruchung des öffentlichen Straßen-
landes gegeben, die faktisch jeglichen Gemeingebrauch (hier: insbesondere das Halten und Parken) 
ausschließen würden. In Anbetracht des ohnehin schon geringen Parkraums in Köln und insbesonde-
re in der Kölner Innenstadt ist daher von dem Wegfall einer Vielzahl von Parkplätzen auszugehen.  
 
Ein Aufstellen eines Blumenkübels nach den Vorschriften der §§ 39 – 43 StVO ist ebenfalls nicht 
möglich, da es sich bei Blumenkübeln nicht um eine Verkehrseinrichtung oder ein entsprechendes 
Verkehrs-, Gefahr-, Vorschrift- oder Richtzeichen gemäß der o.g. Vorschriften handelt. 
 
Zur Erfüllung des Zweckes der Freihaltung des Seitenstreifens zur Sicherung des Verkehrs und der 
Zufahrten zu Tiefgaragen ist vielmehr eine entsprechende verkehrliche Einrichtung gemäß der Stra-
ßenverkehrsordnung erforderlich, die durch den Straßenbaulastträger erfolgt. 
 
In der Vergangenheit waren in den o.g. Bereichen bereits entsprechende Blumenkübel aufgestellt. 
Eine Genehmigung hierfür wurde durch die zuständige Dienststelle nicht erteilt und hätte auch nicht 
erteilt werden können. Ebenso war der Aufsteller der Blumenkübel nicht bekannt, so dass die Gegen-
stände in der Vergangenheit im Auftrag und auf Kosten der Stadt Köln entfernt werden mussten. 
 
 
 
Anlage:  
Antrag

Antrag Blumenkübel Norbertstraße

4792 Zeichen

I |

Stadt Köln
Bezirksvertretung Innenstadt

Köln, den 19.06.2018

Antrag auf Aufstellung von Blumenkübeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Straßensanierung wurden alle Blumenkübel in der Norbertstraße entfernt. Diese
wurden vor einigen Jahrzehnten vom Gerling-Konzern aufgestellt. In den Jahren bis zur Entfernung
durch die Stadt Köln wurden diese von den Anwohnern gepflegt. Hiermit möchte ich beantragen,
dass zumindest die Blumenkübel vor der Norbertstraße 22 und vor der Tiefgarageneinfahrt
‚zur Norbertstrasse 22/24 wieder hergestellt werden! Die betreffenden Parkplätze müsste hierzu
umgewidmet werden. Dies möchte ich wie folgt begründen:

a) In der modernen Stadtentwicklung spielt die „grüne Stadt“ eine immer zentralere Rolle, um die
Stadt lebenswert, umweltgerecht und erfolgreich zu gestalten. Die ehemalige
Bundesumweltministerin (Frau Barbara Hendricks) sagte hierzu im Rahmen einer Studie: Re)
urbanes Grün macht unsere Städte attraktiver und lebenswerter. Stadtgrün reguliert die Temperatur,
reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und auf die Gesundheit aus. (,..) Da
immer mehr Menschen in unseren Städten leben wollen und leben werden, nimmt die Bedeutung
einer „Grünen Infrastruktur“ zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert Freizeit, Sport und Erholung
und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe stärken. Mit
städtischem Grün können die negativen Begleiterscheinungen der Urbanisierung wirksam begrenzt
werden.“? \

Ohne Zweifel sind einige wenige Blumenkübel nur ein sehr kleiner Baustein auf dem Weg zu einem
„grüneren“ und lebenswertem Köln. Gerade aber in der an Grünflächen armen Innenstadt, sollten
auch unkonventionelle Formen der Begrünung genutzt werden. Städte wie New York, Paris oder
Oslo machen es seit Jahren vor. Die Stadt Köln sollte sich hieran ein Beispiel nehmen. Auch hat nach
dem Empfinden vieler Anwohner das ersatzlose Entfernen der Blumenkübel negative Auswirkungen
auf die Norbertstraße gehabt: Die Straße wirkt heute „kühler“, Ebenfalls ist durch das gemeinsame
Pflegen der Blumenkübel ein Kontakt unter den Nachbarn entstanden. Die Blumenkübel haben als
Nukleus eines gemeinschaftlichen nachbarschaftlichen Engagement fungiert.

b) Neben den oben beschriebene Gründen möchte ich auch auf die Verkehrslage hinweisen. Das
Entfernen der Blumenkübel hatte nachhaltig negative Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf

' Da die Norbertstraße schr eng ist und viele Rohre und Kabel im Untergrund liegen, können leider keine Beet für Bäume
angelegt werden,

?BMU (20 15): Grün in der Stadt Für eine lebenswerte Zukunft, Online:

hups/www.bmub.bund.de/fileadmir/Daten BMU/Pools’Broschueren/gruenbuch stadıgruen broschucre_bf.pdf
{Abgerufen am 22.03.2018)

‚der Ecke Norbertstraße und Klapperhof: Aufgrund der relativen Enge der Straße ist die Kreuzung
grundsätzlich anfällig für sich festfahrende Kraftfahrzeuge, welche vom Klapperhof in die
Norbertstraße links abbiegen möchten. Seitdem der Blumenkübel vor der Norbertstraße 22 entfernt
wurde, können auch hier wieder Kraftfahrzeuge parken.’ Leider verengen aber gerade überbreite
Kraftfahrzeuge (Bsp. SUV, Mercedes, etc.) zusätzlich die Straße für Abbieger. Gleiches gilt für den
Fall, wenn Kraftfahrzeuge nicht bündig zum Bürgersteig parken. Als Fol ge ist die Gefahr, dass sich -
Kraftahrzeuge festfahren, weiter gestiegen. In einigen Fällen wurden parkende Kraftfahrzeuge sogar
beschädigt.

Ein schmaler aber langgezogener Blumenkübel vor der Norbertstraße 22 könnte Abhilfe schaffen. Es
würde mehr Platz zum Abbiegen entstehen. Die Gefahr, dass abbiegende Kraftfahrzeuge
unbeabsichtigt parkende Kraftfahrzeuge touchieren, wird vermieden.

Eine ähnliche Situation ist an der Tiefgarageneinfahrt zur Norbertstrasse 22/24 entstanden. Da die
Tiefgarageneinfahrt häufig zugeparkt wird, können Autos nur unter großen Mühen in die Tiefgarage
ein- oder ausfahren. Mehrfach war die Tiefgarage bereits vollständig blockiert. Die
Tiefgarageneinfahrt könnte durch Blumenkübel begrenzt werden. Es würde somit vermieden, dass
parkende Autos die Einfahrt blockieren oder zu sehr verengen,

Die Hausgemeinschaften der Norbertstraße 22/24 bieten an, die Pflege der Kübel zu übernehmen.
Ebenfalls haben sich verschiedene Nachbarn dazu bereit erklärt, die Unkosten für die Bepflanzung
zu tragen und eine Spende zu den Kübeln selbst zu machen. Zusätzliche einmalige Kosten für die
Anschaffung und Aufstellung der Kübel können eventuell aus dem Bezirksbudget Innenstadt
finanziert werden. Wie Sie durch die Unterschriften schen können, wird der Antrag durch viele
Nachbar unterstützt.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

|

* Die Norbertstraße 22 befindet sich genau an der Ecke zum Klapperhof.
Bi

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Norbertstraße 22

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Details

Aktenzeichen
2608/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.08.2018 09:00