1202/2020
Information zum Sachstand Lastenradförderung 2019
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Anlage 2 - Auszug Wirtschaftsaussschuss 08.05.2020
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Anlage 2 Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 11.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschr ift der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 08.05.2020 öffentlich 15.4 Information zum Sachstand Lastenradförderung 2019 1202/2020 Frau Pakulat fragt nach, ob nicht geprüft werden könne Stellplätze für Lastenfahrrä- der - anstatt im öffentlichen Raum - in städtischen Parkhäusern zu schaffen. Herr Frank bittet um Information, ob die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Fort- führung des Programms in Bearbeitung habe. Herr Beigeordneter Greitemann äußert, dass die Fragen schriftlich – evtl. schon zum Finanzausschuss - beantwortet werden. Der Wirtschaftsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.
Anlage 1 - Sachstand Lastenradförderung 2019
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/ 2 Information zum Sachstand Lastenradförderung 2019 hier: Studentische Abschlussarbeit Abbildung 1: Mittelwert der zurückgelegten Wochenkilometer je Fahrzeugkategorie, Masterarbeit Sonja Kemena Abbildung 2: Verteilung über die Branchen, Eigene Einschätzung der Teilnehmenden, Masterarbeit Sonja Kemena 30,0 120,0 51,7 7,3 76,6 17,0 77,9 47,0 7,1 71,0 13,0 42,1 4,7 0,2 5,6 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 Fahrrad Pkw Sprinter Lkw Sonstiges Mittelwert der zurückgelegten Wochenkilometer je Fahrzeugkategorie vor Lastenradanschaffung nach Lastenradanschaffung Differenz 1% 5% 5% 6% 4% 10% 1% 2% 13% 5% 4% 12% 12% 4% 18% 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20% A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C Verarbeitendes Gewerbe F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen I Gastgewerbe J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und… N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen P Erziehung und Unterricht Q Gesundheits- und Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Sonstiges / Nicht zugeordnet In welcher Branche sind Sie tätig? Anlage - 2 - Abbildung 3: Veränderungen im Betriebsablauf, Masterarbeit Sonja Kemena 7% 6% 18% 3% 66% 91% 10% 28% 6% 26% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Sonstiges Ich bin dadurch (beruflich) erst mobil geworden Meine räumliche Reichweite hat sich vergrößert Meine räumliche Reichweite hat sich verkleinert Ich bin flexibler geworden in meiner Streckenplanung Ich komme auf Kurzstrecken schneller von A nach B Die Größe der transportierbaren Gegenstände hat sich für mich dadurch eingeschränkt Ich kann größere Gegenstände transportieren als vorher Die Menge an Gütern, die ich transportieren kann, hat sich verkleinert Ich kann eine größere Menge an Gütern transportieren Was hat sich in Ihrem Betriebsablauf durch den Lastenradeinsatz verändert?
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 27.04.2020 1202/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.04.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Information zum Sachstand Lastenradförderung 2019 Einleitung Die Verwaltung informiert über die Umsetzung des vom Verkehrsausschuss gemäß Vorlagen-Nr.: 3184/2018 vom 13.11.2018 beschlossenen Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“. Mit dem Ratsbe- schluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 (vgl. Vor- lagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. Die Förderung von Lastenrädern unterstützt zudem die Maßnahme „Förderung des Radverkehrs im laufenden Betrieb“ des Maßnahmenprogramms Green City Masterplan der Stadt Köln für die Gestal- tung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Köln (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018) sowie die vom Rat beschlossenen Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Stadtentwicklungskonzepts Logistik (StEK Logistik) im Bereich Innerstädtischer Wirtschaftsverkehr mit dem Ziel, negative Auswirkungen von Liefervorgängen zu reduzieren. Einzelheiten zur Inanspruchnahme und Wirkung der Förderung Insgesamt wurden im Antragszeitraum (1. Halbjahr 2019) 958 Anträge zur Förderung von Lastenfahr- rädern eingereicht. Mit diesen wurden genau 1.013 Lastenräder bzw. Gespanne (Lastenrad + Anhä- nger) beantragt. Davon wurden 71 Fahrzeuge nicht bewilligt. Die Gründe hierfür sind: Fahrzeuge wurden bereits vor der Antragsstellung angeschafft, Anträge wurden als Einzelperson und nicht als Gemeinschaft von mindestens drei Haushalten gestellt, Fahrzeuge und/oder Nutzungskonzepte erfüllten die Fördervoraussetzungen nicht, Antragstellende, welche den eigenen Antrag aufgrund veränderter persönlicher Lebenssituati- on, beispielsweise bedingt durch einen Umzug, zurückgezogen haben. Die 942 bewilligten Fahrzeuge verteilen sich wie folgt: 444 Fahrzeuge (47 %) von Unternehmen, freiberuflich Tätigen und selbständigen Personen, 29 Fahrzeuge (3 %) von Vereinen, 469 Fahrzeuge (50 %) von Gemeinschaften mit mindestens 3 Haushalten. 2 Da die Lastenradhersteller durch verschiedene öffentliche Förderungen vor erhebliche Kapazitäts- probleme in der Produktion der Lastenräder und Komponenten gestellt wurden, hat sich die Lieferzeit für viele Modelle auf mehrere Monate erhöht. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung entschieden, einerseits die Fristen zur Einreichung der Rechnungskopien zu verlängern und andererseits einen Wechsel des ursprünglich beantragten Fahrzeugtyps zuzulassen. Hierdurch war eine erneute Prüfung veränderter Anträge notwendig. Auch dies war mit vorher nicht einkalkulierter Mehrarbeit für die Ver- waltung verbunden. Aufgrund der o. a. Produktions- und Lieferkapazitäten wurde ein Teil der Finanz- mittel erst 2020 fällig. Entsprechende Mittelübertragungen wurden veranlasst. 52 Antragstellende haben trotz mehrfacher Fristverlängerung durch die Stadtverwaltung bis zum 30.03.2020 keine Rechnung eingereicht und erhielten dann einen Ablehnungsbescheid. Gemäß Vorlagen-Nr. 2456/2019 wurde durch den Hauptausschuss am 05.08.2019 eine abschließen- de Erhöhung des Fördervolumens auf 1,9 Mio. € beschlossen. Bis zum 28.02.2020 wurden Finanz- mittel in Höhe von 1.726.737,70 € ausbezahlt, davon 1.530.000 € in 2019. Die ersten geförderten Fahrzeuge sind bereits seit einigen Monaten unterwegs. Das Verwendungsnachweisverfahren, welches zum Stichtag 01.03.2020 unaufgefordert durch die Antragstellenden erforderlich ist, lässt, aufgrund der unterschiedlichen Auslieferungsdaten, zum aktu- ellen Zeitpunkt bezüglich einer Auswertung der erzielten Wirkungen keine belastbaren Rückschlüsse zu. Die Gesamtleistung der Fahrzeuge beläuft sich auf rund 540.000 km. Der Höchstwert an Fahrleis- tung beträgt, bei einer Nutzung von mindestens einem halben Jahr, im beruflich/gewerblichen Bereich etwa 3.900 km. Bei den Haushaltsgemeinschaften liegt der Höchstwert der Fahrleistung bei 3.400 km. Über alle geförderten Personen ergibt sich ein Durchschnitt von einer Gesamtfahrleistung von rund 800 km je Fahrzeug ab Auslieferungsdatum. Im Rahmen einer telefonischen stichprobenartigen Be- fragung der Antragstellenden wurden die Erwartungen der Antragstellenden nach eigenen Angaben hinsichtlich ihrer eigenen Nutzung übertroffen. Räumlich verteilen sich die Antragstellenden auf alle Kölner Stadtbezirke. Der überwiegende Teil der Antragstellenden hat seinen Wohn- oder Dienstsitz innerhalb der Militärringstraße. Die Stadtteile mit den meisten bewilligten Anträge sind (von Nord nach Süd) Nippes, Neustadt Nord, Neuehrenfeld, Ehrenfeld, Lindenthal, Neustadt-Süd und Sülz. Im Rahmen eines Pilotprojektes im Kolumbaviertel (Stadtbezirk 1) sind auch Abstellplätze für Lasten- fahrräder vorgesehen. Hier werden 1-2 Stellplätze, je nach Örtlichkeit, für Lastenfahrräder reserviert. Ein Stellplatz erhält 2 Anlehnbügel in Schrägaufstellung, damit ausreichend Rangier- und Beladungs- fläche für vier Lastenräder vorhanden ist. Die Beschilderung erfolgt gemäß der neuen StVO. Für Las- tenräder sind aktuell an den Standorten Richartzstraße, Ludwigstraße und Herzogstraße Stellplätze vorgesehen. Verkehrliche Auswirkungen gemäß Auswertung durch eine studentische Abschlussarbeit Die verkehrlichen Auswirkungen der Lastenfahrradförderung auf den städtischen Wirtschaftsverkehr wurden im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit untersucht. Grundlage der Arbeit waren zum überwiegenden Teil die gewerblichen Lastenradnutzenden. Von über 400 Antragstellenden aus die- sem Bereich haben 109 Antragstellende den mehrseitigen Fragebogen vollständig ausgefüllt. Die Branchen, in denen das Lastenrad bei Kleinunternehmern, freiberuflich Tätigen und Selbständigen in Köln eingesetzt wird, sind sehr unterschiedlich (siehe Anlage). Die Befragung dieser Nutzergruppe hat folgende Trends ergeben: Das Lastenrad ergänzt größtenteils den bestehenden Fuhrpark und ersetzt nicht ein anderes Transportmittel vollständig. Der Anteil der wöchentlichen Transportfahrten zeigt, dass das Lastenrad zwar bereits in über 50 % der Fälle auf den Transportfahrten der jeweiligen Lastenradnutzenden eingesetzt wird, die anderen Transportmittel – insbesondere Fahrrad (ca. 17 %) und Pkw (ca. 24 %) – jedoch eben- falls noch einen recht hohen Anteil an Fahrten übernehmen. In insgesamt 35 % der Fälle wurde ein anderes Fahrzeug abgeschafft bzw. das Lastenrad ist sogar das einzige Transportmittel im Betrieb. Im Mittel werden mit dem Lastenfahrrad etwa 3 knapp 50 km pro Woche zurückgelegt. Der Einsatz des Pkw reduziert sich nach Angaben der Befragten von zuvor im Mittel 120 km in der Woche, um rd. ein Drittel auf im Mittel 78 km in der Woche. Die Anschaffung des Lastenrades hat dazu geführt, dass eine Reduzierung der eingesetzten Wochenkilometer über alle Transportmittel erzeugt wurde. Dies lässt sich auch dadurch erklä- ren, dass mit dem Lastenrad kürzere Stecken für den gleichen Weg zurückgelegt werden kön- nen, da dieses in für Pkw/Sprinter/Lkw gesperrten Zonen eingesetzt werden kann sowie die Parkplatzsuche wegfällt. Der Einsatz eines Lastenfahrrades erfüllt somit die Erwartungen hin- sichtlich Zeit- und Wegeersparnis der Nutzenden. Eine Auswertung der Distanzen, die mit den jeweiligen Transportmitteln zurückgelegt werden, differenziert nach Kilometerstrecken, zeigt, dass das Lastenfahrrad größtenteils auf Kurzstrecken unter 5 km (36 %) und auf Distanzen zwi- schen 5 und 10 km (42 %) eingesetzt wird. Die Abschlussarbeit hat gezeigt, dass das größte Potenzial des Lastenrades zur Ersetzung anderer Transportmittel bei Kurz- und Mittelstrecken bis zu 10 km liegt. Etwa ein Drittel der Fahrten erfolgt zum Transport von Equipment im Rahmen von Kundenbesuchen. Eine Auswertung der Güterarten ist im Rahmen der Arbeit nicht erfolgt. Des Weiteren hat die Befragung ergeben: Die Lastenradnutzenden nehmen insgesamt mehr positive als negative Veränderungen in ihrem Betrieb durch die Anschaffung des Lastenrads wahr. Von den insgesamt 284 Nennungen sind 90 % Nennungen zu positiven Veränderungen. 85 % der Befragten geben an, dass die Anschaffung eines Lastenfahrrads ohne Förderung nicht finanzierbar gewesen wäre. Von rd. 40 % wird angegeben, dass sie sich bis dato nicht mit alternativen Transportmitteln beschäftigt hatten. Knapp 83 % der Befragten nutzen das beruflich/gewerblich beantragte Lastenrad auch privat, davon rund 92 % zum Einkaufen, 53 % zum Kinder-/Personentransport und 60 % zum Trans- port sperriger Gegenstände (Mehrfachnennungen waren möglich). Die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Lastenradnutzenden zusätzlich zur gewerblichen Nutzung das Fahrzeug auch privat einsetzen, zeigt, dass das emissionsfreie Transportmittel auch im privaten Bereich großes Potenzial hat und sich bei den Nutzern auch in diesem Bereich etabliert. Die Stadtverwaltung leitet aus der Untersuchung sowie aus den stichprobenartigen Rückmeldungen bei den Antragstellenden aus den Nutzergruppen der privaten Haushalte, bei Vereinen sowie bei frei- beruflich Tätigen und Selbständigen Personen ab, dass durch die Förderung der Lastenräder eine Mobilitätswende unterstützt werden kann, an deren Ende auf die Anschaffung eines (Zweit- )Kraftfahrzeuges zugunsten eines Lastenfahrrades verzichtet werden kann. Für Kleinunternehmen ist das Lastenfahrrad eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Fuhrparks, welches insbesondere im inner- städtischen Verkehr nach Angabe der Befragten zu verbesserten Betriebsabläufen und reduzierten Betriebskosten führen kann. Weiteres Vorgehen Die Stadtverwaltung wird fortlaufend die Auswirkungen und Effekte der Förderung auswerten und die Ergebnisse aus dem Verwendungsnachweisverfahren den zuständigen Gremien unaufgefordert mit- teilen. Weiterhin strebt die Stadtverwaltung an, das Förderprogramm durch neutrale Dritte, wie bei- spielsweise von universitären Studienprojekten, begleiten zu lassen. Die Verwaltung hat die Förderrichtlinie auf Grundlage des Beschlusses AN/1576/2019 sowie der Er- fahrungen aus dem 1. Förderaufruf 2019 überarbeitet. Die entsprechende Vorlage in den kommenden Sitzungslauf eingebracht wird. Anlage Sachstand Lastenradförderung 2019 Gez. Blome 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1202/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 22.04.2020 21:52