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AN/1851/2017

Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und das Auslaufen von Sozialbindungen

Die Linke. Anfrage nach § 4 05.12.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2268 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.12.2017 
AN/1851/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
 
Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und das Auslaufen von Sozialbindungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: 
Im Ergebnis der Auseinandersetzungen um die Sanierung der Südstadt mit dem Höhepunkt der 
Besetzung des Stollwerck-Geländes im Jahre 1980 hat in den folgenden Jahren die damals noch 
landeseigene LEG eine erhebliche Anzahl von Sozialwohnungen auf dem Gelände der ehemaligen 
Schokoladenfabrik sowie in dessen unmittelbarer Nachbarschaft (Kartäuserwall 18) errichtet. 
Diese von sozialen Bewegungen erkämpfte Sozialbindung einer erheblichen Anzahl von 
Wohnungen im Severinsviertel läuft in den kommenden Jahren aus. Um Politik und Verwaltung 
einen Überblick über die Auswirkungen dieses Prozesses auf den angespannten Kölner 
Wohnungsmarkt sowie die soziale Situation von Mieter*innen im Severinsviertel zu ermöglichen, 
bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. In welcher Anzahl fallen in den nächsten vier Jahren (a) im Bereich Altstadt-Süd, (b) im 
Severinsviertel und (c) auf dem Gelände der ehemaligen Schokoladenfabrik Stollwerck 
Wohnungen aus der Sozialbindung? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Jahr. 
2. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass durch den Wegfall der Sozialbindungen die 
Möglichkeit zur Umwandlung in Eigentum bzw. für Luxussanierungen für diese Wohnungen 
gegeben ist und somit der Verdrängungsprozess im Quartier an Fahrt aufnehmen könnte?

3. Wie ist der Sachstand beim Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet 
Severinsviertel? Wann ist mit einer Beschlussvorlage zum Erlass einer Sozialen 
Erhaltungssatzung zu rechnen? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1851/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
05.12.2017
Erstellt
05.12.2017 12:14