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AFS/0001/2021

Schließung des Drostenhofparks in Wolbeck

Anfrage in der BV Südost 09.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2023, TOP 7.6

StellungnahmeAmt67 - nicht barrierefrei

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Originalanfrage der SPD-Fraktion

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StellungnahmeAmt67 - nicht barrierefrei

7029 Zeichen

07.12.2022
6819

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Herr Uwe Kleine-Bösing = j |

20. Dez. 02 |

BV Südost
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

AFSI/0001/2021 Anfrage zur Schließung des Drostenhofparks in Wolbeck - der SPD in
der Bezirksvertretung Münster-Südost

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservica
Bezirksverwaltung Südost

2 1, Dez. 2022

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet die Bezirksvertretung Münster-
Südost in Ihrer Sitzung am 24.01.2023 zur oben aufgeführten Anregung wie folgt zu informie-
ren:

Die Fragen werden im Folgenden, entsprechend der Anfrage, aufgeführt und beantwortet.

Frage 1:

Der Park; ein ehemaliger Gemüsegarten, wurde in Zusammenhang mit der Ausweisung Wol-
becks als Kurort (Wasserheilanstalt) eingerichtet. Wer hat die Kosten für die Umwandlung in
einen Park mit Wassertretbecken usw. getragen?

Laut der beim Amt für Immobilienmanagement vorliegenden Verträge erfolgte die Umwand-
lung durch die Gemeinde Wolbeck im Jahr 1966 in Abstimmung mit dem Verpächter. Diese
Maßnahmen erfolgten vor der Eingemeindung Wolbecks zur Stadt Münster. Weitergehende
Informationen hierzu liegen nicht vor. \

Frage 2:
Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Benutzung des Parks durch die Öffentlich-
keit geregelt und seit wann besteht die Möglichkeit der Nutzung?

Die Nutzung des Parks war seit dem 01.02.1966 aufgrund eines Grundstückspachtvertrages
möglich. Dieser Pachtvertrag wurde wiederholt verlängert, bis die Kündigung durch den Ei-
gentümer erfolgte.

Frage 3:
Ist der Pachtvertrag der Stadt mit dem Eigentümer so einfach kündbar?

Das Vertragsverhältnis ist zum März 2021 vom Grafen von Merveldt entsprechend der ver-
traglichen Kündigungsregelungen aufgekündigt worden.

Frage 4:
Wer ist für die Unterhaltung und Reinigung des Parks zuständig, die Stadt Münster als Päch-
ter oder der Eigentümer?

Vor der Eingemeindung war hierfür die Gemeinde Wolbeck zuständig. Anschließend erfolgte
die Unterhaltung und Reinigung durch die Stadt Münster als Pächter. Ausführendes Fachamt
war das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.

-2-

Frage 5:
Falls die Stadt Münster für die Reinigung zuständig ist, würden wir gerne wissen, wie oft eine
Reinigung durchgeführt wird? Wird der kleine alte Friedhof neben dem Drostenhofpark zu-

‘gleich mit.gereinigt oder gibt es da einen anderen Rhythmus?

. Die Pflege der Flächen erfolgte gemäß den Pflegestandards des Amtes 67. Da es sich um

_ eine repräsentative Fläche handelte, wurden sogar erhöhte Pflegeintervalle über die Stan-

dardpfiege hinaus durchgeführt. In der Grünanlage wurden z.B. Wege- und Rasenflächen

{ mindestens zweimal wöchentlich gereinigt. Im selben Intervall wurden die Abfallbehälter ge-
leert. Pflanzflächen wurden alle zwei Wochen gereinigt.

Auf dem Spielplatz Am Steintor wurden Wege- und Spielflächen entsprechend der Standart-
pflege wöchentlich kontrolliert und gereinigt. Die Abfallbehälter wurden im gleichen Rhyth-
mus geleert, wie in der öffentlichen Grünanlage. Die Pflanzflächen wurden alle zwei Wochen
gereinigt, was ebenfalls über dem Pflegestandard der Stadt Münster für vergleichbare Flä-
chen liegt.

Die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlage Alter Friedhof Wolbeck erfolgt entsprechend
den allgemeinen Pflegestandards des Amtes 67.

Frage 6:

Aus Haushaltsmitteln der Stadt Münster ist ein Kinderspielplatz eingerichtet worden, dane-
ben wurden seniorengerechte Turngeräte aufgestellt. Was geschieht hiermit und wo kann
der alternative, zentrumsnahe Standort in Zukunft sein?

Die Spielgeräte waren insgesamt abgängig, so dass eine Einlagerung und ein erneuter Auf-
bau fachlich und wirtschaftlich nicht vertretbar waren. Lediglich Anbauteile aus Edelstahl wie
z.B. die Rutsche wurden für eine Weiterverwendung an anderer, geeigneter Stelle eingela-
gert

Die Fitnessgeräte sollten fachgerecht ausgebaut und an anderer Stelle im Ortsteil weiterver-
wendet werden. Beim Ausbau haben sich jedoch erhebliche Mängel an den Geräten gezeigt,
durch welche eine Aufbereitung sowie ein Wiedereinbau ebenfalls nicht mehr fachlich als
auch wirtschaftlich vertretbar waren.

Im Jahr 2022 wurde der Spielplatz Juffernkamp saniert und um attraktive Spielangebote er-
gänzt. Vom Amt 67 wurden hierzu, zusätzlich zu den Mitteln der Bezirksvertretung, weitere
19.300,00 € zur Verfügung gestellt. In unmittelbarer Nähe stehen zudem, außerhalb der
Schulzeiten, die Spielangebote an der Nikolaischule zur Verfügung.

Frage 7:

Der Park ist für Fußgänger eine wichtige Verbindung. Wäre der Park geschlossen, müssten
sie durch die schmale Drostenhofstraße ohne Bürgersteig gehen, denn es gibt keine andere
Möglichkeit als durch den Park in die alte Ortsmitte von Wolbeck zu kommen. Der einzige al-
ternative Weg durch die Drostenhofstraße ist zu eng, beidseitig befahrbar und für ältere Men-
schen und Kinder kaum begehbar. Ist daher die Schließung des Parks überhaupt möglich,
ohne Alternativstrecken anzubieten?

Die vertragliche Grundlage zur Nutzung der Parkanlage wurde durch den Eigentümer gekün-
digt und die Nutzung durch die Öffentlichkeit dadurch ausgeschlossen. Die Kündigung ist
rechtens und damit auch die Schließung.

Frage 8:

Weiterhin wäre wichtig zu wissen, wer den behindertengerecht gestalteten Seitenausgang
zur Drostenhofstraße bezahlt hat? Wenn dies von Seiten der Stadt erfolgt ist, dann würde
hier die Frage nach einer Ausgleichszahlung im Raum stehen.

Dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit liegen hierzu keine Informationen vor.

-3-

Frage 9:

Der als Ausgleich oder Alternative vorgeschlagene nebenan liegende alte Friedhof ist ent-
schieden zu klein und für Wolbecker ein Ort mit hohem Erinnerungswert. Ist er daher über-
haupt geeignet, als Ersatz für eine breite Öffentlichkeit?

Die öffentliche Grünanlage Alter Friedhof Wolbeck wird durch einen großen Baumbestand
geprägt. Neben heimischen Arten finden sich dort auch mehrere Besonderheiten, die prä-
gend für die Gestaltung der Anlage sind. Insbesondere im Sommer stellt diese Anlage mit
ihrem Baumbestand eine öffentlich zugängliche, kühlende Oase im dicht bebauten Ortskern
dar. Zusätzliche Flächen für öffentliche Grünanlagen stehen im historischen Ortskern nicht
zur Verfügung.

Frage 10:

Was hat sich konkret in den letzten 50 Jahren bei der Benutzung des Parks durch die Öffent-
lichkeit verändert? (Vermüllung, Hundekot, Zerstörung, Vandalismus usw.) Hat sich das so
verändert, dass eine Schließung des Parks für die Öffentlichkeit nötig und nicht mehr abän-
derbar ist?

Allgemein haben Vermüllung und Vandalismus in den vergangenen Jahren im gesamten
Stadtgebiet zugenommen. Es wurden durch die verschiedenen beteiligten Ämter diverse Ge-
spräche mit dem Eigentümer geführt um eine Schließung zu verhindern. Letztendlich lagen

die Entscheidung der Vertragskündigung und somit die Schließung des Parks für die Öffent-
lichkeit im Ermessen des Eigentümers.

Im Auftrag

Peter Driesch

C:\Userslalbertheike\AppDatallocal\Microsoft\Windows\lNetCache\Content.Outiook\S9RJTORH\AFS_0001_2021_Antwort.docx

Originalanfrage der SPD-Fraktion

13 Zeichen

AFS/0001/2021

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.6 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Drostenhofstraße
  • Am Steintor
  • Juffernkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFS/0001/2021
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
09.03.2021
Erstellt
24.02.2021 09:06