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V/0335/2016

Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2015

Vorlagen 22.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 07.09.2016, TOP 11

Berichtsvorlage

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Ansehen

GB_2015_Session

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Ansehen

Berichtsvorlage

2556 Zeichen

V/0335/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- 
und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht 
nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In-
formationen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden we-
sentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite 
Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien 
Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam-
menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses 
zeigt der Bericht auf. 
 Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport 
differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand 
von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den 
Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Verän-
derungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse ge-
ben. 
Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspek-
tiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtun-
gen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kom-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0335/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5100 
492-5102 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.05.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0335/2016 
 
men die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Frage-
stellungen für die Gremienarbeit erstellt werden. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2015

GB_2015_Session

308311 Zeichen

Kinder- und 
Jugendhilfereport 2015
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien

Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür, 
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der unter- 
schiedlichen Institutionen und Personen. Unser Handeln ist vom 
Kind her gedacht und ist geprägt von diesen Grundsätzen:
· Jedes Kind ist willkommen.
· Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
· Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
 und gezielte Unterstützung erhält.
· Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
 nehmen sie in die Verantwortung.
· Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken
 jedes Kindes.
· Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
 begleiten eine passgenaue Unterstützung. 
· Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
· Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
 am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
· Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen
 für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik etablieren wir dieses einheitliche
gesamtstädtische Präventionsverständnis als stadtstrategische
Ausrichtung. Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Amtszielreport 6 
3. Sozialraumreport 16 
Stadt Münster insgesamt 16 
Bezirk Mitte 17 
Bezirk West 18 
Bezirk Nord 19 
Bezirk Ost und Südost 20 
Bezirk Hiltrup 22 
4. Produktüberblicke 23 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 25 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 31 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 36 
060202 – Jugendverbandsarbeit 40 
060301 – Jugendsozialarbeit 42 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 45 
060303 – Drogenhilfe 48 
060401 – Angebote für Familien 53 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 60 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 63 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 69 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 74 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 77 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 81 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 84 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 90 
5. Jugendhilfeetat 92 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 102 
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 108 
8. Jugendrat 116 
9. Stellenplan 118 
10. Organisation 128 
11. Organigramme 129 
12. Generaldatenblatt 131 
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 133

Vorwort 
 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren!  
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir 
mit vielen Partnern aus Schule, Gesundheit, Sozia-
les und Politik dafür, dass jedes Kind willkommen 
ist und von Anfang an gefördert wird.  
Jedes Kind in unserer Stadt hat unabhängig von 
Herkunft und Religion ein Recht auf Gesundheit, 
Bildung, elterliche Fürsorge, Freizeit, Spiel und 
Erholung. 
Die Steigerung der Geburten um 7,3 % und die 
steigenden Flüchtlingszahlen mit einem Anteil von 
ca. 43 % Kindern und Jugendlichen hat zu großen 
Herausforderungen geführt. 
Eine wichtige Voraussetzung für alle Eltern ist es, 
dass sie in ihrer Nähe entsprechende Bildungs- 
und Betreuungsangebote vorfinden, die auch mit 
dem Alter ihres Kindes mitwachsen. 
Deshalb haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter im vergangenen Jahr mit Nachdruck weitere 
Plätze in Kitas und im offenen Ganztag an den 
Grundschulen ausgebaut. Zum Kindergartenjahr 
2015/2016 lag die Ausbauquote für u3-Plätze bei 
44,5 % und die Quote für ü3-Kinder bei 104,5 % 
mit einem Zuwachs von insgesamt 188 Plätzen. 
Auch die Betreuungsangebote im offenen Ganztag 
wurden im letzten Schuljahr um weitere 15 Grup-
pen ausgebaut. Damit hat Münster nun an 44 
Schulstandorten insgesamt 180 Gruppen. 
Das Angebot der Prävention und die Hilfen zur 
Erziehung konnten gemeinsam mit den Trägern 
noch gezielter und wirkungsvoller differenziert 
angeboten werden. 
Die gesamte Bandbreite der Themen und die Rea-
lisierung der zahlreichen Maßnahmen für die Fami-
lien in unserer Stadt wären ohne die große fachli-
che Unterstützung der freien Träger und des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
nicht möglich gewesen. Für die konstruktive Zu-
sammenarbeit bedanken wir uns herzlich. 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal Anna Pohl
  
Stadtrat Leiterin des Amtes für Kinder, 
Beigeordneter für Bildung, Jugendliche und Familien 
Jugend und Familie
5

Amtszielreport 
 
2. Amtszielreport 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster; 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Amtsziel 3 – Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
Amtsziel 5 – Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Amtsziel 6 – Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“ 
6

Amtszielreport 
 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
Übergänge schaffen - Qualifizierung des Über-
ganges von Kita in die Schule 
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist 
für Kinder eine entscheidende Phase in ihrer Bil-
dungsbiografie. Sie freuen sich auf die Schule und 
erleben den Übergang mit Stolz, Freude und Neu-
gier.  
Gut begleitete Übergänge sind prägend für die 
weitere Lernfreude des Kindes und eine Chance 
für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Je 
besser sich die Fachkräfte von Kita und Grund-
schule abstimmen, desto besser gelingen diese 
Übergänge. Eine hohe Anschlussfähigkeit der 
Bildungs- und Erziehungsprozesse kann dazu 
beitragen, dass Übergänge gut gelingen. Die Qua-
lität der Kooperation ist dabei insbesondere auch 
abhängig von einem gemeinsamen pädagogischen 
Verständnis der Fachkräfte und einer gegenseiti-
gen Anerkennung fachlicher Standards.  
In vielen Stadtteilen hat eine gute Zusammenarbeit 
von Kita und Schule bereits eine lange Tradition. 
Intensität und Ausgestaltung der Kooperation vari-
ieren dabei und sind von vielen verschiedenen 
Bedingungen vor Ort abhängig. 
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe 
„Kooperation Kita – Grundschule“, bestehend aus 
Vertretern/-innen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Amtes für Schule und Wei-
terbildung, des Schulamtes und freier Träger eine 
Arbeitshilfe für Kitas und Grundschulen erstellt. Sie 
benennt strukturelle und fachliche Empfehlungen 
für eine gute Kooperation von Kita und Grundschu-
le und enthält praktische Anregungen und Vor-
schläge.  
Kindertageseinrichtungen und Schulen haben mit 
dieser Arbeitshilfe die Möglichkeit, ihre Kooperati-
on zu überprüfen und bei Bedarf weiter zu entwi-
ckeln. Dort, wo den Beteiligten die Kooperation 
von Kita und Grundschule grundsätzlich ausbaufä-
hig erscheint, bietet sie die Möglichkeit, bedarfsori-
entiert einzelne Kooperationsbausteine zu fokus-
sieren. 
Die Anregungen orientieren sich an rechtlichen 
Rahmenbedingungen und fachlichen Empfehlun-
gen. 
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor 
Erstes Netzwerktreffen der Sprecher/-innen der 
Stadtteilarbeitskreise der Jugendhilfe und der 
AGs nach § 78 SGB VIII 
Die Optimierung von Netzwerkstrukturen in den 
Stadtteilen als stadtweite Handlungsempfehlung im 
Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2019 wurde 
im Berichtsjahr 2015 bearbeitet. 
Die Bildung und Sicherstellung von Präventions-
ketten durch „zentrale Orte guter Netzwerkarbeit“ 
ist ein Leitprinzip bedarfsorientierter Jugendhilfe.  
Im Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebene 
Leitprinzipien wie 
• Sicherung der stadtweiten und sozialräumlichen 
Präventionsketten und  
• regelmäßige stadtweite und sozialräumliche 
Abstimmung der Jugendhilfeangebote  
beschreiben wichtige fachliche Ausrichtungen der 
freien und öffentlichen Jugendhilfelandschaft in 
Münster. 
Im Rahmen des Jahrestreffens der AGs nach § 78 
SGB VIII wurde das übergreifende Thema „Netz-
werkarbeit“ ausgewählt. Schwerpunkt im Jahr 2015 
war die Vernetzung der Sozialraumarbeit mit den 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Vor 
diesem Hintergrund organisierte eine Arbeitsgrup-
pe, bestehend aus Vertretern der freien und öffent-
lichen Jugendhilfe, ein Programm für ein erstes 
Netzwerktreffen. 
Dieses Fachtreffen mit dem Titel „Stadtteilarbeits-
kreise der Jugendhilfe - Zentrale Orte guter Netz-
werkarbeit“ hat im Juni 2015 stattgefunden. Inhalt 
dieses ersten Treffens war eine Bestandserhebung 
und die Prüfung auf Mindeststandards. Die Umset-
zung der Handlungsempfehlung „Optimierung der 
Netzwerkstrukturen“ wird den fachlichen Diskurs in 
der Jugendhilfe in Münster auch im Jahr 2016 
begleiten. Für April 2016 ist das zweite Netzwerk-
treffen geplant. 
7

Amtszielreport 
 
Netzwerk Schulabsentismus 
Das Netzwerk Schulabsentismus sichert eine 
strukturierte Vernetzung von Schule, Gesundheits-
hilfe und Jugendhilfe. Ziel ist die Entwicklung und 
Optimierung von Strategien zur Sicherung des 
Schulbesuchs. Die unterschiedlichen Facetten und 
Formen von Schulabsentismus sollen früh in den 
Systemen erkannt und aufgefangen werden.  
Für ein gesichertes und geregeltes Ablaufverfah-
ren im Umgang mit schulabstinenten Kindern und 
Jugendlichen wird aktuell eine Flowchart entwi-
ckelt. 
Folgende Netzwerkpartner sind vertreten: 
• Stadt Münster 
• Universitätsklinikum Münster 
• Schule für Kranke 
• Bezirksregierung Münster 
• Kinder- und Jugendärzte 
• Kinder- und Jugendpsychiater 
Im Jahr 2015 stand die Abstimmung und Entwick-
lung eines Flyers im Fokus, der für Fachkräfte, 
Bürger/-innen entworfen wurde. Zukünftig soll im 
Rahmen der Netzwerkarbeit durch Fallanalysen 
die Qualität der Intervention erhöht werden. 
Amtsziel 3 - Prävention 
Fachtagung „Kinder psychisch erkrankter El-
tern“ 
Unter dem Titel „Wohin gehst du?“ diskutierten im 
September 2015 über 100 Fachkräfte aus den 
pädagogischen und psychiatrischen Ressorts der 
Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der klinischen 
Psychiatrie sowie niedergelassene Ärzte und 
Therapeuten die Lebenssituation und die Hilfssys-
teme für Kinder psychisch erkrankter Eltern.  
Um den betroffenen Kindern und deren Familien  
ganzheitliche und leicht zugängliche Hilfen zu-
kommen lassen zu können, wurde die Fachtagung 
durch die Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster im Sinne des Präventionsgedan-
kens „präventiv – qualifiziert – vernetzt, vom Kind 
her denken!“ initiiert. 
Die Fachtagung machte den Beteiligten deutlich, 
wie wichtig die gemeinsame präventive Arbeit ist, 
um das Risiko dieser Kinder, selbst auch an einer 
psychischen Störung zu erkranken, zu verringern.  
Das gemeinsame Ziel der Akteure ist eine engere 
Vernetzung und Kooperation zwischen den Res-
sorts. Dieses tragfähige Hilfesystem soll den be-
troffenen Kindern aus ihrer Isolation helfen und 
ihnen trotz belasteter Startbedingungen positive 
Lebenswege ermöglichen.  
Die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker El-
tern“ wird diese Intention weiter verfolgen und eine 
gemeinsame Handlungsempfehlung zwischen 
Jugendhilfe und Gesundheitswesen erarbeiten, die 
die zukünftige Zusammenarbeit erleichtern wird. 
Koordinierungsgespräch zur Regelung der 
vertraulichen Geburt 
Am 01.04.2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der 
Hilfen für Schwangere und zur Regelung der ver-
traulichen Geburt“ in Kraft getreten.  
Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist 
es, Schwangere, die sich in einer Notlage befinden 
und einen Anonymitätswunsch haben, zu beraten 
und eine medizinisch begleitete Geburt zu gewähr-
leisten. Zudem soll für die Schwangeren auch der 
Zugang zur Schwangerenvorsorge, medizinischen 
Nachsorge sowie Beratung hinsichtlich ihrer weite-
ren persönlichen Perspektiven ermöglicht werden. 
Für das Kind gilt es, seinem Wohl entsprechende 
Rahmenbedingungen, das heißt, ein stabiles Le-
bensumfeld zu schaffen. Zudem ist dem Bedürfnis 
des Kindes nach Kenntnis und Information  zu 
seiner Abstammung sowie den Umständen der 
vertraulichen Geburt Rechnung zu tragen. 
Die Verantwortung für die Steuerung und Organi-
sation des Verfahrens zur Regelung der vertrauli-
chen Geburt liegt bei den Schwangerschaftsbera-
tungsstellen.  
Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungs-
stellen in Münster hat deshalb Anfang 2015 die am 
Verfahren beteiligten Fachkräfte zu einem Koordi-
nierungsgespräch eingeladen. Es nahmen Vertre-
ter der Geburtskliniken, Hebammen, Mitarbeiter 
der Fachbereiche Vormundschaften und Adoptio-
8

Amtszielreport 
 
nen sowie das Standesamt und der Rettungsdienst 
der Feuerwehr teil. 
Intention des Gespräches war es, die verantwortli-
chen Ansprechpartner/-innen kennenzulernen und 
die Abläufe vor Ort abzustimmen. Vereinbart wur-
de, dass die Schwangere eine Karte mit allen not-
wendigen Informationen zur vertraulichen Geburt, 
insbesondere die Kontaktdaten der zuständigen 
Beratungsfachkraft der Schwangerschaftsbera-
tungsstelle erhält. 
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz/ 
Social Media - Fortbildungsreihe 2015 - Sieben 
Workshops für die Jugendhilfe in Münster 
Social Media-Dienste sind aus der heutigen Le-
benswelt von Jugendlichen nicht mehr wegzuden-
ken, im Gegenteil, sie sind allgegenwärtig. Die 
Kommunikation hat sich im 21. Jahrhundert ge-
wandelt. Sie ist schnelllebiger und für viele Kolle-
gen/-innen aus der Jugendhilfe erst einmal unge-
wohnter geworden. Web 2.0, das "Mitmachnetz", 
digitale Kommunikationskanäle mit Echtzeitfaktor 
sind angesagt. 
Einige Einrichtungen haben sich bereits in den 
"Mitmachnetzen" platziert, andere stehen kurz 
davor und wiederum andere bieten bereits beein-
druckende Angebote aus diesem Segment für ihre 
Jugendlichen an. Der Erzieherische Kinder- und 
Jugendschutz im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien möchte mit dieser Fortbil-
dungsreihe die Medienkompetenz der Mitarbeiten-
den aus den Einrichtungen der Jugendhilfe weiter-
hin passgenau stärken. Abfragen in den verschie-
denen Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Arbeits-
gemeinschaften im Jahre 2014 ergaben ein sehr 
unterschiedliches Themeninteresse aus dem Be-
reich der Social Media-Dienste. Ebenso wurde 
gewünscht, möglichst kleine und intensive Work-
shop-Einheiten anzubieten, um eine möglichst 
hohe Nachhaltigkeit erzielen zu können. 
Mit der Fortbildungsreihe waren alle interessierten 
Kollegen/-innen aus der Jugendhilfe in Münster 
eingeladen, die gewünschten Social Media-
Themen zu vertiefen und zu diskutieren, damit 
eine akzeptierende Haltung gegenüber der allge-
genwärtigen digitalen Herausforderung auch wei-
terhin Nähe zur Zielgruppe und damit Basis allen 
sozialen Handelns schaffen kann. 
Die sieben Workshops wurden allesamt von loka-
len und nationalen, namhaften Experten durchge-
führt. Insgesamt kamen zu den Workshops 57 
Mitarbeiter/-innen aus den Münsteraner Einrich-
tungen, um sich gezielt zu ausgewählten Themen 
fortzubilden. 
Für 2016 ist eine Fortführung zu ausgewählten 
Social Media-Themen und damit verbundenen 
„neuen“ Jugendkulturen geplant. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
Beteiligungsaktion der Kinder- und Jugendli-
chen zur Gestaltung des Außengeländes „Drei 
Eichen“ in Handorf 
„Partizipation“ gleich Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen durch Mitwirkung und Mitbestim-
mung an Prozessen wurde im Jahr 2015 von den 
pädagogischen Fachkräften im Jugendzentrum 
„Drei Eichen“ im Bezirk Ost groß geschrieben.  
Bei der Neugestaltung des Außengeländes des 
Jugendzentrums wurden die Besucher/-innen um-
fassend beteiligt. Nach einer Vermessung des 
Geländes durch das Fachkraftteam der Jugendein-
richtung wurden die Pläne an die Kinder und Ju-
gendlichen übergeben. Somit bekamen sie die 
Chance der Mitbestimmung und Mitgestaltung.  
Zwei Wochen lang bekamen die Kinder und Ju-
gendlichen Zeit und Gelegenheit, einen Plan des 
Geländes nach ihren eigenen Vorstellungen, Wün-
schen und Bedürfnissen zu entwerfen. Sie er-
hielten somit eine projekt- und vor allem lebens-
weltorientierte Form der Beteiligung durch das 
pädagogische Team des Jugendzentrums. Dieses 
wertete den von den Besuchern/-innen erstellten 
Plan aus und brachte den Entwurf mit minimalen 
Veränderungen in eine redaktionelle Form, welche 
nach letzter Absprache mit den Kindern und Ju-
gendlichen dem Vorstand der Einrichtung sowie 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
vorgestellt wurde. 
Partizipation im Sinne von Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen als Aufgabe der offenen Kinder- 
9

Amtszielreport 
 
und Jugendarbeit wurde im Rahmen dieses Pro-
jektes mit Leben gefüllt.  
Das Angebotsfeld „Partizipation“ wird im Jahr 2016 
im pädagogischen Team mit den Kindern und Ju-
gendlichen und dem Träger fachlich und konzepti-
onell weiterentwickelt. 
AG Jipa, „Jugendliche inklusiv politisch aktiv“ 
Bei dem außerschulischen Bildungsprojekt „Ju-
gendliche inklusiv politisch aktiv“ (Jipa) handelt es 
sich um eine offene, selbstständige Arbeitsge-
meinschaft des Jugendrates Münster in enger 
Kooperation mit dem Verein Selbstständigkeitshilfe 
bei Teilleistungsschwächen Münster e.V. (SeHT 
Münster e.V.). 
An der AG nehmen interessierte Kinder und Ju-
gendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit und 
ohne Behinderungen teil und treten hierbei in Kon-
takt und Austausch. Gemeinsam arbeiten sie parti-
zipativ unter anderem an den Themen „Inklusion“, 
„Barrierefreiheit“ und „Politik für alle“. 
Die AG Jipa bietet ein Forum zur gesellschaftlichen 
und politischen Teilhabe an, in dem alle Kinder 
und Jugendlichen unabhängig von vorhandenen 
Beeinträchtigungen mitarbeiten können. Während 
der gemeinschaftlichen Arbeit werden Berüh-
rungsängste abgebaut und eine gegenseitige Ak-
zeptanz aufgebaut. Die genauen Arbeitsinhalte 
werden von der Gruppe bestimmt, da sie die Le-
benswelt der einzelnen Teilnehmer/-innen betref-
fen. Die Ideen entstehen aus guten und schlechten 
Erfahrungen, Interessen und dem Wunsch nach 
einer aufgeklärten, toleranten Gesellschaft. Durch 
den partizipativen Ansatz steigt sowohl die Motiva-
tion als auch die Identifikation innerhalb des Pro-
jektes. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft 
liegt lediglich in der Koordination sowie der Unter-
stützung bei Bedarf. Das Credo lautet hier, so viel 
Unterstützung zu bieten wie nötig und so wenig 
wie möglich. Die AG arbeitet ebenfalls eng mit der 
Kommission zur Inklusion für Menschen mit Behin-
derung zusammen und ist im regelmäßigen Aus-
tausch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt 
Münster. 
Die wichtigsten Projektbausteine der AG Jipa in 
2015 waren: 
• Durchführung von Barrierechecks in Schulen 
sowie offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen 
• Erstellung von Filmclips zum Thema „Politik in 
leichter Sprache“ 
Dass es sich bei der AG Jipa um eine zukunftswei-
sende Idee mit viel Engagement und Kreativität 
handelt, hat auch die Aktion GUTES MORGEN 
Münster erkannt und im Jahr 2015 als eins von 27 
besonderen und einzigartigen Projekten ausge-
zeichnet. 
Auch im Jahr 2016 arbeitet die AG Jipa weiterhin 
in enger Zusammenarbeit mit dem neu gewählten 
Jugendrat an einer inklusiven politischen Arbeit mit 
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinde-
rung. Es soll weiterhin Projekte geben, bei denen 
politische Teilhabe sowie Partizipationsmöglichkei-
ten geschaffen werden. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention in Münster 
Am 10. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt 
Münster die Fortführung des Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention 
für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen 
der Haushaltsberatungen die Mittel von jährlich 
152.000 € auf 375.000 € in 2015 beziehungsweise 
auf 400.000 € in 2016 und 300.000 € in 2017 er-
höht.  
Mit Beschluss des Rates vom 6. Mai 2015 und 
entsprechend der Empfehlung des AKJF wurde die 
Verwaltung beauftragt, das Maßnahmenprogramm 
insbesondere für die Zielgruppe der Kinder ab dem 
schulpflichtigen Alter weiter auszubauen bzw. die 
Präventionskette bis zum Übergang Schule-Beruf 
weiterzuentwickeln und dabei die Flüchtlinge die-
ser Zielgruppe in konkreter Weise zu berücksichti-
gen. 
Mit der Vorlage V/0621/2015/1.Erg. „Maßnahmen-
programm einer kind- und jugendbezogenen Ar-
mutsprävention in Münster – Umsetzung weiterer 
Maßnahmen 2015 - 2017“ hat der Rat der Stadt 
Münster am 11. November 2015 den erweiterten 
Maßnahmenkatalog mit insgesamt 24 kind- und 
jugendbezogenen Angeboten beschlossen.  
10

Amtszielreport 
 
Bei der Erweiterung des Maßnahmenprogramms 
einer kind- und jugendbezogenen Armutspräventi-
on in Münster handelt es sich nicht um einen ab-
schließenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr wur-
den zunächst die vordringlichen Handlungsbedarfe 
aufgegriffen, die geeignet sind, bereits erprobte 
bzw. bewährte Maßnahmen zu verstetigen oder 
neue Angebote für bestimmte Zielgruppen oder 
Sozialräume zu erschließen.  
Ein besonderes Augenmerk bei der Weiterentwick-
lung des Maßnahmenkatalogs lag zudem auf früh-
zeitige Unterstützungsmaßnahmen für die Ziel-
gruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien mit 
Migrations- bzw. Flüchtlingserfahrungen.  
Hierzu zählt beispielsweise der gezielte Einsatz 
von sogenannten „Sprach- und Kulturmittlerinnen“ 
im Rahmen der Kindertagesbetreuung oder auch 
die kurzfristige bedarfsgerechte Erweiterung der 
pädagogischen Angebote für die Zielgruppe der  
6- bis 18-Jährigen in den Flüchtlingseinrichtungen. 
Der Ausbau präventiver Maßnahmen und Angebo-
te für Kinder und Jugendliche wird im Sinne eines 
lebensphasenbegleitenden Modells in den kom-
menden Jahren kontinuierlich im Zusammenspiel 
der Akteure von Jugend- und Gesundheitshilfe, 
Schule, Soziales und in Ergänzung des Modellvor-
habens des Landes „Kein Kind zurück lassen! - 
Kommunen in NRW beugen vor“ und der Bundes-
initiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ im Sinne einer 
gesamtstädtischen Präventionsstrategie weiter-
entwickelt.  
Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei im kom-
menden Jahr auf der Weiterentwicklung und dem 
Ausbau jugendpädagogischer Maßnahmen liegen. 
Ausbau, Absicherung und Weiterentwicklung 
der pädagogischen Angebote für Kinder und 
Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen 
Die Flüchtlingszahlen sind drastisch gestiegen und 
so auch die Zahl der Flüchtlingseinrichtungen. 
Ende 2015 wurden in 24 Flüchtlingseinrichtungen 
pädagogische Angebote für die Kinder und Ju-
gendlichen vorgehalten. 
Seit Anfang 2015 betreuen Einrichtungen der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort die jungen 
Flüchtlinge. Die Erfahrungen sind äußerst positiv. 
Das Ziel, den Kindern und Jugendlichen aus 
Flüchtlingsfamilien den Zugang zu und die Teilha-
be an Angeboten im Stadtteil besser zu ermögli-
chen, ist erreicht worden. Durch die Vernetzung im 
Stadtteil mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge, 
Schulen, Kitas, Sportvereinen, Kirchengemeinden 
und Ehrenamtlichen können die Angebote für 
Flüchtlingsfamilien untereinander abgestimmt und 
ergänzt werden. 
Für die fachliche Kompetenz in der Arbeit mit 
Flüchtlingskindern wurden fachliche Standards 
entwickelt. Um die Mitarbeiter/-innen zu qualifizie-
ren, finden regelmäßig durch das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien organisierte Schulungen 
statt. 
Für das Jahr 2016 ist zu erwarten, dass weitere 
Einrichtungen für Flüchtlinge in Münster errichtet 
werden und somit die Erweiterung der pädagogi-
schen Angebote für Kinder und Jugendliche aus 
fachlicher Sicht unabdingbar ist. 
Mit dem neuen politischem Beschluss zur Absiche-
rung / zum Ausbau der pädagogischen Angebote 
für Kinder und Jugendliche ab 2016 sind künftig 
bei jedem Errichtungsbeschluss für weitere Flücht-
lingseinrichtungen die Mittel für pädagogische 
Kinder- und Jugendangebote in das Gesamtfinan-
zierungskonzept der Stadt Münster eingebunden. 
Entwicklung eines „Inklusionskonzeptes“ für 
das Leistungsfeld Kindertagespflege  
Im Zuge des Ausbaus von inklusiven Strukturen im 
Feld der Kindertagespflege wurde für die Kinderta-
gespflege in Münster ein „Inklusionskonzept“ ent-
wickelt. Dieses bezieht sich auf die Öffnung der 
Kindertagespflegestellen für Kinder mit (drohen-
der/n) Behinderung(en). Bei Betreuung eines Kin-
des mit Behinderung gemäß § 53 SGBXII kann die 
Tagespflegeperson zusätzliche finanzielle Leistun-
gen erhalten, um eine individuelle Förderung des 
Kindes zu ermöglichen. 
Für die finanzielle Förderung stehen den Tagesel-
tern zwei verschiedene Geldleistungen zur Bean-
tragung zur Verfügung. Die Landesmittel über das 
KiBiz werden entsprechend des Ratsbeschlusses 
genutzt, um die Geldleistung für die Tagespflege-
person um zwei € pro Kind und Stunde zu erhö-
hen. Des Weiteren stellt der LWL eine Pauschale 
von 5.000 € pro Kita-Jahr für die Betreuung von 
11

Amtszielreport 
 
Kindern mit Behinderung in Kindertagespflege 
bereit.  
Bei der Begleitung der Entscheidung der Eltern, ihr 
Kind in Kindertagespflege betreuen zu lassen und 
der späteren Begleitung des Tagespflegeverhält-
nisses arbeitet die Beratungsstelle für Kinderta-
gespflege eng mit der städtischen Beratungsstelle 
Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes zusammen. 
Diese Kooperation erlaubt Tagespflegepersonen 
sowie Eltern, fachspezifische Fragen an entspre-
chender Stelle zu stellen. 
Aktuell befinden sich drei Tagespflegepersonen in 
Münster in einem Zertifikatskurs zum Thema „In-
klusion in Kindertagespflege“. Einige andere Ta-
gespflegepersonen, die sich für die Betreuung von 
Kindern mit Behinderung interessieren, haben 
bereits eine staatlich anerkannte Qualifikation im 
heilpädagogischen Bereich. Derzeit werden drei 
Kinder mit Behinderung gemäß § 53 SGB XII über 
oben genannte Möglichkeiten gefördert. Weitere 
Anträge deuten sich für das Jahr 2016 an 
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender 
Umsetzung der Charta zur Gleichstellung von 
Männern und Frauen in städtischen Kitas 
Die Umsetzung der Charta zur Gleichstellung von 
Männern und Frauen sieht vor, dass für die Kinder-
tageseinrichtungen Kriterien und Leitlinien für die 
Beschaffung von Büchern und Materialien  entwi-
ckelt werden. Ziel ist die Qualifizierung und Be-
wusstseinsbildung des Betreuungspersonals, um 
sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen 
und Praktiken entgegenwirken. 
Seit Einführung des Qualitätsmanagements in den 
städtischen Kitas ist geschlechterbewusstes Han-
deln ein Qualitätsaspekt in den geltenden Leitlinien 
zur pädagogischen Arbeit. Jede Einrichtung wird in 
einem 4-jährigen Rhythmus von externen Fach-
kräften u. a. zu dem Aspekt der Förderung von 
Toleranz und Akzeptanz von Verschiedenartigkeit 
und Individualität evaluiert. 
Zur weiteren Unterstützung der Fachkräfte wurden 
2015 von der Fachberatung folgende Materialien 
zusammengestellt und erarbeitet: 
• Leitlinien zur Auswahl von geschlechterbewuss-
ten Büchern und Materialien 
• Checkliste zur Bestandsaufnahme von Ge-
schlechterbildern in Bilderbüchern 
• Reflexionsfragen zur Überprüfung des pädago-
gischen Alltags auf Geschlechtergerechtigkeit 
und Impulse für eine geschlechterbewusste Pä-
dagogik 
Ziel dieser Trägervorgaben ist es, dass die Fach-
kräfte eine geschlechterbewusste Haltung entwi-
ckeln und den pädagogischen Alltag unter dem 
Genderaspekt reflektieren. 
Fachtag zum Thema „Interkulturelle Mädchen-
arbeit“ 
Die Zahl der geflüchteten Menschen in Münster 
steigt stetig. Unter den geflüchteten Menschen 
befinden sich auch Mädchen und junge Frauen, 
die neue Adressatinnen der Kinder- und Jugend-
arbeit vor Ort sind. Um den besonderen Bedürfnis-
sen der geflüchteten Mädchen und jungen Frauen 
in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 
gerecht werden zu können und einen fachlichen 
Austausch anzuregen, organisierten die Mitglieder 
der Unter-AG Mädchen der AG 1 „Gender / Mäd-
chen und Jungen“ im Jahr 2015 einen Fachtag 
zum Thema „Interkulturelle Mädchenarbeit“.  
Als Referentin wurde Sandra de Vries, Ethnologin 
und interkulturelle Trainerin, eingeladen. Der Fach-
tag bot eine ausgewogene Balance zwischen theo-
retischem Input sowie praktischen Anteilen. The-
menfelder waren interkulturelle Rollenbilder, inter-
kulturelle Kommunikation und Geschlecht, Kultur-
schock, Fallbeispielbearbeitung und konkrete 
Handlungsstrategien. Die praktischen Übungen 
sollten den Teilnehmerinnen u. a. dazu dienen, 
sich besser in die Perspektive der geflüchteten 
Mädchen und jungen Frauen versetzen zu können 
und ein Gespür für Kommunikation ohne gemein-
same Sprachbasis zu erlangen.  
Das Jahr 2016 wird für die Teilnehmerinnen von 
der praktischen Umsetzung des neu erlernten Wis-
sens und dem fortgeführten fachlichen Austausch 
zum Thema geprägt sein. 
12

Amtszielreport 
 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
Unbegleitete minderjährige Ausländer - Opti-
mierung der Verfahrensabläufe 
Die globale Entwicklung (eine große Anzahl von 
jungen Menschen befindet sich auf der Flucht vor 
Kriegen, Krisen und Armut) stellte die lokale Ju-
gendhilfe vor große Herausforderungen. Ziel der 
freien und öffentlichen Akteure der Jugendhilfe ist 
es, „eine dem Kindeswohl angemessene Versor-
gung, Betreuung und Förderung der unbegleiteten 
ausländischen Minderjährigen zu ermöglichen“.  
Auf der Basis der neuen bundes- und landesrecht-
lichen Vorgaben wurden die bisherigen Prozess-
schritte des „Erst-Clearing“ im Rahmen der vorläu-
figen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII ausge-
wertet und zur Optimierung der Verfahrensabläufe 
an die neuen gesetzlichen Vorgaben und Erforder-
nisse angepasst. Die Ergebnisse wurden dem 
AKJF mit der Vorlage V/0094/2016 vorgestellt. 
Mit dem abgestuften Verfahren und der Einbezie-
hung unterschiedlicher Akteure (Ersterfassungs-
team, Clearingteam, Heimfachdienst und KSD- 
Bezirke) wird durch eine intensive Prüfung des 
jeweiligen jugendhilferechtlichen Bedarfes einer 
adäquaten Förderung des Einzelnen Rechnung 
getragen. 
Auch in Münster sind Überbrückungs- und Not-
maßnahmen, wie sie der Leitfaden des BMFSFJ 
zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur 
Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Aus-
ländern in NRW (Stand 16.12.2015) benennt, not-
wendig, da die Zuweisungszahlen wöchentlich 
ansteigen und die Münsteraner Träger nicht in 
diesem Tempo ihre Plätze im Bereich Inobhut-
nahme bzw. bei Anschlussmaßnahmen erweitern 
können. Diese Überbrückungsplätze sind in den 
jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen in eigenständi-
gen Wohneinheiten eingerichtet, die nur für die 
Minderjährigen zugänglich sind. Der Standard ist 
als Regelangebot in einer Jugendhilfeeinrichtung 
konzipiert. Dieses ist aber nur als vorübergehende 
Maßnahme geplant und wird täglich auf freie 
Platzkapazitäten bei den Trägern und eine geeig-
netere Unterbringung der Jugendlichen überprüft. 
Mit allen Trägern werden aktuell Konzeptionen zur 
Betreuung und Versorgung in einem engen Aus-
tausch entwickelt. Wegen der kurzfristigen Umset-
zung entsteht ein dialogischer Prozess der Kon-
zeptentwicklung, der noch nicht in allen konzeptio-
nellen Fragen abgeschlossen ist. Der Ausbau um 
weitere Plätze wird vorangetrieben. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung - Auftakt „Schulsozialarbeit“   
Im Frühjahr 2015 wurden die Verfahrensschritte zu 
einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung“ durch die politischen Gremien ge-
nehmigt (V/0283/2015). Als erstes Schwerpunkt-
thema wurde die Weiterentwicklung eines gesamt-
städtischen Konzeptes von Schulsozialarbeit be-
nannt. Hierzu fanden auf verschiedenen Ebenen 
Auftaktveranstaltungen und Arbeitstreffen statt. 
Konkret wurde ein erster „Runder Tisch“ mit Ver-
antwortlichen aus den Bereichen Politik, Schule 
und Schulverwaltung, öffentlicher und freier Ju-
gendhilfe sowie mit Vertretern der Praxis organi-
siert. 
Darüber hinaus wurde mit der Transferagentur für 
Großstädte der deutschen Kinder- und Jugend-
stiftung eine Kooperationsvereinbarung zur Zu-
sammenarbeit unterschrieben und ein Antrag an 
das Programm „Bildung integriert“ gestellt mit dem 
Ziel, das kommunale Bildungsmanagement weiter-
zuentwickeln.  
Dieser Prozess wird in 2016 fortgesetzt. Inhaltlich 
wird es u. a. zunächst um die Entwicklung von 
Kennzahlen und Indikatoren für die Verteilung von 
Sozialarbeit an Schulen gehen.  
Sprach- und Kulturmittler/-innen in Kitas 
Die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern/-
innen in Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler 
Baustein für gelingende Erziehungs- und Bil-
dungsprozesse in Kindertageseinrichtungen. Eine 
solche „Erziehungspartnerschaft“ ist auch abhän-
gig von der Qualität der Kommunikation. Bei der 
Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kultu-
ren sind neben rein sprachlichen Aspekten auch 
kulturelle oder religiöse Hintergründe wichtig für 
ein gutes Verständnis. 
13

Amtszielreport 
 
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes haben 
deshalb das Haus der Familie Münster und das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15 bil-
dungsgewohnte Frauen mit Migrationsgeschichte 
zu Sprach- und Kulturmittlerinnen für ihren Einsatz 
in Kitas qualifiziert. 
Sprach- und Kulturmittlerinnen begleiten Elternge-
spräche. Sie sind mehrsprachig, mit den jeweiligen 
kulturspezifischen Unterschieden vertraut und 
helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Sie ver-
mitteln bei unterschiedlichen Sichtweisen und mo-
derieren in Konfliktsituationen. 
Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen in 
Kitas ist für die Beteiligten kostenlos. Die Finanzie-
rung erfolgt aus Mitteln der präventiven Hilfen. Die 
Vermittlung erfolgt über das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien. 
Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen 
wird von regelmäßigen Coachingterminen beglei-
tet. Hier haben sie die Möglichkeit, Einsätze in 
Kitas zu reflektieren und entstandene Fragen zu 
klären.  
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/  
Qualitätsmanagement 
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Ju-
gendhilfe § 79a SGB VIII 
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 
am 01.01.2012 wurde der § 79a (Qualitätsentwick-
lung in der Kinder- und Jugendhilfe) in das SGB 
VIII aufgenommen. Damit hat der Träger der öf-
fentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe 
für die Bewertung der Qualität sowie geeignete 
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuent-
wickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über-
prüfen. Dies gilt für die Gewährung und Erbringung 
von Leistungen, die Erfüllung anderer Aufgaben, 
den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach  
§ 8a und die Zusammenarbeit mit anderen Institu-
tionen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für 
die Sicherung der Rechte von Kindern und Ju-
gendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor 
Gewalt. 
Die Herausforderung des § 79 a SGB VIII liegt in 
dem sachlich umfassenden und methodisch her-
ausfordernden Auftrag zur Qualitätsentwicklung, 
der einer schrittweisen und sukzessiven Bearbei-
tung, einer kontinuierlichen Beteiligung der Träger 
und einer Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus 
und nicht als Kontrollmodus bedarf. 
Es ist folglich notwendig, ein Verfahren zu entwi-
ckeln, mit dem die Qualitätsentwicklung im Ju-
gendamt nach der Maßgabe des § 79 a SGB VIII 
dauerhaft und qualifiziert bearbeitet und weiter-
entwickelt werden kann. Dabei liegt das Augen-
merk auf einem gemeinsamen und abteilungsüber-
greifenden Entwicklungsprozess, damit die Ergeb-
nisse auswertbar und auch mit Dritten zu kommu-
nizieren sind.  
Es sind langfristig und nachhaltig zwei Aufgaben-
blöcke zu bearbeiten: Zum einen die jugendamts-
internen Prozesse und zum anderen die Prozesse, 
die mit den Kooperationspartnern der Jugendhilfe 
zusammen geschaffen werden. 
Die amtsinternen Wirkungsziele befinden sich ak-
tuell im Abstimmungsprozess, um anschließend 
auch im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien abschließend abgestimmt zu werden. 
Danach sind in einem zweiten Schritt die dafür 
notwendigen Leistungsziele zu erarbeiten.  
Der zweite Aufgabenblock, der die Prozesse mit 
den Kooperationspartnern der Jugendhilfe dar-
stellt, wird derzeit exemplarisch und strukturiert mit 
den stationären Trägern der Jugendhilfe er- und 
bearbeitet. 
Einführung des Fachcontrollingkonzeptes „Ju-
gendhilfe an Schule - Feez und FiLo (Förderung 
im Lorenz-Süd)“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
ein differenziertes Fachcontrolling für die Leistun-
gen „Jugendhilfe an Schule“ unter anderem mit 
den Zielen der internen Steuerung und Weiterent-
wicklung der Angebote.  
Weiterhin wird das Ziel verfolgt, eine noch engere 
Verzahnung mit den Leistungen des Kommunalen 
Sozialen Dienstes herzustellen, wobei dazu insbe-
sondere die Angebote mit einem Bezug im Vorfeld 
bzw. zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung 
fokussiert werden.  
Zudem werden die Herausforderungen und die 
Entwicklung entsprechender Arbeitsschritte zur 
14

Amtszielreport 
 
Weiterentwicklung des Controllingkonzeptes im 3. 
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan aufge-
griffen. 
Für ein Controllingverfahren ist grundsätzlich eine 
systematische, zielorientierte Beschreibung not-
wendig. 
 Folgende Unterpunkte sind zu bearbeiten: 
• Benennung der wesentlichen Ziele des Angebo-
tes 
• Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschrit-
te und Methoden, mit denen das Ziel erreicht 
werden soll. 
Im diesem Sinne stand für das Feez und das FiLo 
eine konzeptionelle Neuausrichtung bzw. Weiter-
entwicklung an.  
Unter den Handlungsleitsätzen und Zielsetzungen 
im Arbeitsfeld „Jugendhilfe und Schule“  
• Sicherstellung des Schulbesuches durch die 
Angebote der Jugendhilfe 
• Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Ange-
bote 
• Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch 
die Stärkung sozialer Kompetenzen 
wurden im Jahr 2015 fachlich ausdifferenzierte 
Konzeptionen unter Einbeziehung der kinderpäda-
gogischen Leistungen der Einrichtungen erarbeitet 
und mit den beteiligten Fachkräften der verschie-
den Institutionen abgestimmt. 
Zukünftig werden nach den Grundsätzen des be-
stehenden Controllings „Jugendhilfe an Schule“ 
Zielsetzungen und Messverfahren unter Einbezie-
hung des Fachcontrollings entwickelt und ausge-
wertet. 
15

Sozialraumreport 
 
3. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Kleinräumige Sozialraumdaten bilden neben ge-
sellschaftlichen Entwicklungen und Lebenslagen 
von Kindern, Jugendlichen und Familien wichtige 
Grundlagen und Planungsinstrumente für Bedarfs-
feststellungen und Maßnahmenplanungen in allen 
Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe.   
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte 
Bevölkerungsdaten und die Inanspruchnahme der 
Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Münster so-
wohl auf gesamtstädtischer Ebene als auch auf 
Stadtbezirksebene abgebildet. Dabei sind jeweils 
die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt, um 
entsprechende Entwicklungen nachvollziehbarer 
zu machen.  
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird 
u.a. auf Grundlage des Baulandprogramms 2016 
bis 2025 unter Einbeziehung der Entwicklung 
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2016 fortge-
schrieben und stellt für die weiteren sozialen Infra-
strukturplanungen eine wichtige Basis dar. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 300.267 305.235 
davon unter 18 Jahren 44.908 46.203 
Haushalte mit Kindern 26.703 27.090 
Ausländeranteil 25.831 
(8,6 %) 
29.551 
(9,7 %) 
Migranten 65.205 
(21,7 %) 
69.098 
(22,6 %) 
Geburten 2.913 3.126 
Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren 
kontinuierliche Bevölkerungszunahmen zu ver-
zeichnen. Die wohnberechtigte Bevölkerung am 
31.12.2015 ist im Vergleich zum Vorjahr um insge-
samt 4.968 Einwohner gestiegen. Das entspricht 
einer Zunahme von aufgerundet 1,7 %. Diese Be-
völkerungsentwicklung ist sowohl - wie in der klein-
räumigen Bevölkerungsprognose 2020 ausgewie-
sen - auf demografiebedingte Zuzüge als auch auf 
den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen zurückzu-
führen. Die deutlichsten Einwohnergewinne entfal-
len auf die Stadtbezirke Südost mit 4,0 % und 
West mit 2,1 %. Bezogen auf die Altersgruppe der 
0- bis 18-Jährigen ist eine Zunahme von insgesamt 
1.295 Kindern und Jugendlichen in der Stadt 
Münster insgesamt zu verzeichnen. Das entspricht 
einer stadtweiten Zunahme von 2,9 %. Besonders 
die Altersgruppe der Kinder im Alter von null bis 
sechs Jahren hat - nicht zuletzt auch vor dem Hin-
tergrund der Geburtensteigerung von 7,3 % - im 
vergangenen Jahr mit einer Zunahme von 5,1 % 
eine deutliche Steigerung erfahren. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 15.163 15.446 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 45,1% 44,5% 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 103,8 % 104,5 % 
Anzahl Familienzentren 28 30 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  4.305 
(44,4 %) 
4.783 
(48,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  41 40 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.443 1.471 
 davon ambulant 815 768 
 davon stationär 628 703 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 3.061 3.045 
Obwohl die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen im 
Vergleich zum Vorjahr stadtweit um 785 Kinder 
zugenommen hat, konnte im Rahmen der Kinder-
tagesbetreuungsangebote die Versorgungsquote 
16

Sozialraumreport 
 
zum Kindergartenjahr 2015/2016 für die Kinder 
unter drei Jahren mit 44,5 % nahezu auf dem Ni-
veau des Vorjahres gehalten bzw. für die Alters-
gruppe der 3- bis 6-Jährigen auf eine Versorgungs-
quote von 104,5 % erhöht werden. Zum August 
2015 wurden zudem zwei weitere Kitas zu Famili-
enzentren umgewandelt.  
Zum Schuljahr 2015/2016 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 48 %. Um die stetig wachsenden 
Bedarfe abzudecken, wurden stadtweit insgesamt 
15 zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet. 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Südviertel 
im Bezirk Mitte war bisher den Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit zugeordnet. 
Diese Leistung wurde konsequenterweise der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit zugeordnet und mit 
einer neuen Leistungsvereinbarung hinterlegt. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 123.178 124.908 
davon unter 18 Jahren 12.985 13.352 
Haushalte mit Kindern 8.394 8.559 
Ausländeranteil 8.794 
(7,1 %) 
9.547 
(7,6 %) 
Migranten 19.726 
(16,0 %) 
20.603 
(16,5 %) 
Geburten 1.239 1.359 
Mit einer Zunahme von 1.730 Einwohnern hat der 
Stadtbezirk Mitte nicht zuletzt auch vor dem Hin-
tergrund der Fertigstellungen von neuem Wohn-
raum im vergangenen Jahr einen Bevölkerungs-
zuwachs von 1,4 % erfahren. Mit 520 Neubauwoh-
nungen und 141 durch Umbaumaßnahmen reali-
sierte Wohnungen entstand fast die Hälfte 
(48,2 %) der in Münster fertiggestellten Wohnun-
gen im Bezirk Mitte. Diese Entwicklung wird durch 
die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen 
Teilgebieten der Innenstadt bestätigt. So entfallen 
die Einwohnergewinne mit einer Zunahme von  
2,3 % auf die Altstadt, mit 1,4 % auf den Innen-
stadtring, mit 1,9 % auf Mitte-Süd und mit 0,9 % 
auf Mitte-Nordost. Im Zuge dieser allgemeinen 
Bevölkerungsentwicklung ist auch der Anteil der 
jungen Menschen im Alter von null bis 18 Jahren 
im vergangenen Jahr im Bezirk Mitte insgesamt 
um 2,8 % gestiegen. Dieser Wert entspricht der 
durchschnittlichen stadtweiten Zunahme in dieser 
Altersgruppe von 2,9 %. Mit einer Zunahme von 
4,2 % ist abermals der Anteil der Kita-Kinder im 
Alter von null bis sechs Jahren, gefolgt von den 6- 
bis 10-Jährigen mit 3,4 % im Bezirk Mitte deutlich 
angestiegen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.358 3.467 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 40,8 % 40,9 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 99,7 % 100,4 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  1.823 
(61,7 %) 
1.968 
(65,1 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  12 11 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 297 356 
 davon ambulant 157 167 
 davon stationär 140 189 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.135 2.093 
Obwohl im Bezirk Mitte die Anzahl der Kita-Kinder 
im vergangenem Jahr um weitere 218 Kinder ge-
stiegen ist, konnte insbesondere durch Um- und 
Ausbau bestehender Kindertageseinrichtungen 
eine im Vergleich zum Vorjahr stabile Versor-
gungsquote gewährleistet werden. Die weitere 
17

Sozialraumreport 
 
Ausbauplanung im Stadtbezirk Mitte steht in enger 
Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und Immobi-
lien für neue Kindertageseinrichtungen.  
Rund 65 % aller Grundschulkinder nehmen die 
Angebote der offenen Ganztagsangebote im Pri-
marbereich im Stadtbezirk Mitte in Anspruch. Um 
dieser im stadtweiten Vergleich weiterhin über-
durchschnittlichen Inanspruchnahme gerecht zu 
werden, wurde im letzten Schuljahr jeweils eine 
weitere OGS-Gruppe im Innenstadtring, Mitte-Süd 
und Mitte-Nordost eingerichtet. 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 60.131 61.365 
davon unter 18 Jahren 10.466 10.773 
Haushalte mit Kindern 5.898 5.990 
Ausländeranteil 5.777 
(9,6 %) 
6.878 
(11,2 %) 
Migranten 14.676 
(24,4 %) 
15.750 
(25,7 %) 
Geburten 548 557 
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung im 
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 2,1 % gestiegen. Von diesem Bevölkerungs-
anstieg profitierten alle Stadtteile in dem Bezirk. 
Gleichwohl hatten die Stadtteile Gievenbeck mit 
einem Bevölkerungsanstieg von 3,2 %, Albachten 
mit 2,7 % und Nienberge mit 2,0 % die deutlichsten 
Zuzüge im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.  
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West hat 
dazu geführt, dass auch der Anteil der Kinder und 
Jugendlichen im Alter von null bis 18 Jahren in 
diesem Zeitraum um 2,9 % gestiegen ist. Dieser 
Wert entspricht der durchschnittlichen stadtweiten 
Entwicklung. Mit einer Zunahme von 4,8 % sind 
hierbei die Kinder im Alter von null bis sechs Jah-
ren besonders deutlich vertreten. In Bezug auf die 
jeweiligen Stadtteile ist festzustellen, dass der 
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von 
null bis 18 Jahren insgesamt mit unterschiedlicher 
Ausprägung in allen Stadtteilen im Bezirk West 
gestiegen ist. Eine Ausnahme bildet hierbei der 
Stadtteil Mecklenbeck, der im Hinblick auf die An-
zahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich 
zum Vorjahr einen Rückgang von 2,1 % zu ver-
zeichnen hat. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.722 2.722 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 50,1 %  51,0 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 111,5 % 110,6 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  636 
(35,3 %) 
799   
(42,8 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 263 277 
 davon ambulant 160 150 
 davon stationär 103 127 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 282 312 
Mit einer Versorgungsquote von 51 % für Kinder 
unter drei Jahren und 110,6 % für die 3- bis 6-
Jährigen kann der Bezirk West ein im stadtweiten 
Vergleich überdurchschnittlich gutes Infrastruktur-
angebot im Bereich der Tagesbetreuungsangebote 
für Kinder aufweisen. Nach wie vor sind jedoch 
weitere Ausbauplanungen im Zuge der Bauland- 
und Bevölkerungsentwicklung erforderlich.  
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum 
Schuljahr 2015/2016 auf insgesamt 42,8 % gestie-
gen. Diese Entwicklung erforderte in nahezu allen 
Stadtteilen die Einrichtung zusätzlicher OGS-
18

Sozialraumreport 
 
Gruppen. Ausgenommen hiervon war der Stadtteil 
Roxel.  
Als Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung wurde  
die ehemalige Hofstelle und das Kinder- und Ju-
gendzentrum des Paulushofes in Mecklenbeck 
überplant und neu strukturiert. Der Investor strebt 
die Realisierung der neuen Kinder- und Jugendein-
richtung „Paulushof“ für Oktober 2016 an. 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 29.168 29.352 
davon unter 18 Jahren 5.809 5.854 
Haushalte mit Kindern 3.182 3.170 
Ausländeranteil 4.298 
(17,7 %) 
4.529 
(15,4 %) 
Migranten 11.324 
(38,8 %) 
11.531 
(39,3 %) 
Geburten 351 339 
Im Stadtbezirk Nord ist der Anteil der wohnberech-
tigten Bevölkerung im vergangenen Jahr abermals 
um 0,6 % gestiegen. Die deutlichsten Einwohner-
gewinne entfallen dabei wie bereits im vergange-
nen Berichtszeitraum auf die Stadtteile Sprakel mit 
2,4 % und Coerde mit aufgerundet 2,0 %. Wäh-
rend Kinderhaus-Ost im vergangenen Jahr einen 
Bevölkerungsrückgang von 0,5 % erfahren hat, 
konnte dieser in 2015 mit einem Einwohnergewinn 
von 0,5 % wieder ausgeglichen werden. Kinder-
haus-West hingegen hat im Vergleich zum Vorjahr 
einen Bevölkerungsrückgang von 1,4 % zu ver-
zeichnen.  
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk 
Nord ist im vergangenen Jahr um insgesamt 0,8 % 
gestiegen, vollzieht sich jedoch in Abhängigkeit zu 
der Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen 
Stadtteilen auf einem unterschiedlichen Niveau. So 
ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Spra-
kel um 7,7 %, in Coerde um 2,6 % und in Kinder-
haus-Ost um 2,8 % gestiegen, während Kinder-
haus-West einen Rückgang in dieser Altersgruppe 
von 4,2 % erfahren hat. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.536 1.536 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 45,7 % 42,7 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 108,8 % 107,1 % 
Anzahl Familienzentren 7 8 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  514 
(55,0 %) 
562  
(57,4 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 327 338 
 davon ambulant 173 170 
 davon stationär 154 168 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 288 283 
Während die Versorgungsquote für Kinder unter 
drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespfle-
ge zum Kindergartenjahr 2014/2015 von rund  
37 % auf 45,7 % ausgebaut werden konnte, war 
zum Kindergartenjahr 2015/2016 ein Rückgang auf 
42,7 % zu beobachten. Zum Kindergartenjahr 
2015/2016 wurde in Kinderhaus-West die Kita 
Kinderbachtal des Trägers Outlaw gGmbH zum 
Familienzentrum umgewandelt. Damit verfügt der 
Stadtteil über zwei Familienzentren.  
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuungsangebote ist von 55 % auf 57,4 % leicht 
gestiegen; ein Ausbau weiterer OGS-Gruppen 
wurde hierdurch nicht ausgelöst. Die Regenflutka-
tastrophe vom Juli 2014 wirkt für den Stadtteil Kin-
derhaus und die Kinder- und Jugendeinrichtung 
„Wuddi“ noch nach. Mit dem Abschluss der Arbei-
ten ist voraussichtlich im April 2017 zu rechnen. 
19

Sozialraumreport 
 
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendar-
beit finden deshalb nach wie vor eingeschränkt in 
einem Ladenlokal an der Westhoffstraße 134 statt. 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 22.026 22.277 
davon unter 18 Jahren 3.933 4.033 
Haushalte mit Kindern 2.292 2.300 
Ausländeranteil 1.163 
(5,3 %) 
1.448 
(6,5 %) 
Migranten 3.280 
(14,9 %) 
3.615 (16,2 
%) 
Geburten 206 218 
Laut Baustatistik konnten 2015 im Bezirk Ost ins-
gesamt 118 neue Wohnungen, davon 55 in Mau-
ritz-Ost, durch Baufertigstellungen im Neu- oder 
Umbau realisiert werden. Die wohnberechtigte 
Bevölkerung im Stadtbezirk Ost hat im vergange-
nen Berichtszeitraum eine Zunahme von insge-
samt 251 Einwohnern (+1,1 %) erfahren. Mit einem 
Einwohnergewinn von 2,2 % hat dabei der Stadtteil 
Mauritz-Ost den höchsten Anteil zu verzeichnen. In 
Gelmer-Dyckburg ist der Anteil der wohnberechtig-
ten Bevölkerung um 1,0 % gestiegen; Handorf 
hingegen hat einen leichten Einwohnerrückgang 
von 0,2 % erfahren. Die Bevölkerungsentwicklung 
hat im vergangen Jahr dazu geführt, dass der An-
teil der Kinder und Jugendlichen von null bis 18 
Jahren um insgesamt 2,5 % im Bezirk Ost gestie-
gen ist. Mit einer Zunahme von 9,3 % sind hierbei 
die Kinder in der Altersgruppe der 6 bis 10-
Jährigen bzw. der 0- bis 6-Jährigen mit 4,3 % be-
sonders deutlich vertreten. Bezogen auf die Stadt-
teile entfallen die Zunahmen in der Altersgruppe 
der 0- bis 18-Jährigen insgesamt mit 5,8 % auf den 
Stadtteil Gelmer-Dyckburg bzw. mit 3,9 % auf 
Mauritz-Ost. In Handorf ist der Anteil der jungen 
Menschen im vergangenen Jahr um 0,3 % zurück-
gegangen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.007 993 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 48,7 % 44,9 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,3 % 108,2 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  322 
(42,9 %) 
365  
(46,6 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 72 93 
 davon ambulant 30 40 
 davon stationär 42 53 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 104 110 
Im Stadtbezirk Ost ist der Anteil der Kinder im Alter 
von null bis drei Jahren bzw. drei bis sechs Jahren 
im vergangenen Jahr um 4,3 % gestiegen. Kita-
plätze, die ursprünglich für Kinder unter drei Jah-
ren vorgesehen waren, mussten wegen der Platz-
bedarfe für über 3-Jährige umstrukturiert werden. 
Hierdurch ist die Versorgungsquote für Kinder 
unter drei Jahren gesunken, während die Versor-
gungsquote für die über 3-Jährigen gestiegen ist.  
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 46,6 % ge-
stiegen und erforderte zum Schuljahr 2015/2016 
die Einrichtung einer jeweils weiteren OGS-Gruppe 
in Mauritz-Ost und Handorf. 
20

Sozialraumreport 
 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 28.365 29.508 
davon unter 18 Jahren 5.139 5.521 
Haushalte mit Kindern 3.035 3.153 
Ausländeranteil 2.476 
(8,7 %) 
3.427 
(11,6 %) 
Migranten 6.457 
(22,8 %) 
7.398 
 (25,1 %) 
Geburten 250 280 
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung im 
Bezirk Südost ist im vergangenen Jahr im stadt-
weiten Vergleich überdurchschnittlich um insge-
samt 4,0 % gestiegen. Besonders deutliche Ein-
wohnergewinne entfallen dabei mit einer Zunahme 
von 13,2 % auf den Stadtteil Gremmendorf-West. 
Angelmodde hat im vergangenen Jahr einen Be-
völkerungsanstieg von 3,4 % und Wolbeck von  
2,6 % erfahren, während Gremmendorf-Ost wie 
bereits im letzten Berichtszeitraum dargestellt, 
keine nennenswerten Bevölkerungsbewegungen 
aufweist.  
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungszu-
nahme im Stadtbezirk Südost ist auch der Anteil 
der 0- bis 18-Jährigen mit insgesamt 7,4 % über-
durchschnittlich gestiegen. Insbesondere Grem-
mendorf-West hat innerhalb des vergangenen 
Jahres eine Zunahme von 256 Kindern und Ju-
gendlichen zu verzeichnen. Das entspricht einer 
Steigerung von 28,7 %. Demgegenüber haben die 
Stadtteile Angelmodde und Wolbeck jeweils eine 
Zunahme von 3,5 % bzw. 4,0 % in dieser Alters-
gruppe erfahren. In Gremmendorf-Ost ist der Anteil 
der jungen Menschen um 1,5 % zurückgegangen. 
Bezogen auf die jeweiligen Altersgruppen zeigt 
sich im Bezirk Südost eine deutliche Zunahme von 
Kita-Kindern mit 12,5 %, gefolgt von den Kindern 
im Grundschulalter mit 9,7 %. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.075 1.164 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 39,8 % 44,6 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 96,8 % 96,1 % 
Anzahl Familienzentren 4 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  510 
(48,2 %) 
593  
(53,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 158 169 
 davon ambulant 79 90 
 davon stationär 79 79 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 129 109 
Trotz des überdurchschnittlich hohen Anstiegs in 
der Altersgruppe der 0- bis  6-jährigen im Bezirk 
Südost insgesamt konnte die Versorgungsquote 
für die Gruppe der unter Dreijährigen auf 44,6 % 
ausgebaut werden. Das entspricht der stadtweit 
durchschnittlichen Versorgungsquote zum Kinder-
gartenjahr 2015/2016. In Gremmendorf-West wur-
de die Kita „Schatzkiste“ in Trägerschaft vom 
Deutschen Roten Kreuz um vier Gruppen erweitert 
und zum Familienzentrum umgewandelt. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf 
insgesamt 53,3 % gestiegen. Um den stetig wach-
senden Bedarfen zu entsprechen, wurden zum 
Schuljahr 2015/2016 im Bezirk Südost insgesamt 
vier weitere OGS-Gruppen in den verschiedenen 
Stadtteilen eingerichtet. 
21

Sozialraumreport 
 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2014 2015 
Gesamtbevölkerung 37.399 37.825 
davon unter 18 Jahren 6.576 6.670 
Haushalte mit Kindern 3.902 3.918 
Ausländeranteil 3.323 
(8,8 %) 
3.722 
(9,8 %) 
Migranten 9.742 
(26,0 %) 
10.201 
(27,0 %) 
Geburten 319 373 
Im Stadtbezirk Hiltrup ist der Anteil der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung im vergangenen Jahr um 
insgesamt 1,1 % gestiegen. Die deutlichsten Ein-
wohnergewinne entfallen dabei auf die Stadtteile 
Amelsbüren mit einer Zunahme von 2,8 % und 
Berg Fidel mit 2,6 %. Im Stadtteil Hiltrup fallen die 
Bevölkerungsbewegungen unterschiedlich aus: 
Während Hiltrup-West einen Bevölkerungszu-
wachs von 1,4 % und Hiltrup-Mitte von 0,5 % er-
fahren hat, verzeichnete Hiltrup-Ost einen Bevölke-
rungsrückgang von 1,2 %. Analog zu der allgemei-
nen Bevölkerungsentwicklung ist der Anteil der 
Kinder und Jugendlichen im Bezirk Hiltrup im ver-
gangenen Jahr insgesamt um 1,4 % gestiegen. 
Dabei haben die Altersgruppen der 0- bis 3-
Jährigen mit +10,3 % und die der 3- bis 6-Jährigen 
mit +6,4 % die deutlichsten Steigerungen erfahren. 
Auch die Entwicklungen in den jeweiligen Stadttei-
len gestalten sich unterschiedlich und in Abhän-
gigkeit zu der allgemeinen Bevölkerungsentwick-
lung. Dementsprechend ist der Anteil der 0- bis 18-
Jährigen in Amelsbüren mit +5,3 %, in Berg Fidel 
mit +3,2 % und in Hiltrup-West mit +2,5 % gestie-
gen, während Hiltrup-Mitte und Hiltrup-Ost einen 
Rückgang von 2,5 % bzw. 2,2 % erfahren haben. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2014 2015 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.494 1.502 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 50,2 % 46,3 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 99,7 % 105,7 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  500 
(40,3 %) 
496  
(40,5 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 246 256 
 davon ambulant 160 169 
 davon stationär 86 87 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 123 138 
Im Stadtbezirk Hiltrup ist insbesondere der Anteil 
der Kinder im Alter von null bis drei Jahren bzw. 
drei bis sechs Jahren im vergangenen Jahr deut-
lich gestiegen, so dass die Versorgungsquote für 
die Kinder unter drei Jahren von 50,2 % auf 46,3 
% gesunken ist, die der 3- bis 6-Jährigen jedoch 
auf 105,7 % gesteigert werden konnte. 
Die Daten bezüglich der Inanspruchnahme der 
offenen Ganztagsangebote im Primarbereich im 
Bezirk Hiltrup insgesamt zeigen im Vergleich zum 
Vorjahr einen relativ stabilen Wert auf. Im Hinblick 
auf die jeweiligen Stadtteile ist jedoch festzustel-
len, dass in Hiltrup-Mitte die Inanspruchnahme der 
offenen Ganztagsbetreuungsangebote zum Schul-
jahr 2015/2016 vor dem Hintergrund rückläufiger 
Schülerzahlen von 53,2 % auf 45,3 % gesunken 
ist, so dass die Anzahl der OGS-Gruppen in die-
sem Stadtteil von drei auf zwei Gruppen reduziert 
wurde. 
22

Produktüberblicke 
 
4. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der 
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung 
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet 
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“ 
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet 
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe 
23

Produktüberblicke 
 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen 
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2015 handelt es sich jeweils 
um vorläufige Rechnungsergebnisse. 
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den 
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, 
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, 
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher 
Form zur Verfügung gestellt werden können, um 
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr 
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten, 
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes. 
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik; 
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu 
tragen.  
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei 
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der 
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen, 
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten 
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in 
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener 
Ansatz), einbetten. 
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke  
seit 2013 an folgenden Punkten: 
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den 
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen 
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen 
an. 
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit 
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten 
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.  
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten 
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt. 
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die 
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die 
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte. 
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des 
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem 
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen. 
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt: 
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres. 
Analytischer Schwerpunkt: 
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und 
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im 
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung). 
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im 
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen 
zum Geschäftsbericht“). 
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der 
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei. 
24

Produktüberblicke  
 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbau-
programm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, För-
derung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unter-
stützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Im Berichtzeitraum liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren insgesamt bei 44,5 %. Davon 
werden 30,3 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 14,2 % in Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für Kinder über drei Jahren beträgt 104,5 %. 
• Die weiterhin steigenden Kinderzahlen in Münster machten einen kontinuierlichen Ausbau von Plätzen er-
forderlich. Hierzu wurden laufend Flächen- und Immobilienoptionen auf ihre Machbarkeit geprüft sowie die 
Bedarfe nach betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuung einbezogen. 
• Insgesamt sind in 2015 zwei neue Kindertageseinrichtungen (Outlaw Kita Uppenberg, DRK Kita Oxford), 
drei Ersatzbauten für vorhandene Kitas inklusive dem damit verbundenen u3-Ausbau (Montessori-Kita, Kita 
St. Konrad, Kita St. Nikolaus) sowie zwei neu Dependancen von Kindertageseinrichtungen (Kita Pötterhoek, 
Kita Wienburg) in Betrieb gegangen. 
• Das Projekt „flexible Kindertagesbetreuung“ wurde weiter entwickelt. Zusätzlich zum Modul der „ExtraZeit“ 
wurde der Baustein „FlexiZeit“ umgesetzt. Eltern haben die Möglichkeit, im Rahmen der erweiterten Regel-
öffnungszeit die Betreuungszeit ihres Kindes flexibel zu gestalten. Hieran beteiligen sich aktuell zwei Kitas.  
• Die Tagesbetreuung für Flüchtlingskinder bildete fachlich-inhaltlich und organisatorisch einen wesentlichen 
Schwerpunkt im Jahr 2015. So wurden u. a. für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und ihre Eltern zur Unterstüt-
zung der institutionellen Kitaplatzversorgung fünf niedrigschwellige Eltern-Kind-Projekte in Kooperation mit 
den Familienbildungsstätten an vier Standorten mit Mitteln des Landes umgesetzt (Oxford-Kaserne, Waren-
dorfer Straße, Gremmendorf und Nienberge). 
Fachliche und organisatorische Anforderungen an die Arbeit mit Flüchtlingskindern in Kindertageseinrich-
tungen waren Thema zweier Stadtteilgespräche in Gremmendorf und in Gievenbeck. 
• Die Qualifizierung der Kulturmittlerinnen wurde fachlich begleitet und organisatorisch unterstützt. Der Ein-
satz der Kulturmittlerinnen in Kitas erfolgt seit Beginn des Kita-Jahres. Sie unterstützen Fachkräfte und El-
tern in ihrer Kommunikation und dolmetschen dabei nicht nur Sprache, sondern unterstützen insbesondere 
auch dabei, kulturelle Missverständnisse zu vermeiden. 
• Die Arbeitshilfe „Übergang Kita - Grundschule“ wurde abschließend beraten und wird allen Kitas und 
Grundschulen zur Verfügung gestellt. Sie überführt gesetzliche Anforderungen an die Kooperation von Kitas 
und Grundschulen aus dem Schulgesetz NRW und dem KiBiz in konkrete und alltagstaugliche Anregungen 
zur Umsetzung vor Ort.  
25

Produktüberblicke 
 
• Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den drei sozialpädagogischen Fachschulen in Münster 
wurde das Schwerpunktthema „Erziehungspartnerschaft“ mit einem Fachvortrag vertieft. Ca. 200 Berufs-
praktikanten/-innen des Anne-Frank Berufskollegs, der ESPA und der Hildegardisschule sowie Kitafachkräf-
te und Elternvertreter besuchten den Fachvortrag zum Thema „Grundprobleme und Herausforderungen der 
Erziehungspartnerschaft“. 
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wurden zwei 
Fachveranstaltungen zum Thema „Medikamentengabe in Kitas“ durchgeführt, an denen ca. 60 Kitaleiterin-
nen teilnahmen. 
• Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Berichtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen Bedarfe 
abgedeckt werden. Insgesamt sank die Versorgungsquote im u3-Bereich um 0,6 %. 
• Im ü3-Bereich führte die hohe Zahl der zusätzlichen Kinder trotz Ausbaus der Plätze zu einer nur geringen 
Steigerung der Versorgungsquote. Für die ü3-Kinder wurden 137 neue Plätze geschaffen; die Versor-
gungsquote stieg hier von 103,8 % auf 104,5 %. Somit konnte zu einem kleinen Teil auch der hineinwach-
sende Jahrgang berücksichtigt werden. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Ende 2014 vorgelegte kleinteilige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen deutli-
chen Anstieg der u3-Kinder und ü3-Kinder aus. Der Zuzug von Flüchtlingen löst zusätzliche Bedarfe aus. 
Insgesamt werden zur Versorgung dieser Bedarfe bis 2020 zusätzlich 4.000 Plätze benötigt, davon ca. 
2.000 für Kinder von geflüchteten Familien. Die damit verbundenen notwendigen Ausbauplanungen in Kin-
dertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) für die Jahre 2016 bis 2020 werden 
unvermindert vorangetrieben und jährlich auf der Grundlage der jeweils aktualisierten Prognosen unter Be-
rücksichtigung der Entwicklung demografischer Faktoren angepasst. Auf der Grundlage der aktuell bereits 
beschlossenen Planungen werden bis zum Sommer 2017 zusätzliche 160 Plätze geschaffen. Darüber hin-
aus wird der Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung weiter forciert.  
• Bei allen neuen Bauplanungen werden maßnahmebedingte Bedarfe für die soziale Infrastruktur entspre-
chend der entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Zusätzlich wird weiterhin die Akquise von Flächen und 
Immobilien zur Schaffung weiterer bedarfsgerechter Betreuungsangebote durchgeführt. 
• Zudem werden die niedrigschwelligen Brückenangebote wie Eltern-Kind-Projekte und Spielgruppen für 
Kinder aus Flüchtlingsfamilien und ihre Eltern insbesondere in Kooperation mit den Familienbildungsstätten 
weiter ausgebaut. 
• Fachliche und organisatorische Anforderungen an die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien sollen im Mittelpunkt 
von Qualifizierungsmaßnahmen von Fachkräften der Kindertagesbetreuung stehen, die in Kooperation mit 
dem Kommunalen Integrationszentrum geplant werden. 
• Der Einsatz von Kulturmittlern/-innen in Kindertageseinrichtungen wird begleitet und unterstützt. 
• Zur Weiterentwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung werden, ergänzend zu den bestehenden Bau-
steinen „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“, Angebote zur Betreuung in sensiblen Zeiten geprüft und entwickelt. Ko-
operationen mit dem Jobcenter und im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Plus“ sind wichtige Bausteine 
der weiteren Entwicklung. 
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten werden Stan-
dards und Empfehlungen zur Umsetzung der neu im Infektionsschutzgesetz festgelegten Dokumentations-
pflicht für eine stattgefundene Impfberatung vor Aufnahme eines Kindes in die Kita erarbeitet. 
Ressourcen 
• Stellen: 395,80 
• Aufwendungen:  88.867.818 € 
• Erträge:  58.927.368 € 
26

Produktüberblicke  
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2015 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 32,2 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %) 
101,4 103,8 100 104,5 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren (in %) 
28,5 30,9 32,2 30,3 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
42,8 45,1 46,0 44,5 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Einrichtungsstruktur     
Anzahl der Familienzentren 27 28 30 30 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 174 179 178 177 
davon:     
 Einrichtungen katholischer Träger 47 47 48 47 
 Einrichtungen evangelischer Träger 15 16 15 16 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 49 50 50 50 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 28 29 29 29 
 Einrichtungen sonstiger Träger 35 37 36 35 
Gruppenstruktur     
Anzahl der Gruppen 498 529 518 547 
davon:     
 Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 151 153 151 157 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 48,5 56,5 49 59 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
64,5 67,5 65 70 
 Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 113 118 113 121 
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 121 134 141 141 
27

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.689 7.738 7.738 7.944 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.292 7.425 7.425 7.502 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 
dreijährige Kinder 
2.193 2.392 2.490 2.409 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder 
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 
7.394 7.704 7.505 7.841 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 
(0 bis unter 6 Jahren) 
9.557 10.096 9.995 10.250 
davon:     
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
2.844 
0 
827 
2.017 
3.396 
5 
1.055 
2.336 
2.200 
10 
700 
1.490 
3.685 
21 
1.122 
2.542 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
1.322 
6 
190 
1.126 
1.436 
13 
278 
1.145 
1.824 
10 
676 
1.138 
1.411 
13 
251 
1.147 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.391 
107 
2.706 
2.578 
5.264 
97 
2.459 
2.708 
5.971 
110 
3.143 
2.718 
5.154 
101 
2.382 
2.671 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
240 
60 
 
240 
103,8 
  
240 
61 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)  
341 358  355 
Weitere Daten     
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für 
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
18 19  22 
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 435 435  320 
28

Produktüberblicke  
 
 
 
29

Produktüberblicke 
 
 
 
 
30

Produktüberblicke  
 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. 
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Im Berichtzeitraum liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren insgesamt bei 44,5 %. Davon 
werden 30,3 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 14,2 % in Kindertagespflege betreut. 
• Der qualitative Umbau des Leistungsfeldes wird erst Ende 2016 abgeschlossen sein. Aber dessen Auswir-
kungen sind schon in 2015 deutlich sichtbar. Aufgrund dieser Strategie stieg der Anteil der in der dritten 
Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden - erbracht von Tagespflegepersonen nach DJI-
Standard qualifiziert oder mit Ausbildung/Studium als sozialpädagogische Fachkraft - von 2009 mit 57 % auf 
92 % in 2015. Dies sind noch einmal 6 % mehr als in 2014. Gleichzeitig hat die Zahl der Randzeitbetreu-
ungsfälle von 2014 in Höhe von 116 auf 71 Fälle in 2015 abgenommen. Viele der in der Randzeitbetreuung 
tätigen Tagespflegepersonen sind nicht bereit, sich voll zu qualifizieren und den entsprechenden Anforde-
rungen zu stellen. Von den in 2015 tätigen 310 Tagespflegepersonen sind 278 in der Betreuung von unter 
3-Jährigen aktiv. Diese 278 Tagespflegepersonen halten 1.105 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor. Von 
diesen 278 Tagespflegepersonen sind 99 sozialpädagogische Fachkräfte (36 %). 66 % der Plätze für Kin-
der bis zu drei Jahren befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 33 % der Plätze in Großtagespflegestel-
len und 1 % der Plätze im Haushalt der Eltern. In 2015 ist die Anzahl der Großtagespflegestellen von 36 auf 
44 gestiegen. Eine hiervon ist in Kooperation mit Betrieben entstanden. Ende 2015 gab es insgesamt 17 
Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. 
• Durch die zweite KiBiz-Revision sind in 2015 auf die Tagespflegepersonen eine Reihe weiterer Anforderun-
gen hinzugekommen. U. a. sind hier zu nennen:  
- die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung,  
- die Konzeption (soll),  
- die Bildungsdokumentation (ist anzustreben) sowie  
- die Betonung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen.  
Auch wurde festgelegt, dass soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, weite-
re Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegepersonen ausgeschlossen sind (Zuzahlungsverbot). Auch 
aufgrund der gestiegenen Anforderungen wurde durch den Rat der Stadt Münster beschlossen, die Geld-
leistung für in Qualifizierungsstufe 3 qualifizierte Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2015 von 4,20 € auf 
4,50 € pro Kind und Stunde zu erhöhen. Ab dem 01.08.2016 soll für jedes Kind zusätzlich eine halbe Stun-
de pro Woche für Verfügungszeiten (z. B. für das Führen von Elterngesprächen) finanziert werden.  
31

Produktüberblicke 
 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung wird ausgebaut. 
• Ein Übergangsmodell von Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung wird entwickelt. 
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt. 
• Das erweiterte Modul des Kita-Navigators für den Bereich Kindertagespflege wird geprüft. 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt. 
• Leitlinien zur Lebensmittelhygiene in das Leistungsfeld Kindertagespflege werden implementiert. 
• Die Implementierung des Inklusionskonzeptes für das Leistungsfeld Kindertagespflege wird angestrebt. 
• Eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung von Flücht-
lingskindern in Kindertagespflege ist vorgesehen. 
• Die Umsetzung der Regelungen bezüglich der Kindertagespflege, u. a. Konzept und Bildungsdokumentati-
on, nach der zweiten KiBiz-Revision ist vorgesehen. 
• Eine Auseinandersetzung mit der Neuausrichtung der alltagsintegrierten Sprachförderung, insbesondere mit 
den Beobachtungsverfahren, die vom Ministerium favorisiert werden, steht auf der Agenda. 
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes. 
• Die betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut. 
• Die bestehenden Geschäftsprozesse werden mit Blick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes 
optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt. 
Ressourcen 
• Stellen: 19,07 
• Aufwendungen:  8.192.055 € 
• Erträge:  2.512.004 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2015 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 13,8 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege auf dem bisherigen Niveau beibehal-
ten werden. 
32

Produktüberblicke  
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
14,3 14,2 13,8 14,2 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
42,8 45,1 46,0 44,5 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den 
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
84 86 84 92 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ 
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.689 7.738 7.738 7.944 
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.223 1.212 1.253 1.217 
davon:     
 Kinder von 0 - 3 Jahren 1.102 1.096 1.070 1.130 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 55 55 81 33 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 66 61 102 54 
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege     
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) – 
Anzahl 
30 36  42 
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) - 
Plätze 
261 317  372 
davon:     
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - 
Anzahl 
26 34  40 
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - 
Plätze 
124 301  356 
 Großtagespflegestellen - eigene Räume -  Anzahl 4 2  2 
 Großtagespflegestellen - eigene Räume - Plätze 32 16  16 
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 12 16  17 
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 103 142  152 
Weitere Daten     
Neuvermittlungen 705 707  841 
Anzahl Tagespflegepersonen 420 331  310 
33

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 252 218  206 
Kooperationen mit Familienzentren 27 28  30 
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 644 586  471 
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung    337 
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung 
   634 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %) 
15 13 14 7 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an 
den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
1 1 2 1 
 
 
 
 
34

Produktüberblicke  
 
35

Produktüberblicke 
 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Jugend-
sozialarbeit statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der 
offene Ganztag einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt. 
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 -63 Nr. 2) 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Die vorhandenen Netzwerkstrukturen in den Stadtteilen wurden 2015 in einem Workshop mit freien wie 
kommunalen Trägern und Vertretern/-innen betrachtet und einer Bewertung unterzogen. Vereinbartes Ziel 
ist die Verankerung von Mindeststandards in den Arbeitskreisen der Stadtteile.   
• Die Konzeptentwicklung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Präsenz bei öffentlichen Veranstaltun-
gen ist mit den freien Trägern erstellt und weiter bearbeitet worden. Die Endfassung wird im Frühjahr 2016 
fertiggestellt. 
• Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarungen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit mit den freien Trä-
gern wurden Aufgaben, Zielgruppen und Leistungen neu justiert. Insbesondere die Hilfen für die benachtei-
ligten/gefährdeten Jugendlichen in den Stadtteilen wurden aufeinander abgestimmt. 
• Die pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen sind weiter ausgebaut 
worden. Zurzeit bestehen 57 Kooperationen mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
• Der Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit konnte weiter auf nunmehr 68 % 
und damit die Attraktivität der offenen Kinder- und Jugendarbeit außerhalb der Schulzeiten gesteigert wer-
den.  
• Der Jugendrat ist im Herbst zum ersten Mal durch eine Onlinewahl gewählt worden. 30 Kinder und Jugend-
liche werden in den nächsten 2 Jahren die Interessen der Münsteraner Schüler/-innen vertreten. Aufgrund 
der geringen Wahlbeteiligung soll das Wahlverfahren überprüft und ggf. verändert werden. 
• Die offene Ganztagsschule ist auch im Jahr 2015 weiter bedarfsgerecht ausgebaut worden. Die Anzahl der 
Gruppen ist zum Schuljahresbeginn 2015/2016 von 165 auf 180 Gruppen gestiegen. Auch im kommenden 
Jahr ist mit einem weiteren Anstieg um rund 10 % zu rechnen. Anzumerken ist, dass die Schulen langsam 
an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und vor allem die Mittagsverpflegung logistisch kaum noch zu bewältigen 
ist. Eine besondere Herausforderung stellt zusätzlich die kontinuierliche Aufnahme von Flüchtlingskindern 
dar. Dies ist sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Plätze wie auch in der Integration der Kinder eine ganz 
besondere und schwierige Aufgabe. 
• Die im Schuljahr 2014/2015 eingeführte Randzeitenbetreuung an acht offenen Ganztagsschulen hat sich 
bewährt. Sie bietet Eltern mit einem Betreuungsbedarf nach 16 Uhr oder Kindern in einem prekären Famili-
enumfeld eine kindgerechte und verlässliche Betreuung im Anschluss an die OGS. Durchschnittlich nehmen 
15 Kinder pro Standort das Betreuungsangebot in Anspruch. An zwei weiteren Standorten wurde im laufen-
den Schuljahr 2015/16 ein neuer Bedarf der Randzeitenbetreuung angemeldet. Dieser soll nun, nach erfolg-
ter Evaluation, zeitnah umgesetzt werden.  
36

Produktüberblicke  
 
• An einem einheitlichen Mindeststandard zur Verpflegung der Kinder in der OGS ist in 2015 ämterübergrei-
fend intensiv gearbeitet worden. Schwerpunkte waren besonders die Qualität des Essens, die Verbesse-
rung und Sicherstellung personeller und räumlicher Standards und das Ausschreibungsverfahren für die 
Mittagsverpflegung. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ ist unter anderem durch eine 
Folgeveranstaltung im April 2016 vorgesehen. 
• Der Bereich „Partizipation“ wird in 2016 ein Schwerpunktthema in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
sowie in den Angeboten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sein. 
• Es erfolgt ein bedarfsgerechter Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche 
in Kooperation der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen.  
• Das Berichtswesen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird zurzeit mit den freien Trägern erarbeitet. Im 
Jahr 2016 werden erste Auswertungsergebnisse vorliegen. 
• Um die steuerbaren Leistungen der Jugendhilfe besser erkennen zu können, sollen künftig Einrichtungen 
mit hauptamtlichem Personal und Einrichtungen mit ehrenamtlichen Strukturen jeweils gesondert dargestellt 
werden.  
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes unter besonderer 
Beachtung der unterjährigen zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingskindern sind vorgesehen.  
• Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wird angestrebt. 
• Erste Grundschulen beschäftigen sich mit der Frage des OGS-Trägerwechsels. Zur Erhöhung der Träger-
vielfalt und zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Mindestens 25 %-Anteil freier Träger im Offenen Ganz-
tag“ unterstützt die Verwaltung die Schulen auf diesem Weg. 
Ressourcen 
• Stellen: 172,04 
• Aufwendungen:  19.812.082 € 
• Erträge:  8.910.250 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 50 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, 
haben regelmäßige Öffnungszeiten am Wochenende. 
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld "Begegnung und Kommunikation" ("offene Treffs") wird 
erhalten. 
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit soll bis 2015 auf 
mindestens 13 % gesteigert werden. 
37

Produktüberblicke 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %) 
57 63 50 68 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung) 
9.479 9.303 9.479 9.096 
Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen 
an Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren 
im Stadtgebiet 
11 13 13 15 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit     
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 42 41 42 40 
 von freien Trägern 33 32 33 32 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9 
davon:      
katholisch 12 11 12 11 
evangelisch 7 7 7 6 
 sonstige 14 14 14 14 
städtisch 9 9 9 9 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
24 26 21 27 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ erreichen 
42 41 42 40 
Aufsuchende Angebote der Jugendsozialarbeit 11 11 11 10 
Offene Ganztagsschulen     
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem 
Ganztag 
44 44 45 44 
davon:      
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 41 42 42 42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 2 3 2 
Anzahl der Plätze für den Offenen Ganztag 3.876 4.305 4.645 4.783 
davon:     
 Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.790 4.236 4.565 4.722 
 Anzahl der Plätze an Förderschulen 86 69 80 61 
38

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die 
Bis-Mittag-Betreuung 
2.227 2.258 2.296 2.228 
Anzahl der Plätze im Gebundenen Ganztag 798 860 870 872 
Gender Budgeting     
Angebotsstunden in der offenen Kinder- und Jugendar-
beit (Förderstruktur) insgesamt 
90.000 90.000 47.365 45.480 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“ 
2.368 4.500 2.368 2.274 
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren 
insgesamt 
5.976 5.211 4.874 4.739 
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
50 42 50 42 
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
50 58 50 58 
 
39

Produktüberblicke 
 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und 
Aktionen. 
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Im Herbst 2015 ist eine Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit versandt worden. Durch sie 
soll die Anzahl der teilnehmenden und erreichten Kinder und Jugendliche in den Jugendverbänden, ebenso 
wie die Anzahl der dort ehrenamtlich tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ermittelt und die dort 
erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Das Verfahren wurde mit den Jugendverbänden abgestimmt.  
• 2015 konnten in 44 Qualifizierungsmaßnahmen 374 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- und Jugend-
arbeit als Gruppenleiter qualifiziert werden. Die Zahl ist um 83 Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr ge-
sunken. Ebenso ist die Anzahl der ausgegebenen Juleica-Cards um 26,7 %  auf 44 gesunken. Dies ist unter 
anderem auf die immer weiter reduzierte Freizeit und das damit verbundene gesunkene zeitliche Engage-
ment der Jugendlichen zurückzuführen. Damit hat sich der Trend des letzten Jahres fortgesetzt. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die schriftliche Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit wird ausgewertet und dokumentiert. 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit werden 
mit den Jugendverbänden umgesetzt. 
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen der freien Träger der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit, findet am 16. September 2016 statt. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,65 
• Aufwendungen:  290.111 € 
• Erträge:  406 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Es werden mindestens 60 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für 
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 600 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen. 
40

Produktüberblicke  
 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen 
61 59 60 44 
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen 
561 496 600 374 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 84 81 80  74 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit     
Jugendverbände in Münster 24 24 22 24 
davon:      
 Katholische Jugendverbände 7 7 6 7 
 Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3 
 Sonstige Jugendverbände 14 14 13 14 
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit     
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 68 60 60 44 
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen  19 14 15 10 
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 216 114 150 61 
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 31 34 35 25 
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 300 343 400 279 
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 11 11 10 9 
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 45 39 50 34 
41

Produktüberblicke 
 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren. 
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Die Einrichtung Streetwork verzeichnete insbesondere in den Wintermonaten des vergangenen Jahres eine 
außergewöhnlich hohe Kontaktdichte. Zum Jahreswechsel waren viele junge Menschen ohne adäquaten 
Wohnraum. Im Laufe des Jahres konnten etliche von ihnen in Wohnungen oder ambulante Betreuungsfor-
men vermittelt werden. 
• Das Angebot der Gesundheitsvorsorge im Rahmen eines „Männerstammtisches“ für Besucher der Street-
work mit dem Lebensmittelpunkt Straße, wurde durchgeführt. Aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl wird 
das Konzept noch einmal überprüft und angepasst. 
• Das im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit etablierte regelmäßige Nachtsportangebot wurde sehr gut 
frequentiert und hat sich verstetigt. Neben verschiedenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem 
Stadtteil nahmen auch junge zugewanderte Menschen aus Einrichtungen im Sozialraum das Angebot wahr. 
• Das Konzept „ro.pe-Training als Modul für die Soziale Gruppenarbeit“ konnte aus personellen Gründen 
seitens des anfragenden Trägers nicht durchgeführt werden. Das aufwendige Präventionsprojekt wird zu-
künftig auf Anfrage stattfinden. 
• Bei dem geschlechtsspezifischen Angebot „Gesundheitsvorsorge für Mädchen und junge Frauen“ wurden 
neben der kontinuierlichen Begleitung durch eine Ärztin des Amtes 53 im vergangenen Jahr zwei themen-
bezogene Angebote mit zwei unterschiedlichen Trägern aus dem Netzwerk in Münster angeboten. Mehrere 
Besucherinnen konnten nachhaltig in Hilfe- und Beratungsangebote bei den kooperierenden Trägern ver-
mittelt werden. 
• Der Projektstart „Kurve kriegen“ in Kooperation mit der Polizei und den freien Trägern der Jugendhilfe wur-
de von der Landesregierung NRW auf das Jahr 2016 geschoben. 
• Für den Bereich der pädagogischen Lernhilfen wurde Ende 2015 ein fachliches Controlling entwickelt. Mit 
Beginn des Jahres 2016 werden damit alle neu eingerichteten Hilfen erfasst und am Ende des Hilfeverlau-
fes hinsichtlich ihrer Wirkung ausgewertet.  
• Die Flüchtlingszahlen sind auch in Münster drastisch gestiegen. Ende 2015 konnten in 24 Flüchtlingsein-
richtungen pädagogische Angebote für die Kinder und Jugendlichen durch Träger der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit vorgehalten werden. 
• Die Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhil-
fen hat sich um 5 Plätze reduziert, da ein Träger keine Plätze mehr anbietet. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Das Nachtsportangebot als „Soziale Gruppenarbeit“ wird anhand der praktischen Erfahrungen weiterentwi-
ckelt und qualifiziert. Das Konzept wird fortgeschrieben. 
42

Produktüberblicke  
 
• Analog zu den steigenden Flüchtlingszahlen werden auch die kinder- und jugendpädagogischen Angebote 
weiter ausgebaut. Zur Weiterqualifizierung des Angebotes sind Fortbildungen geplant. 
• Für die Besucher/-innen der Einrichtung Streetwork wird ein spezifischer Erste-Hilfe-Kurs für Notlagen auf 
der Straße und bei Drogennotfällen entwickelt.  
• Die bedarfsorientierten, themenbezogenen Angebote unter Beteiligung von verschiedenen Fachkräften aus 
dem sozialen Netzwerk in Münster werden für das geschlechtsspezifische Angebot „Gesundheitsvorsorge 
für Mädchen und junge Frauen“ weitergeführt und verstetigt. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,59 
• Aufwendungen:  1.068.820 € 
• Erträge:  56.266 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit  
(in %) 
98 96 90 94 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit 
9 9 9 21 
davon:     
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5  5 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2  11 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1  1 
 Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3  2 
 Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
1 1  1 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III 
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen 
31 31 31 26 
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, 
Teilhabeleistungen  
6.517 6.880 6.000 6.880 
43

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches 
Reiten, Teilhabeleistungen 
6.390 6.605 5.400 6.480 
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen 
Lernhilfen 
39 46 50 45 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie 
58 86 50 54 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens 
67 85 65 55 
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der 
Teilhabeleistungen 
100 145 130 147 
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der 
Jugendsozialarbeit 
3.788 3.845 5.000 7.473 
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen in Flücht-
lingseinrichtungen 
168 240 300 496 
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen 
326 319  294 
44

Produktüberblicke  
 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Hauptschulen, 
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotio-
nale und soziale Entwicklung, Angebote für Schulverweigerung an allen Schulen. 
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des 
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Die Fachberatung Schulverweigerung konnte um eine 0,5 Stelle ausgebaut werden, um bedarfsgerecht und 
präventiv Eltern und Schülern gerecht zu werden. 
• Die Personalressourcen der Geistschule werden sukzessive in die neue Primus-Schule verlagert. 
• Im Bereich der Förderinseln (heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit Unterstützungsbedarf im 
offenen Ganztag) konnte die Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel mit einer Förderinsel ausgestattet werden. 
Dies war durch die Verlagerung einer Stelle im Bestand möglich.  
• Die Entwicklung der Daten bei den anteiligen Beratungen und Betreuungen an den Hauptschulen ist zu-
gunsten intensiverer Einzelmaßnahmen zurückgegangen.  
• Die Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe (kurz: BuT Schulsozialarbeit) unterlag in 2015 
gravieren Veränderungen. Die finanzielle Förderung durch den Bund endete und wurde vom Land und der 
Stadt Münster übernommen. Damit war eine Verringerung der finanziellen Förderung und somit eine Redu-
zierung der Personalstellen in der BuT Schulsozialarbeit auf 14,5 Stellen verbunden. Die BuT Schulsozial-
arbeit ist zunächst bis Dezember 2017 abgesichert.  
• Die hohe Zahl an rückgeführten Schülern/-innen aus den Förderschulen an die Regelschulen ist Ausdruck 
für die weitere Umsetzung der Inklusion.  
• Durch die Schließung der Fürstenbergschule wurden die vorhandenen Ressourcen der Jugendhilfe an die 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule verlagert, die dann in die Gesamtschule-Ost einfließen sollen. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die sukzessive Einführung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung bringt mit sich, 
dass sich die Angebote der Jugendhilfe in einer organisatorischen Neuentwicklung befinden. Durch die in-
tensive Vernetzung mit Bildungspartnern und der Schulsozialarbeit sollen so individuelle Bildungsbiogra-
phien begleitet und gefördert werden.  
• Die Jugendhilfe an Förderschulen im Primarbereich wird sich durch die voraussichtliche Schließung/Um-
strukturierung von Förderschulen im Sommer 2016/2017 neu ausrichten. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass 
die Jugendhilfe mit ihren Angeboten den Schülern/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf an die Re-
gelschulen folgt. Die bestehenden Konzepte und Arbeitsschwerpunkte passen sich dem neuen Aufgaben-
zuschnitt an Regelschulen an. Das vorhandene Personal der Jugendhilfe in diesem Bereich wird bedarfsge-
recht an Regelschulen eingesetzt. 
• Die Richard-von-Weizsäcker-Schule wird aufgelöst und konzeptionell / strukturell neu ausgerichtet. Es ent-
steht ein neuer schulischer Lernort. 
45

Produktüberblicke 
 
Ressourcen 
• Stellen: 23,02 
• Aufwendungen:  2.170.100 € 
• Erträge:  48.162 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 25 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an Haupt-
schulen“ betreut. 
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl (in %) 
25 19 25 18 
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %) 
17 13 15 28 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %) 
85 92 90 85 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen 
4 4 4 4 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Grundschüler/-innen insgesamt 9.256 9.464 9.571 9.547 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.720 1.614 1.386 1.510 
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.546 9.587 9.688 9.451 
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.067 3.875 3.709 3.698 
Schüler/-innen an allen städt. Förderschulen 732 641 607 506 
Hauptschulen     
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 435 302 570 275 
46

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Förderinseln     
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft 
  18 19 
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten 
Kinder in den Förderinseln 
41 72 28 77 
Fachberatung Schulverweigerung     
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
beratenen Schüler/-innen 
48 38 45 58 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten 
Schulverweigerer 
41 35 40 49 
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %) 
79 74 75 76 
Richard-von-Weizsäcker-Schule     
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Primarstufe 
47 49 35 27 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Sekundarstufe 
65 51 55 48 
Rückgeführte Schüler/-innen der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule 
19 13 14 21 
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule 
für soziale und emotionale Entwicklung 
70 26  52 
Förderschulen     
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit 
dem Förderschwerpunkt Lernen  
516 439 425 353 
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen 
258 256 250 238 
Villa Interim     
Anzahl der Plätze in der Villa Interim     12 
 durchschnittliche Belegung übers Jahr    9 
47

Produktüberblicke 
 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen 
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung 
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Zahl der Krankenhauseinlieferungen Jugendlicher mit 
Alkoholvergiftung in den zurückliegenden Jahren war dieses in der Session 2014/2015 thematischer 
Schwerpunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“.  
• Zum Jahresbeginn wurde unter Beteiligung aller Münsteraner Krankenhäuser das Frühinterventionsprojekt 
„HaLT – Hart am Limit“ installiert, das die unmittelbare Betroffenheit für ein offensives Beratungsangebot 
nutzt. Nach zögerlichem Start wurden im Jahresverlauf 17 Fälle von den Kliniken vermittelt; in fünf Fällen 
wurden Gespräche in der Jugendberatung geführt, drei Fälle wurden in angrenzende Kreise vermittelt.  
• Die Jugendberatung der Drogenhilfe wurde konzeptionell weiterentwickelt. Eltern wurden gezielt motiviert, 
gemeinsam mit ihren meist jugendlichen Kindern in die Beratung zu kommen (systemischer Beratungsan-
satz). Die Jugendsprechstunde wurde zeitlich nach hinten verlagert und liegt nun außerhalb der Zeiten der 
Ganztagsschulen. Um Hemmschwellen der Inanspruchnahme zu senken, wurden die Öffentlichkeitsar-
beitsmaterialien überarbeitet und eine „Werbeoffensive“ in den Gremien der Jugendarbeit, Jugendsozialar-
beit und erzieherischen Hilfen, aber auch vor Ort in den Stadtteileinrichtungen vorbereitet.  
• An insgesamt 53 Fortbildungstagen wurden Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit sowie 
Lehrkräfte für suchtpräventive Arbeit und für den Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen ge-
schult. Zusammen mit den Teams der städtischen Jugendeinrichtungen wurde eine Arbeitshilfe zum Um-
gang mit Drogen in der offenen Jugendarbeit erstellt. Die dreitägige Fortbildung MOVE - Motivierende 
Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen - wurde aufgrund der hohen Nachfrage auch in 2015 mit 
sechzehn Fachkräften der Jugend(sozial)arbeit durchgeführt. In der schulischen Suchtprävention bildeten 
Methodenworkshops zur Alkoholprävention wie auch Schulungen zur Suchtprävention für Schüler/-innen 
mit erhöhtem Förderbedarf einen Schwerpunkt. 
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 623 Personen nochmals über dem hohen 
Niveau des Vorjahres; davon waren 80 Angehörige. Allerdings ist die Zahl der Beratungsgespräche mit 
3.250 bereits seit 5 Jahren stabil, was auf Kapazitätsgrenzen hinweist. Die Zahl der Erstgespräche lag mit 
546 nur gering unter der des Vorjahres; davon wurden 111 Erstgespräche mit unter 21-Jährigen geführt, 
was als Erfolg der Jugendberatung zu werten ist. Fast die Hälfte der Klienten/-innen war wegen ihres Can-
nabiskonsums oder „Aufputschmitteln“ in der Beratung.
48

Produktüberblicke  
 
 
• 94 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess, 
was einerseits die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt, aber auch als „Ausreißer“ nach oben zu 
bewerten ist (Ansatz: 70 %). Fast drei Viertel aller Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz: 
66 %). Bei immerhin mehr als zwei Drittel aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren Verlauf 
der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. deutlich 
übertroffen. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit der Positivbotschaft „Halb so viel Alkohol - doppelt 
so viel Spaß!" fortgeführt. 
• Die Verstetigung des Präventionsprojekts „HaLT - Hart am Limit in Münster“ sowie die Optimierung der 
Umsetzungsprozesse zusammen mit den Krankenhäusern werden angestrebt. 
• Die Weiterentwicklung der Jugendberatung (Abbau von Hemmschwellen, Überprüfung von Schnittstellen 
und neuen Zugangswegen, Bewerbung der Angebote, konzeptionelle Weiterentwicklung der Familien- und 
Elternberatung) ist vorgesehen. 
• Die Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit werden zum Thema „Umgang mit Suchtmit-
teln in den Einrichtungen“ weiterqualifiziert. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, die Kooperation Ju-
gendhilfe - Drogenberatung zu optimieren.  
Ressourcen 
• Stellen: 9,09 
• Aufwendungen:  1.261.540 € 
• Erträge:  253.386 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess. 
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert. 
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger, 
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
76 71 70 94 
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger, 
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %) 
65 74 66 68 
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet 
werden (in %) 
75 67 66 72 
 
49

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Stammklienten     
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 575 569 500 623 
davon:     
 männlich  390 413  452 
 weiblich 82  78  91 
 Angehörige 103   78  80 
Klientenkontakte     
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.661 5.798  5.775 
Klientenkontakte in der Beratung 3.274 3.197  3.275 
davon:     
 männlich 2.527 2.465  2.524 
 weiblich 747 732  751 
Klientenkontakte insgesamt 8.935 8.995  9.050 
Erstgespräche     
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 573 574 500 546 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 131 107 110 111 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit 
vereinbartem Folgetermin 
90 62 70 79 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin  
68 44 50 74 
Beratungen     
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus 
86 75 80 59 
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen 
132 102 120 87 
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 193 172 200 207 
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 256 256 300 288 
Gruppenangebote     
Gruppenangebotstage 131 129  120 
davon:     
 „Cleangruppe“ 48 48  48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 43  41 
50

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger 
 Kinder) 
18 18  15 
 FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten 
12 12  12 
 FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten 
12 8  4 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten 
676 635  663 
Offene Angebote     
Offene Sprechstunden 245 245  245 
davon:     
 Offene Sprechstunde 151 151  151 
 Frauensprechstunde 47 47  47 
 Jugendsprechstunde 47 47  47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100  100 
Weitere Daten     
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 87 81  79 
Präventionsberatungen 89 66  59 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 46 57  52 
Durchgeführte Fortbildungstage 38 48  53 
 
51

Produktüberblicke 
 
 
 
 
 
52

Produktüberblicke  
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der 
ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Das Betreuungsgeld können Eltern beantragen, die für ihre Kinder keine staatlich geförderte Betreuung in 
Anspruch nehmen. Es schließt an den Bezug von Elterngeld an. 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. 
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt. 
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem quartalsmäßig statt-
findenden Arbeitskreis eng zusammen und passt die Beratungsstandards regelmäßig an veränderte gesetzli-
che Rahmenbedingungen an. 
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von 
(werdenden) Müttern und Vätern. 
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur 
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Mit Urteil vom 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der §§ 4a bis 4d des Bundes-
elterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für nichtig erklärt. Damit war die Neu-Bewilligung von Betreu-
ungsgeld mangels Rechtsgrundlage nicht mehr zulässig. Die bereits laufenden Fälle werden abgewickelt.  
• Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 
haben Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug 
von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu 
kombinieren. Die Gestaltungsmöglichkeiten mussten den Antragsteller/-innen durch umfangreiche Beratung 
erläutert werden. 
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten für das Jahr 2015 lautete „Er-
folgsprojekt Familie“. Diskutiert wurden in diesem Kontext Fragen zur Kinderfreundlichkeit, zur Familien-
freundlichkeit, zum Wertewandel, zum Leistungs- und Zeitdruck, aber auch, inwieweit der Wirtschaftsfaktor 
eine Rolle spielt. Es kristallisierten sich die Themen 
- Gesellschaftlicher Druck bzgl. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 
- Leistungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Familienbildung 
53

Produktüberblicke 
 
in dem Kontext „Erfolgsprojekt Familie“ heraus. Der Fokus für die weitere Bearbeitung des Themas wird auf 
dem Punkt „Leistungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Famili-
enbildung“ liegen. 
• In 2015 bearbeitete der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Kooperation 
mit den Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten – Form, Ausgestal-
tung und Auftragsdefinition“ in Form von konkreten, in 2014 erarbeiteten Handlungsschritten. So fand ein 
gemeinsames Treffen der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen und der Schwangerschaftsbera-
tungsstellen statt, in welchem die Leistungen der beiden Bereiche vorgestellt, Schnittstellen definiert und 
Kooperationslinien vereinbart wurden.  
• Kooperation und Vernetzung im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen auf unmittelbarer und 
mittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind neben der Beratung wesentliche Aspekte der 
Arbeit der Fachstelle Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Schwangerschaftsberatung. 
• „Wohin gehst du?!“ lautete der Titel des Fachtages „Netzwerkbildung für Kinder psychisch erkrankter 
Eltern“. Die Veranstaltung richtete sich an Fachkräfte aus unterschiedlichen pädagogischen, psychiatri-
schen und psychologischen Ressorts. Das Ziel des Fachtags bestand in dem Austausch und der Vernet-
zung der Akteure untereinander. Eine konstruktive Zusammenarbeit bildet die Grundlage dafür, betroffenen 
Kindern aus ihrer Isolation zu helfen und ihnen trotz belasteter Startbedingungen positive Lebenswege zu 
ermöglichen. Über 100 Teilnehmer/-innen aus der Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe und aus Einrichtungen 
wie Kitas und Schulen kamen zusammen.             
Die Stadt Münster nimmt seit 2012 als eine von 18 Kommunen in NRW am Landesmodellprojekt „Kein 
Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor“ (Kekiz) teil. Das Modellvorhaben der Landesre-
gierung und der Bertelsmann Stiftung, in dessen Mittelpunkt ein umfassender Präventionsgedanke steht, 
endete zunächst im September 2015. In der letzten Projektphase ging es in erster Linie um die Auswertung 
der von den Forschungspartnern erhobenen Daten und Impulse. Das Ziel des Modellprojektes, „durch die 
Zusammenarbeit der an der Präventionskette beteiligten Akteure die Entwicklungsbedingungen für Kinder 
und Jugendliche zu verbessern“, soll für andere Kommunen übertragbar gemacht werden.  
In Münster wurde im Rahmen von Kekiz die Fortbildung der Sprach- und Kulturmittler/-innen für den Bereich 
der Kindertagesbetreuung initiiert und in die Praxis übertragen. 
• Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle beteiligte sich aktiv am Aktionstag für Alleinerzie-
hende in Münster, der von dem gleichnamigen Arbeitskreis initiiert wurde. Der Arbeitskreis Alleinerziehen-
de in Münster ist ein Zusammenschluss von 23 Institutionen, die in kirchlicher, freier und öffentlicher Trä-
gerschaft für Ein-Eltern-Familien tätig sind. Neben der Präsentation der Angebotspalette für Alleinerziehen-
de in Münster wurden Fachkräfte und Bürger gleichermaßen angesprochen, um auf die Lebenssituation der 
Zielgruppe aufmerksam zu machen und Impulse zur Förderung und Unterstützung von Alleinerziehenden 
und ihren Kindern zu geben. 
• Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster, die zentrale Anlaufstellen für die Steuerung des Verfah-
rens zur Regelung der vertraulichen Geburt sind, haben alle am Verfahren beteiligten Fachkräfte und In-
stitutionen wie der Rettungsdienst der Feuerwehr, Hebammen, Geburtskliniken, das Standesamt sowie Ver-
treter/-innen der Fachbereiche Vormundschaften und Adoptionsvermittlung zu einem Koordinierungsge-
spräch eingeladen. Ziel war es, sich gegenseitig kennen zu lernen, über die jeweiligen Zuständigkeiten zu 
informieren und den Ablauf des Verfahrens abzustimmen. Das Angebot stieß auf große Resonanz. 
• Aufgrund der Zuwanderungsströme wurde die Kooperation und Vernetzung mit dem Sozialdienst für 
Flüchtlinge intensiviert. Dem Sozialdienst wurde eine feste Ansprechpartnerin des Präventionsteams Fami-
lienbesuche zur Verfügung gestellt, die im regelmäßigen Austausch mit der Teamkoordinatorin steht und 
neue Mitarbeiter/-innen auf die Durchführung der Familienbesuche in den Flüchtlingseinrichtungen vorberei-
tet. 
54

Produktüberblicke  
 
• In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung ist die Fallzahl im Bereich der Erstberatungen gegenüber 
dem Vorjahr nochmals um rund 20 Fälle gestiegen. Eine erhebliche Zunahme um insgesamt 23 Fälle ist im 
Bereich der Konfliktberatungen zu verzeichnen. 
• Die steigenden Fallzahlen korrelieren mit der Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich gestie-
gen ist. Ob die Anzahl der Konfliktberatungen im Stadtgebiet Münster analog zu der Entwicklung in der all-
gemeinen Schwangerenberatung auch in den kommenden Jahren steigt oder Verlagerungen aufgrund von 
Personalvakanzen bei den freien Trägern hierfür ursächlich sind, kann mit dem nächsten Erfahrungsbericht, 
der turnusmäßig alle zwei Jahre erfolgt, beantwortet werden. 
• Der Arbeits- und Zeitaufwand pro Fall steigt und setzt sich auch nach der Geburt fort, da sich die Inhalte 
und Themen der Beratungen in beiden Bereichen zunehmend komplexer gestalten. Individuelle, persönli-
che Faktoren wie die Flüchtlingssituation und damit verbundene traumatische Erfahrungen, psychische Er-
krankungen, Probleme im familiären Umfeld sowie Paarprobleme, aber auch äußere Faktoren wie schwieri-
ge, ungesicherte finanzielle Verhältnisse und die Wohnsituation sind Belastungsfaktoren, die eine umfas-
sende Information und Beratung erfordern. 
• Über 50 % der Ratsuchenden sind Frauen mit anderer Staatsangehörigkeit bzw. Frauen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte. Ein Drittel der Frauen, die Leistungen aus der Bun-
desstiftung oder aus dem Sonderfonds beantragen, erhalten Leistungen nach SGB II. 
• In der Regel erfolgen pro Fall zwei Beratungsgespräche. Insgesamt wurden 691 Beratungsgespräche im 
Berichtsjahr 2015 geführt. 
• Die Zahl der durchgeführten Familienbesuche hat sich aufgrund der gestiegenen Geburtenzahlen um rund 
400 Besuche erhöht. Aufgrund der Zuwanderung von Flüchtlingen haben sich die Geburten bei den in 
Flüchtlingsunterkünften lebenden Familien nahezu verdoppelt. 
Die Familien sind in der Regel bereits beim ersten Kind über das Angebot des Familienbesuchs informiert. 
Es konnte erneut festgestellt werden, dass Familien, die bereits einen Familienbesuch wahrgenommen ha-
ben, das Angebot auch für weitere Kinder nutzen. Im Vorfeld des Besuches sind nur 319 Absagen einge-
gangen. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Der Beratungsaufwand im ElterngeldPlus hat sich durch die Möglichkeiten, Familie und Beruf partner-
schaftlich zu vereinbaren, erheblich ausgeweitet. Den hohen Anforderungen im Rahmen der Beratung soll 
auch im Jahr 2016 nachgekommen werden.  
• Der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen wird in 2016 das Schwerpunktthema „Kooperation mit den 
Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten - Form, Ausgestaltung und 
Auftragsdefinition“ weiter bearbeiten. Mit den Schwangerschaftsberatungsstellen wurden strukturelle Ver-
einbarungen getroffen, welche zunächst ein halbes Jahr ausprobiert und anschließend gemeinsam ausge-
wertet werden. 
• Das Schwerpunktthema „Erfolgsprojekt Familie“ wird der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten in 
2016 fortführen. Jedoch wird der Fokus für die weitere Bearbeitung des Themas auf dem Punkt  „Leis-
tungsdruck/-erwartungen auf Kinder und die Gegenstrategien sowie Reaktionen der Familienbildung“ lie-
gen. 
• In 2016 wird die dritte Münsteraner Präventionskonferenz stattfinden. Darüber hinaus werden für Einzel-
maßnahmen Evaluationskriterien entwickelt mit dem Ziel, Angebote innerhalb der Präventionskette auf ge-
samtstädtischer bzw. sozialraumbezogener Ebene zu verstetigen. Es gilt, die Zugänge für die Kinder, Ju-
gendlichen und Eltern zu den Angeboten weiter zu verbessern, Präventionslücken systematisch zu identifi-
zieren und darauf basierend ein Fach- und Präventionskonzept für den Bereich der Frühen Hilfen zu er-
arbeiten. 
55

Produktüberblicke 
 
• Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, das heißt die massive Zunahme von Flüchtlingen, wird 2016 zum 
Anlass genommen, die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und Absprachen zur Zusammen-
arbeit mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge sowohl für den Familienbesuch als auch für die Schwanger-
schaftsberatung zu überprüfen und ggf. bedarfsgerecht anzupassen. 
• Darüber hinaus wird auf Initiative des Qualitätszirkels Prävention die Information und Kooperation der 
gynäkologischen und pädiatrischen Praxen intensiviert werden. In diesem Kontext wird für die medizini-
schen Fachangestellten im April 2016 eine Fortbildung zu den Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen er-
folgen.  
Ressourcen 
• Stellen: 16,11 
• Aufwendungen:  3.239.086 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  202.821 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden, 
wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu 
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 % 
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und 
aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie 
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.  
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %) 
45 12 40 21 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 39 45 40 32 
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvor-
geschichte 
2 0 2 0 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der 
Familienbildung (in %) 
29 30 30,5 31,3 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment 
der Erziehungsberatungsstellen (in %) 
34 35 35 35 
56

Produktüberblicke  
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem 
Sonderfonds erhielten 
83 94 100 115 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus der 
Bundesstiftung erhielten 
79 85 75 89 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Familienbildung     
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,23 15,23  15,73 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
11,63 10,93  11,43 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740  730 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,79 2,86  3,12 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 3.190 3.061 2.700 3.045 
 im Stadtteil Mitte 2.264 2.135 1.875 2.093 
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außen-
bezirken 
926 926 825 952 
davon:     
 im Stadtteil West 307 282  312 
 im Stadtteil Nord 280 288  283 
 im Stadtteil Ost 116 104  110 
 im Stadtteil Südost 114 129  109 
 im Stadtteil Hiltrup 109 123  138 
Förderung der Erziehung     
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18  18 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil) 
24.563 23.426 24.700 23.324 
57

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im 
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
8.275 8.193 8.640 8.070 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
523 375  380 
davon:     
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung) 
154 120  101 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 369 155  279 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen 
wurde 
1.162 1.238  1.065 
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung     
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
307 354 300 367 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
55 60 50 83 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl) 
101 120  129 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 746 796  883 
davon:     
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung 
83 94  115 
Elterngeld     
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.735 4.316 3.600 4.338 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbei-
tet werden 
1.692 496 1.440 829 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.665 2.860 2.600 2.779 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.032 1.300 1.040 1.286 
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern 
25 22 20 18 
Präventionsteam Familienbesuche     
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %) 
100 100  100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.059 2.058 2.200 2.485 
davon:     
58

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen 
17 38  60 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 221 138  174 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, 
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.) 
569 424 300 449 
davon:     
 Vermittlung von Hebammenberatung 220 121  97 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 44 29  16 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
305 274  187 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, 
Adresslisten) 
326 241 200 149 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
895 665 500 449 
 
 
 
59

Produktüberblicke 
 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. 
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des 
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004 
gegründete "Netzwerk für Familien in Münster" hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen 
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
In unserer kinder- und familienfreundlichen Stadt sorgen wir mit vielen Partnern dafür, dass jedes Kind will-
kommen ist und Familien entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden. Die Kinder- und Jugendhilfe mit 
ihrem Anspruch, frühzeitig die Infrastrukturangebote, Unterstützungsangebote im Familienalltag und Konzepte 
vorzuhalten, die zu einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beitragen, leistet eine wesentliche Grundlage 
dafür, dass Eltern umfassend in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt und Kinder frühzeitig ihrem 
Alter und Entwicklungsstand entsprechend gefördert werden können. 
Eine maßgebliche Rolle im Leitbild einer familienfreundlichen Kommune und für die partnerschaftliche Verein-
barkeitsfrage von Familie und Beruf spielt dabei ein vielfältiges und wohnortnahes Bildungs- und Betreuungs-
angebot.  
• In Münster wurden im vergangenen Jahr mit Nachdruck und erheblichen Anstrengungen weitere Plätze in 
Kitas und im offenen Ganztag im Primarbereich ausgebaut. Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurden 51 
zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Hierdurch konnte eine relativ stabile 
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von stadtweit 44,5 % trotz eines Anstiegs in dieser Altersgrup-
pe nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (45,1 %) gewährleistet werden.  
• Rund 36 % aller zugewanderten Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz konnten Ende 2015 
im Rahmen der Kindertagesbetreuungsangebote von den fördernden und integrierenden Angeboten profi-
tieren. Zusätzlich wurden an vier verschiedenen Standorten Eltern-Kind-Projekte in Kooperation mit den 
freien Trägern vor Ort in den Flüchtlingseinrichtungen umgesetzt.  
• Insgesamt neun Unternehmen und Betriebe aus Münster haben sich 2015 gezielt zu betrieblichen Formen 
der Kindertagesbetreuung informiert und wurden beraten. Die Beratungsgespräche haben dazu geführt, 
dass weitere Unternehmen ihre Bedarfe formuliert haben. Da die Inbetriebnahme von neuen betrieblichen 
Plätzen der Kindertagesbetreuung in Abhängigkeit von einer damit verbundenen Baumaßnahme erst im 
Jahr 2016 erfolgen wird, wird der zahlenmäßige Ausbau auch erst 2016 abgebildet werden können. 
• Im Bezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus und im Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West wurden zwei 
weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren umgewandelt. Die Stadt Münster verfügt damit zum 
Kindergartenjahr 2015/2016 insgesamt über 30 Familienzentren. 
• Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurde in Ergänzung zu dem bereits bestehenden flexiblen Betreuungsan-
gebot „ExtraZeit“ ein weiteres Modell „FlexiZeit“ an zwei Kitastandorten eingeführt. Diese bieten deutlich 
erweiterte Regelöffnungszeiten (z.B. 7:00 – 19:00 Uhr) an, ohne jedoch die gebuchte Betreuungszeit der 
Kinder zu überschreiten. 
60

Produktüberblicke  
 
• Auch die Betreuungsangebote im offenen Ganztag wurden zum Schuljahr 2015/2016 bedarfsgerecht um 
weitere 15 Gruppen ausgebaut. Damit hatte Münster im vergangenen Schuljahr an 44 Schulstandorten ins-
gesamt 180 Gruppen an Grund- und Förderschulen und eine Inanspruchnahme von 48,3 % aller Grund-
schulkinder im Primarbereich (Grund- und Förderschulen).   
• Die in 2014 eingeführte Randzeitenbetreuung an acht offenen Ganztagsschulen hat sich bewährt. Durch-
schnittlich nehmen 15 Kinder pro Standort das über 16 Uhr hinausgehende qualifizierte Betreuungsangebot 
in Anspruch. An zwei weiteren Standorten wurde im laufenden Schuljahr 2015/16 ein neuer Bedarf für die 
Randzeitenbetreuung angemeldet. 
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ hat 2015 mit  
sieben ausgebuchten Vorträgen insgesamt über 590 Teilnehmer/-innen erreicht. Der hohe Zuspruch zeigt, 
wie wichtig es ist, aktuelle Themen aus dem Lebens- und Erziehungsalltag von Eltern aufzugreifen und 
hierzu niedrigschwellig Angebote mit Vorträgen, hilfreichen Informationen und Tipps anzubieten. Im vergan-
genen Jahr hat zudem erstmalig ein Sondervortrag für Eltern mit Hörbehinderungen in Kooperation mit Pa-
risozial Münsterland - Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen und dem Arbeitskreis Hörbehinderung 
zum Thema „Leben in zwei Welten. Gehörlose Eltern - Hörende Kinder“ stattgefunden. 
• Insgesamt 12.343 Bürger/-innen nahmen in 2015 Kontakt zum Familienbüro auf. Dieser Wert steht damit 
unangefochten an der Spitze der Entwicklung seit 2005. Der höchste Anteil der Anfragen bezieht sich inzwi-
schen mit knapp 78 % auf die Kindergartenplatzversorgung. Im Zuge des Rechtsanspruchs auf einen Kita-
Platz für unter dreijährige Kinder ist es sowohl von 2012 auf 2013 als auch von 2014 auf 2015 zu sprung-
haften Anstiegen der Kontaktzahlen gekommen.  
• Die Angebote „Maxi-Turm“ und „Maxi-Sand“ stehen für eine familienfreundlich ausgerichtete Innenstadt und 
erfreuen sich auch nach rund 10 Jahren großer Beliebtheit. Nachdem für den „Maxi-Sand“ in 2015 wieder 
finanzielle Mittel für pädagogisch geschultes Personal vor Ort bereitgestellt wurden, konnte die Ausstattung 
für Kinder und Eltern deutlich attraktiver und kindgerechter gestaltet werden. Der hohe Zuspruch im vergan-
genen Jahr zeigt, wie wichtig und beliebt das kostenlose und offene Angebot für Familien in der Innenstadt 
von Münster ist. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Der bedarfsgerechte Ausbau und die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuungsangebote wird auch in 
den kommenden Jahren ein wichtiger Schwerpunkt sein, um den gesellschaftlichen Veränderungen und 
den Bedarfen von Familien zu entsprechen. Nach wie vor geht die Stadt Münster von einem gesamtstädti-
schen Kinderbetreuungsbedarf bei den Kindern unter drei Jahren von über 50 % aus. Aufgrund der positi-
ven Geburtenentwicklungen in den vergangenen Jahren und einer Zunahme der Kita-Kinder im Zusam-
menhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen werden die Ausbauplanungen weiter intensiviert. 
• Die flexiblen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen werden sukzessive weiter entwickelt und 
ausgebaut. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere auch die Bedürfnisse von alleinerziehenden Eltern. 
• In Abhängigkeit von den Landeszuweisungen werden weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren 
umgewandelt. 
• Der deutliche Anstieg der Ratsuchenden im Familienbüro zeigt, dass Eltern immer frühzeitiger die Verein-
barkeit von Familie und Beruf planen und Fragen zu einer verlässlichen Betreuung und frühkindlichen För-
derung ihrer Kinder ein immer größeres Gewicht bekommen. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen“ soll 2016 aufgrund der guten Inanspruchnahme und hohen Nachfrage mit insgesamt 11 Vor-
trägen fortgesetzt werden. Auf vielfachen Elternwunsch wird 2016 der Themenbereich „Schule und Lernen“ 
ein besonderer Schwerpunkt sein.  
• Für das Angebot „Maxi-Turm“ soll in 2016 eine gezielte Erhebung bzgl. der Inanspruchnahme auswärtiger 
Familien erfolgen. 
61

Produktüberblicke 
 
• Regelmäßig werden die monatlichen Beiträge der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in den Sonderbeila-
gen der örtlichen Presse sowie die öffentlichkeitswirksamen Präsentationen des Familienbüros fortgesetzt, 
um auch weiterhin möglichst viele Eltern frühzeitig und offensiv über die Angebote und Leistungen der öf-
fentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu informieren. 
Ressourcen 
• Stellen: 2,76 
• Aufwendungen:  346.750 € 
• Erträge:  281.594 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen" 
b.) das Familienbüro (mindestens 3 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr) 
Mindestens 6 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert 
werden. 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für 
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“ 
 1.652 550 590 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros 
2 3 3 2 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten 
werden 
8 5 6 9 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze 
30 50 20 0 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt 
393 443 428 403 
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familien-
freundlich zertifiziert sind 
16 16 19 15 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr 
8.511 8.835 6.500 12.343 
Anzahl der Notinseln 282 283 280 284 
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm  3.539 3.400 3.313 
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der 
Presse 
12 12  12 
62

Produktüberblicke  
 
 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie, 
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener 
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des 
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe 
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen 
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich 
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII 
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015:  
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Februar 2015 den HzE-Bericht Münster für die Jahre 
2011 bis 2014 vorgelegt. Der Bericht belegt mit interkommunalen Vergleichsdaten, dass das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Städtevergleich zur Frage der Inanspruchnahme von Hilfen 
zur Erziehung sowie der Höhe der finanziellen Aufwendungen gut positioniert ist. 
• Für den Bereich der ambulanten Erziehungshilfe weist der Bericht keine Veränderungen in den Aufwendun-
gen im Vergleich 2011 zu 2014 auf. Dieser stabile Trend hat sich auch 2015 fortgesetzt. 
• Die Fallzahlen in der ambulanten Erziehungshilfe sind im Jahr 2015 mit insgesamt 816 Fällen unverändert 
gegenüber dem Jahr 2014. Die Fallzahlen in der Erziehungsbeistandschaft sind fast gleichbleibend, bei ei-
nem leichten Anstieg der Hilfen in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Entsprechend ist der 
Fachleistungsstundenumfang in den ambulanten Hilfen angestiegen. Mit insgesamt 69.230 Fachleistungs-
stunden (inklusive SPFH-Nachsorge) wird die Planzahl von 75.000 Stunden deutlich unterschritten. 
63

Produktüberblicke 
 
• Die unveränderte Gesamtzahl der ambulanten Hilfen hat, bei steigenden stationären Hilfen zur Erziehung 
(+ 11,9 %), Auswirkungen auf das Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfen. Der Anteil der ambulanten 
Hilfe an allen Hilfen zur Erziehung liegt in 2015 bei 50 % und damit unter der mittelfristigen Zielkennzahl von 
55 %. 
• Die Laufzeitdauer von in der Regel nicht mehr als 18 Monaten wird wie seit Jahren erreicht. In der SPFH 
endeten 88 % aller Hilfen und in der Erziehungsbeistandschaft 93 % aller Hilfen in einem Zeitraum bis zu  
18 Monaten. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Der Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfen“ hat sich im vergangenen Jahr aktiv in die Erarbeitung 
eines Handlungskonzeptes „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ eingebracht. An diesem Projekt sind 
die Gesundheitshilfe, freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt. Voraussichtlich im ersten 
Halbjahr 2016 wird das Handlungskonzept vorliegen und in der Praxis zu erproben sein. 
• Die aufsuchende Familientherapie, ein vor Jahren entwickeltes Konzept der Erziehungsberatungsstellen, 
findet in der Praxis nur in wenigen Einzelfällen Anwendung. Hier ist der begonnene Qualitätsdialog zur Ent-
wicklung der Hilfe mit den Beratungsstellen fortzusetzen. 
Ressourcen 
• Stellen: 22,20 
• Aufwendungen:  9.801.113 € 
• Erträge:  605.964 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen. 
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere 
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
92 88 80 88 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
97 98 80 93 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen 
(in %) 
56 52 56 50 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 66.145 65.415 75.000 69.230 
 
64

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB 
VIII) gesamt 
1.575 1.555 1.615 1.633 
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) 
ambulant 
876 815 900 816 
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 
SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
11 6  3 
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):   
Anzahl der Fälle 22 27  27 
 davon junge Volljährige 22 26  27 
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -  
Anzahl der Fälle  
14 7  2 
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
50 51  39 
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete 
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
87 76  71 
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 35 29  34 
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
1.159 1.124  1.173 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
47 39  48 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 203 193 220 190 
davon:     
 junge Volljährige 22 18  19 
Anzahl der beendeten Fälle 102 113 110 107 
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind 
99 111 88 100 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 96 93  88 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 101 80  83 
 davon junge Volljährige 1 2  5 
Jahresstundenkontingent (max.) 20.958 21.336 24.000 20.712 
     
65

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 341 329 350 347 
davon:     
 Anzahl der beendeten Fälle 170 172 180 161 
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten 
beendet worden sind 
156 151 144 142 
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer 
14 21  19 
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
92 88  88 
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer (in %) 
8 12  12 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 170 157  159 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 171 157  186 
Jahresstundenkontingent (max.) 45.187 44.079 51.000 48.518 
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB 
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle) 
99 88 90 90 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):    
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 5 2  0 
 davon junge Volljährige 5 2  0 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten): 
66

Produktüberblicke  
 
 
 
 
67

Produktüberblicke 
 
 
 *Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
68

Produktüberblicke  
 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung 
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. 
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerber/-innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII) 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) 
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII). 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Junge Menschen auf der Flucht vor Krieg und wirtschaftlichen Krisen stellen die öffentliche und örtliche 
Jugendhilfe vor ungeahnte Herausforderungen. Die bisher vorgehaltenen stationären und ambulanten (Ju-
gend-)Hilfeleistungen reichten bei Weitem nicht aus, ein den Standards der Jugendhilfe entsprechendes 
Angebot vorzuhalten.  
• Verfahrens- und Prozessstandards der Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII waren den neuen bundes- und 
landesrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben anzupassen.    
• Der Qualitätsdialog (nach § 79a SGB VIII) zum Thema „Beteiligungs- und Beschwerdemanagement“ konnte 
bei allen freien Trägern der stationären Jugendhilfe verankert werden. Die Erfahrung, sein Umfeld aktiv mit-
gestalten zu können, ist ein wesentlicher Entwicklungsbaustein für junge Menschen, um sog. Selbstwirk-
samkeitserfahrungen zu machen. Gerade junge Menschen, die in ihrem bisherigen Leben nicht die Wert-
schätzung und Achtung erfahren haben, profitieren insbesondere von dieser neuen Erfahrung.    
• Pflege- und Adoptivfamilien sind eine besonders kindgerechte Form der „öffentlichen“ Erziehungshilfe. Pfle-
geeltern (bzw. Geschwister, Verwandte / erziehende Großeltern) sind dabei auf intensive professionelle  
Begleitung angewiesen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert umfassende persönliche oder 
themenspezifische Beratungsangebote, da die Anforderungen an eine gelingende Erziehung und Förderung 
der (Pflege-)Kinder erheblich gestiegen sind. In Kooperation mit den sog. Westfälischen Pflegefamilien 
konnten insbesondere spezielle Angebote für junge Flüchtlinge in sog. „Gastfamilien“ oder  „Familien auf 
Zeit“ konzipiert werden. 
69

Produktüberblicke 
 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen für Jugendliche mit Migrationsgeschichte sollen ausgebaut wer-
den. 
• Mit den (stationären) Trägern der freien Jugendhilfe werden die sog. Qualitätsdialoge nach § 79a SGB VIII 
fortgesetzt, um eine Kultur der Partizipation weiter zu etablieren. 
• Das „Pflegekinderwesen“ wird neue bedarfsgerechte Angebote entwickeln und ausbauen müssen (z. B. 
Gastfamilien, Patenfamilien, Pflegfamilien mit Migrationsgeschichte).  
Ressourcen 
• Stellen: 27,24 
• Aufwendungen:  19.804.267 € 
• Erträge:  4.078.399 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem 
Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 40 % aller Empfänger/innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre 
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %) 
44 49 45 46 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen  
(in %) 
44 48 44 50 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %) 
74 77 75  78 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle 
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
41 45 40 45 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.575 1.555 1.615 1.633 
Stationäre Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 699 740 715 817 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
594 628 615 703 
70

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
19 23  14 
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)     
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 244 280 245 315 
davon:     
 junge Volljährige 7 20  35 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 28 44  64 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 209 233  241 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 216 236  251 
  davon junge Volljährige 7 11  12 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 134 162  173 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 110 118  142 
 davon junge Volljährige 2 5  24 
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)     
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 55 62  44 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 350 348 370 388 
davon:     
 junge Volljährige 83 85  119 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 144 146  190 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 206 205  190 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 206 202  198 
  davon junge Volljährige 34 42  39 
 Neufälle* in eigener Zuständigkeit 130 101  95 
 davon in Münster untergebracht 96 78  74 
 entspricht an Neufällen in % 67 77  78 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie 
50 41 55 44 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 130 55 130 95 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in 
Münster 
96 51 98 74 
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen 
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32, 
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist. 
71

Produktüberblicke 
 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten): 
 
 
 
72

Produktüberblicke  
 
 
 
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl 
73

Produktüberblicke 
 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder 
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge 
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer 
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt 
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz 
(UVG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Die Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft entwickelt sich seit der Gesetzesreform zu einer sehr persön-
lichen Aufgabe. Entsprechend der neuen Anforderungen haben sich Rolle und Aufgabenverständnis verän-
dert. Die mit Vormundschaften und Pflegschaften beauftragten Fachkräfte haben sich im Rahmen verschie-
denster Fortbildungen weiterqualifiziert. Ebenso trägt der örtliche und überörtliche Austausch in Qualitäts-
zirkeln dazu bei, die Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen der Vormundschaftsarbeit weiter zu konkreti-
sieren. Es zeigt sich auch, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, u. a. in der Ausgestaltung der 
Richtlinien zur Aufgabenwahrnehmung, weiter konkretisiert werden müssen.   
• Die Entwicklung der Zielkennzahlen ist weiterhin durch eine gesetzlich festgelegte Fallobergrenze definiert. 
Ein Vormund soll gemäß § 55 SGB VIII, sofern er nicht mit anderen Aufgaben betraut ist, nicht mehr als 50 
Vormundschaften/Pflegschaften führen, um persönlich für die Entwicklung und Förderung der ihm anver-
trauten Kinder und Jugendlichen sorgen zu können. 
• Die Wahrnehmung der (Beteiligungs-)Rechte und die Sicherung von notwendigen Sozialleistungen für jun-
ge Menschen auf der Flucht (sog. unbegleitete minderjährige Ausländer) sowie für Jugendliche „zwischen“ 
den Hilfesystemen, die aufgrund von Anpassungsproblemen die vorhandenen öffentlichen Hilfen nicht an-
nehmen können/wollen, stellten die jeweiligen Fachkräfte vor besondere persönliche Herausforderungen. 
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer Änderung des gesetzli-
chen Mindestunterhaltes zum 01.07. bzw. 01.08.2015 erstmals seit Anfang 2010 wieder angehoben. 
• Trotz der Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens im Unterhaltsvorschussbereich wurde nur in zwei 
Fällen Widerspruch gegen einen Bescheid erhoben. 
• Die Gesamtzahl der Beurkundungen ist, gemessen an den Vorjahren, nochmals angestiegen; im Verhältnis 
zum Jahr 2014 um 10,7 %. Dies ergibt sich aus der weiterhin steigenden Geburtenzahl sowie der steigen-
den Zahl der Flüchtlinge in Münster. 
• Die Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII ist – ebenfalls als Folge des Geburtenanstiegs – das dritte 
Jahr in Folge angestiegen.   
• Die Unterhaltsvorschussstelle hat in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Bei-
standschaft) die Rückholquote nochmals um 4 % auf 56 % steigern können. 
74

Produktüberblicke  
 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Richtlinien und fachlichen Vorgaben für Vormünder und Pfleger werden unter Berücksichtigung der 
gesetzlichen und normativen Vorgaben konkretisiert. 
• Der regionale und überregionale Austausch zur Absicherung gemeinsamer Qualitätsstandards der Vormün-
der und Pfleger unabhängig von Anstellung und Trägerschaft wird fortgesetzt. 
• Es erfolgt eine weitere Qualifizierung der Fachkräfte im Rahmen der Herausforderungen für junge Men-
schen auf der Flucht. 
• Durch eine weitere Änderung des gesetzlichen Mindestunterhaltes werden die Unterhaltsbeträge und die 
Unterhaltsvorschusssätze zum 01.01.2016 nochmals angehoben. Dadurch ist eine Steigerung bei der Höhe 
der vereinnahmten Mündelgelder als auch bei den bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen zu erwarten.  
• Die steigende Zahl der Flüchtlinge führt bei den Beurkundungen zu einer vermehrten Beteiligung von Über-
setzungsdiensten. Da bei Beurkundungen nach dem SGB VIII grundsätzlich Kostenfreiheit gilt, ist hier mit 
deutlichen Mehrausgaben für Übersetzungen zu rechnen. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,14 
• Aufwendungen:  4.930.165 € 
• Erträge:  2.183.121 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/ Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25-%ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %) 
97 97 100  90 
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften 
der freien Träger (Stichtag: 31.12.) 
76 88 75  91 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis 
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %) 
19 20 25 20 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Beistandschaften     
Anzahl der Beistandschaften 1.188 1.113 1.300 1.027 
Anzahl der Beurkundungen 1.523 1.652 1.550 1.827 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 864 894  1.017 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 600 686  787 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 620 690  794 
75

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Vaterschaftsklagen 23 23  18 
Unterhaltsklagen 11 27  13 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,25 1,13  1,07 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €) 
0,68 0,70  0,70 
Amtsvormundschaften und -pflegschaften     
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 361 351  460 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
189 176 180 286 
auf freie Träger übertragen 94 91  91 
durch Berufsvormünder geführt 45 53  57 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 33 31  41 
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 274 319  363 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
129 150  172 
 auf freie Träger übertragen 76 88  91 
 durch Berufsvormünder geführt 40 50  48 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 29 31  38 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften 
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger 
105 119 125 129 
Unterhaltsvorschussgesetz     
Laufende UVG-Fälle 1.716 1.801 1.800 1.608 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,16 3,11  3,19 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,58 0,61  0,64 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 672 729  721 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 562 612  693 
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 0  0 
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss    2 
 
76

Produktüberblicke  
 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für 
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und 
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über 
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender 
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht 
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut 
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Zur Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, fanden nach 
dem Auftakt in 2014 insgesamt vier Arbeitssitzungen mit den im Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern 
statt. 
• Die Redaktionsgruppe der Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt traf sich 
zum Erfahrungsaustausch zu einer Projektkonferenz. 
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte wie in den Vorjahren insgesamt 11 
Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Informa-
tion/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und zur 
Clearingstelle Münster durch. 
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde auf der Fortbildung der Fach-
hochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedi-
zin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Uni-
versitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vorgestellt. 
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier 
Träger trafen sich in drei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der 
Qualitätssicherung. 
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2015 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu 
verbessern. 
77

Produktüberblicke 
 
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB 
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Die Zahl der Anrufungen ist im Vergleich 
zum Vorjahr auf demselben Niveau geblieben. 
• Die stetig zunehmende Zahl unbegleiteter, minderjähriger Ausländer erforderte erhebliche konzeptionelle 
und personelle Anstrengungen. Auch die erneute deutliche Steigerung der Inobhutnahmen ist eine Folge 
der Unterbringungen dieses Personenkreises. 
• Erstmalig wurde in 2015 eine Fortbildungsreihe „Social Media“ für die Einrichtungen der Jugendhilfe in 
Münster organisiert und durchgeführt. Eine Abfrage hatte acht verschiedene Themen aus diesem Bereich 
ergeben. Insgesamt kamen zu den Workshops 57 Mitarbeiter/-innen aus den Münsteraner Einrichtungen, 
um sich gezielt zu ausgewählten Themen fortzubilden. 
• Ein „Greenscreenstudio“ für digitale Filmbeiträge wurde zusammengestellt und getestet. Über Workshopan-
gebote soll das Arbeiten mit einem Greenscreenstudio den Jugendhilfeeinrichtungen Münsters bekannt 
gemacht werden. Es kann ab 2016 verliehen werden. 
• Die erfolgreiche Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen?!“ wurde in 2015 fortgesetzt. Die insgesamt 
acht Vorträge wurden von 590 Personen gut besucht. 
• Ende 2009 konstituierte sich die Arbeitsgemeinschaft Medien (AG Medien). In dieser AG haben sich Vertre-
ter/-innen verschiedenster Einrichtungen unterschiedlicher Träger zusammengeschlossen, die allesamt an 
dem übergreifenden Thema „problematischer Medienkonsum“ arbeiten. Ziel ist der Informationsaustausch, 
die Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen und Angebote in Münster sowie die gemeinsame Organi-
sation von Vorträgen und Fachveranstaltungen.  
• Nach der Auszeichnung der Aktion NOTEINGANG im Jahr 2014 durch die Bundesministerien der Justiz 
und des Innern für die handlungsorientierten Schulungsmodule wurde die Koordinierungsstelle im Jugendin-
formations- und -bildungszentrum (Jib) von insgesamt acht Kommunen aus dem Bundesgebiet in 2015 an-
gefragt. Auch in 2015 wurden lokal weitere NOTEINGANG-Schulungen sowohl in offener Form (zwei Mal), 
wie auch Vor-Ort-Teamschulungen (drei Mal) durchgeführt, dies mittlerweile seit 2003 regelmäßig. Mittler-
weile sind 68 Institutionen unterwiesen, vermehrt finden auch sog. „Inhouse“-Schulungen statt. 
• Auffällig war zum Jahresanfang das immer wiederkehrende Thema „extremistischer Salafismus“. Besorgte 
Eltern erkundigten sich beim erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Jib zum Thema „konvertierende 
Jugendliche“. Das Netzwerk „Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“ griff das Thema auf. So wur-
den lokale Fachleute im Rahmen einer internen Fortbildung in das Netzwerk eingeladen. Zudem werden 
weitergehende schriftliche Informationen oder Beratungsmöglichkeiten vorgehalten. 
• Jeweils zwei Aufführungen „Berichte über Gewalt“ für Schulen des TheaterTill aus Düsseldorf fanden in 
Wolbeck und Kinderhaus für Schulen statt. Aufgrund der externen Förderung durch die Unfallkasse NRW 
konnte das Theaterstück das zweite Jahr in Folge in Münster gastieren.  
• Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde erstmalig im Herbst ein sogenanntes „Argumentationstraining ge-
gen Stammtischparolen“ in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster, Villa ten 
Hompel angeboten.  
• Beim jährlichen Internationalen Fest im Rathausinnenhof Ende September präsentierte sich erneut der er-
zieherische Kinder- und Jugendschutz der Münsteraner Bevölkerung. 
• Im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wurde kon-
zeptionell im Spätherbst mit dem Projekt „Schuldenprävention“ begonnen. Das Projekt läuft bis Ende 2017. 
• Im Rahmen der Kooperation mit der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikation (GMK) wurde 
ein weiteres Fortbildungsangebot „Musik mit Tablet und Smartphone“ für Multiplikatoren durchgeführt.  
• Des Weiteren wurde eine Kooperation von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) aus 
Köln angefragt, um erfolgreich eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Medienpass“ in Münster durch-
führen zu können. 
78

Produktüberblicke  
 
• Bislang wurden in zwei Qualifizierungs-Staffeln insgesamt 60 Medienscouts und 30 Beratungslehrer/-innen 
von 15 Münsteraner Schulen fortgebildet. Finanziert wurden die Qualifizierungsveranstaltungen von der 
Landesanstalt für Medien NRW in Marl. Die Veranstaltungen der „Medienscouts“ werden in Münster von der 
Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster in Kooperation mit dem Jib koordiniert. Um die 
Nachhaltigkeit dieses sehr gelungen Projektes zu verstetigen, wurde in 2015 erstmal eine Rückkopplungs-
veranstaltung mit den Schulen durchgeführt. 
• Im Rahmen der Medienscout-Qualifizierung stellten sich die verschiedenen Einrichtungen den angehenden 
Medienscouts als potentielle Ansprechpartner zu Themen wie Cybermobbing, Sexting, Pornographie und 
Internetkriminalität vor. 
• Es wurden Anfragen von Bürgern, Lehrern und Eltern zu verschiedensten Themen des Kinder- und Jugend-
schutzes beatwortet, Empfehlungen und Stellungnahmen verfasst. 
• Sicherheit, Jugend- und Datenschutz, Cybermobbing und -kriminalität: Der Gang durchs weltweite Netz 
bietet unzählige Möglichkeiten und Vorteile, aber auch Risiken. Im Jib liegen zu diesen Themenfeldern zahl-
reiche Infomaterialien bereit. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, wird zum Ab-
schluss gebracht. 
• Zu dem Handlungsleitfaden „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ wird am 13.04.2016 ein Fachvortrag 
eines externen Referenten gehalten, der u. a. die Aspekte gelingender Kooperationsregeln im Zusammen-
wirken von Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie darstellt. 
• Das Netzwerk „Gewaltprävention und Konfliktregelung“ plant eine Tagung zum Thema „Gewalt und Extre-
mismus“ für die Jugendhilfe, Schule und Sport für das Jahr 2016. Der erzieherische Kinder- und Jugend-
schutz, Mitglied des Netzwerks, beteiligt sich aktiv in der Planung und Durchführung. 
• Die Nachfrage bei Multiplikatoren für das „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“ war 2015 so 
groß, dass für 2016 drei weitere Veranstaltungen angedacht sind. 
• Die Aktion NOTEINGANG wird fortgesetzt, es werden sowohl halbjährliche offene Schulungen als auch 
Inhouse-Schulungen auf Anfrage durchgeführt. 
• Die erneute Teilnahme am „Internationalen Fest 2016“ ist vorgesehen. 
• Das Schuldenpräventionsprojekt wird in Schule und Jugendhilfe realisiert, die originäre Zielgruppe und Mul-
tiplikatoren mittels Öffentlichkeitsarbeit informiert, konkrete individuelle Beratungen für Jugendliche und jun-
ge Erwachsene ausgeweitet. 
• Es wird eine weitere Fortbildungsreihe „Social Media“ für die Jugendhilfe in Münster geben. 
• Eine Kampagne 2016/2017 zum Thema „Cybermobbing, Sexting, Pornographie etc.“ zusammen mit der AG 
Medien, Fachhochschule Münster, Fachbereich Design, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz der Stadt 
Münster ist geplant. 
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen“ wird fortgeführt. 
• Es sind Videoclips zum Thema  „Ansprache der verschiedenen Zielgruppen durch zeitgemäße „RunderBe-
wegtbilder‘“ geplant. 
Ressourcen 
• Stellen: 8,70 
• Aufwendungen:  2.788.265 € 
• Erträge:  33.214 € 
79

Produktüberblicke 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %) 
67 82 75 70 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %) 
100 100 100  100 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 3 
SGB VIII  
31 39  37 
Anzahl der Inobhutnahmen 123 211 120 292 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 224 258  251 
Elternbriefversand 33.088* 37.574  35.472 
*aufgrund einer erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese wurden in 2013 (per Sonderversand an insgesamt 
5.453 Familien) nachgeliefert 
80

Produktüberblicke  
 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und 
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht 
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch 
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor 
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Die interdisziplinären Arbeitstreffen „Runder Tisch“ wurden 2015 dazu genutzt, die individuelle Arbeitsweise 
der jeweiligen Profession mit der Zielvereinbarung vom Runden Tisch „Familienrecht und Jugendhilfe“, hier 
insbesondere zu dem Aspekt der Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen Familiengericht, Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien und den Verfahrensbeiständen vor dem ersten “frühen“ Termin, abzuglei-
chen. Zwischen den Vertretern/-innen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und den Verfahrens-
beiständen wurde darüber hinaus ein gesonderter Gesprächstermin vereinbart. Thema des Austausches 
war die Ausübung der jeweiligen Rolle im familiengerichtlichen Verfahren und damit einhergehend die Klä-
rung der Erforderlichkeit des Informationsaustausches. Die beteiligten Professionen des „Runden Tisches“ 
verständigten sich darauf, sich bei jedem Arbeitstreffen über den Aspekt „Gelungenes und Stolpersteine“ in 
der Kooperation auszutauschen. 
• Zum Thema „Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt“ fand ein außerplanmäßiges Treffen zwi-
schen den Mitarbeitern/-innen der Frauenhäuser in Münster, Kommunaler Sozialdienst, Vertreter/-innen des 
Familiengerichts und der Rechtsanwälte statt. 
• Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kindern im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens 
realisieren. Die Gründe sind vielfältig. Kontakte zum Kind werden von den Eltern unterbunden; die Kinder 
sind noch sehr jung; zur Vermeidung von Doppelbelastungen in bestimmten Familienkontexten, weil bereits 
mehrere Professionen Kontakt zum Kind aufnahmen. 
• Mit den beteiligten Institutionen, der Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe werden regelmäßige 
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und der sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt. 
• Die Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende stieg im Jahr 2015 leicht an. Diese 
Entwicklung liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen. Die vielfältigen Begleitungs- und Präventions-
maßnahmen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden, die fachliche Vernetzung 
aller an den Verfahren beteiligten Institutionen und die Kooperation der sozialen Einrichtungen und Instituti-
onen haben diesen positiven Trend nachhaltig unterstützt.  
81

Produktüberblicke 
 
• Die „Spätstarter“, ältere Jugendliche und Heranwachsende, die erstmalig strafrechtlich in Erscheinung tra-
ten, waren ein Schwerpunkt der Arbeit 2015. Diese Jugendlichen waren zum Teil mit erheblichen Straftaten 
belastet und hatten in vielen Fällen einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf.  
• Minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge waren in Münster bisher nur in geringem Umfang straffällig 
auffällig. Im Wesentlichen lagen die Straftaten im Bereich der illegalen Einreise. 
• Das Jugendgericht, die Mitarbeiter/-innen des Vereins sozial-integrativer Projekte, die städtische Drogenbe-
ratungsstelle und die Mitarbeiter/-innen der Fachdienste Jugendhilfe im Strafverfahren führten regelmäßige 
Gespräche zur Entwicklung der Jugendkriminalität in Münster, zur Weiterentwicklung der ambulanten Maß-
nahmen und zur Arbeit im Rahmen der Kriminalprävention. Weiterhin fand ein regelmäßiger fachlicher Aus-
tausch zwischen der Polizei und den Fachdiensten Jugendhilfe im Strafverfahren statt. 
• Ein weiterer Schwerpunkt war die Präventionsarbeit mit strafunmündigen Kindern. Hier erfolgten Gespräche 
und Hausbesuche in den Familien, in Einzelfällen gemeinsam mit den Mitarbeitern/-innen der Bezirkssozi-
alarbeit. 
• Die Mitwirkung an der Entwicklung einer Arbeitshilfe zu den fachlichen Standards für die Arbeit mit straffälli-
gen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden für den Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-
Lippe war ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren im Jahr 2015. 
• Das vom Land NRW für Münster angekündigte Präventionsprojekt für Minderjährige „Kurve kriegen“ wurde 
vertagt. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Der Aspekt der Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den 
Verfahrensbeiständen sowie die Ausführung der Mitwirkungspflicht des Kommunalen Sozialdienstes ge-
genüber dem Familiengericht im Rahmen des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes werden eine Schwer-
punktsetzung des „Runden Tisches“ sein. 
• Geplant ist auch, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren in einem Arbeitstreffen 
des „Runden Tisches“ Raum zu geben. 
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes 
ein besonderes Anliegen, die Belange des Kindes als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen 
und den persönlichen Kontakt zu den Minderjährigen herzustellen sowie sie im gerichtlichen Verfahren zu 
beteiligen. 
• Die Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden in den Verfahren vor dem Jugendgericht und die 
frühzeitige Prüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, sowie die Einleitung erzieherischer 
Maßnahmen sind weiterhin wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit. 
• Ein weiterer Schwerpunkt wird die Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Jugendmilieus und dem 
Wandel der Jugendkriminalität sein. 
Ressourcen 
• Stellen: 12,26 
• Aufwendungen:  1.524.417 € 
• Erträge:  4.466 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der /die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
82

Produktüberblicke  
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal 
ein Kontakt hergestellt wurde (in %) 
77 67 75 74 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in 
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %) 
85 80 85 85 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Familiengericht     
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 
31 39  37 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 
452 451 450 374 
Jugendgericht     
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren) 
1.344 1.195 1.300 1.227 
davon:     
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften) 
928 748  765 
 Diversionsverfahren 416 447  462 
Sozialpädagogische Maßnahmen     
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit  
6 6  6 
 mit Teilnehmern/-innen insgesamt 172 176  176 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen 
45 40  21 
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP)    74 
 
 
83

Produktüberblicke 
 
 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen, 
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern, 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährige zu gewähren, wenn ihre seelische 
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und 
schulische/berufliche Integration im Sinne einer Chancengleichheit gesichert werden, um eine dauerhafte So-
zialleistungsabhängigkeit zu verhindern. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche 
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber, 
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im 
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.  
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als 
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch 
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist. 
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und 
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen 
ergänzt. 
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang 
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung 
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall 
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die 
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung 
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft 
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen 
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll. 
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
84

Produktüberblicke  
 
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen. 
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen. 
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der 
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die 
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.  
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, 
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den 
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll. 
• Ferner wird die Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität 
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, weiter fortgeführt. 
Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unterjährig 
mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet. 
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe, 
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind. Mit dem Abschluss wird für Juli 2016 gerech-
net. 
Bezirk Mitte: 
• Es wurde ein Rendsburger Elterntraining durch den VSE und den Bezirk Mitte organisiert. Start des Eltern-
trainings war im November 2015. 
• Es fanden Kooperationsgespräche mit dem Frauenhaus des SKF statt. 
• Im September 2015 gab es ein Gespräch zwischen Frauenhäusern, Familienrichtern und dem AK „Fami-
lienrecht“. 
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen und Bezirkssozialarbeit im Bezirk Mitte - hier: Jugend-
hilfeleistungen im Kontext Grundschule - trafen sich OGS-Koordinatoren/-innen und Bezirkssozialarbeiter/-
innen mit dem Ziel der verstärkten Kooperation sowie der Aufgaben- und Rollenklarheit unter dem Titel 
„‘Wir‘ sind gemeinsam Jugendhilfe“. Die Treffen hatten positive Effekte in Bezug auf die erweiterte Koopera-
tion mit den Grundschulen. 
Bezirk West: 
• Im Bezirk West ist ein weiteres Elterntraining für Eltern im Vorfeld bzw. in Begleitung von Hilfen zur Erzie-
hung gestartet. 
• Vernetzungskreis Jugendhilfe – Grundschulen Gievenbeck: 
Die Anforderungen an die Jugendhilfe und an die Grundschulen haben sich in den vergangenen Jahren 
deutlich erhöht. Gesellschaftliche Veränderungen und die belasteten Lebenssituationen vieler Familien ha-
ben zu neuen Angebotsformen geführt und neue Unterstützungsleistungen wurden entwickelt. OGS, BuT 
oder Förderinseln sind Stichwörter dazu. Um passgenaue Hilfen für einzelne Schüler/-innen zu finden, ar-
beiten die Schulen zum Beispiel mit der Caritas und dem Kommunalen Sozialdienst vor Ort zusammen. 
Gleichzeitig ist vielen Akteuren in der Jugendhilfe und den Schulen durch die angesprochenen Veränderun-
gen nicht mehr ersichtlich, wer eigentlich wo, was, wie macht. Bestimmte Verfahren wie etwa in einem Kin-
derschutzfall (§ 8a SBG VIII) sind nicht immer bekannt.  
Um diese Situation zu verbessern und die adäquate Unterstützung der Kinder ressourcenorientiert zu ge-
währleisten, ist ein strukturierter und regelmäßiger Austausch zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe 
und den Schulen erforderlich. 
85

Produktüberblicke 
 
Ziele und Inhalte in 2015: 
- Regelmäßigen, strukturierten Austausch sichern 
- Kennenlernen der unterschiedlichen Arbeitsfelder 
- Gemeinsames Erkennen von Entwicklungen und Bedarfen bezüglich der Kinder und der Akteure 
- Darstellung von Verfahrensabläufen in den verschiedenen Bereichen 
Bezirk Nord: 
• Im Bezirk Nord hat sich im Jahr 2015 der Stadtteilarbeitskreis Kinderhaus neu konzipiert. Die Ausrichtung 
als Facharbeitskreis der Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe wurde betont. Eine verbindliche Zusam-
menarbeit der Verantwortungsträger vor Ort wurde verabredet. 
• Im Stadtteil Coerde wird das Thema der Integration vormaliger Förderschüler/-innen in Regelschulen disku-
tiert. Förderbedarfe einzelner Kinder, die bereits in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung offensicht-
lich waren, sind in der Schule fortzusetzen. Hier ist die Jugendhilfe als Kooperationspartner verstärkt ange-
fragt. 
Bezirk Ost: 
• Die Kooperation mit den Schulen wurde im Südosten wiederholt angeschoben. Zum einen sind die Dialoge 
zwischen KSD Südost - HTG Südost - Grundschulen aus Südost zu nennen, die in 2016 fortgesetzt werden. 
Des Weiteren hat es ein Treffen der Schulsozialarbeiter/-innen der Hauptschule Wolbeck mit den Bezirks-
sozialarbeitern/-innen Südost gegeben. Voraus ging eine Information des Arbeitsbereichs Schulsozialarbeit 
über das Thema "Jugendhilfe an Schulen" während einer bezirklichen Dienstbesprechung. 
• Der Fachtag im Stadtbezirk Südost mit dem Thema „Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit Familien in Kita, 
Schule und Jugendhilfe“ fand unter Begleitung von Frau Prof. Dr. Tschöpe-Scheffler im April 2015 statt. 50 
Fachkräfte aus dem Stadtbezirk Südost befassten sich mit Fragen zur Erziehungs- und Bildungspartner-
schaft und besonders mit der Beziehungs- und Kommunikationsgestaltung sowie der sozialpädagogischen 
Arbeit mit Vätern und Müttern.  
• In der zweiten Jahreshälfte 2015 zogen viele Flüchtlinge in die Stadtbezirke Südost und Ost.  
Bezirk Hiltrup: 
• Es gab eine Kooperation mit der "Stadteilkoordination Frühe Hilfen in Berg Fidel - Familien stärken - Bera-
tungsstelle Südviertel e.V. für Kinder, Jugendliche und Familien" in Form von KSD-Sprechstunden des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr in der Alten Post, Rincklakeweg 
21. 
• Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Berg Fidel wurde ein Sportangebot im Stadtteil Berg Fidel für Kinder und 
Jugendliche von 7 bis 18 Jahren konzipiert. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen. 
• Die Migrantenbetreuung vor Ort in der Trauttmansdorffstraße durch die Arbeiterwohlfahrt (zwei Fachkräfte 
teilen sich eine volle Stelle) wurde aufgestockt. 
• Es gab zwei Stadtteilkonferenzen unter Federführung des KSD zur Vernetzung der Sozialakteure im Stadt-
teil. 
• Es fand ein monatlicher Arbeitskreis „Wohnungsnot“ mit Einzelfallbezug statt, an dem der KSD sowie freie 
Träger teilnahmen. 
• Es gab Spendenaktionen einzelner KSD-Fachkräfte zugunsten von Flüchtlingsfamilien im Stadtteil. 
86

Produktüberblicke  
 
Eingliederungshilfen: 
• Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fallzahlen im Bereich der schulischen Integrationshilfen wurde 
ein Konzept zur Erprobung von Poollösungen an ausgewählten Schulen vorbereitet. 
• Die Leistungsbeschreibungen stationärer Einrichtungen, die Hilfen gem. § 35a anbieten, wurden überarbei-
tet, so dass sie den besonderen Bedürfnissen der Eingliederungshilfe entsprechen 
• Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl der Eingliederungshilfen in 2015 um ca. 24,8 % zu. In 2014 lag 
der Zuwachs noch bei ca. 18 %. Der Hilfezuwachs resultiert weiterhin fast ausschließlich aus dem Anstieg 
der ambulanten Hilfen von 222 Hilfen auf 279 Hilfen.  
• Die größte Gruppe der ambulanten Hilfen sind mit 130 Hilfen schulische Integrationshilfen. In 2015 stieg der 
Anteil innerhalb der ambulanten Hilfen auf 47 %. Ca. 60 % aller Integrationshilfen sind an Grundschulen 
eingesetzt. Wie prognostiziert, war vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in 
NRW mit einem Anstieg zu rechnen. 
• Im Bereich der Eingliederungshilfen wurden die internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeitsbereiche überar-
beitet und in der Arbeitshilfe zu § 35a festgelegt. 
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die jährliche Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität 
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, wird weiter fortge-
führt. Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unter-
jährig mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet. 
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe, 
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind. Mit dem Abschluss wird für Juli 2016 gerech-
net.  
• Für den Kommunalen Sozialdienst und freie Träger wird in einer Fachveranstaltung das Thema auf einem 
Fachtag im April 2016 mit dem Referenten Dr. Hipp bearbeitet.   
Bezirk Mitte: 
• Für den Bezirk Mitte steht weiterhin das Thema „Vernetzung zwischen Schulen und der Bezirkssozialarbeit“ 
an. 
• In 2016 sind Gespräche zwischen OGS und KSD Mitte zum Thema Kinderschutz und zu Fragen der prakti-
schen Umsetzung geplant. 
Bezirk West: 
• Im Rahmen des Vernetzungskreises Jugendhilfe – Grundschulen Gievenbeck steht in 2016 bzgl. der Frage 
„Wie kann die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in Einzelfällen optimiert werden?“ fol-
gendes im Fokus: 
- Die Idee „anonyme schulübergreifende Fallberatung im Stadtteil" soll ausgestaltet werden. 
- Ein Blick soll auf die Einbeziehung von "Schule" in die laufende Fallarbeit beim KSD geworfen werden. 
- Die Beratung darf keine bereits durch formalisierte Verfahren notwendige Gespräche „doppeln“. 
- Die Zusammensetzung muss überlegt werden. 
Im weiteren Schritt ist die Vernetzungsarbeit für die anderen Stadtteile des Bezirks West vorgesehen, also 
Nienberge, Albachten, Roxel und Mecklenbeck. 
87

Produktüberblicke 
 
Bezirk Nord: 
• Im Bezirk Nord nimmt die Zahl der Familien zu, in denen eine Alltagstruktur verloren gegangen bzw. unzu-
reichend ist. Hier versucht der KSD durch stärker lebensweltorientierte Hilfen den Alltag wieder herzustellen 
bzw. zu stabilisieren. Neben sozialpädagogischen Leistungen sind hier auch unmittelbare Hilfen in der 
Haushaltsführung erforderlich.  
• In Kooperation mit einer Kinderkrankenschwester der Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes 
wird versucht, gesundheitlichen Fragen von Kindern stärkere Beachtung zu geben. Dieses Kooperations-
modell ist im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention fi-
nanziert und zeitlich auf das Jahr 2016 befristet. 
Bezirk Ost: 
• Für die Kooperation zwischen dem KSD und den Frauenhäusern in der Stadtmitte sowie im Südosten wer-
den Arbeitsabsprachen für die wichtigsten Schnittstellen angestrebt. Ein Workshop im März 2016 bildet den 
Auftakt.  
Bezirk Hiltrup: 
• Im Stadtteil Berg Fidel sind Sportangebote für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren geplant. 
• Im Rahmen der Kooperation mit der "Stadteilkoordination Frühe Hilfen in Berg Fidel - Familien stärken - 
Beratungsstelle Südviertel e.V. für Kinder, Jugendliche und Familien" wird es weiterhin KSD-Sprechstunden 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr in der Alten Post, Rinck-
lakeweg 21, geben. 
• Der monatlich tagende Arbeitskreis „Jugend Hiltrup“ plant im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen einen 
Dolmetscherpool für die Schulen im Stadtteil. 
• Die Wiederholung des Rendsburger Elterntrainings in Kooperation mit einem freien Träger (V.S.E.) ist vor-
gesehen. 
• "Balu und Du" als Förderangebot für Grundschulkinder im Stadtteil Berg Fidel ist geplant. 
• Stadtteilkonferenzen unter Federführung des KSD zur Vernetzung der Sozialakteure im Stadtteil stehen 
weiterhin auf der Agenda. 
• Die Beteiligung des KSD am monatlichen Arbeitskreis „Wohnungsnot“ mit Einzelfallbezug ist auch in 2016 
wichtiger Bestandteil. 
Eingliederungshilfen: 
• Mit Blick auf den Anstieg der schulischen Integrationshilfen wird die Erprobung eines neuen Konzeptes zum 
strukturellen und pädagogischen Umgang mit diesem Themenfeld einschließlich des Einsatzes von Poollö-
sungen für das Schuljahr 2016/2017 vorangetrieben. 
• In 2016 werden Vorschläge und Entscheidungen des Bundesministeriums für eine bundesgesetzliche Re-
gelung zur Eingliederungshilfe („Große Lösung“) erwartet. Entsprechend der evtl. gesetzlichen Vorgaben 
werden, soweit erforderlich, Arbeitsabläufe angepasst. 
Ressourcen 
• Stellen: 15,26 
• Aufwendungen:  5.354.755 € 
• Erträge:  260.415 € 
88

Produktüberblicke  
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) im be-
stehenden Umfang fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen) 
775 750 750 750 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen 
(in %) 
83 86 83 86 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2013 
Ist 
2014 
Ist 
2015 
Ansatz 
2015 
Ist 
Bezirkliche Sozialarbeit     
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 28 22 22 22 
Eingliederungshilfen     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  212 258 235 322 
davon:     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
ambulant 
175 222 195 283 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
stationär 
37 36 40 39 
 für junge Volljährige 68 81  85 
 
89

Produktüberblicke 
 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen.  
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit 
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2015: 
• Mit Beschluss des Rates vom 6. Mai 2015 und entsprechend der Empfehlung des AKJF wurde die Verwal-
tung beauftragt, das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ insbeson-
dere für die Zielgruppe der Kinder ab dem schulpflichtigen Alter weiter auszubauen bzw. die Präventions-
kette bis zum Übergang Schule-Beruf weiterzuentwickeln und dabei die Flüchtlinge dieser Zielgruppe in 
konkreter Weise zu berücksichtigen. Mit der Vorlage (V/0621/2015/1.Erg.) „Maßnahmenprogramm einer 
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017“ 
wurde am 11. November 2015 der erweiterte Maßnahmenkatalog vom Rat der Stadt Münster beschlossen. 
• Für das Integrationsmonitoring wurden die Daten und Berichte für die Handlungsfelder „Sprache und Bil-
dung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ erhoben und erstellt. 
• Am 24. September 2015 wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Ratsantrages von Bündnis 90/Die 
Grünen, CDU, SPD und DIE LINKE ein Hearing zum Thema „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete 
minderjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“ geplant und durchgeführt. Das Hearing sollte insbesondere 
dazu beitragen, den Fokus stärker auf die besonderen Lebensumstände und Perspektiven von minderjähri-
gen Flüchtlingen zu legen und sie als eigenständige Träger von Rechten mit besonderen kinderspezifischen 
Bedürfnissen wahrzunehmen. 
• Im Juni 2015 hat mit dem „Runden Tisch“ eine erste Auftaktveranstaltung zur „integrierten Schulentwick-
lungs- und Jugendhilfeplanung“, zur Intensivierung der Zusammenarbeit und zum Aufbau ressortübergrei-
fender Strukturen mit Vertreter/-innen aus Schule, Schulverwaltung, der freien und öffentlichen Jugendhilfe 
und Politik zum Themenfeld Schulsozialarbeit stattgefunden. Mit der Beschlussvorlage „Prozess und Auf-
bau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ (V/0734/2015) wurde vom Rat der Stadt 
Münster im Dezember 2015 beschlossen, die Bildungsplanungen im Bereich Jugendhilfe und Schulentwick-
lung intensiver als bisher systematischer in Beziehung zu setzen. Verwaltungsintern wurde begleitend eine 
Arbeitsgruppe „Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“ eingerichtet. 
• Mit knapp 600 Teilnehmern/-innen wurden insgesamt sieben Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe "Was 
Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen" sowohl von interessierten Eltern als 
auch von pädagogischen Fachkräften gut besucht. 
90

Produktüberblicke  
 
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess 
der britischen Konversionsflächen, insbesondere der York-Kaserne in Gremmendorf, mit entsprechenden 
Stellungnahmen begleitet. 
• Für unterschiedliche Planungsanforderungen und Handlungsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 
wie z. B. der Standortauswahl von Familienzentren, der FEU-Kampagne oder dem Einsatz von weiteren 
Stadtteilkoordinatoren wurden stadtteilbezogene Sozialstrukturdaten ausgewertet. Darüber hinaus wurden 
für die Bezirkskonferenzen grundlegende Daten bzgl. der Bevölkerungs- und Infrastrukturentwicklung auf-
bereitet.  
Ausblick auf das Jahr 2016: 
• Die mit dem „Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster“ ver-
bundenen sozialraum- und zielgruppenspezifischen Angebote werden ab 2016 verstetigt bzw. insbesondere 
für die Gruppe der jungen Menschen ab dem schulpflichtigen Alter weiterentwickelt. Im Sinne einer aufei-
nander aufbauenden und abgestimmten gesamtstädtischen Präventionsstrategie werden zukünftig sämtli-
che Aktivitäten zum Thema „Frühe Hilfen/Prävention“ in der Abteilung Familien- und Erziehungshilfen von 
der „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen“ gebündelt und abteilungs- bzw. ressortübergreifend abgestimmt. 
• Mit insgesamt 11 Vorträgen wird sich die Veranstaltungsreihe „Was Kinder heute brauchen“ mit verschiede-
nen Themen aus dem Erziehungsalltag an alle Eltern in Münster richten. Auf vielfachen Elternwunsch wird 
2016 ein Schwerpunkt auf dem Themenbereich „Schule und Lernen“ liegen. Mit Vorträgen zu den Themen  
„Inklusion in der Freizeit“, „Kinder im kulturellen Spannungsfeld“ oder „Sicheres Surfen im Internet“ werden 
weitere aktuelle Themen aufgegriffen.  
• Für die Entwicklung einer kommunalen Gesamtstrategie und den Aufbau ressortübergreifender Strukturen 
wird sich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe und der im Juni 2015 gegründete „Runde Tisch“ zur inte-
grierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zunächst mit der Weiterentwicklung bzw. Neuausrich-
tung der Schulsozialarbeit in Münster befassen.  
• Die Inhalte des Hearings „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge 
umsetzen“ werden dokumentiert und mit einer begleitenden Vorlage den politischen Gremien vorgelegt. 
• Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen in Gremmendorf und Gievenbeck sollen im 
Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von 
Flüchtlingen“ kurzfristig erforderliche Infrastrukturbedarfe für die Quartiersentwicklung auf dem Gelände der 
York-Kaserne in Gremmendorf für eine 8-gruppige Kita und Kinder- und Jugendeinrichtung und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck für eine 5-gruppige Kita beantragt werden. 
Unter der Voraussetzung, dass eine oder beide der angestrebten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des 
Sonderprogramms bewilligt werden, sind die Konzepte und Planungen in 2016 weiter zu konkretisieren. 
Vorgegeben ist, dass die Infrastrukturmaßnahmen bis Ende 2018 abgeschlossen sein müssen.
91

Jugendhilfeetat 
 
5. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/  
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2014 Ansatz 2015 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 100.711.710 € 46.177.290 € 101.646.150 € 51.522.980 € 
Kinder- und Jugendarbeit 18.189.060 € 7.669.720 € 20.393.570 € 8.119.810 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
4.328.610 € 364.020 € 4.654.430 € 364.020 € 
Familienförderung 3.748.680 € 312.750 € 3.954.640 € 298.230 € 
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
45.047.390 € 5.774.530 € 47.825.060 € 5.774.530 € 
Gesamt 172.025.450 € 60.298.310 € 178.473.850 € 66.079.570 € 
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat in seiner Sitzung am 
10.12.2014 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015. 
92

Jugendhilfeetat 
 
Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 (Ratsbeschluss vom 
16.12.2015) wurden folgende Ansatzveränderungen beschlossen: 
 Veränderungen Ansatz 2015 (1. Nachtrag) 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung - 1.119.570 € + 6.000.000 € 100.526.580 € 57.522.980 € 
Kinder- und Jugendarbeit + 700.000 € 0 € 21.093.570 € 8.119.810 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
0 € 0 € 4.654.430 € 364.020 € 
Familienförderung 0 € 0 € 3.954.640 € 298.230 € 
Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen für  
Familien 
- 1.000.000 € 0 € 46.825.060 € 5.774.530 € 
Gesamt - 1.419.570 € + 6.000.000 € 177.054.280 € 72.079.570 € 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2015 jeweils 
vorläufig): 
 
 
93

Jugendhilfeetat 
 
 
 
94

Jugendhilfeetat 
 
Aufgrund des finanziellen Gesamtvolumens ist nach wie vor besonders die Entwicklung im Bereich der Kinder-
tagesbetreuung zu betrachten. 
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder 
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz / Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u.a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u.a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Erträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung nur augen-
scheinlich um einen Rückgang von 62,0 Mio. € auf 61,4 Mio. € handelt. Vielmehr enthält der Wert von 2014 
einen Betrag von rund 4,0 Mio. €, der im Dezember 2014 eingegangen ist, aber dem Jahr 2015 zuzurechnen 
war (Rechnungsabgrenzung). Die Rechnungsabgrenzung für das Jahr 2015 ist in diesem Jahr bereits frühzei-
tiger erfolgt. Die Ertragssituation ist demzufolge weiter ansteigend. Aufgrund derartiger Finanzvorfälle wird im 
Kapitel „Jugendhilfeetat“ jährlich wiederkehrend darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rechnungsergeb-
nis jeweils um vorläufige Daten handelt. 
Die steigende Bedarfssituation wurde 2015 verstärkt durch die erhebliche Anzahl von Zuzügen Zuflucht su-
chender Menschen. Diese Entwicklung wird sich in den Folgejahren noch deutlicher bemerkbar machen.  
Betroffen hiervon ist nicht nur die Produktgruppe 0601 „Tagesbetreuung für Kinder“. Gleiches gilt ebenso für 
alle anderen Bereiche, bei denen die finanziellen Auswirkungen jedoch erst ab 2016 in wesentlicherem Aus-
maß erkennbar sein werden. So liegen für die Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen 
Menschen“ bereits politische Beschlüsse (u.a. Ausbau der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendli-
che aus Flüchtlingseinrichtungen) vor. Auch in der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ wird sich die Veränderung insbesondere durch die wachsende Zahl unbegleiteter minder-
jähriger Ausländer (umA) künftig noch deutlicher als bisher zeigen. 
Wie im Vorjahr ist im Ergebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung 
zuzurechnen (57,3 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien 
(26,1 %). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,9 %. Des Weiteren beträgt der Aufwen-
dungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,6 %, der Anteil der Familienförderung 2,1 %, 
gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbe-
treuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es 
weitere Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u.a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster. 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb 
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar: 
95

Jugendhilfeetat 
 
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2015 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart. 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2015 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen: 
96

Jugendhilfeetat 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. 
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen 
Produkte aufteilen. 
Legende: 
Produkt 060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Produkt 060102  Förderung von Kindern in Tagespflege 
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit 
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit 
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen 
Produkt 060303 Drogenhilfe 
Produkt 060401 Angebote für Familien 
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen 
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
97

Jugendhilfeetat 
 
98

Jugendhilfeetat 
 
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan 
Zu den kritischen Nachfragen in Haupt- und Finanzausschuss und Rat Ende 2014 zu den in der Jahresrech-
nung bestehenden erheblichen Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan des Pro-
duktbereichs 06 „Kinder- Jugend- und Familienhilfe“ hat die Verwaltung Ende 2014 ausführlich Stellung ge-
nommen und die Gründe für die Abweichungen eingehend erläutert. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 
wurden erste Anpassungen aufgrund der nach damaligem Stand erkennbaren Veränderungen vorgenommen, 
weitere folgten mit dem Beschluss über die 1.Nachtragssatzung zum Haushalt 2015 (siehe oben). Im Rahmen 
der Haushaltsplanung für das Jahr 2016, für die die wesentlichen Berechnungen und Einschätzungen bereits 
zu Beginn des Jahres 2015 erfolgen mussten, sind nochmals erheblich weitergehende Anpassungen durchge-
führt worden. Ziel ist und bleibt, die Passgenauigkeit von Plan- und Ist-Ansatz zu optimieren. Dennoch verblei-
ben bereits benannte Unwägbarkeiten; zusätzliche – wie beispielsweise die Entwicklung der Flüchtlingssituati-
on – kommen hinzu. 
Auf Basis der o.g. Daten stellen sich die Plan-/ Ist-Abweichungen für das Jahr 2015 wie folgt dar: 
99

Jugendhilfeetat 
 
 
Es ist erkennbar, dass sich für das Jahr 2015 die Plan- und Ist-Werte zwar deutlich angenähert haben, aber 
noch erhebliche Optimierungen notwendig waren. Die weiteren Maßnahmen, die im Rahmen des Haushalts 
2016 umgesetzt wurden, wurden bereits in der Vorlage V/1008/2015 „Aktualisierungen zum Kinder- und Ju-
gendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungs-
schwerpunkte, Organisation, Personalsituation)“, AKJF 20.01.2016) dargestellt. 
So erfolgte im Rahmen der Eckwerteplanung für das Jahr 2016 im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familien-
hilfe eine Erhöhung der Ertragsansätze um insgesamt 11,0 Mio. €, dem standen erhöhte Aufwendungen von 
2,7 Mio. € gegenüber (vgl. Vorlage V/0285/2015 „Perspektiven für den Haushaltsplan 2016 – Finanzeckwerte“, 
Rat 06.05.2016). Damit wurde insgesamt eine Budgetanpassung von 8,3 Mio. € vorgenommen. 
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin-
der und Jugendlicher, welches seit dem 01.11.2015 gilt, wurden wesentliche Veränderungen im SGB VIII vor-
genommen. Insbesondere wurden grundlegende Festlegungen für die Verteilung unbegleiteter ausländischer 
Kinder und Jugendlicher getroffen. Für die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Kinder und Ju-
gendlichen, die das Jugendamt der Stadt Münster aufzunehmen hat, wurde eine Ansatzerhöhung von  
6,5 Mio. € veranschlagt. Da eine Refinanzierung durch das Land vorgesehen ist, wurde der Ertragsansatz 
dem entsprechend angehoben, so dass die Anpassung für den Gesamthaushalt ergebnisneutral ist. 
Darüber hinaus beschloss der Rat am 16.12.2015, die Aufwandsermächtigungen im Produktbereich 06 – Pro-
duktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien ab 2016 jährlich um 1,0 Mio. € zu re-
duzieren. 
Weitere Veränderungen basieren auf den politischen Beschlüssen aus den Etatberatungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 bzw. des Rates am 16.12.2015 (vgl. Vorlage 
V/0962/2015 – Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016, Rat 16.12.2015). 
Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser zusätzlichen Maßnahmen werden in der neu eingeführten Finanzbe-
richterstattung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie im Geschäftsbericht des Folgejahres 
dargestellt. Bei der Haushaltsplanung 2017ff., die derzeit erfolgt, sind sämtliche hier beschriebenen Maßnah-
men zugrunde gelegt. 
100

Jugendhilfeetat 
 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2015 insge-
samt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen in 
Höhe von 4.803.230 € veranschlagt. 4.298.080 € 
der Auszahlungen waren allein der Produktgruppe 
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
zuzuordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 5.958.552 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
97.200 € erzielt werden. Die Einzahlungen wurden 
in der Produktgruppe 0601 - Förderung von Kin-
dern in Tagesbetreuung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen erreicht und diesem 
Zweck entsprechend verausgabt bzw. für das 
Folgejahr gebunden. Wesentliche Schwerpunkte 
waren wie im Vorjahr der Ausbau der Betreuungs-
plätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch 
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kinderta-
geseinrichtungen. 
Bürgerhaushalt 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der 
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 - 
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren 
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen. 
Nach 2014 wird demzufolge das Bürgerhaushalts-
verfahren erst wieder im Jahr 2016 durchgeführt. 
Neu: Finanzberichterstattung im Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien 
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig 
zu veranschaulichen, legte die Verwaltung dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Jahr 2015 erstmals einen regelmäßigen Finanz-
bericht auf Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements vor. So wurde für den Aus-
schuss sowohl nach dem zweiten als auch nach 
dem dritten Quartal ein Finanzcontrolling-Bericht 
erstellt. Er beinhaltete den jeweils zum Ende des 
Quartals aktuellen Stand der 
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10) 
• Gesamtsummen der Aufwendungen für 
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
- Transferaufwendungen (Zeile 15) 
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Hierbei handelte es sich um die vom Fachamt 
bewirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des 
städtischen Haushalts. 
Der Bericht enthielt des Weiteren eine Prognose 
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten war eine 
lineare Hochrechnung, die zum Teil unter Berück-
sichtigung von fachlich relevanten Einfluss- und 
Entwicklungsgrößen angepasst ist. 
Die Berichterstattung wird im Jahr 2016 in gleicher 
Weise fortgeführt. 
Ausblick 
Wegen des weiter steigenden Bedarfs bei den 
Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
nimmt auch der hohe Finanzdruck noch weiter zu. 
Eine strenge Ausgabendisziplin bleibt unabding-
bar. Zur Gewährleistung der sach- und fachgerech-
ten Aufgabenerfüllung führt das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien - wie seit Jahren - fort-
laufend ein Fach- und Finanzcontrolling durch, 
welches zur weiteren Optimierung aller Prozesse 
beitragen soll. 
101

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Am 31.12.2015 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Jens Christian Heinemann 
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt 
2. Teresa Küppers 
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann 
3. Jolanta Vogelberg 
Vertreter: RH Stefan Leschniok 
von der SPD 
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende) 
Vertreterin: Katharina Köhnke 
5. RH Robert von Olberg 
Vertreterin: RF Doris Feldmann 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: RH Raimund Köhn 
7. Jörg Nathaus 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
 
 
von der FDP 
8. Dietmar Uhlenbrock 
Vertreter: Christopher Schaffel 
von DIE LINKE. 
9. RF Fatma Kirgil 
Vertreter: Florian Zantow 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Jan-Christoph Horn 
11. Stephan Degen 
Vertreter: Andreas Czarske 
12. Felix Braun 
Vertreter: Ernst Cluse 
13. Gerhard Dworok 
Vertreterin: Marion Kahn 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
15. Johannes Schmanck 
Vertreter: Heiko Philippski 
102

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Beratende Mitglieder 
Stadt Münster 
1. Stadtrat Thomas Paal 
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Simone Düsterhus 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Norbert Hartmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Ute Stehr 
Vertreter: Thomas Götze 
Stadtdechant von Münster 
7. Bernd Kersken 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Pfarrer Frank Beckmann 
Vertreter: Rolf Grieskamp 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. David Torres Kaatz 
Vertreterin: Ruth Frankenthal 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Natalie Eichner 
Vertreterin: Beata Arabasz 
Sachkundige Einwohner/innen 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
11. Maria Pinke 
Vertreter: Michael Geuckler 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
12. Beate Heeg 
Vertreterin: Gabriele Markerth 
 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
13. Gudrun Sturm 
Vertreter: Anne Westendorf 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
14. Dr. Ralf Kaisen 
Vertreterin: Katrin Dorgeist 
Diakonie Münster 
15. Uwe Wellmann 
Vertreterin: Heike Liebrecht 
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend 
16. Thomas Lammers 
Vertreter: Dietmar Wiese 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Betty Böhnke 
Vertreterin: Aylin Lorenz 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
18. Oliver Elferich 
Vertretung: N.N. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 - Mädchen und Jungen/ Gender 
19. Martin Helmer 
Vertreterin: Susanne Decker 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
20. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
21. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
22. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
23. Sabine Busch-Böckmann 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
24. Michael Kaiser 
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener 
 
103

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Beratungsprogramm 2015 
Im Jahr 2015 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 8 öffentlichen Sitzungen und in 
einer nichtöffentlichen Sitzung. Darüber hinaus fanden zwei gemeinsame öffentliche Sitzungen mit dem Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvor-
lagen des Berichtsjahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0931/2014 Einführung einer Bildungskarte zur Erleichterung des Antrags- und Abrechnungsverfah-
rens von Bildungs- und Teilhabeleistungen 28.01.2015 
V/0956/2014 Dauerhafte Erweiterung um drei Gruppen der DRK Kita Meerwiese,  
An der Meerwiese 11, Münster-Coerde 28.01.2015 
V/0960/2014 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien zu Beginn des Jahres 2015 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Per-
sonalsituation) 
28.01.2015 
V/0967/2014 Bürgerhaushalt 2011 - Abschlussbericht "Gesundheitsförderung in Grundschulen" (Nr. 
443) 28.01.2015 
V/1002/2014 Prävention und Frühe Hilfen in Münster 28.01.2015 
V/1012/2014 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Draußenzeit e.V., 
Natur- und Wildnispädagogik 28.01.2015 
V/0018/2015 Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
- Errichtungs- und Baubeschluss für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerus-
schule in Hiltrup 
28.01.2015/ 
10.03.2015 
V/0921/2014 Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0014/2014 vom 
21.03.2014 "Koma-Trinken von Kindern und Jugendlichen in Münster" 10.03.2015 
V/0036/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in 
Hiltrup 10.03.2015 
V/0054/2015 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015 10.03.2015 
V/0060/2015 Nachfolgenutzung der Räume in der Pötterhoekschule (ehemalige Räume des Monte s-
sori-Kindergartens) in Mauritz-Mitte 10.03.2015 
V/0090/2015 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2015/2016 10.03.2015 
V/0109/2015 
V/0109/2015/1 
Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen 10.03.2015 
V/0132/2015 Genehmigung der Pauschalmeldung gemäß § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für 
das Kindergartenjahr 2015/2016 10.03.2015 
V/0136/2015 Logopädie im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittel-angelegenheiten 10.03.2015 
V/0176/2015 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Kauf einer Pavillonanlage für die zweigrupp i-
ge Dependance an der Wienburgstraße 10.03.2015 
104

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0955/2014 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-
Straße in Kinderhaus 
28.01.2015/ 
10.03.2015/ 
18.03.2015 
V/0111/2015 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende  Hand-
lungsbedarfe 
10.03.2015/ 
18.03.2015 
V/0108/2015 Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
offenen Ganztagsschulen - Änderung des Freibetrages für Elterngeld und Änderung der 
Elternbeitragstabelle für die offene Ganztagsschule 
29.04.2015 
V/0121/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung mit betrieblichen Plätzen 
als Dependance des evangelischen Kindergartens Hiltrup 29.04.2015 
V/0190/2015 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung 
weiterer Maßnahmen 2015 - 2017 29.04.2015 
V/0229/2015 Statusbericht zum Landesprogramm  KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss 29.04.2015 
V/0239/2015 Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 29.04.2015 
V/0259/2015 Antrag A-R/0001/2015 der Fraktion ÖDP/Piraten vom 19.01.2015 "Partizipation von 
Jugendlichen stärken" - das Stadtteilhaus "Wuddi" in der Selbstverwaltung von Jugendli-
chen 
29.04.2015 
V/0283/2015 Verfahren "Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung" 
Entsperrung der Mittel für Schulsozialarbeit unter Einbeziehung von Landesmitteln 29.04.2015 
V/0238/2015 HzE-Bericht Münster 2012-2014 
Hilfen zur Erziehung in Münster 
29.04.2015/ 
10.06.2015 
V/0064/2015 Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeits- 
suchende (SGB II) 
hier: Kooperations- und Vernetzungsbericht des Planungsprozesses  
für 2015 
10.06.2015 
V/0223/2015 1. Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung 
Hornstraße  
2. Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen 
10.06.2015 
V/0269/2015 Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck 
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines 
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaß-
nahmen) 
10.06.2015 
V/0319/2015 Dauerhafte Erweiterung um drei Gruppen der DRK Kita An der Meerwiese, An der 
Meerwiese 11, Münster-Coerde 
- Baubeschluss - 
10.06.2015 
V/0349/2015 Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und 
Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kin-
der zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014 
10.06.2015 
105

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0391/2015 Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster 10.06.2015 
V/0403/2015 Verfahren zum Antrag "Trägervielfalt sicherstellen - Elterninitiativen unterstützen" 10.06.2015 
V/0431/2015 Jugendrat der Stadt Münster – Umstellung der Jugendratswahl auf eine Onlinewahl – 
Änderung der Wahlordnung und Satzung 10.06.2015 
V/0440/2015 Erstattung anteiliger Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage im Jahr 2015 10.06.2015 
V/0351/2015 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2014 
10.06.2015/ 
02.09.2015 
V/0079/2015 Kinder psychisch kranker Eltern 02.09.2015 
V/0274/2015 Ersatzbau und Erweiterung der Kindergruppe Kleine Wiese e.V. in Mitte 02.09.2015 
V/0309/2015 Flexible Kindertagesbetreuung in Münster - Entwicklungen seit 2014 und Ausblick 02.09.2015 
V/0324/2015 Kindertagesbetreuungsbericht 2015/2016 02.09.2015 
V/0444/2015 OGS Fachbericht 2012 - 2015 02.09.2015 
V/0512/2015 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: 
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen 
und Prämissen zur Innensanierung 
02.09.2015 
V/0569/2015 1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster - Antrag Nr. A-
R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014 
2. Änderung der Finanzformel zur personellen Ausstattung der Offenen Ganztagsschu-
len 
02.09.2015 
V/0621/2015 Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster 
- Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017 - 02.09.2015 
V/0628/2015 Verwendung vorhandener Mittel aus dem Landesmodellprojekt „Kein Kind zurücklas-
sen!" und der Bundesinitiative Frühe Hilfen 02.09.2015 
V/0751/2015 Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck 28.10.2015 
V/0752/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung York-Höfe an der Gasselstie-
ge (ehemaliges TÜV Gelände) in Mitte 28.10.2015 
V/0768/2015 Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung 
für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen 28.10.2015 
V/0496/2015 Künftige Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Münster 02.09.2015/ 
02.12.2015 
V/0729/2015 Antrag der SPD-Fraktion A-R/0042/2015 "Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung" 28.10.2015/ 
02.12.2015 
V/0381/2015 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention 
1. Bericht über den Stand der Umsetzung 
02.12.2015 
106

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0734/2015 Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 02.12.2015 
V/0741/2015 Absicherung und Ausbau der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus 
Flüchtlingseinrichtungen ab 2016 
28.10.2015/ 
02.12.2015 
V/0759/2015 Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewa n-
derten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterent-
wicklung der kommunalen Konzeption 
02.12.2015 
V/0787/2015 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen an der Malteserstraße (Hiltrup), 
Bohlweg (Innenstadt) und Josef-Beckmann-Straße (Kinderhaus) 02.12.2015 
V/0800/2015 Neubau einer 5-Gruppen Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße 
hier: Zustimmung zur Planung 02.12.2015 
V/0830/2015/1 Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster 
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs 02.12.2015 
V/0913/2015 Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im B e-
zirk Mitte 02.12.2015 
V/0918/2015 Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung 
des Rahmenkonzepts 02.12.2015 
V/0971/2015 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 02.12.2015 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22 
107

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
7. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin 
heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecherinnen und Sprecher 
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder 
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2015): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst 
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2015). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das 
Folgejahr gegeben werden.
108

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher/-in Martin Helmer 
Stellvertretung Susanne Decker 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2015 
5 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und 
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen, 
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell 
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen 
gestärkt werden. 
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2015 
fünf Mal getroffen, darüber hinaus fanden weitere 
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der 
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten auseinander-
setzten.  
Die AG 1 beschäftigte im Jahr 2015 ein häufigerer 
Wechsel von Teilnehmern/-innen, der sich aus 
ebensolchen Personalwechseln bei den Trägern 
begründete. Folglich war es notwendig, die Inhalte 
und Ziele der gemeinsamen Arbeit zu diskutieren 
und im Anschluss in einer Powerpointpräsentation 
als gemeinsame Basis darzustellen. Zudem 
wurden von dem Sprecher der AG 1 und seiner 
Stellvertreterin mit den jugendpolitischen 
Sprecher/-innen der Fraktionen grundlegende 
Positionierungs-gespräche zum Thema „Gender“ 
geführt. Die Unter-AG Mädchen führte am 
Gymnasium Paulinum in Münster einen 
Mädchentag als Pilotprojekt durch, der von 60 
Mädchen wahrgenommen wurde und engagierte 
sich auch wieder am internationalen 
Weltmädchentag, der am 11.10.2015 stattfand. Die 
Unter-AG Jungen entwickelte in einem 
gemeinsamen Klausurtag die inhaltliche 
Ausrichtung der Jungenarbeit (2.0) weiter. 
Im Jahr 2016 sind vier Termine und folgende 
Themenschwerpunkte vorgesehen: 
• Aktualisierung der Geschäftsordnung der AG 1 
• Übergabe der Konzepte und Themenbereiche 
Mädchentag und Münsterapp für Mädchen und 
Jungen an freie Träger. 
• Internationaler Mädchentag 2016 
• Verankerung des Themenfeldes „Inklusion“ 
• Verankerung des Themenfeldes der 
unbegleiteten minderjährigen Ausländer mit 
Blick auf die spezifischen Mädchen- und 
Jungenaspekte 
109

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher/-in Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2015 
7 
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2015 sieben Mal 
für die Dauer von je zwei Stunden jeweils im Vor-
feld der Sitzungen des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Der Tagungsort war das 
Dietrich-Bonhoeffer-Haus. Es arbeiteten jeweils 25 
bis 30 Trägervertreter/innen bzw. Vertreter/innen 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
mit. 
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2015 
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen: 
• Inklusion 
• Vorbereitung THX / Thanks-Party 
Thematisch wurden 2015 u. a. folgende Themen 
behandelt: 
• 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt 
Münster 2015 - 2019 - Handlungsempfehlungen 
• Ausbau der stadtweiten Ferienangebote im 
Rahmen der Ganztagsbetreuung und der OGS-
Ferienbetreuung 
• Arbeitsprofil Aufsuchender Jugendsozialarbeit 
• Jugendplätze im öffentlichen Raum 
• Inklusive Arbeit 
• Jugendrat / Jugendratswahlen 
• Kooperationsstrukturen OGS und freie Träger 
der Jugendhilfe - Leistungsvereinbarungen 
• Kinderschutz § 8a SGB VIII 
• Thanks-Party 
• Flüchtlingskinder 
• Zusammenarbeit mit dem KSD 
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit 
• Etatberatungen - z. B. Stellungnahme zum An-
trag Inklusion 
Für das Jahr 2016 sind folgende Themen vorgese-
hen: 
• Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und 
Jugendförderplan 2015 – 2019 
• Beratungskompetenz in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
• Projektmittelförderung aus dem Landesjugend-
plan 
• Verbindliche Netzwerkstrukturen im Stadtteil 
• Inklusive Arbeit (mit Unter-Arbeitsgruppe) 
• Fachliches Controlling (mit Unter-Arbeits-
gruppe) 
• Jugendrat 
• Flüchtlingskinder - Weiterentwicklung der päda-
gogischen Angebote 
• Thanks-Party (mit Unter-Arbeitsgruppe) 
• Salafismuswerbung in den Stadtteilen 
• Zusammenarbeit mit dem KSD 
• Etatanträge 
110

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher/-in Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe, der Träger von 
geförderten Maßnahmen, 
dem öffentlichen Träger 
und der Arbeitsverwaltung 
Anzahl der 
Sitzungen 2015 
4 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen 
Jahren 90 Treffen statt. Festzuhalten ist, dass die 
Rolle der Arbeitsgemeinschaften im Kontext der 
Jugendhilfe eine wesentliche ist. Im Vergleich zu 
anderen Kommunen, die zum Teil noch darum 
kämpfen müssen, dass die Arbeitsgemeinschaften 
überhaupt installiert werden, kann in Münster in 
einer relativ gut ausgestatteten Komfortzone ge-
stritten, argumentiert und mitgearbeitet werden. 
Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen des Kinder- 
und Jugendhilfereports der Stadt Münster vorstel-
len zu können, gehört dazu. 
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.  
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2015: 
• Präsentation des Positionspapiers zum Thema 
Inklusion 
• Erörterung, wie in Münster das Landes-
programm „kein Abschluss ohne Anschluss“ 
umgesetzt wird 
• Kurzfilm zum Thema „Schulverweigerung in 
Münster“ 
• Vorstellung der Arbeit des Landeskoordinators 
Übergangsmanagement im Jugendarrest NRW 
• Gemeinsame Sitzung mit der Agentur für Arbeit 
zu den Themen 
• Jugendarbeitslosigkeit 
• Ausbildungsmarkt 
• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 
• Außerbetriebliche Berufsausbildung 
• Vorstellung der pädagogischen Angebote für 
Flüchtlingskinder und -jugendliche 
• Vorstellung der assistierten Ausbildung als neu-
es Angebot der Bundesagentur für Arbeit und 
der JAZ gGmbH 
• Neues Verfahren der Jugendratswahl 
• Beschulung von zugewanderten Kindern und 
Jugendlichen in Münsters Regelschulen (Vor-
stellung der Umsetzung) 
• Vorstellung von Herrn Paal / Gegenseitiges 
Kennenlernen 
• Verabschiedung des Arbeitsprogramms der AG 
für das Jahr 2016 
• Einführung in das Thema „Problematischer Me-
dienkonsum“ 
• Bericht über den Workshop der Sprecher/-innen 
der Stadtteilarbeitskreise mit den Sprechern/-
innen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 
SGB VIII (Ziel: Austausch und perspektivisch 
Aufbau einer engeren Kooperationsstruktur mit 
einer möglichst einheitlichen Geschäftsstruktur 
zur Stärkung des fachpolitischen Mandats) 
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. 
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2016 zu den 
folgenden Themen weiter fortgeführt werden: 
• 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
• Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfe-
planung 
• Jährliches Treffen zur Abstimmung mit der 
Agentur für Arbeit / Jobcenter Münster 
• Inklusion 
• Jugendsuchtprävention/-beratung 
• Auswirkungen der Inklusion auf die Schulsozial-
arbeit 
111

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
• AG 3-Präsentation der Themen im Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien 
• Netzwerkarbeit im Stadtteil 
• Auswirkungen der Flüchtlingszahlen in Münster 
auf die Jugendsozialarbeit 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecher/-in Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/-innen des 
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
Anzahl der 
Sitzungen 2015 
3 
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender 
Träger an den Terminen teil: 
• Haus der Familie Münster e.V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e.V. 
• Beratungsstelle Südviertel e.V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e.V. 
• Trialog e.V. 
• Caritasverband Münster e.V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e.V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e.V. 
• Pro Familia 
Die AG tagte an drei festgelegten Sitzungstermi-
nen im Jahr, ein Termin musste aufgrund hoher 
Absagen gestrichen werden. Wie es sich in den 
112

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
vergangenen Jahren bewährt hatte, stellten sich 
auch 2015 jeweils ein bis zwei Träger zu Beginn 
der Sitzung mit ihren Arbeitsschwerpunkten vor. 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte  2015 wa-
ren: 
• Erfolgsprojekt Familie: Welche Auswirkungen 
haben die Möglichkeiten der Reproduktions-
medizin auf die gesellschaftliche Situation von 
Familien? 
• Inklusion: Auswertung der ersten Umsetzungs-
schritte in den einzelnen Arbeitsfeldern von Fa-
milienbildung und Beratung, Pro und Contra be-
zogen auf Inklusion in Schule und Kita 
• Flüchtlingsfamilien/Migration 
• Medialisierung der Kindheit 
• Fachliche Begleitung der Projekte “Bundes-
initiative Frühe Hilfen“ und “Kein Kind zurück-
lassen“ 
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der 
Kinder, Weiterarbeit an der Frage der Konse-
quenzen aus den Ergebnissen 
Die geplanten Themen für das Jahr 2016 sind: 
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
• Migration 
• Inklusion 
• Netzwerk Frühe Hilfen 
• Familienbericht NRW 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecher/-in Sabine Busch-Böckmann 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der 
Sitzungen 2015 
8 
Die AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder tagt regel-
mäßig eine Woche vor den Sitzungen des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Im 
Jahr 2015 fanden insgesamt 8 Sitzungen statt. 
Neben den für den Arbeitsbereich „Kindertagesbe-
treuung“ relevanten Inhalten der Sitzungen des 
Ausschusses werden aktuelle fachliche und politi-
sche Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5 
bildet Unterarbeitsgruppen (im zurückliegenden 
Jahr zu den Arbeitsthemen: Inklusive Erziehung, 
Flexible Kindertagesbetreuung und Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren) und pflegt Kooperationen mit 
weiteren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch 
diese Vernetzung leistet die AG einen Beitrag zur 
Abstimmung zwischen Trägern und Verwaltung 
und setzt sich für eine bedarfsgerechte und fach-
lich verantwortete Kindertagesbetreuung in Müns-
ter ein. 
Themen der Beratungen im Jahr 2015 waren: 
• Kindertagesbetreuungsbericht 2015 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm 
u3 
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik 
• Finanzierung von Kindertageseinrichtungen – 
Planungsgarantie 
• Deutschkenntnis der Schulanfänger mit Migrati-
onsgeschichte – Vorstellung der Ergebnisse der 
Schuleingangsuntersuchungen 2011 - 2015 
(Herr Dr. Iseke, Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten) 
113

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
• Antrittsbesuch von Herrn Stadtrat Thomas Paal 
und gemeinsames Gespräch mit Frau Pohl zur 
Arbeit der AG 78/5 und zu aktuellen Herausfor-
derungen der Kindertagesbetreuung in Münster 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach  
§ 79 SGB VIII (Frau Weinlich, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien) 
• Vorstellung des Forschungsprojektes „Komposi-
tionseffekte in Kitas (KomiK) – Sprach-
kompetenzen von Kindern zu Schulbeginn“ 
(Frau Hogrebe, WWU Münster) 
• Einführung der Münsterlandkarte zur Beantra-
gung und Abrechnung von Bildungs- und Teil-
habeleistungen (Herr Debus, Jobcenter Müns-
ter) 
• Inklusionsaspekte im Übergang von der Kita in 
die Grundschule – Positionspapier 
• Kinderschutz - Erfahrungen in der Umsetzung  
§ 8 a SGB VIII 
• Inklusion als Querschnittsaufgabe der Kinder- 
und Jugendhilfe  
Folgende Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2016 
wurden vereinbart: 
• Kinder aus Flüchtlings- und Migrationsfamilien 
• Alltagsintegrierte Sprachbildung 
• Flexible Kindertagesbetreuung/Übermittagsbe-
treuung 
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung/Kindertagespflege 
• Beobachtung der Fachkräftebedarfsentwicklung 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach  
§ 79 SGB VIII 
• Weiterentwicklung von PlusKitas und Familien-
zentren 
• Kita-Navigator: Anmelde- und Aufnahmeverfah-
ren 
• Inklusion 
• Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 – 10 Jah-
ren in Kindertagesbetreuung und Schulen im 
Primarbereich in NRW 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher/-in Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Karl Materla 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2015 
5 
In der AG 6 - Hilfen zur Erziehung steht als regel-
mäßiger Punkt die Erörterung aller im Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten 
Tagesordnungspunkte (jeweils in Vorbereitung der 
Sitzungen) auf der Tagesordnung. Darüber hinaus 
standen 2015 folgende Themen im Fokus: 
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 
und Migration 
• Veränderung der Schullandschaft und der Ein-
fluss auf die Jugendhilfe Münster 
• HzE Bericht 2012 - 2014 
• Junge Volljährige „Care Leaver“ 
• Unterbringung von jungen Kindern 
• Erfahrungsaustausch zu WIMES und die Evalu-
ation von Wirkung in der Jugendhilfe 
• HzE und Regelangebote mit Blick auf den Kin-
der- und Jugendförderplan 
• Sozialräumliche Angebote und Regelangebote 
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen im 
Allgemeinen: 
Fachtagung mit dem anschließenden Blick auf 
die örtlichen Gegebenheiten in Münster 
114

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
Diese Themen sollen 2016 fortgeführt bzw. behan-
delt werden: 
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA): 
Konzepte, Verfahren 
• Kinder psychisch erkrankter Eltern: Konzept-
entwicklung 
• Beteiligungs- und Beschwerdemanagement: 
Erfahrungen stationärer HzE, Einbindung ambu-
lanter HzE 
• Junge Volljährige: „Care Leaver" 
• Veränderung der Schullandschaft und Einfluss 
auf die Jugendhilfe (Fortführung aus 2015) 
• Pflegekinderarbeit 
• Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung: 
Fachtagung „Kultursensibilität / Migrationsantei-
le in erzieherischen Hilfen“ 
 
115

Jugendrat 
 
8. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom  
18. Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes An-
gebot in Münster einzurichten, bietet die Stadt 
Münster den Kindern und Jugendlichen in ihrer 
Stadt die Chance der institutionalisierten Beteili-
gung und der aktiven Mitwirkung an kommunalpoli-
tischen Prozessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz 
NRW vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese For-
derung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mitgestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster 
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage 
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster - 
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im 
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant 
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.  
Am 18.05.2015 wurde durch den Rat der Stadt 
Münster (Vorlage V/0431/2015 „Jugendrat der 
Stadt Münster – Umstellung der Jugendratswahl 
auf eine Onlinewahl – Änderung der Wahlordnung 
und Satzung“) beschlossen, die Jugendratswahl in 
2015 erstmalig als Online-Wahl durchzuführen. Im 
November 2015 wurde der Jugendrat der Stadt 
Münster schließlich per Online-Wahlverfahren über 
einen Wahlzeitraum von vier Tagen in einer Di-
rektwahl gewählt. Der aus 30 Mitgliedern beste-
hende stadtweite Jugendrat setzt sich aus jeweils 
5 Vertretern/-innen der 6 Stadtbezirke zusammen. 
Nach der konstituierenden Sitzung im Januar 2016 
wird der neu gewählte Jugendrat seine Arbeit auf-
nehmen.  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird 
das erstmalig durchgeführte Online-Wahlverfahren 
evaluieren. 
Bis zur Online-Wahl im November 2015 war der 
zuvor amtierende Jugendrat mit seinen 29 Mitglie-
dern im Amt.  
Dieser besetzte folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den 
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung 
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre 
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke 
Unterstützung des Jugendrates 
Der Jugendrat hat im Jahr 2014 eine Anregung 
nach § 24 GO NW zur Wiedereinrichtung einer 
halben Stelle in der Fachstelle Jugendförderung 
zur Betreuung des Jugendrates (Nr. 192/2014) ein-
gereicht. Diese wurde schließlich im Rat aufgegrif-
fen und die 0,5 Stelle zur Betreuung des Jugendra-
tes eingerichtet. Seitdem wird der Jugendrat durch 
116

Jugendrat 
 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Fachstelle Jugendförderung hierdurch in seiner 
Arbeit begleitet und unterstützt: 
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des 
Jugendrates 
• Verschickung von Einladung, Tagesordnung, 
Protokoll 
• Organisation von Sitzungsräumen 
• Anfertigen von Sitzungsprotokollen 
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern im 
Bedarfsfall 
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des 
Jugendrates 
• Organisation von Vernetzungstreffen 
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten 
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates 
Themen/Projekte des Jugendrates 2013 - 2015 
Der Jugendrat 2013 - 2015 der Stadt Münster tagte 
seit seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2013 
an insgesamt 23 Sitzungsterminen. Darüber hin-
aus gab es Sitzungen der verschiedenen Arbeits-
gemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei 
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt: 
• Die Mitglieder des Jugendrates haben insge-
samt zwei Mal am „Workshop unter Palmen“ 
(Landestreffen der NRW-Jugendräte in Herne) 
teilgenommen. 
• Von 2013 - 2015 arbeitete der Jugendrat thema-
tisch in den Arbeitsgemeinschaften AG Jipa 
(Jugendliche inklusiv politisch aktiv), AG Trend-
sport, AG Partykonzept, AG Öffentlichkeitsar-
beit, AG Monastir, AG Toleranz und AG Kom-
munalwahl. 
• Das Projekt Jipa wurde in Zusammenarbeit mit 
SeHT Münster e.V. - einer gemeinsamen Ar-
beitsgruppe für Kinder und Jugendliche mit und 
ohne Behinderung (Barrierechecks an Schulen) 
weitergeführt. 
• Die stadtweite Jugendparty „Partyalarm“ wurde 
in Kooperation mit der Jovel Music Hall weiter-
entwickelt. 
• Der Web- und Facebookauftritt wurde mit Unter-
stützung einer Marketingfirma weiterentwickelt 
und neukonzeptioniert. 
• Die neue Veranstaltungsreihe „Politikwerkstatt“ 
als thematische Fortbildung für die Jugendrats-
mitglieder wurde konzipiert.  
• Der Jugendrat beteiligte sich an der „thx-Party“, 
einer „Dankeschön-Party“ für alle ehrenamtlich 
tätigen Jugendlichen in Münster. Veranstaltet 
wurde die Party vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien, den Jugendverbänden, der 
Freiwilligenagentur und der Stiftung Siverdes. 
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster 
wurde vorgestellt. Es erfolgte ein Austausch mit 
aktiven Jugendräten aus anderen Städten. 
• Der Jugendrat hat an verschiedenen Workshops 
teilgenommen wie beispielsweise „Ein Blick hin-
ter die Kulissen der Stadt Münster“, „Kommu-
nalwahl“ oder „Rechtsextremismus“. 
• Ein Filmprojekt zum Thema „Inklusion“ in Ko-
operation mit SeHT e.V. wurde realisiert. 
• Die AG Jipa zählte zu den Gewinnern der Aktion 
„Gutes Morgen Münster“. 
• Es wurden diverse Anregungen gemäß § 24 GO 
NRW verfasst NRW (z. B. Ampelschaltung am 
Schulzentrum Hiltrup, Busverkehr Münster-
Burgsteinfurt etc.). 
• Eine gemeinsame Fahrt zum Landtag NRW 
wurde vorbereitet und durchgeführt. 
• Die Jugendratswahl im Jahr 2015 wurde vorbe-
reitet. 
• Es erfolgte eine Kooperation mit der Kampagne 
„Voll ist out“. 
• Ein Imagefilm über die Aufgaben des Jugendra-
tes wurde gedreht. 
Auch zukünftig wird es in jedem Stadtbezirk eine 
Kontaktstelle des Jugendrates in einer bestehen-
den Einrichtung der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit geben. Diese dienen als Anlaufstellen für 
Jugendliche in den Stadtbezirken und unterstützen 
Jugendratsmitglieder bei der Durchführung von 
Projekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen sowie 
im Kontakt mit den Bezirksbürgermeistern. 
Kontaktstellen des Jugendrates: 
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus 
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck   
• Nord: Jugendzentrum Sprakel 
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen 
• Südost: Bahnhof Wolbeck   
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37° 
117

Stellenplan 
 
9. Stellenplan 
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der 
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend 
tariflich Beschäftigten. 
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der 
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der 
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der 
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden. 
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch 
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und 
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen. 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der 
Stadt Münster ist im Jahr 2015 um 3,09 % auf 
nunmehr 4.257,57 gestiegen. Damit hat sich der 
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2015 36,70 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist in 
2015 insgesamt auf nunmehr 745,91 angestiegen. 
Dieses entspricht einem Zuwachs von 6,72 % ge-
genüber 2014. Der Anteil der Stellen im Bereich 
der Kinder, Jugend- und Familienhilfe an den Ge-
samtstellen der Stadt beträgt insgesamt 17,52 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse im Wesentlichen wie 
folgt ergeben: 
• Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
51 u3-Plätzen und 137 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2015 wurden insgesamt 21,77 Stellen 
für Erzieher/-innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kin-
dertageseinrichtungen eingerichtet. 
Insgesamt konnte im u3-Bereich gemeinsam mit 
allen Trägern die Versorgungsquote trotz des 
erneuten Anstiegs der Kinderzahlen mit aktuell 
44,5 % fast auf Vorjahresniveau (45,1 %) gehal-
ten werden. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 
104,5 %. Der weitere Ausbau der Kindertages-
betreuung wird auch in den kommenden Jahren 
ein bestimmendes Thema sein. Mit Blick auf die 
Auswertung der Ergebnisse der TU Dortmund, 
nach der gesamtstädtisch von einem Bedarf von 
über 50 % bei u3-Kindern auszugehen ist, muss 
es das Ziel sein, die Versorgungsquote von 
mindestens 50 % in allen Stadtteilen/Bezirken 
zu erreichen. In diesem Zusammenhang muss 
sich Münster als wachsende Stadt in besonde-
rem Maße der Herausforderung stellen, dass 
sich die Zahl der Kinder von 0 - 6 Jahren bis 
zum Jahr 2020 nach der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose um 1.670 erhöhen wird (u3-
Kinder: + 770; ü3-Kinder: + 900). Dem entspre-
chend haben Verwaltung und Politik auch in 
2015 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfs-
gerechten Sicherung und Umsetzung der 
Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder gefasst. 
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Fach-
beratung Kindertagesbetreuung“ gestiegenen 
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde 
dieser um eine 0,36 Stelle verstärkt. 
• Ausbau und Umstrukturierung der städtischen 
Kindertageseinrichtungen haben ebenfalls den 
Verwaltungsaufwand erhöht. Aus diesem Grund 
wurde im Bereich „Verwaltung Kindertages-
einrichtungen“ eine 0,5 Stelle zusätzlich einge-
richtet. 
118

Stellenplan 
 
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2015 durch Ein-
richtung von 16 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
An der Albert-Schweitzer-Schule wurde auf-
grund sinkender Teilnehmerzahlen eine Gruppe 
weniger als im Vorjahr eingerichtet. Damit hat 
sich die Gesamtgruppenzahl um insgesamt 15 
Gruppen (von 165 auf 180 Gruppen) erhöht, in 
denen derzeit 4.783 OGS-Kinder betreut wer-
den (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schul-
jahr 2015/2016 wird somit eine Versorgungs-
quote von 48,3 % an Grund- und Förderschulen 
(Primarstufe) erreicht. Im Rahmen des Stellen-
plans 2015 wurden hierfür insgesamt 14,45 Stel-
len für Erzieher/-innen eingerichtet. Darüber 
hinaus wurden zum Stellenplan 2015 weitere 
3,56 Stellen zur stellenplanmäßigen Absiche-
rung von bereits zum Schuljahr 2014/2015 ent-
standenen Personalbedarfen im Zuge des OGS-
Ausbaus eingerichtet (siehe hierzu Vorlage 
V/0172/2014).  
Des Weiteren wurde über den Stellenplan 2015 
die Einrichtung einer weiteren 1,06 Stelle für 
den schulübergreifenden Einsatz von Sprin-
gerkräften beschlossen, um die qualitativ und 
quantitativ adäquate Betreuung in Krankheits-
zeiten auch zukünftig gewährleisten zu können. 
Mit den hier nunmehr insgesamt zur Verfügung 
stehenden 4,77 Springerstellen wurde dem wei-
teren Ausbau der Betreuungsplätze in den ver-
gangenen Jahren Rechnung getragen. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 
wurde von der Politik beschlossen, den Anteil 
der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt 
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das 
vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Ein 
Trägerwechsel muss von der jeweiligen Grund-
schule ausgehen. Er wird von der Verwaltung 
unterstützt und begleitet (siehe auch S. 37). 
• Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden 
70.000 € für das Haushaltsjahr 2015 zweckge-
bunden für die Aufstockung der Wochenstun-
denzahl der Gruppenleitungen an offenen Ganz-
tagsschulen sowie für die Qualifizierung der 
Niedrigteilzeitkräfte bereitgestellt. Da im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familie bereits ein 
Fortbildungsbudget im Umfang von aktuell 
30.000 € besteht und hieraus bedarfsgerechte 
Fortbildungsmaßnahmen sowohl für die haupt-
amtlichen als auch für die niedrig-teilzeitbe-
schäftigten Mitarbeiter/-innen finanziert werden, 
wurde entschieden, den Betrag ausschließlich 
für eine Stundenaufstockung der Gruppenlei-
tungen einzusetzen. Verteilt auf 119 Gruppen-
leitungen und unter Berücksichtigung der zum 
Sommer aufgrund der Ausweitung der offenen 
Ganztagsschulen einzustellenden neuen Grup-
penleitungen ergab sich eine Stundenaufsto-
ckung von ½ Stunde pro Gruppenleitung von 
20,5 auf 21,0 Stunden. Diese wurde zum 
01.03.2015 umgesetzt und konnte – aufgrund 
der Bereitstellung des Betrages ausschließlich 
für das Haushaltsjahr 2015 – zunächst befristet 
bis zum 31.12.2015 verfügt werden. Im Rahmen 
der Etatberatungen 2016 wurde mittlerweile be-
schlossen, diese Aufstockung dauerhaft vorzu-
nehmen. 
• Um den weiter gestiegenen Anmeldezahlen im 
OGS-Bereich und damit dem auch im Bereich 
„Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen 
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde 
diese um eine weitere 0,63 Stelle verstärkt. Da-
mit sind nunmehr 3 Mitarbeiter/-innen in Teilzeit 
in der Fachberatung tätig, die die Beratung und 
Begleitung der Offenen Ganztagsschulen je-
weils für einen festgelegten Bereich (orientiert 
an den Stadtbezirken) wahrnehmen. 
• Zur Betreuung und Weiterentwicklung des 
Jugendrates wurde die Fachstelle „Jugendför-
derung / offener Ganztag“ um eine 0,5 Stelle 
verstärkt.
 
• Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Fachdienst 
Schulverweigerung wurde dieser mit einer 0,5 
Stelle dauerhaft verstärkt. Hierdurch ist es auch 
zukünftig möglich, neben der Intensivbetreuung 
von Schülern/-innen die erforderlichen Angebote 
zur unmittelbaren Intervention bei Schulverwei-
gerungstendenzen zu unterbreiten sowie Ord-
nungswidrigkeitsverfahren abzuwickeln. 
• Mit der Einrichtung einer 0,33 Stelle im Bereich 
der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde dem 
Umstand Rechnung getragen, dass mit dem 
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der 
119

Stellenplan 
 
Kinder- und Jugendhilfe jährliche Einkommens-
überprüfungen nunmehr verbindlich vorzuneh-
men sind.  
• Das Amt 51 ist in den vergangenen Jahren ste-
tig gewachsen. So hat sich die Zahl der Plan-
stellen seit 2008 (damals noch ohne den OGS-
Bereich) um über 50 % erhöht. Diese Entwick-
lung des Personalzuwachses wurde jedoch im 
zentralen Service des Amtes nicht nachvollzo-
gen. Mit mehr als 900 hauptamtlich Beschäftig-
ten, 700 niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
tern/-innen sowie einer hohen Fluktuation in al-
len Bereichen bestand der dringende Bedarf ei-
ner Ressourcenausweitung. Aus diesem Grund 
wurde eine 0,5 Stelle eingerichtet. 
 
• Mit den Vorlagen V/0723/2014, V/0723/2014/1 
und V/0723/2014/2 wurde vom Rat die Neuaus-
richtung der Schulsozialarbeit beschlossen. 
In diesem Zusammenhang wurden im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt 
2,75 Stellen dauerhaft abgesichert.
 
120

Stellenplan 
 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen 
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2015 
(Stand: 20.11.2015) insgesamt 1.744 Personen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das 
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe 
von 2,11 %. Hiervon entfielen 970 auf den Bereich 
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 774 auf 
den Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten 
Mitarbeiter/-innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,19 % (Vorjahr:  
86,91 %). 
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS ist nach Jahren der 
rückläufigen Tendenz wieder leicht gestiegen 
und liegt aktuell bei 25,88 % (Vorjahr: 24,71 %). 
In den städtischen Kindertageseinrichtungen 
und im Bereich „OGS“ hat sich der Trend des 
Anstiegs weiter verfestigt. Hier beträgt der Anteil 
aktuell 7,30 % nach 6,59 % im Vorjahr, bewegt 
sich insgesamt aber nach wie vor auf einem 
deutlich niedrigeren Niveau. 
• 51,65 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind 
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 51,74 %).  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist mit 43,82 % (Vorjahr: 46,47 %) zum 
dritten Mal in Folge gesunken und stellt den 
niedrigsten Wert seit 2011 dar. In den städti-
schen Kindertageseinrichtungen und in der OGS 
zusammen beträgt er aktuell 55,87 % (Vorjahr: 
54,70 %). Insgesamt weist dieser Wert seit 2011 
nur eine geringe Schwankungsbreite ohne ein-
deutige Tendenz auf. Nach wie vor macht sich 
hier bemerkbar, dass im Bereich „OGS“ aus-
schließlich Teilzeitstellen zur Verfügung stehen. 
Dem gegenüber beträgt der Anteil der teilzeitbe-
schäftigten Kräfte in den städtischen Kinderta-
geseinrichtungen 39,67 % (Vorjahr: 39,15 %) 
und hält sich damit zum zweiten Mal unter der 
40 %-Marke. 
• 93,01 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 93,88 %). 
• 64,95 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (47,01 % Kita; 
17,94 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr 
(64,10 %) eine weitere Steigerung bedeutet. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
340 
Männlich 
88 
Vollzeit 
76 
Teilzeit 
12 
Weiblich 
252 
Vollzeit 
115 
Teilzeit 
137 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
630 
Männlich 
46 
Vollzeit 
23 
Teilzeit 
23 
Weiblich 
584 
Vollzeit 
255 
Teilzeit 
329 
Summen Beschäftigte 
970 
Männlich 
134 
(13,81 %) 
Vollzeit 
469 
(48,35 %) 
Weiblich 
836 
(86,19 %) 
Teilzeit 
501 
(51,65 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. 
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die 
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 49,69 % 
(Vorjahr: 48,47 %) aus, die in den Bereichen „Kin-
dertagesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser 
Trend ist damit nach wie vor ungebrochen und wird 
sich aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus 
der Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie 
121

Stellenplan 
 
des weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschu-
len in den kommenden Jahren fortsetzen. An dem 
dringenden Erfordernis, im Bereich der Personal-
gewinnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere 
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit 
nichts geändert. 
 
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.
Ende 2015 waren 47,22 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit bewegt sich 
dieser Wert über dem Vorjahresniveau (45,93 %). 
Auch das Durchschnittsalter aller hauptamtlich 
Beschäftigten ist leicht auf 42,99 Jahre gestiegen 
(Vorjahr: 42,54 Jahre). Betrachtet man die einzel-
nen Bereiche, so sind nach wie vor deutliche 
Schwankungsbreiten festzustellen.  
So ist der Anteil der Personen, die älter als 45 
Jahre sind, im Bereich „OGS“ stark auf 42,53 % 
(Vorjahr: 45,63 %) gesunken und bewegt sich da-
mit deutlich unter dem amtsweiten Durchschnitt. 
Diese Entwicklung ist auch beim Durchschnittsalter 
festzustellen. Es liegt im Bereich „OGS“ bei 40,95 
Jahren (Vorjahr: 41,23 Jahre).  
Wesentlich dazu beigetragen hat hier der starke 
Anstieg bei den hauptamtlich Beschäftigten in der 
Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“, der sich auch bei 
der Betrachtung des gesamten Amtes nieder-
schlägt.  
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen 
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine sehr 
ausgewogene Altersstruktur auf. Auffällig sind hier 
insbesondere die folgenden Punkte: 
• Zwar ist auch hier - wie im Bereich „OGS“ - ein 
deutlicher Anstieg bei der Altersgruppe der 26- 
bis 30-Jährigen festzustellen. Im Wesentlichen 
wird dieses jedoch auf Altersgruppenverschie-
122

Stellenplan 
 
bungen zurück zu führen sein, da diesem 
Zuwachs ein noch deutlicherer Rückgang bei 
der Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen 
gegenüber steht. 
• Auch der signifikante Zuwachs bei der Alters-
gruppe „51 bis 55 Jahre“ sticht heraus.  
• Nach wie vor sinkt die Beschäftigtenzahl hier 
bereits ab einem Alter von 56 Jahren deutlich. 
Dem gegenüber ist ein vergleichbarer Rückgang 
in den Bereichen ohne Kitas und OGS erst in 
der darauffolgenden Altergruppe (über 60) 
festzustellen. 
• Die Altersgruppen „26 bis 30 Jahre“ und „51 bis 
55 Jahre“ haben aufgrund ihrer Personalzu-
wächse die Gruppe der 46- bis 50-Jährigen als 
zahlenmäßig stärkste abgelöst. 
• Die Zahl der über 60-Jährigen hat sich im Ver-
gleich zum Vorjahr nochmals - wenn auch auf 
einem niedrigen Niveau - um fast 50 % erhöht. 
Ebenso wie bei der Gruppe der 51- bis 55-
Jährigen ist die Beschäfigtenzahl zum vierten 
Mal in Folge gestiegen. 
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 40,79 % nach 37,81 % in 
2014 zwar weiterhin deutlich unter dem Durch-
schnitt für das gesamte Amt, hat aber erstmalig die 
40 %-Marke überschritten. Das Durchschnittsalter 
in städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit 
41,22 Jahren (Vorjahr: 40,31 Jahre) nicht mehr 
den niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes auf. 
Es wurde vom Bereich „OGS“ abgelöst. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
befindet sich mitten in einem „Konkurrenzkampf“ 
mit anderen Anstellungsträgern bei der Gewinnung 
von Fachpersonal. Dieses zeigt sich daran, dass 
es immer schwieriger wird, Stellen mit geeignetem 
Personal und auch zeitnah zu besetzen. Der 
steigende Bedarf aufgrund der pädagogischen 
Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen hat 
diese Situation noch verstärkt. 
Diese Situation wird sich - bezogen auf alle 
Professionen - in den kommenden Jahren durch 
eine stetig steigende Zahl an regulär ausschei-
denden Kräften (Rente, Pensionierung) noch 
verschärfen. Dabei trifft diese Problematik den 
Bereich „Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner 
aktuellen Altersstruktur im Moment weitaus 
weniger. Hierfür sind die bereits vorhandenen 
Maßnahmen zur Personalgewinnung weiterhin ein 
wesentlicher Faktor. 
Auf der anderen Seite darf jedoch nicht außer Acht 
gelassen werden, dass der OGS-Bereich im 
Vergleich zur Kindertagesbetreuung nach wie vor 
gewisse „Standortnachteile“ aufweist. Zu nennen 
sind hier nach wie vor die tarifvertragliche 
Eingruppierung sowie die Tatsache, dass die 
Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung unter den 
bestehenden strukturellen Bedingungen nicht 
besteht und darüber hinaus die Arbeitszeiten 
überwiegend in den Nachmittagsstunden liegen 
und damit für teilzeitbeschäftigte Mütter oder Väter 
eher unattraktiv sind. 
Erfreulich ist, dass es mittlerweile gelungen ist, den 
Umfang der befristeten Beschäftigungen weiter zu 
reduzieren. Bewegte sich der Anteil im gesamten 
Amt in den vergangenen Jahren stetig um ca.  
25 %, so sank dieser Ende 2015 auf knapp 13 %. 
Aufgrund gemeinsam mit dem Personal- und 
Organisationsamt vereinbarten weiteren Schritten 
besteht berechtigter Anlass zum Optimismus, 
diesen Anteil weiter reduzieren zu können. 
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen 
für die 
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien,  
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische 
Kindertageseinrichtungen und OGS,  
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie  
d) im OGS-Bereich  
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise. 
123

Stellenplan 
 
 
124

Stellenplan 
 
  
 
125

Stellenplan 
 
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen 
Auch im Jahr 2015 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und 
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie 
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, 
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen sogar 
fest in der für die Personalausstattung gültigen 
Finanzformel verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende 
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt 
nahezu unverändert bei 73,00 % nach 73,06 % 
im Jahr 2014. 
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten mit 77,98 % wieder leicht abge-
nommen (Vorjahr: 78,83 %), liegt aber nach wie 
vor über dem amtsweiten Anteil.  
• 76,87 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 73,85 %). 
• 43,93 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8 
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 53,28 %. Beide Werte sind im Ver-
gleich zum Vorjahr jedoch rückläufig (Vorjah-
reswerte: 45,60 % bzw. 57,12 %). 
• 47,16 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 46,12 % im Vor-
jahr. Damit bewegt sich der Anteil wieder fast 
auf dem Niveau von 2012. 
• Während der Anteil der 21- bis 30-Jährigen im 
Bereich „OGS“ bei 44,37 % liegt, beträgt er im 
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 56,42 %. 
• Besonders auffällig ist der nochmals deutliche 
Anstieg der Zahl der 21- bis 25-Jährigen, die mit 
deutlichem Abstand die stärkste Gruppe stellen. 
Dem gegenüber hat die Gruppe der 26- bis 30-
Jährigen den niedrigsten Stand seit 2011 er-
reicht. 
• Nach wie vor ist im Bereich der 41- bis 60-
Jährigen ein deutlicher Anstieg der Beschäftig-
tenzahlen festzustellen, der ausschließlich auf 
den OGS-Bereich zurück zu führen ist. Ein Ar-
beitseinsatz mit einer eher überschaubaren wö-
chentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochenstun-
den) und mit der Gewissheit, in den Ferien ar-
beitsfrei zu haben, ist gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41- bis 60-
Jährigen hier überdurchschnittliche 97,32 %. 
Ausblick: 
Für das Jahr 2016 kann bereits zum jetzigen Zeit-
punkt festgehalten werden, dass mit einer deutli-
chen Veränderung des Zahlenmaterials im Bereich 
der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen 
zu rechnen ist. Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde 
die Verwaltung vom Rat beauftragt,  
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organi-
satorisch umsetzbar – zu reduzieren und in sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 
umzuwandeln. Die erforderlichen Vollzeitäquiva-
lente werden im Stellenplan 2016 ausgewiesen, 
mit der Umwandlung wird zum 1.8.2016 begonnen.  
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Konzept 
umsetzen zu können, wurden die dafür notwendi-
gen Planstellen (93,81) über den Stellenplan 2016 
eingerichtet. 
Hierdurch wurde die Intention des SPD-Antrages 
Nr. A-R/0051/2014 „ Abbau geringfügiger Beschäf-
tigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ ent-
sprechend aufgegriffen. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen. 
126

Stellenplan 
 
127

Organisation 
 
10. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2015 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2015 ergeben: 
• Zum 01.11.2015 wurde die Eingruppierung der 
Niedrigteilzeitkräfte an offenen Ganztagsschulen 
geändert. Als Ergebnis einer Prüfung durch das 
Personal- und Organisationsamt hat sich die 
Zuordnung der pädagogischen Arbeitsverhält-
nisse in die Entgeltgruppen S02 bzw. S03 und 
der Küchenkräfte in E02 ergeben. Hierdurch 
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ei-
ne große Zahl der Stellen inzwischen dem Sozi-
al- und Erziehungsdienst (SuE) und seinen Ein-
gruppierungsmaßgaben zuzuordnen ist. 
• Zum 01.02.2015 konnte an der Matthias-
Claudius-Schule, Gut Insel eine weitere Förder-
insel durch Verlagerung einer 0,5 Stelle stellen-
neutral eingerichtet werden. In der Vergangen-
heit wurden an der Bodelschwinghschule die 
meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im 
Vergleich zu anderen Schulen betreut, woraus 
sich ein erhöhter Bedarf an Fachkräften ergab. 
Aufgrund einer leichten Reduzierung dieser Zahl 
war es nunmehr möglich, eine weiteres indivi-
duelles Förderangebot im Regelsystem für Kin-
der mit einem emotionalen und sozialen Förder-
bedarf über „Bordmittel“ einzurichten, das ihnen 
die Teilnahme an ihrer Regelschule und in ihren 
gewohnten Bezügen ermöglicht. Die Stadt 
Münster verfügt damit aktuell über insgesamt 19 
Förderinseln an offenen Ganztagsschulen. 
• In 2015 wurden in den Abteilungen „Kommuna-
ler Sozialdienst (KSD)“ und „Familien- und Er-
ziehungshilfen“ organisatorische Veränderungen 
vorgenommen. 
So wurden zum 16.03.2015 sämtliche Aktivitä-
ten rund um das Thema „Frühe Hilfen / Präven-
tion“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien aufbauorganisatorisch zusammengefasst, 
um hierdurch die zwingend notwendige Bünde-
lung der Verantwortung inklusive einer aufei-
nander abgestimmten Steuerung von Angebo-
ten und Maßnahmen erreichen zu können und 
um Doppelstrukturen und unklare Zuständigkei-
ten zu vermeiden. Im Ergebnis wurden die bis-
herige Fachstelle 51.38 „Schwangerschaftsbera-
tung und Präventionshilfen“ und die Projektstel-
len für die Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hil-
fen“ und das Modellvorhaben  „Kein Kind zu-
rücklassen!“ zu einer Fachstelle „Prävention, 
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, Schwanger-
schaftsberatung“ zusammengefasst und diese 
der Abteilung 51.4 „Familien- und Erziehungshil-
fen“ zugeordnet. Hierdurch wird die erforderliche 
enge Verzahnung von Maßnahmen mit Projekt-
charakter auf der einen sowie Regelangeboten 
auf der anderen Seite sichergestellt. Die organi-
satorische Zuordnung zur Abteilung 51.4 wurde 
zunächst auf 2 Jahre bis zum 28.02.2017 befris-
tet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird über die end-
gültige aufbauorganisatorische Zuordnung ent-
schieden werden. 
Des Weiteren wurde im KSD der bisher direkt 
der Abteilungsleitung zugeordnete „Fachdienst 
Eingliederungshilfen“ zum 01.10.2015 an die 
Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ an-
gegliedert. Mit dieser Veränderung wurde so-
wohl der erheblich gestiegenen Aufgabenent-
wicklung in den Eingliederungshilfen, den damit 
verbundenen, gestiegenen Anforderungen an 
die Fachaufsicht sowie der konsequenten Struk-
tur, alle nicht dezentral in den Sozialbezirken 
wahrgenommenen Aufgaben in der Fachstelle 
„Bezirksübergreifende Dienste“ zu bündeln, 
Rechnung getragen. 
Alle Maßnahmen erfolgten ausschließlich auf 
der Basis der vorhandenen (Plan-)Stellen, also 
unter der Prämisse der Stellenneutralität. 
128

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld und 
Betreuungsgeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Ralf Geller
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 19.11.2015
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Elisa Tigger
Britta Paarmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Elisa Tigger
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz
Personalverwaltung

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
26.493 26.703 27.090
44.638 46.203
36.282 36.262 37.768
20.713 20.890 21.302
44.598
3.404
2.803 2.939 3.343
4.633
5.399
5.096
3.580
10.495
9.545
9.564
2.940
3.268
9.579
9.898
4.753
3.097
3.931
9.691
2.883
9.336
5.788
3.396
4.580
3.601
4.747
7.502
10.353
5.070
3.834
3.668
4.965
3.160
10.408
5.339
1.808
5.849
7.162
5.352
6.697
5.521
6.923
46.876 47.633 49.935
13.011
129.547
246.021
3.967
3.771 3.586
3.602
4.828
4.508
5.145
4.435
4.120
3.892
3.784
7.676
2013
298.578
2014 2015
300.267
4.852
7.674
304.235
4.712
8.555
143.279
7.738
142.301
156.217
24.354
63.723
156.988
25.831 29.551
4.946
4.088
7.425
4.944
3.823
128.235
12.049
8.376 8.435
21,8 % 21,4 %
127.882
116.474
5.780 5.813
18,6 % 18,8 % 18,3 %
8.316
21,8 %
65.205 69.098
146.140
158.095
3.013 3.150
5.014
5.338
241.931
12.444
242.915
114.049
1.592 1.644
114.680

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2013 2014 2015
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 42,9 45,1 44,5
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 28,5 30,9 30,3
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 101,4 103,8 104,5
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 9.557 10.096 10.250
für unter dreijährige Kinder 2.193 2.392 2.409
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.394 7.704 7.841
Anzahl der Familienzentren 27 28 30
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.223 1.212 1.217
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,3 14,2 14,2
für unter dreijährige Kinder 1.102 1.096 1.130
für drei- bis sechsjährigen Kinder 55 55 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 66 61 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 634
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.479 9.303 9.096
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 24 26 27
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 19 13 21
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 435 302 275
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 168 240 496
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 3.274 3.197 3.275
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.661 5.798 5.775
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 575 569 623
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 87 81 79
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.059 2.058 2.485
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.735 4.316 4.338
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 307 354 367
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 523 375 380
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 8.511 8.835 12.343
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.575 1.555 1.633
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 10 11 19
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 7 4 5
Erziehungsbeistandschaft 101 80 83
Sozialpädagogische Familienhilfe 171 157 161
Erziehung in einer Tagesgruppe 60 50 57
Heilpädagogische Horte 35 29 24
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 126 143 150
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 90 93 101
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 206 202 198
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 0 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 145 190 207
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 11 6 3
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 55 62 44
Inobhutnahme 123 211 292
Gesetzliche Amtsvormundschaft  35 30 30
Bestellte Amtsvormundschaft 75 69 129
Bestellte Amtspflegschaften 81 80 70
Beistandschaften 1.188 1.113 1.027
Sorgerechtsentzüge  31 39 37
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 452 451 374
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.344 1.195 1.227
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

HzE Jahresdaten 2015
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 5 0 14 15 5 29 19 15 34 11 16 27
§19 5 9 0 0 14 0 5 9 14 4 19 23
§20 1 2 0 0 3 0 1 2 3 0 6 6
50%
§27 VAR.1 0 0 10 17 0 27 10 17 27 11 16 27
§27 VAR.2 1 1 0 0 2 0 1 1 2 0 7 7
§27 VAR.3 24 15 0 0 39 0 24 15 39 29 22 51
§27 VAR.4 0 2 0 0 2 0 0 2 2 0 3 3
§27 VAR.5 34 37 0 0 71 0 34 37 71 29 47 76
§27 VAR.6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
59 55 10 17 114 27 69 72 141 -14,0% 69 95 164
86%
§ 29 0 48 0 0 48 0 0 48 48 0 39 39
§ 30 78 93 5 14 171 19 83 107 190 80 113 193
§ 31 185 161 1 0 346 1 186 161 347 157 172 329
§ 32 57 33 0 0 90 0 57 33 90 50 38 88
§ 35 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2
320 335 6 14 655 20 326 349 675 3,7% 287 364 651
104%
§33 SATZ 1 147 15 3 8 162 11 150 23 173 143 19 162
§33 SATZ 2 92 26 9 15 118 24 101 41 142 93 25 118
239 41 12 23 280 35 251 64 315 12,5% 236 44 280
113%
§34 VAR.1 142 71 37 74 213 111 179 145 324 177 92 269
§34 VAR.2 6 38 0 0 44 0 6 38 44 7 44 51
§34 VAR.4 11 1 2 6 12 8 13 7 20 18 10 28
159 110 39 80 269 119 198 190 388 11,5% 202 146 348
111%
Summe amb. 769 47 395 421 816 0,1% 355 460 815
100%
Summe stat. 549 154 449 254 703 11,9% 438 190 628
112%
Summe amb. + stat. 1.318 201 844 675 1.519 5,3% 793 650 1.443
105%
§ 33 S 1 68 9 3 10 77 13 71 19 90 69 16 85
§ 33 S 2 19 4 0 1 23 1 19 5 24 20 7 27
87 13 3 11 100 14 90 24 114 1,8% 89 23 112
102%
539 278 817 10,4% 527 213 740
110%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
934 699 1.633 5,0% 882 673 1.555
pro 10.000 U21 285 105% 278
Gesamt für Finanzen
Daten für HZE-QuoteDaten für HZE-Quote
stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2014
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung 
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2015 Bestand Ende Gesamt
stationär Gesamt

HzE Jahresdaten 2015
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 16 31 47 13 35 48
stationär 54 114 168 38,8% 57 64 121
139%
2015 2014 2013 2012
292 211 123 122
204 93 38 20
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 251 258 224 226
268 240 197 191
23 9% 14% 16% 15%
120 45% 34% 31% 35% 57.352 55.922
53 20% 34% 33% 25%
72 27% 18% 20% 25%
Quote §§ 30/31 in 18 Mon.: § 30/93%; § 31/88%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 86 % 161 62 24 36 223 60 185 98 283 172 50 222
§35a stat. /  14 % 11 3 11 14 14 25 22 17 39 12% 18 18 36
172 65 35 50 237 85 207 115 322 24,8% 190 68 258
125%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle
amb. HzE 49,97 50% 54% 50% 52%
stat. HzE 50,03 50% 46% 50% 48%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 100 93% 98%
18 Monate §31 88% 142 88% 88%
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42: 
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung 
zum Vorjahr
Summen 2015 Summen 2014Veränderung 
zum Vorjahr
Leistungen § 35a

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Birgit Herdes 
Heidemarie Neumair-Otto 
Anna Pohl 
Nadja Rengshausen 
Helmut Schnermann 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Mai 2016, 450

Beratungsverlauf (2)

08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Westhoffstraße 134
  • Trauttmansdorffstraße
  • Malteserstraße
  • Wienburgstraße 10
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Bohlweg
  • An der Meerwiese 11
  • Rincklakeweg 21
  • Hornstraße 2
  • Drei Eichen
  • Kinderhaus 28
  • Pötterhoek
  • Gut Insel

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Details

Aktenzeichen
V/0335/2016
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37