BV2/093/2025
Herstellung der öffentlichen Grünanlage Rosmarinstraße - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss
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Anlage 1 - Finanzierung
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Finanzierung ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von Anlage 1 zu Vorlage BV2/093/2025 533.285 Euro *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2 = Veränderungsverzeichnis 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung Öffentliche Grünanlage Rosmarinstraße 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt 6 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Jahr 2030 Jahr 2031 (Auftragssachkonto/ Produktsachkonto) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 7.01330011/ 78310000 bzw. 54991800 5 10.410 5 25.185 4 249.024 4 17.298 4 17.298 4 17.298 4 17.298 4 7.01330011/ 78310000 bzw. 54991800 4 141.085 7.01330011/ 78310000 bzw. 57110000 4 37.422 55 551 02/ 54220000 5 169 5 799 Summe Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Auszahlungen 10.579 167.069 286.446 17.298 17.298 17.298 17.298 0 141.085 Mittelbereitstellung* in EUR 0 0 Jahr 2025 353.811 Mittelbereitstellung* in EUR Bis 2024 sind bereits Mittel in Höhe von 10.579 Euro für vorbereitende Arbeiten verausgabt worden. Diese Arbeiten umfassen die Freimachung des Gländes, die Schadstoffuntersuchung der zurückgebauten Gartenlaube, einen Anteil für die Bereitstellung eines Bauzauns, sowie Rodungen an der Gartenlaube. In 2025 wurden bereits Mittel in Höhe von insgesamt 25.984 Euro für die Planung und vorbereitende Arbeiten verausgabt. Diese weiteren vorbereitenden Arbeiten in 2025 umfassen wiederum einen Anteil für den Bauzaun, das Abkoppeln von Strom und Wasser, Suchschachtungen und den Rückbau der Gartenlaube. Die weiteren in 2025 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 141.085 Euro werden unterjährig aus dem Klimaanpassungsetat umgestellt, welcher dem Amt 68 für das Haushaltsjahr 2025 bereits auf der Kontierung 55 551 02/ 52420000 zur Verfügung steht. Im Haushaltsjahr 2026 werden weitere 43.587 Euro für die Planung sowie 242.859 Euro für die Herstellung benötigt. In den Herstellungskosten sind 37.422 Euro für investive Anlagen (Zaunbau, Grundwasserbrunnen und ein Aufbewahrungsschrank) enthalten. Es fallen darüber hinaus Kosten für eine vierjährige Entwicklungspflege an (jährlich 17.298 Euro ab 2027). Die Gesamtmittel für die Jahre 2026ff. werden voraussichtlich ebenfalls aus dem Klimaanpassungsetat bereitgestellt, welcher grds. auf der Kontierung 56 561 03/ 52410000 (Amt 19) etatisiert ist. 533.285 Vorjahre Gesamt Mittelbereitstellung* 968 0 0 in EUR 0 37.422
A+F Beschluss
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BV2/093/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Herstellung der öffentlichen Grünanlage Rosmarinstraße - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 16.06.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Herstellung der Öffentliche Grünanlage Rosmarinstraße 1. Bauabschnitt mit einer Gesamtsumme von 533.285 Euro (brutto) sowie jährlichen Folgekosten von 11.978 Euro (netto). Beschlusslage: RAT/681/2021 Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesserung der Biodiversität Sachdarstellung: Kosten: Konsumtive Kosten (Festwerte): 495.863 EUR Investive Kosten: 37.422 EUR --------------------------------------------------------------------- Gesamtkosten (brutto): 533.285 EUR jährliche Folgekosten (netto): 11.978 EUR Seite 2 Ausgangssituation: Die 3.070 m² große ehemalige Kleingartenanlage an der Rosmarinstraße liegt in einer Übergangszone zwischen Wohnquartieren, gewerblich genutzten Flächen und weiteren Kleingärten, die östlich angrenzen. Aufgrund der ehemaligen gärtnerischen Nutzung weist die Fläche einen umfangreichen Gehölzbestand auf. Im Norden reicht das Flurstück an die Wohnbebauung mit den rückwärtigen Freiflächen der Junkerstraße heran, während im Südosten aufgegebene Grabelandflächen angrenzen. Der Bebauungsplan setzt im Bereich der zu gestaltenden Freifläche gemischte Baufläche fest. Auf die Realisierung der Bebauung soll zugunsten einer Freiraumnutzung mit hohem stadtklimatischen Mehrwert verzichtet werden. Südöstlich angrenzend setzt der Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche für die Anbindung der von Süden kommenden Ronsdorferstraße an den weiter nördlich verlaufenden Hellweg fest, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll. In diesem Zusammenhang soll dann auch die noch bestehende Wohnnutzung in der verbleibenden Gar tenlaube aufgegeben und ein 2. Bauabschnitt der Grünanlage realisiert werden. Das Projekt ist der Politik im AÖE am 21.11.2022 als ein zentraler Meilenstein der Klimaanpassung aus dem Ratsbeschluss (RAT/681/2021) zum Klimaanpassungsetat vorgestellt worden. Maßnahme: Die baulichen Veränderungen erfolgen im Hinblick auf die Steigerung der Biodiversität und der Klimaanpassung. Dazu wird der reichhaltige Baumbestand erhalten und geringfügig ergänzt, sowie die Flächen in unterschiedlicher Intensivität, von Parkwiese bis extensive Blühwiese, angelegt. Im nördlichen Bereich wird zudem eine Sukzessionsfläche mit unterschiedlicher Vegetation und Topografie, sowie mit verschiedenen Habitatelementen für eine potenzielle Fauna in der Parkanlage hergestellt. Dieser Be reich ist der Natur vorbehalten und wird mit einem Holzstaketenzaun abgetrennt. Eine Schautafel am nahe gelegenen Wegrand erläutert die Biodiversitätsmaßnahme. Die Parkanlage wird in ostwestlicher Richtung von zwei nebeneinander verlaufenden Wegen erschlos sen, deren großzügiger, grüner Zwischenraum mit Aufenthaltsbereichen eine grüne Mitte bildet. Angrenzend an das nordwestlich anliegende Nachbargebäude, wird eine Fläche für das Urban Gardening angeboten. Die Flächen werden dazu nicht parzelliert, sondern nur durch Strauchpflanzungen grob vorgegeben und vom Weg abgegrenzt. Zur Versorgung steht eine Grundwasserschwengelpumpe und ein abschließbarer kleiner Geräteschuppen zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, dass die Flächen selbstorganisiert genutzt werden können. Hierzu findet parallel zur Planung eine Bürgerinformations - veranstaltung statt. Ziel ist es, eine Gemeinschaft von Interessierten zu bilden, die den Zugang zur Pumpe und dem Schuppen selbständig organisiert. Eine erste Abfrage von möglichen Akteuren h at bereits Interesse geweckt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist für Ende Mai vorgesehen. Die öffentliche Parkanlage wird in zwei Bauabschnitten hergestellt. Anlass hierfür ist der in der Zukunft liegende Ausbau der Straße von der Kreuzung Rosmarinstraße, Ecke Flinger Broich bis zum Hellweg. In der ersten Ausbaustufe wird die Grünanlage über ei ne nach Nordosten anbindende, temporäre Wegeführung durch die aufgegebenen Kleingartenparzellen an die Junkersstraße angebunden. Mit dem Ausbau der Straße entfällt dann im zweiten Bauabschnitt diese Wegeführung und Seite 3 wird durch den straßenbegleitenden Gehste ig ersetzt. In diesem Zuge entfällt dann auch das Nutzungsrecht der südlich noch bestehenden Gartenlaube, so dass diese dann der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Die Beschlussfassung zum 2. Bauabschnitt wird zeitgleich mit dem Beschluss zur Straßenplanung durchgeführt. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 533.285 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Klimaanpassungsbudgets (Ratsbeschluss „RAT/681/2021 Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesserung der Biodiversität“). Hieraus werden im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 167.069 Euro, im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 286.446 Euro bereitgestellt. In den Folgejahren bis zum Jahr 2030 werden jährlich 17.298 für die Entwicklungspflege bereitgestellt. Eine Mittelbereitstellung in Höhe von 10.579 Euro ist im Haushaltsjahr 2024 bereits für vorbereitende Arbeiten erfolgt. Terminplan: Ausführungsplanung und Erstellung Leistungsverzeichnis: Juli-September 2025 Baubeginn 1. BA: 4. Quartal 2025 Bauzeit 1. BA: 6 Monate Fertigstellung 1. BA: 2. Quartal 2026 Anlagen: Anlage 1 - Finanzierung Anlage 2 - Entwurfsplanung 1. Bauabschnitt
Anlage 2 - Entwurfsplanung 1. Bauabschnitt
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H H 2,00 3,00 1,00 1,40 2,17 0,68 0,95 2,10 0,90 3,95 Rosmarinstraße I IV IV I IV IV IV I I I I I I I I I I 30 19 23 21 80 25 38 39 vorh. Weg vorh. Kleingarten verfallene Laube neuer Weg (temporär bis Straßenausbau) vorh. Weg vorh. Weg vorh. Weg vorh. Kleingarten vorh. Kleingarten vorh. Laube vorh. Laube vorh. Laube vorh. Laube vorh. Laube vorh. Laube wassergebundene Decke Sukzessionsfläche mit modellierten Gelände (Senken, Hügel) und Initialpflanzung Reptilien- biotop Krokusband Rasenflächen entlang Wegen und an intensiver genutzen Bereichen Wiese neuer Baum Wiese in weniger genutzen Flächen Wiese Rasen Rasen Bank Krokusband Weg 2 m breit Weg 2 m breit Weg 2 m breit Weg 2 m breit Weg Rasen Rasen neue Bäume und Sträucher Blütensträucher vorh. Bäume vorh. Bäume vorh. Bäume vorh. Bäume vorh. Bäume vorh. Bäume Blüh- und Beeren- sträucher Blüh- und Beeren- sträucher wassergebundene Decke abschließbarer Materialcontainer, anthrazit, mit Ordnungssystem für Werkzeug vorh. Zaun Blüh- und Beeren- sträucher Rasen Bank Steinschüttung und Kiesbereich neue Bäume vorh. Kirschlorbeerhecke Rasen Stabgitterzaun H: 1,8 m, anthrazit wassergebundene Decke 3 Stk Fahrradbügel auf Rasenpflaster aus gebrauchtem Natursteinpflaster vorh. Vegetation Einsaat Regiosaatgut Schmetterlings-Wildbienen-Saum (Blumen 100%) vorh. Gehweg Senke Tiefe ca. 80cm Hügel Höhe ca. 90 cm Blüh- und Beeren- sträucherErläuterungstafel 'urban gardening' Erläuterungstafel 'Sukzessionsfläche' Element 'Totholz' Rasen Tor, Holz analog Zaun, abschließbar Staketenzaun aus Kastanienholz H: 1,2 m 4 cm Deckschicht Dolo 0/5 6 cm Schotter 0/11 20 cm Schotter 0/45 30 cm Gesamtaufbau Abfall 4 cm Deckschicht Dolo 0/5 6 cm Schotter 0/11 20 cm Schotter 0/45 30 cm Gesamtaufbau vorh. Gehwegplatten vorh. Verbundpflaster vorh. Hochbord vorh. Hochbord vorh. Rundbord r=2 vorh. Absenker Einsaat Regiosaatgut Schmetterlings-Wildbienen-Saum (Blumen 100%) 40.00 2,0% 39.75 39.75 39.75 39.70 40.00 40.00 39.95 2,0% 2,0% 39.72 39.75 39.75 39.95 40.05 2,0% 2,0% 2,0%39.70 39.55 1,4% 39.66 39.74 39.68 2,0% 2,0% Abfall 2,0% 2,0% 2,0% 39.70 39.75 39.75 2,0% 39.83 39.87 39.98 vorh. Korkenzieherweide vorh. Ahorn 2 Stk vorh. Kirsche vorh. Trauerweide vorh. Kirsche vorh. Fichte vorh. Thuja vorh. Thuja vorh. Kirsche Alnus spaethii Alnus spaethii Alnus spaethii Sorbus intermedia 'Brouwers' Sorbus intermedia 'Brouwers' vorh. Korkenzieherweide vorh. Ahorn vorh. Ahorngruppe vorh. Ahorn vorh. Buche vorh. Ahorn vorh. Ahorn vorh. Obst- gehölz vorh. Obst- gehölz vorh. Laubbaum vorh. Laubbaum vorh. Ahorn Grundwasser- brunnen mit Handpumpe Sickerpackung für Brunnenpumpe 40.00 39.60 39.75 39.75 39.00 39.80 40.70 39.55 39.70 Schmetterlings- Wildbienen-Saum Rasen Blühwiese 50/50 aus Regiosaatgut A A' B B' Grundwasser bei ca. 35.00 m +/- 1 Meter, Brunnenrohr min. DN 125 bis auf ca. 30.00 erstellen. Bohrtiefe ca. 10 m. 39.80 vorh. Kasten Fernwärme vorh. Mastleuchte vorh. Kasten (Netzgesell- schaft D'dorf) gebrauchtes Natursteinpflaster unter Bank Bank Abfall Bereiche für urban gardening, je nach Bedarf aktivierbar oder als Blühwiese eingesät gebrauchtes Natursteinpflaster niedrige Strächer optionale Fläche für urban gardening optionale Fläche für urban gardening optionale Fläche für urban gardening optionale Fläche für urban gardening niedrige Strächer niedrige Strächer gebrauchtes Natursteinpflaster unter Bank Kompost 12 cm Pflaster 4 cm Bettung 30 cm Schotter 0/45 46 cm Gesamtaufbau Sukzessionsfläche Urban Gardening private Zufahrt Alnus spaethii Bestands- erhalt Durchgang zur Junkersstraße Junkersstraße Bearbeitungs- grenze Bearbeitungs- grenze Eingang Parzelle Material- container Durchgang zur Kleingartenanlage Bearbeitungs- grenze Bearbeitungs- grenze Sukzessionsbereich mit Staketenzaun abgetrennt Rasen und Wiesenflächen mit Blüh- und Beerensträuchern Krokusband Reptilienhabitat als Steinschüttung Sukzessionsbereich als Ersatzbiotop für den Entfall der heute verwildertern Flächen s t r a u c h w e r k l a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e n Rather Strasse 52 40476 Düsseldorf 0211 . 416 32 - 50 info@strauchwerk.net www.strauchwerk.net fon: email: internet: Grünanlage Rosmarinstraße Index Bemerkung Datum Name Planänderungsliste NAME SACHGEBIET 23 ABTEILUNG 2 DÜSSELDORF, DEN BEARBEITET DIE AMTSLEITERIN DATUM UNTERSCHRIFT ABTEILUNG 3 AMT M 1 : 200 im Original Volmer Volmer Peine Leistungsphase Planbezeichnung Planinhalt Lageplan 2. BA Entwurf Törkel A B Fortschreibung gemäß Abstimmung mit Stadt Düsseldorf - 04.03.2025 Fortschreibung gemäß Abstimmung mit Stadt Düsseldorf - 09.04.2025 C Fortschreibung gemäß Abstimmung mit Stadt Düsseldorf - 12.05.2025 Anlage 2 zu Vorlage BV2/093/2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/093/2025
- Typ
- A+F Beschluss
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 10:47