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Zusatzantrag zu TOP 5.2 – Flughafen Köln/Bonn – Planfeststellungsverfahren
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0169/2018 vom 01.02.2018
Stand: Am 01.02.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2018 AN/0169/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 Zusatzantrag zu TOP 5.2 – Flughafen Köln/Bonn – Planfeststellungsverfahren gem. § 8 ff LuftVG i. V. m. § 73 VwVfG NRW, hier: Stellungnahme der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Zusatzantrag zur o.a. Stellungnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1. Februar 2018 aufzunehmen: Beschluss: Die vorliegende und bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte Stellungnahme der Verwaltung zum o.a. Planfeststellungsverfahren, das in der Zuständigkeit des Ministeri- ums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt, wird wie folgt ergänzt: Die für das Planfeststellungsverfahren vorgelegten Teilvorhaben schaffen die Voraussetzun- gen dafür, die Kapazitäten im Cargo- und Personenflugverkehr erhöhen zu können, um den Flughafen nachvollziehbar im Wettbewerb wirtschaftlich zu stärken. Die Aussage im vom Antragsteller vorgelegten Boden- und Fluglärmgutachtens erscheint daher wenig plausibel, da es von keiner Zunahme von Flugbewegungen durch die geplanten Maßnahmen ausgeht. Die Stadt Köln erwartet vom Vorhabenträger, darauf hinzuwirken, dass am Flughafen Köln/Bonn Maßnahmen zur signifikanten Verminderung des Fluglärms durch aktiven Schall- schutz zu intensivieren und einen tragfähigen Interessensausgleich zwischen der wirtschaft- lichen Entwicklung des Flughafens und den Gesundheits- und Umweltbedürfnissen der Be- völkerung konstruktiv zu unterstützen. Daher soll z.B. der Einsatz lärmarmer Flugzeuge vor allem in der Nacht, die Einhaltung der Flugrouten, die Fortentwicklung differenzierter Lande- gebühren mit dem Ziel der Lärmreduzierung, eine wirksame Lärmminderungsplanung beim Luftverkehr sowie die Prüfung von Lärmobergrenzen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in Form von Lärm- und Bewegungskontingenten vorangetrieben werden. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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