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AN/1569/2019

Überlassung von mobilen Endgeräten für einkommensschwache Schülerinnen und Schüler

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 19.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2019, TOP 3.2.1

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

2053 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.11.2019 
 
AN/1569/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
 
Überlassung von mobilen Endgeräten für einkommensschwache Schülerinnen und 
Schüler 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
 
die Digitalisierung der Schulen schreitet weiter voran. Dies ist sehr zu begrüßen. Die Schüle-
rinnen und Schüler profitieren im Schulalltag davon, dass die Lerninhalte schon mit mobilen 
Endgeräten vermittelt werden. Die Schulen, die bereits mit den neuen Techniken arbeiten, 
haben bereits reagiert und stellen für die einkommensschwächeren Schülerinnen und Schü-
ler, die sich die Anschaffung eigener Geräte nicht leisten können, die mobilen Endgeräte für 
den Unterricht leihweise zur Verfügung. Teilweise müssen diese Leihgeräte jedoch nach 
Unterrichtsschluss dann in der Schule verbleiben. Der sichere Umgang und das Erlernen 
weiterer digitaler Kompetenz nach Schulschluss bleiben dieser Schülergruppe dann vorent-
halten. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie sehen dazu die derzeitigen Regelungen in den städtischen Schulen aus? 
 
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen an den Kölner Schulen derzeit aufgrund 
ihrer Einkommenssituation mit Leihgeräten versorgt werden?

- 2 - 
 
3. Welche Vereinbarungen oder Regelungen können-auch unter Berücksichtigung ver-
sicherungstechnischer Fragestellungen- getroffen werden, damit den Schülerinnen 
und Schülern auch nach Schulschluss die mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen? 
 
Die Beantwortung der Fragen soll auch dem Unterausschuss Digitale Kommunikation und 
Organisation zur Kenntnis gegeben werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1569/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
19.11.2019
Erstellt
19.11.2019 11:56