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1138/2020

Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW - Spielplätze zur inklusiven Bespielung; hier: Rathenauplatz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 4.2

20200511 Anlage1-Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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20200511 Anlage1-Eingabe

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
 
Bezirksrathaus Innenstadt  
Ludwigstraße 8 , 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt -koeln.de 
 
Sprechzeiten 
 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr  
und nach Vereinbarung  
 
KVB 
Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
St adt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  06.02.2020 
 
Ihre Eingabe – „Spielplätze zur inklusiven Bespielung, hier: Rathenauplatz" Aktenzei- 
chen 291/19 B 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.12.2019, in dem Sie eine inklusive Gestaltung der Kin- 
derspielplätze anregen, insbesondere der Spielplätze am Rathenauplatz. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes Kinder, Jugend und Familie vor, aus der 
Folgendes hervorgeht: 
„Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass hier vielfältige Spielmöglichkeiten für 
Kinder mit Behinderungen vorgesehen sind. 
Generell gilt für die Planung und den Bau von öffentlichen Spielplätzen in Köln - neben den 
gesetzlichen Vorgaben - die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln in der aktuellen Fas- 
sung von 2018, in der Richtwerte, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards festgelegt 
sind. Hier finden sich die mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ entwickelten Standards 
für barrierefreies Bauen. 
Auf diesem Hintergrund und auf der Grundlage einer intensiven Kinder- und Jugendbeteili- 
gung ist durch das zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie die Planung für die Spiel- 
plätze Rathenauplatz Nord und Süd erarbeitet worden. Beide Teile werden mit inklusiven 
Spielmöglichkeiten ausgestattet. Der Nordteil bietet eine bis zu 3,5 m hohe Kletter- und Han- 
gelnetzstruktur, in mäandrierender und windender Form mit Netzgeflecht an, die vielseitig 
Spielangebote zum Klettern, Schwingen, Hangeln, Balancieren und auch „Chillen“ integriert, 
die auch mit Beeinträchtigungen genutzt werden können. Gerade das Schwingen ist sehr 
unterstützend zur Förderung von motorischen Fähigkeiten. Die Netzstruktur bietet darüber 
hinaus geeignete Liegeflächen, die auch bei Bewegungsbeeinträchtigung Möglichkeiten zum 
Mitspielen bietet. Der vorhanden Bolzplatz und das Umfeld der zwei neuen Tischtennisplat- 
ten sind rollstuhlbefahrbar. 
In beiden Teilen sind insgesamt drei Trampoline vorgesehen. Die Bewegung auf einem 
Trampolin ist intensiv koordinationsfördernd und durch einen bodengleichen Einbau auch mit 
dem Rollstuhl zu befahren und ermöglich so sanfte Bewegung.

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Prägendes Spielangebot des Südteils ist aber der neue Wasserspielbereich. Das Erleben 
von Wasser bietet intensive Sinneserfahrungen für alle Kinder. Sie können liegend oder sit- 
zend teilhaben. Speziell für Kinder im Rollstuhl werden zwei in den Sand –Matschbereich 
befahrbare Granitkleinpflasterflächen als direkten Zugang zu einem Matschtisch eingebaut. 
Eine Vogelnestschaukel vervollständigt die inklusive Ausstattung. 
Damit wird der Spielplatz zu einem Ort des Miteinander Spielens. Ziel ist nicht, dass jeder 
jedes Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerläss- 
lich für die Attraktivität eines Spielplatzes. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beein- 
trächtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleinere, motorisch ungeschickte oder ängstliche 
Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. Die 
Nutzung einzelner Spielgeräte wird unterschiedlich eingeschränkt und teilweise nur mit Hilfe- 
stellung möglich sein. Aber auch das gegenseitige Helfen beinhaltet den inklusiven Gedan- 
ken. Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzlich oder an Stelle der bisher vorgesehe- 
nen Ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Ziel- 
gruppe genutzt werden können. Das gemeinsame Spiel steht im Focus. 
Derzeit gibt es ca. 700 Spiel- Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln. Hinsichtlich der Er- 
reichbarkeit besitzen bereits 95% einen barrierefreien Zugang. Der restliche Teil wird suk- 
zessive überarbeitet und wo topografisch möglich auch stufenfrei umgebaut. Das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie hat eine Vielzahl von geplanten Baumaßnahmen in unterschied- 
lichen Stadien. Die o.g. Spielplatzbedarfsplanung verfügt über den o.g. Allgemeinen Teil hin- 
aus über neun verschiedene Bezirksteile, die mit den jeweiligen Maßnahmenlisten Auskunft 
über die Priorität der nächsten Jahre geben. Den Link hierzu: 
https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=263921 “  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau Müllers, Rufnummer 0221-221 38043, E-Mail: 
ju- 
gendamt@stadt-koeln.de   
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Weitere Anregungen oder Be- 
schwerden, über die eine Bezirksvertretung oder der Ausschuss für Anregungen und Be- 
schwerden entscheiden kann, können Sie gerne an die Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de  senden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
291/19 
Vorlagen-Nummer 
 1138/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW - Spielplätze zur inklusiven Bespielung; 
hier: Rathenauplatz 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss vom 10.10.2019. Die in der Eingabe vor-
geschlagenen Änderungen des sich bereits in der Umsetzung befindenden Beschlusses werden aus 
den in der Begründung genannten Gründen nicht weiter verfolgt.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020

2 
Begründung: 
 
 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Der Petent gibt Anregungen zur inklusiven Gestaltung der beiden Spielplätze auf dem Rathenauplatz 
in Köln-Neustadt/Süd. Er schlägt unter Bezugnahme auf seine Eingabe vom 06.12.2019, das An t-
wortschreiben des Bürgeramtsleiters Herrn Dr. Höver vom 06.02.2020 sowie die am 01.04.2020 per 
Mail erfolgte Beantwortung einer nachfolgenden Mail in selbiger Angelegenheit vor, das von der Be-
zirksvertretung Innenstadt bereits beschlossene Spielangebot dahingehend zu verändern, dass die 
auf den Spielplätzen Rathenauplatz geplanten Spielgeräte Karussell und Wippe durch zwei alternati-
ve Spielgeräte mit gleicher Spielfunktion ersetzt werden. Diese entsprechen nach Auffassung des 
Petenten in höherem Maße dem Anspruch der Inklusion. 
 
Schon in der Bürgerversammlung in der Aula des Berufskollegs an der Lindenstraße am 2. April 2019 
wurden die Anwohner*innen über das geplante Vorgehen am Rathenauplatz informiert und verei n-
bart, dass die Planung und Durchführung der Baumaßnahme durch die Kinder - und Jugendverwal-
tung prioritär bearbeitet wird.  
Grundlage zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Spielplatzbereich ist die Spielplatzbe-
darfsanalyse 2018. Die hier festgelegten Qualitätsstandards wie Partizipation und Inklusion wurden 
somit auch am Rathenauplatz zu Grunde gelegt. 
Im Vorfeld der Neugestaltung wurden Kinder, Jugendliche und Eltern umfassend an der Planung be-
teiligt, um das gestalterische Potential und die zukünftige Ausstattung des Spielplatzes zu diskutieren. 
Im Rahmen des öffentlichen Beteilig ungsverfahrens und der Planvorstellungen vor Ort haben sich 
sehr viele Kinder und Jugendlichen mit Ihren Ideen eingebracht und vor allem gewünscht, dass sich 
die Spielgeräte an unterschiedliche Altersgruppen richten und verschiedene Schwierigkeitsgrade 
aufweisen. Auf der Grundlage der geäußerten Wünsche und Anregungen wurden nachfolgend ein 
Spielraumkonzept mit einem vielfältigen Spielangebot entwickelt und die Spielgeräte abgestimmt.  
Bei der Planung der beiden Spielplätze wurde dem Thema Inklusion im Sinn e des Miteinanderspie-
lens von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung - wie in der Spielplatzbedarfsanalyse vorgesehen - 
zentrale Bedeutung beigemessen. Das Spielangebot soll sowohl motorisch geschickten als auch un-
geschickten oder ängstlichen Kindern Spiela nreize bieten, aber auch körperlich oder geistig beei n-
trächtigte Kinder finden hier ihren Fähigkeiten entsprechende Spielmöglichkeiten vor.  
Der Planentwurf wurde am 10.10.2019 durch die Bezirksvertretung Innenstadt beschlossen 
(3473/2019) und daraufhin durch die Kinder- und Jugendverwaltung weiterhin prioritär bearbeitet. 
Vor diesem Hintergrund wurden die Spielgeräte Ende 2019 bestellt, um dem Wunsch der Kinder und 
Jugendlichen nach einem zügigen Bau der neuen Spielplätze nachkommen zu können. Da sich die 
Spielgeräte teilweise schon in der Fertigung befinden, ist eine Abänderung der bereits erfolgten Auf-
träge nicht mehr möglich.  
Die vom Petenten vorgeschlagene inklusive Wippe ist zwar ein interessantes Spielgerät, kann jedoch 
auf dem Rathenauplatz nicht au fgestellt werden, da die vormals auf dem Spielplatz stehende spen-
denfinanzierte Wippe bei den Kindern sehr beliebt war - was im Rahmen der Beteiligung deutlich 
wurde - und darum erhalten werden sollte. Darüber hinaus befindet sich das Spielgerät in gutem Zu-
stand. Aus den genannten Gründen soll das Spielgerät nun wieder eingebaut werden.  
 
Gemäß den gültigen Normen erfordert das Aufstellen eines Karussells eine große Fallschutzfläche. 
Auf dem südlich gelegenen Spielplatz konnte wegen dieses enormen Platzbedarfs und der vielfältigen 
Wünsche der Kinder kein Karussell eingeplant werden. Auf dem nördlich gelegenen wird jedoch eine 
Drehscheibe integriert. Dieses Spielgerät eignet sich sehr gut für inklusives Spielen, da es gemei n-
sam von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern genutzt  
werden kann und deckt damit vieles an Bewegungsmöglichkeiten wie das vom Petenten vorgeschla-
gene und für die Benutzung durch Rollstuhlfahrer geeignete Karussell ab. 
 
Der Rathenauplatz mit seinem speziellen Ambiente und sei ner hohen Aufenthaltsqualität wird durch 
die Neugestaltung der beiden Spielplatzareale mit attraktiven Spielangeboten für alle Altersgruppen 
deutlich aufgewertet. Auch wenn hier kein klassisches inklusives Spielgerät vorgesehen ist, werden 
alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne Beeinträchtigungen – auf den beiden Spielplätzen be-
darfsgerechte vielfältige und unterschiedliche Möglichkeiten für spielerische Aktivitäten vorfinden, um

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hier mit viel Freude ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechend zu spielen. Aufgrund der im Zuge 
der Beauftragung der Spielgeräte entstandenen vertraglichen Bindungen ist es darüber hinaus auch 
nicht möglich, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgestimmte und von der Bezirksvertretung 
am 10.10.2019 beschlossene Planung abzuändern.  
 
Vor diesem Hintergrund kann der Petition nicht stattgegeben werden.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lindenstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Rathenauplatz
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
1138/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.07.2020
Erstellt
15.04.2020 16:10