AN/0320/2018
Müssen Selbstzahler*innen bis zu 54,09 Euro pro Quadratmeter für einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft zahlen?
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Bunt Anfrage nach § 4
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.03.2018 AN/0320/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.03.2018 Müssen Selbstzahler*innen bis zu 54,09 Euro pro Quadratmeter für einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft zahlen? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung auf- zunehmen: Der Hauptausschuss der Stadt hat am 15.01.2018 der „Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Pers o- nen“ zugestimmt. Nun können monatlich Gesamtgebühren von 15 bis 50 Euro je qm für einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft fällig werden. Auch in anderen Städten und Gemeinden werden mittlerweile Nutzungsgebühren in ähnlicher Höhe erhoben. Teilweise sind dabei die Gebührensatzungen mit Sonderregelungen über ermäßigte G e- bühren für Geflüchtete mit Erwerbseinkommen (sog. Selbstzahler*innen) versehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Müssen sogenannte Selbstzahler*innen, die z. B. in den Objekten der Anlage 2 wohnen, die a n- gegebenen Gebühren selbst aufbringen? 2. Wie viele Selbstzahler*innen leben in Unterkünften für Flüchtlinge in Köln? (Wenn möglich, bitte nach den Objekten der Anlage 2 aufschlüsseln.) gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0320/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 09:27