AN/0589/2022
Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
4153 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An den Vorsitzenden
des Integrationsrates
Tayfun Keltek
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2022
AN/0589/2022
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 22.03.2022
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.05.2022
Vorgriffregelung zur Ampel-Bleiberechtsvereinbarungen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrations-
rates am 22.03.2022 zu setzen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung weist in den Bereichen Integration und
Migration auf wesentliche Veränderungen hin. „Dazu zählen etwa das sogenannte ‚Chancen-
Aufenthaltsrecht‘ oder die Überarbeitung des § 25a Aufenthaltsgesetz, das zukünftig gut in-
tegrierten Jugendlichen im Alter von bis zu 27 Jahren bereits nach drei Jahren Aufenthalt in
Deutschland ein Bleiberecht ermöglichen soll. […]
Die Anwendung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ erfordert eine Änderung des Aufenthalts-
gesetzes (AufenthG) auf Bundesebene. Bis die Bundesregierung in den kommenden Mona-
ten einen entsprechenden Vorschlag eingereicht hat, ist es möglich und ratsam die Abschie-
bungen von Personen, die von der Regelung profitieren können, auszusetzen und ihnen und
den Ausländerbehörden Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Denn gerade
Abschiebungen fordern Betroffenen und Behörden viel ab, besonders dann, wenn die Per-
sonen bereits gut im gesellschaftlichen Leben angekommen sind, schon lange hier wohnen,
arbeiten oder sich sozial engagieren. Mit der Umsetzung eines Vorgriffserlasses könnte die
Landesregierung die Zahl nicht notwendiger Abschiebungen reduzieren und damit auch die
Ausländerbehörden stärker entlasten. […]
Die für Integration zuständigen Landesressorts in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz
entschieden sich für diesen Schritt und unterrichteten bereits jetzt ihre Ausländerbehörden
über die geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Zudem erließen sie, dass eine Rück-
priorisierung von Abschiebungen, die Personen betrifft, die unter die angesprochene Rege-
lung fallen, landesseitig ohne fachaufsichtliche Einwände möglich sind. Damit eröffnen sie
den Ausländerbehörden die Möglichkeit, entsprechende Abschiebungen auszusetzen.“1
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17 -16468.pdf
- 2 -
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Ausländerbehörde Köln Kenntnis über die Möglichkeiten eines Vorgriffserlas-
ses (s. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)?
2. Wie viele Abschiebungen plant die Ausländerbehörde in den nächsten sechs Mona-
ten?
3. Angenommen, ab sofort würde eine entsprechende Vorgriffsregelung wie in Rhein-
land-Pfalz und Schleswig-Holstein für NRW bzw. Köln beschlossen werden. Wie viele
Menschen aus Köln …
a. würden nach dem o.g. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vor einer Abschiebung ge-
schützt werden (d.h. eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten,
um innerhalb eines Jahres die übrigen Notwendigkeiten für ein Bleiberecht zu
erfüllen)?
b. würden nach (dem überarbeiteten) §25a Aufenthaltsgesetz vor einer Abschie-
bung geschützt werden (d.h. bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutsch-
land eine Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten)?
4. Ist es für die Stadt Köln denkbar, vorerst Abschiebungen auszusetzen (insb. für die
Personen, die unter Punk 3a und 3b fallen) bis die Bundesregierung einen Vorschlag
für die Änderung des Gesetzes eingereicht hat?
Wir bitten darum, die Antworten auch an die Ausschüsse:
Soziales, Seniorinnen und Senioren,
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und
Jugendhilfe weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Lino Hammer
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer
Niklas Kienitz
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer
Lucas Sickmöller
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0589/2022
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 18:08