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1359/2019

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Mitteilung BV 07.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 10.2.11

Mitteilung BV

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BV 2 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

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BV 2 - Anlage 2 - Tödliche VU 2018

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Mitteilung BV

6856 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 1359/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk 
Rodenkirchen 
In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2018 im Gebiet des 
Bezirks Rodenkirchen aufgeführt. In der Anlage 2 sind die tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk ge-
nannt. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren 
fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – 
unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung inner-
halb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Knoten 
drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2018 wurden für den Stadt-
bezirk Rodenkirchen die folgenden Kreuzungen im Zuge der Dreijahresbetrachtung gemeldet:

2 
 
Gustav-Heinemann-Ufer/Schönhauser Straße 
Militärringstraße/Am Eifeltor/Oberer Komarweg 
Raderthalgürtel/Brühler Straße 
Vorgebirgstraße/Bischofsweg/Vorgebirgsglacisstraße 
 
Alle genannten Kreuzungen wurden durch die Unfallkommission Köln besichtigt und in der Unfall-
kommission mit einem Vertreter des Fahrradbeauftragten besprochen. Im Bereich der Militärringstra-
ße/Am Eifeltor/Oberer Komarweg veranlassen die Straßen NRW die Auffrischung der stark beein-
trächtigten Markierung. Bei der Kreuzung Vorgebirgstraße/Bischofsweg/Vorgebirgsglacisstraße prüft 
die Verwaltung, ob die Kreuzung in das stadtweite Programm zur Einbeziehung der frei fließenden 
Rechtsabbieger in die Signalisierung aufgenommen wird.  
Für alle anderen Knoten konnten keine zielgerichteten, angemessenen Maßnahmen zur Reduzierung 
der unfallbegünstigenden Umstände festgestellt werden. 
Innerhalb der Einjahresbetrachtung wurden elf Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle gemeldet.  
 
Im Bereich der Brückenstraße/Frankstraße beruhte das Unfallaufkommen auf Konflikten zwischen 
Verkehrsteilnehmenden, die aus der Frankstraße (aus Richtung Hauptstraße kommend) ausfuhren 
und mit dem bevorrechtigten Verkehr auf der Brückenstraße kollidierten. Hier wurde die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Kreuzung von 50 auf 30 km/h reduziert.  
 
Im Bereich der Industriestraße/Emil-Hoffmann-Straße beruhten die Verkehrsunfälle mehrheitlich da-
rauf, dass Autofahrende, die aus der Emil-Hoffmann-Straße ausfuhren, die Vorfahrt der Verkehrsteil-
nehmenden auf der Industriestraße missachteten und mit ihnen kollidierten. Bei einem solchen Ver-
kehrsunfall wurde ein Radfahrer leicht verletzt. In der Kreuzung ereigneten sich zwei weitere Unfälle 
unter Beteiligung von Menschen auf dem Fahrrad. In einem Fall wurde eine linksabbiegende Radfah-
rerin von einem bevorrechtigten geradeaus fahrenden Autofahrenden erfasst und schwer verletzt. Bei 
einem weiteren Unfall wurde eine Radfahrerin, die die Industriestraße im Umfeld der Querungshilfe im 
nördlichen Bereich queren wollte, von einem vorfahrtsberechtigten Pkw-Fahrer erfasst. Die Unfall-
kommission beschloss, dass in beiden Ästen der Emil-Hoffmann-Straße Haltelinien zu markieren sei-
en. Die Beschilderung im Knoten wurde geprüft, erneuert und ergänzt.  
 
Die Verkehrsunfälle im Bereich der Militärringstraße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße waren 
mehrheitlich darauf zurückzuführen, dass Linksabbiegende von der Militärringstraße in die Leybold-
straße den Vorrang des Gegenverkehrs missachteten. Hier beschloss die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen bereits, dass die Zufahrt in die Leyboldstraße für den motorisierten Verkehr zukünftig nicht 
mehr gestattet wird. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird durch die Verwaltung derzeit verfolgt. Im 
Umfeld der Kreuzung veranlasste die Polizei bereits Seitenradarmessungen, erhebliche Geschwin-
digkeitsüberschreitungen wurden dabei aber nicht festgestellt.  
 
Im Jahr 2018 ereigneten sich im Bezirk Rodenkirchen vier tödliche Verkehrsunfälle.  
 
Im Hinblick auf den tödlichen Unfall auf dem Heinrich-Lübke-Ufer beschloss die Unfallkommission, 
dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Querungshilfe auf 30 km/h zu reduzieren 
sei. Diese Maßnahme wurde zeitnah umgesetzt, Geschwindigkeitskontrollen erfolgten ebenfalls.  
Seitens der Fahrradverbände wurden ebenfalls Sichtbehinderungen durch eine Litfaßsäule geltend 
gemacht. Hier ergab eine Prüfung der Verwaltung aber, dass diese Anlage nicht im Sichtdreieck 
steht. Wegen der hohen Anzahl der Radfahrenden in diesem Bereich prüft die Verwaltung dennoch 
die Versetzung an einen Ersatzstandort. Zusätzlich wurde das sichtbehindernde Parken unter der 
Brücke durch die Installation von Pollern verhindert. Eine Verbesserung der Beleuchtung – die eben-
falls von Bürgerinnen und Bürgern gefordert wurde - erfolgt nicht, da die Grundhelligkeit am Tag ge-
währleistet ist.  
 
Die drei anderen Unfälle wären mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu ver-
hindern gewesen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Unfallhäufungen 2018 
Anlage 2 – Tödliche Verkehrsunfälle 2018

BV 2 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

1394 Zeichen

Unfallhäufungsstellen 2018 im Bezirk Rodenkirchen Anlage 1 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrern 
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer- 
verletzt /     
LV - Leicht- 
verletzt 
Maßnahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen 
in Vor- 
bereitung / 
werden 
geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Bayenthalgürtel/Goethestraße/Schillerstraße Marienburg 8 0 0 1 SV, 9 LV X
Bonner Landstraße/Friedrich-Ebert- 
Straße/Rodenkirchener Straße Hahnwald 10 0 4 2 SV, 8 LV X
Bonner Straße/Bayenthalgürtel Marienburg 14 2 3 2 SV, 11 LV X
Brückenstraße/Frankstraße Rodenkirchen 4 0 0 3 LV X
Höninger Weg/Am Vorgebirgstor/Pohligstraße Zollstock 9 1 3 1 SV, 8 LV X
Höninger Weg/Gottesweg Zollstock 4 1 1 4 LV X
Industriestraße/Bunsenstraße Godorf 4 0 0 7 LV X
Industriestraße/Emil-Hoffmann-Straße Rodenkirchen 6 0 3 2 SV, 4 LV X
Kerkrader Straße / Anschlussstelle Godorf Ost Immend orf 5 0 0 1 SV, 5 LV X
Militärringstraße/Heinrich-Lübke-Ufer/Oberländer Ufer Marienburg 5 0 0 5 LV X
Militärringstraße/Konrad-Adenauer- 
Straße/Leyboldstraße Marienburg 7 0 0 3 SV, 5 LV X X
Kategorie 
1
2
3
4
Unfall mit Leichtverletzten (LV) 
Unfall mit erheblichem Sachschaden 
Unfall mit Getöteten (T) 
Unfall mit Schwerverletzten (SV)

BV 2 - Anlage 2 - Tödliche VU 2018

1060 Zeichen

Anlage 2 
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 
26.04.2018 22:27 Zollstock 
Militärringstraße/Oberer 
Komarweg/Am Eifeltor Pkw (22) - KKrad (50) 1 T (50) 
Linksabbiebender Pkw-Fahrer kollidiert mit 
dem Kkrad, Kkrad möglicherweise nicht 
beleuchtet 
13.07.2018 10:50 Godorf Kerkrader Straße Lkw (35) - Pkw (26) 1 T (35) - 1 SV (26) 
Lkw kippt auf Zubringer um, trifft Pkw, der 
in Leitplanke fährt 
16.07.2018 11:18 Marienburg 
Heinrich-Lübke-Ufer - 
unterhalb Rodenkirchener 
Brücke R (58) - Pkw (21) 1 T (58) - 1 LV (21) 
R überquert unvermittelt die Fahrbahn und 
wird von Pkw erfasst 
30.10.2018 20:45 Raderthal 
Brühler 
Landstraße/Militärringstraße Krad (24) - Pkw (42) 1 T (24) - 1 LV (42) 
Pkw-Fahrer touchiert Krad-Fahrer beim 
Spurwechsel. 
F - Zu Fuß gehende 
Person T - Getötete Person 
Krad - Motorradfahrende 
Person 
SV - Schwerverletzte 
Person 
Kkrad - Mofa- oder 
Motorroller fahrende 
Person 
LV - Leichtverletzte 
Person 
R - Radfahrende Person 
Tödliche Verkehrsunfälle das Jahres 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (32)

  • Militärringstraße
  • Vorgebirgstraße
  • Frankstraße
  • Brückenstraße
  • Emil-Hoffmann-Straße
  • Industriestraße
  • Leyboldstraße
  • Bonner Landstraße
  • Bonner Straße
  • Kerkrader Straße
  • Gustav-Heinemann-Ufer
  • Heinrich-Lübke-Ufer
  • Höninger Weg
  • Am Eifeltor
  • Am Vorgebirgstor
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Rodenkirchener Straße
  • Brühler Landstraße
  • Schönhauser Straße
  • Raderthalgürtel
  • Bayenthalgürtel
  • Oberer Komarweg
  • Brühler Straße
  • Schillerstraße
  • Oberländer Ufer
  • Goethestraße
  • Pohligstraße
  • Hauptstraße
  • Bunsenstraße
  • Bischofsweg
  • Gottesweg

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Details

Aktenzeichen
1359/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.05.2019
Erstellt
11.04.2019 15:45