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V/0154/2014

Neubau einer KiTa an der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen

Vorlagen 18.02.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 25.03.2014, TOP 5.1

Entwurf Freianlagen KIG 54/1

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9381 Zeichen

V/0154/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau einer KiTa an der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Freianlagen der Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule am Friesenring werden 
nach dem Entwurf KIG 54/1 des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz gestaltet.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die Herstellung der Freianlagen von 322.150,00  € sind in den Gesamtbauko sten 
des Projektes von 2.978.000,00 € im Baubeschluss (V/0789/2013) des Amtes für Immobilienm a-
nagement berücksichtigt. 
 
In der Vorlage des Amtes für Immobilienmanagement werden die Baukosten für die Freianlagen 
noch mit 362.023,60  € beziffert. Da eine Regenwasserversickerung auf dem Grundstück aus 
technischen Gründen nicht möglich ist, wurden die hierfür angesetzten Kosten von 17.850,00 € in 
die Kostengruppe 200, Herrichten und Erschließen verschoben, um den Anschluss an die Kan a-
lisation zu finanzieren. 
 
Für die temporäre Spielplatz - und Schulhofumgestaltung wurden 32.725,00 € ermittelt. Hierfür 
werden jedoch z. Zt. nur 10.150,00 € benötigt, da die weitere Umgestaltung des Schulhofes erst 
erfolgt, wenn die Pläne für die Entwicklung der Schule feststehen. 
 
Unter Berücksichtigung der o.g. Punkte ergeben sich somit Baukosten für die Freiflächen der 
KiTa (einschl. Anteil Fluchtrutsche) und den Bau der Stellplatzanlage von 312.000,00 €. Somit 
verbleibt ein Rest im Projektbudget von 22.023 ,60 €. Angaben zur Kostenreduktion sind in der 
Vorlage (V/0789/2013) erläutert.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0154/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hoffmann 
Ruf: 
492-6732 
E-Mail: 
HoffmannJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0154/2014 
Folgekosten für die Pflege - und Unterhaltung der Freiflächen entfallen, da die KiTa von einem 
freien Träger bewirtschaftet wird.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat  in seiner Sitzung am 06.02.2013 mit der Vorlage V/0948/2012 der 
Errichtung einer Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule zugestimmt. Mit der Vorlage 
V/0789/2013 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 15.10.2013 dem Bau der 
Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule zugestimmt. 
 
Der Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz der Freianlagen der KiTa an der Dre i-
faltigkeitsschule orientiert sich am empfohlenen Konzept aus der Mehrfachbeauftragung für die 
Planung des Ne ubaus des KiTa -Gebäudes. Beim Entwurf mussten sowohl eine gemeinsame 
Stellplatzanlage, eine gemeinsame Zugangssituation zum Schulgelände wie zur KiTa und die Frei-
flächen der KiTa geplant werden. 
 
Parallel zum Friesenring wird die Erschließung der KiTa und der Dreifaltigkeitsschule auf dem 
Schulgelände neu geregelt. Die vorhandene Stellplatzanlage (19, Ziffern s. Plan KIG 54/1) wird 
neu geordnet und erweitert, so dass insgesamt 27 Stellplätze einschl. eines Behindertenstellpla t-
zes geplant sind. Insgesamt müs sen für KiTa und Schule bauordnungsrechtlich 17 Stellplätze 
nachgewiesen werden. Die Erfahrung bei anderen Maßnahmen an Schulen und Kindertagesei n-
richtungen hat gezeigt, dass eine größere Anzahl an Stellplätzen empfehlenswert ist. Organisiert 
wird der Parkraum mit einer Einbahnstraßenregelung. Es sind getrennte Ein - und Ausfahrten zum 
stark befahrenen Friesenring  (rechts -rein, rechts-raus) erforderlich. Als Trennung zum Schulhof 
wird an den Stel lplätzen eine Hainbuchen -Hecke gepflanzt, die bis zum neuen Mü llcontainer-
Stellplatz (20) fortgeführt wird. An der Hecke werden die vorhandenen Fahrradständer der Schule 
neu positioniert. Der neue Zugang (18) für Fußgänger und Radfahrer vom Friesenring zum Schu l-
gelände und zur KiTa erfolgt zwischen der Stellplatzanla ge und der Kindertageseinrichtung. Um 
den kreuzenden Verkehr zwischen Pkws und Fußgänger / Radfahrer zu entzerren, wurde der neue 
Eingangsbereich mit ausreichend Abstand zur Ausfahrt vom Parkplatz gewählt. Vom neuen Ei n-
gangsbereich können der Schulhof, die  KiTa und die gemeinsamen Stellplätze erreicht werden. 
Hierfür müssen zwei Bäume entfernt werden. Der weitere Baumbestand entlang des Friesenrings 
bleibt erhalten.  Am Zuweg zur KiTa werden noch zwei neue Bänke (17) aufgestellt und 24 Fah r-
radstellplätze geschaffen. Stellplätze und Eingangsbereich werden zudem beleuchtet. Die Pflan z-
fläche unterhalb der Bäume wird mit bodendeckenden Gehölzen bepflanzt und erhält eine niedrige 
Einfriedung. 
 
Die Freiflächen der KiTa lassen sich in verschiedene Bereiche gliedern . Im Osten des Gebäudes 
schließt eine Terrasse entlang der gesamten Fassade an. Auf Höhe der ersten beiden Gruppe n-
räume befindet sich an der Terrasse ein offener U3 -Bereich. Er besteht aus einem Sandkasten 
(15) mit einer Holzeinfassung, die auch zum Sitzen  genutzt werden kann. Der Sandkasten wird 
zudem mit einem Sonnensegel überspannt. In einer zweiten Sandfläche befindet sich die U3 -
Spielkombination Felix (13) mit einer niedrigen Rutsche einer Treppe und einer kleinen Aufstieg s-
rampe. In der Sandfläche wird  zudem eine Kleinkinderschaukel (14) angeboten. Zwischen den 
beiden Sandflächen wird eine Rasenfläche angelegt, auf der eine kleine Weidenhütte aufgestellt 
wird. Die umlaufenden Wege dienen als Fahr- und Bewegungsfläche für Laufräder usw. 
Auf der Ostseite befindet sich zudem ein Wasser-Sand-Matsch-Bereich (12), der durch eine Hai n-
buchenhecke vom U3 -Bereich getrennt wird. Der Wasser -Sand-Matsch-Bereich besteht zum e i-
nem aus einem Spielbauhof und zum anderen aus einer Schwengelpumpe mit einer Pflasterri nne, 
in der das Wasser gesammelt und angestaut werden kann.   
Im Norden des Gebäudes befinden sich eine große Terrasse und eine Rasenflächen (10) als freie 
Funktionsfläche für eine variable Nutzung. Lediglich in den Randbereich befinden sich Ei nbauten, 
wie ein H ochbeet (11) oder unter dem großen Ahorn ein Sitzbereich (5). Auf der Terrasse endet 
auch die Notrutsche aus dem ersten Obergeschoss, die gleichzeitig auch als Spielelement dient.   
Auf der Westseite des Gebäudes soll sich ein naturnaher Spielkorridor entw ickeln. Neben einigen

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V/0154/2014 
Spielangeboten soll unter den Bäumen und zwischen den Sträuchern freies phantasievolles Spi e-
len möglich werden. Dafür wird die vorhandene Pflanzung ergänzt und im Bereich der Sporthalle 
neue Weidendickichte (2) angelegt. Im Weidendick icht dienen zwei Weidenhütten als Versteck. 
Durch den Spielkorridor schlängeln sich Pflasterreihen mit Natursteinblöcken, die zum Balancieren 
einladen, als Sitzgruppe (9) dienen oder die Sandflächen einfassen. In den Sandflächen befinden 
sich eine Doppelsc haukel (7) und die Federwippe Qualle (8). Als großes Rollenspiel - und Kle t-
terelement für viele Kinder auf einmal soll das Spielschiff „Grevenbroich“ (4) dienen.     
  
Bei der Gestaltung der Außenanlagen wurde die lineare Formensprache des Gebäudes überno m-
men, die sich in einer geometrischen Flächenteilung widerspiegelt. Diese wird jedoch von den o r-
ganischen Formen, die aus der vorhandenen Gehölzstruktur im Westen des Gebäudes abgele itet 
wird, überlagert. Dabei kennzeichnen die Ornamente Spielangebote oder b esondere Orte in den 
Freiflächen. 
 
Die Grenze zwischen KiTa und Schulhof bilden ein Zaun (Höhe 1,25) und eine Hainbuchen-Hecke, 
so dass Sichtkontakt zwischen den beiden Einrichtungen besteht. Aufgrund der Überlegungen für 
eine Erweiterung der Dreifaltigkei tsschule kann daher derzeit die gewünschte „Verzahnung“ zw i-
schen Schule und KiTa im Rahmen einer gemeinsamen Freiflächengestaltung nicht erfolgen. D a-
her wird derzeit auch die weitergehende temporäre Umgestaltung des Schulhofes (21), bzw. die 
Verlagerung des öffentlichen Spielplatzes auf dem Schulgelände zurückgestellt. Es wurde nur die 
Dreifachschaukel (23) in den Innenhof in eine vorhandene Sandfläche und die Fußballtore auf der 
Rasenfläche versetzt. Die vorhandenen Fahrradständer (22) und die Müllcontaine r werden noch 
versetzt. 
 
Der Entwurf der Freianlagen wurde im Vorfeld mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
dem Träger der KiTa, dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Dreifaltigkeitsschule abg e-
stimmt. 
 
Bei der Auswahl der Materialien für die Freiflächen wurden einfache Standardmaterialien (z.B. B e-
tonpflaster in verschiedenen Farben und Größen), wie sie auch im Gestaltungskatalog der Stadt 
Münster aufgeführt sind, eingeplant.  
 
Die Spielflächen der KiTa haben eine Größe von ca. 2.090 m². Die gesamte Bearbeitungsfläche 
einschl. gemeinsamen Zugangsbereich und Stellplätzen beträgt ca. 4.350 m².  
 
Mit dem Bau der Stellplatzanlage soll im Juni begonnen werden, damit Stellplätze und Zugang 
nach den Sommerferien wieder von der Schule genutzt werd en können. Die Herstellung der Fre i-
anlagen der KiTa wird abhängig vom gesamten Baufortschritt im 4. Quartal 2014 erfolgen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
KiTa an der Dreifaltigkeitsschule, Entwurf Freianlagen KIG 54/1

Beratungsverlauf (4)

11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friesenring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0154/2014
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37