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Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer; bauzeitliche Verkehrsführung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0129/2022 vom 25.01.2022

Stand: Am 15.02.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691 Vorlagen-Nummer 0129/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer; bauzeitliche Verkehrsführung Zusatzfrage der SE Wienke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021, TOP 3.6 SE Wienke merkt in diesem Zusammenhang an, dass aus ihrer Sicht die Diskussion um den Rhein- ufertunnel noch nicht erledigt sei, zumal ihr unklar sei, warum Bimmelbahn und Mofafahrende diesen im Gegensatz zu Radfahrenden nutzen dürfen. SB Pargmann bittet die Verwaltung, die Fragestellung von Frau Wienke schriftlich im Nachgang zu beantworten. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Bereits im Zuge der Beratungen zum Baubeschluss (Vorlage Nr. 2695/2020) wurde von der BV In- nenstadt in der Sitzung am 22.04.2021 die Führung der Radfahrenden durch den Tunnel Rheinufer- straße angeregt. Hierzu hat die Verwaltung ausgeführt, dass eine von der Verwaltung beauftragte Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass die Einrichtung eines Radweges in der östlichen Tunnelröhre, unge- achtet der verkehrlichen Auswirkungen, unter Wegfall einer Kfz-Spur, grundsätzlich möglich ist (siehe Anlage 7 zur Vorlage Nr. 2695/2020). Allerdings setzt die Studie vorab die Generalsanierung des Tunnels zwingend voraus. Die Verkehrs- genehmigung des Rheinufertunnels sieht den planmäßigen Ein-Richtungsverkehr in den beiden ge- trennten Tunnelröhren vor. Auch das Gesamtsicherheitskonzept wurde unter dieser Annahme erstellt. Durch eine Verlegung des gesamten Kraftfahrzeugverkehrs in eine Tunnelröhre und der damit ver- bundenen Führung des Verkehrs im Gegenverkehr würde gegen diese Genehmigung und das Ge- samtsicherheitskonzept verstoßen. Auch die (mindestens notwendige) Abtrennung eines Fahrstreifens für Radfahrende entspricht nicht dem Gesamtsicherheitskonzept, da hierdurch bspw. die Rettungswegesituation deutlich verändert werdenwürde. Dies bedeutet zusammengefasst, die Nutzung jedweden motorisierten Verkehrs entspricht dem Ge- samtsicherheitskonzept. Die, in diesem Fall, weitergehende Nutzung durch Radfahrende oder auch zu Fuß Gehende („schwächere Verkehrsteilnehmer“) muss in einem neuen Sicherheitskonzept be- rücksichtigt werden. Aufgrund der derzeitigen baulichen/betriebstechnischen Situation (vor der Gene- ralsanierung) des Tunnels können diese Nutzungen nicht in Aussicht gestellt werden.

Beratungsverlauf

  1. 15.02.2022

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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