1747/2020
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsgsermächtigungen - hier: Finanzstelle
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024
2142 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
1747/2020
Stand: 11.10.2024
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach
und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605,
Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505,
Hochwasserverschlusssystem Perlengraben
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi-
schen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung
von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.
3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Fi-
nanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8
– Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021.
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss während
Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden.
Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die verein-
fachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrich-
gasse umgesetzt.
Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Severinsbrü-
cke zu führen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die baulichen Maßnahmen wurden zwischen dem I. und III. Quartal 2024 umgesetzt und ab-
geschlossen. Alle Leistungen (Vorarbeiten Hochwasserschutztore, Lichtsignalanlagen und
Straßenbau ) wurden am 26.09.2024 abgenommen.
Nächste Schritte:
Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Anlage 8 - Auszug Beschluss Verkehrsausschuss 08.06.2021
3054 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 4.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi- schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi- nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 1747/2020 Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 08.06.2021 AN/1329/2021 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1329/2021): Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh- rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se- verinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt 2 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengra- bens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß- nahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushalts- jahr 2021. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh- rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se- verinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufge- nommen.
Anlage 2 - Lageplan Wilhelm-Hoßdorfstraße
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HB 15/30 km 0+000.000 km 0+005.685 R=8 3.00 TB 8/20 Achse Ax_112 Achse Ax_111 R=1 4.00 TB 8/20 HB 15/25 (+15) ausgebaute Borde b=20cm wieder einbauen km 0+000.000 R=-300.000 km 0+023.119 R=-100.000 km 0+051.408 R=8 km 0+070.319 R=-221.500 A=53.560 km 0+116.336 R=-106.500 km 0+124.849 km 0+102.351 Achse Ax_030 Achse Ax_030 km 0+018.894 HB 15/25 (+12) 3.53 3.50 Achse Ax_010 Gussasphaltrinne b=20cm HB 15/25 (+12) HB 15/25 (+12) RB 15/22 (+3) TB 8/20 (+3) TB 8/20 3.25 3.00 2.50 HB 15/25 (+12) TB 8/20 (+3) Gussasphaltrinne b=20cm 3.80 TB 8/20 (0) 3.12 3.25 2.99 Gussasphaltrinne b=20cm 3.253.25 Achse Ax_010 3.25 3.25 3.25 3.25 km 0+010.000 km 0+020.000 km 0+030.000 km 0+040.000 km 0+050.000 km 0+060.000 km 0+070.000 km 0+080.000 km 0+090.000 km 0+100.000 km 0+110.000 km 0+120.000 km 0+130.000 km 0+140.000 km 0+150.000 km 0+160.000 km 0+000.000 R= 8 km 0+015.698 R= 8 R=-260.000 km 0+092.637 R=-93.500 R= 8 km 0+111.540 R= 8 R=-215.000 km 0+142.743 R=-215.000 A=50.000 km 0+156.115 A=50.000 R=-100.000 km 0+163.979 R=-100.000 km 0+066.556 km 0+081.324 km 0+085.254 2.50 % 4.10 % km 0+062.000 4.00 % 4.00 % 2.00 % 4.80 % 4.80 % 4.80 % 4.90 % 4.90 % 4.90 % 3.30 % 1.50 % Achse Ax_010 4.70 % 2.50 % km 0+068.000 km 0+078.000 2.00 % SK 50/50 DN 150 4.70 % 4.70 % km 0+070.645 Sinkkasten rückbauen 4.70 % 4.70 % 4.10 % 4.10 % 4.10 % 4.25 % 4.25 % km 0+035.000 km 0+058.000 km 0+066.385 R=-260.000 R=-93.500 km 0+065.000 Trogbauwerk aufschneiden, nach Einbau des Sinkkastens und Anschluss der Leitung an den Kanal, die Bewehrungen im Bereich der Trogdurchtrennung in Anstimmung mit Amt 69 wieder herstellen und Trog mit Beton C30/37 schließen HB 15/25 (+12) TB 8/20 (+3) 3.00 TB 8/20 (+0) vorhandenes Geländer an den Pfosten auftrennen und auf ca. 6m Breite entfernen vorhandene Borde auf +3cm absenken und Gehwege anpassen 5.00 2.50 % 6.00 % HB 15/30 (+15) TB 8/20 (+3) RQ 6 RQ 6 Schutzplanke zurückbauen 3.50 5.50 2.50 % 3.00 % HB 15/30 (+15) TB 8/20 (+3) 6.00 % 3.00 % HB 15/25 (+15) Achse Ax_110 Achse Ax_110 km 0+010.000 km 0+012.584 2.50 % km 0+020.000km 0+030.000 km 0+040.000 km 0+045.000 km 0+050.000 km 0+060.000 km 0+065.000 km 0+070.000 km 0+080.000 0.50 % km 0+000.000 R= 8 km 0+011.098 R=8 R=38.000 km 0+073.415R=38.000 R=45.555 km 0+084.510 R=45.555 5.50 % 4.70 % km 0+003.000 RQ 5 RQ 5 RQ 7 RQ 7 RQ 4 RQ 1 RQ 2 RQ 2 RQ 3 RQ 3 RQ 4 RQ 1 HB 15/25 (+15) km = 0+016.600 H = 0 t = 0.000 TS = 45.160 s =-0.93% l =16.60m s =-0.78% l =10.81m km = 0+027.405 H = 0 t = 0.000 TS = 45.076 km = 0+033.580 H = 0 t = 0.000 TS = 45.039 s =-0.60% l =6.18m s =-1.11% l =51.36m km = 0+084.943 H = 0 t = 0.000 TS = 44.469 s =-1.11% l =51.36m s =-1.30% l =11.62m km = 0+096.566 H = 1250 t = 6.688 TS = 44.317 s =-0.23% l =16.53m km = 0+113.100 H = 0 t = 0.000 TS = 44.279 s =-0.23% l =16.53m s =-0.13% l =21.40m km = 0+134.500 H = 0 t = 0.000 TS = 44.252 s =-0.13% l =21.40m s =-0.30% l =6.50m km = 0+000,000 H = 0 t = 0.000 TS = 45.315 s =-0.93% l =16.60m km = 0+000.000 H = 0 t = 0.000 TS = 46.075 s =2.75% l =8.72m km = 0+008.719 H = 0 t = 0.000 TS = 46.315 s =1.22% l =2.38m km = 0+011.098 H = 0 t = 0.000 TS = 46.194 km = 0+052.398 H = 750 t = 3.088 TS = 45.024 s =-2.83% l =41.30m s =-2.01% l =11.41m km = 0+063.803 H = 250 t = 3.262 TS = 44.795 km = 0+078.946 H = -400 t = 4.100 TS = 44.886 s =0.60% l =15.14m s =-1.45% l =5.56m km = 0+084.510 H = 0 t = 0.000 TS = 44.805 l =41.30m s =-2.83% Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter/-in (661/14) Sachbearbeiter/-in (661/14) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 Gehweg + Querung Perlengraben 1/ Innenstadt Lageplan 15.03.2017 AP-LP_1_a 09.03.2016 Sämann 09.03.2016 SämannNord-Süd-Stadtbahn ebenerdige Gehwegverbindung Wilhelm-Hoßdorf-Straße / Hst. Severinstraße 671/10 Belange Grünanlagen Pniewski 25.07.2016 690/20 Umbau Trogbauwerk Schlede 15.08.2016 Herr Sämann 24.08.2016 Herr Jusen 24.08.2016 Frau Stolte-Neumann 24.08.2016 Herr Harzendorf 25.08.2016 Änderung Bordtyp Achse Ax_110 ab km 0+047 und Achse Ax_111 Sämann 15.03.17 Fahrbahn, Asphalt, nur Deckschichtsanierung Fahrbahn, Asphalt, Vollausbau alle Asphaltschichten Fahrbahn, Gussasphaltrinne Gehweg, Betonsteinplatten 30/30/8, im Trogbereich 30/30/5, mit Basaltvorsatz, anthrazit/ alt Graphit Inselköpfe, Betonsteinpflaster 10/20/8 grau Einschnittböschung Nebenflächen mit Beton wiederherstellen/ auffüllen Grünfläche Blindenleitsystem bestehend aus Auffindestreifen (Noppenplatten b=60cm) und Richtungsfeld (Rippenplatten b=60cm) Flächen Hochbord H15/25 mit Auftritt 12cm, H15/30 mit Auftritt 15cm mit Quarzitvorsatz, hellgrau Hochbord b=20cm, Wiedereinbau Rundbord R15/22, Auftritt 3cm, im Bereich der LSA-Furt Farbe weiß Tiefbord T8/20 Rückbau, Demarkierung Dehnungsfugen (über vorhandenen Dehnungsfugen oder nach jeweils 6m anordnen) Achse Linien Lichtsignalanlage neu Sinkkasten neu Symbole Legende Anlage 2
Anlage 1 - Stadtplanausschnitt
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80m604020 0 Mittelpunkt: [356349,5644017] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.04.2020 Anlage 1
Anlage 8.1 - Auszug Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss
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Anlage 8.1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 4.1 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi- schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi- nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 1747/2020 Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 08.06.2021 AN/1329/2021 SB Pargmann begründet den vorliegenden Änderungsantrag. SE Fahlenbock vermisst auch bei dieser Vorlage die Barrierefreiheit. Beim Bau von zwei neuen Lichtsignalanlagen müsse darauf geachtet werden, dass diese auch blindensignalisiert seien. An den Überwegen müssen zudem Bodenindikatoren ein- gelassen werden. Er bittet, auch diese Vorlage in der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik beraten zu lassen. SE Wienke stimmt diesen Ausführungen zu und zeigt sich erstaunt, dass hier nicht barrierefrei sondern lediglich barrierearm mit Absätzen gebaut werde. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, dass die Standards sich durchaus weiter entwickelt haben. Der derzeitige Standard sehe sowohl 3 cm-Absätze als auch Nullabsenkungen vor. Auf die Ausführungen von Herrn Pargmann eingehend macht er deutlich, dass es sich hier nicht um einen kompletten Straßenumbau und den Endzustand sondern lediglich um die Sanierung einer sehr schlechten Fahrbahn handele. Das Radver- 2 kehrskonzept Innenstadt sehe hier perspektivisch die Führung entlang der Straße vor; dies sei im Rahmen der Sanierung jedoch nicht möglich, vielmehr müsse dann sehr umfangreich und sehr kostenintensiv umgebaut werden. Sowohl Vorsitzender Hammer als auch Herr Harzendorf bestätigen auf Nachfrage von RM Jäger, dass der Änderungsantrag keine zeitliche Verzögerung der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahme mit sich bringen dürfe. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1329/2021): Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh- rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se- verinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengra- bens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß- nahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushalts- jahr 2021. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh- rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. 3 Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se- verinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufge- nommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Lageplan Hochwasserschott -69-
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KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB KVB T. PAut SK KD NR NR NSTK 1.62 305050 2*0.2/4 2*0.2/3 ? S3 Sinkkasten im Bestand Höhe anpassen 45.62 - (45.68) = -6 cm III SD 2 11 IV SD IV SD 6 IV SD 8 10 III SD III SD I FD Ga III SD III SD III SD III SD III SD 3 I FD 5 9 7 2a 4 Pl. Pl.M üllbox Asph. Müllbox Pl. Pfl. Pfl. Asph. Pfl. Wilhelm - Hoßdorf- Str. Asph. Asph. Asph. Beton Pfl. Pl. Asph. Pl. Friedenstraße Pfl. Tor Tor Perlengraben (45,86) (45,88) (46,95) SP 375 3x35/16 stillg. NYCWY 3x25/16 stillg. NAYY-J4x35stillg. NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x35 stillg. NYCWY 3x25/16 3x35/16 NKBA 3x25 3x35/16 3x35/16 NKBA 3x25 NKBA 3x25 3x35 3x25/16 NYCWY 3x2 5/16 NYY-J 5x6 NYY-J 5x6 NYCY 3x2,5/10 NYY-J 5x6 NKBA 3x25 NYY-J 5x6 NKBA 3x25 LBZ unbek. NYY-J 5x6 NYCY 3x2,5/10 NRK 1R NRK 1R NRK 1R NRK 1R 20x2x0,8 A-2YF(L)2Y20x2x0,8stillg. A-2YF(L) 2Y 20x2x0,8 A-2YF(L) 2Y 20x2x0,8 A-2YF(L) 2Y 20x2x0 ,8 F6 100x2x0,9 20x2x0,8 20x2x0,8 20x2x0,8 F6 100x2x0,9 LBZ unbek. stillg. 3x120stillg. 3x120stillg. 3x120stillg. 3x120 stillg. NA2XS(F)2Y3x1x150 NA2XS(F)2Y3x1x150 NA2XS(F)2Y 3x1x150 NA2XS(F)2Y 3x1x150 NA2XS(F)2Y 3x1x150 NA2XS(F)2Y 3x1x150 NA2XS(F)2Y 3x1 x1 50 NA2XS(F)2Y 3x1 x1 50 3x120 3x120 3x120 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NYY 4x25 NYY 3x25/16 3x25/16 stillg. 3x25/16 3x25/16 3x35/16 NA2XY-J 4x50 Erdungsband NAYY-J4x150stillg. NAYY-J4x150stillg. NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 NAYY-J 4x150 3x150/70 3x150/70 3x150/70 2x SR 160 PVC 3x SR160PVC MA EI 700/1200 2,03 m 9,9‰ STZ 400 37,65 m 2,7‰ STZ 400 56705 KD: 45,73 KS: 42,31 56703 KD: 46,02 KS: 42,41 56612 KS: 42,14 55107 KS: 42,14 +42,58 MA 700/1200 34,71 m 2,3‰ 58868 KS: 42,06 35,01m 65648 KD: 45,90 KS: 42,17 STZ 400 3,23 m 9,3‰KS:42,18 KD:45,91 5094 STZ300 10,0‰ 9,97m KD:46,11 KS:42,68 55109 STZ350 55,03m 3,5‰ MA 700/1200 50,11 m 2,6‰ 56704 KD: 45,66 KS: 42,19 OB 700/1225 9,77 m 1,4‰ 41873 KS: 42,06 STZ 400 9,15 m 28,9‰ OB 700/1225 32,51 m 2,0‰ 56707 KD: 45,75 KS: 41,98 56706 KS: 42,04 MA EI 700/1200 3,23 m 3,1‰(45.9) (46.0) 45.2 44.7 44.9 44.9 45.0 (1.4) (1.3) (1.3) (1.4) W 50 St W 150 St/Sw 1967 W 150 St/Sw 1967 stillgelegte G 150 St/Sw 1967 stillgelegte G 150 St/Sw 1967 (45.8) 44.8 x) X X X X X X X X X Leitungslegende StEB Mischwasserkanal Fernwärme Strom Rheinenergie Strom Schutzrohr Gas Wasser Telekom NetCologne Strom KVB Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrsentwicklung Datum Gruppenleiter (664/1) Bezirksingenieurin (664/1) Dateiname Abteilungsleiter (664)Amtsleiter (66) 100 Kamm 07.11.2019 2019-09-13_EP_ PV_Perlengraben Entwurfsplanung - Leitungsbestands-/Leitungsverlegeplan Perlengraben (Fußgängerquerung Höhe Mengelbergstraße) n.e. n.e. gez. Jusen 13.11.2019 gez. Kamm 07.11.2019 Asphaltdecke vorh. Bauteil entfälltParken (baulich) X X Hochbord H 15/25 Rundbord R 15/22 Gehweg Noppenstein, 30/30/8, weiß Rillenstein 30/30/8, weiß Außbaugrenze Grünfläche/ Baumscheibe Buskap Kölner Standard Radweg gepl. Höhen vorh. Höhen, die übernommen werden vorh. Höhen(46,52) 46,52 46,52 gepl. Sinkkasten gepl. Höhenschicht- linie 46,52 Anschlusshöhen46,52 Legende - Planung Rückbau/ Fahrbahn neu Straßenbegrenzungslinie geplante Beleuchtung Gleis inFahrbahn Neupflanzung Baumfällung Lichtsignalanlage (LSA) Grenze Öffentlich/Privat Radfahrfurt gepl. Poller (Model Köln) Materialwechsel gepl. Fahrradständer (Haarnadel) Anlage 4
Anlage 6 - Prüfbericht - RPA v. 08.07.2020
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/ 2 14 143 08.07.2020 Herr xxx 66 über Dez. III Generalsanierung der Straße Perlengraben Hier: Vorlage der Kostenberechnung RPA-Nr. 2020/0815 Kosten eingereicht: ca. 2.774.000 € (Netto) Kosten bestätigt: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 23.06.2020 legt 66 – Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - die Kostenbe- rechnung für die Generalinstandsetzung der Straße Perlengraben in der Kölner Innenstadt vor. Neben der eigentlichen Generalinstandsetzung ist beabsichtigt, folgende im räumlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen, umzusetzen: - Die Herstellung eines signalisierten Fußgängerüberweges von der Wilhelm-Hoßdorf- Straße zur Stadtbahnhaltestelle Severinsstraße (Linie 3 und 4). - Die Herstellung eines Fußgängerüberweges an der Mengelbergstraße über den Perlen- graben. - vorbereitende Arbeiten für die Installation von Hochwasserschutztoren im Trogbereich des Gleiskörpers an der Poststraße. Eine Maßnahme des Amt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Die Zusammenführung von mehreren im räumlichen Zusammenhang stehenden Maßnah- men wird vor dem Hintergrund möglichst geringe Einschränkungen für den Verkehrsteilneh- mer zu erzielen ausdrücklich begrüßt. Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist von 66 nicht vorgesehen. Ob die Notwendigkeit zur Änderung des Verkehrsraums z. B. aus Gründen der Unfallhäu- fung oder Belangen des Radverkehrs notwendig wäre, ist in den Unterlagen nicht dokumen- tiert. Vor dem Hintergrund der erheblichen Kosten wäre eine solche Untersuchung empfeh- lenswert. Ob die Vernetzung von Radverkehr und Stadtbahnlinie am Fuß- und Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße gewährleistet und auch zulässig ist, geht aus den Unterlagen der- zeit nicht hervor. Die technische und rechtliche Notwendigkeit für den Einbau eines lärmoptimierten Asphalts kann ich derzeit nicht erkennen. Durch diese Materialwahl ist mit kürzeren Erneuerungsinter- vallen, einhergehend mit häufigeren Verkehrsbeschränkungen und insgesamt höheren Fol- gekosten zu rechnen. Eine Mengenberechnung liegt den Unterlagen nicht bei. Insofern können derzeit weder Men- gen noch Kosten bestätigt werden. Die einzelnen Kostenberechnungen sind zum Teil nicht aufeinander abgestimmt. So sind derzeit Leistungen in den Kostenberechnungen doppelt enthalten. Beispielhaft sei hier zu Anlage 6 - 2 - nennen, dass die Wiederherstellung des Straßenoberbaus bei den Hochwasserschutztoren enthalten ist, die Leistungen aber nun im Zuge des Straßenbaus erfolgen. Die Kostenberechnung für den Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurde bereits durch die zuständigen Gremien (BV 1 vom 07.04.2014, TOP 3.2) beschlossen. In den vorge- legten Unterlagen sind diese Kosten erneut aufgeführt. Der Perlengraben tangiert unmittelbar an das vorhandene Trogbauwerk Poststraße. Zum Zustand und zur Dichtigkeit dieser Bauwerke sind in den Unterlagen keine Angaben ge- macht. Ggf. werden hier zeit- und kostenintensive Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Ich verweise hierzu auch auf die Ausführungen des Baugrundsachverständigen (3.6). Eine Ein- bindung von 69 ist hier unumgänglich. Die Unterlagen zu den Lichtsignalanlagen sind unvollständig und fehlerhaft. 64 teilte auf Nachfrage mit, dass die vorgelegten Unterlagen nicht mit 64 abgestimmt sind. Unabhängig der vorliegenden Maßnahme, fehlten auch bei folgenden Kostenberechnungen die Teilkostenberechnungen und Planunterlagen zu den Lichtsignalanlagen: - Umbau der Oskar-Jäger-Straße zwischen Aachener Straße und dem Ausbaubereich Aurelius-Gelände (RPA-Nr. 2020/0765) - Beseitigung des Unfallhäufungspunktes Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB 3 Köln-Dellbrück (RPA-Nr. 2020/0819) - Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße. (RPA-Nr. 2020/0875) Grundsätzlich sind zur Beschlussfassung alle erforderlichen Teilmaßnahmen auf Grundlage einer Kostenberechnung darzustellen. Dies ist durch die beschlussbeantragende Dienstelle zu gewährleisten. Die vorgenannten Punkte lassen derzeit keine abschließende Stellungnahme zu. Ich bitte die Unterlagen zu überarbeiten und erneut zur Prüfung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Gez. xxx
Anlage 9, Auszug FA 21-06-2021 zu 1747-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 22.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.06.2021 öffentlich 10.3 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi- schen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt so- wie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fi- nanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben 1747/2020 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlen- grabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201- 0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserver- schlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen, im Haushaltsjahr 2021. Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss wäh- rend Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Se- verinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1747/2020 Freigabedatum 10.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwi- schen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra- ßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 20.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.301.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 66.020 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Zuge der dringend erforderlichen Generalsanierungen der Fahrbahnen vom Deutzer Ring bis zum Barbarossaplatz ist auch die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen dem Blaubach und der Severinsbrücke zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Substanzer- haltung sowie zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch weitere kostenintensive tempo- räre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wur- den erhebliche Schäden des Straßenkörpers festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der Fahrbahn Netz- und Querrisse mit Ausbrüchen in der Deckschicht. Das Schadensbild macht eine grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers im Vollausbau mit lärmminderndem Asphalt unumgäng- lich. Die Belange des Radverkehrs werden innerhalb des Radverkehrskonzeptes Innenstadt zunächst vom Blaubach bis zur Friedenstraße/Mengelbergstraße im Rahmen der Neumarkierung des Teilab- schnitts berücksichtigt. Der an die Severinsbrücke anschließende Bereich bedarf noch einer umfang- reichen Planung, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt wird (s. Anlage 5). Eine Erstabschätzung hat ergeben, dass die Weiterführung einer Radverkehrsanlage auf bzw. von der Severinsbrücke nicht ohne umfangreiche Umplanungen und Umbauten erfolgen kann, diese sind 3 in diesem Maßnahmenrahmen nicht möglich. Gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt ist auf der Se- verinsbrücke auf beiden Seiten eine Zweirichtungsradverkehrsanlage vorzusehen. Die Anschlüsse und Übergänge vor allem an den Ein- und Ausfädelungsspuren an den Rampen sind noch zu planen. Darüber hinaus sollen innerhalb dieser Maßnahme der Fußgängerüberweg von der Wilhelm-Hoßdorf- Straße zur Stadtbahnhaltestelle Severinstraße (Beschluss des Verkehrsausschusses vom 07.04.2014, TOP 3.2 mit 181.185,17 € liegt bereits vor, Vorlagen-Nr.: 0452/2014) und der Fußgän- gerüberweg von der Mengelbergstraße über den gesamten Perlengraben realisiert werden. Beide Fußgängerüberwege erhalten jeweils eine Lichtsignalanlage. Im Bereich der Mengelbergstraße sollen auch Betonarbeiten des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau innerhalb der Fahrbahnen des Perlengrabens für die Installation von Hochwasser- schutztoren im Trogbereich des Gleiskörpers ausgeführt werden, damit zum Installationszeitpunkt die Fahrbahnen nicht erneut aufgebrochen werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Arbeiten in einem Zuge unter Nutzung sämtlicher Synergieeffekte mit maximaler Bauzeitverkürzung und minimaler verkehrlicher Beeinträchtigung erfolgen können. Generalsanierung des Perlengrabens (rd. 2.676.100 €) Die Fahrbahnen zwischen dem Blaubach und der Severinsbrücke werden in beiden Fahrtrichtungen bis in ca.70 cm Tiefe generalsaniert (s. Anlage 1, Stadtplanausschnitt). Die vorgesehene Fahrbahn- sanierung der Erschließungsanlage Perlengraben löst voraussichtlich in den angebauten Abschnitten zwischen Mengelbergstraße und Blaubach (Perlengraben Nordseite) sowie zwischen Friedenstraße und Waisenhausgasse (Perlengraben Südseite) eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch nicht beziffert werden. Für die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelas- tung enthalten wird. Der Bereich zwischen der Brücke Tel-Aviv-Str. und der Severinsbrücke ist als Betontrog ausgebildet. In diesem Bereich wird der Belag erneuert und der Beton des Troges instandgesetzt. Die Anlegung eines Radweges als Verbindung vom Perlengraben zur Wilhelm-Hoßdorf-Straße / An- kerstraße (keine Erschließungsfunktion) sowie die teilweise Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege im Bereich der geplanten Querungshilfen an der KVB-Haltestelle Severinstraße und an der Frieden- straße (geringfügiger Ausbau) lösen voraussichtlich keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße (Kosten rd. 164.500 €) Im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung nach dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn, 1. Baustufe wird ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg von der Wilhelm-Hoßdorf-Straße aus über den Per- lengraben an die Stadtbahnhaltestelle Severinstraße in Fahrtrichtung Severinsbrücke angeschlossen (s. Anlage 2, Lageplan). Der Baubeschluss für diese Maßnahme liegt bereits vor. Fußgängerüberweg Mengelbergstaße (rd.176.100 €) Hier wird ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg von der Mengelbergstraße aus über alle Fahr- spuren des Perlengrabens an den gegenüberliegenden Fußweg angeschlossen, um die dortige neue Wohnbebauung optimal anzuschließen (s. Anlage 3, Lageplan). Betonarbeiten in der Fahrbahn für den Einbau der Hochwasserschutztore (Kosten rd. 228.500 €) Durch den Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.09. 2015 (Vorlagen-Nr. 2478/2014) über stadtweit alle erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Stadtbahnanlagen und den Bedarfsfeststel- lungs- und Planungsbeschluss des Rates vom 20.12.2016 für die Herstellung und Nachrüstung stati- onärer Verschlusseinrichtungen an Tunneleinfahrten wurde die Verwaltung mit der Planung von Hochwasserschutztoren beauftragt (Vorlagen-Nr. 2379/2016). Der Baubeschluss für diese Maßnah- 4 men ist für Anfang 2021 vorgesehen. Der nachträgliche Einbau der Hochwasserschutztore erfordert zusätzliche Betontragkonstruktionen an den Tunnelmündern. Hierzu sind beidseitige Eingriffe in die Fahrbahnen zur Herstellung der sta- tisch erforderlichen Tragfähigkeit der Tunnelwände für die zusätzliche Tragkonstruktion der Hoch- wasserschutztore erforderlich. Diese Arbeiten innerhalb des Perlengrabens werden in den Bauablauf der straßenbaulichen Gene- ralsanierung integriert, um nachträgliche Eingriffe in den sanierten Straßenkörper zu vermeiden (s. Anlage 4, Lageplan). Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente so- wie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Durch die neuen Fußgängerverbindungen entstehen ebenerdige Wegeverbindungen, wodurch sich z. B. Umwege über die Brücke Tel-Aviv-Straße für zu Fuß Gehende vermeiden lassen und eine schnel- lere Erreichbarkeit der KVB-Haltestelle möglich ist. Die Wegeverbindungen verbessern den Fußver- kehr und erleichtern hier den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (hier KVB). Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnungen für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens wurden dem Rechnungs- prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.:2020/0815). Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt. Zusammenstellung der Kosten: Generalsanierung Perlengraben (beide Fahrtrichtungen) rd. 2.676.100 € LSA Fußgängerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße rd. 164.500 € LSA Fußgängerüberweg Mengelbergstraße rd. 176.100 € Betonarbeiten für Hochwasserschutztore rd. 228.500 € Baunebenkosten rd. 55.800 € Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich somit auf rd. 3.301.000 €. Die Maßnahme Fußgän- gerüberweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurde bereits in 2014 beschlossen (BV 0452/2014), eine Mittel- freigabe erfolgte bisher jedoch nicht. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen in Höhe von 3.072.500 € im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen für das Jahr 2021 zur Verfügung. Daneben sind im Haushaltsplan 2020/2021 für die zusätzliche Tragkonstruktion der Hochwasser- schutztore im Teilfinanzplan 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben – in- vestive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 228.500 € für 2021 berücksichtigt. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 sowie im Teilergebnis- plan 1302 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 66.020 € berücksichtigt. Anlagen 5 1. Lageplan Stadtplanausschnitt 2. Lageplan Wilhelm-Hoßdorf-Straße 3. Lageplan Mengelbergstraße 4. Lageplan Hochwasserschott - 69 5 a. RVKI Perlengraben – Abb. 1 5 b. RVKI Perlengraben – Abb. 2 6. Prüfbericht RPA v. 08.07.2020 7. Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 7- Stellungnahme der Verwaltung
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/ 2 Anlage 7 66 10.08.2020 665/2 xxx Stellungnahme Prüfbemer- kung 14 vom 10-08- 2020.docx 14 143 1. Schreiben an: ab: Generalsanierung der Straße Perlengraben Hier: Stellungnahme zum Prüfbericht von 14, vom 08.07.2020 RPA-Nr.: 2020/0815 Zu den Anmerkungen im Prüfbericht wird seitens 66 wie folgt Stellung genommen: Aufteilung des Verkehrsraums: Zur möglichen Änderung des Verkehrsraums wurden die Belange des Radverkehrskonzep- tes Innenstadt geprüft und als Anlage 5 in die Beschlussvorlage mit aufgenommen. Als Un- fallhäufungspunkt ist der Perlengraben in der Statistik nicht aufgeführt Vernetzung von Radverkehr und Stadtbahnlinie: Die Vernetzung des Radverkehrs und der Stadtbahnlinie ist gewährleistet, was den zur Prü- fung beigefügten Unterlagen zu entnehmen war. Wie bereits in der Beschlussvorlage mitge- teilt, liegt hierzu schon Beschluss der BV 1 aus 2014 (0452/2014) vor. Lärmoptimierter Asphalt: Grundsätzlich ist bei der Erneuerung der Fahrbahn auch die Deckschicht neu herzustellen. Aufgrund der immer häufigeren Forderung nach lärmmindernden Maßnahmen (Lärmaktions- plan) wurde der entsprechende Asphalt (Pouros Mastix Asphalt) vorgesehen. Die Anmerkung seitens 14 zur Materialwahl bezüglich kürzerer Erneuerungsintervallen und damit einhergehenden häufigeren Verkehrsbeschränkungen und insgesamt höherer Folge- kosten, ist seitens des Fachamtes in keiner Weise nachvollziehbar. Eine eingehendere Er- läuterung seitens 14 zu den Grundlagen der Bedenken wäre hier wünschenswert gewesen. Seitens 66 wurde die Materialwahl so getroffen, da es sich bei dem Material um das derzeit Beste zur Verfügung stehende Material handelt. Neben der Lärmoptimierung des Materials ist auch von einer längeren Standzeit gegenüber anderen bereits verbauten Materialien aus- zugehen. Mengenberechnung: Seitens 14 wurde in vorangegangenen Besprechungen mitgeteilt, dass eine Prüfung der Mengenberechnung grundsätzlich nicht durch 14 durchgeführt wird. Daraufhin wurde darauf verzichtet, die bei 66 vorhandene Mengenberechnung den Prüfunterlagen beizufügen. Eine Nachreichung der Unterlagen ist jederzeit möglich. - 2 - Doppelt enthaltene Kosten: Dass die Wiederherstellung des Straßenoberbaus bei den Hochwasserschutztoren im Zuge des Straßenausbaus erfolgt, ist allein aufgrund des Bauablaufs und aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Eine doppelte Kostenberechnung ist hier daher nicht gegeben. Kostenberechnung Überweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße: Die Kosten für den Überweg Wilhelm-Hoßdorf-Straße wurden berücksichtigt. Die Kosten aus dem BV-Beschluss 0452/2014 wurden auf den heutigen Preisspiegel angepasst. Trogbauwerk: Die Trogplatten werden in Abstimmung mit dem Amt 69 kleinteilig saniert. Die Angaben zu den Lichtsignalanlagen Oskar-Jäger-Str., Bergisch-Gladbacher Str. und Kalker Hauptstr. sind nicht nachvollziehbar und gehören nicht zur Maßnahme Perlengraben. Sie bedürfen jeweils einer eigenen Stellungnahme zu der betreffenden Baumaßnahme. Die Kostenangaben zu den hier vorgesehenen Lichtsignalanlagen wurden aktualisiert. Sollte zum Gesamtprojekt noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann ich ihnen hierzu noch ein Gespräch anbieten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxx
Anlage 5 a_RVKI_Perlengraben_Abbildung 1
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Radverkehrskonzept Innenstadt - Deckensanierung Perlengraben - Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse Stand: 13.07.2020 Radhauptnetz aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) Sanierung der Fahrbahndecke Radverkehrsführung Perlengraben - Wunschlinien Wunschlinie Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse Konflikte Radverkehrskonzept Innenstadt - Altennative Führungen / Neubau geplante Maßnahmen 2021 Neue Querungsstelle Perlengraben Verkehrssicherheit an zu- / abführenden Rampen bauliche Engstelle (hier an Unterführung Severinstraße) fehlende Kapazität bei Reduzierung 2 auf 1 Kfz-Fahrspur - Verlagerungen auf Ost-West-Achse, Nord-Süd-Fahrt, Ringe Anlage 5 a
Anlage 5 b_RVKI_Perlengraben_Abbildung 2
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Radverkehrskonzept Innenstadt - Deckensanierung Perlengraben - Big5-Maßnahme südliche Ost-West-Achse Stand: 13.07.2020 Sanierung der Fahrbahndecke Radverkehrsführung - Perspektiven / Führungsqualitätengeplante Maßnahmen 2021 Neue Querungsstelle Perlengraben kleinräumigste Umfahrung, eingeschränkt komfortabel Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen voraussichtlich mit geringen Verlagerungseffekten / verträglich umsetzbar Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen mit Verlagerungseffekten, daher voraussichtlich unverträglich mit Blick auf geplante Verkehrsentwicklung an Ost-West-Achse, Nord-Süd-Fahrt und Kölner Ringe Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht umsetzbar Anlage 5 b
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1747/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2021
- Erstellt
- 08.06.2020 10:08