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AN/1269/2021

Lösungsmöglichkeiten für sog. Protected Bike Lanes (PBL)

SPD Anfrage nach § 4 02.06.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 08.06.2021, TOP 5.2.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2306 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2021 
 
AN/1269/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
 
Lösungsmöglichkeiten für sog. Protected Bike Lanes (PBL) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bei der Sanierung oder der baufachlichen Neuerstellung unserer Radinfrastruktur wird häufig 
der Wunsch nach Einrichtung einer „Protected Bike Lane“ (kurz: PBL, deutsch: geschützter 
Radfahrstreifen) vorgetragen. Eine PBL besteht aus einem geschützten Radfahrstreifen von 
mindestens zwei Meter Breite und einer zusätzlichen Schutzzone oder baulichen Barriere, 
die den Radfahrstreifen vor dem Autoverkehr durch Überfahren und/oder Zuparken schützt.  
 
Zur Klärung, ob baulich getrennte Radfahrstreifen einen qualitativen und sicheren Vorteil bei 
der dringend notwendigen Ertüchtigung der Kölner Fahrradinfrastruktur bringen können, soll-
te nach konkreten Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, die den speziellen Kölner Verhält-
nissen mit den oft eng dimensionierten Verkehrsflächen gerecht werden.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender 
Fragen:  
 
1. Auf welchen Kölner Straßen könnte eine PBL eingerichtet werden? 
 
2. Ab welcher Mindestlänge ist ein in dieser Weise baulich geschützter Fahrradstreifen ver-
kehrstechnisch sinnvoll? 
 
3. Welche baulichen Abgrenzungen zur Sicherheit des Radverkehrs könnten bei Einmün-
dungen von Seitenstraßen, Ausfahrten oder an ÖPNV-Haltepunkten eingesetzt werden? 
Wir bitten um Vorstellung drei möglicher Varianten mit Vor- und Nachteilen.  
 
4. Wie lassen sich Straßenabschnitte, an denen z.B. wegen der Einmündung von Seiten-
straßen oder Ausfahrten eine bauliche Abgrenzung nicht möglich ist, haptisch mit einer 
niederschwelligen Absperrung der Fahrradspur versehen, ohne deren Querung generell 
zu unterbinden?

- 2 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1269/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
02.06.2021
Erstellt
02.06.2021 10:07