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2480/2021

Einrichtungsbeschluss für den Neubau der integrierten Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 in 50676 Köln am Teilstandort Severinswall 40/40a in 50678 Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 16.08.2021

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Anlage 1 Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Stellungnahme zur Beschlussvorlage-Nr. 2480-2021

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Anlage 1 Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

2917 Zeichen

Anlage 1
Anlage 1: Zusammenstellung der 
Kosten für Einrichtung und 
Ausstattung 
Raumart Einrichtungsart Anzahl
Kosten pro 
Raum Gesamtkosten
Klassenraum
Tische, Stühle, 
Langwandtafel, Schränke 12     7.500,00 €        90.000,00 € 
Clusterforum Einrichtung 4     5.000,00 €        20.000,00 € 
Teamstation/Lehrmittelraum Tische, Stühle, Schränke 3     5.000,00 €        15.000,00 € 
NW-Raum Chemie
Tische, Stühle, Tafel, 
Medienarme 2   59.000,00 €      118.000,00 € 
NW-Raum Chemie/ Vorbereitung Spezialschränke 2   59.000,00 €      118.000,00 € 
Lermittel/NW Pro Fachschaft 1   60.000,00 €        60.000,00 € 
Informatik-/Pc-Raum Stühle, Tische 1   10.000,00 €        10.000,00 € 
Kunstraum Stühle, Tische 1     8.000,00 €           8.000,00 € 
Musikraum Stühle, Tische 1     8.000,00 €           8.000,00 € 
Lager Kunst + Atelier/Teamstation Regale, Schränke 1     5.000,00 €           5.000,00 € 
Lager Musik/ Teamstation Regale, Schränke 1     5.000,00 €           5.000,00 € 
Umkleide Kunst, Theater, Musik Bank, Spinde 3     1.000,00 €           3.000,00 € 
Lehrküche 1   40.000,00 €        40.000,00 € 
Essbereich Stühle, Tische 1     7.000,00 €           7.000,00 € 
Umkleide/Lager Regale, Schränke 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Schüleraufenthaltsraum Stühle, Tische 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Kraft- und Fitnessraum Fitnessgeräte 1     8.000,00 €           8.000,00 € 
Pflegebad 1     5.000,00 €           5.000,00 € 
Forum/Aula Stühle 1   15.000,00 €        15.000,00 € 
Mediathek, Bibliothek
Schränke, Stühle, Regale, 
Tische 1   25.000,00 €        25.000,00 € 
Schulcafe, Bistrobereich Stühle, Tische 1 5.000,00 €           5.000,00 € 
Lehrerzimmer
Stühle, Tische, Schränke, 
Regale 1   20.000,00 €        20.000,00 € 
Besprechungsraum
Stühle, Tische, Schränke, 
Regale 1     5.000,00 €           5.000,00 € 
Verwaltung/Sekretariat
Stühle, Tische, Schränke, 
Regale 1   15.000,00 €        15.000,00 € 
Kopierraum/ Archivierung 
Sekretariat 1     5.000,00 €           5.000,00 € 
Abteilungsleitung 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Arzt/Sanitätsraum 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Sprechzimmer 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Hausmeisterdienstraum 1     3.000,00 €           3.000,00 € 
Zwischensumme      628.000,00 €

Anlage 1
Sporthalle (Zweifachsporthalle)
Ausstattung, Umkleide, 
Reinigungsgeräte etc. 2 27.000,00 €        54.000,00 € 
Technische Ausstattung
 PC 
 Verwaltung und 
Informartikraum 35     1.500,00 €        52.500,00 € 
 Telefonanlage 1   50.000,00 €        50.000,00 € 
 Touchpanels 17     4.500,00 €        76.500,00 € 
 Langtafel 17        500,00 €           8.500,00 € 
 Server 5     1.000,00 €           5.000,00 € 
 Vitrinen/Infotafel 1   10.000,00 €        10.000,00 € 
 Zwischensumme Technik      202.500,00 € 
 Gesamtsumme Einrichtung      884.500,00 € 
 zuzüglich Unvorhergesehenes        98.975,00 € 
 Gesamtsumme      983.475,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

6010 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2480/2021 
Freigabedatum 16.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtungsbeschluss für den Neubau der integrierten Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 
26 in 50676  Köln am Teilstandort Severinswall 40/40a in 50678 Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Neubaus der 
integrierten Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 in 50676 Köln am Teilstandort Severinswall 
40/40a, 50678 Köln-lnnenstadt mit Gesamtkosten in Höhe von rund 983.475,00 Euro (investiver 
Anteil: 196.695,00 Euro, konsumtiver Anteil: 786.780,00 Euro). 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
786.780,00 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel 
sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.  
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 196.695,00 Euro erfolgt 
zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanz-
plans 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen. 
 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  2022 196.695,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022     786.780,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.113,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Erweiterungsbau ergeben sich 
Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können 
Herstellungsprozesse für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht 
klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung 
und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
 
Begründung: 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2019 unter der laufenden Nummer: 18 in Priorität 0 
geführt. 
 
In seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat das TU/GU-Schulbaumaßnahmenpaket aus der Vorlage 
1503/2019 beschlossen. Hierzu gehört auch der Neubau für die integrierte Gesamtschule Innenstadt 
Frankstraße 26 in 50676 Köln am Teilstandort Severinswall 40/40a in 50678 Köln (Maßnahme Nr. 3).
  
 
Der Neubau umfasst unter anderem zwölf Klassenräume, vier Clusterforen, den naturwissenschaftli-
chen Bereich mit 4 Räumen und jeweils einen Musik-, Kunst-, und Informatikraum. Darüber hinaus 
ein Selbstlernzentrum und eine Bibliothek. Des Weiteren wird eine Zweifach-Sporthalle errichtet.

3 
  
Der Erweiterungsbau soll zum Schuljahr 2022/23, beginnend am 09.08.2022 eingerichtet an die 
Schule übergeben werden. 
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 983.475,00 Euro. Davon entfallen auf 
investive Kosten 196.695,00 Euro und 786.780,00 Euro auf konsumtive Kosten. Eine Zusammenstel-
lung, der auf Erfahrungswerte aufbauenden Schätzkosten ist der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
Das RPA hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stellung genommen  
(siehe Anlage 2). 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 786.780,00 
Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haus-
haltsplanentwurf 2022 vorgesehen. 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 196.695,00 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen. Die diesbezüglichen Mittel werden haushaltsneutral durch eine finanzstatistische Umschich-
tung von der Finanzstelle 4012-0301-1-1000 RS Severinswall – Einrichtung Neubau bei der neu ein-
zurichtenden Finanzstelle 4014-0301-1-1000 GE Severinswall – Einrichtung Neubau bereitgestellt.  
 
Sachaufwendungen: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von rund 13.113,00 
Euro erfolgt voraussichtlich ab 2023 aus im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan-
zeile 14, bilanzielle Abschreibungen vorgesehenen Mitteln. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
 
Anlagen:  
 
01 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 
02 - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 2 - Stellungnahme zur Beschlussvorlage-Nr. 2480-2021

1214 Zeichen

14 13.08.2021 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
40 
 
 
 
Einrichtungsbeschluss für den Neubau der integrierten Gesamtschule Innenstadt, 
Frankstraße 26 in 50676 Köln am Teilstandort Severinswall 40/40a in 50678 Köln; vo-
raussichtliche Auftragssumme 826.450 € netto zzgl. MwSt. = 983.475 € brutto 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/21) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Beschlussvorlage-Nr. 2480/2021 nebst dazugehöriger Anlage 1 übermittelten Sie mir zur 
Stellungnahme das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für 
die o. g. Maßnahme.  
Mit Ratsbeschluss vom 09.07.2019 wurde das TU/GU- Schulbaumaßnahmenpaket: Neu-
bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunterneh-
mer – Erweiterung und Aktualisierung beschlossen (siehe Beschlussvorlage – Nr. 
1503/2019). 
Der Neubau der integrierten Gesamtschule Innenstadt gehört zu diesem Maßnahmenpaket. 
Der nunmehr geltend gemachte Bedarf für Einrichtung und Ausstattung ist als Anlage 01 der 
jetzigen Beschlussvorlage beigefügt.  
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar 
dargestellt. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Jülich

Beratungsverlauf (3)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2480/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.08.2021
Erstellt
02.07.2021 11:12