V/0725/2018
Umsetzung der Maßnahme Geschwindigkeitsänderung des LAP der 2. Stufe in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0725/2018 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage gibt aktuelle Informationen zur Einführung von Tempo 30 im Innenstadtbe- reich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist die Erläuterung zur Einführung von Tempo 30 auf Straßen im Innenstadtbe- reich Münsters. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1401 Immissionsschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Grundlage ist der Beschluss des Rates vom Dezember 2017 zum Lärmaktionsplan. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.
Berichtsvorlage
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V/0725/2018 V/0725/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Umsetzung der Maßnahme Geschwindigkeitsänderung des LAP der 2. Stufe in Münster Beratungsfolge 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde mit der Vorlage V/0687/2017/1.Erg. im Dezember 2017 vom Rat beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen des Kurz- fristprogramms umzusetzen. Neben den Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung und straßenräumlicher Maßnahmen sowie der Förderung von passivem Lärmschutz vervollständigen die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung das Kurzfristprogramm. Mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen wurde begonnen. Aufgrund ihrer besonderen Bedeu- tung für die Öffentlichkeit stehen in diesem Bericht ausschließlich die Maßnahmen der Geschwindig- keitsreduzierung im Fokus. Zu den anderen Maßnahmen wird, wie in der Vorlage V/0670/2018 an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Bauwesen beschrieben, im Rahmen des Lärmaktionsplans der 3. Stufe im Sommer 2019 berichtet. 2. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Zum 01. Februar 2019 wird aus Lärmschutzgründen gemäß Ratsbeschluss von Dezember 2017 auf folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes im Innenstadtbereich Münster Tempo 30 angeordnet bzw. eingeführt: • Aegidiistraße (Maßnahmenbereich MB: 6), • Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße, (MB: 20, 23, 24) • Moltkestraße, (MB: 12), • Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (MB: 5, 23, 63), • Schorlemer Straße / Herwarthstraße (MB: 28), • Engelstraße (MB: 56), Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 12.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Muddemann Telefon: 492 67 79 Muddemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0725/2018 • Hammer Straße, (MB: 4) im Nachtzeitraum, • Wolbecker Straße, (MB: 3) • Nordstraße / Am Kreuztor, (MB: 26). Anpassung der Lichtsignalanlagen Bevor die Geschwindigkeitsänderung umgesetzt werden kann, sind die relevanten Lichtsignalanlagen in den genannten Abschnitten auf die neue Geschwindigkeit anzupassen. Ebenfalls ist eine entspre- chende Beschilderung zu planen und umzusetzen. Die Anpassung der Lichtsignalanlagen wurde be- reits im Frühjahr 2018 veranlasst. Die geänderten Signalprogramme werden nach jetzigem Kenntnis- stand fristgerecht zum 01. Februar 2019, die Lichtsignalanlagen steuern. Für die notwendige Beschil- derung werden zur Zeit die konkreten Standorte festgelegt. Der Zusatz „Lärm“ wird das Tempo 30 Schild ergänzen. Untersuchungen zur Wirksamkeit der Geschwindigkeitsänderung Die Einführung der Geschwindigkeitsänderung von Tempo 50 auf 30 wird gemäß Ratsbeschluß von Dezember 2017 evaluiert. Es werden vor der Einführung und danach Untersuchungen zur Wirkung durchgeführt. Untersuchungsgrößen sind beispielsweise die Reisezeiten von PKW sowie von Bussen, die Verlagerung von Verkehren, aber auch die Hilfsfristen der Rettungsfahrzeuge. Weiterhin werden Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungskampagne startete am 1. September 2018 und wird plangemäß Ende September 2019 enden. Es werden an einem Standort kontinuierliche Lärmmessungen durchgeführt. Die Luftschadstoffe NO² und PM10 werden ebenfalls in dem Bereich mit Hilfe von Passivsammlern über den genannten Zeitraum untersucht. So dass Unter- suchungsergebnisse vor und nach der Einführung von Tempo 30 vorliegen und verglichen werden können. Information der Öffentlichkeit Über die Einführung der Geschwindigkeitsänderung auf Tempo 30 wird die Öffentlichkeit über Pres- semitteilungen (regional und überregional) informiert. Auch über Social Media und Internet wird auf die Änderung der Geschwindigkeit hingewiesen. Teilauszug der Karte 15 des LAP der 2. Stufe - 3 - V/0725/2018 Verkehrsüberwachung Nach einer mehrwöchigen Einführungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung durch Polizei und Ordnungsamt überwacht. Abstimmungen mit dem Polizeipräsidium Münster erfol- gen rechtzeitig um – wie auch bei anderen Änderungen im Straßenverkehr üblich – eine einheitliche Praxis sicherzustellen. 3. Weiteres Vorgehen Die Geschwindigkeitsänderung wird nach derzeitigem Stand zum 01. Februar 2019 umgesetzt. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraumes zum Ende September 2019 ist vorgesehen, zu den Wirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung die Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger im Winter 2019/20 umfassend zu informieren. Weiterhin ist geplant, mit der Vorlage des Lärmaktionsplan der 3.Stufe im Sommer 2019 einen Zwischenstand zur Geschwindigkeitsreduzierung zu berichten. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Aegidiistraße
- Münzstraße
- Voßgasse
- Mauritzstraße
- Moltkestraße
- Von-Steuben-Straße
- Bahnhofstraße
- Herwarthstraße
- Engelstraße
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
- Nordstraße
- An der Apostelkirche
- Am Kreuztor
- Bergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0725/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37