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AN/1766/2022

Radfahrstreifen auf der Siegburger Straße, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 10.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.10.2022, TOP 5.2.4

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3055 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1766/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 
 
Radfahrstreifen auf der Siegburger Straße  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf-
zunehmen. 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass sich die Maßnahme zur Schaffung eines Rad-
fahrstreifens auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit inzwi-
schen in der Umsetzung befindet. Sie verweist jedoch erneut auf den Änderungsantrag zur 
Verwaltungsvorlage 1071/2021, der vorsieht, rechtzeitig vor Beginn des Radfahrstreifens die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Dieser wurde sowohl von der 
Bezirksvertretung Innenstadt am 10.06.2021 als auch vom Verkehrsausschuss am 
24.06.2021 jeweils einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird erneut b eauftragt, aus 
Sicherheitsgründen diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen und etwa ab der Einmün-
dung Troisdorfer Straße bis zur Einmündung Deutzer Freiheit eine zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Gegebenenfalls ist zusätzlich das Verk ehrszeichen 
121-10 (Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts), versehen mit der entsprechen-
den Entfernungsangabe, anzubringen.  
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Hilfsweise wird die Verwaltung beauftragt, den Übergang des Radverkehrs von der Nebenan-
lage auf den Radfahrstreifen an einer Stelle vorzunehmen, die eine bauliche Trennung des 
Radfahrstreifens vom verbleibenden MIV ermöglicht und diese dann auch vorzunehmen. 
Begründung: 
Die beigefügten Fotos zeigen die Situation auf der Höhe des Beginns des Radfahrstreifens an 
der Benjaminstraße. Der Blick in südliche Richtung zeigt, dass die Siegburger Straße an dieser 
Stelle breit und schnurgerade ist, mithin also zum schnellen Fahren verleitet. Aus verkehrs-
psychologischer Sicht ist davon auszugehen, dass Radfahrende beim Übergang von der Ne-
benanlage auf den Radfahrstreifen an der auffälligen Markierung orientieren, sich in Sicher-
heit wähnen und tendenziell nicht auf den rückwärtigen Autoverkehr achten. Umgekehrt 
kommt der entsprechende Übergang des Radverkehrs für Autofahrende, die womöglich zü-
gig unterwegs sind, überraschend. Im Ergebnis sind hier hoch gefährliche Situationen mög-
lich und wahrscheinlich. Es ist daher zwingend geboten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
rechtzeitig vor Beginn des Radfahrstreifens auf 30 km/h zu reduzieren.  
 
gez. 
 
Julie Cazier       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Siegburger Straße
  • Benjaminstraße
  • Troisdorfer Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Deutzer Freiheit
  • Auf der Höhe

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Details

Aktenzeichen
AN/1766/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
10.10.2022
Erstellt
10.10.2022 15:24