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A-R/0008/2008

Hindenburgplatz: Rückbenennung in Neuplatz

Antrag an den Rat 06.02.2008

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Originalantrag

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Originalantrag

17576 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2008  
 
 
1 
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
23.01.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Hindenburgplatz: Rückbenennung in Neuplatz 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Der „Hindenburgplatz“ wird wieder in „Neuplatz“ umbenannt. 
 
 
Begründung: 
 
 
I. Grundsätzliches 
 
Die Benennung von Straßen und Plätzen nach historis chen Persönlichkeiten ist eine 
überwiegend im 19. Jahrhundert aufgekommene Sitte, mit der eine (Stadt-) 
Gesellschaft ihre dauerhafte Wertschätzung für best immte Ereignisse oder 
Persönlichkeiten ausdrückt. Zugleich hat die Benenn ung die Aufgabe, diese 
Wertschätzung dauerhaft zu gestalten und im Gedächt nis auch zukünftiger 
Generationen zu verankern und somit letztlich die L ebensleistung oder besondere 
Verdienste einer Persönlichkeit als vorbildhaft dauerhaft darzustellen.  
 
Vor diesem Hintergrund spiegelt die Benennung von S traßen und Plätzen nach 
historischen Persönlichkeiten oder Ereignissen zugl eich selbst Geschichte wieder: 
Straßen- und Platznamen sind als historisch geworde n zu betrachten, sie sind selbst 
wiederum ein Teil der Erinnerungsgeschichte einer S tadt und ihrer Gesellschaft. 
Insofern steht die Benennung von Straßen und Plätze n nach historischen 
Persönlichkeiten in einem Spannungsverhältnis einer seits zwischen dem Anspruch, 
Bewertungen historischer Ereignisse und Leistungen dauerhaft zu tradieren und als 
vorbildhaft zu erinnern, und andererseits der historischen Distanz zur Benennung, die 
sich u.a. in einer veränderten Bewertung solcher Le istungen ausdrücken kann. 
Dieses Spannungsverhältnis ist nicht ohne weiteres aufzulösen, vielmehr gehört 
auch die Erinnerungsgeschichte einer Stadt grundsät zlich  zu den bewahrenswerten 
historischen Kulturgütern selbst. Daher kann die be wusste, politisch begründete 
Umbenennung von Straßen und Plätzen auch als Eingri ff in diese 
Erinnerungsgeschichte bewertet und nur in besondere n Ausnahmefällen als legitim 
betrachtet werden. Eine solche Ausnahme kann nur da nn als gerechtfertigt 
angesehen werden, wenn durch die herausragende Prom inenz einer Straße oder 
eines Platzes eine übergeordnete positive Identifik ation der gesamten 
Stadtgesellschaft mit einer Person oder einem Ereig nis als gegeben dargestellt wird, 
die so nicht mehr getragen bzw. akzeptiert werden k ann. Sie kann auch dann

2 
begründet sein, wenn eine grundsätzlich veränderte Bewertung der betreffenden 
Person vorzunehmen ist und die besondere Prominenz der Straße oder des Platzes 
diese Umbenennung als einen bewussten und reflektie rten Umgang mit historischem 
Erbe notwendig macht. 
 
 
II. Die Notwendigkeit der Umbenennung des „Hindenbu rgplatzes“ 
 
Die Benennung des „Hindenburgplatzes“ in Münster ist ein solcher Ausnahmefall. Die 
Umbenennung des Neuplatzes in den 1920er Jahren war  schon damals ein 
bewusster Akt der seinerzeit in Münster tonangebenden politischen Allianz der hohen 
konservativen preußischen Beamtenschaft aus den Obe rbehörden, den lokalen 
Eliten des konservativ-agrarisch geprägten Flügels des Zentrums und 
deutschnationaler Kräfte, die mit dieser Benennung ihre positive Haltung zu den 
deutschnationalen und letztlich republikfeindlichen  Positionen des 1925 neu 
gewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ver deutlichen wollten. Mit dem 
schon damals größten innerstädtischen Platz, der no ch dazu in direkter Nähe zum 
preußischen Oberpräsidium und damit zu der höchsten  Instanz der preußischen 
Zivilverwaltung lag, durfte diese Benennung auch al s eine bewusste politische 
Stellungnahme gegenüber der von der Weimarer Koalit ion getragenen preußischen 
Staatsregierung verstanden werden. Die Nähe zur Zen trale der militärischen 
Verwaltung machte noch dazu deutlich, dass in der e ngen Beziehung des neu 
gewählten Präsidenten zu der „alten Armee“ aus Sich t der Befürworter dieser 
Umbenennung auch die Möglichkeit zu einer rückwärts gewandten Umgestaltung der 
demokratischen Verhältnisse der Weimarer Republik g esehen wurde. Durch den 
frühen Zeitpunkt der Umbenennung überdauerte diese die Jahre der NS-Diktatur und 
wurde anders als die im Zuge der nationalsozialisti schen Machtübernahme 1933 
durchgeführten Umbenennungen 1945 nicht rückgängig gemacht. 
 
Dass die Gründe, die nach der Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten 1925 zur 
Umbenennung des Neuplatzes führten, heute nicht meh r gelten, dürfte in einer 
demokratischen Stadtgesellschaft mehr als sechzig J ahre nach dem Ende des 
Zweiten Weltkrieges selbstverständlich sein. Dass d ie Benennung des Platzes – 
abgesehen von einer intensiven Diskussion in den 19 90er Jahren – dennoch bisher 
nicht grundlegend in Frage gestellt wurde, hat wohl  vor allem damit zu tun, dass die 
Nutzung des Platzes diesen eher in die Peripherie d er Altstadt gedrängt hat. Durch 
die inzwischen vom Rat beschlossene Aufwertung des Areals durch den Bau einer 
Kultur- und Kongresshalle sowie die Projektierung e ines repräsentativen Gebäudes 
des WLSGV in der unmittelbaren Umgebung rückt der P latz auch städtebaulich 
zunehmend stärker in das Blickfeld. Dass er als Pla tz, der dem Schloss und damit 
dem Hauptsitz der Westfälischen Wilhelms–Universitä t vorgelagert ist, zudem auch 
für die Darstellung Münsters als Stadt der Wissensc haft und Kultur zentrale 
Bedeutung besitzt, sollte unstrittig sein. Vor dem Hintergrund, dass die neu 
geplanten Nutzungen zu einer erheblich stärkeren Nu tzung des Platzes auch 
außerhalb von Sonderveranstaltungen wie z.B. dem Se nd führen sollten, erscheint 
die Namensgebung des Platzes auch vor diesem Hinter grund als zunehmend 
problematisch – auch und gerade im Hinblick auf die  Selbstdarstellung der Stadt 
Münster nach außen und im Hinblick auf das Verhältn is, das die Stadtgesellschaft in 
Münster zu ihrer Geschichte pflegt.

3 
Darüber hinaus erscheint der 75. Jahrestag des Tage s, an dem der bisherige 
Namensgeber des Platzes, Paul von Hindenburg, dem k ünftigen Diktator die Macht 
übertrug, als ein richtiger und angemessener Zeitpu nkt, mit einer Umbenennung des 
Platzes die notwendigen Konsequenzen daraus zu zieh en, wie diese politische 
Entscheidung Hindenburgs aus heutiger Sicht zu bewerten ist.  
 
 
III. Paul von Hindenburg – kein geeigneter Namensge ber für Münsters 
größten Platz 
 
Paul von Hindenburg kann in einer demokratischen Ge sellschaft kein geeigneter 
Namensgeber mehr für den größten innerstädtischen P latz Münsters sein. Sein 
politisches Wirken hat in der deutschen Geschichte erhebliche Spuren hinterlassen – 
allerdings nicht zugunsten der Werte einer freiheit lichen und demokratischen 
Grundordnung. Auch schon zu Zeiten der Benennung de s Platzes spiegelte diese 
vor allem eines wieder: die Ablehnung der demokrati schen Ordnung der Weimarer 
Republik durch die alten Eliten des Kaiserreiches -  ihre konservativen und 
deutschnationalen Feinde. 
 
Nur exemplarisch seien an dieser Stelle einige weni ge, zentrale Stationen der 
politischen Tätigkeit Hindenburgs beleuchtet, die e ine Benennung des größten 
Platzes in Münster nach ihm heute unmöglich machen: 
 
1. „Oberost“ – zwischen Besatzungspolitik, Hegemoni estreben und ethnischer 
Manipulation 
 
Während des ersten Weltkrieges konnte Hindenburg, m aßgeblich unterstützt durch 
seine hohe Popularität durch die vom Spätsommer 191 4 bis Anfang 1915 unter 
seinem Kommando errungenen militärischen Siege an d er Ostfront, die Rolle eines 
regelrechten Militärdiktators gewinnen. Als Oberbef ehlshaber im Osten gelang es 
ihm in Folge größerer operativer Erfolge, in Ostmit teleuropa große Gebiete unter 
deutsche Militärverwaltung zu stellen. Insbesondere  die bis dahin russischen Teile 
Polens („Kongresspolen“) wurden damit zum Kerngebie t dieser direkten Herrschaft 
deutscher Truppen, die unter dem Kommando Hindenbur gs standen. Angesichts 
wechselnder, zwischen den verbündeten Mittelmächten  strittiger Kriegsziele prägte 
sich allmählich ein besonderer Charakter der deutsc hen Herrschaft aus: Hindenburg 
und die unter seinem Kommando stehende Militärverwa ltung setzten auf eine Politik 
der ethnischen Manipulation und verfolgten letztlic h das Ziel, eine halbkoloniale 
Herrschaft über diese Gebiete aufzurichten. Die sic h daneben herausbildenden Ziele 
eines „Königreichs Polen“ unter deutscher Krone bzw . einer austropolnischen 
Lösung sollten letztlich ebenso dem Ziel der Schaff ung eines polnischen 
„Satellitenstaates“ dienen, der die deutsche Hegemo nialpolitik in Ostmitteleuropa 
unterstützen sollte. Auch wenn die deutsche Besatzu ngspolitik während des Ersten 
Weltkrieges deutlich und unmissverständlich von der  nationalsozialistischen 
Vernichtungspolitik in diesem Teil Europas während des Zweiten Weltkrieges 
abzugrenzen ist, so stehen Hindenburg und die von i hm umgesetzte 
Besatzungspolitik dennoch im Widerspruch zu fundame ntalen Prinzipien der Politik 
einer demokratischen Gesellschaft, die die Kultur u nd Selbstbestimmung anderer 
europäischer Völker achtet. Insofern kann ein Vorbi ldcharakter Hindenburgs, wie er 
sich aus der Platzbenennung ergibt, für die Zukunft aus dieser Phase seiner Tätigkeit 
ebenso wenig abgeleitet werden wie aus der von ihm als Chef der Obersten

4 
Heeresleitung umgesetzten Kriegsführung, für die Me nschenleben nichts galten und 
ein um den Preis millionenfachen Sterbens geführter  „Abnutzungskrieg“ als Methode 
der Wahl galt. 
 
2. Der „Dolchstoß“ – Hindenburg als Kronzeuge gegen die Republik 
 
Obwohl Hindenburg in den Wochen nach dem alliierten  Durchbruch im August 1918 
die operative Niederlage der deutschen Truppen an d er Westfront des Ersten 
Weltkrieges selbst anerkannt hatte und den Kaiser u nd die zivile Reichsleitung zum 
Waffenstillstand gedrängt hatte, spielte er nach de m Ende des Krieges als Privatier 
eine politisch fatale Rolle für die junge Republik.  Am 18. November 1919 sagte 
Hindenburg vor dem Untersuchungsausschuss der Deutschen Nationalversammlung, 
der die Ursachen der deutschen Niederlage untersuch en sollte, aus, dass das 
deutsche Heer im Felde unbesiegt geblieben sei und nur die Revolution in der 
Heimat das kämpfende Heer um den greifbar nahen Sie g gebracht habe. Damit 
wurde Hindenburg – unter Eid stehend – zum Kronzeug en der Propaganda der 
rechten Feinde der jungen Republik: Mit der hohen P opularität des erfolgreichen 
Generals ausgestattet und als ehemaliger Chef der O bersten Heeresleitung stellte 
Hindenburg sich mit dieser Aussage an die Spitze de r Feinde der Republik. Gegen 
objektive Tatsachen und gegen eigene Einsicht ein J ahr zuvor sagte der ehemalige 
oberste Militär unter Eid aus, was die rechtsextrem istische Propaganda den 
demokratischen Kräften der Republik fortan nicht müde wurde vorzuwerfen: Dass die 
Demokraten es gewesen seien, die durch einen unzeit igen Waffenstillstand den 
sicheren Sieg aus der Hand gegeben hätten. Hindenbu rg delegitimierte damit den 
demokratischen Neuanfang nach dem Ersten Weltkrieg und machte sich selbst zur 
Integrations- und Leitfigur der Republikfeinde von rechts. 
 
 
3. Im Zweifel gegen die Verfassung: Hindenburgs Rol le in der Endphase der 
Republik 
 
Nach seiner Wahl zum Reichspräsidenten 1925 zeigte Hindenburg vor allem in der 
Endphase der Weimarer Republik, wie die erheblichen  Möglichkeiten des 
Präsidentenamtes zum Schaden der Republik und ihrer  verfassungsmäßigen 
freiheitlichen Ordnung genutzt werden konnten. Anders als sein sozialdemokratischer 
Vorgänger Friedrich Ebert, der seine Kompetenzen zu r Verteidigung der Republik 
gegen ihre Feinde eingesetzt hatte, höhlte Hindenbu rg ihre Ordnung aus und suchte 
diese durch ein autoritäres Präsidialsystem zu erse tzen. Wichtige Etappen auf 
diesem Wege waren die verfassungswidrig erreichte A uflösung des Reichstags mit 
Hilfe des Notverordnungsrechtes im Juli 1930 und di e Etablierung einer ohne 
parlamentarische Mehrheiten amtierenden, nur auf di e präsidialen Kompetenzen 
gestützten Regierung. Höhepunkt dieser Politik war der „Preußenschlag“ am 20. Juli 
1932, als die von den demokratischen Parteien der W eimarer Koalition getragene 
Preußischen Regierung unter der Führung des Soziald emokraten Otto Braun mit 
Hilfe einer später sogar vom Reichsgericht als rech tswidrig eingeschätzten 
Notverordnung aus dem Amt gezwungen wurde und damit  den demokratischen 
Kräften ihre exekutiven Möglichkeiten im größten deutschen Bundesstaat genommen 
wurden – was sich bald darauf in einer stillschweig enden Duldung 
nationalsozialistischen Straßenterrors bemerkbar ma chte. Die zweifache Auflösung 
des Deutschen Reichstages 1932 zeigte letztlich, da ss der Präsident mit seiner 
Politik in eine ausweglose Sackgasse manövriert war  und dabei zugleich einen

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erheblichen Beitrag geleistet hatte, das parlamenta rische System zu zerstören. 
Gestützt auf eine demokratisch nicht legitimierte „ Kamarilla“, setzte Hindenburg auf 
eine autoritär geprägte Umgestaltung der Weimarer R epublik mit deutlich 
restaurativen Tendenzen. In diesen Monaten und Jahr en leistete Hindenburg somit 
an entscheidender Stelle einen erheblichen Beitrag zur Zerstörung der ersten 
deutschen Republik und ihrer Verfassung, auf die er  zweimal einen Amtseid 
geschworen hatte. 
  
4. Machtübergabe ohne Not: Die Entscheidung vom Jan uar 1933 
 
Die vollständige und endgültige Zerstörung der Repu blik resultierte letztlich aus einer 
politischen Entscheidung Hindenburgs und seiner „Ka marilla“, die zu diesem 
Zeitpunkt sicher nicht alternativlos und nicht zwin gend war. Indem er am 30. Januar 
1933 den Nationalsozialisten die Macht übergab, die  er ihnen fünfeinhalb Monate 
zuvor noch spektakulär verweigert hatte, machte er den Untergang der ersten 
deutschen Republik unumkehrbar. Obwohl die National sozialisten zu diesem 
Zeitpunkt bereits den Zenit ihrer Popularität deutl ich überschritten und mit 
erheblichen internen Schwierigkeiten zu kämpfen hat ten, übergab der Präsident 
ihnen wesentliche Schaltstellen der Macht und ermög lichte ihnen außerdem mit Hilfe 
seiner Kompetenzen einen bald schrankenlosen Terror  gegen ihre Gegner. Die 
Notverordnung nach dem Reichstagsbrand, die vielfac h als eine Art 
„Staatsgrundgesetz“ des NS-Staates gilt, trug Hindenburgs Unterschrift und verfügte 
die Aufhebung der von der Weimarer Reichsverfassung  garantierten Grundrechte. 
Die von ihm verfügte Auflösung des Reichstags ermög lichte die Neuwahlen, die 
bereits unter weithin irregulären Bedingungen statt fanden und von Terrorakten der 
Nationalsozialisten begleitet waren. Bei der Inszen ierung des so genannten „Tags 
von Potsdam“ zur Eröffnung des neu gewählten Reichstags sanktionierte Hindenburg 
auch öffentlich die beginnende NS-Diktatur und stellte sich ihr bewusst an die Seite. 
 
5. Die Rechtfertigung und Legitimation nationalsozi alistischer Morde 
 
Nachdem die nationalsozialistische Führung am 30. J uni und 1. Juli 1934 ihre 
internen Konflikte durch eine beispiellose Mordakti on, der auch zahlreiche politische 
Gegner außerhalb der Nationalsozialisten zum Opfer fielen, beseitigt hatte, sandte 
Hindenburg dem Reichskanzler ein Glückwunschtelegra mm, das umgehend 
veröffentlicht wurde. Mit diesem letzten politische n Akt seiner Laufbahn sanktionierte 
Hindenburg politischen Mord und trug außerdem zur L egitimation und Stärkung der 
NS-Diktatur bei. 
 
 
Die politische Gesamtbilanz Hindenburgs fällt – nac hgezeichnet nur anhand dieser 
fünf exemplarischen Stationen – eindeutig aus: Hind enburg trägt wesentliche 
Verantwortung für das Scheitern der ersten deutsche n Republik. Mit seinen 
politischen Entscheidungen und Handlungen hat er das Ende der Weimarer Republik 
wesentlich mit betrieben und befördert. Aufgrund se iner herausragenden Stellung an 
der Spitze des Staates wiegt diese Verantwortung be sonders schwer. Zur 
Etablierung und Durchsetzung der nationalsozialisti schen Diktatur hat Hindenburg 
ebenso einen zentralen Beitrag geleistet. Vor diese m Hintergrund ist die Benennung 
des größten Platzes in Münster nach ihm nicht zu rechtfertigen.

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IV. Die Rückbenennung des Platzes 
 
Bereits im Jahre 1947 beschloss der Ausschuss zur U mbenennung von Straßen die 
Umbenennung des Hindenburgplatzes in Neuplatz. Warum dieser Beschluss niemals 
umgesetzt wurde, ist nicht bekannt. Weitere Anläufe  mit teilweise anderen 
Namensvorschlägen scheiterten in späteren Jahren eb enfalls. Angesichts der 
erdrückenden Argumente sollte heute endlich gehande lt werden: Durch die 
Rücknahme der politisch motivierten Umbenennung aus  den 1920er Jahren wird die 
Konsequenz gezogen aus der Tatsache, dass mit dem aktuellen Namensgeber keine 
positive Identifikationsmöglichkeit für die Stadtgesellschaft gegeben ist. Zugleich wird 
mit der Rückbenennung des Platzes in „Neuplatz“ an die alte historische 
Bezeichnung angeknüpft und auch im Namen die Verbin dung des Areals zum 
angrenzenden Neutor wieder aufgenommen. Auch wenn a ndere Benennungen als 
Ergebnis eines breiten Diskussionsprozesses in der Stadtgesellschaft möglich 
erscheinen, sollte vorrangig der Weg einer Wiederhe rstellung der alten Benennung 
verfolgt werden. 
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzl er 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Rat
TOP 15.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münzstraße 15
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0008/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37