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AN/0589/2022

Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 04.05.2022

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 13.05.2022, TOP 7.3

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

4153 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Integrationsrates 
Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2022 
 
AN/0589/2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 22.03.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.05.2022 
 
Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrations-
rates am 22.03.2022 zu setzen. 
 
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung weist in den Bereichen Integration und 
Migration auf wesentliche Veränderungen hin. „Dazu zählen etwa das sogenannte ‚Chancen-
Aufenthaltsrecht‘ oder die Überarbeitung des § 25a Aufenthaltsgesetz, das zukünftig gut in-
tegrierten Jugendlichen im Alter von bis zu 27 Jahren bereits nach drei Jahren Aufenthalt in 
Deutschland ein Bleiberecht ermöglichen soll. […]  
 
Die Anwendung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ erfordert eine Änderung des Aufenthalts-
gesetzes (AufenthG) auf Bundesebene. Bis die Bundesregierung in den kommenden Mona-
ten einen entsprechenden Vorschlag eingereicht hat, ist es möglich und ratsam die Abschie-
bungen von Personen, die von der Regelung profitieren können, auszusetzen und ihnen und 
den Ausländerbehörden Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Denn gerade 
Abschiebungen fordern Betroffenen und Behörden viel ab, besonders dann, wenn die Per-
sonen bereits gut im gesellschaftlichen Leben angekommen sind, schon lange hier wohnen, 
arbeiten oder sich sozial engagieren. Mit der Umsetzung eines Vorgriffserlasses könnte die 
Landesregierung die Zahl nicht notwendiger Abschiebungen reduzieren und damit auch die 
Ausländerbehörden stärker entlasten. […]  
 
Die für Integration zuständigen Landesressorts in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz 
entschieden sich für diesen Schritt und unterrichteten bereits jetzt ihre Ausländerbehörden 
über die geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Zudem erließen sie, dass eine Rück-
priorisierung von Abschiebungen, die Personen betrifft, die unter die angesprochene Rege-
lung fallen, landesseitig ohne fachaufsichtliche Einwände möglich sind. Damit eröffnen sie 
den Ausländerbehörden die Möglichkeit, entsprechende Abschiebungen auszusetzen.“1 
                                                 
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17 -16468.pdf

- 2 - 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
1. Hat die Ausländerbehörde Köln Kenntnis über die Möglichkeiten eines Vorgriffserlas-
ses (s. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)? 
2. Wie viele Abschiebungen plant die Ausländerbehörde in den nächsten sechs Mona-
ten? 
3. Angenommen, ab sofort würde eine entsprechende Vorgriffsregelung wie in Rhein-
land-Pfalz und Schleswig-Holstein für NRW bzw. Köln beschlossen werden. Wie viele 
Menschen aus Köln … 
a. würden nach dem o.g. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vor einer Abschiebung ge-
schützt werden (d.h. eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, 
um innerhalb eines Jahres die übrigen Notwendigkeiten für ein Bleiberecht zu 
erfüllen)? 
b. würden nach (dem überarbeiteten) §25a Aufenthaltsgesetz vor einer Abschie-
bung geschützt werden (d.h. bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutsch-
land eine Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten)? 
4. Ist es für die Stadt Köln denkbar, vorerst Abschiebungen auszusetzen (insb. für die 
Personen, die unter Punk 3a und 3b fallen) bis die Bundesregierung einen Vorschlag 
für die Änderung des Gesetzes eingereicht hat? 
Wir bitten darum, die Antworten auch an die Ausschüsse: 
Soziales, Seniorinnen und Senioren,  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und  
Jugendhilfe weiterzuleiten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7.3 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0589/2022
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
04.05.2022
Erstellt
10.03.2022 18:08