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V/0725/2018

Umsetzung der Maßnahme Geschwindigkeitsänderung des LAP der 2. Stufe in Münster

Vorlagen 16.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 29.11.2018, TOP 10

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1099 Zeichen

Anlage A zur V/0725/2018 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage gibt aktuelle Informationen zur Einführung von Tempo 30 im Innenstadtbe-
reich.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Erläuterung zur Einführung von Tempo 30 auf Straßen im Innenstadtbe-
reich Münsters. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1401 Immissionsschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Grundlage ist der Beschluss des Rates vom Dezember 2017 zum Lärmaktionsplan. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.

Berichtsvorlage

5038 Zeichen

V/0725/2018 
V/0725/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung der Maßnahme Geschwindigkeitsänderung des LAP der 2. Stufe in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen  Bericht 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde mit der Vorlage V/0687/2017/1.Erg. im Dezember 2017 vom 
Rat beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen des Kurz-
fristprogramms umzusetzen. Neben den Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung und straßenräumlicher 
Maßnahmen sowie der Förderung von passivem Lärmschutz vervollständigen die Maßnahmen zur 
Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung das Kurzfristprogramm. 
 
Mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen wurde begonnen. Aufgrund ihrer besonderen Bedeu-
tung für die Öffentlichkeit stehen in diesem Bericht ausschließlich die Maßnahmen der Geschwindig-
keitsreduzierung im Fokus. Zu den anderen Maßnahmen wird, wie in der Vorlage V/0670/2018 an 
den Ausschuss für Klima, Umwelt und Bauwesen beschrieben, im Rahmen des Lärmaktionsplans der 
3. Stufe im Sommer 2019 berichtet. 
 
 
2. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
Zum 01. Februar 2019 wird aus Lärmschutzgründen gemäß Ratsbeschluss von Dezember 2017 auf 
folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes im Innenstadtbereich Münster Tempo 30 
angeordnet bzw. eingeführt: 
 
• Aegidiistraße (Maßnahmenbereich MB: 6),  
• Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße, (MB: 
20, 23, 24) 
• Moltkestraße, (MB: 12),  
• Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (MB: 5, 23, 63),  
• Schorlemer Straße / Herwarthstraße (MB: 28),  
• Engelstraße (MB: 56),  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
12.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann 
Telefon: 492 67 79 
Muddemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0725/2018 
• Hammer Straße, (MB: 4) im Nachtzeitraum, 
• Wolbecker Straße, (MB: 3) 
• Nordstraße / Am Kreuztor, (MB: 26). 
 
Anpassung der Lichtsignalanlagen  
Bevor die Geschwindigkeitsänderung umgesetzt werden kann, sind die relevanten Lichtsignalanlagen 
in den genannten Abschnitten auf die neue Geschwindigkeit anzupassen. Ebenfalls ist eine entspre-
chende Beschilderung zu planen und umzusetzen. Die Anpassung der Lichtsignalanlagen wurde be-
reits im Frühjahr 2018 veranlasst. Die geänderten Signalprogramme werden nach jetzigem Kenntnis-
stand fristgerecht zum 01. Februar 2019, die Lichtsignalanlagen steuern. Für die notwendige Beschil-
derung werden zur Zeit die konkreten Standorte festgelegt. Der Zusatz  „Lärm“ wird das Tempo 30 
Schild ergänzen. 
 
Untersuchungen zur Wirksamkeit der Geschwindigkeitsänderung 
Die Einführung der Geschwindigkeitsänderung von Tempo 50 auf 30 wird gemäß Ratsbeschluß von 
Dezember 2017 evaluiert. Es werden vor der Einführung und danach Untersuchungen zur Wirkung 
durchgeführt. Untersuchungsgrößen sind beispielsweise die Reisezeiten von PKW sowie von Bussen, 
die Verlagerung von Verkehren, aber auch die Hilfsfristen der Rettungsfahrzeuge. Weiterhin werden 
Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungskampagne startete am 1. 
September 2018 und wird plangemäß Ende September 2019 enden. Es werden an einem Standort 
kontinuierliche Lärmmessungen durchgeführt. Die Luftschadstoffe NO² und PM10 werden ebenfalls in 
dem Bereich mit Hilfe von Passivsammlern über den genannten Zeitraum untersucht. So dass Unter-
suchungsergebnisse vor und nach der Einführung von Tempo 30 vorliegen und verglichen werden 
können.  
 
Information der Öffentlichkeit  
Über die Einführung der Geschwindigkeitsänderung auf Tempo 30 wird die Öffentlichkeit über Pres-
semitteilungen (regional und überregional) informiert. Auch über Social Media und Internet wird auf 
die Änderung der Geschwindigkeit hingewiesen. 
 
 
Teilauszug der Karte 15 
des LAP der 2. Stufe

- 3 - 
V/0725/2018 
 
Verkehrsüberwachung 
Nach einer mehrwöchigen Einführungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung 
durch Polizei und Ordnungsamt überwacht. Abstimmungen mit dem Polizeipräsidium Münster erfol-
gen rechtzeitig um – wie auch bei anderen Änderungen im Straßenverkehr üblich – eine einheitliche 
Praxis sicherzustellen. 
 
 
3. Weiteres Vorgehen 
Die Geschwindigkeitsänderung wird nach derzeitigem Stand zum 01. Februar 2019 umgesetzt. Nach 
Ablauf des Evaluierungszeitraumes zum Ende September 2019 ist vorgesehen, zu den Wirkungen 
der Geschwindigkeitsreduzierung die Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger im Winter 2019/20 
umfassend zu informieren. Weiterhin ist geplant, mit der Vorlage des Lärmaktionsplan der 3.Stufe im 
Sommer 2019 einen Zwischenstand zur Geschwindigkeitsreduzierung zu berichten.  
 
I.V. 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Aegidiistraße
  • Münzstraße
  • Voßgasse
  • Mauritzstraße
  • Moltkestraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Herwarthstraße
  • Engelstraße
  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Nordstraße
  • An der Apostelkirche
  • Am Kreuztor
  • Bergstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0725/2018
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37