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2692/2021

Ampelschaltung neuer Überweg Innere Kanalstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.08.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.10.2021, TOP 7.2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3091 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer  12.08.2021 
 2692/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
 
Ampelschaltung neuer Überweg Innere Kanalstraße 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 10.06.2021, TOP 6.2.2 (AN/1108/2021) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
1. „Ist die Ampelschaltung mit der Beendigung der Umbaumaßnahme endgültig bzw. soll  
            die Ampelschaltung vorerst so bleiben? 
 
2. Falls eine Änderung vorgesehen ist: wann ist vonseiten der Verwaltung geplant die  
            Schaltung an dieser Stelle anzupassen? 
 
3. Was wird darüber hinaus getan, um den querenden Menschen an dieser Stelle die  
            maximale Sicherheit zu gewähren?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 unter TOP 8.1 (AN/1420/2021) 
einen Beschluss zu dieser Ampelanlage gefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Be-
schluss kann der Vorlage-Nr. 2623/2021 entnommen werden. 
 
Zu 1. Die Umbaumaßnahme ist beendet, die Ampelschaltung ist endgültig. Es ist nicht vorgesehen, 
die Ampelschaltung anzupassen. 
 
Begründung: 
Die Querung der Richtungsfahrbahnen der Inneren Kanalstraße ist eingerichtet worden, um 
das Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr zu ergänzen, direkte Beziehungen zu eröffnen 
und damit im erheblichen Umfang Umwege und Wegezeiten zu reduzieren. Diese Ziele wer-
den in beträchtlichem Umfang erreicht, auch wenn Wartezeiten an der Ampelanlage entste-
hen. Eine durchgängige Grünphase für den Fuß- und Radverkehr wurde aufgrund der Ge-
samtabwägung zum Verkehrsablauf auf der Inneren Kanalstraße nicht realisiert. Das Anhalten 
der bisher in Grüner Welle koordinierten Fahrzeugströme hätte durch die Brems- und Anfahr-
vorgänge eine deutliche Verschlechterung in den Aspekten der Luftreinhaltung, des Lärm-
schutzes und der Verkehrssicherheit zur Folge. Der kurzzeitige Aufenthalt auf der 5,00 m lan-
gen und 4,00 m breiten Mittelinsel, die somit eine sichere Aufstellmöglichkeit für Radfahrende 
und zu Fuß Gehende bietet, wird aufgrund der Verkehrsbedeutung der Inneren Kanalstraße

2 
 
als Landesstraße, als vertretbarer Nachteil in einer wesentlich verbesserten Wegebeziehung 
für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift zu § 37 
der StVO hingenommen.    
 
Zu 2. Es ist nicht vorgesehen, die Ampelschaltung anzupassen. 
 
Zu 3. Es sind vorerst keine weiteren Maßnahmen geplant. 
 
 
Hinweis: 
Die Innere Kanalstraße hat eine übergeordnete verkehrliche Bedeutung. Änderungsmaßnahmen an 
der Inneren Kanalstraße sind daher durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Dem Verkehrs-
ausschuss wird diese Beantwortung deshalb gleichfalls zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. III

Beratungsverlauf (3)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2692/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.08.2021
Erstellt
28.07.2021 12:06