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1703/2017

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.07.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.09.2017, TOP 5.6

Anlage 01 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss (1) - SoSe

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Anlage 01 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017

683 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 07.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 22.06.2017 
öffentlich 
11.2.2 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 
Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das 
Jahr 2017 
1703/2017 
SE Frau Maleki Balajou bedankt sich für die Beantwortung und bittet darum, diese 
auch dem Integrationsrat zur Verfügung zu stellen.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer  07.07.2017 
 1703/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von 
Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 
Neben den in der Vorlage 0695/2017 aufgeführten 37 Interkulturellen Zentren, die bereits im 
Jahr 2016 eine reguläre Förderung erhalten hatten, bestehen für drei weitere Zentren in Köln 
Anerkennungen nach den Richtlinien zur Förderung und Anerkennung Interkultureller Zen-
tren. Dies sind im Einzelnen: 
 
a) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst, Kalk-Mülheimer Str. 318, 51065 
Köln 
 
b) Alevitisches Kulturzentrum Porz e.V., Josefstr. 24, 51143 Köln und 
 
c) Das Zentrum des Islamischen Kulturvereins e.V., Tempelstr. 42-44, 50679 Köln 
Von den Zentren a) und b) liegen Anträge auf Förderung vor. Der Islamische Kulturverein 
e.V. hat für 2017 keinen Förderantrag gestellt. Die Anträge der beiden beantragenden Zen-
tren sind in die Aufstellung der zu fördernden Zentren nicht aufgenommen worden, da der 
verbleibende Förderbetrag von 6.000 € im Hhj 2017 für eine Regelförderung beider Einrich-
tungen nicht ausreicht. Diese müsste bei einer Einstufung als kleineres Zentrum insgesamt 
bei 8.000 € liegen. 
Das Kommunale Integrationszentrum wird nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage 
zur Verwendung der verbleibenden Fördermittel vorlegen. 
 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss (1) - SoSe

1645 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer  06.06.2017 
 1703/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von 
Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 
Neben den in der Vorlage 0695/2017 aufgeführten 37 Interkulturellen Zentren, die bereits im 
Jahr 2016 eine reguläre Förderung erhalten hatten, bestehen für drei weitere Zentren in Köln 
Anerkennungen nach den Richtlinien zur Förderung und Anerkennung Interkultureller Zen-
tren. Dies sind im Einzelnen: 
a) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst, Kalk-Mülheimer Str. 318, 51065 
Köln 
b) Alevitisches Kulturzentrum Porz e.V., Josefstr. 24, 51143 Köln und 
c) Das Zentrum des Islamischen Kulturvereins e.V., Tempelstr. 42-44, 50679 Köln 
Von den Zentren a) und b) liegen Anträge auf Förderung vor. Der Islamische Kulturverein 
e.V. hat für 2017 keinen Förderantrag gestellt. Die Anträge der beiden beantragenden Zen-
tren sind in die Aufstellung der zu fördernden Zentren nicht aufgenommen worden, da der 
verbleibende Förderbetrag von 6.000 € im Hhj 2017 für eine Regelförderung beider Einrich-
tungen nicht ausreicht. Diese müsste bei einer Einstufung als kleineres Zentrum insgesamt 
bei 8.000 € liegen. 
Das Kommunale Integrationszentrum wird nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage 
zur Verwendung der verbleibenden Fördermittel vorlegen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1703/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27