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1747/2020

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsgsermächtigungen - hier: Finanzstelle

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.28

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024

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Anlage 8 - Auszug Beschluss Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Anlage 2 - Lageplan Wilhelm-Hoßdorfstraße

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Anlage 1 - Stadtplanausschnitt

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Anlage 3 - Lageplan Mengelbergstraße

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Anlage 8.1 - Auszug Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss

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Anlage 4 - Lageplan Hochwasserschott -69-

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Anlage 6 - Prüfbericht - RPA v. 08.07.2020

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Anlage 9, Auszug FA 21-06-2021 zu 1747-2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7- Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 5 a_RVKI_Perlengraben_Abbildung 1

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Anlage 5 b_RVKI_Perlengraben_Abbildung 2

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024

2142 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
1747/2020
Stand: 11.10.2024 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach 
und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, 
Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Fi-
nanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 
– Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss während 
Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die verein-
fachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrich-
gasse umgesetzt. 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Severinsbrü-
cke zu führen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die baulichen Maßnahmen wurden zwischen dem I. und III. Quartal 2024 umgesetzt und ab-
geschlossen. Alle Leistungen (Vorarbeiten Hochwasserschutztore, Lichtsignalanlagen und 
Straßenbau ) wurden am 26.09.2024 abgenommen. 
Nächste Schritte: 
Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Anlage 8 - Auszug Beschluss Verkehrsausschuss 08.06.2021

3054 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
4.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi-
nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 
6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 
1747/2020 
 Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und 
Volt vom 08.06.2021 
AN/1329/2021 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt, AN/1329/2021):  
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh-
rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
 
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die 
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus 
der Ulrichgasse umgesetzt. 
 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se-
verinsbrücke zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt

2 
 
 
 
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengra-
bens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 
3.301.000 €. 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, im Haushaltsjahr 2021.  
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 
228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem 
Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushalts-
jahr 2021. 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh-
rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die 
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus 
der Ulrichgasse umgesetzt. 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se-
verinsbrücke zu führen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufge-
nommen.

Anlage 2 - Lageplan Wilhelm-Hoßdorfstraße

5116 Zeichen

HB 15/30
km 0+000.000
km 0+005.685
R=8
3.00
TB 8/20
Achse Ax_112
Achse Ax_111
R=1
4.00
TB 8/20
HB 15/25
(+15)
ausgebaute Borde b=20cm
wieder einbauen
km 0+000.000
R=-300.000
km 0+023.119
R=-100.000
km 0+051.408
R=8
km 0+070.319
R=-221.500
A=53.560
km 0+116.336
R=-106.500
km 0+124.849
km 0+102.351
Achse Ax_030
Achse Ax_030
km 0+018.894
HB 15/25 (+12)
3.53
3.50
Achse Ax_010
Gussasphaltrinne b=20cm
HB 15/25 (+12)
HB 15/25 (+12)
RB 15/22
(+3)
TB 8/20 (+3)
TB 8/20
3.25
3.00
2.50
HB 15/25 (+12)
TB 8/20 (+3)
Gussasphaltrinne b=20cm
3.80
TB 8/20 (0)
3.12
3.25
2.99
Gussasphaltrinne b=20cm
3.253.25
Achse Ax_010
3.25
3.25
3.25 3.25
km 0+010.000
km 0+020.000
km 0+030.000
km 0+040.000
km 0+050.000
km 0+060.000
km 0+070.000
km 0+080.000
km 0+090.000
km 0+100.000
km 0+110.000
km 0+120.000
km 0+130.000
km 0+140.000
km 0+150.000
km 0+160.000
km 0+000.000 R= 8
km 0+015.698
R= 8
R=-260.000
km 0+092.637 R=-93.500
R= 8
km 0+111.540 R= 8
R=-215.000
km 0+142.743 R=-215.000
A=50.000
km 0+156.115 A=50.000
R=-100.000
km 0+163.979 R=-100.000
km 0+066.556
km 0+081.324
km 0+085.254
2.50 %
4.10 %
km 0+062.000
4.00 %
4.00 %
2.00 %
4.80 % 4.80 % 4.80 %
4.90 % 4.90 % 4.90 %
3.30 %
1.50 %
Achse Ax_010
4.70 %
2.50 %
km 0+068.000
km 0+078.000
2.00 %
SK 50/50
DN 150
4.70 %
4.70 %
km 0+070.645
Sinkkasten rückbauen
4.70 %
4.70 %
4.10 % 4.10 %
4.10 %
4.25 %
4.25 %
km 0+035.000
km 0+058.000
km 0+066.385
R=-260.000
R=-93.500
km 0+065.000
Trogbauwerk aufschneiden, nach Einbau des Sinkkastens und
Anschluss der Leitung an den Kanal, die Bewehrungen im
Bereich der Trogdurchtrennung in Anstimmung mit Amt 69
wieder herstellen und Trog mit Beton C30/37 schließen
HB 15/25 (+12)
TB 8/20 (+3)
3.00
TB 8/20 (+0)
vorhandenes Geländer an
den Pfosten auftrennen und
auf ca. 6m Breite entfernen
vorhandene Borde
auf +3cm absenken
und Gehwege anpassen
5.00
2.50 %
6.00 %
HB 15/30 (+15)
TB 8/20 (+3)
RQ 6
RQ 6
Schutzplanke
zurückbauen
3.50
5.50
2.50 %
3.00 %
HB 15/30 (+15)
TB 8/20 (+3)
6.00 %
3.00 %
HB 15/25 (+15)
Achse Ax_110
Achse Ax_110
km 0+010.000
km 0+012.584
2.50 %
km 0+020.000km 0+030.000
km 0+040.000
km 0+045.000
km 0+050.000
km 0+060.000
km 0+065.000
km 0+070.000
km 0+080.000
0.50 %
km 0+000.000
R=
8
km 0+011.098
R=8
R=38.000
km 0+073.415R=38.000
R=45.555
km 0+084.510
R=45.555
5.50 %
4.70 %
km 0+003.000
RQ 5
RQ 5
RQ 7
RQ 7
RQ 4
RQ 1
RQ 2
RQ 2
RQ 3
RQ 3
RQ 4
RQ 1
HB 15/25
  (+15)
km = 0+016.600
H = 0
t = 0.000
TS = 45.160
s =-0.93%
l =16.60m
s =-0.78%
l =10.81m
km = 0+027.405
H = 0
t = 0.000
TS = 45.076
km = 0+033.580
H = 0
t = 0.000
TS = 45.039
s =-0.60%
l =6.18m
s =-1.11%
l =51.36m
km
 = 0+084.943
H = 0
t = 0.000
TS = 44.469
s =-1.11%
l =51.36m
s =-1.30%
l =11.62m
km
 = 0+096.566
H = 1250
t = 6.688
TS = 44.317
s =-0.23%
l =16.53m
km
 = 0+113.100
H = 0
t = 0.000
TS = 44.279
s =-0.23%
l =16.53m
s =-0.13%
l =21.40m
km
 = 0+134.500
H = 0
t = 0.000
TS = 44.252
s =-0.13%
l =21.40m
s =-0.30%
l =6.50m
km = 0+000,000
H = 0
t = 0.000
TS = 45.315 s =-0.93%
l =16.60m
km = 0+000.000
H = 0 t = 0.000
TS = 46.075
s =2.75%
l =8.72m
km = 0+008.719
H = 0 t = 0.000
TS = 46.315
s =1.22%
l =2.38m
km = 0+011.098
H = 0
t = 0.000
TS = 46.194
km = 0+052.398
H = 750
t = 3.088
TS = 45.024
s =-2.83%
l =41.30m
s =-2.01%
l =11.41m
km
 = 0+063.803
H = 250
t = 3.262
TS = 44.795
km
 = 0+078.946
H = -400
t = 4.100
TS = 44.886
s =0.60%
l =15.14m
s =-1.45%
l =5.56m
km
 = 0+084.510
H = 0
t = 0.000
TS = 44.805
l =41.30m
s =-2.83%
Amtsleiter (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter/-in (661/14) Sachbearbeiter/-in (661/14)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan
250
Gehweg + Querung Perlengraben
1/ Innenstadt Lageplan
15.03.2017 AP-LP_1_a
09.03.2016 Sämann
09.03.2016 SämannNord-Süd-Stadtbahn
ebenerdige Gehwegverbindung
Wilhelm-Hoßdorf-Straße / Hst. Severinstraße
671/10 Belange Grünanlagen Pniewski 25.07.2016
690/20 Umbau Trogbauwerk Schlede 15.08.2016
Herr Sämann
24.08.2016
Herr Jusen
24.08.2016
Frau Stolte-Neumann
24.08.2016
Herr Harzendorf
25.08.2016
Änderung Bordtyp Achse Ax_110 ab km 0+047 und Achse Ax_111 Sämann 15.03.17
Fahrbahn, Asphalt, nur Deckschichtsanierung
Fahrbahn, Asphalt, Vollausbau alle Asphaltschichten
Fahrbahn, Gussasphaltrinne
Gehweg, Betonsteinplatten 30/30/8, im Trogbereich 30/30/5, mit Basaltvorsatz,
anthrazit/ alt Graphit
Inselköpfe, Betonsteinpflaster 10/20/8 grau
Einschnittböschung
Nebenflächen mit Beton wiederherstellen/ auffüllen
Grünfläche
Blindenleitsystem bestehend aus Auffindestreifen (Noppenplatten b=60cm)
und Richtungsfeld (Rippenplatten b=60cm)
Flächen
Hochbord H15/25 mit Auftritt 12cm, H15/30 mit Auftritt 15cm mit Quarzitvorsatz, hellgrau
Hochbord b=20cm, Wiedereinbau
Rundbord R15/22, Auftritt 3cm, im Bereich der LSA-Furt Farbe weiß
Tiefbord T8/20
Rückbau, Demarkierung
Dehnungsfugen (über vorhandenen Dehnungsfugen oder nach jeweils 6m anordnen)
Achse
Linien
Lichtsignalanlage neu
Sinkkasten neu
Symbole
Legende               
Anlage 2

Anlage 1 - Stadtplanausschnitt

469 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [356349,5644017]   1:2000
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 28.04.2020
Anlage 1

Anlage 8.1 - Auszug Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss

4599 Zeichen

Anlage 8.1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
4.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi-
nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 
6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 
1747/2020 
 Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und 
Volt vom 08.06.2021 
AN/1329/2021 
 
SB Pargmann begründet den vorliegenden Änderungsantrag. 
 
SE Fahlenbock vermisst auch bei dieser Vorlage die Barrierefreiheit. Beim Bau von 
zwei neuen Lichtsignalanlagen müsse darauf geachtet werden, dass diese auch 
blindensignalisiert seien. An den Überwegen müssen zudem Bodenindikatoren ein-
gelassen werden. Er bittet, auch diese Vorlage in der Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik beraten zu lassen. 
 
SE Wienke stimmt diesen Ausführungen zu und zeigt sich erstaunt, dass hier nicht 
barrierefrei sondern lediglich barrierearm mit Absätzen gebaut werde.  
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, 
dass die Standards sich durchaus weiter entwickelt haben. Der derzeitige Standard 
sehe sowohl 3 cm-Absätze als auch Nullabsenkungen vor.   
 
Auf die Ausführungen von Herrn Pargmann eingehend macht er deutlich, dass es 
sich hier nicht um einen kompletten Straßenumbau und den Endzustand sondern 
lediglich um die Sanierung einer sehr schlechten Fahrbahn handele. Das Radver-

2 
 
kehrskonzept Innenstadt sehe hier perspektivisch die Führung entlang der Straße 
vor; dies sei im Rahmen der Sanierung jedoch nicht möglich, vielmehr müsse dann 
sehr umfangreich und sehr kostenintensiv umgebaut werden.  
 
Sowohl Vorsitzender Hammer als auch Herr Harzendorf bestätigen auf Nachfrage 
von RM Jäger, dass der Änderungsantrag keine zeitliche Verzögerung der dringend 
erforderlichen Sanierungsmaßnahme mit sich bringen dürfe.   
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt, AN/1329/2021):  
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh-
rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
 
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die 
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus 
der Ulrichgasse umgesetzt. 
 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se-
verinsbrücke zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt 
 
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengra-
bens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 
3.301.000 €. 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, im Haushaltsjahr 2021.  
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 
228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem 
Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushalts-
jahr 2021. 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh-
rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
 
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die 
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus 
der Ulrichgasse umgesetzt.

3 
 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se-
verinsbrücke zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufge-
nommen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Lageplan Hochwasserschott -69-

3407 Zeichen

KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
KVB
T.
PAut
SK
KD
NR
NR
NSTK
1.62
305050
2*0.2/4
2*0.2/3
?
S3 Sinkkasten im Bestand
Höhe anpassen
45.62 - (45.68) = -6 cm
III SD
2
11
IV
SD
IV SD
6
IV SD
8
10
III SD
III SD
I FD
Ga
III SD
III SD
III SD
III SD
III SD
3
I FD
5
9
7
2a
4
Pl.
Pl.M
üllbox
Asph.
Müllbox
Pl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pfl.
Wilhelm
-
Hoßdorf-
Str.
Asph.
Asph.
Asph.
Beton
Pfl.
Pl.
Asph.
Pl.
Friedenstraße
Pfl.
Tor
Tor
Perlengraben
(45,86)
(45,88)
(46,95)
SP 375
3x35/16 stillg.
NYCWY 3x25/16 stillg.
NAYY-J4x35stillg.
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x35 stillg.
NYCWY 3x25/16
3x35/16
NKBA 3x25
3x35/16
3x35/16
NKBA 3x25
NKBA 3x25
3x35
3x25/16
NYCWY 3x2
5/16
NYY-J 5x6
NYY-J 5x6
NYCY 3x2,5/10 NYY-J 5x6
NKBA 3x25
NYY-J 5x6
NKBA 3x25
LBZ unbek.
NYY-J 5x6
NYCY 3x2,5/10
NRK 1R
NRK 1R
NRK 1R
NRK 1R
20x2x0,8
A-2YF(L)2Y20x2x0,8stillg.
A-2YF(L) 2Y 20x2x0,8
A-2YF(L) 2Y 20x2x0,8
A-2YF(L) 2Y 20x2x0
,8
F6 100x2x0,9
20x2x0,8
20x2x0,8
20x2x0,8
F6 100x2x0,9
LBZ unbek. stillg.
3x120stillg.
3x120stillg.
3x120stillg.
3x120 stillg.
NA2XS(F)2Y3x1x150 NA2XS(F)2Y3x1x150
NA2XS(F)2Y 3x1x150
NA2XS(F)2Y 3x1x150
NA2XS(F)2Y 3x1x150
NA2XS(F)2Y 3x1x150
NA2XS(F)2Y 3x1
x1
50
NA2XS(F)2Y 3x1
x1
50
3x120
3x120
3x120
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NYY 4x25
NYY 3x25/16
3x25/16 stillg.
3x25/16
3x25/16
3x35/16
NA2XY-J 4x50
Erdungsband
NAYY-J4x150stillg.
NAYY-J4x150stillg.
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
NAYY-J 4x150
3x150/70
3x150/70
3x150/70
2x SR 160 PVC
3x SR160PVC
MA EI 700/1200
2,03 m  9,9‰
STZ  400  37,65 m  2,7‰
STZ
400
56705
KD: 45,73
KS: 42,31
56703
KD: 46,02
KS: 42,41
56612
KS: 42,14
55107
KS: 42,14
+42,58
MA  700/1200  34,71 m  2,3‰
58868
KS: 42,06
35,01m
65648
KD: 45,90
KS: 42,17
STZ 400
3,23 m  9,3‰KS:42,18
KD:45,91
5094
STZ300
10,0‰
9,97m
KD:46,11
KS:42,68
55109
STZ350
55,03m
 3,5‰
MA 700/1200   50,11 m    2,6‰
56704
KD: 45,66
KS: 42,19
OB 700/1225
9,77 m    1,4‰
41873
KS: 42,06
STZ 400
9,15 m    28,9‰
OB 700/1225
32,51 m    2,0‰
56707
KD: 45,75
KS: 41,98
56706
KS: 42,04
MA EI 700/1200
3,23 m  3,1‰(45.9)
(46.0)
45.2
44.7
44.9
44.9
45.0
(1.4)
(1.3)
(1.3)
(1.4)
W 50 St
W 150 St/Sw 1967
W 150 St/Sw 1967
stillgelegte G 150 St/Sw 1967
stillgelegte G 150 St/Sw 1967
(45.8)
44.8
x)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Leitungslegende                          
StEB Mischwasserkanal
Fernwärme
Strom Rheinenergie
Strom Schutzrohr
Gas
Wasser
Telekom
NetCologne
Strom KVB
Maßnahme:  M  1:
Bearbeitet
Amt für Straßen +
Verkehrsentwicklung
Datum
Gruppenleiter (664/1) Bezirksingenieurin (664/1)
Dateiname
Abteilungsleiter  (664)Amtsleiter (66)
100
Kamm
07.11.2019
2019-09-13_EP_
PV_Perlengraben
Entwurfsplanung - Leitungsbestands-/Leitungsverlegeplan
Perlengraben (Fußgängerquerung Höhe Mengelbergstraße)
n.e. n.e.
gez. Jusen
13.11.2019
gez. Kamm
07.11.2019
Asphaltdecke
vorh. Bauteil entfälltParken (baulich) X  X
Hochbord H 15/25
Rundbord R 15/22
Gehweg
Noppenstein,
30/30/8, weiß
Rillenstein
30/30/8, weiß
Außbaugrenze
Grünfläche/
Baumscheibe
Buskap
Kölner Standard
Radweg
gepl. Höhen
vorh. Höhen,
die übernommen
werden
vorh. Höhen(46,52)
46,52
46,52
gepl.
Sinkkasten
gepl.
Höhenschicht-
linie
46,52
Anschlusshöhen46,52
Legende - Planung
Rückbau/
Fahrbahn neu
Straßenbegrenzungslinie geplante Beleuchtung
Gleis inFahrbahn
Neupflanzung
Baumfällung
Lichtsignalanlage
(LSA)
Grenze
Öffentlich/Privat
Radfahrfurt
gepl.
Poller (Model Köln)
Materialwechsel
gepl. Fahrradständer
(Haarnadel)
Anlage 4

Anlage 6 - Prüfbericht - RPA v. 08.07.2020

4249 Zeichen

/ 2 
14 
143 
08.07.2020 
Herr xxx 
 
66 über Dez. III 
Generalsanierung der Straße Perlengraben 
Hier: Vorlage der Kostenberechnung 
RPA-Nr. 2020/0815 
Kosten eingereicht: ca. 2.774.000 € (Netto) 
Kosten bestätigt:  siehe Schreiben 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang 23.06.2020 legt 66 – Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - die Kostenbe-
rechnung für die Generalinstandsetzung der Straße Perlengraben in der Kölner Innenstadt 
vor. Neben der eigentlichen Generalinstandsetzung ist beabsichtigt, folgende im räumlichen 
Zusammenhang stehenden Maßnahmen, umzusetzen:  
- Die Herstellung eines signalisierten Fußgängerüberweges von der Wilhelm-Hoßdorf-
Straße zur Stadtbahnhaltestelle Severinsstraße (Linie 3 und 4).
- Die Herstellung eines Fußgängerüberweges an der Mengelbergstraße über den Perlen-
graben.
- vorbereitende Arbeiten für die Installation von Hochwasserschutztoren im Trogbereich
des Gleiskörpers an der Poststraße. Eine Maßnahme des Amt 69 - Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Die Zusammenführung von mehreren im räumlichen Zusammenhang stehenden Maßnah-
men wird vor dem Hintergrund möglichst geringe Einschränkungen für den Verkehrsteilneh-
mer zu erzielen ausdrücklich begrüßt. 
Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist von 66 nicht vorgesehen. 
Ob die Notwendigkeit zur Änderung des Verkehrsraums z. B. aus Gründen der Unfallhäu-
fung oder Belangen des Radverkehrs notwendig wäre, ist in den Unterlagen nicht dokumen-
tiert. Vor dem Hintergrund der erheblichen Kosten wäre eine solche Untersuchung empfeh-
lenswert.  
Ob die Vernetzung von Radverkehr und Stadtbahnlinie am Fuß- und Fußgängerüberweg 
Wilhelm-Hoßdorf-Straße gewährleistet und auch zulässig ist, geht aus den Unterlagen der-
zeit nicht hervor. 
Die technische und rechtliche Notwendigkeit für den Einbau eines lärmoptimierten Asphalts 
kann ich derzeit nicht erkennen. Durch diese Materialwahl ist mit kürzeren Erneuerungsinter-
vallen, einhergehend mit häufigeren Verkehrsbeschränkungen und insgesamt höheren Fol-
gekosten zu rechnen.  
Eine Mengenberechnung liegt den Unterlagen nicht bei. Insofern können derzeit weder Men-
gen noch Kosten bestätigt werden.  
Die einzelnen Kostenberechnungen sind zum Teil nicht aufeinander abgestimmt. So sind 
derzeit Leistungen in den Kostenberechnungen doppelt enthalten. Beispielhaft sei hier zu 
Anlage 6

- 2 -
nennen, dass die Wiederherstellung des Straßenoberbaus bei den Hochwasserschutztoren 
enthalten ist, die Leistungen aber nun im Zuge des Straßenbaus erfolgen. 
Die Kostenberechnung für den Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurde bereits 
durch die zuständigen Gremien (BV 1 vom 07.04.2014, TOP 3.2) beschlossen. In den vorge-
legten Unterlagen sind diese Kosten erneut aufgeführt. 
Der Perlengraben tangiert unmittelbar an das vorhandene Trogbauwerk Poststraße. Zum 
Zustand und zur Dichtigkeit dieser Bauwerke sind in den Unterlagen keine Angaben ge-
macht. Ggf. werden hier zeit- und kostenintensive Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Ich 
verweise hierzu auch auf die Ausführungen des Baugrundsachverständigen (3.6). Eine Ein-
bindung von 69 ist hier unumgänglich.  
Die Unterlagen zu den Lichtsignalanlagen sind unvollständig und fehlerhaft. 64 teilte auf 
Nachfrage mit, dass die vorgelegten Unterlagen nicht mit 64 abgestimmt sind.  
Unabhängig der vorliegenden Maßnahme, fehlten auch bei folgenden Kostenberechnungen 
die Teilkostenberechnungen und Planunterlagen zu den Lichtsignalanlagen: 
- Umbau der Oskar-Jäger-Straße zwischen Aachener Straße und dem Ausbaubereich
Aurelius-Gelände (RPA-Nr. 2020/0765)
- Beseitigung des Unfallhäufungspunktes Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB 3
Köln-Dellbrück (RPA-Nr. 2020/0819)
- Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße.
(RPA-Nr. 2020/0875)
Grundsätzlich sind zur Beschlussfassung alle erforderlichen Teilmaßnahmen auf Grundlage 
einer Kostenberechnung darzustellen. Dies ist durch die beschlussbeantragende Dienstelle 
zu gewährleisten. 
Die vorgenannten Punkte lassen derzeit keine abschließende Stellungnahme zu. Ich bitte die 
Unterlagen zu überarbeiten und erneut zur Prüfung vorzulegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. xxx

Anlage 9, Auszug FA 21-06-2021 zu 1747-2020

2132 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 22.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 21.06.2021 
öffentlich 
10.3 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so-
wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi-
nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 
6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 
1747/2020 
 
 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlen-
grabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in 
Höhe von 3.301.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-
0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe 
von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserver-
schlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, im Haushaltsjahr 2021.

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:  
 
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh-
rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.  
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die 
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus 
der Ulrichgasse umgesetzt. 
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se-
verinsbrücke zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

11646 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1747/2020 
Freigabedatum 
10.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der 
Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra-
ßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des 
Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 
6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.301.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   66.020 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Zuge der dringend erforderlichen Generalsanierungen der Fahrbahnen vom Deutzer Ring bis zum 
Barbarossaplatz ist auch die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen dem Blaubach und 
der Severinsbrücke zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Substanzer-
haltung sowie zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch weitere kostenintensive tempo-
räre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wur-
den erhebliche Schäden des Straßenkörpers festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der 
Fahrbahn Netz- und Querrisse mit Ausbrüchen in der Deckschicht. Das Schadensbild macht eine 
grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers im Vollausbau mit lärmminderndem Asphalt unumgäng-
lich. Die Belange des Radverkehrs werden innerhalb des Radverkehrskonzeptes Innenstadt zunächst 
vom Blaubach bis zur Friedenstraße/Mengelbergstraße im Rahmen der Neumarkierung des Teilab-
schnitts berücksichtigt. Der an die Severinsbrücke anschließende Bereich bedarf noch einer umfang-
reichen Planung, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt wird (s. Anlage 5).  
Eine Erstabschätzung hat ergeben, dass die Weiterführung einer Radverkehrsanlage auf bzw. von 
der Severinsbrücke nicht ohne umfangreiche Umplanungen und Umbauten erfolgen kann, diese sind

3 
in diesem Maßnahmenrahmen nicht möglich. Gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt ist auf der Se-
verinsbrücke auf beiden Seiten eine Zweirichtungsradverkehrsanlage vorzusehen. Die Anschlüsse 
und Übergänge vor allem an den Ein- und Ausfädelungsspuren an den Rampen sind noch zu planen. 
Darüber hinaus sollen innerhalb dieser Maßnahme der Fußgängerüberweg von der Wilhelm-Hoßdorf-
Straße zur Stadtbahnhaltestelle Severinstraße (Beschluss des Verkehrsausschusses vom 
07.04.2014, TOP 3.2 mit 181.185,17 € liegt bereits vor, Vorlagen-Nr.: 0452/2014) und der Fußgän-
gerüberweg von der Mengelbergstraße über den gesamten Perlengraben realisiert werden. Beide 
Fußgängerüberwege erhalten jeweils eine Lichtsignalanlage. 
Im Bereich der Mengelbergstraße sollen auch Betonarbeiten des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau innerhalb der Fahrbahnen des Perlengrabens für die Installation von Hochwasser-
schutztoren im Trogbereich des Gleiskörpers ausgeführt werden, damit zum Installationszeitpunkt die 
Fahrbahnen nicht erneut aufgebrochen werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle 
Arbeiten in einem Zuge unter Nutzung sämtlicher Synergieeffekte mit maximaler Bauzeitverkürzung 
und minimaler verkehrlicher Beeinträchtigung erfolgen können. 
 
Generalsanierung des Perlengrabens (rd. 2.676.100 €) 
Die Fahrbahnen zwischen dem Blaubach und der Severinsbrücke werden in beiden Fahrtrichtungen 
bis in ca.70 cm Tiefe generalsaniert (s. Anlage 1, Stadtplanausschnitt). Die vorgesehene Fahrbahn-
sanierung der Erschließungsanlage Perlengraben löst voraussichtlich in den angebauten Abschnitten 
zwischen Mengelbergstraße und Blaubach (Perlengraben Nordseite) sowie zwischen Friedenstraße 
und Waisenhausgasse (Perlengraben Südseite) eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger 
nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch nicht beziffert werden. Für 
die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung 
folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelas-
tung enthalten wird. 
Der Bereich zwischen der Brücke Tel-Aviv-Str. und der Severinsbrücke ist als Betontrog ausgebildet. 
In diesem Bereich wird der Belag erneuert und der Beton des Troges instandgesetzt. 
Die Anlegung eines Radweges als Verbindung vom Perlengraben zur Wilhelm-Hoßdorf-Straße / An-
kerstraße (keine Erschließungsfunktion) sowie die teilweise Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege 
im Bereich der geplanten Querungshilfen an der KVB-Haltestelle Severinstraße und an der Frieden-
straße (geringfügiger Ausbau) lösen voraussichtlich keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. 
 
Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße (Kosten rd. 164.500 €) 
Im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung nach dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn, 1. Baustufe 
wird ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg von der Wilhelm-Hoßdorf-Straße aus über den Per-
lengraben an die Stadtbahnhaltestelle Severinstraße in Fahrtrichtung Severinsbrücke angeschlossen 
(s. Anlage 2, Lageplan). Der Baubeschluss für diese Maßnahme liegt bereits vor. 
 
Fußgängerüberweg Mengelbergstaße (rd.176.100 €) 
Hier wird ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg von der Mengelbergstraße aus über alle Fahr-
spuren des Perlengrabens an den gegenüberliegenden Fußweg angeschlossen, um die dortige neue 
Wohnbebauung optimal anzuschließen (s. Anlage 3, Lageplan). 
 
Betonarbeiten in der Fahrbahn für den Einbau der Hochwasserschutztore (Kosten rd. 228.500 
€) 
Durch den Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.09. 2015 (Vorlagen-Nr. 2478/2014) über stadtweit 
alle erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Stadtbahnanlagen und den Bedarfsfeststel-
lungs- und Planungsbeschluss des Rates vom 20.12.2016 für die Herstellung und Nachrüstung stati-
onärer Verschlusseinrichtungen an Tunneleinfahrten wurde die Verwaltung mit der Planung von 
Hochwasserschutztoren beauftragt (Vorlagen-Nr. 2379/2016). Der Baubeschluss für diese Maßnah-

4 
men ist für Anfang 2021 vorgesehen. 
Der nachträgliche Einbau der Hochwasserschutztore erfordert zusätzliche Betontragkonstruktionen 
an den Tunnelmündern. Hierzu sind beidseitige Eingriffe in die Fahrbahnen zur Herstellung der sta-
tisch erforderlichen Tragfähigkeit der Tunnelwände für die zusätzliche Tragkonstruktion der Hoch-
wasserschutztore erforderlich.  
Diese Arbeiten innerhalb des Perlengrabens werden in den Bauablauf der straßenbaulichen Gene-
ralsanierung integriert, um nachträgliche Eingriffe in den sanierten Straßenkörper zu vermeiden (s. 
Anlage 4, Lageplan). 
 
Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur 
Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente so-
wie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag 
zum Klimaschutz bewertet werden. 
Durch die neuen Fußgängerverbindungen entstehen ebenerdige Wegeverbindungen, wodurch sich z. 
B. Umwege über die Brücke Tel-Aviv-Straße für zu Fuß Gehende vermeiden lassen und eine schnel-
lere Erreichbarkeit der KVB-Haltestelle möglich ist. Die Wegeverbindungen verbessern den Fußver-
kehr und erleichtern hier den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (hier 
KVB). 
Rechnungsprüfungsamt 
Die Kostenberechnungen für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens wurden dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.:2020/0815). Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme 
des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt. 
Zusammenstellung der Kosten: 
 Generalsanierung Perlengraben (beide Fahrtrichtungen)   rd. 2.676.100 € 
 LSA Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße                rd. 164.500 € 
 LSA Fußgängerüberweg Mengelbergstraße                 rd. 176.100 € 
 Betonarbeiten für Hochwasserschutztore                 rd. 228.500 €  
 Baunebenkosten                                                                       rd. 55.800 €  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich somit auf rd. 3.301.000 €. Die Maßnahme Fußgän-
gerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurde bereits in 2014 beschlossen (BV 0452/2014), eine Mittel-
freigabe erfolgte bisher jedoch nicht. 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen in Höhe von 3.072.500 € im Haushaltsplan 
2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen 
für Baumaßnahmen für das Jahr 2021 zur Verfügung. 
Daneben sind im Haushaltsplan 2020/2021 für die zusätzliche Tragkonstruktion der Hochwasser-
schutztore im Teilfinanzplan 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben – in-
vestive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 228.500 € für 2021 berücksichtigt. 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 sowie im Teilergebnis-
plan 1302 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 entsprechende Ansätze für 
die jährlichen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 66.020 € berücksichtigt. 
Anlagen

5 
1. Lageplan Stadtplanausschnitt 
2. Lageplan Wilhelm-Hoßdorf-Straße 
3. Lageplan Mengelbergstraße 
4. Lageplan Hochwasserschott - 69 
5 a. RVKI Perlengraben – Abb. 1 
5 b. RVKI Perlengraben – Abb. 2 
6. Prüfbericht RPA v. 08.07.2020 
7. Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 7- Stellungnahme der Verwaltung

3270 Zeichen

/ 2 
Anlage 7 
66 10.08.2020 
665/2 xxx 
  
 Stellungnahme Prüfbemer-
kung 14 vom 10-08-
2020.docx 
14 
143 
1. Schreiben an: ab: 
 
Generalsanierung der Straße Perlengraben 
Hier: Stellungnahme zum Prüfbericht von 14, vom 08.07.2020 
RPA-Nr.: 2020/0815 
 
Zu den Anmerkungen im Prüfbericht wird seitens 66 wie folgt Stellung genommen: 
Aufteilung des Verkehrsraums: 
Zur möglichen Änderung des Verkehrsraums wurden die Belange des Radverkehrskonzep-
tes Innenstadt geprüft und als Anlage 5 in die Beschlussvorlage mit aufgenommen. Als Un-
fallhäufungspunkt ist der Perlengraben in der Statistik nicht aufgeführt 
Vernetzung von Radverkehr und Stadtbahnlinie: 
Die Vernetzung des Radverkehrs und der Stadtbahnlinie ist gewährleistet, was den zur Prü-
fung beigefügten Unterlagen zu entnehmen war. Wie bereits in der Beschlussvorlage mitge-
teilt, liegt hierzu schon Beschluss der BV 1 aus 2014 (0452/2014) vor. 
 
Lärmoptimierter Asphalt: 
Grundsätzlich ist bei der Erneuerung der Fahrbahn auch die Deckschicht neu herzustellen. 
Aufgrund der immer häufigeren Forderung nach lärmmindernden Maßnahmen (Lärmaktions-
plan) wurde der entsprechende Asphalt (Pouros Mastix Asphalt) vorgesehen. 
Die Anmerkung seitens 14 zur Materialwahl bezüglich kürzerer Erneuerungsintervallen und 
damit einhergehenden häufigeren Verkehrsbeschränkungen und insgesamt höherer Folge-
kosten, ist seitens des Fachamtes in keiner Weise nachvollziehbar. Eine eingehendere Er-
läuterung seitens 14 zu den Grundlagen der Bedenken wäre hier wünschenswert gewesen.  
Seitens 66 wurde die Materialwahl so getroffen, da es sich bei dem Material um das derzeit 
Beste zur Verfügung stehende Material handelt. Neben der Lärmoptimierung des Materials 
ist auch von einer längeren Standzeit gegenüber anderen bereits verbauten Materialien aus-
zugehen. 
 
Mengenberechnung: 
Seitens 14 wurde in vorangegangenen Besprechungen mitgeteilt, dass eine Prüfung der 
Mengenberechnung grundsätzlich nicht durch 14 durchgeführt wird. Daraufhin wurde darauf 
verzichtet, die bei 66 vorhandene Mengenberechnung den Prüfunterlagen beizufügen. Eine 
Nachreichung der Unterlagen ist jederzeit möglich.

- 2 - 
 
 
 
Doppelt enthaltene Kosten: 
Dass die Wiederherstellung des Straßenoberbaus bei den Hochwasserschutztoren im Zuge 
des Straßenausbaus erfolgt, ist allein aufgrund des Bauablaufs und aus wirtschaftlichen 
Gründen erforderlich. Eine doppelte Kostenberechnung ist hier daher nicht gegeben.  
 
Kostenberechnung Überweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße: 
Die Kosten für den Überweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurden berücksichtigt. Die Kosten aus 
dem BV-Beschluss 0452/2014 wurden auf den heutigen Preisspiegel angepasst. 
 
Trogbauwerk: 
Die Trogplatten werden in Abstimmung mit dem Amt 69 kleinteilig saniert. 
Die Angaben zu den Lichtsignalanlagen Oskar-Jäger-Str., Bergisch-Gladbacher Str. und 
Kalker Hauptstr. sind nicht nachvollziehbar und gehören nicht zur Maßnahme Perlengraben. 
Sie bedürfen jeweils einer eigenen Stellungnahme zu der betreffenden Baumaßnahme.  
Die Kostenangaben zu den hier vorgesehenen Lichtsignalanlagen wurden aktualisiert. 
Sollte zum Gesamtprojekt noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann ich ihnen hierzu 
noch ein Gespräch anbieten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
xxx

Anlage 5 a_RVKI_Perlengraben_Abbildung 1

661 Zeichen

Radverkehrskonzept Innenstadt
- Deckensanierung Perlengraben -
Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse
Stand: 13.07.2020
Radhauptnetz aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI)
Sanierung der Fahrbahndecke
Radverkehrsführung Perlengraben - Wunschlinien
Wunschlinie Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse
Konflikte
Radverkehrskonzept Innenstadt - Altennative Führungen / Neubau
geplante Maßnahmen 2021 
Neue Querungsstelle Perlengraben
Verkehrssicherheit an zu- / abführenden Rampen 
bauliche Engstelle (hier an Unterführung Severinstraße)
fehlende Kapazität bei Reduzierung 2 auf 1 Kfz-Fahrspur
- Verlagerungen auf Ost-West-Achse, Nord-Süd-Fahrt, Ringe
Anlage 5 a

Anlage 5 b_RVKI_Perlengraben_Abbildung 2

717 Zeichen

Radverkehrskonzept Innenstadt
- Deckensanierung Perlengraben -
Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse
Stand: 13.07.2020
Sanierung der Fahrbahndecke
Radverkehrsführung - Perspektiven / Führungsqualitätengeplante Maßnahmen 2021 
Neue Querungsstelle Perlengraben
kleinräumigste Umfahrung, eingeschränkt komfortabel
Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen
voraussichtlich mit geringen Verlagerungseffekten / verträglich umsetzbar 
Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen
mit Verlagerungseffekten, daher voraussichtlich unverträglich mit Blick auf 
geplante Verkehrsentwicklung an Ost-West-Achse, Nord-Süd-Fahrt und Kölner Ringe
Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen
aus Verkehrssicherheitsgründen nicht umsetzbar
Anlage 5 b

Beratungsverlauf (6)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1747/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2021
Erstellt
08.06.2020 10:08