Zuschüsse für investive Maßnahmen der Bürgervereine
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4249/2019 vom 05.12.2019
Stand: Am 05.12.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 4249/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschüsse für investive Maßnahmen der Bürgervereine Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt folgende Vergabe von investiven Mitteln für Bürgervereine: 1.120,90 EUR an den Bürgerverein Longerich zur Anschaffung eines Beamers, eines Notebooks und einer Leinwand 1.850,-- EUR an den Niehler Bürgerverein zur Anschaffung eines Verstärkers mit Mikrofon und Zubehör 2.398,-- EUR an der Verein Für Nippes zur Anschaffung einer Lautsprecheranlage Bose L1 und eines Mikrofons Sennheiser EW100 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.368,90 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2019 Fördermittel für investive Ausgaben von Bürgervereinen bereitge- stellt. Die Bedarfe wurden auf Grundlage einer vom Bürgeramt Nippes durchgeführten Abfrage bei den Bürgervereinen im Stadtbezirk ermittelt. Über die Vergabe entscheidet die Bezirksvertretung. Anlagen -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
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