AN/1766/2022
Radfahrstreifen auf der Siegburger Straße, Antrag Grüne
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
3055 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1766/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Radfahrstreifen auf der Siegburger Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass sich die Maßnahme zur Schaffung eines Rad- fahrstreifens auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit inzwi- schen in der Umsetzung befindet. Sie verweist jedoch erneut auf den Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1071/2021, der vorsieht, rechtzeitig vor Beginn des Radfahrstreifens die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Dieser wurde sowohl von der Bezirksvertretung Innenstadt am 10.06.2021 als auch vom Verkehrsausschuss am 24.06.2021 jeweils einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird erneut b eauftragt, aus Sicherheitsgründen diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen und etwa ab der Einmün- dung Troisdorfer Straße bis zur Einmündung Deutzer Freiheit eine zulässige Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Gegebenenfalls ist zusätzlich das Verk ehrszeichen 121-10 (Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts), versehen mit der entsprechen- den Entfernungsangabe, anzubringen. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Hilfsweise wird die Verwaltung beauftragt, den Übergang des Radverkehrs von der Nebenan- lage auf den Radfahrstreifen an einer Stelle vorzunehmen, die eine bauliche Trennung des Radfahrstreifens vom verbleibenden MIV ermöglicht und diese dann auch vorzunehmen. Begründung: Die beigefügten Fotos zeigen die Situation auf der Höhe des Beginns des Radfahrstreifens an der Benjaminstraße. Der Blick in südliche Richtung zeigt, dass die Siegburger Straße an dieser Stelle breit und schnurgerade ist, mithin also zum schnellen Fahren verleitet. Aus verkehrs- psychologischer Sicht ist davon auszugehen, dass Radfahrende beim Übergang von der Ne- benanlage auf den Radfahrstreifen an der auffälligen Markierung orientieren, sich in Sicher- heit wähnen und tendenziell nicht auf den rückwärtigen Autoverkehr achten. Umgekehrt kommt der entsprechende Übergang des Radverkehrs für Autofahrende, die womöglich zü- gig unterwegs sind, überraschend. Im Ergebnis sind hier hoch gefährliche Situationen mög- lich und wahrscheinlich. Es ist daher zwingend geboten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig vor Beginn des Radfahrstreifens auf 30 km/h zu reduzieren. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Siegburger Straße
- Benjaminstraße
- Troisdorfer Straße
- Ludwigstraße 8
- Deutzer Freiheit
- Auf der Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1766/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 10.10.2022 15:24