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AN/0169/2018

Zusatzantrag zu TOP 5.2 – Flughafen Köln/Bonn – Planfeststellungsverfahren

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 01.02.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2493 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2018 
 
AN/0169/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
 
Zusatzantrag zu TOP 5.2 – Flughafen Köln/Bonn – Planfeststellungsverfahren gem. § 8 
ff LuftVG i. V. m. § 73 VwVfG NRW, hier: Stellungnahme der Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Zusatzantrag zur o.a. Stellungnahme in die Tagesordnung der 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1. Februar 2018 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Die vorliegende und bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte Stellungnahme 
der Verwaltung zum o.a. Planfeststellungsverfahren, das in der Zuständigkeit des Ministeri-
ums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt, wird wie folgt ergänzt: 
 
Die für das Planfeststellungsverfahren vorgelegten Teilvorhaben schaffen die Voraussetzun-
gen dafür, die Kapazitäten im Cargo- und Personenflugverkehr erhöhen zu können, um den 
Flughafen nachvollziehbar im Wettbewerb wirtschaftlich zu stärken. Die Aussage im vom 
Antragsteller vorgelegten Boden- und Fluglärmgutachtens erscheint daher wenig plausibel, 
da es von keiner Zunahme von Flugbewegungen durch die geplanten Maßnahmen ausgeht.  
 
Die Stadt Köln erwartet vom Vorhabenträger, darauf hinzuwirken, dass am Flughafen 
Köln/Bonn Maßnahmen zur signifikanten Verminderung des Fluglärms durch aktiven Schall-
schutz zu intensivieren und einen tragfähigen Interessensausgleich zwischen der wirtschaft-
lichen Entwicklung des Flughafens und den Gesundheits- und Umweltbedürfnissen der Be-
völkerung konstruktiv zu unterstützen. Daher soll z.B. der Einsatz lärmarmer Flugzeuge vor 
allem in der Nacht, die Einhaltung der Flugrouten, die Fortentwicklung differenzierter Lande-
gebühren mit dem Ziel der Lärmreduzierung, eine wirksame Lärmminderungsplanung beim 
Luftverkehr sowie die Prüfung von Lärmobergrenzen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in Form von 
Lärm- und Bewegungskontingenten vorangetrieben werden.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Jörg Frank    
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0169/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
01.02.2018
Erstellt
01.02.2018 11:55