V/1108/2016
Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth
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Anlage 1: Lageplan – Umlaufsperre Langeworth
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Anlage 1 zur Vorlage V/1108/2016 Langeworth Umlaufsperre herausnehmbar/ 3 Sperrpfosten entfernen Gehweg GA ZU 2 N Hasenbusct Langeworth 59 Umlaufsperre
Beschlussvorlage
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V/1108/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth Beratungsfolge 17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stimmt der Planung von Mai 2016 zur Aufstellung einer Um- laufsperre zu (vgl. Lageplan/ Anlage) 2. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt aus der Haushaltsstelle „Sonstige ordentliche Aufwendungen; Bezirk Nord“ II. Kosten/ Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.500 €, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung Münster-Nord 2017 1.500 Teilergebnisplan (Zeile) 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt: 1.500 Vorlagen-Nr.: V/1108/2016 Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: 492-6156 E-Mail: GKoops@stadt-muenster.de Datum: 05.12.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1108/2016 Begründung: Mit dem Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion „Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth“ in der Bezirksvertretung Münster-Nord am 06.09.2016 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Sperrpfosten auf dem Weg vom Hasenbusch zum Langeworth an der Einmündung gegen eine Umlaufsperre ausgetauscht werden können. Die Straße Langeworth ist eine Anliegerstraße, als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und einer Tem- po 30 Zone zugeordnet. Der wassergebundene Weg vom Langeworth in den Hasenbusch ist aus- schließlich den Fußgängern (VZ 239 „Gehweg“) vorbehalten, wird aber des Öfteren widerrechtlich von Radfahrern genutzt. Durch 3 vorhandene Sperrpfosten wird das unerlaubte Befahren des Geh- wegs durch Pkw und Lkw in den Hasenbusch verhindert. Nach Auffassung der Anwohner ist die Aus- fahrt aus Fahrtrichtung Hasenbusch in Fahrtrichtung Langeworth unübersichtlich und kann zu brenzli- gen Situationen zwischen einzelnen Verkehrsteilnehmern führen. Laut Aussage der Polizei, Direktion Verkehr besteht in dem Bereich des Weges vom Hasenbusch zum Langeworth keine Unfalllage. Die Polizei, Direktion Gefahrenabwehr hat bereits mehrmals Kon- trollen durchgeführt. Es konnte keine große Anzahl von Verkehrsverstößen festgestellt werden. Je- doch wurde bemängelt, dass keine eindeutige Beschilderung der Zufahrten zum Hasenbusch besteht und Radfahrer an manchen Zufahrten legal in den Hasenbusch einfahren können. Diese Situation wurde bereits von der Verwaltung geprüft und die fehlende Beschilderung ergänzt. Sofern eine Umlaufsperre im Stadtgebiet aufgestellt werden muss, wird diese nach den aktuellen An- forderungen für einen barrierefreien Durchgang der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (Ausgabe 2002) aufgestellt. So sollen Einfahrbreiten und Abstand der Umlaufschranken so bemessen sein, dass ein bequemes und sicheres Durchfahren mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrradanhä- nger möglich ist. Der Abstand der Umlaufschranken zueinander soll mindestens 1,50 m betragen. Die Einfahrbreite von 1,20 m ist zu gewährleisten (siehe Anlage). Grundsätzlich sind Umlaufsperren nur an Querungsstellen mit schlechten Sichtverhältnissen und stärkerem Kfz-Verkehr erforderlich. Ein weiterer Einsatzbereich ist die Sicherung der Querung von Gleisanlagen. Dort wo die Verkehrssituati- on es zulässt, sollen Umlaufsperren zurückgebaut werden. Neben dem Aufstellen einer Umlaufsperre kann hier durch einen Grünrückschnitt der vorh. Hecke die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer oder spielende Kinder im Bereich der Straße Langeworth verbessert werden. Aufgrund der nicht bestehenden Unfalllage und der vorh. Verkehrssituation ist hier aus Sicht der Ver- waltung eine Umlaufsperre nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl hatte die Straßenverkehrsbehörde im gemeinsamen Ortstermin für eine mögliche verkehrsrechtliche Anordnung die entsprechende Zu- stimmung bei Kostenübernahme signalisiert. Widerrechtlich fahrende Radfahrer werden durch das Aufstellen einer regelkonformen Umlaufsperre nicht oder nur geringfügig abgebremst. Ein Anhalten oder ein Absteigen des Radfahrers kann durch das Aufstellen einer Umlaufsperre nicht erreicht werden. Es werden lediglich geringere Geschwindig- keiten der Radfahrenden erzielt. Sofern die Umlaufsperre von Seiten der Bezirksvertretung Münster-Nord als sinnvolle verkehrssi- chernde Maßnahme eingesetzt werden soll, belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 1.500 €. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1.) Lageplan – Umlaufsperre Langeworth 2.) Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion - 3 - V/1108/2016
Anlage 2: Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion
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A-N/0011/2016 SPD Fraktion in der BV Nord Münster, 19. Aug. 2016 Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth Antrag Die BV Nord möge beschließen: Die Sperrpfosten auf dem Weg vom Hasenbusch zum Langeworth werden an der Einmündung (siehe Anlage) gegen eine Umlaufsperre ausgetauscht. Die Sperre ist so zu gestalten, dass sie auch Rollstuhlfahrer passieren können. Die notwendigen Kosten in Höhe von ca. 1.500 € werden aus den bezirkseigenen Mitteln bereit gestellt. Begründung: Die vorhandenen Sperrpfosten reichen zur Sicherung der querenden Fußgänger (Anwohner, besonders ältere Leute und Schulkinder) auf dem Langeworth nicht aus. Radfahrer, die den Fußweg, entgegen der bestehenden Regelung, oft mit hoher Ge- schwindigkeit befahren, erkennen die Fußgänger viel zu spät. Die Umlaufsperre zwingt die Radfahrer zum Absteigen und verlangsamt damit die Geschwindigkeit. Gefährliche Ausweichmannöver und Zusammenstöße können so vermieden werden. Die Fachverwaltung hat bei einem Termin vor Ort signalisiert, dass sie sich eine sol- che Regelung vorstellen kann, um an dieser Stelle die Sicherheit für alle Beteiligten zu verbessern. Die Kosten wurden von der Verwaltung in dieser Höhe genannt. Frese Igelbrink Hopmann Lamken Urbscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungOrte (2)
- Langeworth 59
- Hasenbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/1108/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37