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AN/0110/2019

Schulische Notfallpläne

Parteilos Anfrage nach § 4 23.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.01.2019, TOP 3.2.1

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2295 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.01.2019  
 
AN/0110/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
 
Schulische Notfallpläne 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
Sehr geehrte Herr Vorsitzender,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzungen auf-
zunehmen:  
 
 Für alle Kölner Schulen gilt ein einheitlicher Notfallplan. Die ser sieht für Gefahrensituationen wie 
etwa den Ausbruch eines Brandes, Gasaustritt, eine Bombendrohung und unter anderem auch für 
Geiselnahmen und Amok-Lagen einheitliche Notsignale vor. Ist das Schulgebäude nicht mit einer 
Sprechanlage ausgestattet, mit d er in alle Räume sprachliche Anweisungen übertragen werden 
können, kommt ein altes Zwei-Signal-System zum Einsatz. Vor Amok -Lagen etwa wird mit einem 
anderen Ton gewarnt als vor einem ausgebrochenen Brand. 
  
2014 wies die Stadt nach einer vermuteten Bedrohungslage am Gymnasium Kreuzgasse darauf hin, 
dass zwar sämtliche städtischen Schulen mit einer Klingelanlage mit zwei unterschiedlichen Warn-
signalen für den Brand- und Amokfall ausgerüstet seien. Neubauten allerdings seien mit einer z u-
sätzlichen Lautsprecherfunktion ausgestattet. 
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
  
1. Sind heutzutage alle Schulen mit den oben aufgeführten Alarmsystemen versorgt? 
 
2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Gibt es Schulen, die keine funktionierende Bran d-
meldeanlage haben und deshalb beispielsweise auf „menschliche“ Brandmelder*innen zurüc k-
greifen müssen?

- 2 - 
 
3. Wurden die Notfallpläne für Schulen seit 2014 evaluiert? 
 
4. Werden Schulleitungen, Sekretariate, Hausmeister, Lehrer*innen und Schüler*innen für den Not-
fall in Schulungen vorbereitet, und wenn ja: Haben alle Schulen an einem solchen Schulung s-
programm teilgenommen? 
 
 
Gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0110/2019
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
23.01.2019
Erstellt
22.01.2019 22:09