AN/0341/2024
Anfrage der SPD-Fraktion "Information der Bezirksvertretung bei Bauvorhaben"
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Anfrage SPD - Information der Bezirksvertretung bei Bauvorhaben
2410 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 18.02.2024 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.03.2024 hier: Information der Bezirksvertretung bei Bauvor haben Am 26.01.2024 wurden die Mitglieder der Bezirksvertretung Porz über geplante Baumfällungen im Bereich des Baukörpers eines Bauvorhabens Poller Kirchweg 96 – 116 in Kenntnis gesetzt. Da der SPD-Fraktion bis dato nicht bekannt war, dass es für den Bereich Poller Kirchweg 96 – 116 ein Bauvorhaben gibt, wurde das Bauaufsichtsamt um weitere Informationen gebeten. Es erfolgte die Mitteilung, dass das Grundstück Poller Kirchweg 96 – 116 in drei Teile aufgeteilt wurde und dass für eines dieser neu geschaffenen Grundstücke zwischenzeitlich die Baugenehmigung für die Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit 98 Beherbergungsräumen erteilt worden sei. Es herrscht Unklarheit über die weitere Entwicklung des Gebietes und darüber, was sich hinter dem Begriff Beherbergungsbetrieb verbirgt. Zudem ist unklar, wann die Information der Bezirksvertretung über ein Bauvorhaben zu erfolgen hat und wann nicht. In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: a) Lagen oder liegen im aktuellen Fall Bedingungen vor, die eine Information der Bezirksvertretung Porz erfordert hätten? Falls ja, warum ist dies nicht erfolgt? b) Welche Rahmenbedingungen lösen die Anzeigepflich t eines Bauvorhabens in der Bezirksvertretung aus und wie wird sichergestellt, dass diese Anzeige rechtzeitig bzw. überhaupt erfolgt? c) Liegen der Verwaltung Informationen vor, was mit den beiden anderen neu geschaffenen Grundstücken geplant ist? Falls ja, wird die Verwaltung gebeten die Planungen offenzulegen. d) Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Beherbergungsbetrieb“ und welche Auflagen muss ein solcher Betrieb an diesem Standort erfüllen? e) Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um eine Ansiedlung von nicht erheblich belasteten Gewerbebetrieben zu steuern? Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0341/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 29.02.2024 09:16