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Kommunales Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms für Langzeitarbeitslose

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2645/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 09.11.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 Vorlagen-Nummer 07.09.2017 2645/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Sachstand zur Entwicklung eines Kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungspro- gramms für Langzeitarbeitslose Bezug: Vorlage 1691/2017 hier: Beantwortung von Nachfragen in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 22.06.2017 In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 22.06.2017 wurden folgende mündliche Anfragen gestellt. Herr Detjen fragt, ob Haushaltsmittel eingeplant und ob diese schon in der Planung enthalten seien oder ob dies beabsichtigt sei. Frau Schultes sagt, dass für die Ausstattung der Beschäftigungsförderung kommunale Finanzmittel für Sachzuwendungen vorgesehen seien. Sie fragt, ob es auch personenbezogene Förderungen ge- be oder die Absicht bestehe, hierzu nur die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und des Job- centers mit einzubeziehen. Frau Heuser fragt, wer der externe Auftragnehmer sei und was dies gekostet habe. Außerdem inte- ressiere es sie, was und in welcher Höhe für den Haushaltsplan angemeldet werde. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Die Entwicklung und Umsetzung des Kommunalen Beschäftigungsförderungsprogramms wurde im Januar 2017 als eines der „Strategischen Leitprojekte“ für die Haushaltsplanberatungen 2018ff vorge- schlagen. In dem von der Verwaltung eingebrachten Entwurf zum Haushaltsplan sind für die Umset- zung insgesamt 900.000 € veranschlagt. Diese Gelder sind zum allergrößten Teil für personenbezogene Förderungen von Langzeitarbeitslo- sen vorgesehen, die über Vergabemaßnahmen oder Zuschüsse im Einzelfall realisiert werden. Sie sollen vorrangige Fördermöglichkeiten ergänzen und erweitern. Darüber hinaus ist erforderlich und vorgesehen, aus dem Budget auch die für die Umsetzung des Programms erforderlichen Personalkapazitäten (2,0 Vollzeitstellen), zu realisieren. Die Einrichtung der Stellen soll auch Gegenstand eines Ratsbeschlusses sein, der nach der grundsätzlichen Zustim- mung der zuständigen Ratsausschüsse zum Programminhalt von der Verwaltung erstellt wird. 2 Als externe Unterstützung für die Erstellung des Programms wurde im Wege der Vergabe Dr. Michael Seligmann von seligmannconsulting gewonnen. Herr Dr. Seligmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Arbeitsmarkt und Evaluation im Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und lang- jähriger Fachexperte für Arbeitsmarktpolitik und SGB II. Er verfügt aus mehreren Aufträgen, u. a. auch in Evaluation von Projekten und Programmen, über eine fundierte Kenntnis der Kölner Rah- menbedingungen und Akteure. Die Abrechnung seiner Tätigkeit erfolgt nach Stundenaufwand und wird rd. 9.500 € kosten. Die Mittel wurden aus dem für 2017 verfügbaren Budget der Arbeitsmarktför- derung erbracht. Gez. Dr.Rau

Beratungsverlauf

  1. 09.10.2017

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 09.11.2017 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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