Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0589/2022 vom 04.05.2022
Stand: Am 13.05.2022 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2022 AN/0589/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 22.03.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.05.2022 Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrations- rates am 22.03.2022 zu setzen. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung weist in den Bereichen Integration und Migration auf wesentliche Veränderungen hin. „Dazu zählen etwa das sogenannte ‚Chancen- Aufenthaltsrecht‘ oder die Überarbeitung des § 25a Aufenthaltsgesetz, das zukünftig gut in- tegrierten Jugendlichen im Alter von bis zu 27 Jahren bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland ein Bleiberecht ermöglichen soll. […] Die Anwendung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ erfordert eine Änderung des Aufenthalts- gesetzes (AufenthG) auf Bundesebene. Bis die Bundesregierung in den kommenden Mona- ten einen entsprechenden Vorschlag eingereicht hat, ist es möglich und ratsam die Abschie- bungen von Personen, die von der Regelung profitieren können, auszusetzen und ihnen und den Ausländerbehörden Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Denn gerade Abschiebungen fordern Betroffenen und Behörden viel ab, besonders dann, wenn die Per- sonen bereits gut im gesellschaftlichen Leben angekommen sind, schon lange hier wohnen, arbeiten oder sich sozial engagieren. Mit der Umsetzung eines Vorgriffserlasses könnte die Landesregierung die Zahl nicht notwendiger Abschiebungen reduzieren und damit auch die Ausländerbehörden stärker entlasten. […] Die für Integration zuständigen Landesressorts in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz entschieden sich für diesen Schritt und unterrichteten bereits jetzt ihre Ausländerbehörden über die geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Zudem erließen sie, dass eine Rück- priorisierung von Abschiebungen, die Personen betrifft, die unter die angesprochene Rege- lung fallen, landesseitig ohne fachaufsichtliche Einwände möglich sind. Damit eröffnen sie den Ausländerbehörden die Möglichkeit, entsprechende Abschiebungen auszusetzen.“1 1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17 -16468.pdf - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Hat die Ausländerbehörde Köln Kenntnis über die Möglichkeiten eines Vorgriffserlas- ses (s. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)? 2. Wie viele Abschiebungen plant die Ausländerbehörde in den nächsten sechs Mona- ten? 3. Angenommen, ab sofort würde eine entsprechende Vorgriffsregelung wie in Rhein- land-Pfalz und Schleswig-Holstein für NRW bzw. Köln beschlossen werden. Wie viele Menschen aus Köln … a. würden nach dem o.g. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vor einer Abschiebung ge- schützt werden (d.h. eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, um innerhalb eines Jahres die übrigen Notwendigkeiten für ein Bleiberecht zu erfüllen)? b. würden nach (dem überarbeiteten) §25a Aufenthaltsgesetz vor einer Abschie- bung geschützt werden (d.h. bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutsch- land eine Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten)? 4. Ist es für die Stadt Köln denkbar, vorerst Abschiebungen auszusetzen (insb. für die Personen, die unter Punk 3a und 3b fallen) bis die Bundesregierung einen Vorschlag für die Änderung des Gesetzes eingereicht hat? Wir bitten darum, die Antworten auch an die Ausschüsse: Soziales, Seniorinnen und Senioren, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und Jugendhilfe weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz