2692/2021
Ampelschaltung neuer Überweg Innere Kanalstraße
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3091 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/64
Vorlagen-Nummer 12.08.2021
2692/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021
Verkehrsausschuss 05.10.2021
Ampelschaltung neuer Überweg Innere Kanalstraße
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung
Innenstadt am 10.06.2021, TOP 6.2.2 (AN/1108/2021)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um Beantwortung fol-
gender Fragen:
1. „Ist die Ampelschaltung mit der Beendigung der Umbaumaßnahme endgültig bzw. soll
die Ampelschaltung vorerst so bleiben?
2. Falls eine Änderung vorgesehen ist: wann ist vonseiten der Verwaltung geplant die
Schaltung an dieser Stelle anzupassen?
3. Was wird darüber hinaus getan, um den querenden Menschen an dieser Stelle die
maximale Sicherheit zu gewähren?“
Antwort der Verwaltung:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 unter TOP 8.1 (AN/1420/2021)
einen Beschluss zu dieser Ampelanlage gefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Be-
schluss kann der Vorlage-Nr. 2623/2021 entnommen werden.
Zu 1. Die Umbaumaßnahme ist beendet, die Ampelschaltung ist endgültig. Es ist nicht vorgesehen,
die Ampelschaltung anzupassen.
Begründung:
Die Querung der Richtungsfahrbahnen der Inneren Kanalstraße ist eingerichtet worden, um
das Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr zu ergänzen, direkte Beziehungen zu eröffnen
und damit im erheblichen Umfang Umwege und Wegezeiten zu reduzieren. Diese Ziele wer-
den in beträchtlichem Umfang erreicht, auch wenn Wartezeiten an der Ampelanlage entste-
hen. Eine durchgängige Grünphase für den Fuß- und Radverkehr wurde aufgrund der Ge-
samtabwägung zum Verkehrsablauf auf der Inneren Kanalstraße nicht realisiert. Das Anhalten
der bisher in Grüner Welle koordinierten Fahrzeugströme hätte durch die Brems- und Anfahr-
vorgänge eine deutliche Verschlechterung in den Aspekten der Luftreinhaltung, des Lärm-
schutzes und der Verkehrssicherheit zur Folge. Der kurzzeitige Aufenthalt auf der 5,00 m lan-
gen und 4,00 m breiten Mittelinsel, die somit eine sichere Aufstellmöglichkeit für Radfahrende
und zu Fuß Gehende bietet, wird aufgrund der Verkehrsbedeutung der Inneren Kanalstraße
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als Landesstraße, als vertretbarer Nachteil in einer wesentlich verbesserten Wegebeziehung
für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift zu § 37
der StVO hingenommen.
Zu 2. Es ist nicht vorgesehen, die Ampelschaltung anzupassen.
Zu 3. Es sind vorerst keine weiteren Maßnahmen geplant.
Hinweis:
Die Innere Kanalstraße hat eine übergeordnete verkehrliche Bedeutung. Änderungsmaßnahmen an
der Inneren Kanalstraße sind daher durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Dem Verkehrs-
ausschuss wird diese Beantwortung deshalb gleichfalls zur Kenntnis gegeben.
Gez. i.V. Greitemann für Dez. III
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2692/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.08.2021
- Erstellt
- 28.07.2021 12:06