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V/1108/2016

Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth

Vorlagen 13.12.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.02.2017, TOP 5.1

Anlage 1: Lageplan – Umlaufsperre Langeworth

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion

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Anlage 1: Lageplan – Umlaufsperre Langeworth

160 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/1108/2016

Langeworth

Umlaufsperre herausnehmbar/

3 Sperrpfosten entfernen

Gehweg

GA
ZU
2

N

Hasenbusct

Langeworth 59

Umlaufsperre

Beschlussvorlage

4851 Zeichen

V/1108/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stimmt der Planung von Mai 2016 zur Aufstellung einer Um-
laufsperre zu (vgl. Lageplan/ Anlage) 
 
2. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt aus der Haushaltsstelle „Sonstige ordentliche 
Aufwendungen; Bezirk Nord“ 
 
II. Kosten/ Folgekosten: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.500 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung Münster-Nord 2017 1.500  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
   
Insgesamt:  1.500  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1108/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-6156 
E-Mail: 
GKoops@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1108/2016 
Begründung: 
Mit dem  Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion „Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am 
Langeworth“ in der Bezirksvertretung Münster-Nord am 06.09.2016 wurde die Verwaltung beauftragt 
zu prüfen, ob die Sperrpfosten auf dem Weg vom Hasenbusch zum Langeworth an der Einmündung 
gegen eine Umlaufsperre ausgetauscht werden können. 
 
Die Straße Langeworth ist eine Anliegerstraße, als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und einer Tem-
po 30 Zone zugeordnet. Der wassergebundene Weg vom Langeworth in den Hasenbusch ist aus-
schließlich den Fußgängern (VZ 239 „Gehweg“) vorbehalten, wird aber des Öfteren widerrechtlich 
von Radfahrern genutzt. Durch 3 vorhandene Sperrpfosten wird das unerlaubte Befahren des Geh-
wegs durch Pkw und Lkw in den Hasenbusch verhindert. Nach Auffassung der Anwohner ist die Aus-
fahrt aus Fahrtrichtung Hasenbusch in Fahrtrichtung Langeworth unübersichtlich und kann zu brenzli-
gen Situationen zwischen einzelnen Verkehrsteilnehmern führen.  
 
Laut Aussage der Polizei, Direktion Verkehr besteht in dem Bereich des Weges vom Hasenbusch 
zum Langeworth keine Unfalllage. Die Polizei, Direktion Gefahrenabwehr hat bereits mehrmals Kon-
trollen durchgeführt. Es konnte keine große Anzahl von Verkehrsverstößen festgestellt werden. Je-
doch wurde bemängelt, dass keine eindeutige Beschilderung der Zufahrten zum Hasenbusch besteht 
und Radfahrer an manchen Zufahrten legal in den Hasenbusch einfahren können. Diese Situation 
wurde bereits von der Verwaltung geprüft und die fehlende Beschilderung ergänzt.  
 
Sofern eine Umlaufsperre im Stadtgebiet aufgestellt werden muss, wird diese nach den aktuellen An-
forderungen für einen barrierefreien Durchgang der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen 
(Ausgabe 2002) aufgestellt. So sollen Einfahrbreiten und Abstand der Umlaufschranken so bemessen 
sein, dass ein bequemes und sicheres Durchfahren mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrradanhä-
nger möglich ist. Der Abstand der Umlaufschranken zueinander soll mindestens 1,50 m betragen. Die 
Einfahrbreite von 1,20 m ist zu gewährleisten (siehe Anlage). Grundsätzlich sind Umlaufsperren nur 
an Querungsstellen mit schlechten Sichtverhältnissen und stärkerem Kfz-Verkehr erforderlich. Ein 
weiterer Einsatzbereich ist die Sicherung der Querung von Gleisanlagen. Dort wo die Verkehrssituati-
on es zulässt, sollen Umlaufsperren zurückgebaut werden. Neben dem Aufstellen einer Umlaufsperre 
kann hier durch einen Grünrückschnitt der vorh. Hecke die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer oder 
spielende Kinder im Bereich der Straße Langeworth verbessert werden. 
 
Aufgrund der nicht bestehenden Unfalllage und der vorh. Verkehrssituation ist hier aus Sicht der Ver-
waltung eine Umlaufsperre nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl hatte die Straßenverkehrsbehörde 
im gemeinsamen Ortstermin für eine mögliche verkehrsrechtliche Anordnung die entsprechende Zu-
stimmung bei Kostenübernahme signalisiert. 
 
Widerrechtlich fahrende Radfahrer werden durch das Aufstellen einer regelkonformen Umlaufsperre 
nicht oder nur geringfügig abgebremst. Ein Anhalten oder ein Absteigen des Radfahrers kann durch 
das Aufstellen einer Umlaufsperre nicht erreicht werden. Es werden lediglich geringere Geschwindig-
keiten der Radfahrenden erzielt.  
 
Sofern die Umlaufsperre von Seiten der Bezirksvertretung Münster-Nord als sinnvolle verkehrssi-
chernde Maßnahme eingesetzt werden soll, belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 1.500 €. 
 
 
gez. 
 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen:  1.) Lageplan – Umlaufsperre Langeworth 
2.) Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion

- 3 - 
V/1108/2016

Anlage 2: Antrag lfd. Nr. A-N/0011/2016 der SPD-Fraktion

1344 Zeichen

A-N/0011/2016 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
 
Münster, 19. Aug. 2016 
 
 
 
Mehr Sicherheit durch Umlaufsperre am Langeworth 
 
 
 
Antrag 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
Die Sperrpfosten auf dem Weg vom Hasenbusch zum Langeworth werden an der 
Einmündung (siehe Anlage) gegen eine Umlaufsperre ausgetauscht. Die Sperre ist 
so zu gestalten, dass sie auch Rollstuhlfahrer passieren können. 
 
Die notwendigen Kosten in Höhe von ca. 1.500 € werden aus den bezirkseigenen 
Mitteln bereit gestellt. 
 
Begründung:  
 
Die vorhandenen Sperrpfosten reichen zur Sicherung der querenden Fußgänger 
(Anwohner, besonders ältere Leute und Schulkinder) auf dem Langeworth nicht aus. 
Radfahrer, die den Fußweg, entgegen der bestehenden Regelung, oft mit hoher Ge- 
schwindigkeit befahren, erkennen die Fußgänger viel zu spät. Die Umlaufsperre 
zwingt die Radfahrer zum Absteigen und verlangsamt damit die Geschwindigkeit. 
Gefährliche Ausweichmannöver und Zusammenstöße können so vermieden werden. 
 
Die Fachverwaltung hat bei einem Termin vor Ort signalisiert, dass sie sich eine sol- 
che Regelung vorstellen kann, um an dieser Stelle die Sicherheit für alle Beteiligten 
zu verbessern. Die Kosten wurden von der Verwaltung in dieser Höhe genannt.    
 
 
Frese          
Igelbrink         
Hopmann         
Lamken         
Urbscheit 
Witte

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Langeworth 59
  • Hasenbusch

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Details

Aktenzeichen
V/1108/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37