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1510/2018

Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Beschlussvorlage Ausschuss 14.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 10.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 BV Porz 11.09.2018

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Integrierter Plan

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

10581 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/2 trink ma 
Vorlagen-Nummer 
 1510/2018 
Freigabedatum 
14.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Süd-
brücke führende Güterbahntrasse im Süden und den Poller Wiesen im Westen eine Planände-
rung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
3. verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
 
Alternative:  
 
keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel 
Die Einwohnerzahl Kölns steigt in rasantem Tempo, der Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen ist 
hoch. 
 
Das Plangebiet des Deutzer Hafens befindet sich in innerstädtischer Lage in Sichtweite des Doms, 
direkt am Rhein. Seine Rolle als Industriehafen hat der Deutzer Hafen weitestgehend verloren, dort 
finden sich vor allem hafenfremde Betriebe, Leerstände und Mindernutzungen. 
 
Die Neuentwicklung des etwa 37,7 ha großen Hafengebiets einschließlich 8,1 ha Wasserfläche bietet 
die einmalige Gelegenheit, in dieser besonderen Lage ein einzigartiges und unverwechselbares ur-
banes und gemischtes Stadtquartier entstehen zu lassen. 
 
Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens am 23.06.2015 
(0255/2015) wurde die Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers für Wohnen und Arbeiten am 
Deutzer Hafen in die Wege geleitet.  
 
 
Kooperatives Verfahren und Integrierter Plan 
Unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Jahr 2016 ein kooperatives Werkstattverfahren 
statt. Basierend auf dem Ergebnis hat das Team COBE unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit 
und in enger Abstimmung mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt, der Stadt Köln, den 
Fachämtern sowie Fachgutachtern einen Integrierten Plan für den Deutzer Hafen entwickelt. Dieser 
stellt ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Arbeiten mit vielfältigen Nachbarschaften, 
attraktiven Freiräumen, sozialer Infrastruktur sowie Raum für Kunst und Kultur dar, dessen Mittel-
punkt das Hafenbecken mit seinen angrenzenden attraktiven Freiräumen wie Promenade und Hafen-
platz bildet. Geschichte und Besonderheiten des Ortes werden aufgegriffen und zu einem vitalen le-
bendigen Stadtteil weiterentwickelt. Dem Integrierten Plan liegen intensive Beteiligungsverfahren so-
wie verschiedener Fachgutachten insbesondere zu Verkehr, Hochwassermanagement, Nutzungsmi-
schung, Denkmalschutz etc. zugrunde liegen, um den spezifischen Herausforderungen und besonde-
ren Eigenschaften des Ortes gerecht zu werden. 
 
Der Integrierte Plan stellt die Grundlage und Leitlinie für den Bebauungsplan Deutzer Hafen dar. 
 
 
Städtebauliches Konzept 
Ziel der städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen soll die Schaffung eines lebendigen gemisch-
ten Viertels zum Wohnen und Arbeiten sein, das sich gut in die bestehenden Quartiersstrukturen in-
tegriert und mit ihnen vernetzt. Geplant sind Wohnungen für etwa 6.900 Menschen und Büros für 
6.000 Arbeitsplätze sowie sonstige kulturelle und soziale Nutzungen. Zum einen sollen vielfältige 
Wohnformen angeboten werden (öffentlich gefördert, frei finanziert, Eigentum, Miete, Baugruppen, 
Genossenschaften sowie Sonderwohnformen). Zum anderen soll sich das Quartier zu einem attrakti-
ven Standort für Dienstleistungs- und Büronutzungen, Handel, Nahversorgung, Gastronomie sowie 
für Freizeit, Kultur und soziale Infrastruktur entwickeln. 
 
Das städtebauliche Leitmotiv des Integrierten Plans ist der sogenannte "Deutzer Block", der sich aus 
der gründerzeitlichen Deutzer Blockrandbebauung sowie den vorgefundenen Architekturen und Hö-
hen der Umgebung sowie der Mühlen ableitet. 
 
Herzstück des Plangebiets stellt das Hafenbecken mit seiner denkmalgeschützten Promenade dar.

3 
Entlang dieser reihen sich verschiedene Parks und Plätze auf, die die Bebauungsstruktur auflockern. 
 
 
Planungsvorgaben 
Übergeordnete Planung 
Der neuaufgestellte Landesentwicklungsplan (LEP NRW), der seit dem 08.02.2017 in Kraft ist, stellt in 
Köln nunmehr die Standorte Niehl und Godorf als landesbedeutsame Häfen dar. 
 
Der Regionalplan zeigt für den Bereich des Deutzer Hafens einen Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereich (GIB). Der Regionalrat (RR) hat am 09.12.2016 einstimmig den Erarbeitungsbeschluss 
zur Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) gefasst (RR 110/2016). Der Aufstel-
lungsbeschluss zur Regionalplanänderung erfolgte am 15.12.2017 (RR 81/2017). Die Regionalplan-
Änderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) ange-
zeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde 
die Regionalplan-Änderung wirksam. 
 
Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (2009) sieht im Deutzer Hafen eine städtebauliche 
Entwicklung vor. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Deutzer Hafens Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet 
(GE) sowie Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dar. Um die Ziele der Planung sicherzustellen, wird der 
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.  
 
Bestehendes Planungsrecht 
Wesentliche Teile des Plangebiets sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Ha-
fenbecken gilt planungsrechtlich als Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Bereich 
zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg, dem sogenannten "Annexbereich" besteht der 
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69430/05 vom 18. Juni 2008, der als Art der baulichen Nutzung 
überwiegend "Gewerbegebiet" (GE) gemäß § 8 BauNVO, unter anderem den Ausschluss von Einzel-
handel festsetzt. Um die Ziele der Planung umzusetzen, wird der Annexbereich mit dem aufzustellen-
den Bebauungsplan überplant. 
 
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Das Gebiet des Deutzer Hafens soll im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach 
§§ 165 ff. BauGB durch eine umfassende Neuordnung zu einem gemischt genutzten, innerstädti-
schen urbanen Gebiet für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. An der zügigen Durchführung der 
Flächenkonversion besteht insbesondere angesichts des erheblichen Bedarfs an Wohn- und Arbeits-
stätten, der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung sowie wegen der umfangreichen finan-
ziellen Vorleistungen ein hohes öffentliches Interesse. Deshalb hat der Rat am 22. September 2016 
parallel die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 165 Abs. 4 BauGB be-
schlossen und am 03.05.2018 eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung für den 
Deutzer Hafen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0507/2018). 
 
Verlagerung aktueller Nutzungen 
Am 20.05.2010 hat der Rat den sog. Moratoriumsbeschluss gefasst, um den Abschluss langfristiger 
Miet- und Pachtverträge im Deutzer Hafen durch die HGK AG über das Jahr 2020 hinaus zu unter-
binden und damit die Umsetzung von Planungen zu ermöglichen. 
 
Die Eigentümer sind u.a. im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Ent-
wicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 137 BauGB intensiv beteiligt worden. Dabei wur-
den die Eigentümer und Nutzungsberechtigten über die Ziele der geplanten Entwicklungsmaßnahme 
und deren Durchführung informiert und zugleich die jeweiligen Eigentümerinteressen und deren Mit-
wirkungsbereitschaft erfasst. 
 
Das zentrale Grundstück der Ellmühle wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom

4 
25.07.2016 (2289/2016) in die Planung als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten inte-
griert unter der Voraussetzung, dass die Mühlennutzung aufgegeben wird. Der Mühlenbetreiber 
GoodMills hatte zuvor die Bereitschaft signalisiert, den Standort in der Produktion aufzugeben und zu 
verkaufen. Der Rat hat dementsprechend seinen Grundsatzbeschluss am 22.09.2016 erweitert 
(2348/2016). Vor diesem Hintergrund konnte moderne stadt, den Mühlenstandort erwerben, um ihn 
gemeinsam mit der Stadt Köln planerisch zu entwickeln. 
 
Die Vorbereitungen zur Machbarkeitsstudie der Mühlen sind angelaufen. 
 
 
Umsetzung 
Die Bauleitplanung soll, basierend auf dem Integrierten Plan, die erforderliche Rechtsgrundlage für 
die Umsetzung bieten. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Hilfe eines oder 
mehrerer Bebauungspläne das städtebauliche Konzept mit seinen Qualitätsansprüchen festgeschrie-
ben. Die Aufteilung in einen oder mehrere Teil-Bebauungspläne soll im Verfahren geprüft und erarbei-
tet werden. 
 
Die intensive Beteiligung der Bürger wird in der Bebauungsplanung fortgeführt. 
 
Die Ergebnisse der Fachgutachten, allen voran die Verkehrsuntersuchungen und das Mobilitätskon-
zept werden den Planungsprozess und die Ausgestaltung der öffentlichen Räume wesentlich beein-
flussen. Die Gutachtenbearbeitung (Verkehrsuntersuchung und -prüfung) ist weit fortgeschritten. So-
bald diese über das engere Plangebiet hinausgehende Betrachtung abgeschlossen ist, kann die früh-
zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingeleitet werden. 
 
Ausblick 
Die Ergebnisse der aktuell laufenden Verkehrsuntersuchungen und –prognosen, werden voraussicht-
lich im Sommer dieses Jahres vorliegen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll in Folge, voraussichtlich im 
4. Quartal 2018, stattfinden. 
 
Die derzeitigen Nutzungsverträge laufen gemäß Moratoriumsbeschluss bis Ende 2020. Ab 2021 soll 
mit der Baureifmachung (Bodenarbeiten, Abrissarbeiten etc.) begonnen werden. Voraussichtlich kann 
der Baustart der ersten Gebäude ab 2022/2023 erfolgen. Frühestens ab 2024/2025 ist mit dem Bezug 
der ersten Wohnungen zu rechnen, da zunächst die gewerblichen Bauten im Süden fertig gestellt 
werden müssen, um den entsprechenden baulichen Lärmschutz zu gewährleisten. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Begründung 
Anlage 3 Integrierter Plan (Lageplan, Verkleinerung auf DIN A3)

Anlage 4 BV Porz 11.09.2018

4827 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 13.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 11.09.2018 
öffentlich 
7.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz 
1510/2018 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) 
dargestellten Bereich zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger 
Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güterbahntrasse im Süden 
und den Poller Wiesen im Westen eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 
3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
3. verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt 
und Porz ohne Einschränkung zustimmen. 
Ergänzungen aus dem Änderungsantrag der Bezirksvertretung Porz: 
Die Bezirksvertretung Porz begrüßt die Entwicklung des Deutzer Hafens als 
städtebauliches Projekt, das sowohl Wohnraum als auch Arbeitsplätze in einem 
zentralen Quartier schaffen wird. 
Gleichwohl fehlt bislang ein schlüssiges Konzept zur Lenkung des Verkehrs, der mit 
6.900 neuen Bewohnern und 6.000 Arbeitsplätzen zu erwarten ist. Insbesondere für 
den kürzesten Weg zur Bundesautobahn A4 durch Poll über die Siegburger Straße – 
bereits heute eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtbezirk Porz und oft 
durch Stau belastet – befürchtet die Bezirksvertretung Porz einen Kollaps. 
In diesem Zusammenhang muss die Bezirksvertretung zur Kenntnis nehmen, dass 
ihr einstimmiger Beschluss vom 06.12.2016 (TOP 7.2.2.1) leider bislang noch bei 
Weitem nicht ausreichend berücksichtigt ist, gleiches gilt für den einstimmigen 
Änderungsantrag unter 7.3.1 vom 15.03.2018.

2 
 
Daher bittet die Bezirksvertretung erneut um die eingehende Untersuchung 
bzw. Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen im Bereich Verkehr: 
 Umsetzung eines Fünf-Minuten-Takts auf der Linie 7. 
 Einrichtung einer zusätzlichen Linie als Verlängerung der Streckenführung der 
Linie 7 von der Haltestelle Deutzer Freiheit zum Deutzer Bahnhof und darüber 
hinaus in Richtung Mülheim bzw. Kalk. 
 Prüfung einer parallelen und zusätzlichen Linienführung der Linie 7 über die 
zukünftig nicht mehr genutzten Gleise der Hafenbahn (HGK-Trasse), um in 
Stoßzeiten für Entlastung zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisenstraße soll 
erhalten bleiben, eine Zusammenführung ist in Höhe der Straße „Am 
Schnellert“ möglich – hier könnte auch eine neue Haltestelle mit direktem 
Umstieg von S-Bahn und Stadtbahn entstehen. 
 Die neue S-Bahn-Linie (S 16) und die Station an der Südbrücke sind 
zwingende Voraussetzungen für die Entwicklung des Deutzer Hafens. 
 Die Anbindung des neuen Wohngebiets „Deutzer Hafen“ über eine 
Expressbuslinie wird begrüßt. Diese soll innerhalb des neuen Veedels 
verkehren, aber auch über die Alfred-Schütte-Allee Alt-Poll und das 
Wohngebiet „In der Kreuzau“ anbinden, ggf. als „Minibus“. 
 Die Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss für den zukünftigen Verkehr 
baulich ertüchtigt werden. Dazu ist der ruhende wie fließende Verkehr neu zu 
ordnen. Das mit der Zielsetzung, zusätzlichen Durchgangsverkehr von und zur 
BAB 4 (Anschlussstelle Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden. 
 Für den Baustellenverkehr ist zu gewährleisten, dass dieser das Fahrverbot 
auf der Siegburger Straße in Poll einhält und das Gebiet ausschließlich über 
die Straße Im Hasental anfährt.  
 Zudem ist eine barrierefreie Verbindung über den Rhein dringend erforderlich, 
ggf. auch als neue Brücke für Fußgänger und Radfahrer vom Ubierring zum 
Deutzer Hafen und zur Siegburger Straße. Zu prüfen ist auch, ob diese 
Verbindung auch um eine Verlängerung der Stadtbahn auf dem Ubierring über 
den Rhein oder durch einen people mover erweitert werden kann. 
 Es sind Planungen für den Car- und Bike-Sharing mit entsprechenden 
Stellplätzen vorzusehen. 
 Der Hafen soll in Teilen als öffentlicher Yachthafen mit entsprechender 
Infrastruktur ausgebaut werden. 
 Im Hafen soll eine Anlegestelle für den Wasserbus vorgesehen werden. 
 Die laut dem genannten Verkehrsgutachten (Anlage 3, Seite 62) zu 
erwartenden Auswirkungen auf den Norden des Stadtbezirks Porz – 
hauptsächlich auf Poll – sind der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung in 
einem Fachvortrag vorzustellen. 
Die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der von der Bezirksvertretung angeregten 
Vorschläge und Prüfungen sind der BV vor Abschluss der Planungen vorzustellen 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen

Anlage 1 Geltungsbereich

347 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt
0 200100 400600 Meter
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Deutzer HafenLQ.|OQ'HXW]

Anlage 3 Integrierter Plan

21 Zeichen

2
Optionaler
Pavillon

Anlage 2 Begründung

48738 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  2  
611/21510-2018ma 
 
 
Begründung 
zum Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz 
  
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend verlo-
ren hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen eines 
starken Wachstums  mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. Vor 
diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln im April 2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die 
bisherige Hafennutzung aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen 
und Arbeiten zu entwickeln (Vorlagen-Nr. 0255/2015). 
 
Es ist vorgesehen, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 37,7 ha einschließlich 8,1 ha 
Wasserfläche in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns 
zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Auf dem inner-
städtischen Standort sollen rund 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 
Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Ent-
wicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt 
Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit 
den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
 
In einem kooperativen Verfahren von Februar bis September 2016 wurde die städtebauliche Pla-
nung entwickelt. Fünf interdisziplinäre Planungsteams arbeiteten innerhalb der Konzeptphase je-
weils ein städtebauliches Konzept aus. Diese wurden in drei Workshops vor Ort im Deutzer Hafen 
mit den Wünschen, Ideen und Anregungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger, aber auch der 
Fachleute aus Ämtern und Behörden verschränkt. Ein Begleitgremium, bestehend aus Vertreterin-
nen und Vertretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln und externen Fachleuten, 
begleitete das gesamte Verfahren. 
 
Nach der Entscheidung für den Entwurf des Planungsteams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl 
und Transsolar sowie knp.bauphysik wurde dieser im Jahr 2017 in einem umfangreichen Abstim-
mungsprozess mit moderne stadt, der Stadt Köln, den Fachämtern sowie Fachplanern vertieft 
überarbeitet. 
 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem ur-
banen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Neuerschließungs- und flächendeckende 
Ordnungsmaßnahmen. Deshalb hat Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 einen Beschluss zur Fest-
legung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 des 
BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) gefasst. 
 
Der Integrierte Plan, der auf dem qualitätssichernden und kooperativen Verfahren basiert, liefert 
die Grundlage für die Erarbeitung der notwendigen vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne. 
Dem Rat der Stadt Köln wird der Integrierte Plan zur Beschlussfassung voraussichtlich im 3. Quar-
tal 2018 vorgelegt werden. 
 
Zur Umsetzung bedarf es der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf den Ebe-
nen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die Aufstellung des Bebauungsplans 
erfolgt im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach

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§ 3 Absatz 1 BauGB ist Ende des Jahres 2018 vorgesehen. Die Aufteilung in einen oder mehrere 
Teil-Bebauungspläne soll im Verfahren geprüft werden. 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Plangebiet 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. 
 
Das 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475 m breite Gebiet umfasst das nur im Norden 
an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit überwiegend ge-
werblich genutzt werden oder brach liegen. 
 
Die Grenze des Plangebiets verläuft im Norden südlich der über die Drehbrücke verlaufenden Alf-
red-Schütte-Allee. Im Osten verläuft sie entlang der Siegburger Straße bis zur querenden Güter-
bahntrasse. Die südliche Grenze bildet die Straße "Am Schnellert",  die in Verlängerung der Süd-
brücke liegt. Im Westen wird der Änderungsbereich durch die parallel zum Rheinufer verlaufende 
Alfred-Schütte-Allee begrenzt. 
 
Nördlich angrenzend liegt mit der Drehbrücke ein eingetragenes Baudenkmal. Nach Einschätzung 
des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) umfasst der Deutzer Hafen darüber hinaus weitere 
denkmalwerte bauliche Anlagen, deren Eintragung in die Denkmalliste beantragt wurde. Diese um-
fassen das Hafenbecken inkl. Böschungen und Befestigungen, vorhandene Gleistrassen, die Kran- 
und Verladeanlagen sowie die Ell- und Auermühle. 
 
Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer ent-
lang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg vollständig im gesetzlich festge-
setzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Die Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen (engerer Ha-
fenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 (vgl. Vorbereitende Untersuchungen zur 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen, Kapitel 3.5) wie folgt dar: 
 Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen - und Stahlhandel, Asphalt -Mischwerk) 
(rd. 60 % der Fläche) 
 Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % 
der Fläche) 
 Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten für 
Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine Aus-
nahme bilden allein die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlenbetrieb, 
das WAW-Asphaltmischwerk und das Metallentsorgungsunternehmen betreiben im Deutzer Hafen 
Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind. Eine 
untergeordnete Bürobebauung findet sich eingestreut an den Rändern. 
 
Auf dem Areal sind derzeit lediglich noch fünf Betriebe mit hafenaffinen Nutzungen anzutreffen. 
 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche "Am Schnellert", die derzeit als Parkplatz genutzt 
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jahren. 
Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem Mehrfamili-
enhaus, ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Umspannwerk der Stadtwerke Köln an. Eine Tank-
stelle schließt den Bereich im Norden ab.

- 3 - 
 
/ 4 
 
2.3 Erschließung 
Ein umfassendes Mobilitätskonzept ist zurzeit in Arbeit, das unter Berücksichtigung der ermittelten 
Verkehrsdaten und –prognosen, Maßnahmen für die Abwicklung der zusätzlich entstehenden Ver-
kehre, den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung von Mobilitätstationen 
sowie Lösungen für den ruhenden Verkehr beinhalten wird. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV): 
Das Hafenareal ist gut an das örtliche und überörtliche Hauptstraßennetz angebunden. Dazu die-
nen die örtlichen Hauptstraßen Siegburger Straße und die Straße "Im Hasental", die zum Östlichen 
Autobahnzubringer (örtlicher Hauptverkehrszug) und darüber hinaus zum Kölner Autobahnring 
(Autobahnkreuz Köln-Gremberg mit A 4 und A 559) führt. Die Anbindung an das linksrheinische 
Gebiet und das nördliche Stadtgebiet ist über die Severinsbrücke, die Deutzer Brücke bzw. den 
Deutzer Ring, den Walter-Pauli-Ring und die Straße des 17. Juni zur Zoobrücke möglich. Diese 
Verbindungen bleiben gemäß dem am 05.11.2013 beschlossenen LKW-Führungskonzept auch 
zukünftig für den Lkw-Verkehr geöffnet (Ausnahme Deutzer Brücke). 
 
Aktuell wird eine umfassende Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Unter Einspeisung von Ver-
kehrsdaten angrenzender Quartiere (insbesondere Porz und Mülheim), in die auch zukünftige Pla-
nungen einbezogen sind, werden Prognosen für den Nullfall sowie den Planfall erstellt. In einem 
nächsten Arbeitsschritt werden mittels Szenarien verkehrstechnische Lösungen und Maßnahmen 
ermittelt. 
 
Aufbauend auf die Ergebnisse, ist beabsichtigt, den Blick auch verstärkt darauf zu richten, durch 
welche Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV sowie des Fußgänger- und Radverkehrs eine Erhö-
hung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden kann und wie die Auswirkungen des verbleibenden Pkw-
Verkehrs auf das Straßennetz minimiert werden können. Hierzu wird ein Mobilitätskonzept entwi-
ckelt. Grundsätzlich werden auch neue, innovative Möglichkeiten im Bereich des motorisierten In-
dividualverkehrs wie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) und Angebote zur 
Elektromobilität im Deutzer Hafen verortet werden. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz-Zündorf) in 
der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädtischen 
Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienenpersonenverkehrs (S-
Bahnen / Regionalzüge / Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) besteht in-
dessen nicht. Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die Stadt-
bahn- Haltestellen 'Drehbrücke', 'Poller Kirchweg' und 'Raiffeisenstraße' und kann damit gemäß 
den Vorgaben des Nahverkehrsplans Köln als erschlossen gelten. 
 
In einem Verkehrsgutachten wird die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung unter Berücksichtigung 
der geplanten Quartiersentwicklung untersucht. Dabei werden Varianten mit zusätzlicher Quar-
tiersbuserschließung ebenso betrachtet wie eine mögliche rechtsrheinische Nord-Süd-Verbindung 
einer Stadtbahnlinie von Porz/Poll über die Siegburger Straße zum Bahnhof Messe/Deutz. Mittels 
Ertüchtigung der Gleisanlagen am Ostkopf der Deutzer Brücke, deren Machbarkeit noch detailliert 
zu untersuchen ist, wäre eine Durchbindung der Stadtbahn von der Siegburger Straße bis zum 
Bahnhof Köln Messe/Deutz und damit zum Fern- und Regionalverkehr erreichbar. Durch diese 
Maßnahme könnte zudem eine Taktverdichtung auf einen 5-Minutentakt auf der Siegburger Straße 
ermöglicht werden. 
 
Langfristig ist durch Ertüchtigung der Südbrücke eine neue S-Bahnlinie (S 16) mit einem Halte-
punkt in Höhe der Siegburger Straße geplant, die die Erschließungsqualität des Hafenareals durch 
die Anbindung an die andere Rheinseite und damit an die Innenstadt sowie an den Flughafen 
Köln/Bonn im Süden erheblich verbessert. Weitere Themen wie die Anbindung eines Wassertaxis 
oder -busses werden im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Da das Hafenbecken für Fußgänger eine Barriere darstellt, sind die tatsächlichen Wege zu  diesen 
Haltestellen unangemessen lang. Dies soll im Rahmen der Hafenumnutzung durch eine neue Rad-

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/ 5 
 
und Fußbrücke über das Hafenbecken abgeändert werden. Der Integrierte Plan sieht für das neue 
Quartier am Deutzer Hafen einen Radius von fünf Geh-Minuten bis zum jeweils nächsten ÖPNV-
Anschluss vor. 
 
Fuß- und Radverkehr 
Die rheinseitige Teilfläche des Deutzer Hafens grenzt direkt an die Euro-Velo-Route 15, den 
Rhein-Radweg, der auf der rechten Rheinseite als kombinierter Geh-/Radweg über den Poller 
Damm, die Alfred-Schütte-Allee und die Drehbrücke des Hafens sowie weiter an der Deutzer Brü-
cke vorbei rheinabwärts bis in die Niederlande führt.  
 
Die östliche Seite des Hafens wird von dem straßenbegleitenden Radweg entlang der Siegburger 
Straße erschlossen. Die Anbindung des Deutzer Hafens an die Stadtteile Deutz und Poll ist mit 
Radwegen im Verlauf der Siegburger Straße grundsätzlich gegeben. 
 
Unzureichend ist derzeit die Erreichbarkeit des Hafenareals und des Rheinufers von Quartieren 
östlich der Siegburger Straße. Die Straße stellt eine Barriere dar. Im Verkehrsgutachten werden 
die Querungsmöglichkeiten an den Stadtbahn-Haltestellen und der Ausbau der Wegebeziehungen 
im weiteren Verlauf zum Deutzer Hafen als Fuß-und Radverbindungen und zum Rheinufer über-
prüft. Über die Südbrücke ist der Deutzer Hafen für Fußgänger auf kurzem Wege an die linke 
Rheinseite und den Rheinauhafen angebunden, eine weitere Querung des Rheins für Fußgänger 
und Radfahrer auf der Ebene des Deutzer Hafens ist angedacht, allerdings nicht Bestandteil des 
vorliegenden Bauleitplanverfahrens.  
Hafenbecken und Wasserstraßen 
Das rd. 8,2 ha große Hafenbecken südlich der Drehbrücke ist über den rd. 400 m langen Vorha-
fenbereich unterhalb der Severinsbrücke unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbun-
den. Das ca. 1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist südlich der Drehbrücke 
keine gewidmete Fläche der Bundeswasserstraße. Die Anlegestellen im Vorhafenbereich nördlich 
der Drehbrücke werden außer von der Wasserschutzpolizei und Wasserfeuerwehr teilweise auch 
von der Passagierschifffahrt genutzt. 
 
Die Stadt Köln folgt der Einschätzung einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei, dass der Deutzer Hafen 
im rechtlichen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforderlichen widmenden Publikations-
akt (Allgemeinverfügung) zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt. 
 
Auch ohne die rechtliche Qualität eines Schutzhafens ist es faktisch ggf. möglich, dass für den sel-
ten auftretenden Hochwasserfall oder bei Havarien auf dem Rhein Teile des Hafens für Wasser-
fahrzeuge zur Verfügung stehen.  
 
Die Schutzhafenfunktion des Deutzer Hafens wird im Rahmen der Bebauungsplanung abschlie-
ßend überprüft und geklärt. 
2.4 Bestehendes Planungsrecht 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Demnach ist der bestehende Gewerbe- und 
Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewan-
delt worden. Die Regionalplan-Änderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Lan-
desplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verord-
nungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirksam. 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt innerhalb des Plangebiets westlich und im südlichen Be-
reich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die GI-
Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegburger 
Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, eben-
so die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße "Am 
Schnellert" (so genannter 'Annexbereich'). Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens ein-

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schließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Ha-
fenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den mit 
der Entwicklung des Deutzer Hafens verbunden Zielen der Stadt Köln. Insofern besteht die Not-
wendigkeit, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) zu ändern. 
 
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes. 
 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB, eine Nutzung des 
Hafenbeckens nach § 35 BauGB zu beurteilen. Lediglich für den Annexbereich liegt der rechtskräf-
tige Bebauungsplan Nr. 69430/05 vom 18. Juni 2008 vor. Dieser setzt als Art der baulichen Nut-
zung "Gewerbegebiet" (GE) gemäß § 8 BauNVO mit dem Ausschluss weiteren Einzelhandels fest. 
 
Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Kooperativen Baulandmodell 30% betra-
gen. 
3. Planungskonzept 
3.1 Städtebauliches Konzept 
Ziel des integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein lebendiges 
und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten zu schaffen. Das geplante Stadtquartier soll 
dabei in das städtebauliche Umfeld integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt werden. 
Das Konzept bietet einerseits vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert und frei finanziert, Eigen-
tum und Miete; Baugemeinschaften und genossenschaftliches Wohnen; Sonderwohnformen), die 
eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft erwarten lassen. Zum anderen soll das neue 
Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Büronutzungen, für Handel, Nahversorgung 
und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und soziale Infrastruktur sein. Die städtebauliche Struktur 
schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraussetzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung 
mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und Magneten.  
 
Städtebauliches Leitmotiv des Integrierten Plans ist eine Blockrandbebauung, die sich an dem 
rechtwinklig auf das Hafenbecken ausgerichteten Gebäuderaster der Bestandsbebauung orientiert. 
Der im Plangebiet vorgesehene Blocktypus –  der so genannte `Deutzer Block' – kombiniert die 
gründerzeitliche Deutzer Blockrandbebauung mit  geschütztem Innenhof mit einer differenzierten 
Höhenentwicklung, die sich aus den bestehenden Mühlenbetrieben ableitet. Ein wichtiges Element 
der Blöcke ist darüber hinaus eine Öffnung zum angrenzenden Freiraum in Form des Hafenbe-
ckens, Parks oder einem Platz. 
 
Die Bebauungstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen entlang der Ostseite des Hafenbeckens 
und Parks auf der Westseite des Hafenbeckens aufgelockert, die durch eine das Hafenbecken 
begleitende Promenade verbunden sind. Die Auer- und die Ellmühle sollen als den Hafen prägen-
de Bauten weitestgehend erhalten bleiben. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz werden in ei-
ner Machbarkeitsuntersuchung und anschließendem Wettbewerbsverfahren, Konzepte zur Umnut-
zung der Mühlen erarbeitet. 
 
Der städtebauliche Entwurf Deutzer Hafen sieht vor, dass die bestehende Hochwasserschutzlinie 
entlang des Poller Kirchweges erhalten bleibt. Durch den städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen 
sind insoweit keine Änderungen am bestehenden geschützten Bereich zu erwarten. Die hochwas-
sersichere Nutzungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist auf einer Höhe von min-
destens 47,20 m. ü.NN, also auf einem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes ent-
lang von Siegburger Straße/Poller Kirchweg und somit oberhalb des Wasserstands eines 200-
jährlichen Hochwasserabflusses (HQ200 = 46,97 m. ü.NN an der Mündung des Deutzer Hafens) 
geplant. Das bestehende Risikogebiet in der Stadt Köln bei einem 200-jährlichen Hochwasserab-
fluss wird nicht vergrößert.

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3.2 Art der baulichen Nutzung / Nutzungskonzept 
Das Nutzungskonzept sieht eine ausgewogene Mischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung so-
wie sozialer und kultureller Infrastruktur vor. Die Art und die Körnigkeit der Mischung variieren hori-
zontal zwischen unterschiedlichen Zonen des Änderungsbereichs und auch vertikal zwischen den 
verschiedenen Geschossen. Es lassen sich folgende Bereiche definieren: 
Mühlen: 
Die Mühlengebäude sind ein prägender Bestandteil des Deutzer Hafens und sind in das städte-
bauliche Konzept integriert worden. Neben Wohn- und Büronutzungen sind hier besondere Räum-
lichkeiten und Funktionen (z.B. kulturelle Zwecke) denkbar. 
Ostufer 
Im Bereich südlich der Mühlen – zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße ist überwiegend 
Wohnungsbau mit Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen, besonders zu Plätzen und der 
Hafenpromenade hin orientiert, vorgesehen. 
Annexbereich 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße, "Am Schnellert" und Poller Kirchweg sind primär Bü-
ronutzungen – z.T. durchsetzt mit Wohnnutzungen – vorgesehen. 
Südliche Baufelder:  
Die Bebauung in diesem Bereich übernimmt eine Schallschutzfunktion für das übrige Gebiet und 
ist überwiegend mit Büronutzungen, Dienstleistungen und Hotel belegt. 
Westliche Halbinsel 
Auf der westlichen Halbinsel liegt der Schwerpunkt auf Wohnnutzung, z.T. durchsetzt mit Büronut-
zungen. In Richtung Süden nimmt der Anteil der Büronutzungen analog zur Schallschutzfunktion 
der südlichen Baufelder zu. Im Norden ist der Erhalt einer großen Halle vorgesehen, die als prä-
gender Bestandteil der Bebauungsstruktur erhalten bleiben und für Sport-/Freizeitnutzungen zur 
Verfügung stehen soll. Südlich angrenzend ist eine Grundschule geplant, deren Gebäude i.T. auch 
anderen (soziokulturellen) Nutzungen zur Verfügung stehen könnte (Gemeinbedarf Schule). 
Hafenbecken 
Ein Konzept zur Nutzung des Hafenbeckens wird zzt. noch erstellt. In diesem Zusammenhang wird 
auch die Funktion als Schutzhafen / die Nutzung der Wasserfläche für die Schifffahrt noch zu prü-
fen sein. 
 
3.3 Maß der baulichen Nutzung 
Die Baublöcke des Integrierten Plans weisen eine Geschosshöhe von drei bis sieben Geschossen 
auf. Die Geschossigkeit innerhalb der Baufelder variiert. Fast jeder Baublock entlang des Hafen-
beckens besitzt einen Hochpunkt, der 14 bis max. 20 Geschosse hoch ist. Die Hochpunkte orien-
tieren sich an der Mühlenbebauung, die bis zu 20 Geschosse aufweist. Von Norden nach Süden 
sind die Hochpunkte gleichmäßig über das Gebiet verteilt, wobei die Bebauung im Süden mit bis 
zu 20 Geschossen am höchsten ist. Sie ist Landmarke und Lärmschutz zugleich. In Ost-
Westrichtung sind die Gebäude auf der Halbinsel am Rhein am niedrigsten (4 - 7 Geschosse). Ent-
lang der Siegburger Straße weisen die Gebäude eine Geschossigkeit von 6 - 8 Geschossen auf, 
die Hochpunkte sind mit bis 18 zu Geschossen geplant. 
 
Der Integrierte Plan sieht derzeit eine variierende Geschossigkeit innerhalb der Baublöcke vor. Für 
den überwiegenden Teil der Bebauung sind zwischen drei und sieben Geschosse angedacht. ür ie 
unmittelbar am Hafenbecken gelegenen Blöcke Hochpunkte mit bis zu 14 Geschossen, in einem 
Block mit bis zu 19 Geschossen, . Die Blöcke entlang der Straße Am Schnellert sind mit Hoch-
punkten mit bis zu 17, ein einzelner Block mit bis zu 20 Geschossen angedacht.

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Die BGF beträgt nach aktuellem Stand insgesamt ca. 560.000 m² 
 
3.4 Erschließungskonzept / Ruhender Verkehr 
Die Erschließung erfolgt über eine Anliegerstraße ausgehend von der Siegburger Straße von Os-
ten in das Areal und quert mit einer neuen Brücke das Hafenbecken, um den westlichen Teil des 
neuen Quartiers bis zur Straße "Am Schnellert" zu erschließen. Die Ufer des Hafenbeckens wer-
den als fußläufige Promenaden konzipiert. Eine weitere, ausschließlich für Fußgänger- und Rad-
fahrer konzipierte Brücke, dient der engen Vermaschung des Verkehrsnetzes und verbindet auf 
Höhe des Marktplatzes die KVB-Haltestelle mit der Halbinsel sowie der Alfred-Schütte-Allee. 
 
Die Erschließung der Bebauung für den motorisierten Verkehr erfolgt in der Regel in Nord-Süd-
Richtung. In Ost-West-Richtung verlaufen die s.g. 'Grünen Gassen', die als Grünverbindungen 
zwischen dem Rhein und dem neuen Viertel angedacht sind. Sie bilden den Abstand zwischen den 
Baufeldern und können evtl. als Privatstraßen ausgeführt werden. 
 
Aktuell wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, in der mittels Prognosen und unter Berück-
sichtigung der Verkehrsdaten angrenzender Quartiere, eine Abschätzung der künftigen verkehrli-
chen Entwicklung erfolgt. 
 
In einem Mobilitätskonzept soll überdies eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbun-
des (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger) sowie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) 
und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang 
sollen Fuß- und Radwege auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindungen bieten und 
barrierefrei ausgeführt werden. 
3.5 Freiraumkonzept 
Die übergeordnete Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differen-
ziert dar. Östlich des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plätzen – 
verbunden durch die Uferpromenade – aufgelockert. Auf der westlichen Halbinsel wird diese Funk-
tion primär von einer Abfolge dreier Parkanlagen übernommen. Diese werden ebenfalls durch eine 
Uferpromenade verbunden, an der im zentralen Bereich der Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll 
über eine Fußgängerbrücke mit dem zentralen Platz auf der Ostseite des Hafenbeckens vernetzt 
werden. Der Hafenkopf wird durch einen weiteren Platz betont, der neben den geplanten Brücken 
(und der vorhandenen Drehbrücke) ein Bindeglied zwischen den Uferpromenaden darstellt. 
 
Die kleinräumige Freiraumstruktur wird durch verschiedene Elemente geprägt. Die Innenhöfe der 
Blöcke sind als grüne Innenbereiche vorgesehen. Jeder Block öffnet sich in der Regel an einer 
Stelle zum angrenzenden Freiraum (Hafen, Platz, Park oder Poller Wiesen). Die in Ost-West-
Richtung verlaufenden Zwischenräume der Blöcke werden als Grüne Gassen definiert, die durch 
Bepflanzung einen Kontrast zu den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsachsen bil-
den. Höhenunterschiede zwischen den Promenaden entlang des Hafenbeckens und den Erdge-
schossen werden im Bereich der Sockelzonen ausgeglichen. Diese werden zwischen dem eher 
urbanen Bereich auf der Ostseite des Hafenbeckens als Abtreppungen und Rampen bzw. auf der 
Westseite des Hafenbeckens in Form begrünter Sockelzonen differenziert ausgestaltet. Der Be-
reich zwischen Verkehrsfläche und Nutzung wird als Kantzone definiert. Kantzonen sind im priva-
ten Bereich im Sinne kleiner Vorgärten angedacht, wo es keinen Platz für eine Kantzone im Stra-
ßenraum gibt, kann mit innenliegenden Loggien oder zurückgezogenen Erdgeschossen gearbeitet 
werden. An wichtigen Stadträumen – insbesondere auf der Ostseite des Hafenbeckens – sind öf-
fentliche Kantzonen definiert.

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4. Umweltbericht 
A Einleitung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb-
nisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und Anlage zum BauGB dargestellt.  
4.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz ist ein wichtiger Baustein, um den hohen Bedarf 
an Wohnraum und Arbeitsplätzen in der Stadt Köln zu bewältigen. Über das Planverfahren soll die 
Grundlage für die städtebauliche Revitalisierung des zurzeit mindergenutzten Deutzer Industrieha-
fens geschaffen werden. 
 
Das Areal des Deutzer Hafens soll zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbei-
ten entwickelt werden. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue städ-
tebauliche Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. Ne-
ben der Entwicklung baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkan-
lagen, Plätzen und einer Uferpromenade vorgesehen. 
 
Das städtebauliche Konzept, den Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung zugrunde gelegt 
werden soll, entspricht dem integrierten Plan zum Deutzer Hafen.  
4.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – 
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, 
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben 
greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von 
Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwas-
ser-dargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-
Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwar-
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
4.3 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Deutzer Hafen". 
Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes auf 
die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im 
Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise

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regelmäßig erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch, außergewöhnliche und 
nicht vorhersehbare Ereignisse. 
 
Da konkretisierbare Vorhaben noch nicht bekannt sind, beinhaltet diese Prüfung nicht die Untersu-
chung von Auswirkungen der Bauphase. 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen. 
 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umwelt-
auswirkungen beschrieben. 
 
4.3.1  Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der 37,7 ha große Planbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im Stadtteil Deutz zwi-
schen Rhein und Siegburger Straße.  
 
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und 
angrenzende Flächen. Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. 
Die gewerbliche und Hafennutzung bedingte einen großvolumigen Gebäudebestand, insbesondere 
die Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine Reihe 
geringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und Verwal-
tung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und sind in gro-
ßen Teilen versiegelt. Kleinere Teilbereiche des Hafengebietes werden als Grünflächen genutzt. 
 
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Fast 50 % der 
Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen weisen 
ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.  
 
Der Annex-Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen 
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmitteldis-
counter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig bebaut. 
Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es ist von einer geringen 
faunistischen Betroffenheit auszugehen. 
 
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an das Plangebiet, in Richtung Nor-
den weitere Teile des Hafenbeckens. Nach Osten schließen an das Plangebiet die Siegburger 
Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Nach Süden wird das Plangebiet 
durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt. 
 
4.3.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Fast der gesamte Bereich des Deutzer Hafens ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ausnahme bil-
det das Hafenbecken bis zur mittleren Mittelwasserlinie, das nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.  
 
Die Einstufung nach § 34 ermöglicht eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen Entwick-
lung und Nutzung auch ohne Änderung des Planungsrechtes (FNP, B-Plan) gegenüber dem heuti-
gen untergenutzten Zustand des Gebietes. Nutzungen, Geschossigkeit und Volumen würden sich 
dabei an der heutigen Bestandsbebauung orientieren. Insoweit ist in der Nullvariante von einer 
sowohl auf die Nutzungsarten als auch auf die Flächenausnutzung bezogenen intensiveren ge-
werblichen Nutzung auszugehen.

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Für den Annex-Bereich gelten die Regelungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 69430/05 
"Siegburger Str./Poller Kirchweg". Dieser setzt ein Gewerbegebiet sowie Flächen für Versorgungs-
anlagen fest und ermöglicht somit eine gewerbliche Entwicklung (Grundflächenzahl 0,8, Geschoss-
flächenzahl 2,4, Zulässigkeit von vier Vollgeschossen, Beschränkung der zulässigen Höhe bauli-
cher Anlagen auf 15 m).  
 
4.3.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Mit der Umsetzung der Bauleitplanung ist eine städtebaulich-freiraumplanerische Neustrukturie-
rung des Deutzer Hafens vorgesehen. Im Plangebiet ist eine ausgewogene Nutzungsmischung 
aus Wohnen, Arbeiten, Versorgung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen geplant. Beab-
sichtigt ist eine Blockrandbebauung, deren Geschossigkeit innerhalb der einzelnen Baublöcke vari-
ieren soll. Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen (Ostseite des Hafenbe-
ckens) bzw. Parks (Westseite des Hafenbeckens) aufgelockert, die durch eine das Hafenbecken 
begleitende Promenade verbunden sind.  
 
Weitere Informationen enthält das Kapitel 3. 
 
4.4 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a 
BauGB 
Die vorliegenden Unterlagen spiegeln den Wissenstand zum Aufstellungsbeschluss Bebauungs-
plan wider. Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens wird eine ausführliche Umweltprüfung 
mit Umweltbericht erarbeitet. Durch Voruntersuchungen zum integrierten Plan liegen bereits erste 
Erkenntnisse zu den im Umweltbericht zu untersuchenden Schutzgütern vor. Diese Erkenntnisse 
werden im den folgenden Kapiteln beschrieben. 
 
Vorbehaltlich der Ergebnisse der frühzeitigen Dienststellenbeteiligung zum Untersuchungsumfang 
der Umweltprüfung (Scoping) zeichnet sich mit dem aktuellen Kenntnisstand zudem eine Betrof-
fenheit der folgenden Umweltbelange ab: 
– Tiere 
– Hochwasserschutz und Retention 
– Windkomfort 
– Besonnung 
– Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm 
– Altlasten/ Bodensanierung 
Im weiteren Verfahren werden für den Bebauungsplan weitere mögliche Betroffenheiten geprüft 
sowie entsprechende Fachgutachten und Konzepte zu diesen Themen erstellt. So sind folgende 
Gutachten nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens 
erforderlich: 
– Umweltprüfung / Umweltbericht 
– Artenschutzprüfung 
– Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) 
– Verkehrsuntersuchung 
– Lärmgutachten 
– Untersuchung zum Windkomfort und zur Besonnung 
– Gutachten zur Altlasten- und Bodensanierung 
 
4.4.1  Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)

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Im Jahr 2014 fanden im Deutzer Hafen faunistische Erfassungen statt (Vogelarten, Fledermäuse, 
Reptilien, Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer sowie Suche nach potenziellen 
Laichgewässern von Amphibienarten).  
 
 Geeignete Laichhabitate für Amphibienarten nach Anhang IV der FF H-Richtlinie stehen im 
Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfügung.  
 Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer wurden nicht nachgewiesen. 
 Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus 
und Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier der Zwergfledermaus wurde in 
einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabensbereich nachgewi e-
sen. Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle Baum - und Ge-
bäudequartiere vorhanden sind. 
 Die Mauereidechse als weitere Art nach Anhang IV der FFH -Richtlinie wurde auf den Gleis t-
rassen südlich der Südbrücke außerhalb des Änderungsbereichs nachgewiesen. 
 Von den 36 festgestellten Vogelarten können 11 als planungsrelevant anges ehen werden. 
Nur der regional gefährdete Haussperling besitzt Fortpflanzungsstätten im Areal zwischen 
Poller Kirchweg und Siegburger Straße an Wohnhäusern und einem Discounter. Die übrigen 
Arten (Flussregenpfeifer, Graureiher, Heringsmöwe, Kormoran, Lachmö we, Mäusebussard, 
Mehlschwalbe, Silbermöwe, Sturmmöwe, Turmfalke) treten nur als Nahrungsgäste oder 
Durchzügler auf.  
Die Gutachter stellten fest, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit die Um-
nutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden 
kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellt sicher, dass eine 
Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach Anhang der IV der FHH Richtlinie ver-
hindert werden.  
 
Die sachgerechte Bewältigung der möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Konflikte 
kann unter fachgutachterlicher Begleitung im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Umweltprü-
fung und der Artenschutzprüfung erfolgen. 
 
4.4.2  Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen bebaut und versiegelt. Bereits über 46 % dieser Flächen 
sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Die Brachflächen südlich der Mühle 
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf. Das Hafengebiet enthält darüber hinaus 
wenige kleine Grünflächen. 
 
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen (Bio-
topkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete (Naturschutzgebiete 
gemäß Landschaftsplan) in Anspruch genommen.  
 
4.4.3  Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Die Bebauungsplanaufstellung bereitet ein Flächenrecycling vor, dass die Inanspruchnahme bis-
lang unbebauter Böden im Stadtgebiet reduziert und der Stärkung der Innenentwicklung dient. 
Über die geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und 
nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet.  
 
4.4.4  Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)

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Der in den Poller Rheinwiesen als "A8 Brauner Auenboden" klassifizierte Boden, Bodenwertzahl 
40 bis 60 (mittlere Güte) ist im gesamten Änderungsbereich durch Abgrabung, Aufschichtung, Um-
lagerung, Verdichtung und Versiegelung anthropogen überprägt und hat seine natürlichen Eigen-
schaften eingebüßt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden. 
 
4.4.5  Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
 
4.4.5.1 Oberflächenwasser 
Innerhalb des Plangebietes liegt der Rhein und eines seiner Hafenbecken. Im Deutzer Süden sind 
die Flächen östlich der Hochwasserschutzanlagen vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 m KP 
(200-jährliches Hochwasser) geschützt. 
 
Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer ent-
lang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg vollständig im gesetzlich festge-
setzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, ausgelegt auf ein 100-jährliches Hochwasserereig-
nis (HQ100).  
 
Bei einem 100-jährlichen Hochwasser wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte 
Deutzer Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von einigen Zentimetern bis maximal ca. 
1,50 m bis ca. 1,70 m in einigen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens. 
 
Jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens kann nur unter Berücksichtigung der gesetzlich vorge-
gebenen Belange des Hochwasserschutzes erfolgen. Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 1 WHG greift jedoch nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach 
dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) kein 'neues Baugebiet' vor. Bei 
der Umsetzung der Planung muss jedoch der bestehende Retentionsraum zumindest erhalten 
werden. 
 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche Kon-
version des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. Um bei 
einer Umstrukturierung von Nutzungsarten und Bebauungsstruktur eine Verschlechterung der 
Hochwassersituation zu vermeiden, sollen umfangreiche Grün- und Freiflächen sowie flutbare 
Tiefgaragen den Retentionsraum vergrößern. Entsprechende Maßgaben sind im Integrierten Plan 
berücksichtigt, so dass Gebäude und Straßenraum auf 42,7 m ü. NN hochwasserfrei bleiben. 
 
4.4.6  Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit noch luftschadstoffemittierende Betriebe, die jedoch im 
Laufe des Verfahrens verlagert werden. 
 
Die Luftschadstoffsituation wird von der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung sowie 
von Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs, des Schienenverkehrs (Güterloks mit Dieselmotoren) 
und der Schifffahrt geprägt. Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungsfunktion 
kann davon ausgegangen werden, dass keine Grenzwerte überschritten werden.  
 
Planungsrelevante Aussagen zur Immissionssituation werden über ein lufthygienisches Gutachten 
generiert, das im weiteren Planverfahren erstellt wird.  
 
4.4.7  Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)

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Stadtklimatisch eignet sich der Deutzer Hafen für ein gemischtes urbanes Quartier mit den Funkti-
onen Wohnen, Arbeiten und Erholung. In Bezug auf die Einflüsse und die langfristige Veränderun-
gen des Stadtklimas weist das Gebiet aufgrund seiner Lage am Rhein und der zentralen Wasser-
fläche mit mehr als 8 ha Fläche und einer entsprechend höheren Ventilation günstige Vorausset-
zungen für qualitätsvolle Wohn- und Arbeitsbedingungen auf. 
Windkomfort und Besonnung des künftigen Quartiers werden im weiteren Planverfahren fachgut-
achterlich untersucht. Die entsprechenden Gutachtenergebnisse fließen in das Bauleitplanverfah-
ren ein.  
 
Weitere vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Stadtklima und Einwirkungen durch Klimawan-
delfolgen werden auf Basis vorhandener und noch zu erstellender Unterlagen beschrieben und 
bewertet.  
 
4.4.8  Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB) 
Das insgesamt 2.335 ha große FFH-Gebiet DE-4405-301 "Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef" zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene 
Fischarten ab. 
 
Das dem Planbereich nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. Ein 
weiterer geschützter Uferabschnitt befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts.  
 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 2000-
Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Planbereichs zu den geschützten Gebieten und den 
Inhalten der Planung (Umwandlung einer industriell-gewerblichen Nutzung mit Schifffahrt) ausge-
schlossen werden. 
 
4.4.9  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
4.4.9.1 Lärm 
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind die Kampffmeyer Mühlen, die Industrie-
betriebe an der Alfred-Schütte-Allee, die Aral-Tankstelle und der vorhandene Discounter.  
 
Die stark lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit BImSchG-Genehmigung 
werden aufgegeben bzw. verlagert. Daher stellt der Gewerbelärm künftig keinen limitierenden Fak-
tor für die städte- bauliche Entwicklung mehr dar. 
 
Weitere Lärmemissionen und -immissionen resultieren aus dem umliegenden Straßen-, Schienen- 
und Schiffsverkehr. Für die weitere Entwicklung des Deutzer Hafens vor allem bestimmend sind 
die Emissionen des Schienenverkehrs auf der Stadtbahntrasse sowie auf der Südbrücke.  
 
Der Straßenverkehrslärm im Nahbereich wird durch die das Untersuchungsgebiet umgebenden 
Straßen sowie im Fernbereich von der Severinsbrücke und der linksrheinischen Rheinuferstraße 
bestimmt.  
 
Die gewerbliche Binnenschifffahrt auf dem Rhein, der Sportmotorbootsverkehr und die Schifffahr-
ten in den Deutzer Hafen bestimmten die Lärmsituation beim Schiffsverkehr. Der Schiffsverkehr 
auf dem Rhein wird hinsichtlich der geplanten Nutzungen im Deutzer Hafen unkritisch gesehen. 
Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens nicht 
grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärmemp-
findlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maßnahmen

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des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich verbessert 
werden. 
 
Die Aussagen zum Thema Lärm werden im weiteren Verfahren – in Abhängigkeit der angestrebten 
Festsetzungen – konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Das Bauleitplanverfahren 
wird vor diesem Hintergrund weiterhin fachgutachterlich begleitet. 
 
4.4.9.2 Altlasten 
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflächi-
gen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen.  
 
Im Deutzer Hafen befinden sich mehrere Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdäch-
tigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) des städtischen Umwelt- und Verbraucherschutzamtes regis-
triert sind. Erkenntnisse liegen über Altstandorte, Altablagerungen, schädliche Bodenverunreini-
gungen und Schadensfälle vor.  
 
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des 
Altlastenkatasters geprüft. Maßgaben dafür sind im Untersuchungskonzept Deutzer Hafen Köln 
(Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2016) formuliert.  
 
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird somit durch eine fachgutachterliche Erfassung 
und Bewertung, eine Gefahrenermittlung sowie die Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungs-
maßnahmen ausgeschlossen.  
 
Die bestehenden Bodenkontaminationen werden im Zuge der Entwicklung vollständig beseitigt, so 
dass keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung auf dem Standort bestehen. 
 
4.4.9.3 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
Bei einem 100-jährlichen Hochwasser wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte 
Deutzer Hafen überflutet. Bei jeder weiteren Nutzung des Deutzer Hafens sind daher die gesetz-
lich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
 
Detailliertere Aussagen erfolgen im weiteren Verfahren.  
 
4.4.10  Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7d BauGB) 
Die Drehbrücke ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Nach Einschätzung 
des LVR umfasst der Deutzer Hafen darüber hinaus weitere denkmalwerte bauliche Anlagen (Vor-
hafen/Sicherheitshafen, Industriehafen, Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen sowie Ellmühle).  
 
Die Belange des Denkmalschutzes fließen bei der weiteren städtebaulichen Konversion des Ha-
fenareals in angemessenem Umfang in die Bauleitplanung ein. Die erhaltenswerten Gebäude und 
Anlagen werden in die künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im 
Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. 
 
Westlich, außerhalb des Plangebiets grenzt die unter Denkmalschutz stehende Allee im Verlauf 
der Alfred-Schütte-Allee unmittelbar an das Plangebiet an. 
 
4.4.11  Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des  
  Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB)

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Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes. Die Betroffenheit von sonsti-
gen Plänen wird im weiteren Verfahren geprüft.  
 
4.4.12  Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB) 
In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind keine Planungskonflikte zu erwarten. Das Plangebiet 
liegt außerhalb der Achtungsabständen und angemessenen Abstände von relevanten Störfallbe-
trieben.  
 
4.4.13 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Die Eingriffsregelung wird in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan abgehandelt, der in Form 
eines Fachgutachtens im weiteren Verfahren erstellt wird. Basis bilden die Festsetzungen des Be-
bauungsplans sowie eine Einschätzung der jetzigen Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.  
 
5. Kenndaten 
Flächenaufteilung Fläche in m² 
Fläche Projektgebiet 377.000 
davon Wasserfläche 81.300 
Bruttobauland 295.700 
Nettobauland 144.800 
BGF  560.000 
Öffentliche Flächen, 
davon: 
150.900 
Öffentliche Grünflächen 31.000 
Öffentliche Platzflächen 71.000 
Öffentliche Verkehrsflächen 48.900 
 
Nutzung Anzahl 
Wohnungen 3.000 
davon 30% öffentlich gefördert 900 
Einwohner 6.900 
Grundschule 1 
Kitas 7 
Nahversorgung, Kultur, Freizeit offen 
 
Hochwasserschutz  
100-jährliches Hochwasser (HQ 100) 11,30mKP (=46,60 müNN) 
200-jährliches Hochwasser (HQ 200) 11,90mKP (=47,20 müNN) 
Niveau Kaimauer 44,50 müNN    
Retentionsraumvolumen:  
Bestand HQ 200 309.100 m³ 
Geplant HQ 200 327.000 m³

Beratungsverlauf (4)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1510/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.06.2018
Erstellt
07.05.2018 09:29