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AN/1399/2018

Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 11.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 8.1.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

2094 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1399/2018 
 Stand: 05.07.2022 
Sachstandsbericht  
Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsunterkunft 
in K-Godorf, Kuckucksweg 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.6 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsun-
terkunft in K-Godorf, Kuckucksweg,  
AN/1399/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriss oder den Neubau der 
Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen.  
In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen gegenüber der 
Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. 
 
Sachstand 2018 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 22.11.2018 (Vorlage 1320/2018) den Abbruch des Be-
standsgebäudes auf dem Grundstück Kuckucksweg 8 beschlossen. Zugleich wurde die Verwaltung 
beauftragt, Planungen zu einem Neubau an gleicher Stelle aufzunehmen. Derzeit wird ein Vergabe-
verfahren für die Planung des Abrisses durchgeführt. 
Die Verwaltung hat den Wunsch der BV, bei erheblichen Kostensteigerungen bezüglich der zukünfti-
gen Baumaßnahmen informiert zu werden, zur Kenntnis genommen. 
 
Ein neuer Sachstand wird frühestens 2020 vorliegen.  
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
 2019 wurde ein Vergabeverfahren für den Abriss der alten Unterkunft durchgeführt. Der Abbruch 
des Bestandsgebäudes erfolgte bis zum 31.03.2020, wobei sich Restarbeiten aufgrund der 
Corona-Krise bis zum 27.07 2020 hinzogen. Die Kosten blieben mit 111.225 Euro unter den ver-
anschlagten 135.000 Euro. Die Planungen für den Neubau sind erfolgt. Ein Baubeschluss befin-
det sich in Vorbereitung, so dass mit dem Beginn des  Neubaus voraussichtlich im III. Quartal 
2021 zu rechnen ist.

2 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Status    erledigt

Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2623 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1399/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der 
Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von FDP und GRÜNEN bitten den nachstehenden gemeinsamen Antrag auf 
die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 12.11.2018 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriß oder den Neubau 
der Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen.  
In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen 
gegenüber der Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. 
 
Begründungen 
 
Mit der Vorlage 1320/2018 unter TPO 9.2.5 in der BV-Sitzung vom 17.09.2018 werden die 
Kosten für den Abriß der alten Flüchtlingsunterkunft mit einem Betrag von 460.000 € 
beziffert. 
Die Baukosten zur Neuerrichtung der Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem gleichen Grundstück werden mit 2,9 Mio € einschließlich Planungskosten von 110.000 € 
angegeben. 
In der Vergangenheit übertrafen die tatsächlichen Baukosten der Flüchtlingsunterkünfte, z.B. 
am Merlinweg und am Weißdornweg in Rondorf, die voraussichtlichen Baukosten in 
erheblicher Höhe, teilweise um über 40%!  
Wenngleich für die geflüchteten Menschen eine adäquate Unterkunft bereitgestellt werden 
muß, bedeutet das nicht, dass die tatsächlichen  Baukosten regelmäßig  die 
Planungsansätze  stark übersteigen! Eine Genehmigung einer erheblichen 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Fraktionsbüro, Zimmer 115 
Hauptstraße 85  50996 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13 
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Hauptstr. 85  50996 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln  50667 Köln

Baukostensteigerung durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird deren Anspruch auf 
Kostentransparenz für Projekte im Stadtbezirk nicht gerecht. Letztlich dient die frühzeitige 
Vorlage und Begründungen von erheblichen Baukostensteigerungen durch die Verwaltung, 
Ressentiments gegenüber Flüchtlingsunterkünften in Teilen der Gesellschaft zu verhindern. 
 
gez.  Daniel

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1399/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
11.10.2018
Erstellt
10.10.2018 17:08