Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1703/2017 vom 11.07.2017
Stand: Am 11.09.2017 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 07.07.2017 1703/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 Neben den in der Vorlage 0695/2017 aufgeführten 37 Interkulturellen Zentren, die bereits im Jahr 2016 eine reguläre Förderung erhalten hatten, bestehen für drei weitere Zentren in Köln Anerkennungen nach den Richtlinien zur Förderung und Anerkennung Interkultureller Zen- tren. Dies sind im Einzelnen: a) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst, Kalk-Mülheimer Str. 318, 51065 Köln b) Alevitisches Kulturzentrum Porz e.V., Josefstr. 24, 51143 Köln und c) Das Zentrum des Islamischen Kulturvereins e.V., Tempelstr. 42-44, 50679 Köln Von den Zentren a) und b) liegen Anträge auf Förderung vor. Der Islamische Kulturverein e.V. hat für 2017 keinen Förderantrag gestellt. Die Anträge der beiden beantragenden Zen- tren sind in die Aufstellung der zu fördernden Zentren nicht aufgenommen worden, da der verbleibende Förderbetrag von 6.000 € im Hhj 2017 für eine Regelförderung beider Einrich- tungen nicht ausreicht. Diese müsste bei einer Einstufung als kleineres Zentrum insgesamt bei 8.000 € liegen. Das Kommunale Integrationszentrum wird nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage zur Verwendung der verbleibenden Fördermittel vorlegen. gez. Dr. Rau -
Anlage 01 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 07.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 22.06.2017 öffentlich 11.2.2 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 1703/2017 SE Frau Maleki Balajou bedankt sich für die Beantwortung und bittet darum, diese auch dem Integrationsrat zur Verfügung zu stellen. -
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss (1) - SoSe
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 06.06.2017 1703/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 zu TOP 4.1 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 Neben den in der Vorlage 0695/2017 aufgeführten 37 Interkulturellen Zentren, die bereits im Jahr 2016 eine reguläre Förderung erhalten hatten, bestehen für drei weitere Zentren in Köln Anerkennungen nach den Richtlinien zur Förderung und Anerkennung Interkultureller Zen- tren. Dies sind im Einzelnen: a) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst, Kalk-Mülheimer Str. 318, 51065 Köln b) Alevitisches Kulturzentrum Porz e.V., Josefstr. 24, 51143 Köln und c) Das Zentrum des Islamischen Kulturvereins e.V., Tempelstr. 42-44, 50679 Köln Von den Zentren a) und b) liegen Anträge auf Förderung vor. Der Islamische Kulturverein e.V. hat für 2017 keinen Förderantrag gestellt. Die Anträge der beiden beantragenden Zen- tren sind in die Aufstellung der zu fördernden Zentren nicht aufgenommen worden, da der verbleibende Förderbetrag von 6.000 € im Hhj 2017 für eine Regelförderung beider Einrich- tungen nicht ausreicht. Diese müsste bei einer Einstufung als kleineres Zentrum insgesamt bei 8.000 € liegen. Das Kommunale Integrationszentrum wird nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage zur Verwendung der verbleibenden Fördermittel vorlegen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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22.06.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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