4249/2019
Zuschüsse für investive Maßnahmen der Bürgervereine
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1811 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 4249/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschüsse für investive Maßnahmen der Bürgervereine Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt folgende Vergabe von investiven Mitteln für Bürgervereine: 1.120,90 EUR an den Bürgerverein Longerich zur Anschaffung eines Beamers, eines Notebooks und einer Leinwand 1.850,-- EUR an den Niehler Bürgerverein zur Anschaffung eines Verstärkers mit Mikrofon und Zubehör 2.398,-- EUR an der Verein Für Nippes zur Anschaffung einer Lautsprecheranlage Bose L1 und eines Mikrofons Sennheiser EW100 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.368,90 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2019 Fördermittel für investive Ausgaben von Bürgervereinen bereitge- stellt. Die Bedarfe wurden auf Grundlage einer vom Bürgeramt Nippes durchgeführten Abfrage bei den Bürgervereinen im Stadtbezirk ermittelt. Über die Vergabe entscheidet die Bezirksvertretung. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4249/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.12.2019
- Erstellt
- 05.12.2019 09:08