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AN/0179/2021

Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 01.02.2021, TOP 7.2.3

Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West

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Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West

2165 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 19.01.2021 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
am 15.06.2020 und am 16.06.2020 wurde die oben genannte Aufstellung einer 
sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West sowohl in der 
Bezirksvertretung Köln- Mülheim als auch  im Stadtentwicklungsausschuss 
beschlossen. 
 Zu dieser Thematik bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender 
Fragen. 
 
1. Wurden alle Anwohner*innen des Gebietes Mülheim Süd-West über den 
Aufstellungsbeschluss informiert und gibt  es Anlaufstellen für sie, um sich 
beraten zu lassen?

2. Wie sieht das mehrstufige Verfahren zur Umsetzung der Sozialen 
Erhaltungssatzung aus und wann ist mit dem Beginn der vertieften 
sozialräumlichen Untersuchung des Gebietes zu rechnen? 
3. Welcher Zeitraum wird erforderlich sein, um die Ergebnisse der vertieften 
sozialräumlichen Untersuchung vorliegen zu haben?  
4. Wurde seit dem Aufstellungsbeschluss im Juni 2020 von der Möglichkeit der 
vorläufigen Rückstellung bzw. der vorläufigen Untersagung von Vorhaben wie 
Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen 
Zeitraum von zwölf Monaten Gebrauch gemacht? 
5. Nach welchen Kriterien werden bauliche Änderungsvorhaben aufgrund des 
Aufstellungsbeschluss bewertet, genehmigt oder abgelehnt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Nijat Bakis                                                   
Fraktionsvorsitzender                                                 
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0179/2021
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.01.2021
Erstellt
20.01.2021 13:13