V/0335/2016
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2015
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Berichtsvorlage
2556 Zeichen
V/0335/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2015 Beratungsfolge 08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In- formationen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden we- sentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam- menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Verän- derungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse ge- ben. Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspek- tiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtun- gen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kom- Vorlagen-Nr.: V/0335/2016 Auskunft erteilt: Frau Pohl Herr Hagel Ruf: 492-5100 492-5102 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de HagelC@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0335/2016 men die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Frage- stellungen für die Gremienarbeit erstellt werden. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2015
GB_2015_Session
308311 Zeichen
Kinder- und
Jugendhilfereport 2015
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der unter-
schiedlichen Institutionen und Personen. Unser Handeln ist vom
Kind her gedacht und ist geprägt von diesen Grundsätzen:
· Jedes Kind ist willkommen.
· Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
· Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
· Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
· Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken
jedes Kindes.
· Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
· Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
· Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
· Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen
für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik etablieren wir dieses einheitliche
gesamtstädtische Präventionsverständnis als stadtstrategische
Ausrichtung. Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Amtszielreport 6
3. Sozialraumreport 16
Stadt Münster insgesamt 16
Bezirk Mitte 17
Bezirk West 18
Bezirk Nord 19
Bezirk Ost und Südost 20
Bezirk Hiltrup 22
4. Produktüberblicke 23
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 25
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 31
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 36
060202 – Jugendverbandsarbeit 40
060301 – Jugendsozialarbeit 42
060302 – Jugendhilfe an Schulen 45
060303 – Drogenhilfe 48
060401 – Angebote für Familien 53
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 60
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 63
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 69
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 74
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 77
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 81
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 84
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 90
5. Jugendhilfeetat 92
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 102
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 108
8. Jugendrat 116
9. Stellenplan 118
10. Organisation 128
11. Organigramme 129
12. Generaldatenblatt 131
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 133
Vorwort
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren!
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir
mit vielen Partnern aus Schule, Gesundheit, Sozia-
les und Politik dafür, dass jedes Kind willkommen
ist und von Anfang an gefördert wird.
Jedes Kind in unserer Stadt hat unabhängig von
Herkunft und Religion ein Recht auf Gesundheit,
Bildung, elterliche Fürsorge, Freizeit, Spiel und
Erholung.
Die Steigerung der Geburten um 7,3 % und die
steigenden Flüchtlingszahlen mit einem Anteil von
ca. 43 % Kindern und Jugendlichen hat zu großen
Herausforderungen geführt.
Eine wichtige Voraussetzung für alle Eltern ist es,
dass sie in ihrer Nähe entsprechende Bildungs-
und Betreuungsangebote vorfinden, die auch mit
dem Alter ihres Kindes mitwachsen.
Deshalb haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter im vergangenen Jahr mit Nachdruck weitere
Plätze in Kitas und im offenen Ganztag an den
Grundschulen ausgebaut. Zum Kindergartenjahr
2015/2016 lag die Ausbauquote für u3-Plätze bei
44,5 % und die Quote für ü3-Kinder bei 104,5 %
mit einem Zuwachs von insgesamt 188 Plätzen.
Auch die Betreuungsangebote im offenen Ganztag
wurden im letzten Schuljahr um weitere 15 Grup-
pen ausgebaut. Damit hat Münster nun an 44
Schulstandorten insgesamt 180 Gruppen.
Das Angebot der Prävention und die Hilfen zur
Erziehung konnten gemeinsam mit den Trägern
noch gezielter und wirkungsvoller differenziert
angeboten werden.
Die gesamte Bandbreite der Themen und die Rea-
lisierung der zahlreichen Maßnahmen für die Fami-
lien in unserer Stadt wären ohne die große fachli-
che Unterstützung der freien Träger und des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien
nicht möglich gewesen. Für die konstruktive Zu-
sammenarbeit bedanken wir uns herzlich.
Thomas Paal Anna Pohl
Stadtrat Leiterin des Amtes für Kinder,
Beigeordneter für Bildung, Jugendliche und Familien
Jugend und Familie
5
Amtszielreport
2. Amtszielreport
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster;
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten.
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
6
Amtszielreport
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
Übergänge schaffen - Qualifizierung des Über-
ganges von Kita in die Schule
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist
für Kinder eine entscheidende Phase in ihrer Bil-
dungsbiografie. Sie freuen sich auf die Schule und
erleben den Übergang mit Stolz, Freude und Neu-
gier.
Gut begleitete Übergänge sind prägend für die
weitere Lernfreude des Kindes und eine Chance
für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Je
besser sich die Fachkräfte von Kita und Grund-
schule abstimmen, desto besser gelingen diese
Übergänge. Eine hohe Anschlussfähigkeit der
Bildungs- und Erziehungsprozesse kann dazu
beitragen, dass Übergänge gut gelingen. Die Qua-
lität der Kooperation ist dabei insbesondere auch
abhängig von einem gemeinsamen pädagogischen
Verständnis der Fachkräfte und einer gegenseiti-
gen Anerkennung fachlicher Standards.
In vielen Stadtteilen hat eine gute Zusammenarbeit
von Kita und Schule bereits eine lange Tradition.
Intensität und Ausgestaltung der Kooperation vari-
ieren dabei und sind von vielen verschiedenen
Bedingungen vor Ort abhängig.
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe
„Kooperation Kita – Grundschule“, bestehend aus
Vertretern/-innen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Amtes für Schule und Wei-
terbildung, des Schulamtes und freier Träger eine
Arbeitshilfe für Kitas und Grundschulen erstellt. Sie
benennt strukturelle und fachliche Empfehlungen
für eine gute Kooperation von Kita und Grundschu-
le und enthält praktische Anregungen und Vor-
schläge.
Kindertageseinrichtungen und Schulen haben mit
dieser Arbeitshilfe die Möglichkeit, ihre Kooperati-
on zu überprüfen und bei Bedarf weiter zu entwi-
ckeln. Dort, wo den Beteiligten die Kooperation
von Kita und Grundschule grundsätzlich ausbaufä-
hig erscheint, bietet sie die Möglichkeit, bedarfsori-
entiert einzelne Kooperationsbausteine zu fokus-
sieren.
Die Anregungen orientieren sich an rechtlichen
Rahmenbedingungen und fachlichen Empfehlun-
gen.
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor
Erstes Netzwerktreffen der Sprecher/-innen der
Stadtteilarbeitskreise der Jugendhilfe und der
AGs nach § 78 SGB VIII
Die Optimierung von Netzwerkstrukturen in den
Stadtteilen als stadtweite Handlungsempfehlung im
Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2019 wurde
im Berichtsjahr 2015 bearbeitet.
Die Bildung und Sicherstellung von Präventions-
ketten durch „zentrale Orte guter Netzwerkarbeit“
ist ein Leitprinzip bedarfsorientierter Jugendhilfe.
Im Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebene
Leitprinzipien wie
• Sicherung der stadtweiten und sozialräumlichen
Präventionsketten und
• regelmäßige stadtweite und sozialräumliche
Abstimmung der Jugendhilfeangebote
beschreiben wichtige fachliche Ausrichtungen der
freien und öffentlichen Jugendhilfelandschaft in
Münster.
Im Rahmen des Jahrestreffens der AGs nach § 78
SGB VIII wurde das übergreifende Thema „Netz-
werkarbeit“ ausgewählt. Schwerpunkt im Jahr 2015
war die Vernetzung der Sozialraumarbeit mit den
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Vor
diesem Hintergrund organisierte eine Arbeitsgrup-
pe, bestehend aus Vertretern der freien und öffent-
lichen Jugendhilfe, ein Programm für ein erstes
Netzwerktreffen.
Dieses Fachtreffen mit dem Titel „Stadtteilarbeits-
kreise der Jugendhilfe - Zentrale Orte guter Netz-
werkarbeit“ hat im Juni 2015 stattgefunden. Inhalt
dieses ersten Treffens war eine Bestandserhebung
und die Prüfung auf Mindeststandards. Die Umset-
zung der Handlungsempfehlung „Optimierung der
Netzwerkstrukturen“ wird den fachlichen Diskurs in
der Jugendhilfe in Münster auch im Jahr 2016
begleiten. Für April 2016 ist das zweite Netzwerk-
treffen geplant.
7
Amtszielreport
Netzwerk Schulabsentismus
Das Netzwerk Schulabsentismus sichert eine
strukturierte Vernetzung von Schule, Gesundheits-
hilfe und Jugendhilfe. Ziel ist die Entwicklung und
Optimierung von Strategien zur Sicherung des
Schulbesuchs. Die unterschiedlichen Facetten und
Formen von Schulabsentismus sollen früh in den
Systemen erkannt und aufgefangen werden.
Für ein gesichertes und geregeltes Ablaufverfah-
ren im Umgang mit schulabstinenten Kindern und
Jugendlichen wird aktuell eine Flowchart entwi-
ckelt.
Folgende Netzwerkpartner sind vertreten:
• Stadt Münster
• Universitätsklinikum Münster
• Schule für Kranke
• Bezirksregierung Münster
• Kinder- und Jugendärzte
• Kinder- und Jugendpsychiater
Im Jahr 2015 stand die Abstimmung und Entwick-
lung eines Flyers im Fokus, der für Fachkräfte,
Bürger/-innen entworfen wurde. Zukünftig soll im
Rahmen der Netzwerkarbeit durch Fallanalysen
die Qualität der Intervention erhöht werden.
Amtsziel 3 - Prävention
Fachtagung „Kinder psychisch erkrankter El-
tern“
Unter dem Titel „Wohin gehst du?“ diskutierten im
September 2015 über 100 Fachkräfte aus den
pädagogischen und psychiatrischen Ressorts der
Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der klinischen
Psychiatrie sowie niedergelassene Ärzte und
Therapeuten die Lebenssituation und die Hilfssys-
teme für Kinder psychisch erkrankter Eltern.
Um den betroffenen Kindern und deren Familien
ganzheitliche und leicht zugängliche Hilfen zu-
kommen lassen zu können, wurde die Fachtagung
durch die Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster im Sinne des Präventionsgedan-
kens „präventiv – qualifiziert – vernetzt, vom Kind
her denken!“ initiiert.
Die Fachtagung machte den Beteiligten deutlich,
wie wichtig die gemeinsame präventive Arbeit ist,
um das Risiko dieser Kinder, selbst auch an einer
psychischen Störung zu erkranken, zu verringern.
Das gemeinsame Ziel der Akteure ist eine engere
Vernetzung und Kooperation zwischen den Res-
sorts. Dieses tragfähige Hilfesystem soll den be-
troffenen Kindern aus ihrer Isolation helfen und
ihnen trotz belasteter Startbedingungen positive
Lebenswege ermöglichen.
Die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker El-
tern“ wird diese Intention weiter verfolgen und eine
gemeinsame Handlungsempfehlung zwischen
Jugendhilfe und Gesundheitswesen erarbeiten, die
die zukünftige Zusammenarbeit erleichtern wird.
Koordinierungsgespräch zur Regelung der
vertraulichen Geburt
Am 01.04.2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der
Hilfen für Schwangere und zur Regelung der ver-
traulichen Geburt“ in Kraft getreten.
Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist
es, Schwangere, die sich in einer Notlage befinden
und einen Anonymitätswunsch haben, zu beraten
und eine medizinisch begleitete Geburt zu gewähr-
leisten. Zudem soll für die Schwangeren auch der
Zugang zur Schwangerenvorsorge, medizinischen
Nachsorge sowie Beratung hinsichtlich ihrer weite-
ren persönlichen Perspektiven ermöglicht werden.
Für das Kind gilt es, seinem Wohl entsprechende
Rahmenbedingungen, das heißt, ein stabiles Le-
bensumfeld zu schaffen. Zudem ist dem Bedürfnis
des Kindes nach Kenntnis und Information zu
seiner Abstammung sowie den Umständen der
vertraulichen Geburt Rechnung zu tragen.
Die Verantwortung für die Steuerung und Organi-
sation des Verfahrens zur Regelung der vertrauli-
chen Geburt liegt bei den Schwangerschaftsbera-
tungsstellen.
Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungs-
stellen in Münster hat deshalb Anfang 2015 die am
Verfahren beteiligten Fachkräfte zu einem Koordi-
nierungsgespräch eingeladen. Es nahmen Vertre-
ter der Geburtskliniken, Hebammen, Mitarbeiter
der Fachbereiche Vormundschaften und Adoptio-
8
Amtszielreport
nen sowie das Standesamt und der Rettungsdienst
der Feuerwehr teil.
Intention des Gespräches war es, die verantwortli-
chen Ansprechpartner/-innen kennenzulernen und
die Abläufe vor Ort abzustimmen. Vereinbart wur-
de, dass die Schwangere eine Karte mit allen not-
wendigen Informationen zur vertraulichen Geburt,
insbesondere die Kontaktdaten der zuständigen
Beratungsfachkraft der Schwangerschaftsbera-
tungsstelle erhält.
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz/
Social Media - Fortbildungsreihe 2015 - Sieben
Workshops für die Jugendhilfe in Münster
Social Media-Dienste sind aus der heutigen Le-
benswelt von Jugendlichen nicht mehr wegzuden-
ken, im Gegenteil, sie sind allgegenwärtig. Die
Kommunikation hat sich im 21. Jahrhundert ge-
wandelt. Sie ist schnelllebiger und für viele Kolle-
gen/-innen aus der Jugendhilfe erst einmal unge-
wohnter geworden. Web 2.0, das "Mitmachnetz",
digitale Kommunikationskanäle mit Echtzeitfaktor
sind angesagt.
Einige Einrichtungen haben sich bereits in den
"Mitmachnetzen" platziert, andere stehen kurz
davor und wiederum andere bieten bereits beein-
druckende Angebote aus diesem Segment für ihre
Jugendlichen an. Der Erzieherische Kinder- und
Jugendschutz im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien möchte mit dieser Fortbil-
dungsreihe die Medienkompetenz der Mitarbeiten-
den aus den Einrichtungen der Jugendhilfe weiter-
hin passgenau stärken. Abfragen in den verschie-
denen Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Arbeits-
gemeinschaften im Jahre 2014 ergaben ein sehr
unterschiedliches Themeninteresse aus dem Be-
reich der Social Media-Dienste. Ebenso wurde
gewünscht, möglichst kleine und intensive Work-
shop-Einheiten anzubieten, um eine möglichst
hohe Nachhaltigkeit erzielen zu können.
Mit der Fortbildungsreihe waren alle interessierten
Kollegen/-innen aus der Jugendhilfe in Münster
eingeladen, die gewünschten Social Media-
Themen zu vertiefen und zu diskutieren, damit
eine akzeptierende Haltung gegenüber der allge-
genwärtigen digitalen Herausforderung auch wei-
terhin Nähe zur Zielgruppe und damit Basis allen
sozialen Handelns schaffen kann.
Die sieben Workshops wurden allesamt von loka-
len und nationalen, namhaften Experten durchge-
führt. Insgesamt kamen zu den Workshops 57
Mitarbeiter/-innen aus den Münsteraner Einrich-
tungen, um sich gezielt zu ausgewählten Themen
fortzubilden.
Für 2016 ist eine Fortführung zu ausgewählten
Social Media-Themen und damit verbundenen
„neuen“ Jugendkulturen geplant.
Amtsziel 5 - Partizipation
Beteiligungsaktion der Kinder- und Jugendli-
chen zur Gestaltung des Außengeländes „Drei
Eichen“ in Handorf
„Partizipation“ gleich Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen durch Mitwirkung und Mitbestim-
mung an Prozessen wurde im Jahr 2015 von den
pädagogischen Fachkräften im Jugendzentrum
„Drei Eichen“ im Bezirk Ost groß geschrieben.
Bei der Neugestaltung des Außengeländes des
Jugendzentrums wurden die Besucher/-innen um-
fassend beteiligt. Nach einer Vermessung des
Geländes durch das Fachkraftteam der Jugendein-
richtung wurden die Pläne an die Kinder und Ju-
gendlichen übergeben. Somit bekamen sie die
Chance der Mitbestimmung und Mitgestaltung.
Zwei Wochen lang bekamen die Kinder und Ju-
gendlichen Zeit und Gelegenheit, einen Plan des
Geländes nach ihren eigenen Vorstellungen, Wün-
schen und Bedürfnissen zu entwerfen. Sie er-
hielten somit eine projekt- und vor allem lebens-
weltorientierte Form der Beteiligung durch das
pädagogische Team des Jugendzentrums. Dieses
wertete den von den Besuchern/-innen erstellten
Plan aus und brachte den Entwurf mit minimalen
Veränderungen in eine redaktionelle Form, welche
nach letzter Absprache mit den Kindern und Ju-
gendlichen dem Vorstand der Einrichtung sowie
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
vorgestellt wurde.
Partizipation im Sinne von Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen als Aufgabe der offenen Kinder-
9
Amtszielreport
und Jugendarbeit wurde im Rahmen dieses Pro-
jektes mit Leben gefüllt.
Das Angebotsfeld „Partizipation“ wird im Jahr 2016
im pädagogischen Team mit den Kindern und Ju-
gendlichen und dem Träger fachlich und konzepti-
onell weiterentwickelt.
AG Jipa, „Jugendliche inklusiv politisch aktiv“
Bei dem außerschulischen Bildungsprojekt „Ju-
gendliche inklusiv politisch aktiv“ (Jipa) handelt es
sich um eine offene, selbstständige Arbeitsge-
meinschaft des Jugendrates Münster in enger
Kooperation mit dem Verein Selbstständigkeitshilfe
bei Teilleistungsschwächen Münster e.V. (SeHT
Münster e.V.).
An der AG nehmen interessierte Kinder und Ju-
gendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit und
ohne Behinderungen teil und treten hierbei in Kon-
takt und Austausch. Gemeinsam arbeiten sie parti-
zipativ unter anderem an den Themen „Inklusion“,
„Barrierefreiheit“ und „Politik für alle“.
Die AG Jipa bietet ein Forum zur gesellschaftlichen
und politischen Teilhabe an, in dem alle Kinder
und Jugendlichen unabhängig von vorhandenen
Beeinträchtigungen mitarbeiten können. Während
der gemeinschaftlichen Arbeit werden Berüh-
rungsängste abgebaut und eine gegenseitige Ak-
zeptanz aufgebaut. Die genauen Arbeitsinhalte
werden von der Gruppe bestimmt, da sie die Le-
benswelt der einzelnen Teilnehmer/-innen betref-
fen. Die Ideen entstehen aus guten und schlechten
Erfahrungen, Interessen und dem Wunsch nach
einer aufgeklärten, toleranten Gesellschaft. Durch
den partizipativen Ansatz steigt sowohl die Motiva-
tion als auch die Identifikation innerhalb des Pro-
jektes. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft
liegt lediglich in der Koordination sowie der Unter-
stützung bei Bedarf. Das Credo lautet hier, so viel
Unterstützung zu bieten wie nötig und so wenig
wie möglich. Die AG arbeitet ebenfalls eng mit der
Kommission zur Inklusion für Menschen mit Behin-
derung zusammen und ist im regelmäßigen Aus-
tausch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt
Münster.
Die wichtigsten Projektbausteine der AG Jipa in
2015 waren:
• Durchführung von Barrierechecks in Schulen
sowie offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen
• Erstellung von Filmclips zum Thema „Politik in
leichter Sprache“
Dass es sich bei der AG Jipa um eine zukunftswei-
sende Idee mit viel Engagement und Kreativität
handelt, hat auch die Aktion GUTES MORGEN
Münster erkannt und im Jahr 2015 als eins von 27
besonderen und einzigartigen Projekten ausge-
zeichnet.
Auch im Jahr 2016 arbeitet die AG Jipa weiterhin
in enger Zusammenarbeit mit dem neu gewählten
Jugendrat an einer inklusiven politischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinde-
rung. Es soll weiterhin Projekte geben, bei denen
politische Teilhabe sowie Partizipationsmöglichkei-
ten geschaffen werden.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention in Münster
Am 10. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt
Münster die Fortführung des Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention
für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen
der Haushaltsberatungen die Mittel von jährlich
152.000 € auf 375.000 € in 2015 beziehungsweise
auf 400.000 € in 2016 und 300.000 € in 2017 er-
höht.
Mit Beschluss des Rates vom 6. Mai 2015 und
entsprechend der Empfehlung des AKJF wurde die
Verwaltung beauftragt, das Maßnahmenprogramm
insbesondere für die Zielgruppe der Kinder ab dem
schulpflichtigen Alter weiter auszubauen bzw. die
Präventionskette bis zum Übergang Schule-Beruf
weiterzuentwickeln und dabei die Flüchtlinge die-
ser Zielgruppe in konkreter Weise zu berücksichti-
gen.
Mit der Vorlage V/0621/2015/1.Erg. „Maßnahmen-
programm einer kind- und jugendbezogenen Ar-
mutsprävention in Münster – Umsetzung weiterer
Maßnahmen 2015 - 2017“ hat der Rat der Stadt
Münster am 11. November 2015 den erweiterten
Maßnahmenkatalog mit insgesamt 24 kind- und
jugendbezogenen Angeboten beschlossen.
10
Amtszielreport
Bei der Erweiterung des Maßnahmenprogramms
einer kind- und jugendbezogenen Armutspräventi-
on in Münster handelt es sich nicht um einen ab-
schließenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr wur-
den zunächst die vordringlichen Handlungsbedarfe
aufgegriffen, die geeignet sind, bereits erprobte
bzw. bewährte Maßnahmen zu verstetigen oder
neue Angebote für bestimmte Zielgruppen oder
Sozialräume zu erschließen.
Ein besonderes Augenmerk bei der Weiterentwick-
lung des Maßnahmenkatalogs lag zudem auf früh-
zeitige Unterstützungsmaßnahmen für die Ziel-
gruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien mit
Migrations- bzw. Flüchtlingserfahrungen.
Hierzu zählt beispielsweise der gezielte Einsatz
von sogenannten „Sprach- und Kulturmittlerinnen“
im Rahmen der Kindertagesbetreuung oder auch
die kurzfristige bedarfsgerechte Erweiterung der
pädagogischen Angebote für die Zielgruppe der
6- bis 18-Jährigen in den Flüchtlingseinrichtungen.
Der Ausbau präventiver Maßnahmen und Angebo-
te für Kinder und Jugendliche wird im Sinne eines
lebensphasenbegleitenden Modells in den kom-
menden Jahren kontinuierlich im Zusammenspiel
der Akteure von Jugend- und Gesundheitshilfe,
Schule, Soziales und in Ergänzung des Modellvor-
habens des Landes „Kein Kind zurück lassen! -
Kommunen in NRW beugen vor“ und der Bundes-
initiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ im Sinne einer
gesamtstädtischen Präventionsstrategie weiter-
entwickelt.
Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei im kom-
menden Jahr auf der Weiterentwicklung und dem
Ausbau jugendpädagogischer Maßnahmen liegen.
Ausbau, Absicherung und Weiterentwicklung
der pädagogischen Angebote für Kinder und
Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen
Die Flüchtlingszahlen sind drastisch gestiegen und
so auch die Zahl der Flüchtlingseinrichtungen.
Ende 2015 wurden in 24 Flüchtlingseinrichtungen
pädagogische Angebote für die Kinder und Ju-
gendlichen vorgehalten.
Seit Anfang 2015 betreuen Einrichtungen der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort die jungen
Flüchtlinge. Die Erfahrungen sind äußerst positiv.
Das Ziel, den Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlingsfamilien den Zugang zu und die Teilha-
be an Angeboten im Stadtteil besser zu ermögli-
chen, ist erreicht worden. Durch die Vernetzung im
Stadtteil mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge,
Schulen, Kitas, Sportvereinen, Kirchengemeinden
und Ehrenamtlichen können die Angebote für
Flüchtlingsfamilien untereinander abgestimmt und
ergänzt werden.
Für die fachliche Kompetenz in der Arbeit mit
Flüchtlingskindern wurden fachliche Standards
entwickelt. Um die Mitarbeiter/-innen zu qualifizie-
ren, finden regelmäßig durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien organisierte Schulungen
statt.
Für das Jahr 2016 ist zu erwarten, dass weitere
Einrichtungen für Flüchtlinge in Münster errichtet
werden und somit die Erweiterung der pädagogi-
schen Angebote für Kinder und Jugendliche aus
fachlicher Sicht unabdingbar ist.
Mit dem neuen politischem Beschluss zur Absiche-
rung / zum Ausbau der pädagogischen Angebote
für Kinder und Jugendliche ab 2016 sind künftig
bei jedem Errichtungsbeschluss für weitere Flücht-
lingseinrichtungen die Mittel für pädagogische
Kinder- und Jugendangebote in das Gesamtfinan-
zierungskonzept der Stadt Münster eingebunden.
Entwicklung eines „Inklusionskonzeptes“ für
das Leistungsfeld Kindertagespflege
Im Zuge des Ausbaus von inklusiven Strukturen im
Feld der Kindertagespflege wurde für die Kinderta-
gespflege in Münster ein „Inklusionskonzept“ ent-
wickelt. Dieses bezieht sich auf die Öffnung der
Kindertagespflegestellen für Kinder mit (drohen-
der/n) Behinderung(en). Bei Betreuung eines Kin-
des mit Behinderung gemäß § 53 SGBXII kann die
Tagespflegeperson zusätzliche finanzielle Leistun-
gen erhalten, um eine individuelle Förderung des
Kindes zu ermöglichen.
Für die finanzielle Förderung stehen den Tagesel-
tern zwei verschiedene Geldleistungen zur Bean-
tragung zur Verfügung. Die Landesmittel über das
KiBiz werden entsprechend des Ratsbeschlusses
genutzt, um die Geldleistung für die Tagespflege-
person um zwei € pro Kind und Stunde zu erhö-
hen. Des Weiteren stellt der LWL eine Pauschale
von 5.000 € pro Kita-Jahr für die Betreuung von
11
Amtszielreport
Kindern mit Behinderung in Kindertagespflege
bereit.
Bei der Begleitung der Entscheidung der Eltern, ihr
Kind in Kindertagespflege betreuen zu lassen und
der späteren Begleitung des Tagespflegeverhält-
nisses arbeitet die Beratungsstelle für Kinderta-
gespflege eng mit der städtischen Beratungsstelle
Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes zusammen.
Diese Kooperation erlaubt Tagespflegepersonen
sowie Eltern, fachspezifische Fragen an entspre-
chender Stelle zu stellen.
Aktuell befinden sich drei Tagespflegepersonen in
Münster in einem Zertifikatskurs zum Thema „In-
klusion in Kindertagespflege“. Einige andere Ta-
gespflegepersonen, die sich für die Betreuung von
Kindern mit Behinderung interessieren, haben
bereits eine staatlich anerkannte Qualifikation im
heilpädagogischen Bereich. Derzeit werden drei
Kinder mit Behinderung gemäß § 53 SGB XII über
oben genannte Möglichkeiten gefördert. Weitere
Anträge deuten sich für das Jahr 2016 an
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender
Umsetzung der Charta zur Gleichstellung von
Männern und Frauen in städtischen Kitas
Die Umsetzung der Charta zur Gleichstellung von
Männern und Frauen sieht vor, dass für die Kinder-
tageseinrichtungen Kriterien und Leitlinien für die
Beschaffung von Büchern und Materialien entwi-
ckelt werden. Ziel ist die Qualifizierung und Be-
wusstseinsbildung des Betreuungspersonals, um
sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen
und Praktiken entgegenwirken.
Seit Einführung des Qualitätsmanagements in den
städtischen Kitas ist geschlechterbewusstes Han-
deln ein Qualitätsaspekt in den geltenden Leitlinien
zur pädagogischen Arbeit. Jede Einrichtung wird in
einem 4-jährigen Rhythmus von externen Fach-
kräften u. a. zu dem Aspekt der Förderung von
Toleranz und Akzeptanz von Verschiedenartigkeit
und Individualität evaluiert.
Zur weiteren Unterstützung der Fachkräfte wurden
2015 von der Fachberatung folgende Materialien
zusammengestellt und erarbeitet:
• Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewuss-
ten Büchern und Materialien
• Checkliste zur Bestandsaufnahme von Ge-
schlechterbildern in Bilderbüchern
• Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädago-
gischen Alltags auf Geschlechtergerechtigkeit
und Impulse für eine geschlechterbewusste Pä-
dagogik
Ziel dieser Trägervorgaben ist es, dass die Fach-
kräfte eine geschlechterbewusste Haltung entwi-
ckeln und den pädagogischen Alltag unter dem
Genderaspekt reflektieren.
Fachtag zum Thema „Interkulturelle Mädchen-
arbeit“
Die Zahl der geflüchteten Menschen in Münster
steigt stetig. Unter den geflüchteten Menschen
befinden sich auch Mädchen und junge Frauen,
die neue Adressatinnen der Kinder- und Jugend-
arbeit vor Ort sind. Um den besonderen Bedürfnis-
sen der geflüchteten Mädchen und jungen Frauen
in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
gerecht werden zu können und einen fachlichen
Austausch anzuregen, organisierten die Mitglieder
der Unter-AG Mädchen der AG 1 „Gender / Mäd-
chen und Jungen“ im Jahr 2015 einen Fachtag
zum Thema „Interkulturelle Mädchenarbeit“.
Als Referentin wurde Sandra de Vries, Ethnologin
und interkulturelle Trainerin, eingeladen. Der Fach-
tag bot eine ausgewogene Balance zwischen theo-
retischem Input sowie praktischen Anteilen. The-
menfelder waren interkulturelle Rollenbilder, inter-
kulturelle Kommunikation und Geschlecht, Kultur-
schock, Fallbeispielbearbeitung und konkrete
Handlungsstrategien. Die praktischen Übungen
sollten den Teilnehmerinnen u. a. dazu dienen,
sich besser in die Perspektive der geflüchteten
Mädchen und jungen Frauen versetzen zu können
und ein Gespür für Kommunikation ohne gemein-
same Sprachbasis zu erlangen.
Das Jahr 2016 wird für die Teilnehmerinnen von
der praktischen Umsetzung des neu erlernten Wis-
sens und dem fortgeführten fachlichen Austausch
zum Thema geprägt sein.
12
Amtszielreport
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
Unbegleitete minderjährige Ausländer - Opti-
mierung der Verfahrensabläufe
Die globale Entwicklung (eine große Anzahl von
jungen Menschen befindet sich auf der Flucht vor
Kriegen, Krisen und Armut) stellte die lokale Ju-
gendhilfe vor große Herausforderungen. Ziel der
freien und öffentlichen Akteure der Jugendhilfe ist
es, „eine dem Kindeswohl angemessene Versor-
gung, Betreuung und Förderung der unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen zu ermöglichen“.
Auf der Basis der neuen bundes- und landesrecht-
lichen Vorgaben wurden die bisherigen Prozess-
schritte des „Erst-Clearing“ im Rahmen der vorläu-
figen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII ausge-
wertet und zur Optimierung der Verfahrensabläufe
an die neuen gesetzlichen Vorgaben und Erforder-
nisse angepasst. Die Ergebnisse wurden dem
AKJF mit der Vorlage V/0094/2016 vorgestellt.
Mit dem abgestuften Verfahren und der Einbezie-
hung unterschiedlicher Akteure (Ersterfassungs-
team, Clearingteam, Heimfachdienst und KSD-
Bezirke) wird durch eine intensive Prüfung des
jeweiligen jugendhilferechtlichen Bedarfes einer
adäquaten Förderung des Einzelnen Rechnung
getragen.
Auch in Münster sind Überbrückungs- und Not-
maßnahmen, wie sie der Leitfaden des BMFSFJ
zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur
Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Aus-
ländern in NRW (Stand 16.12.2015) benennt, not-
wendig, da die Zuweisungszahlen wöchentlich
ansteigen und die Münsteraner Träger nicht in
diesem Tempo ihre Plätze im Bereich Inobhut-
nahme bzw. bei Anschlussmaßnahmen erweitern
können. Diese Überbrückungsplätze sind in den
jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen in eigenständi-
gen Wohneinheiten eingerichtet, die nur für die
Minderjährigen zugänglich sind. Der Standard ist
als Regelangebot in einer Jugendhilfeeinrichtung
konzipiert. Dieses ist aber nur als vorübergehende
Maßnahme geplant und wird täglich auf freie
Platzkapazitäten bei den Trägern und eine geeig-
netere Unterbringung der Jugendlichen überprüft.
Mit allen Trägern werden aktuell Konzeptionen zur
Betreuung und Versorgung in einem engen Aus-
tausch entwickelt. Wegen der kurzfristigen Umset-
zung entsteht ein dialogischer Prozess der Kon-
zeptentwicklung, der noch nicht in allen konzeptio-
nellen Fragen abgeschlossen ist. Der Ausbau um
weitere Plätze wird vorangetrieben.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung - Auftakt „Schulsozialarbeit“
Im Frühjahr 2015 wurden die Verfahrensschritte zu
einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung“ durch die politischen Gremien ge-
nehmigt (V/0283/2015). Als erstes Schwerpunkt-
thema wurde die Weiterentwicklung eines gesamt-
städtischen Konzeptes von Schulsozialarbeit be-
nannt. Hierzu fanden auf verschiedenen Ebenen
Auftaktveranstaltungen und Arbeitstreffen statt.
Konkret wurde ein erster „Runder Tisch“ mit Ver-
antwortlichen aus den Bereichen Politik, Schule
und Schulverwaltung, öffentlicher und freier Ju-
gendhilfe sowie mit Vertretern der Praxis organi-
siert.
Darüber hinaus wurde mit der Transferagentur für
Großstädte der deutschen Kinder- und Jugend-
stiftung eine Kooperationsvereinbarung zur Zu-
sammenarbeit unterschrieben und ein Antrag an
das Programm „Bildung integriert“ gestellt mit dem
Ziel, das kommunale Bildungsmanagement weiter-
zuentwickeln.
Dieser Prozess wird in 2016 fortgesetzt. Inhaltlich
wird es u. a. zunächst um die Entwicklung von
Kennzahlen und Indikatoren für die Verteilung von
Sozialarbeit an Schulen gehen.
Sprach- und Kulturmittler/-innen in Kitas
Die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern/-
innen in Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler
Baustein für gelingende Erziehungs- und Bil-
dungsprozesse in Kindertageseinrichtungen. Eine
solche „Erziehungspartnerschaft“ ist auch abhän-
gig von der Qualität der Kommunikation. Bei der
Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kultu-
ren sind neben rein sprachlichen Aspekten auch
kulturelle oder religiöse Hintergründe wichtig für
ein gutes Verständnis.
13
Amtszielreport
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes haben
deshalb das Haus der Familie Münster und das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15 bil-
dungsgewohnte Frauen mit Migrationsgeschichte
zu Sprach- und Kulturmittlerinnen für ihren Einsatz
in Kitas qualifiziert.
Sprach- und Kulturmittlerinnen begleiten Elternge-
spräche. Sie sind mehrsprachig, mit den jeweiligen
kulturspezifischen Unterschieden vertraut und
helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Sie ver-
mitteln bei unterschiedlichen Sichtweisen und mo-
derieren in Konfliktsituationen.
Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen in
Kitas ist für die Beteiligten kostenlos. Die Finanzie-
rung erfolgt aus Mitteln der präventiven Hilfen. Die
Vermittlung erfolgt über das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien.
Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen
wird von regelmäßigen Coachingterminen beglei-
tet. Hier haben sie die Möglichkeit, Einsätze in
Kitas zu reflektieren und entstandene Fragen zu
klären.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Ju-
gendhilfe § 79a SGB VIII
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
am 01.01.2012 wurde der § 79a (Qualitätsentwick-
lung in der Kinder- und Jugendhilfe) in das SGB
VIII aufgenommen. Damit hat der Träger der öf-
fentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe
für die Bewertung der Qualität sowie geeignete
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuent-
wickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über-
prüfen. Dies gilt für die Gewährung und Erbringung
von Leistungen, die Erfüllung anderer Aufgaben,
den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach
§ 8a und die Zusammenarbeit mit anderen Institu-
tionen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für
die Sicherung der Rechte von Kindern und Ju-
gendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor
Gewalt.
Die Herausforderung des § 79 a SGB VIII liegt in
dem sachlich umfassenden und methodisch her-
ausfordernden Auftrag zur Qualitätsentwicklung,
der einer schrittweisen und sukzessiven Bearbei-
tung, einer kontinuierlichen Beteiligung der Träger
und einer Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus
und nicht als Kontrollmodus bedarf.
Es ist folglich notwendig, ein Verfahren zu entwi-
ckeln, mit dem die Qualitätsentwicklung im Ju-
gendamt nach der Maßgabe des § 79 a SGB VIII
dauerhaft und qualifiziert bearbeitet und weiter-
entwickelt werden kann. Dabei liegt das Augen-
merk auf einem gemeinsamen und abteilungsüber-
greifenden Entwicklungsprozess, damit die Ergeb-
nisse auswertbar und auch mit Dritten zu kommu-
nizieren sind.
Es sind langfristig und nachhaltig zwei Aufgaben-
blöcke zu bearbeiten: Zum einen die jugendamts-
internen Prozesse und zum anderen die Prozesse,
die mit den Kooperationspartnern der Jugendhilfe
zusammen geschaffen werden.
Die amtsinternen Wirkungsziele befinden sich ak-
tuell im Abstimmungsprozess, um anschließend
auch im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien abschließend abgestimmt zu werden.
Danach sind in einem zweiten Schritt die dafür
notwendigen Leistungsziele zu erarbeiten.
Der zweite Aufgabenblock, der die Prozesse mit
den Kooperationspartnern der Jugendhilfe dar-
stellt, wird derzeit exemplarisch und strukturiert mit
den stationären Trägern der Jugendhilfe er- und
bearbeitet.
Einführung des Fachcontrollingkonzeptes „Ju-
gendhilfe an Schule - Feez und FiLo (Förderung
im Lorenz-Süd)“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
ein differenziertes Fachcontrolling für die Leistun-
gen „Jugendhilfe an Schule“ unter anderem mit
den Zielen der internen Steuerung und Weiterent-
wicklung der Angebote.
Weiterhin wird das Ziel verfolgt, eine noch engere
Verzahnung mit den Leistungen des Kommunalen
Sozialen Dienstes herzustellen, wobei dazu insbe-
sondere die Angebote mit einem Bezug im Vorfeld
bzw. zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung
fokussiert werden.
Zudem werden die Herausforderungen und die
Entwicklung entsprechender Arbeitsschritte zur
14
Amtszielreport
Weiterentwicklung des Controllingkonzeptes im 3.
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan aufge-
griffen.
Für ein Controllingverfahren ist grundsätzlich eine
systematische, zielorientierte Beschreibung not-
wendig.
Folgende Unterpunkte sind zu bearbeiten:
• Benennung der wesentlichen Ziele des Angebo-
tes
• Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschrit-
te und Methoden, mit denen das Ziel erreicht
werden soll.
Im diesem Sinne stand für das Feez und das FiLo
eine konzeptionelle Neuausrichtung bzw. Weiter-
entwicklung an.
Unter den Handlungsleitsätzen und Zielsetzungen
im Arbeitsfeld „Jugendhilfe und Schule“
• Sicherstellung des Schulbesuches durch die
Angebote der Jugendhilfe
• Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Ange-
bote
• Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch
die Stärkung sozialer Kompetenzen
wurden im Jahr 2015 fachlich ausdifferenzierte
Konzeptionen unter Einbeziehung der kinderpäda-
gogischen Leistungen der Einrichtungen erarbeitet
und mit den beteiligten Fachkräften der verschie-
den Institutionen abgestimmt.
Zukünftig werden nach den Grundsätzen des be-
stehenden Controllings „Jugendhilfe an Schule“
Zielsetzungen und Messverfahren unter Einbezie-
hung des Fachcontrollings entwickelt und ausge-
wertet.
15
Sozialraumreport
3. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Kleinräumige Sozialraumdaten bilden neben ge-
sellschaftlichen Entwicklungen und Lebenslagen
von Kindern, Jugendlichen und Familien wichtige
Grundlagen und Planungsinstrumente für Bedarfs-
feststellungen und Maßnahmenplanungen in allen
Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte
Bevölkerungsdaten und die Inanspruchnahme der
Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Münster so-
wohl auf gesamtstädtischer Ebene als auch auf
Stadtbezirksebene abgebildet. Dabei sind jeweils
die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt, um
entsprechende Entwicklungen nachvollziehbarer
zu machen.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird
u.a. auf Grundlage des Baulandprogramms 2016
bis 2025 unter Einbeziehung der Entwicklung
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2016 fortge-
schrieben und stellt für die weiteren sozialen Infra-
strukturplanungen eine wichtige Basis dar.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 300.267 305.235
davon unter 18 Jahren 44.908 46.203
Haushalte mit Kindern 26.703 27.090
Ausländeranteil 25.831
(8,6 %)
29.551
(9,7 %)
Migranten 65.205
(21,7 %)
69.098
(22,6 %)
Geburten 2.913 3.126
Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren
kontinuierliche Bevölkerungszunahmen zu ver-
zeichnen. Die wohnberechtigte Bevölkerung am
31.12.2015 ist im Vergleich zum Vorjahr um insge-
samt 4.968 Einwohner gestiegen. Das entspricht
einer Zunahme von aufgerundet 1,7 %. Diese Be-
völkerungsentwicklung ist sowohl - wie in der klein-
räumigen Bevölkerungsprognose 2020 ausgewie-
sen - auf demografiebedingte Zuzüge als auch auf
den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen zurückzu-
führen. Die deutlichsten Einwohnergewinne entfal-
len auf die Stadtbezirke Südost mit 4,0 % und
West mit 2,1 %. Bezogen auf die Altersgruppe der
0- bis 18-Jährigen ist eine Zunahme von insgesamt
1.295 Kindern und Jugendlichen in der Stadt
Münster insgesamt zu verzeichnen. Das entspricht
einer stadtweiten Zunahme von 2,9 %. Besonders
die Altersgruppe der Kinder im Alter von null bis
sechs Jahren hat - nicht zuletzt auch vor dem Hin-
tergrund der Geburtensteigerung von 7,3 % - im
vergangenen Jahr mit einer Zunahme von 5,1 %
eine deutliche Steigerung erfahren.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 15.163 15.446
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 45,1% 44,5%
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,8 % 104,5 %
Anzahl Familienzentren 28 30
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 4.305
(44,4 %)
4.783
(48,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 41 40
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.443 1.471
davon ambulant 815 768
davon stationär 628 703
Angebote der Familienbildung
Anzahl 3.061 3.045
Obwohl die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen im
Vergleich zum Vorjahr stadtweit um 785 Kinder
zugenommen hat, konnte im Rahmen der Kinder-
tagesbetreuungsangebote die Versorgungsquote
16
Sozialraumreport
zum Kindergartenjahr 2015/2016 für die Kinder
unter drei Jahren mit 44,5 % nahezu auf dem Ni-
veau des Vorjahres gehalten bzw. für die Alters-
gruppe der 3- bis 6-Jährigen auf eine Versorgungs-
quote von 104,5 % erhöht werden. Zum August
2015 wurden zudem zwei weitere Kitas zu Famili-
enzentren umgewandelt.
Zum Schuljahr 2015/2016 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 48 %. Um die stetig wachsenden
Bedarfe abzudecken, wurden stadtweit insgesamt
15 zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet.
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Südviertel
im Bezirk Mitte war bisher den Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit zugeordnet.
Diese Leistung wurde konsequenterweise der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit zugeordnet und mit
einer neuen Leistungsvereinbarung hinterlegt.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 123.178 124.908
davon unter 18 Jahren 12.985 13.352
Haushalte mit Kindern 8.394 8.559
Ausländeranteil 8.794
(7,1 %)
9.547
(7,6 %)
Migranten 19.726
(16,0 %)
20.603
(16,5 %)
Geburten 1.239 1.359
Mit einer Zunahme von 1.730 Einwohnern hat der
Stadtbezirk Mitte nicht zuletzt auch vor dem Hin-
tergrund der Fertigstellungen von neuem Wohn-
raum im vergangenen Jahr einen Bevölkerungs-
zuwachs von 1,4 % erfahren. Mit 520 Neubauwoh-
nungen und 141 durch Umbaumaßnahmen reali-
sierte Wohnungen entstand fast die Hälfte
(48,2 %) der in Münster fertiggestellten Wohnun-
gen im Bezirk Mitte. Diese Entwicklung wird durch
die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen
Teilgebieten der Innenstadt bestätigt. So entfallen
die Einwohnergewinne mit einer Zunahme von
2,3 % auf die Altstadt, mit 1,4 % auf den Innen-
stadtring, mit 1,9 % auf Mitte-Süd und mit 0,9 %
auf Mitte-Nordost. Im Zuge dieser allgemeinen
Bevölkerungsentwicklung ist auch der Anteil der
jungen Menschen im Alter von null bis 18 Jahren
im vergangenen Jahr im Bezirk Mitte insgesamt
um 2,8 % gestiegen. Dieser Wert entspricht der
durchschnittlichen stadtweiten Zunahme in dieser
Altersgruppe von 2,9 %. Mit einer Zunahme von
4,2 % ist abermals der Anteil der Kita-Kinder im
Alter von null bis sechs Jahren, gefolgt von den 6-
bis 10-Jährigen mit 3,4 % im Bezirk Mitte deutlich
angestiegen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.358 3.467
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 40,8 % 40,9 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,7 % 100,4 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 1.823
(61,7 %)
1.968
(65,1 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 12 11
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 297 356
davon ambulant 157 167
davon stationär 140 189
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.135 2.093
Obwohl im Bezirk Mitte die Anzahl der Kita-Kinder
im vergangenem Jahr um weitere 218 Kinder ge-
stiegen ist, konnte insbesondere durch Um- und
Ausbau bestehender Kindertageseinrichtungen
eine im Vergleich zum Vorjahr stabile Versor-
gungsquote gewährleistet werden. Die weitere
17
Sozialraumreport
Ausbauplanung im Stadtbezirk Mitte steht in enger
Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und Immobi-
lien für neue Kindertageseinrichtungen.
Rund 65 % aller Grundschulkinder nehmen die
Angebote der offenen Ganztagsangebote im Pri-
marbereich im Stadtbezirk Mitte in Anspruch. Um
dieser im stadtweiten Vergleich weiterhin über-
durchschnittlichen Inanspruchnahme gerecht zu
werden, wurde im letzten Schuljahr jeweils eine
weitere OGS-Gruppe im Innenstadtring, Mitte-Süd
und Mitte-Nordost eingerichtet.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 60.131 61.365
davon unter 18 Jahren 10.466 10.773
Haushalte mit Kindern 5.898 5.990
Ausländeranteil 5.777
(9,6 %)
6.878
(11,2 %)
Migranten 14.676
(24,4 %)
15.750
(25,7 %)
Geburten 548 557
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung im
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 2,1 % gestiegen. Von diesem Bevölkerungs-
anstieg profitierten alle Stadtteile in dem Bezirk.
Gleichwohl hatten die Stadtteile Gievenbeck mit
einem Bevölkerungsanstieg von 3,2 %, Albachten
mit 2,7 % und Nienberge mit 2,0 % die deutlichsten
Zuzüge im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West hat
dazu geführt, dass auch der Anteil der Kinder und
Jugendlichen im Alter von null bis 18 Jahren in
diesem Zeitraum um 2,9 % gestiegen ist. Dieser
Wert entspricht der durchschnittlichen stadtweiten
Entwicklung. Mit einer Zunahme von 4,8 % sind
hierbei die Kinder im Alter von null bis sechs Jah-
ren besonders deutlich vertreten. In Bezug auf die
jeweiligen Stadtteile ist festzustellen, dass der
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von
null bis 18 Jahren insgesamt mit unterschiedlicher
Ausprägung in allen Stadtteilen im Bezirk West
gestiegen ist. Eine Ausnahme bildet hierbei der
Stadtteil Mecklenbeck, der im Hinblick auf die An-
zahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich
zum Vorjahr einen Rückgang von 2,1 % zu ver-
zeichnen hat.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.722 2.722
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 50,1 % 51,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 111,5 % 110,6 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 636
(35,3 %)
799
(42,8 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 263 277
davon ambulant 160 150
davon stationär 103 127
Angebote der Familienbildung
Anzahl 282 312
Mit einer Versorgungsquote von 51 % für Kinder
unter drei Jahren und 110,6 % für die 3- bis 6-
Jährigen kann der Bezirk West ein im stadtweiten
Vergleich überdurchschnittlich gutes Infrastruktur-
angebot im Bereich der Tagesbetreuungsangebote
für Kinder aufweisen. Nach wie vor sind jedoch
weitere Ausbauplanungen im Zuge der Bauland-
und Bevölkerungsentwicklung erforderlich.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum
Schuljahr 2015/2016 auf insgesamt 42,8 % gestie-
gen. Diese Entwicklung erforderte in nahezu allen
Stadtteilen die Einrichtung zusätzlicher OGS-
18
Sozialraumreport
Gruppen. Ausgenommen hiervon war der Stadtteil
Roxel.
Als Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung wurde
die ehemalige Hofstelle und das Kinder- und Ju-
gendzentrum des Paulushofes in Mecklenbeck
überplant und neu strukturiert. Der Investor strebt
die Realisierung der neuen Kinder- und Jugendein-
richtung „Paulushof“ für Oktober 2016 an.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 29.168 29.352
davon unter 18 Jahren 5.809 5.854
Haushalte mit Kindern 3.182 3.170
Ausländeranteil 4.298
(17,7 %)
4.529
(15,4 %)
Migranten 11.324
(38,8 %)
11.531
(39,3 %)
Geburten 351 339
Im Stadtbezirk Nord ist der Anteil der wohnberech-
tigten Bevölkerung im vergangenen Jahr abermals
um 0,6 % gestiegen. Die deutlichsten Einwohner-
gewinne entfallen dabei wie bereits im vergange-
nen Berichtszeitraum auf die Stadtteile Sprakel mit
2,4 % und Coerde mit aufgerundet 2,0 %. Wäh-
rend Kinderhaus-Ost im vergangenen Jahr einen
Bevölkerungsrückgang von 0,5 % erfahren hat,
konnte dieser in 2015 mit einem Einwohnergewinn
von 0,5 % wieder ausgeglichen werden. Kinder-
haus-West hingegen hat im Vergleich zum Vorjahr
einen Bevölkerungsrückgang von 1,4 % zu ver-
zeichnen.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk
Nord ist im vergangenen Jahr um insgesamt 0,8 %
gestiegen, vollzieht sich jedoch in Abhängigkeit zu
der Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen
Stadtteilen auf einem unterschiedlichen Niveau. So
ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Spra-
kel um 7,7 %, in Coerde um 2,6 % und in Kinder-
haus-Ost um 2,8 % gestiegen, während Kinder-
haus-West einen Rückgang in dieser Altersgruppe
von 4,2 % erfahren hat.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.536 1.536
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 45,7 % 42,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 108,8 % 107,1 %
Anzahl Familienzentren 7 8
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 514
(55,0 %)
562
(57,4 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 327 338
davon ambulant 173 170
davon stationär 154 168
Angebote der Familienbildung
Anzahl 288 283
Während die Versorgungsquote für Kinder unter
drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespfle-
ge zum Kindergartenjahr 2014/2015 von rund
37 % auf 45,7 % ausgebaut werden konnte, war
zum Kindergartenjahr 2015/2016 ein Rückgang auf
42,7 % zu beobachten. Zum Kindergartenjahr
2015/2016 wurde in Kinderhaus-West die Kita
Kinderbachtal des Trägers Outlaw gGmbH zum
Familienzentrum umgewandelt. Damit verfügt der
Stadtteil über zwei Familienzentren.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuungsangebote ist von 55 % auf 57,4 % leicht
gestiegen; ein Ausbau weiterer OGS-Gruppen
wurde hierdurch nicht ausgelöst. Die Regenflutka-
tastrophe vom Juli 2014 wirkt für den Stadtteil Kin-
derhaus und die Kinder- und Jugendeinrichtung
„Wuddi“ noch nach. Mit dem Abschluss der Arbei-
ten ist voraussichtlich im April 2017 zu rechnen.
19
Sozialraumreport
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendar-
beit finden deshalb nach wie vor eingeschränkt in
einem Ladenlokal an der Westhoffstraße 134 statt.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 22.026 22.277
davon unter 18 Jahren 3.933 4.033
Haushalte mit Kindern 2.292 2.300
Ausländeranteil 1.163
(5,3 %)
1.448
(6,5 %)
Migranten 3.280
(14,9 %)
3.615 (16,2
%)
Geburten 206 218
Laut Baustatistik konnten 2015 im Bezirk Ost ins-
gesamt 118 neue Wohnungen, davon 55 in Mau-
ritz-Ost, durch Baufertigstellungen im Neu- oder
Umbau realisiert werden. Die wohnberechtigte
Bevölkerung im Stadtbezirk Ost hat im vergange-
nen Berichtszeitraum eine Zunahme von insge-
samt 251 Einwohnern (+1,1 %) erfahren. Mit einem
Einwohnergewinn von 2,2 % hat dabei der Stadtteil
Mauritz-Ost den höchsten Anteil zu verzeichnen. In
Gelmer-Dyckburg ist der Anteil der wohnberechtig-
ten Bevölkerung um 1,0 % gestiegen; Handorf
hingegen hat einen leichten Einwohnerrückgang
von 0,2 % erfahren. Die Bevölkerungsentwicklung
hat im vergangen Jahr dazu geführt, dass der An-
teil der Kinder und Jugendlichen von null bis 18
Jahren um insgesamt 2,5 % im Bezirk Ost gestie-
gen ist. Mit einer Zunahme von 9,3 % sind hierbei
die Kinder in der Altersgruppe der 6 bis 10-
Jährigen bzw. der 0- bis 6-Jährigen mit 4,3 % be-
sonders deutlich vertreten. Bezogen auf die Stadt-
teile entfallen die Zunahmen in der Altersgruppe
der 0- bis 18-Jährigen insgesamt mit 5,8 % auf den
Stadtteil Gelmer-Dyckburg bzw. mit 3,9 % auf
Mauritz-Ost. In Handorf ist der Anteil der jungen
Menschen im vergangenen Jahr um 0,3 % zurück-
gegangen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.007 993
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 48,7 % 44,9 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,3 % 108,2 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 322
(42,9 %)
365
(46,6 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 72 93
davon ambulant 30 40
davon stationär 42 53
Angebote der Familienbildung
Anzahl 104 110
Im Stadtbezirk Ost ist der Anteil der Kinder im Alter
von null bis drei Jahren bzw. drei bis sechs Jahren
im vergangenen Jahr um 4,3 % gestiegen. Kita-
plätze, die ursprünglich für Kinder unter drei Jah-
ren vorgesehen waren, mussten wegen der Platz-
bedarfe für über 3-Jährige umstrukturiert werden.
Hierdurch ist die Versorgungsquote für Kinder
unter drei Jahren gesunken, während die Versor-
gungsquote für die über 3-Jährigen gestiegen ist.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 46,6 % ge-
stiegen und erforderte zum Schuljahr 2015/2016
die Einrichtung einer jeweils weiteren OGS-Gruppe
in Mauritz-Ost und Handorf.
20
Sozialraumreport
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 28.365 29.508
davon unter 18 Jahren 5.139 5.521
Haushalte mit Kindern 3.035 3.153
Ausländeranteil 2.476
(8,7 %)
3.427
(11,6 %)
Migranten 6.457
(22,8 %)
7.398
(25,1 %)
Geburten 250 280
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung im
Bezirk Südost ist im vergangenen Jahr im stadt-
weiten Vergleich überdurchschnittlich um insge-
samt 4,0 % gestiegen. Besonders deutliche Ein-
wohnergewinne entfallen dabei mit einer Zunahme
von 13,2 % auf den Stadtteil Gremmendorf-West.
Angelmodde hat im vergangenen Jahr einen Be-
völkerungsanstieg von 3,4 % und Wolbeck von
2,6 % erfahren, während Gremmendorf-Ost wie
bereits im letzten Berichtszeitraum dargestellt,
keine nennenswerten Bevölkerungsbewegungen
aufweist.
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungszu-
nahme im Stadtbezirk Südost ist auch der Anteil
der 0- bis 18-Jährigen mit insgesamt 7,4 % über-
durchschnittlich gestiegen. Insbesondere Grem-
mendorf-West hat innerhalb des vergangenen
Jahres eine Zunahme von 256 Kindern und Ju-
gendlichen zu verzeichnen. Das entspricht einer
Steigerung von 28,7 %. Demgegenüber haben die
Stadtteile Angelmodde und Wolbeck jeweils eine
Zunahme von 3,5 % bzw. 4,0 % in dieser Alters-
gruppe erfahren. In Gremmendorf-Ost ist der Anteil
der jungen Menschen um 1,5 % zurückgegangen.
Bezogen auf die jeweiligen Altersgruppen zeigt
sich im Bezirk Südost eine deutliche Zunahme von
Kita-Kindern mit 12,5 %, gefolgt von den Kindern
im Grundschulalter mit 9,7 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.075 1.164
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 39,8 % 44,6 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 96,8 % 96,1 %
Anzahl Familienzentren 4 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 510
(48,2 %)
593
(53,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 158 169
davon ambulant 79 90
davon stationär 79 79
Angebote der Familienbildung
Anzahl 129 109
Trotz des überdurchschnittlich hohen Anstiegs in
der Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen im Bezirk
Südost insgesamt konnte die Versorgungsquote
für die Gruppe der unter Dreijährigen auf 44,6 %
ausgebaut werden. Das entspricht der stadtweit
durchschnittlichen Versorgungsquote zum Kinder-
gartenjahr 2015/2016. In Gremmendorf-West wur-
de die Kita „Schatzkiste“ in Trägerschaft vom
Deutschen Roten Kreuz um vier Gruppen erweitert
und zum Familienzentrum umgewandelt.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf
insgesamt 53,3 % gestiegen. Um den stetig wach-
senden Bedarfen zu entsprechen, wurden zum
Schuljahr 2015/2016 im Bezirk Südost insgesamt
vier weitere OGS-Gruppen in den verschiedenen
Stadtteilen eingerichtet.
21
Sozialraumreport
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2014 2015
Gesamtbevölkerung 37.399 37.825
davon unter 18 Jahren 6.576 6.670
Haushalte mit Kindern 3.902 3.918
Ausländeranteil 3.323
(8,8 %)
3.722
(9,8 %)
Migranten 9.742
(26,0 %)
10.201
(27,0 %)
Geburten 319 373
Im Stadtbezirk Hiltrup ist der Anteil der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung im vergangenen Jahr um
insgesamt 1,1 % gestiegen. Die deutlichsten Ein-
wohnergewinne entfallen dabei auf die Stadtteile
Amelsbüren mit einer Zunahme von 2,8 % und
Berg Fidel mit 2,6 %. Im Stadtteil Hiltrup fallen die
Bevölkerungsbewegungen unterschiedlich aus:
Während Hiltrup-West einen Bevölkerungszu-
wachs von 1,4 % und Hiltrup-Mitte von 0,5 % er-
fahren hat, verzeichnete Hiltrup-Ost einen Bevölke-
rungsrückgang von 1,2 %. Analog zu der allgemei-
nen Bevölkerungsentwicklung ist der Anteil der
Kinder und Jugendlichen im Bezirk Hiltrup im ver-
gangenen Jahr insgesamt um 1,4 % gestiegen.
Dabei haben die Altersgruppen der 0- bis 3-
Jährigen mit +10,3 % und die der 3- bis 6-Jährigen
mit +6,4 % die deutlichsten Steigerungen erfahren.
Auch die Entwicklungen in den jeweiligen Stadttei-
len gestalten sich unterschiedlich und in Abhän-
gigkeit zu der allgemeinen Bevölkerungsentwick-
lung. Dementsprechend ist der Anteil der 0- bis 18-
Jährigen in Amelsbüren mit +5,3 %, in Berg Fidel
mit +3,2 % und in Hiltrup-West mit +2,5 % gestie-
gen, während Hiltrup-Mitte und Hiltrup-Ost einen
Rückgang von 2,5 % bzw. 2,2 % erfahren haben.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2014 2015
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.494 1.502
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 50,2 % 46,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,7 % 105,7 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 500
(40,3 %)
496
(40,5 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 246 256
davon ambulant 160 169
davon stationär 86 87
Angebote der Familienbildung
Anzahl 123 138
Im Stadtbezirk Hiltrup ist insbesondere der Anteil
der Kinder im Alter von null bis drei Jahren bzw.
drei bis sechs Jahren im vergangenen Jahr deut-
lich gestiegen, so dass die Versorgungsquote für
die Kinder unter drei Jahren von 50,2 % auf 46,3
% gesunken ist, die der 3- bis 6-Jährigen jedoch
auf 105,7 % gesteigert werden konnte.
Die Daten bezüglich der Inanspruchnahme der
offenen Ganztagsangebote im Primarbereich im
Bezirk Hiltrup insgesamt zeigen im Vergleich zum
Vorjahr einen relativ stabilen Wert auf. Im Hinblick
auf die jeweiligen Stadtteile ist jedoch festzustel-
len, dass in Hiltrup-Mitte die Inanspruchnahme der
offenen Ganztagsbetreuungsangebote zum Schul-
jahr 2015/2016 vor dem Hintergrund rückläufiger
Schülerzahlen von 53,2 % auf 45,3 % gesunken
ist, so dass die Anzahl der OGS-Gruppen in die-
sem Stadtteil von drei auf zwei Gruppen reduziert
wurde.
22
Produktüberblicke
4. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
23
Produktüberblicke
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2015 handelt es sich jeweils
um vorläufige Rechnungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen,
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden,
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher
Form zur Verfügung gestellt werden können, um
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten,
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes.
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 -
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu
tragen.
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen,
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener
Ansatz), einbetten.
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke
seit 2013 an folgenden Punkten:
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen
an.
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt.
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte.
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen.
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt:
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres.
Analytischer Schwerpunkt:
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung).
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen
zum Geschäftsbericht“).
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.
24
Produktüberblicke
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbau-
programm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, För-
derung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unter-
stützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Im Berichtzeitraum liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren insgesamt bei 44,5 %. Davon
werden 30,3 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 14,2 % in Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für Kinder über drei Jahren beträgt 104,5 %.
• Die weiterhin steigenden Kinderzahlen in Münster machten einen kontinuierlichen Ausbau von Plätzen er-
forderlich. Hierzu wurden laufend Flächen- und Immobilienoptionen auf ihre Machbarkeit geprüft sowie die
Bedarfe nach betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuung einbezogen.
• Insgesamt sind in 2015 zwei neue Kindertageseinrichtungen (Outlaw Kita Uppenberg, DRK Kita Oxford),
drei Ersatzbauten für vorhandene Kitas inklusive dem damit verbundenen u3-Ausbau (Montessori-Kita, Kita
St. Konrad, Kita St. Nikolaus) sowie zwei neu Dependancen von Kindertageseinrichtungen (Kita Pötterhoek,
Kita Wienburg) in Betrieb gegangen.
• Das Projekt „flexible Kindertagesbetreuung“ wurde weiter entwickelt. Zusätzlich zum Modul der „ExtraZeit“
wurde der Baustein „FlexiZeit“ umgesetzt. Eltern haben die Möglichkeit, im Rahmen der erweiterten Regel-
öffnungszeit die Betreuungszeit ihres Kindes flexibel zu gestalten. Hieran beteiligen sich aktuell zwei Kitas.
• Die Tagesbetreuung für Flüchtlingskinder bildete fachlich-inhaltlich und organisatorisch einen wesentlichen
Schwerpunkt im Jahr 2015. So wurden u. a. für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und ihre Eltern zur Unterstüt-
zung der institutionellen Kitaplatzversorgung fünf niedrigschwellige Eltern-Kind-Projekte in Kooperation mit
den Familienbildungsstätten an vier Standorten mit Mitteln des Landes umgesetzt (Oxford-Kaserne, Waren-
dorfer Straße, Gremmendorf und Nienberge).
Fachliche und organisatorische Anforderungen an die Arbeit mit Flüchtlingskindern in Kindertageseinrich-
tungen waren Thema zweier Stadtteilgespräche in Gremmendorf und in Gievenbeck.
• Die Qualifizierung der Kulturmittlerinnen wurde fachlich begleitet und organisatorisch unterstützt. Der Ein-
satz der Kulturmittlerinnen in Kitas erfolgt seit Beginn des Kita-Jahres. Sie unterstützen Fachkräfte und El-
tern in ihrer Kommunikation und dolmetschen dabei nicht nur Sprache, sondern unterstützen insbesondere
auch dabei, kulturelle Missverständnisse zu vermeiden.
• Die Arbeitshilfe „Übergang Kita - Grundschule“ wurde abschließend beraten und wird allen Kitas und
Grundschulen zur Verfügung gestellt. Sie überführt gesetzliche Anforderungen an die Kooperation von Kitas
und Grundschulen aus dem Schulgesetz NRW und dem KiBiz in konkrete und alltagstaugliche Anregungen
zur Umsetzung vor Ort.
25
Produktüberblicke
• Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den drei sozialpädagogischen Fachschulen in Münster
wurde das Schwerpunktthema „Erziehungspartnerschaft“ mit einem Fachvortrag vertieft. Ca. 200 Berufs-
praktikanten/-innen des Anne-Frank Berufskollegs, der ESPA und der Hildegardisschule sowie Kitafachkräf-
te und Elternvertreter besuchten den Fachvortrag zum Thema „Grundprobleme und Herausforderungen der
Erziehungspartnerschaft“.
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wurden zwei
Fachveranstaltungen zum Thema „Medikamentengabe in Kitas“ durchgeführt, an denen ca. 60 Kitaleiterin-
nen teilnahmen.
• Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Berichtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen Bedarfe
abgedeckt werden. Insgesamt sank die Versorgungsquote im u3-Bereich um 0,6 %.
• Im ü3-Bereich führte die hohe Zahl der zusätzlichen Kinder trotz Ausbaus der Plätze zu einer nur geringen
Steigerung der Versorgungsquote. Für die ü3-Kinder wurden 137 neue Plätze geschaffen; die Versor-
gungsquote stieg hier von 103,8 % auf 104,5 %. Somit konnte zu einem kleinen Teil auch der hineinwach-
sende Jahrgang berücksichtigt werden.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Ende 2014 vorgelegte kleinteilige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen deutli-
chen Anstieg der u3-Kinder und ü3-Kinder aus. Der Zuzug von Flüchtlingen löst zusätzliche Bedarfe aus.
Insgesamt werden zur Versorgung dieser Bedarfe bis 2020 zusätzlich 4.000 Plätze benötigt, davon ca.
2.000 für Kinder von geflüchteten Familien. Die damit verbundenen notwendigen Ausbauplanungen in Kin-
dertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) für die Jahre 2016 bis 2020 werden
unvermindert vorangetrieben und jährlich auf der Grundlage der jeweils aktualisierten Prognosen unter Be-
rücksichtigung der Entwicklung demografischer Faktoren angepasst. Auf der Grundlage der aktuell bereits
beschlossenen Planungen werden bis zum Sommer 2017 zusätzliche 160 Plätze geschaffen. Darüber hin-
aus wird der Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung weiter forciert.
• Bei allen neuen Bauplanungen werden maßnahmebedingte Bedarfe für die soziale Infrastruktur entspre-
chend der entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Zusätzlich wird weiterhin die Akquise von Flächen und
Immobilien zur Schaffung weiterer bedarfsgerechter Betreuungsangebote durchgeführt.
• Zudem werden die niedrigschwelligen Brückenangebote wie Eltern-Kind-Projekte und Spielgruppen für
Kinder aus Flüchtlingsfamilien und ihre Eltern insbesondere in Kooperation mit den Familienbildungsstätten
weiter ausgebaut.
• Fachliche und organisatorische Anforderungen an die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien sollen im Mittelpunkt
von Qualifizierungsmaßnahmen von Fachkräften der Kindertagesbetreuung stehen, die in Kooperation mit
dem Kommunalen Integrationszentrum geplant werden.
• Der Einsatz von Kulturmittlern/-innen in Kindertageseinrichtungen wird begleitet und unterstützt.
• Zur Weiterentwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung werden, ergänzend zu den bestehenden Bau-
steinen „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“, Angebote zur Betreuung in sensiblen Zeiten geprüft und entwickelt. Ko-
operationen mit dem Jobcenter und im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Plus“ sind wichtige Bausteine
der weiteren Entwicklung.
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten werden Stan-
dards und Empfehlungen zur Umsetzung der neu im Infektionsschutzgesetz festgelegten Dokumentations-
pflicht für eine stattgefundene Impfberatung vor Aufnahme eines Kindes in die Kita erarbeitet.
Ressourcen
• Stellen: 395,80
• Aufwendungen: 88.867.818 €
• Erträge: 58.927.368 €
26
Produktüberblicke
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2015
mit einer Versorgungsquote von bis zu 32,2 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %)
101,4 103,8 100 104,5
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren (in %)
28,5 30,9 32,2 30,3
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
42,8 45,1 46,0 44,5
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Einrichtungsstruktur
Anzahl der Familienzentren 27 28 30 30
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 174 179 178 177
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 47 47 48 47
Einrichtungen evangelischer Träger 15 16 15 16
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 49 50 50 50
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 28 29 29 29
Einrichtungen sonstiger Träger 35 37 36 35
Gruppenstruktur
Anzahl der Gruppen 498 529 518 547
davon:
Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 151 153 151 157
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 48,5 56,5 49 59
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
64,5 67,5 65 70
Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 113 118 113 121
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 121 134 141 141
27
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.689 7.738 7.738 7.944
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.292 7.425 7.425 7.502
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
dreijährige Kinder
2.193 2.392 2.490 2.409
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
7.394 7.704 7.505 7.841
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt
(0 bis unter 6 Jahren)
9.557 10.096 9.995 10.250
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
2.844
0
827
2.017
3.396
5
1.055
2.336
2.200
10
700
1.490
3.685
21
1.122
2.542
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
1.322
6
190
1.126
1.436
13
278
1.145
1.824
10
676
1.138
1.411
13
251
1.147
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.391
107
2.706
2.578
5.264
97
2.459
2.708
5.971
110
3.143
2.718
5.154
101
2.382
2.671
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
240
60
240
103,8
240
61
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)
341 358 355
Weitere Daten
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
18 19 22
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 435 435 320
28
Produktüberblicke
29
Produktüberblicke
30
Produktüberblicke
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V.
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Im Berichtzeitraum liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren insgesamt bei 44,5 %. Davon
werden 30,3 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 14,2 % in Kindertagespflege betreut.
• Der qualitative Umbau des Leistungsfeldes wird erst Ende 2016 abgeschlossen sein. Aber dessen Auswir-
kungen sind schon in 2015 deutlich sichtbar. Aufgrund dieser Strategie stieg der Anteil der in der dritten
Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden - erbracht von Tagespflegepersonen nach DJI-
Standard qualifiziert oder mit Ausbildung/Studium als sozialpädagogische Fachkraft - von 2009 mit 57 % auf
92 % in 2015. Dies sind noch einmal 6 % mehr als in 2014. Gleichzeitig hat die Zahl der Randzeitbetreu-
ungsfälle von 2014 in Höhe von 116 auf 71 Fälle in 2015 abgenommen. Viele der in der Randzeitbetreuung
tätigen Tagespflegepersonen sind nicht bereit, sich voll zu qualifizieren und den entsprechenden Anforde-
rungen zu stellen. Von den in 2015 tätigen 310 Tagespflegepersonen sind 278 in der Betreuung von unter
3-Jährigen aktiv. Diese 278 Tagespflegepersonen halten 1.105 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor. Von
diesen 278 Tagespflegepersonen sind 99 sozialpädagogische Fachkräfte (36 %). 66 % der Plätze für Kin-
der bis zu drei Jahren befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 33 % der Plätze in Großtagespflegestel-
len und 1 % der Plätze im Haushalt der Eltern. In 2015 ist die Anzahl der Großtagespflegestellen von 36 auf
44 gestiegen. Eine hiervon ist in Kooperation mit Betrieben entstanden. Ende 2015 gab es insgesamt 17
Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext.
• Durch die zweite KiBiz-Revision sind in 2015 auf die Tagespflegepersonen eine Reihe weiterer Anforderun-
gen hinzugekommen. U. a. sind hier zu nennen:
- die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung,
- die Konzeption (soll),
- die Bildungsdokumentation (ist anzustreben) sowie
- die Betonung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen.
Auch wurde festgelegt, dass soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, weite-
re Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegepersonen ausgeschlossen sind (Zuzahlungsverbot). Auch
aufgrund der gestiegenen Anforderungen wurde durch den Rat der Stadt Münster beschlossen, die Geld-
leistung für in Qualifizierungsstufe 3 qualifizierte Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2015 von 4,20 € auf
4,50 € pro Kind und Stunde zu erhöhen. Ab dem 01.08.2016 soll für jedes Kind zusätzlich eine halbe Stun-
de pro Woche für Verfügungszeiten (z. B. für das Führen von Elterngesprächen) finanziert werden.
31
Produktüberblicke
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung wird ausgebaut.
• Ein Übergangsmodell von Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung wird entwickelt.
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt.
• Das erweiterte Modul des Kita-Navigators für den Bereich Kindertagespflege wird geprüft.
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt.
• Leitlinien zur Lebensmittelhygiene in das Leistungsfeld Kindertagespflege werden implementiert.
• Die Implementierung des Inklusionskonzeptes für das Leistungsfeld Kindertagespflege wird angestrebt.
• Eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung von Flücht-
lingskindern in Kindertagespflege ist vorgesehen.
• Die Umsetzung der Regelungen bezüglich der Kindertagespflege, u. a. Konzept und Bildungsdokumentati-
on, nach der zweiten KiBiz-Revision ist vorgesehen.
• Eine Auseinandersetzung mit der Neuausrichtung der alltagsintegrierten Sprachförderung, insbesondere mit
den Beobachtungsverfahren, die vom Ministerium favorisiert werden, steht auf der Agenda.
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes.
• Die betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.
• Die bestehenden Geschäftsprozesse werden mit Blick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 19,07
• Aufwendungen: 8.192.055 €
• Erträge: 2.512.004 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2015 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 13,8 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege auf dem bisherigen Niveau beibehal-
ten werden.
32
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v.
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
14,3 14,2 13,8 14,2
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
42,8 45,1 46,0 44,5
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
84 86 84 92
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.689 7.738 7.738 7.944
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.223 1.212 1.253 1.217
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 1.102 1.096 1.070 1.130
Kinder von 3 - 6 Jahren 55 55 81 33
Kinder von 6 - 10 Jahren 66 61 102 54
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) –
Anzahl
30 36 42
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) -
Plätze
261 317 372
davon:
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume -
Anzahl
26 34 40
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume -
Plätze
124 301 356
Großtagespflegestellen - eigene Räume - Anzahl 4 2 2
Großtagespflegestellen - eigene Räume - Plätze 32 16 16
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 12 16 17
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 103 142 152
Weitere Daten
Neuvermittlungen 705 707 841
Anzahl Tagespflegepersonen 420 331 310
33
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Begleitete Tagesmütter-Treffen 252 218 206
Kooperationen mit Familienzentren 27 28 30
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 644 586 471
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung
634
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %)
15 13 14 7
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an
den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
1 1 2 1
34
Produktüberblicke
35
Produktüberblicke
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Jugend-
sozialarbeit statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der
offene Ganztag einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 -63 Nr. 2)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Die vorhandenen Netzwerkstrukturen in den Stadtteilen wurden 2015 in einem Workshop mit freien wie
kommunalen Trägern und Vertretern/-innen betrachtet und einer Bewertung unterzogen. Vereinbartes Ziel
ist die Verankerung von Mindeststandards in den Arbeitskreisen der Stadtteile.
• Die Konzeptentwicklung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Präsenz bei öffentlichen Veranstaltun-
gen ist mit den freien Trägern erstellt und weiter bearbeitet worden. Die Endfassung wird im Frühjahr 2016
fertiggestellt.
• Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarungen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit mit den freien Trä-
gern wurden Aufgaben, Zielgruppen und Leistungen neu justiert. Insbesondere die Hilfen für die benachtei-
ligten/gefährdeten Jugendlichen in den Stadtteilen wurden aufeinander abgestimmt.
• Die pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen sind weiter ausgebaut
worden. Zurzeit bestehen 57 Kooperationen mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
• Der Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit konnte weiter auf nunmehr 68 %
und damit die Attraktivität der offenen Kinder- und Jugendarbeit außerhalb der Schulzeiten gesteigert wer-
den.
• Der Jugendrat ist im Herbst zum ersten Mal durch eine Onlinewahl gewählt worden. 30 Kinder und Jugend-
liche werden in den nächsten 2 Jahren die Interessen der Münsteraner Schüler/-innen vertreten. Aufgrund
der geringen Wahlbeteiligung soll das Wahlverfahren überprüft und ggf. verändert werden.
• Die offene Ganztagsschule ist auch im Jahr 2015 weiter bedarfsgerecht ausgebaut worden. Die Anzahl der
Gruppen ist zum Schuljahresbeginn 2015/2016 von 165 auf 180 Gruppen gestiegen. Auch im kommenden
Jahr ist mit einem weiteren Anstieg um rund 10 % zu rechnen. Anzumerken ist, dass die Schulen langsam
an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und vor allem die Mittagsverpflegung logistisch kaum noch zu bewältigen
ist. Eine besondere Herausforderung stellt zusätzlich die kontinuierliche Aufnahme von Flüchtlingskindern
dar. Dies ist sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Plätze wie auch in der Integration der Kinder eine ganz
besondere und schwierige Aufgabe.
• Die im Schuljahr 2014/2015 eingeführte Randzeitenbetreuung an acht offenen Ganztagsschulen hat sich
bewährt. Sie bietet Eltern mit einem Betreuungsbedarf nach 16 Uhr oder Kindern in einem prekären Famili-
enumfeld eine kindgerechte und verlässliche Betreuung im Anschluss an die OGS. Durchschnittlich nehmen
15 Kinder pro Standort das Betreuungsangebot in Anspruch. An zwei weiteren Standorten wurde im laufen-
den Schuljahr 2015/16 ein neuer Bedarf der Randzeitenbetreuung angemeldet. Dieser soll nun, nach erfolg-
ter Evaluation, zeitnah umgesetzt werden.
36
Produktüberblicke
• An einem einheitlichen Mindeststandard zur Verpflegung der Kinder in der OGS ist in 2015 ämterübergrei-
fend intensiv gearbeitet worden. Schwerpunkte waren besonders die Qualität des Essens, die Verbesse-
rung und Sicherstellung personeller und räumlicher Standards und das Ausschreibungsverfahren für die
Mittagsverpflegung.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ ist unter anderem durch eine
Folgeveranstaltung im April 2016 vorgesehen.
• Der Bereich „Partizipation“ wird in 2016 ein Schwerpunktthema in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
sowie in den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sein.
• Es erfolgt ein bedarfsgerechter Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche
in Kooperation der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen.
• Das Berichtswesen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird zurzeit mit den freien Trägern erarbeitet. Im
Jahr 2016 werden erste Auswertungsergebnisse vorliegen.
• Um die steuerbaren Leistungen der Jugendhilfe besser erkennen zu können, sollen künftig Einrichtungen
mit hauptamtlichem Personal und Einrichtungen mit ehrenamtlichen Strukturen jeweils gesondert dargestellt
werden.
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes unter besonderer
Beachtung der unterjährigen zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingskindern sind vorgesehen.
• Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wird angestrebt.
• Erste Grundschulen beschäftigen sich mit der Frage des OGS-Trägerwechsels. Zur Erhöhung der Träger-
vielfalt und zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Mindestens 25 %-Anteil freier Träger im Offenen Ganz-
tag“ unterstützt die Verwaltung die Schulen auf diesem Weg.
Ressourcen
• Stellen: 172,04
• Aufwendungen: 19.812.082 €
• Erträge: 8.910.250 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 50 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden,
haben regelmäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld "Begegnung und Kommunikation" ("offene Treffs") wird
erhalten.
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit soll bis 2015 auf
mindestens 13 % gesteigert werden.
37
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %)
57 63 50 68
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung)
9.479 9.303 9.479 9.096
Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen
an Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren
im Stadtgebiet
11 13 13 15
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 42 41 42 40
von freien Trägern 33 32 33 32
in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9
davon:
katholisch 12 11 12 11
evangelisch 7 7 7 6
sonstige 14 14 14 14
städtisch 9 9 9 9
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
24 26 21 27
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ erreichen
42 41 42 40
Aufsuchende Angebote der Jugendsozialarbeit 11 11 11 10
Offene Ganztagsschulen
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem
Ganztag
44 44 45 44
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 41 42 42 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 2 3 2
Anzahl der Plätze für den Offenen Ganztag 3.876 4.305 4.645 4.783
davon:
Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.790 4.236 4.565 4.722
Anzahl der Plätze an Förderschulen 86 69 80 61
38
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die
Bis-Mittag-Betreuung
2.227 2.258 2.296 2.228
Anzahl der Plätze im Gebundenen Ganztag 798 860 870 872
Gender Budgeting
Angebotsstunden in der offenen Kinder- und Jugendar-
beit (Förderstruktur) insgesamt
90.000 90.000 47.365 45.480
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“
2.368 4.500 2.368 2.274
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren
insgesamt
5.976 5.211 4.874 4.739
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
50 42 50 42
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
50 58 50 58
39
Produktüberblicke
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und
Aktionen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Im Herbst 2015 ist eine Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit versandt worden. Durch sie
soll die Anzahl der teilnehmenden und erreichten Kinder und Jugendliche in den Jugendverbänden, ebenso
wie die Anzahl der dort ehrenamtlich tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ermittelt und die dort
erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Das Verfahren wurde mit den Jugendverbänden abgestimmt.
• 2015 konnten in 44 Qualifizierungsmaßnahmen 374 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- und Jugend-
arbeit als Gruppenleiter qualifiziert werden. Die Zahl ist um 83 Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr ge-
sunken. Ebenso ist die Anzahl der ausgegebenen Juleica-Cards um 26,7 % auf 44 gesunken. Dies ist unter
anderem auf die immer weiter reduzierte Freizeit und das damit verbundene gesunkene zeitliche Engage-
ment der Jugendlichen zurückzuführen. Damit hat sich der Trend des letzten Jahres fortgesetzt.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die schriftliche Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit wird ausgewertet und dokumentiert.
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit werden
mit den Jugendverbänden umgesetzt.
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen der freien Träger der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit, findet am 16. September 2016 statt.
Ressourcen
• Stellen: 0,65
• Aufwendungen: 290.111 €
• Erträge: 406 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Es werden mindestens 60 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 600 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen.
40
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen
61 59 60 44
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen
561 496 600 374
Anzahl der Firmenvergünstigungen 84 81 80 74
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände in Münster 24 24 22 24
davon:
Katholische Jugendverbände 7 7 6 7
Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3
Sonstige Jugendverbände 14 14 13 14
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 68 60 60 44
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen 19 14 15 10
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 216 114 150 61
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 31 34 35 25
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 300 343 400 279
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 11 11 10 9
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 45 39 50 34
41
Produktüberblicke
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Die Einrichtung Streetwork verzeichnete insbesondere in den Wintermonaten des vergangenen Jahres eine
außergewöhnlich hohe Kontaktdichte. Zum Jahreswechsel waren viele junge Menschen ohne adäquaten
Wohnraum. Im Laufe des Jahres konnten etliche von ihnen in Wohnungen oder ambulante Betreuungsfor-
men vermittelt werden.
• Das Angebot der Gesundheitsvorsorge im Rahmen eines „Männerstammtisches“ für Besucher der Street-
work mit dem Lebensmittelpunkt Straße, wurde durchgeführt. Aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl wird
das Konzept noch einmal überprüft und angepasst.
• Das im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit etablierte regelmäßige Nachtsportangebot wurde sehr gut
frequentiert und hat sich verstetigt. Neben verschiedenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem
Stadtteil nahmen auch junge zugewanderte Menschen aus Einrichtungen im Sozialraum das Angebot wahr.
• Das Konzept „ro.pe-Training als Modul für die Soziale Gruppenarbeit“ konnte aus personellen Gründen
seitens des anfragenden Trägers nicht durchgeführt werden. Das aufwendige Präventionsprojekt wird zu-
künftig auf Anfrage stattfinden.
• Bei dem geschlechtsspezifischen Angebot „Gesundheitsvorsorge für Mädchen und junge Frauen“ wurden
neben der kontinuierlichen Begleitung durch eine Ärztin des Amtes 53 im vergangenen Jahr zwei themen-
bezogene Angebote mit zwei unterschiedlichen Trägern aus dem Netzwerk in Münster angeboten. Mehrere
Besucherinnen konnten nachhaltig in Hilfe- und Beratungsangebote bei den kooperierenden Trägern ver-
mittelt werden.
• Der Projektstart „Kurve kriegen“ in Kooperation mit der Polizei und den freien Trägern der Jugendhilfe wur-
de von der Landesregierung NRW auf das Jahr 2016 geschoben.
• Für den Bereich der pädagogischen Lernhilfen wurde Ende 2015 ein fachliches Controlling entwickelt. Mit
Beginn des Jahres 2016 werden damit alle neu eingerichteten Hilfen erfasst und am Ende des Hilfeverlau-
fes hinsichtlich ihrer Wirkung ausgewertet.
• Die Flüchtlingszahlen sind auch in Münster drastisch gestiegen. Ende 2015 konnten in 24 Flüchtlingsein-
richtungen pädagogische Angebote für die Kinder und Jugendlichen durch Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit vorgehalten werden.
• Die Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhil-
fen hat sich um 5 Plätze reduziert, da ein Träger keine Plätze mehr anbietet.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Das Nachtsportangebot als „Soziale Gruppenarbeit“ wird anhand der praktischen Erfahrungen weiterentwi-
ckelt und qualifiziert. Das Konzept wird fortgeschrieben.
42
Produktüberblicke
• Analog zu den steigenden Flüchtlingszahlen werden auch die kinder- und jugendpädagogischen Angebote
weiter ausgebaut. Zur Weiterqualifizierung des Angebotes sind Fortbildungen geplant.
• Für die Besucher/-innen der Einrichtung Streetwork wird ein spezifischer Erste-Hilfe-Kurs für Notlagen auf
der Straße und bei Drogennotfällen entwickelt.
• Die bedarfsorientierten, themenbezogenen Angebote unter Beteiligung von verschiedenen Fachkräften aus
dem sozialen Netzwerk in Münster werden für das geschlechtsspezifische Angebot „Gesundheitsvorsorge
für Mädchen und junge Frauen“ weitergeführt und verstetigt.
Ressourcen
• Stellen: 4,59
• Aufwendungen: 1.068.820 €
• Erträge: 56.266 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit
(in %)
98 96 90 94
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit
9 9 9 21
davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2 11
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 2
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1 1 1
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen
31 31 31 26
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten,
Teilhabeleistungen
6.517 6.880 6.000 6.880
43
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches
Reiten, Teilhabeleistungen
6.390 6.605 5.400 6.480
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen
Lernhilfen
39 46 50 45
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie
58 86 50 54
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens
67 85 65 55
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der
Teilhabeleistungen
100 145 130 147
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der
Jugendsozialarbeit
3.788 3.845 5.000 7.473
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen in Flücht-
lingseinrichtungen
168 240 300 496
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
326 319 294
44
Produktüberblicke
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Hauptschulen,
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotio-
nale und soziale Entwicklung, Angebote für Schulverweigerung an allen Schulen.
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Die Fachberatung Schulverweigerung konnte um eine 0,5 Stelle ausgebaut werden, um bedarfsgerecht und
präventiv Eltern und Schülern gerecht zu werden.
• Die Personalressourcen der Geistschule werden sukzessive in die neue Primus-Schule verlagert.
• Im Bereich der Förderinseln (heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit Unterstützungsbedarf im
offenen Ganztag) konnte die Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel mit einer Förderinsel ausgestattet werden.
Dies war durch die Verlagerung einer Stelle im Bestand möglich.
• Die Entwicklung der Daten bei den anteiligen Beratungen und Betreuungen an den Hauptschulen ist zu-
gunsten intensiverer Einzelmaßnahmen zurückgegangen.
• Die Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe (kurz: BuT Schulsozialarbeit) unterlag in 2015
gravieren Veränderungen. Die finanzielle Förderung durch den Bund endete und wurde vom Land und der
Stadt Münster übernommen. Damit war eine Verringerung der finanziellen Förderung und somit eine Redu-
zierung der Personalstellen in der BuT Schulsozialarbeit auf 14,5 Stellen verbunden. Die BuT Schulsozial-
arbeit ist zunächst bis Dezember 2017 abgesichert.
• Die hohe Zahl an rückgeführten Schülern/-innen aus den Förderschulen an die Regelschulen ist Ausdruck
für die weitere Umsetzung der Inklusion.
• Durch die Schließung der Fürstenbergschule wurden die vorhandenen Ressourcen der Jugendhilfe an die
Fürstin-von-Gallitzin-Schule verlagert, die dann in die Gesamtschule-Ost einfließen sollen.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die sukzessive Einführung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung bringt mit sich,
dass sich die Angebote der Jugendhilfe in einer organisatorischen Neuentwicklung befinden. Durch die in-
tensive Vernetzung mit Bildungspartnern und der Schulsozialarbeit sollen so individuelle Bildungsbiogra-
phien begleitet und gefördert werden.
• Die Jugendhilfe an Förderschulen im Primarbereich wird sich durch die voraussichtliche Schließung/Um-
strukturierung von Förderschulen im Sommer 2016/2017 neu ausrichten. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass
die Jugendhilfe mit ihren Angeboten den Schülern/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf an die Re-
gelschulen folgt. Die bestehenden Konzepte und Arbeitsschwerpunkte passen sich dem neuen Aufgaben-
zuschnitt an Regelschulen an. Das vorhandene Personal der Jugendhilfe in diesem Bereich wird bedarfsge-
recht an Regelschulen eingesetzt.
• Die Richard-von-Weizsäcker-Schule wird aufgelöst und konzeptionell / strukturell neu ausgerichtet. Es ent-
steht ein neuer schulischer Lernort.
45
Produktüberblicke
Ressourcen
• Stellen: 23,02
• Aufwendungen: 2.170.100 €
• Erträge: 48.162 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 25 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an Haupt-
schulen“ betreut.
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl (in %)
25 19 25 18
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %)
17 13 15 28
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %)
85 92 90 85
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen
4 4 4 4
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Grundschüler/-innen insgesamt 9.256 9.464 9.571 9.547
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.720 1.614 1.386 1.510
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.546 9.587 9.688 9.451
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.067 3.875 3.709 3.698
Schüler/-innen an allen städt. Förderschulen 732 641 607 506
Hauptschulen
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 435 302 570 275
46
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Förderinseln
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft
18 19
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten
Kinder in den Förderinseln
41 72 28 77
Fachberatung Schulverweigerung
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
beratenen Schüler/-innen
48 38 45 58
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten
Schulverweigerer
41 35 40 49
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %)
79 74 75 76
Richard-von-Weizsäcker-Schule
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Primarstufe
47 49 35 27
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Sekundarstufe
65 51 55 48
Rückgeführte Schüler/-innen der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule
19 13 14 21
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule
für soziale und emotionale Entwicklung
70 26 52
Förderschulen
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Lernen
516 439 425 353
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen
258 256 250 238
Villa Interim
Anzahl der Plätze in der Villa Interim 12
durchschnittliche Belegung übers Jahr 9
47
Produktüberblicke
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Zahl der Krankenhauseinlieferungen Jugendlicher mit
Alkoholvergiftung in den zurückliegenden Jahren war dieses in der Session 2014/2015 thematischer
Schwerpunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“.
• Zum Jahresbeginn wurde unter Beteiligung aller Münsteraner Krankenhäuser das Frühinterventionsprojekt
„HaLT – Hart am Limit“ installiert, das die unmittelbare Betroffenheit für ein offensives Beratungsangebot
nutzt. Nach zögerlichem Start wurden im Jahresverlauf 17 Fälle von den Kliniken vermittelt; in fünf Fällen
wurden Gespräche in der Jugendberatung geführt, drei Fälle wurden in angrenzende Kreise vermittelt.
• Die Jugendberatung der Drogenhilfe wurde konzeptionell weiterentwickelt. Eltern wurden gezielt motiviert,
gemeinsam mit ihren meist jugendlichen Kindern in die Beratung zu kommen (systemischer Beratungsan-
satz). Die Jugendsprechstunde wurde zeitlich nach hinten verlagert und liegt nun außerhalb der Zeiten der
Ganztagsschulen. Um Hemmschwellen der Inanspruchnahme zu senken, wurden die Öffentlichkeitsar-
beitsmaterialien überarbeitet und eine „Werbeoffensive“ in den Gremien der Jugendarbeit, Jugendsozialar-
beit und erzieherischen Hilfen, aber auch vor Ort in den Stadtteileinrichtungen vorbereitet.
• An insgesamt 53 Fortbildungstagen wurden Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit sowie
Lehrkräfte für suchtpräventive Arbeit und für den Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen ge-
schult. Zusammen mit den Teams der städtischen Jugendeinrichtungen wurde eine Arbeitshilfe zum Um-
gang mit Drogen in der offenen Jugendarbeit erstellt. Die dreitägige Fortbildung MOVE - Motivierende
Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen - wurde aufgrund der hohen Nachfrage auch in 2015 mit
sechzehn Fachkräften der Jugend(sozial)arbeit durchgeführt. In der schulischen Suchtprävention bildeten
Methodenworkshops zur Alkoholprävention wie auch Schulungen zur Suchtprävention für Schüler/-innen
mit erhöhtem Förderbedarf einen Schwerpunkt.
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 623 Personen nochmals über dem hohen
Niveau des Vorjahres; davon waren 80 Angehörige. Allerdings ist die Zahl der Beratungsgespräche mit
3.250 bereits seit 5 Jahren stabil, was auf Kapazitätsgrenzen hinweist. Die Zahl der Erstgespräche lag mit
546 nur gering unter der des Vorjahres; davon wurden 111 Erstgespräche mit unter 21-Jährigen geführt,
was als Erfolg der Jugendberatung zu werten ist. Fast die Hälfte der Klienten/-innen war wegen ihres Can-
nabiskonsums oder „Aufputschmitteln“ in der Beratung.
48
Produktüberblicke
• 94 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess,
was einerseits die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt, aber auch als „Ausreißer“ nach oben zu
bewerten ist (Ansatz: 70 %). Fast drei Viertel aller Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz:
66 %). Bei immerhin mehr als zwei Drittel aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren Verlauf
der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. deutlich
übertroffen.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit der Positivbotschaft „Halb so viel Alkohol - doppelt
so viel Spaß!" fortgeführt.
• Die Verstetigung des Präventionsprojekts „HaLT - Hart am Limit in Münster“ sowie die Optimierung der
Umsetzungsprozesse zusammen mit den Krankenhäusern werden angestrebt.
• Die Weiterentwicklung der Jugendberatung (Abbau von Hemmschwellen, Überprüfung von Schnittstellen
und neuen Zugangswegen, Bewerbung der Angebote, konzeptionelle Weiterentwicklung der Familien- und
Elternberatung) ist vorgesehen.
• Die Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit werden zum Thema „Umgang mit Suchtmit-
teln in den Einrichtungen“ weiterqualifiziert. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, die Kooperation Ju-
gendhilfe - Drogenberatung zu optimieren.
Ressourcen
• Stellen: 9,09
• Aufwendungen: 1.261.540 €
• Erträge: 253.386 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess.
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert.
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger,
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
76 71 70 94
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger,
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %)
65 74 66 68
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet
werden (in %)
75 67 66 72
49
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Stammklienten
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 575 569 500 623
davon:
männlich 390 413 452
weiblich 82 78 91
Angehörige 103 78 80
Klientenkontakte
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.661 5.798 5.775
Klientenkontakte in der Beratung 3.274 3.197 3.275
davon:
männlich 2.527 2.465 2.524
weiblich 747 732 751
Klientenkontakte insgesamt 8.935 8.995 9.050
Erstgespräche
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 573 574 500 546
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 131 107 110 111
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit
vereinbartem Folgetermin
90 62 70 79
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin
68 44 50 74
Beratungen
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus
86 75 80 59
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen
132 102 120 87
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 193 172 200 207
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 256 256 300 288
Gruppenangebote
Gruppenangebotstage 131 129 120
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 43 41
50
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger
Kinder)
18 18 15
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten
12 12 12
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten
12 8 4
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten
676 635 663
Offene Angebote
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Weitere Daten
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 87 81 79
Präventionsberatungen 89 66 59
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 46 57 52
Durchgeführte Fortbildungstage 38 48 53
51
Produktüberblicke
52
Produktüberblicke
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der
ökonomischen Selbständigkeit führt.
Das Betreuungsgeld können Eltern beantragen, die für ihre Kinder keine staatlich geförderte Betreuung in
Anspruch nehmen. Es schließt an den Bezug von Elterngeld an.
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen.
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt.
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem quartalsmäßig statt-
findenden Arbeitskreis eng zusammen und passt die Beratungsstandards regelmäßig an veränderte gesetzli-
che Rahmenbedingungen an.
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von
(werdenden) Müttern und Vätern.
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Mit Urteil vom 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der §§ 4a bis 4d des Bundes-
elterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für nichtig erklärt. Damit war die Neu-Bewilligung von Betreu-
ungsgeld mangels Rechtsgrundlage nicht mehr zulässig. Die bereits laufenden Fälle werden abgewickelt.
• Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
haben Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug
von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu
kombinieren. Die Gestaltungsmöglichkeiten mussten den Antragsteller/-innen durch umfangreiche Beratung
erläutert werden.
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten für das Jahr 2015 lautete „Er-
folgsprojekt Familie“. Diskutiert wurden in diesem Kontext Fragen zur Kinderfreundlichkeit, zur Familien-
freundlichkeit, zum Wertewandel, zum Leistungs- und Zeitdruck, aber auch, inwieweit der Wirtschaftsfaktor
eine Rolle spielt. Es kristallisierten sich die Themen
- Gesellschaftlicher Druck bzgl. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
- Leistungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Familienbildung
53
Produktüberblicke
in dem Kontext „Erfolgsprojekt Familie“ heraus. Der Fokus für die weitere Bearbeitung des Themas wird auf
dem Punkt „Leistungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Famili-
enbildung“ liegen.
• In 2015 bearbeitete der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Kooperation
mit den Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten – Form, Ausgestal-
tung und Auftragsdefinition“ in Form von konkreten, in 2014 erarbeiteten Handlungsschritten. So fand ein
gemeinsames Treffen der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen und der Schwangerschaftsbera-
tungsstellen statt, in welchem die Leistungen der beiden Bereiche vorgestellt, Schnittstellen definiert und
Kooperationslinien vereinbart wurden.
• Kooperation und Vernetzung im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen auf unmittelbarer und
mittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind neben der Beratung wesentliche Aspekte der
Arbeit der Fachstelle Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Schwangerschaftsberatung.
• „Wohin gehst du?!“ lautete der Titel des Fachtages „Netzwerkbildung für Kinder psychisch erkrankter
Eltern“. Die Veranstaltung richtete sich an Fachkräfte aus unterschiedlichen pädagogischen, psychiatri-
schen und psychologischen Ressorts. Das Ziel des Fachtags bestand in dem Austausch und der Vernet-
zung der Akteure untereinander. Eine konstruktive Zusammenarbeit bildet die Grundlage dafür, betroffenen
Kindern aus ihrer Isolation zu helfen und ihnen trotz belasteter Startbedingungen positive Lebenswege zu
ermöglichen. Über 100 Teilnehmer/-innen aus der Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe und aus Einrichtungen
wie Kitas und Schulen kamen zusammen.
Die Stadt Münster nimmt seit 2012 als eine von 18 Kommunen in NRW am Landesmodellprojekt „Kein
Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor“ (Kekiz) teil. Das Modellvorhaben der Landesre-
gierung und der Bertelsmann Stiftung, in dessen Mittelpunkt ein umfassender Präventionsgedanke steht,
endete zunächst im September 2015. In der letzten Projektphase ging es in erster Linie um die Auswertung
der von den Forschungspartnern erhobenen Daten und Impulse. Das Ziel des Modellprojektes, „durch die
Zusammenarbeit der an der Präventionskette beteiligten Akteure die Entwicklungsbedingungen für Kinder
und Jugendliche zu verbessern“, soll für andere Kommunen übertragbar gemacht werden.
In Münster wurde im Rahmen von Kekiz die Fortbildung der Sprach- und Kulturmittler/-innen für den Bereich
der Kindertagesbetreuung initiiert und in die Praxis übertragen.
• Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle beteiligte sich aktiv am Aktionstag für Alleinerzie-
hende in Münster, der von dem gleichnamigen Arbeitskreis initiiert wurde. Der Arbeitskreis Alleinerziehen-
de in Münster ist ein Zusammenschluss von 23 Institutionen, die in kirchlicher, freier und öffentlicher Trä-
gerschaft für Ein-Eltern-Familien tätig sind. Neben der Präsentation der Angebotspalette für Alleinerziehen-
de in Münster wurden Fachkräfte und Bürger gleichermaßen angesprochen, um auf die Lebenssituation der
Zielgruppe aufmerksam zu machen und Impulse zur Förderung und Unterstützung von Alleinerziehenden
und ihren Kindern zu geben.
• Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster, die zentrale Anlaufstellen für die Steuerung des Verfah-
rens zur Regelung der vertraulichen Geburt sind, haben alle am Verfahren beteiligten Fachkräfte und In-
stitutionen wie der Rettungsdienst der Feuerwehr, Hebammen, Geburtskliniken, das Standesamt sowie Ver-
treter/-innen der Fachbereiche Vormundschaften und Adoptionsvermittlung zu einem Koordinierungsge-
spräch eingeladen. Ziel war es, sich gegenseitig kennen zu lernen, über die jeweiligen Zuständigkeiten zu
informieren und den Ablauf des Verfahrens abzustimmen. Das Angebot stieß auf große Resonanz.
• Aufgrund der Zuwanderungsströme wurde die Kooperation und Vernetzung mit dem Sozialdienst für
Flüchtlinge intensiviert. Dem Sozialdienst wurde eine feste Ansprechpartnerin des Präventionsteams Fami-
lienbesuche zur Verfügung gestellt, die im regelmäßigen Austausch mit der Teamkoordinatorin steht und
neue Mitarbeiter/-innen auf die Durchführung der Familienbesuche in den Flüchtlingseinrichtungen vorberei-
tet.
54
Produktüberblicke
• In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung ist die Fallzahl im Bereich der Erstberatungen gegenüber
dem Vorjahr nochmals um rund 20 Fälle gestiegen. Eine erhebliche Zunahme um insgesamt 23 Fälle ist im
Bereich der Konfliktberatungen zu verzeichnen.
• Die steigenden Fallzahlen korrelieren mit der Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich gestie-
gen ist. Ob die Anzahl der Konfliktberatungen im Stadtgebiet Münster analog zu der Entwicklung in der all-
gemeinen Schwangerenberatung auch in den kommenden Jahren steigt oder Verlagerungen aufgrund von
Personalvakanzen bei den freien Trägern hierfür ursächlich sind, kann mit dem nächsten Erfahrungsbericht,
der turnusmäßig alle zwei Jahre erfolgt, beantwortet werden.
• Der Arbeits- und Zeitaufwand pro Fall steigt und setzt sich auch nach der Geburt fort, da sich die Inhalte
und Themen der Beratungen in beiden Bereichen zunehmend komplexer gestalten. Individuelle, persönli-
che Faktoren wie die Flüchtlingssituation und damit verbundene traumatische Erfahrungen, psychische Er-
krankungen, Probleme im familiären Umfeld sowie Paarprobleme, aber auch äußere Faktoren wie schwieri-
ge, ungesicherte finanzielle Verhältnisse und die Wohnsituation sind Belastungsfaktoren, die eine umfas-
sende Information und Beratung erfordern.
• Über 50 % der Ratsuchenden sind Frauen mit anderer Staatsangehörigkeit bzw. Frauen mit deutscher
Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte. Ein Drittel der Frauen, die Leistungen aus der Bun-
desstiftung oder aus dem Sonderfonds beantragen, erhalten Leistungen nach SGB II.
• In der Regel erfolgen pro Fall zwei Beratungsgespräche. Insgesamt wurden 691 Beratungsgespräche im
Berichtsjahr 2015 geführt.
• Die Zahl der durchgeführten Familienbesuche hat sich aufgrund der gestiegenen Geburtenzahlen um rund
400 Besuche erhöht. Aufgrund der Zuwanderung von Flüchtlingen haben sich die Geburten bei den in
Flüchtlingsunterkünften lebenden Familien nahezu verdoppelt.
Die Familien sind in der Regel bereits beim ersten Kind über das Angebot des Familienbesuchs informiert.
Es konnte erneut festgestellt werden, dass Familien, die bereits einen Familienbesuch wahrgenommen ha-
ben, das Angebot auch für weitere Kinder nutzen. Im Vorfeld des Besuches sind nur 319 Absagen einge-
gangen.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Der Beratungsaufwand im ElterngeldPlus hat sich durch die Möglichkeiten, Familie und Beruf partner-
schaftlich zu vereinbaren, erheblich ausgeweitet. Den hohen Anforderungen im Rahmen der Beratung soll
auch im Jahr 2016 nachgekommen werden.
• Der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen wird in 2016 das Schwerpunktthema „Kooperation mit den
Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten - Form, Ausgestaltung und
Auftragsdefinition“ weiter bearbeiten. Mit den Schwangerschaftsberatungsstellen wurden strukturelle Ver-
einbarungen getroffen, welche zunächst ein halbes Jahr ausprobiert und anschließend gemeinsam ausge-
wertet werden.
• Das Schwerpunktthema „Erfolgsprojekt Familie“ wird der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten in
2016 fortführen. Jedoch wird der Fokus für die weitere Bearbeitung des Themas auf dem Punkt „Leis-
tungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Familienbildung“ lie-
gen.
• In 2016 wird die dritte Münsteraner Präventionskonferenz stattfinden. Darüber hinaus werden für Einzel-
maßnahmen Evaluationskriterien entwickelt mit dem Ziel, Angebote innerhalb der Präventionskette auf ge-
samtstädtischer bzw. sozialraumbezogener Ebene zu verstetigen. Es gilt, die Zugänge für die Kinder, Ju-
gendlichen und Eltern zu den Angeboten weiter zu verbessern, Präventionslücken systematisch zu identifi-
zieren und darauf basierend ein Fach- und Präventionskonzept für den Bereich der Frühen Hilfen zu er-
arbeiten.
55
Produktüberblicke
• Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, das heißt die massive Zunahme von Flüchtlingen, wird 2016 zum
Anlass genommen, die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und Absprachen zur Zusammen-
arbeit mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge sowohl für den Familienbesuch als auch für die Schwanger-
schaftsberatung zu überprüfen und ggf. bedarfsgerecht anzupassen.
• Darüber hinaus wird auf Initiative des Qualitätszirkels Prävention die Information und Kooperation der
gynäkologischen und pädiatrischen Praxen intensiviert werden. In diesem Kontext wird für die medizini-
schen Fachangestellten im April 2016 eine Fortbildung zu den Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen er-
folgen.
Ressourcen
• Stellen: 16,11
• Aufwendungen: 3.239.086 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 202.821 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden,
wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 %
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und
aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %)
45 12 40 21
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 39 45 40 32
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvor-
geschichte
2 0 2 0
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der
Familienbildung (in %)
29 30 30,5 31,3
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment
der Erziehungsberatungsstellen (in %)
34 35 35 35
56
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100 100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem
Sonderfonds erhielten
83 94 100 115
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus der
Bundesstiftung erhielten
79 85 75 89
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Familienbildung
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,23 15,23 15,73
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
11,63 10,93 11,43
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740 730
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,79 2,86 3,12
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 3.190 3.061 2.700 3.045
im Stadtteil Mitte 2.264 2.135 1.875 2.093
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außen-
bezirken
926 926 825 952
davon:
im Stadtteil West 307 282 312
im Stadtteil Nord 280 288 283
im Stadtteil Ost 116 104 110
im Stadtteil Südost 114 129 109
im Stadtteil Hiltrup 109 123 138
Förderung der Erziehung
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil)
24.563 23.426 24.700 23.324
57
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
8.275 8.193 8.640 8.070
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst
523 375 380
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und
Scheidung)
154 120 101
gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 369 155 279
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen
wurde
1.162 1.238 1.065
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
307 354 300 367
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
55 60 50 83
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl)
101 120 129
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 746 796 883
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung
83 94 115
Elterngeld
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.735 4.316 3.600 4.338
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbei-
tet werden
1.692 496 1.440 829
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.665 2.860 2.600 2.779
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.032 1.300 1.040 1.286
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern
25 22 20 18
Präventionsteam Familienbesuche
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.059 2.058 2.200 2.485
davon:
58
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen
17 38 60
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 221 138 174
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme,
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.)
569 424 300 449
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 220 121 97
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 44 29 16
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
305 274 187
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer,
Adresslisten)
326 241 200 149
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
895 665 500 449
59
Produktüberblicke
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004
gegründete "Netzwerk für Familien in Münster" hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
In unserer kinder- und familienfreundlichen Stadt sorgen wir mit vielen Partnern dafür, dass jedes Kind will-
kommen ist und Familien entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden. Die Kinder- und Jugendhilfe mit
ihrem Anspruch, frühzeitig die Infrastrukturangebote, Unterstützungsangebote im Familienalltag und Konzepte
vorzuhalten, die zu einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beitragen, leistet eine wesentliche Grundlage
dafür, dass Eltern umfassend in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt und Kinder frühzeitig ihrem
Alter und Entwicklungsstand entsprechend gefördert werden können.
Eine maßgebliche Rolle im Leitbild einer familienfreundlichen Kommune und für die partnerschaftliche Verein-
barkeitsfrage von Familie und Beruf spielt dabei ein vielfältiges und wohnortnahes Bildungs- und Betreuungs-
angebot.
• In Münster wurden im vergangenen Jahr mit Nachdruck und erheblichen Anstrengungen weitere Plätze in
Kitas und im offenen Ganztag im Primarbereich ausgebaut. Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurden 51
zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Hierdurch konnte eine relativ stabile
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von stadtweit 44,5 % trotz eines Anstiegs in dieser Altersgrup-
pe nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (45,1 %) gewährleistet werden.
• Rund 36 % aller zugewanderten Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz konnten Ende 2015
im Rahmen der Kindertagesbetreuungsangebote von den fördernden und integrierenden Angeboten profi-
tieren. Zusätzlich wurden an vier verschiedenen Standorten Eltern-Kind-Projekte in Kooperation mit den
freien Trägern vor Ort in den Flüchtlingseinrichtungen umgesetzt.
• Insgesamt neun Unternehmen und Betriebe aus Münster haben sich 2015 gezielt zu betrieblichen Formen
der Kindertagesbetreuung informiert und wurden beraten. Die Beratungsgespräche haben dazu geführt,
dass weitere Unternehmen ihre Bedarfe formuliert haben. Da die Inbetriebnahme von neuen betrieblichen
Plätzen der Kindertagesbetreuung in Abhängigkeit von einer damit verbundenen Baumaßnahme erst im
Jahr 2016 erfolgen wird, wird der zahlenmäßige Ausbau auch erst 2016 abgebildet werden können.
• Im Bezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus und im Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West wurden zwei
weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren umgewandelt. Die Stadt Münster verfügt damit zum
Kindergartenjahr 2015/2016 insgesamt über 30 Familienzentren.
• Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurde in Ergänzung zu dem bereits bestehenden flexiblen Betreuungsan-
gebot „ExtraZeit“ ein weiteres Modell „FlexiZeit“ an zwei Kitastandorten eingeführt. Diese bieten deutlich
erweiterte Regelöffnungszeiten (z.B. 7:00 – 19:00 Uhr) an, ohne jedoch die gebuchte Betreuungszeit der
Kinder zu überschreiten.
60
Produktüberblicke
• Auch die Betreuungsangebote im offenen Ganztag wurden zum Schuljahr 2015/2016 bedarfsgerecht um
weitere 15 Gruppen ausgebaut. Damit hatte Münster im vergangenen Schuljahr an 44 Schulstandorten ins-
gesamt 180 Gruppen an Grund- und Förderschulen und eine Inanspruchnahme von 48,3 % aller Grund-
schulkinder im Primarbereich (Grund- und Förderschulen).
• Die in 2014 eingeführte Randzeitenbetreuung an acht offenen Ganztagsschulen hat sich bewährt. Durch-
schnittlich nehmen 15 Kinder pro Standort das über 16 Uhr hinausgehende qualifizierte Betreuungsangebot
in Anspruch. An zwei weiteren Standorten wurde im laufenden Schuljahr 2015/16 ein neuer Bedarf für die
Randzeitenbetreuung angemeldet.
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ hat 2015 mit
sieben ausgebuchten Vorträgen insgesamt über 590 Teilnehmer/-innen erreicht. Der hohe Zuspruch zeigt,
wie wichtig es ist, aktuelle Themen aus dem Lebens- und Erziehungsalltag von Eltern aufzugreifen und
hierzu niedrigschwellig Angebote mit Vorträgen, hilfreichen Informationen und Tipps anzubieten. Im vergan-
genen Jahr hat zudem erstmalig ein Sondervortrag für Eltern mit Hörbehinderungen in Kooperation mit Pa-
risozial Münsterland - Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen und dem Arbeitskreis Hörbehinderung
zum Thema „Leben in zwei Welten. Gehörlose Eltern - Hörende Kinder“ stattgefunden.
• Insgesamt 12.343 Bürger/-innen nahmen in 2015 Kontakt zum Familienbüro auf. Dieser Wert steht damit
unangefochten an der Spitze der Entwicklung seit 2005. Der höchste Anteil der Anfragen bezieht sich inzwi-
schen mit knapp 78 % auf die Kindergartenplatzversorgung. Im Zuge des Rechtsanspruchs auf einen Kita-
Platz für unter dreijährige Kinder ist es sowohl von 2012 auf 2013 als auch von 2014 auf 2015 zu sprung-
haften Anstiegen der Kontaktzahlen gekommen.
• Die Angebote „Maxi-Turm“ und „Maxi-Sand“ stehen für eine familienfreundlich ausgerichtete Innenstadt und
erfreuen sich auch nach rund 10 Jahren großer Beliebtheit. Nachdem für den „Maxi-Sand“ in 2015 wieder
finanzielle Mittel für pädagogisch geschultes Personal vor Ort bereitgestellt wurden, konnte die Ausstattung
für Kinder und Eltern deutlich attraktiver und kindgerechter gestaltet werden. Der hohe Zuspruch im vergan-
genen Jahr zeigt, wie wichtig und beliebt das kostenlose und offene Angebot für Familien in der Innenstadt
von Münster ist.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Der bedarfsgerechte Ausbau und die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuungsangebote wird auch in
den kommenden Jahren ein wichtiger Schwerpunkt sein, um den gesellschaftlichen Veränderungen und
den Bedarfen von Familien zu entsprechen. Nach wie vor geht die Stadt Münster von einem gesamtstädti-
schen Kinderbetreuungsbedarf bei den Kindern unter drei Jahren von über 50 % aus. Aufgrund der positi-
ven Geburtenentwicklungen in den vergangenen Jahren und einer Zunahme der Kita-Kinder im Zusam-
menhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen werden die Ausbauplanungen weiter intensiviert.
• Die flexiblen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen werden sukzessive weiter entwickelt und
ausgebaut. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere auch die Bedürfnisse von alleinerziehenden Eltern.
• In Abhängigkeit von den Landeszuweisungen werden weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
umgewandelt.
• Der deutliche Anstieg der Ratsuchenden im Familienbüro zeigt, dass Eltern immer frühzeitiger die Verein-
barkeit von Familie und Beruf planen und Fragen zu einer verlässlichen Betreuung und frühkindlichen För-
derung ihrer Kinder ein immer größeres Gewicht bekommen.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen“ soll 2016 aufgrund der guten Inanspruchnahme und hohen Nachfrage mit insgesamt 11 Vor-
trägen fortgesetzt werden. Auf vielfachen Elternwunsch wird 2016 der Themenbereich „Schule und Lernen“
ein besonderer Schwerpunkt sein.
• Für das Angebot „Maxi-Turm“ soll in 2016 eine gezielte Erhebung bzgl. der Inanspruchnahme auswärtiger
Familien erfolgen.
61
Produktüberblicke
• Regelmäßig werden die monatlichen Beiträge der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in den Sonderbeila-
gen der örtlichen Presse sowie die öffentlichkeitswirksamen Präsentationen des Familienbüros fortgesetzt,
um auch weiterhin möglichst viele Eltern frühzeitig und offensiv über die Angebote und Leistungen der öf-
fentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.
Ressourcen
• Stellen: 2,76
• Aufwendungen: 346.750 €
• Erträge: 281.594 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen"
b.) das Familienbüro (mindestens 3 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr)
Mindestens 6 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert
werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“
1.652 550 590
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros
2 3 3 2
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten
werden
8 5 6 9
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze
30 50 20 0
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt
393 443 428 403
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familien-
freundlich zertifiziert sind
16 16 19 15
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr
8.511 8.835 6.500 12.343
Anzahl der Notinseln 282 283 280 284
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.539 3.400 3.313
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der
Presse
12 12 12
62
Produktüberblicke
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie,
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Februar 2015 den HzE-Bericht Münster für die Jahre
2011 bis 2014 vorgelegt. Der Bericht belegt mit interkommunalen Vergleichsdaten, dass das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Städtevergleich zur Frage der Inanspruchnahme von Hilfen
zur Erziehung sowie der Höhe der finanziellen Aufwendungen gut positioniert ist.
• Für den Bereich der ambulanten Erziehungshilfe weist der Bericht keine Veränderungen in den Aufwendun-
gen im Vergleich 2011 zu 2014 auf. Dieser stabile Trend hat sich auch 2015 fortgesetzt.
• Die Fallzahlen in der ambulanten Erziehungshilfe sind im Jahr 2015 mit insgesamt 816 Fällen unverändert
gegenüber dem Jahr 2014. Die Fallzahlen in der Erziehungsbeistandschaft sind fast gleichbleibend, bei ei-
nem leichten Anstieg der Hilfen in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Entsprechend ist der
Fachleistungsstundenumfang in den ambulanten Hilfen angestiegen. Mit insgesamt 69.230 Fachleistungs-
stunden (inklusive SPFH-Nachsorge) wird die Planzahl von 75.000 Stunden deutlich unterschritten.
63
Produktüberblicke
• Die unveränderte Gesamtzahl der ambulanten Hilfen hat, bei steigenden stationären Hilfen zur Erziehung
(+ 11,9 %), Auswirkungen auf das Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfen. Der Anteil der ambulanten
Hilfe an allen Hilfen zur Erziehung liegt in 2015 bei 50 % und damit unter der mittelfristigen Zielkennzahl von
55 %.
• Die Laufzeitdauer von in der Regel nicht mehr als 18 Monaten wird wie seit Jahren erreicht. In der SPFH
endeten 88 % aller Hilfen und in der Erziehungsbeistandschaft 93 % aller Hilfen in einem Zeitraum bis zu
18 Monaten.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Der Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfen“ hat sich im vergangenen Jahr aktiv in die Erarbeitung
eines Handlungskonzeptes „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ eingebracht. An diesem Projekt sind
die Gesundheitshilfe, freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt. Voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2016 wird das Handlungskonzept vorliegen und in der Praxis zu erproben sein.
• Die aufsuchende Familientherapie, ein vor Jahren entwickeltes Konzept der Erziehungsberatungsstellen,
findet in der Praxis nur in wenigen Einzelfällen Anwendung. Hier ist der begonnene Qualitätsdialog zur Ent-
wicklung der Hilfe mit den Beratungsstellen fortzusetzen.
Ressourcen
• Stellen: 22,20
• Aufwendungen: 9.801.113 €
• Erträge: 605.964 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen.
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
92 88 80 88
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18
Monaten beendet worden sind (in %)
97 98 80 93
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
56 52 56 50
Anzahl max. verbrauchter Stunden 66.145 65.415 75.000 69.230
64
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB
VIII) gesamt
1.575 1.555 1.615 1.633
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung -
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII)
ambulant
876 815 900 816
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20
SGB VIII) - Anzahl der Fälle
11 6 3
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):
Anzahl der Fälle 22 27 27
davon junge Volljährige 22 26 27
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -
Anzahl der Fälle
14 7 2
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
50 51 39
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
87 76 71
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 35 29 34
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
1.159 1.124 1.173
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
47 39 48
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 203 193 220 190
davon:
junge Volljährige 22 18 19
Anzahl der beendeten Fälle 102 113 110 107
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind
99 111 88 100
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 96 93 88
Fälle am 31.12. (Stichtag) 101 80 83
davon junge Volljährige 1 2 5
Jahresstundenkontingent (max.) 20.958 21.336 24.000 20.712
65
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 341 329 350 347
davon:
Anzahl der beendeten Fälle 170 172 180 161
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten
beendet worden sind
156 151 144 142
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer
14 21 19
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18
Monaten beendet worden sind (in %)
92 88 88
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer (in %)
8 12 12
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 170 157 159
Fälle am 31.12. (Stichtag) 171 157 186
Jahresstundenkontingent (max.) 45.187 44.079 51.000 48.518
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle)
99 88 90 90
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 5 2 0
davon junge Volljährige 5 2 0
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
66
Produktüberblicke
67
Produktüberblicke
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
68
Produktüberblicke
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerber/-innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Junge Menschen auf der Flucht vor Krieg und wirtschaftlichen Krisen stellen die öffentliche und örtliche
Jugendhilfe vor ungeahnte Herausforderungen. Die bisher vorgehaltenen stationären und ambulanten (Ju-
gend-)Hilfeleistungen reichten bei Weitem nicht aus, ein den Standards der Jugendhilfe entsprechendes
Angebot vorzuhalten.
• Verfahrens- und Prozessstandards der Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII waren den neuen bundes- und
landesrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben anzupassen.
• Der Qualitätsdialog (nach § 79a SGB VIII) zum Thema „Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ konnte
bei allen freien Trägern der stationären Jugendhilfe verankert werden. Die Erfahrung, sein Umfeld aktiv mit-
gestalten zu können, ist ein wesentlicher Entwicklungsbaustein für junge Menschen, um sog. Selbstwirk-
samkeitserfahrungen zu machen. Gerade junge Menschen, die in ihrem bisherigen Leben nicht die Wert-
schätzung und Achtung erfahren haben, profitieren insbesondere von dieser neuen Erfahrung.
• Pflege- und Adoptivfamilien sind eine besonders kindgerechte Form der „öffentlichen“ Erziehungshilfe. Pfle-
geeltern (bzw. Geschwister, Verwandte / erziehende Großeltern) sind dabei auf intensive professionelle
Begleitung angewiesen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert umfassende persönliche oder
themenspezifische Beratungsangebote, da die Anforderungen an eine gelingende Erziehung und Förderung
der (Pflege-)Kinder erheblich gestiegen sind. In Kooperation mit den sog. Westfälischen Pflegefamilien
konnten insbesondere spezielle Angebote für junge Flüchtlinge in sog. „Gastfamilien“ oder „Familien auf
Zeit“ konzipiert werden.
69
Produktüberblicke
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen für Jugendliche mit Migrationsgeschichte sollen ausgebaut wer-
den.
• Mit den (stationären) Trägern der freien Jugendhilfe werden die sog. Qualitätsdialoge nach § 79a SGB VIII
fortgesetzt, um eine Kultur der Partizipation weiter zu etablieren.
• Das „Pflegekinderwesen“ wird neue bedarfsgerechte Angebote entwickeln und ausbauen müssen (z. B.
Gastfamilien, Patenfamilien, Pflegfamilien mit Migrationsgeschichte).
Ressourcen
• Stellen: 27,24
• Aufwendungen: 19.804.267 €
• Erträge: 4.078.399 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem
Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 40 % aller Empfänger/innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %)
44 49 45 46
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
44 48 44 50
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %)
74 77 75 78
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
41 45 40 45
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB
VIII) gesamt
1.575 1.555 1.615 1.633
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 699 740 715 817
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
594 628 615 703
70
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle
19 23 14
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 244 280 245 315
davon:
junge Volljährige 7 20 35
im Berichtsjahr beendete Fälle 28 44 64
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 209 233 241
Fälle am 31.12. (Stichtag) 216 236 251
davon junge Volljährige 7 11 12
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 134 162 173
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 110 118 142
davon junge Volljährige 2 5 24
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 55 62 44
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 350 348 370 388
davon:
junge Volljährige 83 85 119
im Berichtsjahr beendete Fälle 144 146 190
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 206 205 190
Fälle am 31.12. (Stichtag) 206 202 198
davon junge Volljährige 34 42 39
Neufälle* in eigener Zuständigkeit 130 101 95
davon in Münster untergebracht 96 78 74
entspricht an Neufällen in % 67 77 78
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie
50 41 55 44
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 130 55 130 95
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in
Münster
96 51 98 74
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32,
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist.
71
Produktüberblicke
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten):
72
Produktüberblicke
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
73
Produktüberblicke
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Die Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft entwickelt sich seit der Gesetzesreform zu einer sehr persön-
lichen Aufgabe. Entsprechend der neuen Anforderungen haben sich Rolle und Aufgabenverständnis verän-
dert. Die mit Vormundschaften und Pflegschaften beauftragten Fachkräfte haben sich im Rahmen verschie-
denster Fortbildungen weiterqualifiziert. Ebenso trägt der örtliche und überörtliche Austausch in Qualitäts-
zirkeln dazu bei, die Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen der Vormundschaftsarbeit weiter zu konkreti-
sieren. Es zeigt sich auch, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, u. a. in der Ausgestaltung der
Richtlinien zur Aufgabenwahrnehmung, weiter konkretisiert werden müssen.
• Die Entwicklung der Zielkennzahlen ist weiterhin durch eine gesetzlich festgelegte Fallobergrenze definiert.
Ein Vormund soll gemäß § 55 SGB VIII, sofern er nicht mit anderen Aufgaben betraut ist, nicht mehr als 50
Vormundschaften/Pflegschaften führen, um persönlich für die Entwicklung und Förderung der ihm anver-
trauten Kinder und Jugendlichen sorgen zu können.
• Die Wahrnehmung der (Beteiligungs-)Rechte und die Sicherung von notwendigen Sozialleistungen für jun-
ge Menschen auf der Flucht (sog. unbegleitete minderjährige Ausländer) sowie für Jugendliche „zwischen“
den Hilfesystemen, die aufgrund von Anpassungsproblemen die vorhandenen öffentlichen Hilfen nicht an-
nehmen können/wollen, stellten die jeweiligen Fachkräfte vor besondere persönliche Herausforderungen.
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer Änderung des gesetzli-
chen Mindestunterhaltes zum 01.07. bzw. 01.08.2015 erstmals seit Anfang 2010 wieder angehoben.
• Trotz der Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens im Unterhaltsvorschussbereich wurde nur in zwei
Fällen Widerspruch gegen einen Bescheid erhoben.
• Die Gesamtzahl der Beurkundungen ist, gemessen an den Vorjahren, nochmals angestiegen; im Verhältnis
zum Jahr 2014 um 10,7 %. Dies ergibt sich aus der weiterhin steigenden Geburtenzahl sowie der steigen-
den Zahl der Flüchtlinge in Münster.
• Die Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII ist – ebenfalls als Folge des Geburtenanstiegs – das dritte
Jahr in Folge angestiegen.
• Die Unterhaltsvorschussstelle hat in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Bei-
standschaft) die Rückholquote nochmals um 4 % auf 56 % steigern können.
74
Produktüberblicke
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Richtlinien und fachlichen Vorgaben für Vormünder und Pfleger werden unter Berücksichtigung der
gesetzlichen und normativen Vorgaben konkretisiert.
• Der regionale und überregionale Austausch zur Absicherung gemeinsamer Qualitätsstandards der Vormün-
der und Pfleger unabhängig von Anstellung und Trägerschaft wird fortgesetzt.
• Es erfolgt eine weitere Qualifizierung der Fachkräfte im Rahmen der Herausforderungen für junge Men-
schen auf der Flucht.
• Durch eine weitere Änderung des gesetzlichen Mindestunterhaltes werden die Unterhaltsbeträge und die
Unterhaltsvorschusssätze zum 01.01.2016 nochmals angehoben. Dadurch ist eine Steigerung bei der Höhe
der vereinnahmten Mündelgelder als auch bei den bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen zu erwarten.
• Die steigende Zahl der Flüchtlinge führt bei den Beurkundungen zu einer vermehrten Beteiligung von Über-
setzungsdiensten. Da bei Beurkundungen nach dem SGB VIII grundsätzlich Kostenfreiheit gilt, ist hier mit
deutlichen Mehrausgaben für Übersetzungen zu rechnen.
Ressourcen
• Stellen: 17,14
• Aufwendungen: 4.930.165 €
• Erträge: 2.183.121 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/ Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-%ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %)
97 97 100 90
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften
der freien Träger (Stichtag: 31.12.)
76 88 75 91
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %)
19 20 25 20
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Beistandschaften
Anzahl der Beistandschaften 1.188 1.113 1.300 1.027
Anzahl der Beurkundungen 1.523 1.652 1.550 1.827
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 864 894 1.017
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 600 686 787
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 620 690 794
75
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Vaterschaftsklagen 23 23 18
Unterhaltsklagen 11 27 13
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,25 1,13 1,07
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €)
0,68 0,70 0,70
Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 361 351 460
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
189 176 180 286
auf freie Träger übertragen 94 91 91
durch Berufsvormünder geführt 45 53 57
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 33 31 41
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 274 319 363
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
129 150 172
auf freie Träger übertragen 76 88 91
durch Berufsvormünder geführt 40 50 48
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 29 31 38
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger
105 119 125 129
Unterhaltsvorschussgesetz
Laufende UVG-Fälle 1.716 1.801 1.800 1.608
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,16 3,11 3,19
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,58 0,61 0,64
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 672 729 721
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 562 612 693
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 0 0
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 2
76
Produktüberblicke
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Zur Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, fanden nach
dem Auftakt in 2014 insgesamt vier Arbeitssitzungen mit den im Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern
statt.
• Die Redaktionsgruppe der Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt traf sich
zum Erfahrungsaustausch zu einer Projektkonferenz.
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte wie in den Vorjahren insgesamt 11
Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Informa-
tion/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und zur
Clearingstelle Münster durch.
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde auf der Fortbildung der Fach-
hochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedi-
zin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Uni-
versitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vorgestellt.
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier
Träger trafen sich in drei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der
Qualitätssicherung.
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2015 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu
verbessern.
77
Produktüberblicke
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Die Zahl der Anrufungen ist im Vergleich
zum Vorjahr auf demselben Niveau geblieben.
• Die stetig zunehmende Zahl unbegleiteter, minderjähriger Ausländer erforderte erhebliche konzeptionelle
und personelle Anstrengungen. Auch die erneute deutliche Steigerung der Inobhutnahmen ist eine Folge
der Unterbringungen dieses Personenkreises.
• Erstmalig wurde in 2015 eine Fortbildungsreihe „Social Media“ für die Einrichtungen der Jugendhilfe in
Münster organisiert und durchgeführt. Eine Abfrage hatte acht verschiedene Themen aus diesem Bereich
ergeben. Insgesamt kamen zu den Workshops 57 Mitarbeiter/-innen aus den Münsteraner Einrichtungen,
um sich gezielt zu ausgewählten Themen fortzubilden.
• Ein „Greenscreenstudio“ für digitale Filmbeiträge wurde zusammengestellt und getestet. Über Workshopan-
gebote soll das Arbeiten mit einem Greenscreenstudio den Jugendhilfeeinrichtungen Münsters bekannt
gemacht werden. Es kann ab 2016 verliehen werden.
• Die erfolgreiche Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen?!“ wurde in 2015 fortgesetzt. Die insgesamt
acht Vorträge wurden von 590 Personen gut besucht.
• Ende 2009 konstituierte sich die Arbeitsgemeinschaft Medien (AG Medien). In dieser AG haben sich Vertre-
ter/-innen verschiedenster Einrichtungen unterschiedlicher Träger zusammengeschlossen, die allesamt an
dem übergreifenden Thema „problematischer Medienkonsum“ arbeiten. Ziel ist der Informationsaustausch,
die Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen und Angebote in Münster sowie die gemeinsame Organi-
sation von Vorträgen und Fachveranstaltungen.
• Nach der Auszeichnung der Aktion NOTEINGANG im Jahr 2014 durch die Bundesministerien der Justiz
und des Innern für die handlungsorientierten Schulungsmodule wurde die Koordinierungsstelle im Jugendin-
formations- und -bildungszentrum (Jib) von insgesamt acht Kommunen aus dem Bundesgebiet in 2015 an-
gefragt. Auch in 2015 wurden lokal weitere NOTEINGANG-Schulungen sowohl in offener Form (zwei Mal),
wie auch Vor-Ort-Teamschulungen (drei Mal) durchgeführt, dies mittlerweile seit 2003 regelmäßig. Mittler-
weile sind 68 Institutionen unterwiesen, vermehrt finden auch sog. „Inhouse“-Schulungen statt.
• Auffällig war zum Jahresanfang das immer wiederkehrende Thema „extremistischer Salafismus“. Besorgte
Eltern erkundigten sich beim erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Jib zum Thema „konvertierende
Jugendliche“. Das Netzwerk „Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“ griff das Thema auf. So wur-
den lokale Fachleute im Rahmen einer internen Fortbildung in das Netzwerk eingeladen. Zudem werden
weitergehende schriftliche Informationen oder Beratungsmöglichkeiten vorgehalten.
• Jeweils zwei Aufführungen „Berichte über Gewalt“ für Schulen des TheaterTill aus Düsseldorf fanden in
Wolbeck und Kinderhaus für Schulen statt. Aufgrund der externen Förderung durch die Unfallkasse NRW
konnte das Theaterstück das zweite Jahr in Folge in Münster gastieren.
• Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde erstmalig im Herbst ein sogenanntes „Argumentationstraining ge-
gen Stammtischparolen“ in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster, Villa ten
Hompel angeboten.
• Beim jährlichen Internationalen Fest im Rathausinnenhof Ende September präsentierte sich erneut der er-
zieherische Kinder- und Jugendschutz der Münsteraner Bevölkerung.
• Im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wurde kon-
zeptionell im Spätherbst mit dem Projekt „Schuldenprävention“ begonnen. Das Projekt läuft bis Ende 2017.
• Im Rahmen der Kooperation mit der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikation (GMK) wurde
ein weiteres Fortbildungsangebot „Musik mit Tablet und Smartphone“ für Multiplikatoren durchgeführt.
• Des Weiteren wurde eine Kooperation von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) aus
Köln angefragt, um erfolgreich eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Medienpass“ in Münster durch-
führen zu können.
78
Produktüberblicke
• Bislang wurden in zwei Qualifizierungs-Staffeln insgesamt 60 Medienscouts und 30 Beratungslehrer/-innen
von 15 Münsteraner Schulen fortgebildet. Finanziert wurden die Qualifizierungsveranstaltungen von der
Landesanstalt für Medien NRW in Marl. Die Veranstaltungen der „Medienscouts“ werden in Münster von der
Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster in Kooperation mit dem Jib koordiniert. Um die
Nachhaltigkeit dieses sehr gelungen Projektes zu verstetigen, wurde in 2015 erstmal eine Rückkopplungs-
veranstaltung mit den Schulen durchgeführt.
• Im Rahmen der Medienscout-Qualifizierung stellten sich die verschiedenen Einrichtungen den angehenden
Medienscouts als potentielle Ansprechpartner zu Themen wie Cybermobbing, Sexting, Pornographie und
Internetkriminalität vor.
• Es wurden Anfragen von Bürgern, Lehrern und Eltern zu verschiedensten Themen des Kinder- und Jugend-
schutzes beatwortet, Empfehlungen und Stellungnahmen verfasst.
• Sicherheit, Jugend- und Datenschutz, Cybermobbing und -kriminalität: Der Gang durchs weltweite Netz
bietet unzählige Möglichkeiten und Vorteile, aber auch Risiken. Im Jib liegen zu diesen Themenfeldern zahl-
reiche Infomaterialien bereit.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, wird zum Ab-
schluss gebracht.
• Zu dem Handlungsleitfaden „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ wird am 13.04.2016 ein Fachvortrag
eines externen Referenten gehalten, der u. a. die Aspekte gelingender Kooperationsregeln im Zusammen-
wirken von Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie darstellt.
• Das Netzwerk „Gewaltprävention und Konfliktregelung“ plant eine Tagung zum Thema „Gewalt und Extre-
mismus“ für die Jugendhilfe, Schule und Sport für das Jahr 2016. Der erzieherische Kinder- und Jugend-
schutz, Mitglied des Netzwerks, beteiligt sich aktiv in der Planung und Durchführung.
• Die Nachfrage bei Multiplikatoren für das „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“ war 2015 so
groß, dass für 2016 drei weitere Veranstaltungen angedacht sind.
• Die Aktion NOTEINGANG wird fortgesetzt, es werden sowohl halbjährliche offene Schulungen als auch
Inhouse-Schulungen auf Anfrage durchgeführt.
• Die erneute Teilnahme am „Internationalen Fest 2016“ ist vorgesehen.
• Das Schuldenpräventionsprojekt wird in Schule und Jugendhilfe realisiert, die originäre Zielgruppe und Mul-
tiplikatoren mittels Öffentlichkeitsarbeit informiert, konkrete individuelle Beratungen für Jugendliche und jun-
ge Erwachsene ausgeweitet.
• Es wird eine weitere Fortbildungsreihe „Social Media“ für die Jugendhilfe in Münster geben.
• Eine Kampagne 2016/2017 zum Thema „Cybermobbing, Sexting, Pornographie etc.“ zusammen mit der AG
Medien, Fachhochschule Münster, Fachbereich Design, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz der Stadt
Münster ist geplant.
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen“ wird fortgeführt.
• Es sind Videoclips zum Thema „Ansprache der verschiedenen Zielgruppen durch zeitgemäße „RunderBe-
wegtbilder‘“ geplant.
Ressourcen
• Stellen: 8,70
• Aufwendungen: 2.788.265 €
• Erträge: 33.214 €
79
Produktüberblicke
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)
67 82 75 70
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %)
100 100 100 100
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 3
SGB VIII
31 39 37
Anzahl der Inobhutnahmen 123 211 120 292
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 224 258 251
Elternbriefversand 33.088* 37.574 35.472
*aufgrund einer erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese wurden in 2013 (per Sonderversand an insgesamt
5.453 Familien) nachgeliefert
80
Produktüberblicke
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Die interdisziplinären Arbeitstreffen „Runder Tisch“ wurden 2015 dazu genutzt, die individuelle Arbeitsweise
der jeweiligen Profession mit der Zielvereinbarung vom Runden Tisch „Familienrecht und Jugendhilfe“, hier
insbesondere zu dem Aspekt der Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen Familiengericht, Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien und den Verfahrensbeiständen vor dem ersten “frühen“ Termin, abzuglei-
chen. Zwischen den Vertretern/-innen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und den Verfahrens-
beiständen wurde darüber hinaus ein gesonderter Gesprächstermin vereinbart. Thema des Austausches
war die Ausübung der jeweiligen Rolle im familiengerichtlichen Verfahren und damit einhergehend die Klä-
rung der Erforderlichkeit des Informationsaustausches. Die beteiligten Professionen des „Runden Tisches“
verständigten sich darauf, sich bei jedem Arbeitstreffen über den Aspekt „Gelungenes und Stolpersteine“ in
der Kooperation auszutauschen.
• Zum Thema „Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt“ fand ein außerplanmäßiges Treffen zwi-
schen den Mitarbeitern/-innen der Frauenhäuser in Münster, Kommunaler Sozialdienst, Vertreter/-innen des
Familiengerichts und der Rechtsanwälte statt.
• Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kindern im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
realisieren. Die Gründe sind vielfältig. Kontakte zum Kind werden von den Eltern unterbunden; die Kinder
sind noch sehr jung; zur Vermeidung von Doppelbelastungen in bestimmten Familienkontexten, weil bereits
mehrere Professionen Kontakt zum Kind aufnahmen.
• Mit den beteiligten Institutionen, der Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe werden regelmäßige
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und der sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt.
• Die Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende stieg im Jahr 2015 leicht an. Diese
Entwicklung liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen. Die vielfältigen Begleitungs- und Präventions-
maßnahmen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden, die fachliche Vernetzung
aller an den Verfahren beteiligten Institutionen und die Kooperation der sozialen Einrichtungen und Instituti-
onen haben diesen positiven Trend nachhaltig unterstützt.
81
Produktüberblicke
• Die „Spätstarter“, ältere Jugendliche und Heranwachsende, die erstmalig strafrechtlich in Erscheinung tra-
ten, waren ein Schwerpunkt der Arbeit 2015. Diese Jugendlichen waren zum Teil mit erheblichen Straftaten
belastet und hatten in vielen Fällen einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf.
• Minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge waren in Münster bisher nur in geringem Umfang straffällig
auffällig. Im Wesentlichen lagen die Straftaten im Bereich der illegalen Einreise.
• Das Jugendgericht, die Mitarbeiter/-innen des Vereins sozial-integrativer Projekte, die städtische Drogenbe-
ratungsstelle und die Mitarbeiter/-innen der Fachdienste Jugendhilfe im Strafverfahren führten regelmäßige
Gespräche zur Entwicklung der Jugendkriminalität in Münster, zur Weiterentwicklung der ambulanten Maß-
nahmen und zur Arbeit im Rahmen der Kriminalprävention. Weiterhin fand ein regelmäßiger fachlicher Aus-
tausch zwischen der Polizei und den Fachdiensten Jugendhilfe im Strafverfahren statt.
• Ein weiterer Schwerpunkt war die Präventionsarbeit mit strafunmündigen Kindern. Hier erfolgten Gespräche
und Hausbesuche in den Familien, in Einzelfällen gemeinsam mit den Mitarbeitern/-innen der Bezirkssozi-
alarbeit.
• Die Mitwirkung an der Entwicklung einer Arbeitshilfe zu den fachlichen Standards für die Arbeit mit straffälli-
gen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden für den Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-
Lippe war ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren im Jahr 2015.
• Das vom Land NRW für Münster angekündigte Präventionsprojekt für Minderjährige „Kurve kriegen“ wurde
vertagt.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Der Aspekt der Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den
Verfahrensbeiständen sowie die Ausführung der Mitwirkungspflicht des Kommunalen Sozialdienstes ge-
genüber dem Familiengericht im Rahmen des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes werden eine Schwer-
punktsetzung des „Runden Tisches“ sein.
• Geplant ist auch, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren in einem Arbeitstreffen
des „Runden Tisches“ Raum zu geben.
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes
ein besonderes Anliegen, die Belange des Kindes als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen
und den persönlichen Kontakt zu den Minderjährigen herzustellen sowie sie im gerichtlichen Verfahren zu
beteiligen.
• Die Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden in den Verfahren vor dem Jugendgericht und die
frühzeitige Prüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, sowie die Einleitung erzieherischer
Maßnahmen sind weiterhin wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit.
• Ein weiterer Schwerpunkt wird die Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Jugendmilieus und dem
Wandel der Jugendkriminalität sein.
Ressourcen
• Stellen: 12,26
• Aufwendungen: 1.524.417 €
• Erträge: 4.466 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der /die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
82
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal
ein Kontakt hergestellt wurde (in %)
77 67 75 74
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %)
85 80 85 85
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
31 39 37
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren)
452 451 450 374
Jugendgericht
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren)
1.344 1.195 1.300 1.227
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften)
928 748 765
Diversionsverfahren 416 447 462
Sozialpädagogische Maßnahmen
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit
6 6 6
mit Teilnehmern/-innen insgesamt 172 176 176
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen
45 40 21
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 74
83
Produktüberblicke
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern,
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährige zu gewähren, wenn ihre seelische
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und
schulische/berufliche Integration im Sinne einer Chancengleichheit gesichert werden, um eine dauerhafte So-
zialleistungsabhängigkeit zu verhindern.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber,
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist.
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen
ergänzt.
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll.
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
84
Produktüberblicke
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen.
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen,
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.
• Ferner wird die Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, weiter fortgeführt.
Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unterjährig
mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet.
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe,
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind. Mit dem Abschluss wird für Juli 2016 gerech-
net.
Bezirk Mitte:
• Es wurde ein Rendsburger Elterntraining durch den VSE und den Bezirk Mitte organisiert. Start des Eltern-
trainings war im November 2015.
• Es fanden Kooperationsgespräche mit dem Frauenhaus des SKF statt.
• Im September 2015 gab es ein Gespräch zwischen Frauenhäusern, Familienrichtern und dem AK „Fami-
lienrecht“.
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen und Bezirkssozialarbeit im Bezirk Mitte - hier: Jugend-
hilfeleistungen im Kontext Grundschule - trafen sich OGS-Koordinatoren/-innen und Bezirkssozialarbeiter/-
innen mit dem Ziel der verstärkten Kooperation sowie der Aufgaben- und Rollenklarheit unter dem Titel
„‘Wir‘ sind gemeinsam Jugendhilfe“. Die Treffen hatten positive Effekte in Bezug auf die erweiterte Koopera-
tion mit den Grundschulen.
Bezirk West:
• Im Bezirk West ist ein weiteres Elterntraining für Eltern im Vorfeld bzw. in Begleitung von Hilfen zur Erzie-
hung gestartet.
• Vernetzungskreis Jugendhilfe – Grundschulen Gievenbeck:
Die Anforderungen an die Jugendhilfe und an die Grundschulen haben sich in den vergangenen Jahren
deutlich erhöht. Gesellschaftliche Veränderungen und die belasteten Lebenssituationen vieler Familien ha-
ben zu neuen Angebotsformen geführt und neue Unterstützungsleistungen wurden entwickelt. OGS, BuT
oder Förderinseln sind Stichwörter dazu. Um passgenaue Hilfen für einzelne Schüler/-innen zu finden, ar-
beiten die Schulen zum Beispiel mit der Caritas und dem Kommunalen Sozialdienst vor Ort zusammen.
Gleichzeitig ist vielen Akteuren in der Jugendhilfe und den Schulen durch die angesprochenen Veränderun-
gen nicht mehr ersichtlich, wer eigentlich wo, was, wie macht. Bestimmte Verfahren wie etwa in einem Kin-
derschutzfall (§ 8a SBG VIII) sind nicht immer bekannt.
Um diese Situation zu verbessern und die adäquate Unterstützung der Kinder ressourcenorientiert zu ge-
währleisten, ist ein strukturierter und regelmäßiger Austausch zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe
und den Schulen erforderlich.
85
Produktüberblicke
Ziele und Inhalte in 2015:
- Regelmäßigen, strukturierten Austausch sichern
- Kennenlernen der unterschiedlichen Arbeitsfelder
- Gemeinsames Erkennen von Entwicklungen und Bedarfen bezüglich der Kinder und der Akteure
- Darstellung von Verfahrensabläufen in den verschiedenen Bereichen
Bezirk Nord:
• Im Bezirk Nord hat sich im Jahr 2015 der Stadtteilarbeitskreis Kinderhaus neu konzipiert. Die Ausrichtung
als Facharbeitskreis der Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe wurde betont. Eine verbindliche Zusam-
menarbeit der Verantwortungsträger vor Ort wurde verabredet.
• Im Stadtteil Coerde wird das Thema der Integration vormaliger Förderschüler/-innen in Regelschulen disku-
tiert. Förderbedarfe einzelner Kinder, die bereits in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung offensicht-
lich waren, sind in der Schule fortzusetzen. Hier ist die Jugendhilfe als Kooperationspartner verstärkt ange-
fragt.
Bezirk Ost:
• Die Kooperation mit den Schulen wurde im Südosten wiederholt angeschoben. Zum einen sind die Dialoge
zwischen KSD Südost - HTG Südost - Grundschulen aus Südost zu nennen, die in 2016 fortgesetzt werden.
Des Weiteren hat es ein Treffen der Schulsozialarbeiter/-innen der Hauptschule Wolbeck mit den Bezirks-
sozialarbeitern/-innen Südost gegeben. Voraus ging eine Information des Arbeitsbereichs Schulsozialarbeit
über das Thema "Jugendhilfe an Schulen" während einer bezirklichen Dienstbesprechung.
• Der Fachtag im Stadtbezirk Südost mit dem Thema „Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit Familien in Kita,
Schule und Jugendhilfe“ fand unter Begleitung von Frau Prof. Dr. Tschöpe-Scheffler im April 2015 statt. 50
Fachkräfte aus dem Stadtbezirk Südost befassten sich mit Fragen zur Erziehungs- und Bildungspartner-
schaft und besonders mit der Beziehungs- und Kommunikationsgestaltung sowie der sozialpädagogischen
Arbeit mit Vätern und Müttern.
• In der zweiten Jahreshälfte 2015 zogen viele Flüchtlinge in die Stadtbezirke Südost und Ost.
Bezirk Hiltrup:
• Es gab eine Kooperation mit der "Stadteilkoordination Frühe Hilfen in Berg Fidel - Familien stärken - Bera-
tungsstelle Südviertel e.V. für Kinder, Jugendliche und Familien" in Form von KSD-Sprechstunden des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr in der Alten Post, Rincklakeweg
21.
• Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Berg Fidel wurde ein Sportangebot im Stadtteil Berg Fidel für Kinder und
Jugendliche von 7 bis 18 Jahren konzipiert. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen.
• Die Migrantenbetreuung vor Ort in der Trauttmansdorffstraße durch die Arbeiterwohlfahrt (zwei Fachkräfte
teilen sich eine volle Stelle) wurde aufgestockt.
• Es gab zwei Stadtteilkonferenzen unter Federführung des KSD zur Vernetzung der Sozialakteure im Stadt-
teil.
• Es fand ein monatlicher Arbeitskreis „Wohnungsnot“ mit Einzelfallbezug statt, an dem der KSD sowie freie
Träger teilnahmen.
• Es gab Spendenaktionen einzelner KSD-Fachkräfte zugunsten von Flüchtlingsfamilien im Stadtteil.
86
Produktüberblicke
Eingliederungshilfen:
• Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fallzahlen im Bereich der schulischen Integrationshilfen wurde
ein Konzept zur Erprobung von Poollösungen an ausgewählten Schulen vorbereitet.
• Die Leistungsbeschreibungen stationärer Einrichtungen, die Hilfen gem. § 35a anbieten, wurden überarbei-
tet, so dass sie den besonderen Bedürfnissen der Eingliederungshilfe entsprechen
• Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl der Eingliederungshilfen in 2015 um ca. 24,8 % zu. In 2014 lag
der Zuwachs noch bei ca. 18 %. Der Hilfezuwachs resultiert weiterhin fast ausschließlich aus dem Anstieg
der ambulanten Hilfen von 222 Hilfen auf 279 Hilfen.
• Die größte Gruppe der ambulanten Hilfen sind mit 130 Hilfen schulische Integrationshilfen. In 2015 stieg der
Anteil innerhalb der ambulanten Hilfen auf 47 %. Ca. 60 % aller Integrationshilfen sind an Grundschulen
eingesetzt. Wie prognostiziert, war vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in
NRW mit einem Anstieg zu rechnen.
• Im Bereich der Eingliederungshilfen wurden die internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeitsbereiche überar-
beitet und in der Arbeitshilfe zu § 35a festgelegt.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die jährliche Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, wird weiter fortge-
führt. Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unter-
jährig mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet.
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe,
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind. Mit dem Abschluss wird für Juli 2016 gerech-
net.
• Für den Kommunalen Sozialdienst und freie Träger wird in einer Fachveranstaltung das Thema auf einem
Fachtag im April 2016 mit dem Referenten Dr. Hipp bearbeitet.
Bezirk Mitte:
• Für den Bezirk Mitte steht weiterhin das Thema „Vernetzung zwischen Schulen und der Bezirkssozialarbeit“
an.
• In 2016 sind Gespräche zwischen OGS und KSD Mitte zum Thema Kinderschutz und zu Fragen der prakti-
schen Umsetzung geplant.
Bezirk West:
• Im Rahmen des Vernetzungskreises Jugendhilfe – Grundschulen Gievenbeck steht in 2016 bzgl. der Frage
„Wie kann die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in Einzelfällen optimiert werden?“ fol-
gendes im Fokus:
- Die Idee „anonyme schulübergreifende Fallberatung im Stadtteil" soll ausgestaltet werden.
- Ein Blick soll auf die Einbeziehung von "Schule" in die laufende Fallarbeit beim KSD geworfen werden.
- Die Beratung darf keine bereits durch formalisierte Verfahren notwendige Gespräche „doppeln“.
- Die Zusammensetzung muss überlegt werden.
Im weiteren Schritt ist die Vernetzungsarbeit für die anderen Stadtteile des Bezirks West vorgesehen, also
Nienberge, Albachten, Roxel und Mecklenbeck.
87
Produktüberblicke
Bezirk Nord:
• Im Bezirk Nord nimmt die Zahl der Familien zu, in denen eine Alltagstruktur verloren gegangen bzw. unzu-
reichend ist. Hier versucht der KSD durch stärker lebensweltorientierte Hilfen den Alltag wieder herzustellen
bzw. zu stabilisieren. Neben sozialpädagogischen Leistungen sind hier auch unmittelbare Hilfen in der
Haushaltsführung erforderlich.
• In Kooperation mit einer Kinderkrankenschwester der Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes
wird versucht, gesundheitlichen Fragen von Kindern stärkere Beachtung zu geben. Dieses Kooperations-
modell ist im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention fi-
nanziert und zeitlich auf das Jahr 2016 befristet.
Bezirk Ost:
• Für die Kooperation zwischen dem KSD und den Frauenhäusern in der Stadtmitte sowie im Südosten wer-
den Arbeitsabsprachen für die wichtigsten Schnittstellen angestrebt. Ein Workshop im März 2016 bildet den
Auftakt.
Bezirk Hiltrup:
• Im Stadtteil Berg Fidel sind Sportangebote für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren geplant.
• Im Rahmen der Kooperation mit der "Stadteilkoordination Frühe Hilfen in Berg Fidel - Familien stärken -
Beratungsstelle Südviertel e.V. für Kinder, Jugendliche und Familien" wird es weiterhin KSD-Sprechstunden
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr in der Alten Post, Rinck-
lakeweg 21, geben.
• Der monatlich tagende Arbeitskreis „Jugend Hiltrup“ plant im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen einen
Dolmetscherpool für die Schulen im Stadtteil.
• Die Wiederholung des Rendsburger Elterntrainings in Kooperation mit einem freien Träger (V.S.E.) ist vor-
gesehen.
• "Balu und Du" als Förderangebot für Grundschulkinder im Stadtteil Berg Fidel ist geplant.
• Stadtteilkonferenzen unter Federführung des KSD zur Vernetzung der Sozialakteure im Stadtteil stehen
weiterhin auf der Agenda.
• Die Beteiligung des KSD am monatlichen Arbeitskreis „Wohnungsnot“ mit Einzelfallbezug ist auch in 2016
wichtiger Bestandteil.
Eingliederungshilfen:
• Mit Blick auf den Anstieg der schulischen Integrationshilfen wird die Erprobung eines neuen Konzeptes zum
strukturellen und pädagogischen Umgang mit diesem Themenfeld einschließlich des Einsatzes von Poollö-
sungen für das Schuljahr 2016/2017 vorangetrieben.
• In 2016 werden Vorschläge und Entscheidungen des Bundesministeriums für eine bundesgesetzliche Re-
gelung zur Eingliederungshilfe („Große Lösung“) erwartet. Entsprechend der evtl. gesetzlichen Vorgaben
werden, soweit erforderlich, Arbeitsabläufe angepasst.
Ressourcen
• Stellen: 15,26
• Aufwendungen: 5.354.755 €
• Erträge: 260.415 €
88
Produktüberblicke
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) im be-
stehenden Umfang fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen)
775 750 750 750
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen
(in %)
83 86 83 86
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2013
Ist
2014
Ist
2015
Ansatz
2015
Ist
Bezirkliche Sozialarbeit
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 28 22 22 22
Eingliederungshilfen
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 212 258 235 322
davon:
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
ambulant
175 222 195 283
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
stationär
37 36 40 39
für junge Volljährige 68 81 85
89
Produktüberblicke
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2015:
• Mit Beschluss des Rates vom 6. Mai 2015 und entsprechend der Empfehlung des AKJF wurde die Verwal-
tung beauftragt, das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ insbeson-
dere für die Zielgruppe der Kinder ab dem schulpflichtigen Alter weiter auszubauen bzw. die Präventions-
kette bis zum Übergang Schule-Beruf weiterzuentwickeln und dabei die Flüchtlinge dieser Zielgruppe in
konkreter Weise zu berücksichtigen. Mit der Vorlage (V/0621/2015/1.Erg.) „Maßnahmenprogramm einer
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017“
wurde am 11. November 2015 der erweiterte Maßnahmenkatalog vom Rat der Stadt Münster beschlossen.
• Für das Integrationsmonitoring wurden die Daten und Berichte für die Handlungsfelder „Sprache und Bil-
dung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ erhoben und erstellt.
• Am 24. September 2015 wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Ratsantrages von Bündnis 90/Die
Grünen, CDU, SPD und DIE LINKE ein Hearing zum Thema „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete
minderjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“ geplant und durchgeführt. Das Hearing sollte insbesondere
dazu beitragen, den Fokus stärker auf die besonderen Lebensumstände und Perspektiven von minderjähri-
gen Flüchtlingen zu legen und sie als eigenständige Träger von Rechten mit besonderen kinderspezifischen
Bedürfnissen wahrzunehmen.
• Im Juni 2015 hat mit dem „Runden Tisch“ eine erste Auftaktveranstaltung zur „integrierten Schulentwick-
lungs- und Jugendhilfeplanung“, zur Intensivierung der Zusammenarbeit und zum Aufbau ressortübergrei-
fender Strukturen mit Vertreter/-innen aus Schule, Schulverwaltung, der freien und öffentlichen Jugendhilfe
und Politik zum Themenfeld Schulsozialarbeit stattgefunden. Mit der Beschlussvorlage „Prozess und Auf-
bau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ (V/0734/2015) wurde vom Rat der Stadt
Münster im Dezember 2015 beschlossen, die Bildungsplanungen im Bereich Jugendhilfe und Schulentwick-
lung intensiver als bisher systematischer in Beziehung zu setzen. Verwaltungsintern wurde begleitend eine
Arbeitsgruppe „Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“ eingerichtet.
• Mit knapp 600 Teilnehmern/-innen wurden insgesamt sieben Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe "Was
Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen" sowohl von interessierten Eltern als
auch von pädagogischen Fachkräften gut besucht.
90
Produktüberblicke
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess
der britischen Konversionsflächen, insbesondere der York-Kaserne in Gremmendorf, mit entsprechenden
Stellungnahmen begleitet.
• Für unterschiedliche Planungsanforderungen und Handlungsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
wie z. B. der Standortauswahl von Familienzentren, der FEU-Kampagne oder dem Einsatz von weiteren
Stadtteilkoordinatoren wurden stadtteilbezogene Sozialstrukturdaten ausgewertet. Darüber hinaus wurden
für die Bezirkskonferenzen grundlegende Daten bzgl. der Bevölkerungs- und Infrastrukturentwicklung auf-
bereitet.
Ausblick auf das Jahr 2016:
• Die mit dem „Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster“ ver-
bundenen sozialraum- und zielgruppenspezifischen Angebote werden ab 2016 verstetigt bzw. insbesondere
für die Gruppe der jungen Menschen ab dem schulpflichtigen Alter weiterentwickelt. Im Sinne einer aufei-
nander aufbauenden und abgestimmten gesamtstädtischen Präventionsstrategie werden zukünftig sämtli-
che Aktivitäten zum Thema „Frühe Hilfen/Prävention“ in der Abteilung Familien- und Erziehungshilfen von
der „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen“ gebündelt und abteilungs- bzw. ressortübergreifend abgestimmt.
• Mit insgesamt 11 Vorträgen wird sich die Veranstaltungsreihe „Was Kinder heute brauchen“ mit verschiede-
nen Themen aus dem Erziehungsalltag an alle Eltern in Münster richten. Auf vielfachen Elternwunsch wird
2016 ein Schwerpunkt auf dem Themenbereich „Schule und Lernen“ liegen. Mit Vorträgen zu den Themen
„Inklusion in der Freizeit“, „Kinder im kulturellen Spannungsfeld“ oder „Sicheres Surfen im Internet“ werden
weitere aktuelle Themen aufgegriffen.
• Für die Entwicklung einer kommunalen Gesamtstrategie und den Aufbau ressortübergreifender Strukturen
wird sich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe und der im Juni 2015 gegründete „Runde Tisch“ zur inte-
grierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zunächst mit der Weiterentwicklung bzw. Neuausrich-
tung der Schulsozialarbeit in Münster befassen.
• Die Inhalte des Hearings „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge
umsetzen“ werden dokumentiert und mit einer begleitenden Vorlage den politischen Gremien vorgelegt.
• Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen in Gremmendorf und Gievenbeck sollen im
Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ kurzfristig erforderliche Infrastrukturbedarfe für die Quartiersentwicklung auf dem Gelände der
York-Kaserne in Gremmendorf für eine 8-gruppige Kita und Kinder- und Jugendeinrichtung und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck für eine 5-gruppige Kita beantragt werden.
Unter der Voraussetzung, dass eine oder beide der angestrebten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des
Sonderprogramms bewilligt werden, sind die Konzepte und Planungen in 2016 weiter zu konkretisieren.
Vorgegeben ist, dass die Infrastrukturmaßnahmen bis Ende 2018 abgeschlossen sein müssen.
91
Jugendhilfeetat
5. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet
dazu ein SAP-basiertes Verfahren.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2014 Ansatz 2015
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 100.711.710 € 46.177.290 € 101.646.150 € 51.522.980 €
Kinder- und Jugendarbeit 18.189.060 € 7.669.720 € 20.393.570 € 8.119.810 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
4.328.610 € 364.020 € 4.654.430 € 364.020 €
Familienförderung 3.748.680 € 312.750 € 3.954.640 € 298.230 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
45.047.390 € 5.774.530 € 47.825.060 € 5.774.530 €
Gesamt 172.025.450 € 60.298.310 € 178.473.850 € 66.079.570 €
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat in seiner Sitzung am
10.12.2014 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015.
92
Jugendhilfeetat
Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 (Ratsbeschluss vom
16.12.2015) wurden folgende Ansatzveränderungen beschlossen:
Veränderungen Ansatz 2015 (1. Nachtrag)
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung - 1.119.570 € + 6.000.000 € 100.526.580 € 57.522.980 €
Kinder- und Jugendarbeit + 700.000 € 0 € 21.093.570 € 8.119.810 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
0 € 0 € 4.654.430 € 364.020 €
Familienförderung 0 € 0 € 3.954.640 € 298.230 €
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für
Familien
- 1.000.000 € 0 € 46.825.060 € 5.774.530 €
Gesamt - 1.419.570 € + 6.000.000 € 177.054.280 € 72.079.570 €
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2015 jeweils
vorläufig):
93
Jugendhilfeetat
94
Jugendhilfeetat
Aufgrund des finanziellen Gesamtvolumens ist nach wie vor besonders die Entwicklung im Bereich der Kinder-
tagesbetreuung zu betrachten.
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz / Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u.a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u.a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Erträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung nur augen-
scheinlich um einen Rückgang von 62,0 Mio. € auf 61,4 Mio. € handelt. Vielmehr enthält der Wert von 2014
einen Betrag von rund 4,0 Mio. €, der im Dezember 2014 eingegangen ist, aber dem Jahr 2015 zuzurechnen
war (Rechnungsabgrenzung). Die Rechnungsabgrenzung für das Jahr 2015 ist in diesem Jahr bereits frühzei-
tiger erfolgt. Die Ertragssituation ist demzufolge weiter ansteigend. Aufgrund derartiger Finanzvorfälle wird im
Kapitel „Jugendhilfeetat“ jährlich wiederkehrend darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rechnungsergeb-
nis jeweils um vorläufige Daten handelt.
Die steigende Bedarfssituation wurde 2015 verstärkt durch die erhebliche Anzahl von Zuzügen Zuflucht su-
chender Menschen. Diese Entwicklung wird sich in den Folgejahren noch deutlicher bemerkbar machen.
Betroffen hiervon ist nicht nur die Produktgruppe 0601 „Tagesbetreuung für Kinder“. Gleiches gilt ebenso für
alle anderen Bereiche, bei denen die finanziellen Auswirkungen jedoch erst ab 2016 in wesentlicherem Aus-
maß erkennbar sein werden. So liegen für die Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen
Menschen“ bereits politische Beschlüsse (u.a. Ausbau der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendli-
che aus Flüchtlingseinrichtungen) vor. Auch in der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ wird sich die Veränderung insbesondere durch die wachsende Zahl unbegleiteter minder-
jähriger Ausländer (umA) künftig noch deutlicher als bisher zeigen.
Wie im Vorjahr ist im Ergebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung
zuzurechnen (57,3 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien
(26,1 %). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,9 %. Des Weiteren beträgt der Aufwen-
dungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,6 %, der Anteil der Familienförderung 2,1 %,
gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbe-
treuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es
weitere Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u.a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
95
Jugendhilfeetat
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2015 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2015 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
96
Jugendhilfeetat
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt.
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen
Produkte aufteilen.
Legende:
Produkt 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Produkt 060102 Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen
Produkt 060303 Drogenhilfe
Produkt 060401 Angebote für Familien
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
97
Jugendhilfeetat
98
Jugendhilfeetat
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan
Zu den kritischen Nachfragen in Haupt- und Finanzausschuss und Rat Ende 2014 zu den in der Jahresrech-
nung bestehenden erheblichen Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan des Pro-
duktbereichs 06 „Kinder- Jugend- und Familienhilfe“ hat die Verwaltung Ende 2014 ausführlich Stellung ge-
nommen und die Gründe für die Abweichungen eingehend erläutert. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015
wurden erste Anpassungen aufgrund der nach damaligem Stand erkennbaren Veränderungen vorgenommen,
weitere folgten mit dem Beschluss über die 1.Nachtragssatzung zum Haushalt 2015 (siehe oben). Im Rahmen
der Haushaltsplanung für das Jahr 2016, für die die wesentlichen Berechnungen und Einschätzungen bereits
zu Beginn des Jahres 2015 erfolgen mussten, sind nochmals erheblich weitergehende Anpassungen durchge-
führt worden. Ziel ist und bleibt, die Passgenauigkeit von Plan- und Ist-Ansatz zu optimieren. Dennoch verblei-
ben bereits benannte Unwägbarkeiten; zusätzliche – wie beispielsweise die Entwicklung der Flüchtlingssituati-
on – kommen hinzu.
Auf Basis der o.g. Daten stellen sich die Plan-/ Ist-Abweichungen für das Jahr 2015 wie folgt dar:
99
Jugendhilfeetat
Es ist erkennbar, dass sich für das Jahr 2015 die Plan- und Ist-Werte zwar deutlich angenähert haben, aber
noch erhebliche Optimierungen notwendig waren. Die weiteren Maßnahmen, die im Rahmen des Haushalts
2016 umgesetzt wurden, wurden bereits in der Vorlage V/1008/2015 „Aktualisierungen zum Kinder- und Ju-
gendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungs-
schwerpunkte, Organisation, Personalsituation)“, AKJF 20.01.2016) dargestellt.
So erfolgte im Rahmen der Eckwerteplanung für das Jahr 2016 im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familien-
hilfe eine Erhöhung der Ertragsansätze um insgesamt 11,0 Mio. €, dem standen erhöhte Aufwendungen von
2,7 Mio. € gegenüber (vgl. Vorlage V/0285/2015 „Perspektiven für den Haushaltsplan 2016 – Finanzeckwerte“,
Rat 06.05.2016). Damit wurde insgesamt eine Budgetanpassung von 8,3 Mio. € vorgenommen.
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin-
der und Jugendlicher, welches seit dem 01.11.2015 gilt, wurden wesentliche Veränderungen im SGB VIII vor-
genommen. Insbesondere wurden grundlegende Festlegungen für die Verteilung unbegleiteter ausländischer
Kinder und Jugendlicher getroffen. Für die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Kinder und Ju-
gendlichen, die das Jugendamt der Stadt Münster aufzunehmen hat, wurde eine Ansatzerhöhung von
6,5 Mio. € veranschlagt. Da eine Refinanzierung durch das Land vorgesehen ist, wurde der Ertragsansatz
dem entsprechend angehoben, so dass die Anpassung für den Gesamthaushalt ergebnisneutral ist.
Darüber hinaus beschloss der Rat am 16.12.2015, die Aufwandsermächtigungen im Produktbereich 06 – Pro-
duktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien ab 2016 jährlich um 1,0 Mio. € zu re-
duzieren.
Weitere Veränderungen basieren auf den politischen Beschlüssen aus den Etatberatungen des Ausschusses
für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 bzw. des Rates am 16.12.2015 (vgl. Vorlage
V/0962/2015 – Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016, Rat 16.12.2015).
Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser zusätzlichen Maßnahmen werden in der neu eingeführten Finanzbe-
richterstattung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie im Geschäftsbericht des Folgejahres
dargestellt. Bei der Haushaltsplanung 2017ff., die derzeit erfolgt, sind sämtliche hier beschriebenen Maßnah-
men zugrunde gelegt.
100
Jugendhilfeetat
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2015 insge-
samt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen in
Höhe von 4.803.230 € veranschlagt. 4.298.080 €
der Auszahlungen waren allein der Produktgruppe
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
zuzuordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 5.958.552 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
97.200 € erzielt werden. Die Einzahlungen wurden
in der Produktgruppe 0601 - Förderung von Kin-
dern in Tagesbetreuung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen erreicht und diesem
Zweck entsprechend verausgabt bzw. für das
Folgejahr gebunden. Wesentliche Schwerpunkte
waren wie im Vorjahr der Ausbau der Betreuungs-
plätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kinderta-
geseinrichtungen.
Bürgerhaushalt
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 -
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen.
Nach 2014 wird demzufolge das Bürgerhaushalts-
verfahren erst wieder im Jahr 2016 durchgeführt.
Neu: Finanzberichterstattung im Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig
zu veranschaulichen, legte die Verwaltung dem
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im
Jahr 2015 erstmals einen regelmäßigen Finanz-
bericht auf Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements vor. So wurde für den Aus-
schuss sowohl nach dem zweiten als auch nach
dem dritten Quartal ein Finanzcontrolling-Bericht
erstellt. Er beinhaltete den jeweils zum Ende des
Quartals aktuellen Stand der
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10)
• Gesamtsummen der Aufwendungen für
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
- Transferaufwendungen (Zeile 15)
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Hierbei handelte es sich um die vom Fachamt
bewirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des
städtischen Haushalts.
Der Bericht enthielt des Weiteren eine Prognose
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten war eine
lineare Hochrechnung, die zum Teil unter Berück-
sichtigung von fachlich relevanten Einfluss- und
Entwicklungsgrößen angepasst ist.
Die Berichterstattung wird im Jahr 2016 in gleicher
Weise fortgeführt.
Ausblick
Wegen des weiter steigenden Bedarfs bei den
Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
nimmt auch der hohe Finanzdruck noch weiter zu.
Eine strenge Ausgabendisziplin bleibt unabding-
bar. Zur Gewährleistung der sach- und fachgerech-
ten Aufgabenerfüllung führt das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien - wie seit Jahren - fort-
laufend ein Fach- und Finanzcontrolling durch,
welches zur weiteren Optimierung aller Prozesse
beitragen soll.
101
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2015 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Jens Christian Heinemann
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt
2. Teresa Küppers
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann
3. Jolanta Vogelberg
Vertreter: RH Stefan Leschniok
von der SPD
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende)
Vertreterin: Katharina Köhnke
5. RH Robert von Olberg
Vertreterin: RF Doris Feldmann
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: RH Raimund Köhn
7. Jörg Nathaus
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
von der FDP
8. Dietmar Uhlenbrock
Vertreter: Christopher Schaffel
von DIE LINKE.
9. RF Fatma Kirgil
Vertreter: Florian Zantow
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Jan-Christoph Horn
11. Stephan Degen
Vertreter: Andreas Czarske
12. Felix Braun
Vertreter: Ernst Cluse
13. Gerhard Dworok
Vertreterin: Marion Kahn
14. Wilfried Stein
Vertreter: Friedhelm Gerhard
15. Johannes Schmanck
Vertreter: Heiko Philippski
102
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadtrat Thomas Paal
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Simone Düsterhus
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Norbert Hartmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Ute Stehr
Vertreter: Thomas Götze
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. David Torres Kaatz
Vertreterin: Ruth Frankenthal
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Natalie Eichner
Vertreterin: Beata Arabasz
Sachkundige Einwohner/innen
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
11. Maria Pinke
Vertreter: Michael Geuckler
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Gabriele Markerth
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
13. Gudrun Sturm
Vertreter: Anne Westendorf
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
14. Dr. Ralf Kaisen
Vertreterin: Katrin Dorgeist
Diakonie Münster
15. Uwe Wellmann
Vertreterin: Heike Liebrecht
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend
16. Thomas Lammers
Vertreter: Dietmar Wiese
Jugendrat der Stadt Münster
17. Betty Böhnke
Vertreterin: Aylin Lorenz
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
18. Oliver Elferich
Vertretung: N.N.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 - Mädchen und Jungen/ Gender
19. Martin Helmer
Vertreterin: Susanne Decker
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
20. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
21. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
22. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
23. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
24. Michael Kaiser
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener
103
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Beratungsprogramm 2015
Im Jahr 2015 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 8 öffentlichen Sitzungen und in
einer nichtöffentlichen Sitzung. Darüber hinaus fanden zwei gemeinsame öffentliche Sitzungen mit dem Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvor-
lagen des Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0931/2014 Einführung einer Bildungskarte zur Erleichterung des Antrags- und Abrechnungsverfah-
rens von Bildungs- und Teilhabeleistungen 28.01.2015
V/0956/2014 Dauerhafte Erweiterung um drei Gruppen der DRK Kita Meerwiese,
An der Meerwiese 11, Münster-Coerde 28.01.2015
V/0960/2014 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien zu Beginn des Jahres 2015 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Per-
sonalsituation)
28.01.2015
V/0967/2014 Bürgerhaushalt 2011 - Abschlussbericht "Gesundheitsförderung in Grundschulen" (Nr.
443) 28.01.2015
V/1002/2014 Prävention und Frühe Hilfen in Münster 28.01.2015
V/1012/2014 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Draußenzeit e.V.,
Natur- und Wildnispädagogik 28.01.2015
V/0018/2015 Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
- Errichtungs- und Baubeschluss für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerus-
schule in Hiltrup
28.01.2015/
10.03.2015
V/0921/2014 Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0014/2014 vom
21.03.2014 "Koma-Trinken von Kindern und Jugendlichen in Münster" 10.03.2015
V/0036/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in
Hiltrup 10.03.2015
V/0054/2015 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015 10.03.2015
V/0060/2015 Nachfolgenutzung der Räume in der Pötterhoekschule (ehemalige Räume des Monte s-
sori-Kindergartens) in Mauritz-Mitte 10.03.2015
V/0090/2015 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2015/2016 10.03.2015
V/0109/2015
V/0109/2015/1
Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen 10.03.2015
V/0132/2015 Genehmigung der Pauschalmeldung gemäß § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für
das Kindergartenjahr 2015/2016 10.03.2015
V/0136/2015 Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittel-angelegenheiten 10.03.2015
V/0176/2015 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Kauf einer Pavillonanlage für die zweigrupp i-
ge Dependance an der Wienburgstraße 10.03.2015
104
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0955/2014 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-
Straße in Kinderhaus
28.01.2015/
10.03.2015/
18.03.2015
V/0111/2015 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Hand-
lungsbedarfe
10.03.2015/
18.03.2015
V/0108/2015 Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und
offenen Ganztagsschulen - Änderung des Freibetrages für Elterngeld und Änderung der
Elternbeitragstabelle für die offene Ganztagsschule
29.04.2015
V/0121/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung mit betrieblichen Plätzen
als Dependance des evangelischen Kindergartens Hiltrup 29.04.2015
V/0190/2015 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung
weiterer Maßnahmen 2015 - 2017 29.04.2015
V/0229/2015 Statusbericht zum Landesprogramm KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss 29.04.2015
V/0239/2015 Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 29.04.2015
V/0259/2015 Antrag A-R/0001/2015 der Fraktion ÖDP/Piraten vom 19.01.2015 "Partizipation von
Jugendlichen stärken" - das Stadtteilhaus "Wuddi" in der Selbstverwaltung von Jugendli-
chen
29.04.2015
V/0283/2015 Verfahren "Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung"
Entsperrung der Mittel für Schulsozialarbeit unter Einbeziehung von Landesmitteln 29.04.2015
V/0238/2015 HzE-Bericht Münster 2012-2014
Hilfen zur Erziehung in Münster
29.04.2015/
10.06.2015
V/0064/2015 Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeits-
suchende (SGB II)
hier: Kooperations- und Vernetzungsbericht des Planungsprozesses
für 2015
10.06.2015
V/0223/2015 1. Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung
Hornstraße
2. Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen
10.06.2015
V/0269/2015 Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaß-
nahmen)
10.06.2015
V/0319/2015 Dauerhafte Erweiterung um drei Gruppen der DRK Kita An der Meerwiese, An der
Meerwiese 11, Münster-Coerde
- Baubeschluss -
10.06.2015
V/0349/2015 Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und
Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kin-
der zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014
10.06.2015
105
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0391/2015 Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster 10.06.2015
V/0403/2015 Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 10.06.2015
V/0431/2015 Jugendrat der Stadt Münster – Umstellung der Jugendratswahl auf eine Onlinewahl –
Änderung der Wahlordnung und Satzung 10.06.2015
V/0440/2015 Erstattung anteiliger Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage im Jahr 2015 10.06.2015
V/0351/2015 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2014
10.06.2015/
02.09.2015
V/0079/2015 Kinder psychisch kranker Eltern 02.09.2015
V/0274/2015 Ersatzbau und Erweiterung der Kindergruppe Kleine Wiese e.V. in Mitte 02.09.2015
V/0309/2015 Flexible Kindertagesbetreuung in Münster - Entwicklungen seit 2014 und Ausblick 02.09.2015
V/0324/2015 Kindertagesbetreuungsbericht 2015/2016 02.09.2015
V/0444/2015 OGS Fachbericht 2012 - 2015 02.09.2015
V/0512/2015 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen
und Prämissen zur Innensanierung
02.09.2015
V/0569/2015 1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster - Antrag Nr. A-
R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014
2. Änderung der Finanzformel zur personellen Ausstattung der Offenen Ganztagsschu-
len
02.09.2015
V/0621/2015 Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster
- Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017 - 02.09.2015
V/0628/2015 Verwendung vorhandener Mittel aus dem Landesmodellprojekt „Kein Kind zurücklas-
sen!" und der Bundesinitiative Frühe Hilfen 02.09.2015
V/0751/2015 Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck 28.10.2015
V/0752/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung York-Höfe an der Gasselstie-
ge (ehemaliges TÜV Gelände) in Mitte 28.10.2015
V/0768/2015 Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung
für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen 28.10.2015
V/0496/2015 Künftige Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Münster 02.09.2015/
02.12.2015
V/0729/2015 Antrag der SPD-Fraktion A-R/0042/2015 "Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung" 28.10.2015/
02.12.2015
V/0381/2015 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention
1. Bericht über den Stand der Umsetzung
02.12.2015
106
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0734/2015 Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 02.12.2015
V/0741/2015 Absicherung und Ausbau der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus
Flüchtlingseinrichtungen ab 2016
28.10.2015/
02.12.2015
V/0759/2015 Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewa n-
derten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterent-
wicklung der kommunalen Konzeption
02.12.2015
V/0787/2015 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen an der Malteserstraße (Hiltrup),
Bohlweg (Innenstadt) und Josef-Beckmann-Straße (Kinderhaus) 02.12.2015
V/0800/2015 Neubau einer 5-Gruppen Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße
hier: Zustimmung zur Planung 02.12.2015
V/0830/2015/1 Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs 02.12.2015
V/0913/2015 Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im B e-
zirk Mitte 02.12.2015
V/0918/2015 Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung
des Rahmenkonzepts 02.12.2015
V/0971/2015 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in
Münster 02.12.2015
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
107
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
7. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin
heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecherinnen und Sprecher
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen.
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2015):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2015). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das
Folgejahr gegeben werden.
108
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher/-in Martin Helmer
Stellvertretung Susanne Decker
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2015
5
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen,
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen
gestärkt werden.
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2015
fünf Mal getroffen, darüber hinaus fanden weitere
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten auseinander-
setzten.
Die AG 1 beschäftigte im Jahr 2015 ein häufigerer
Wechsel von Teilnehmern/-innen, der sich aus
ebensolchen Personalwechseln bei den Trägern
begründete. Folglich war es notwendig, die Inhalte
und Ziele der gemeinsamen Arbeit zu diskutieren
und im Anschluss in einer Powerpointpräsentation
als gemeinsame Basis darzustellen. Zudem
wurden von dem Sprecher der AG 1 und seiner
Stellvertreterin mit den jugendpolitischen
Sprecher/-innen der Fraktionen grundlegende
Positionierungs-gespräche zum Thema „Gender“
geführt. Die Unter-AG Mädchen führte am
Gymnasium Paulinum in Münster einen
Mädchentag als Pilotprojekt durch, der von 60
Mädchen wahrgenommen wurde und engagierte
sich auch wieder am internationalen
Weltmädchentag, der am 11.10.2015 stattfand. Die
Unter-AG Jungen entwickelte in einem
gemeinsamen Klausurtag die inhaltliche
Ausrichtung der Jungenarbeit (2.0) weiter.
Im Jahr 2016 sind vier Termine und folgende
Themenschwerpunkte vorgesehen:
• Aktualisierung der Geschäftsordnung der AG 1
• Übergabe der Konzepte und Themenbereiche
Mädchentag und Münsterapp für Mädchen und
Jungen an freie Träger.
• Internationaler Mädchentag 2016
• Verankerung des Themenfeldes „Inklusion“
• Verankerung des Themenfeldes der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer mit
Blick auf die spezifischen Mädchen- und
Jungenaspekte
109
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/-in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2015
7
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2015 sieben Mal
für die Dauer von je zwei Stunden jeweils im Vor-
feld der Sitzungen des Ausschusses für Kinder,
Jugendliche und Familien. Der Tagungsort war das
Dietrich-Bonhoeffer-Haus. Es arbeiteten jeweils 25
bis 30 Trägervertreter/innen bzw. Vertreter/innen
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
mit.
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2015
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen:
• Inklusion
• Vorbereitung THX / Thanks-Party
Thematisch wurden 2015 u. a. folgende Themen
behandelt:
• 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Münster 2015 - 2019 - Handlungsempfehlungen
• Ausbau der stadtweiten Ferienangebote im
Rahmen der Ganztagsbetreuung und der OGS-
Ferienbetreuung
• Arbeitsprofil Aufsuchender Jugendsozialarbeit
• Jugendplätze im öffentlichen Raum
• Inklusive Arbeit
• Jugendrat / Jugendratswahlen
• Kooperationsstrukturen OGS und freie Träger
der Jugendhilfe - Leistungsvereinbarungen
• Kinderschutz § 8a SGB VIII
• Thanks-Party
• Flüchtlingskinder
• Zusammenarbeit mit dem KSD
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
• Etatberatungen - z. B. Stellungnahme zum An-
trag Inklusion
Für das Jahr 2016 sind folgende Themen vorgese-
hen:
• Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und
Jugendförderplan 2015 – 2019
• Beratungskompetenz in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
• Projektmittelförderung aus dem Landesjugend-
plan
• Verbindliche Netzwerkstrukturen im Stadtteil
• Inklusive Arbeit (mit Unter-Arbeitsgruppe)
• Fachliches Controlling (mit Unter-Arbeits-
gruppe)
• Jugendrat
• Flüchtlingskinder - Weiterentwicklung der päda-
gogischen Angebote
• Thanks-Party (mit Unter-Arbeitsgruppe)
• Salafismuswerbung in den Stadtteilen
• Zusammenarbeit mit dem KSD
• Etatanträge
110
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/-in Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe, der Träger von
geförderten Maßnahmen,
dem öffentlichen Träger
und der Arbeitsverwaltung
Anzahl der
Sitzungen 2015
4
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen
Jahren 90 Treffen statt. Festzuhalten ist, dass die
Rolle der Arbeitsgemeinschaften im Kontext der
Jugendhilfe eine wesentliche ist. Im Vergleich zu
anderen Kommunen, die zum Teil noch darum
kämpfen müssen, dass die Arbeitsgemeinschaften
überhaupt installiert werden, kann in Münster in
einer relativ gut ausgestatteten Komfortzone ge-
stritten, argumentiert und mitgearbeitet werden.
Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen des Kinder-
und Jugendhilfereports der Stadt Münster vorstel-
len zu können, gehört dazu.
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2015:
• Präsentation des Positionspapiers zum Thema
Inklusion
• Erörterung, wie in Münster das Landes-
programm „kein Abschluss ohne Anschluss“
umgesetzt wird
• Kurzfilm zum Thema „Schulverweigerung in
Münster“
• Vorstellung der Arbeit des Landeskoordinators
Übergangsmanagement im Jugendarrest NRW
• Gemeinsame Sitzung mit der Agentur für Arbeit
zu den Themen
• Jugendarbeitslosigkeit
• Ausbildungsmarkt
• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
• Außerbetriebliche Berufsausbildung
• Vorstellung der pädagogischen Angebote für
Flüchtlingskinder und -jugendliche
• Vorstellung der assistierten Ausbildung als neu-
es Angebot der Bundesagentur für Arbeit und
der JAZ gGmbH
• Neues Verfahren der Jugendratswahl
• Beschulung von zugewanderten Kindern und
Jugendlichen in Münsters Regelschulen (Vor-
stellung der Umsetzung)
• Vorstellung von Herrn Paal / Gegenseitiges
Kennenlernen
• Verabschiedung des Arbeitsprogramms der AG
für das Jahr 2016
• Einführung in das Thema „Problematischer Me-
dienkonsum“
• Bericht über den Workshop der Sprecher/-innen
der Stadtteilarbeitskreise mit den Sprechern/-
innen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII (Ziel: Austausch und perspektivisch
Aufbau einer engeren Kooperationsstruktur mit
einer möglichst einheitlichen Geschäftsstruktur
zur Stärkung des fachpolitischen Mandats)
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung.
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2016 zu den
folgenden Themen weiter fortgeführt werden:
• 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
• Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfe-
planung
• Jährliches Treffen zur Abstimmung mit der
Agentur für Arbeit / Jobcenter Münster
• Inklusion
• Jugendsuchtprävention/-beratung
• Auswirkungen der Inklusion auf die Schulsozial-
arbeit
111
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
• AG 3-Präsentation der Themen im Ausschuss
für Kinder, Jugendliche und Familien
• Netzwerkarbeit im Stadtteil
• Auswirkungen der Flüchtlingszahlen in Münster
auf die Jugendsozialarbeit
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecher/-in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2015
3
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender
Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e.V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e.V.
• Beratungsstelle Südviertel e.V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e.V.
• Trialog e.V.
• Caritasverband Münster e.V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e.V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e.V.
• Pro Familia
Die AG tagte an drei festgelegten Sitzungstermi-
nen im Jahr, ein Termin musste aufgrund hoher
Absagen gestrichen werden. Wie es sich in den
112
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
vergangenen Jahren bewährt hatte, stellten sich
auch 2015 jeweils ein bis zwei Träger zu Beginn
der Sitzung mit ihren Arbeitsschwerpunkten vor.
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte 2015 wa-
ren:
• Erfolgsprojekt Familie: Welche Auswirkungen
haben die Möglichkeiten der Reproduktions-
medizin auf die gesellschaftliche Situation von
Familien?
• Inklusion: Auswertung der ersten Umsetzungs-
schritte in den einzelnen Arbeitsfeldern von Fa-
milienbildung und Beratung, Pro und Contra be-
zogen auf Inklusion in Schule und Kita
• Flüchtlingsfamilien/Migration
• Medialisierung der Kindheit
• Fachliche Begleitung der Projekte “Bundes-
initiative Frühe Hilfen“ und “Kein Kind zurück-
lassen“
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der
Kinder, Weiterarbeit an der Frage der Konse-
quenzen aus den Ergebnissen
Die geplanten Themen für das Jahr 2016 sind:
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
• Migration
• Inklusion
• Netzwerk Frühe Hilfen
• Familienbericht NRW
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/-in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2015
8
Die AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder tagt regel-
mäßig eine Woche vor den Sitzungen des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Im
Jahr 2015 fanden insgesamt 8 Sitzungen statt.
Neben den für den Arbeitsbereich „Kindertagesbe-
treuung“ relevanten Inhalten der Sitzungen des
Ausschusses werden aktuelle fachliche und politi-
sche Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5
bildet Unterarbeitsgruppen (im zurückliegenden
Jahr zu den Arbeitsthemen: Inklusive Erziehung,
Flexible Kindertagesbetreuung und Anmelde- und
Aufnahmeverfahren) und pflegt Kooperationen mit
weiteren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch
diese Vernetzung leistet die AG einen Beitrag zur
Abstimmung zwischen Trägern und Verwaltung
und setzt sich für eine bedarfsgerechte und fach-
lich verantwortete Kindertagesbetreuung in Müns-
ter ein.
Themen der Beratungen im Jahr 2015 waren:
• Kindertagesbetreuungsbericht 2015
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm
u3
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik
• Finanzierung von Kindertageseinrichtungen –
Planungsgarantie
• Deutschkenntnis der Schulanfänger mit Migrati-
onsgeschichte – Vorstellung der Ergebnisse der
Schuleingangsuntersuchungen 2011 - 2015
(Herr Dr. Iseke, Amt für Gesundheit, Veterinär-
und Lebensmittelangelegenheiten)
113
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
• Antrittsbesuch von Herrn Stadtrat Thomas Paal
und gemeinsames Gespräch mit Frau Pohl zur
Arbeit der AG 78/5 und zu aktuellen Herausfor-
derungen der Kindertagesbetreuung in Münster
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach
§ 79 SGB VIII (Frau Weinlich, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien)
• Vorstellung des Forschungsprojektes „Komposi-
tionseffekte in Kitas (KomiK) – Sprach-
kompetenzen von Kindern zu Schulbeginn“
(Frau Hogrebe, WWU Münster)
• Einführung der Münsterlandkarte zur Beantra-
gung und Abrechnung von Bildungs- und Teil-
habeleistungen (Herr Debus, Jobcenter Müns-
ter)
• Inklusionsaspekte im Übergang von der Kita in
die Grundschule – Positionspapier
• Kinderschutz - Erfahrungen in der Umsetzung
§ 8 a SGB VIII
• Inklusion als Querschnittsaufgabe der Kinder-
und Jugendhilfe
Folgende Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2016
wurden vereinbart:
• Kinder aus Flüchtlings- und Migrationsfamilien
• Alltagsintegrierte Sprachbildung
• Flexible Kindertagesbetreuung/Übermittagsbe-
treuung
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung/Kindertagespflege
• Beobachtung der Fachkräftebedarfsentwicklung
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach
§ 79 SGB VIII
• Weiterentwicklung von PlusKitas und Familien-
zentren
• Kita-Navigator: Anmelde- und Aufnahmeverfah-
ren
• Inklusion
• Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 – 10 Jah-
ren in Kindertagesbetreuung und Schulen im
Primarbereich in NRW
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/-in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 56 81
Karl Materla
02 51/ 4 92 – 56 81
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2015
5
In der AG 6 - Hilfen zur Erziehung steht als regel-
mäßiger Punkt die Erörterung aller im Ausschuss
für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten
Tagesordnungspunkte (jeweils in Vorbereitung der
Sitzungen) auf der Tagesordnung. Darüber hinaus
standen 2015 folgende Themen im Fokus:
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
und Migration
• Veränderung der Schullandschaft und der Ein-
fluss auf die Jugendhilfe Münster
• HzE Bericht 2012 - 2014
• Junge Volljährige „Care Leaver“
• Unterbringung von jungen Kindern
• Erfahrungsaustausch zu WIMES und die Evalu-
ation von Wirkung in der Jugendhilfe
• HzE und Regelangebote mit Blick auf den Kin-
der- und Jugendförderplan
• Sozialräumliche Angebote und Regelangebote
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen im
Allgemeinen:
Fachtagung mit dem anschließenden Blick auf
die örtlichen Gegebenheiten in Münster
114
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Diese Themen sollen 2016 fortgeführt bzw. behan-
delt werden:
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA):
Konzepte, Verfahren
• Kinder psychisch erkrankter Eltern: Konzept-
entwicklung
• Beteiligungs- und Beschwerdemanagement:
Erfahrungen stationärer HzE, Einbindung ambu-
lanter HzE
• Junge Volljährige: „Care Leaver"
• Veränderung der Schullandschaft und Einfluss
auf die Jugendhilfe (Fortführung aus 2015)
• Pflegekinderarbeit
• Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung:
Fachtagung „Kultursensibilität / Migrationsantei-
le in erzieherischen Hilfen“
115
Jugendrat
8. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom
18. Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes An-
gebot in Münster einzurichten, bietet die Stadt
Münster den Kindern und Jugendlichen in ihrer
Stadt die Chance der institutionalisierten Beteili-
gung und der aktiven Mitwirkung an kommunalpoli-
tischen Prozessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz
NRW vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese For-
derung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster.
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mitgestalten.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster -
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.
Am 18.05.2015 wurde durch den Rat der Stadt
Münster (Vorlage V/0431/2015 „Jugendrat der
Stadt Münster – Umstellung der Jugendratswahl
auf eine Onlinewahl – Änderung der Wahlordnung
und Satzung“) beschlossen, die Jugendratswahl in
2015 erstmalig als Online-Wahl durchzuführen. Im
November 2015 wurde der Jugendrat der Stadt
Münster schließlich per Online-Wahlverfahren über
einen Wahlzeitraum von vier Tagen in einer Di-
rektwahl gewählt. Der aus 30 Mitgliedern beste-
hende stadtweite Jugendrat setzt sich aus jeweils
5 Vertretern/-innen der 6 Stadtbezirke zusammen.
Nach der konstituierenden Sitzung im Januar 2016
wird der neu gewählte Jugendrat seine Arbeit auf-
nehmen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird
das erstmalig durchgeführte Online-Wahlverfahren
evaluieren.
Bis zur Online-Wahl im November 2015 war der
zuvor amtierende Jugendrat mit seinen 29 Mitglie-
dern im Amt.
Dieser besetzte folgende Ämter:
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3
gewählten Mitgliedern)
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke
Unterstützung des Jugendrates
Der Jugendrat hat im Jahr 2014 eine Anregung
nach § 24 GO NW zur Wiedereinrichtung einer
halben Stelle in der Fachstelle Jugendförderung
zur Betreuung des Jugendrates (Nr. 192/2014) ein-
gereicht. Diese wurde schließlich im Rat aufgegrif-
fen und die 0,5 Stelle zur Betreuung des Jugendra-
tes eingerichtet. Seitdem wird der Jugendrat durch
116
Jugendrat
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Fachstelle Jugendförderung hierdurch in seiner
Arbeit begleitet und unterstützt:
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des
Jugendrates
• Verschickung von Einladung, Tagesordnung,
Protokoll
• Organisation von Sitzungsräumen
• Anfertigen von Sitzungsprotokollen
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern im
Bedarfsfall
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des
Jugendrates
• Organisation von Vernetzungstreffen
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates
Themen/Projekte des Jugendrates 2013 - 2015
Der Jugendrat 2013 - 2015 der Stadt Münster tagte
seit seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2013
an insgesamt 23 Sitzungsterminen. Darüber hin-
aus gab es Sitzungen der verschiedenen Arbeits-
gemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt:
• Die Mitglieder des Jugendrates haben insge-
samt zwei Mal am „Workshop unter Palmen“
(Landestreffen der NRW-Jugendräte in Herne)
teilgenommen.
• Von 2013 - 2015 arbeitete der Jugendrat thema-
tisch in den Arbeitsgemeinschaften AG Jipa
(Jugendliche inklusiv politisch aktiv), AG Trend-
sport, AG Partykonzept, AG Öffentlichkeitsar-
beit, AG Monastir, AG Toleranz und AG Kom-
munalwahl.
• Das Projekt Jipa wurde in Zusammenarbeit mit
SeHT Münster e.V. - einer gemeinsamen Ar-
beitsgruppe für Kinder und Jugendliche mit und
ohne Behinderung (Barrierechecks an Schulen)
weitergeführt.
• Die stadtweite Jugendparty „Partyalarm“ wurde
in Kooperation mit der Jovel Music Hall weiter-
entwickelt.
• Der Web- und Facebookauftritt wurde mit Unter-
stützung einer Marketingfirma weiterentwickelt
und neukonzeptioniert.
• Die neue Veranstaltungsreihe „Politikwerkstatt“
als thematische Fortbildung für die Jugendrats-
mitglieder wurde konzipiert.
• Der Jugendrat beteiligte sich an der „thx-Party“,
einer „Dankeschön-Party“ für alle ehrenamtlich
tätigen Jugendlichen in Münster. Veranstaltet
wurde die Party vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien, den Jugendverbänden, der
Freiwilligenagentur und der Stiftung Siverdes.
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster
wurde vorgestellt. Es erfolgte ein Austausch mit
aktiven Jugendräten aus anderen Städten.
• Der Jugendrat hat an verschiedenen Workshops
teilgenommen wie beispielsweise „Ein Blick hin-
ter die Kulissen der Stadt Münster“, „Kommu-
nalwahl“ oder „Rechtsextremismus“.
• Ein Filmprojekt zum Thema „Inklusion“ in Ko-
operation mit SeHT e.V. wurde realisiert.
• Die AG Jipa zählte zu den Gewinnern der Aktion
„Gutes Morgen Münster“.
• Es wurden diverse Anregungen gemäß § 24 GO
NRW verfasst NRW (z. B. Ampelschaltung am
Schulzentrum Hiltrup, Busverkehr Münster-
Burgsteinfurt etc.).
• Eine gemeinsame Fahrt zum Landtag NRW
wurde vorbereitet und durchgeführt.
• Die Jugendratswahl im Jahr 2015 wurde vorbe-
reitet.
• Es erfolgte eine Kooperation mit der Kampagne
„Voll ist out“.
• Ein Imagefilm über die Aufgaben des Jugendra-
tes wurde gedreht.
Auch zukünftig wird es in jedem Stadtbezirk eine
Kontaktstelle des Jugendrates in einer bestehen-
den Einrichtung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit geben. Diese dienen als Anlaufstellen für
Jugendliche in den Stadtbezirken und unterstützen
Jugendratsmitglieder bei der Durchführung von
Projekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen sowie
im Kontakt mit den Bezirksbürgermeistern.
Kontaktstellen des Jugendrates:
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
• Nord: Jugendzentrum Sprakel
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen
• Südost: Bahnhof Wolbeck
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°
117
Stellenplan
9. Stellenplan
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend
tariflich Beschäftigten.
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden.
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der
Stadt Münster ist im Jahr 2015 um 3,09 % auf
nunmehr 4.257,57 gestiegen. Damit hat sich der
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2015 36,70 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist in
2015 insgesamt auf nunmehr 745,91 angestiegen.
Dieses entspricht einem Zuwachs von 6,72 % ge-
genüber 2014. Der Anteil der Stellen im Bereich
der Kinder, Jugend- und Familienhilfe an den Ge-
samtstellen der Stadt beträgt insgesamt 17,52 %.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse im Wesentlichen wie
folgt ergeben:
• Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
51 u3-Plätzen und 137 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2015 wurden insgesamt 21,77 Stellen
für Erzieher/-innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kin-
dertageseinrichtungen eingerichtet.
Insgesamt konnte im u3-Bereich gemeinsam mit
allen Trägern die Versorgungsquote trotz des
erneuten Anstiegs der Kinderzahlen mit aktuell
44,5 % fast auf Vorjahresniveau (45,1 %) gehal-
ten werden. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr
104,5 %. Der weitere Ausbau der Kindertages-
betreuung wird auch in den kommenden Jahren
ein bestimmendes Thema sein. Mit Blick auf die
Auswertung der Ergebnisse der TU Dortmund,
nach der gesamtstädtisch von einem Bedarf von
über 50 % bei u3-Kindern auszugehen ist, muss
es das Ziel sein, die Versorgungsquote von
mindestens 50 % in allen Stadtteilen/Bezirken
zu erreichen. In diesem Zusammenhang muss
sich Münster als wachsende Stadt in besonde-
rem Maße der Herausforderung stellen, dass
sich die Zahl der Kinder von 0 - 6 Jahren bis
zum Jahr 2020 nach der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose um 1.670 erhöhen wird (u3-
Kinder: + 770; ü3-Kinder: + 900). Dem entspre-
chend haben Verwaltung und Politik auch in
2015 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfs-
gerechten Sicherung und Umsetzung der
Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder gefasst.
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Fach-
beratung Kindertagesbetreuung“ gestiegenen
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde
dieser um eine 0,36 Stelle verstärkt.
• Ausbau und Umstrukturierung der städtischen
Kindertageseinrichtungen haben ebenfalls den
Verwaltungsaufwand erhöht. Aus diesem Grund
wurde im Bereich „Verwaltung Kindertages-
einrichtungen“ eine 0,5 Stelle zusätzlich einge-
richtet.
118
Stellenplan
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2015 durch Ein-
richtung von 16 weiteren Gruppen ausgeweitet.
An der Albert-Schweitzer-Schule wurde auf-
grund sinkender Teilnehmerzahlen eine Gruppe
weniger als im Vorjahr eingerichtet. Damit hat
sich die Gesamtgruppenzahl um insgesamt 15
Gruppen (von 165 auf 180 Gruppen) erhöht, in
denen derzeit 4.783 OGS-Kinder betreut wer-
den (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schul-
jahr 2015/2016 wird somit eine Versorgungs-
quote von 48,3 % an Grund- und Förderschulen
(Primarstufe) erreicht. Im Rahmen des Stellen-
plans 2015 wurden hierfür insgesamt 14,45 Stel-
len für Erzieher/-innen eingerichtet. Darüber
hinaus wurden zum Stellenplan 2015 weitere
3,56 Stellen zur stellenplanmäßigen Absiche-
rung von bereits zum Schuljahr 2014/2015 ent-
standenen Personalbedarfen im Zuge des OGS-
Ausbaus eingerichtet (siehe hierzu Vorlage
V/0172/2014).
Des Weiteren wurde über den Stellenplan 2015
die Einrichtung einer weiteren 1,06 Stelle für
den schulübergreifenden Einsatz von Sprin-
gerkräften beschlossen, um die qualitativ und
quantitativ adäquate Betreuung in Krankheits-
zeiten auch zukünftig gewährleisten zu können.
Mit den hier nunmehr insgesamt zur Verfügung
stehenden 4,77 Springerstellen wurde dem wei-
teren Ausbau der Betreuungsplätze in den ver-
gangenen Jahren Rechnung getragen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014
wurde von der Politik beschlossen, den Anteil
der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das
vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Ein
Trägerwechsel muss von der jeweiligen Grund-
schule ausgehen. Er wird von der Verwaltung
unterstützt und begleitet (siehe auch S. 37).
• Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden
70.000 € für das Haushaltsjahr 2015 zweckge-
bunden für die Aufstockung der Wochenstun-
denzahl der Gruppenleitungen an offenen Ganz-
tagsschulen sowie für die Qualifizierung der
Niedrigteilzeitkräfte bereitgestellt. Da im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familie bereits ein
Fortbildungsbudget im Umfang von aktuell
30.000 € besteht und hieraus bedarfsgerechte
Fortbildungsmaßnahmen sowohl für die haupt-
amtlichen als auch für die niedrig-teilzeitbe-
schäftigten Mitarbeiter/-innen finanziert werden,
wurde entschieden, den Betrag ausschließlich
für eine Stundenaufstockung der Gruppenlei-
tungen einzusetzen. Verteilt auf 119 Gruppen-
leitungen und unter Berücksichtigung der zum
Sommer aufgrund der Ausweitung der offenen
Ganztagsschulen einzustellenden neuen Grup-
penleitungen ergab sich eine Stundenaufsto-
ckung von ½ Stunde pro Gruppenleitung von
20,5 auf 21,0 Stunden. Diese wurde zum
01.03.2015 umgesetzt und konnte – aufgrund
der Bereitstellung des Betrages ausschließlich
für das Haushaltsjahr 2015 – zunächst befristet
bis zum 31.12.2015 verfügt werden. Im Rahmen
der Etatberatungen 2016 wurde mittlerweile be-
schlossen, diese Aufstockung dauerhaft vorzu-
nehmen.
• Um den weiter gestiegenen Anmeldezahlen im
OGS-Bereich und damit dem auch im Bereich
„Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde
diese um eine weitere 0,63 Stelle verstärkt. Da-
mit sind nunmehr 3 Mitarbeiter/-innen in Teilzeit
in der Fachberatung tätig, die die Beratung und
Begleitung der Offenen Ganztagsschulen je-
weils für einen festgelegten Bereich (orientiert
an den Stadtbezirken) wahrnehmen.
• Zur Betreuung und Weiterentwicklung des
Jugendrates wurde die Fachstelle „Jugendför-
derung / offener Ganztag“ um eine 0,5 Stelle
verstärkt.
• Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Fachdienst
Schulverweigerung wurde dieser mit einer 0,5
Stelle dauerhaft verstärkt. Hierdurch ist es auch
zukünftig möglich, neben der Intensivbetreuung
von Schülern/-innen die erforderlichen Angebote
zur unmittelbaren Intervention bei Schulverwei-
gerungstendenzen zu unterbreiten sowie Ord-
nungswidrigkeitsverfahren abzuwickeln.
• Mit der Einrichtung einer 0,33 Stelle im Bereich
der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde dem
Umstand Rechnung getragen, dass mit dem
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der
119
Stellenplan
Kinder- und Jugendhilfe jährliche Einkommens-
überprüfungen nunmehr verbindlich vorzuneh-
men sind.
• Das Amt 51 ist in den vergangenen Jahren ste-
tig gewachsen. So hat sich die Zahl der Plan-
stellen seit 2008 (damals noch ohne den OGS-
Bereich) um über 50 % erhöht. Diese Entwick-
lung des Personalzuwachses wurde jedoch im
zentralen Service des Amtes nicht nachvollzo-
gen. Mit mehr als 900 hauptamtlich Beschäftig-
ten, 700 niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
tern/-innen sowie einer hohen Fluktuation in al-
len Bereichen bestand der dringende Bedarf ei-
ner Ressourcenausweitung. Aus diesem Grund
wurde eine 0,5 Stelle eingerichtet.
• Mit den Vorlagen V/0723/2014, V/0723/2014/1
und V/0723/2014/2 wurde vom Rat die Neuaus-
richtung der Schulsozialarbeit beschlossen.
In diesem Zusammenhang wurden im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt
2,75 Stellen dauerhaft abgesichert.
120
Stellenplan
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2015
(Stand: 20.11.2015) insgesamt 1.744 Personen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe
von 2,11 %. Hiervon entfielen 970 auf den Bereich
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 774 auf
den Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten
Mitarbeiter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,19 % (Vorjahr:
86,91 %).
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS ist nach Jahren der
rückläufigen Tendenz wieder leicht gestiegen
und liegt aktuell bei 25,88 % (Vorjahr: 24,71 %).
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und im Bereich „OGS“ hat sich der Trend des
Anstiegs weiter verfestigt. Hier beträgt der Anteil
aktuell 7,30 % nach 6,59 % im Vorjahr, bewegt
sich insgesamt aber nach wie vor auf einem
deutlich niedrigeren Niveau.
• 51,65 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 51,74 %).
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist mit 43,82 % (Vorjahr: 46,47 %) zum
dritten Mal in Folge gesunken und stellt den
niedrigsten Wert seit 2011 dar. In den städti-
schen Kindertageseinrichtungen und in der OGS
zusammen beträgt er aktuell 55,87 % (Vorjahr:
54,70 %). Insgesamt weist dieser Wert seit 2011
nur eine geringe Schwankungsbreite ohne ein-
deutige Tendenz auf. Nach wie vor macht sich
hier bemerkbar, dass im Bereich „OGS“ aus-
schließlich Teilzeitstellen zur Verfügung stehen.
Dem gegenüber beträgt der Anteil der teilzeitbe-
schäftigten Kräfte in den städtischen Kinderta-
geseinrichtungen 39,67 % (Vorjahr: 39,15 %)
und hält sich damit zum zweiten Mal unter der
40 %-Marke.
• 93,01 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 93,88 %).
• 64,95 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (47,01 % Kita;
17,94 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr
(64,10 %) eine weitere Steigerung bedeutet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
340
Männlich
88
Vollzeit
76
Teilzeit
12
Weiblich
252
Vollzeit
115
Teilzeit
137
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
630
Männlich
46
Vollzeit
23
Teilzeit
23
Weiblich
584
Vollzeit
255
Teilzeit
329
Summen Beschäftigte
970
Männlich
134
(13,81 %)
Vollzeit
469
(48,35 %)
Weiblich
836
(86,19 %)
Teilzeit
501
(51,65 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind.
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 49,69 %
(Vorjahr: 48,47 %) aus, die in den Bereichen „Kin-
dertagesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser
Trend ist damit nach wie vor ungebrochen und wird
sich aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus
der Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie
121
Stellenplan
des weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschu-
len in den kommenden Jahren fortsetzen. An dem
dringenden Erfordernis, im Bereich der Personal-
gewinnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit
nichts geändert.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Ende 2015 waren 47,22 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit bewegt sich
dieser Wert über dem Vorjahresniveau (45,93 %).
Auch das Durchschnittsalter aller hauptamtlich
Beschäftigten ist leicht auf 42,99 Jahre gestiegen
(Vorjahr: 42,54 Jahre). Betrachtet man die einzel-
nen Bereiche, so sind nach wie vor deutliche
Schwankungsbreiten festzustellen.
So ist der Anteil der Personen, die älter als 45
Jahre sind, im Bereich „OGS“ stark auf 42,53 %
(Vorjahr: 45,63 %) gesunken und bewegt sich da-
mit deutlich unter dem amtsweiten Durchschnitt.
Diese Entwicklung ist auch beim Durchschnittsalter
festzustellen. Es liegt im Bereich „OGS“ bei 40,95
Jahren (Vorjahr: 41,23 Jahre).
Wesentlich dazu beigetragen hat hier der starke
Anstieg bei den hauptamtlich Beschäftigten in der
Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“, der sich auch bei
der Betrachtung des gesamten Amtes nieder-
schlägt.
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine sehr
ausgewogene Altersstruktur auf. Auffällig sind hier
insbesondere die folgenden Punkte:
• Zwar ist auch hier - wie im Bereich „OGS“ - ein
deutlicher Anstieg bei der Altersgruppe der 26-
bis 30-Jährigen festzustellen. Im Wesentlichen
wird dieses jedoch auf Altersgruppenverschie-
122
Stellenplan
bungen zurück zu führen sein, da diesem
Zuwachs ein noch deutlicherer Rückgang bei
der Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen
gegenüber steht.
• Auch der signifikante Zuwachs bei der Alters-
gruppe „51 bis 55 Jahre“ sticht heraus.
• Nach wie vor sinkt die Beschäftigtenzahl hier
bereits ab einem Alter von 56 Jahren deutlich.
Dem gegenüber ist ein vergleichbarer Rückgang
in den Bereichen ohne Kitas und OGS erst in
der darauffolgenden Altergruppe (über 60)
festzustellen.
• Die Altersgruppen „26 bis 30 Jahre“ und „51 bis
55 Jahre“ haben aufgrund ihrer Personalzu-
wächse die Gruppe der 46- bis 50-Jährigen als
zahlenmäßig stärkste abgelöst.
• Die Zahl der über 60-Jährigen hat sich im Ver-
gleich zum Vorjahr nochmals - wenn auch auf
einem niedrigen Niveau - um fast 50 % erhöht.
Ebenso wie bei der Gruppe der 51- bis 55-
Jährigen ist die Beschäfigtenzahl zum vierten
Mal in Folge gestiegen.
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 40,79 % nach 37,81 % in
2014 zwar weiterhin deutlich unter dem Durch-
schnitt für das gesamte Amt, hat aber erstmalig die
40 %-Marke überschritten. Das Durchschnittsalter
in städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit
41,22 Jahren (Vorjahr: 40,31 Jahre) nicht mehr
den niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes auf.
Es wurde vom Bereich „OGS“ abgelöst.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
befindet sich mitten in einem „Konkurrenzkampf“
mit anderen Anstellungsträgern bei der Gewinnung
von Fachpersonal. Dieses zeigt sich daran, dass
es immer schwieriger wird, Stellen mit geeignetem
Personal und auch zeitnah zu besetzen. Der
steigende Bedarf aufgrund der pädagogischen
Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen hat
diese Situation noch verstärkt.
Diese Situation wird sich - bezogen auf alle
Professionen - in den kommenden Jahren durch
eine stetig steigende Zahl an regulär ausschei-
denden Kräften (Rente, Pensionierung) noch
verschärfen. Dabei trifft diese Problematik den
Bereich „Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner
aktuellen Altersstruktur im Moment weitaus
weniger. Hierfür sind die bereits vorhandenen
Maßnahmen zur Personalgewinnung weiterhin ein
wesentlicher Faktor.
Auf der anderen Seite darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass der OGS-Bereich im
Vergleich zur Kindertagesbetreuung nach wie vor
gewisse „Standortnachteile“ aufweist. Zu nennen
sind hier nach wie vor die tarifvertragliche
Eingruppierung sowie die Tatsache, dass die
Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung unter den
bestehenden strukturellen Bedingungen nicht
besteht und darüber hinaus die Arbeitszeiten
überwiegend in den Nachmittagsstunden liegen
und damit für teilzeitbeschäftigte Mütter oder Väter
eher unattraktiv sind.
Erfreulich ist, dass es mittlerweile gelungen ist, den
Umfang der befristeten Beschäftigungen weiter zu
reduzieren. Bewegte sich der Anteil im gesamten
Amt in den vergangenen Jahren stetig um ca.
25 %, so sank dieser Ende 2015 auf knapp 13 %.
Aufgrund gemeinsam mit dem Personal- und
Organisationsamt vereinbarten weiteren Schritten
besteht berechtigter Anlass zum Optimismus,
diesen Anteil weiter reduzieren zu können.
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen
für die
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische
Kindertageseinrichtungen und OGS,
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie
d) im OGS-Bereich
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.
123
Stellenplan
124
Stellenplan
125
Stellenplan
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Auch im Jahr 2015 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist,
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen sogar
fest in der für die Personalausstattung gültigen
Finanzformel verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten:
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt
nahezu unverändert bei 73,00 % nach 73,06 %
im Jahr 2014.
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen
Beschäftigten mit 77,98 % wieder leicht abge-
nommen (Vorjahr: 78,83 %), liegt aber nach wie
vor über dem amtsweiten Anteil.
• 76,87 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 73,85 %).
• 43,93 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 53,28 %. Beide Werte sind im Ver-
gleich zum Vorjahr jedoch rückläufig (Vorjah-
reswerte: 45,60 % bzw. 57,12 %).
• 47,16 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 46,12 % im Vor-
jahr. Damit bewegt sich der Anteil wieder fast
auf dem Niveau von 2012.
• Während der Anteil der 21- bis 30-Jährigen im
Bereich „OGS“ bei 44,37 % liegt, beträgt er im
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 56,42 %.
• Besonders auffällig ist der nochmals deutliche
Anstieg der Zahl der 21- bis 25-Jährigen, die mit
deutlichem Abstand die stärkste Gruppe stellen.
Dem gegenüber hat die Gruppe der 26- bis 30-
Jährigen den niedrigsten Stand seit 2011 er-
reicht.
• Nach wie vor ist im Bereich der 41- bis 60-
Jährigen ein deutlicher Anstieg der Beschäftig-
tenzahlen festzustellen, der ausschließlich auf
den OGS-Bereich zurück zu führen ist. Ein Ar-
beitseinsatz mit einer eher überschaubaren wö-
chentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochenstun-
den) und mit der Gewissheit, in den Ferien ar-
beitsfrei zu haben, ist gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41- bis 60-
Jährigen hier überdurchschnittliche 97,32 %.
Ausblick:
Für das Jahr 2016 kann bereits zum jetzigen Zeit-
punkt festgehalten werden, dass mit einer deutli-
chen Veränderung des Zahlenmaterials im Bereich
der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen
zu rechnen ist. Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde
die Verwaltung vom Rat beauftragt,
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organi-
satorisch umsetzbar – zu reduzieren und in sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
umzuwandeln. Die erforderlichen Vollzeitäquiva-
lente werden im Stellenplan 2016 ausgewiesen,
mit der Umwandlung wird zum 1.8.2016 begonnen.
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Konzept
umsetzen zu können, wurden die dafür notwendi-
gen Planstellen (93,81) über den Stellenplan 2016
eingerichtet.
Hierdurch wurde die Intention des SPD-Antrages
Nr. A-R/0051/2014 „ Abbau geringfügiger Beschäf-
tigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ ent-
sprechend aufgegriffen.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
126
Stellenplan
127
Organisation
10. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2015 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2015 ergeben:
• Zum 01.11.2015 wurde die Eingruppierung der
Niedrigteilzeitkräfte an offenen Ganztagsschulen
geändert. Als Ergebnis einer Prüfung durch das
Personal- und Organisationsamt hat sich die
Zuordnung der pädagogischen Arbeitsverhält-
nisse in die Entgeltgruppen S02 bzw. S03 und
der Küchenkräfte in E02 ergeben. Hierdurch
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ei-
ne große Zahl der Stellen inzwischen dem Sozi-
al- und Erziehungsdienst (SuE) und seinen Ein-
gruppierungsmaßgaben zuzuordnen ist.
• Zum 01.02.2015 konnte an der Matthias-
Claudius-Schule, Gut Insel eine weitere Förder-
insel durch Verlagerung einer 0,5 Stelle stellen-
neutral eingerichtet werden. In der Vergangen-
heit wurden an der Bodelschwinghschule die
meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im
Vergleich zu anderen Schulen betreut, woraus
sich ein erhöhter Bedarf an Fachkräften ergab.
Aufgrund einer leichten Reduzierung dieser Zahl
war es nunmehr möglich, eine weiteres indivi-
duelles Förderangebot im Regelsystem für Kin-
der mit einem emotionalen und sozialen Förder-
bedarf über „Bordmittel“ einzurichten, das ihnen
die Teilnahme an ihrer Regelschule und in ihren
gewohnten Bezügen ermöglicht. Die Stadt
Münster verfügt damit aktuell über insgesamt 19
Förderinseln an offenen Ganztagsschulen.
• In 2015 wurden in den Abteilungen „Kommuna-
ler Sozialdienst (KSD)“ und „Familien- und Er-
ziehungshilfen“ organisatorische Veränderungen
vorgenommen.
So wurden zum 16.03.2015 sämtliche Aktivitä-
ten rund um das Thema „Frühe Hilfen / Präven-
tion“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien aufbauorganisatorisch zusammengefasst,
um hierdurch die zwingend notwendige Bünde-
lung der Verantwortung inklusive einer aufei-
nander abgestimmten Steuerung von Angebo-
ten und Maßnahmen erreichen zu können und
um Doppelstrukturen und unklare Zuständigkei-
ten zu vermeiden. Im Ergebnis wurden die bis-
herige Fachstelle 51.38 „Schwangerschaftsbera-
tung und Präventionshilfen“ und die Projektstel-
len für die Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hil-
fen“ und das Modellvorhaben „Kein Kind zu-
rücklassen!“ zu einer Fachstelle „Prävention,
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, Schwanger-
schaftsberatung“ zusammengefasst und diese
der Abteilung 51.4 „Familien- und Erziehungshil-
fen“ zugeordnet. Hierdurch wird die erforderliche
enge Verzahnung von Maßnahmen mit Projekt-
charakter auf der einen sowie Regelangeboten
auf der anderen Seite sichergestellt. Die organi-
satorische Zuordnung zur Abteilung 51.4 wurde
zunächst auf 2 Jahre bis zum 28.02.2017 befris-
tet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird über die end-
gültige aufbauorganisatorische Zuordnung ent-
schieden werden.
Des Weiteren wurde im KSD der bisher direkt
der Abteilungsleitung zugeordnete „Fachdienst
Eingliederungshilfen“ zum 01.10.2015 an die
Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ an-
gegliedert. Mit dieser Veränderung wurde so-
wohl der erheblich gestiegenen Aufgabenent-
wicklung in den Eingliederungshilfen, den damit
verbundenen, gestiegenen Anforderungen an
die Fachaufsicht sowie der konsequenten Struk-
tur, alle nicht dezentral in den Sozialbezirken
wahrgenommenen Aufgaben in der Fachstelle
„Bezirksübergreifende Dienste“ zu bündeln,
Rechnung getragen.
Alle Maßnahmen erfolgten ausschließlich auf
der Basis der vorhandenen (Plan-)Stellen, also
unter der Prämisse der Stellenneutralität.
128
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an
weiterführenden
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung /
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld und
Betreuungsgeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen,
Schwangerschaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Ralf Geller
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 19.11.2015
Bundesinitiative
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Elisa Tigger
Britta Paarmann
Modellvorhaben
„Kein Kind
zurücklassen!“
Elisa Tigger
Koordination
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Personalverwaltung
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
26.493 26.703 27.090
44.638 46.203
36.282 36.262 37.768
20.713 20.890 21.302
44.598
3.404
2.803 2.939 3.343
4.633
5.399
5.096
3.580
10.495
9.545
9.564
2.940
3.268
9.579
9.898
4.753
3.097
3.931
9.691
2.883
9.336
5.788
3.396
4.580
3.601
4.747
7.502
10.353
5.070
3.834
3.668
4.965
3.160
10.408
5.339
1.808
5.849
7.162
5.352
6.697
5.521
6.923
46.876 47.633 49.935
13.011
129.547
246.021
3.967
3.771 3.586
3.602
4.828
4.508
5.145
4.435
4.120
3.892
3.784
7.676
2013
298.578
2014 2015
300.267
4.852
7.674
304.235
4.712
8.555
143.279
7.738
142.301
156.217
24.354
63.723
156.988
25.831 29.551
4.946
4.088
7.425
4.944
3.823
128.235
12.049
8.376 8.435
21,8 % 21,4 %
127.882
116.474
5.780 5.813
18,6 % 18,8 % 18,3 %
8.316
21,8 %
65.205 69.098
146.140
158.095
3.013 3.150
5.014
5.338
241.931
12.444
242.915
114.049
1.592 1.644
114.680
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2013 2014 2015
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 42,9 45,1 44,5
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 28,5 30,9 30,3
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 101,4 103,8 104,5
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 9.557 10.096 10.250
für unter dreijährige Kinder 2.193 2.392 2.409
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.394 7.704 7.841
Anzahl der Familienzentren 27 28 30
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.223 1.212 1.217
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,3 14,2 14,2
für unter dreijährige Kinder 1.102 1.096 1.130
für drei- bis sechsjährigen Kinder 55 55 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 66 61 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 634
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.479 9.303 9.096
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 24 26 27
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 19 13 21
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 435 302 275
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 168 240 496
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 3.274 3.197 3.275
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.661 5.798 5.775
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 575 569 623
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 87 81 79
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.059 2.058 2.485
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.735 4.316 4.338
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 307 354 367
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 523 375 380
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 8.511 8.835 12.343
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.575 1.555 1.633
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 10 11 19
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 7 4 5
Erziehungsbeistandschaft 101 80 83
Sozialpädagogische Familienhilfe 171 157 161
Erziehung in einer Tagesgruppe 60 50 57
Heilpädagogische Horte 35 29 24
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 126 143 150
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 90 93 101
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 206 202 198
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 0 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 145 190 207
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 11 6 3
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 55 62 44
Inobhutnahme 123 211 292
Gesetzliche Amtsvormundschaft 35 30 30
Bestellte Amtsvormundschaft 75 69 129
Bestellte Amtspflegschaften 81 80 70
Beistandschaften 1.188 1.113 1.027
Sorgerechtsentzüge 31 39 37
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 452 451 374
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.344 1.195 1.227
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
HzE Jahresdaten 2015
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 5 0 14 15 5 29 19 15 34 11 16 27
§19 5 9 0 0 14 0 5 9 14 4 19 23
§20 1 2 0 0 3 0 1 2 3 0 6 6
50%
§27 VAR.1 0 0 10 17 0 27 10 17 27 11 16 27
§27 VAR.2 1 1 0 0 2 0 1 1 2 0 7 7
§27 VAR.3 24 15 0 0 39 0 24 15 39 29 22 51
§27 VAR.4 0 2 0 0 2 0 0 2 2 0 3 3
§27 VAR.5 34 37 0 0 71 0 34 37 71 29 47 76
§27 VAR.6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
59 55 10 17 114 27 69 72 141 -14,0% 69 95 164
86%
§ 29 0 48 0 0 48 0 0 48 48 0 39 39
§ 30 78 93 5 14 171 19 83 107 190 80 113 193
§ 31 185 161 1 0 346 1 186 161 347 157 172 329
§ 32 57 33 0 0 90 0 57 33 90 50 38 88
§ 35 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2
320 335 6 14 655 20 326 349 675 3,7% 287 364 651
104%
§33 SATZ 1 147 15 3 8 162 11 150 23 173 143 19 162
§33 SATZ 2 92 26 9 15 118 24 101 41 142 93 25 118
239 41 12 23 280 35 251 64 315 12,5% 236 44 280
113%
§34 VAR.1 142 71 37 74 213 111 179 145 324 177 92 269
§34 VAR.2 6 38 0 0 44 0 6 38 44 7 44 51
§34 VAR.4 11 1 2 6 12 8 13 7 20 18 10 28
159 110 39 80 269 119 198 190 388 11,5% 202 146 348
111%
Summe amb. 769 47 395 421 816 0,1% 355 460 815
100%
Summe stat. 549 154 449 254 703 11,9% 438 190 628
112%
Summe amb. + stat. 1.318 201 844 675 1.519 5,3% 793 650 1.443
105%
§ 33 S 1 68 9 3 10 77 13 71 19 90 69 16 85
§ 33 S 2 19 4 0 1 23 1 19 5 24 20 7 27
87 13 3 11 100 14 90 24 114 1,8% 89 23 112
102%
539 278 817 10,4% 527 213 740
110%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
934 699 1.633 5,0% 882 673 1.555
pro 10.000 U21 285 105% 278
Gesamt für Finanzen
Daten für HZE-QuoteDaten für HZE-Quote
stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2014
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2015 Bestand Ende Gesamt
stationär Gesamt
HzE Jahresdaten 2015
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 16 31 47 13 35 48
stationär 54 114 168 38,8% 57 64 121
139%
2015 2014 2013 2012
292 211 123 122
204 93 38 20
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 251 258 224 226
268 240 197 191
23 9% 14% 16% 15%
120 45% 34% 31% 35% 57.352 55.922
53 20% 34% 33% 25%
72 27% 18% 20% 25%
Quote §§ 30/31 in 18 Mon.: § 30/93%; § 31/88%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 86 % 161 62 24 36 223 60 185 98 283 172 50 222
§35a stat. / 14 % 11 3 11 14 14 25 22 17 39 12% 18 18 36
172 65 35 50 237 85 207 115 322 24,8% 190 68 258
125%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle
amb. HzE 49,97 50% 54% 50% 52%
stat. HzE 50,03 50% 46% 50% 48%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 100 93% 98%
18 Monate §31 88% 142 88% 88%
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42:
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung
zum Vorjahr
Summen 2015 Summen 2014Veränderung
zum Vorjahr
Leistungen § 35a
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Heike Dierks
Chris Hagel
Birgit Herdes
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Nadja Rengshausen
Helmut Schnermann
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Mai 2016, 450
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Westhoffstraße 134
- Trauttmansdorffstraße
- Malteserstraße
- Wienburgstraße 10
- Josef-Beckmann-Straße
- Bohlweg
- An der Meerwiese 11
- Rincklakeweg 21
- Hornstraße 2
- Drei Eichen
- Kinderhaus 28
- Pötterhoek
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0335/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37