Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0179/2021 vom 20.01.2021
Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 19.01.2021 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, am 15.06.2020 und am 16.06.2020 wurde die oben genannte Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West sowohl in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim als auch im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Zu dieser Thematik bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Wurden alle Anwohner*innen des Gebietes Mülheim Süd-West über den Aufstellungsbeschluss informiert und gibt es Anlaufstellen für sie, um sich beraten zu lassen? 2. Wie sieht das mehrstufige Verfahren zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung aus und wann ist mit dem Beginn der vertieften sozialräumlichen Untersuchung des Gebietes zu rechnen? 3. Welcher Zeitraum wird erforderlich sein, um die Ergebnisse der vertieften sozialräumlichen Untersuchung vorliegen zu haben? 4. Wurde seit dem Aufstellungsbeschluss im Juni 2020 von der Möglichkeit der vorläufigen Rückstellung bzw. der vorläufigen Untersagung von Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von zwölf Monaten Gebrauch gemacht? 5. Nach welchen Kriterien werden bauliche Änderungsvorhaben aufgrund des Aufstellungsbeschluss bewertet, genehmigt oder abgelehnt? Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf
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