Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Lösungsmöglichkeiten für sog. Protected Bike Lanes (PBL)
SPD Anfrage nach § 4 AN/1269/2021 vom 02.06.2021
Stand: Am 08.06.2021 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
SPD Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2021 AN/1269/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 08.06.2021 Lösungsmöglichkeiten für sog. Protected Bike Lanes (PBL) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bei der Sanierung oder der baufachlichen Neuerstellung unserer Radinfrastruktur wird häufig der Wunsch nach Einrichtung einer „Protected Bike Lane“ (kurz: PBL, deutsch: geschützter Radfahrstreifen) vorgetragen. Eine PBL besteht aus einem geschützten Radfahrstreifen von mindestens zwei Meter Breite und einer zusätzlichen Schutzzone oder baulichen Barriere, die den Radfahrstreifen vor dem Autoverkehr durch Überfahren und/oder Zuparken schützt. Zur Klärung, ob baulich getrennte Radfahrstreifen einen qualitativen und sicheren Vorteil bei der dringend notwendigen Ertüchtigung der Kölner Fahrradinfrastruktur bringen können, soll- te nach konkreten Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, die den speziellen Kölner Verhält- nissen mit den oft eng dimensionierten Verkehrsflächen gerecht werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welchen Kölner Straßen könnte eine PBL eingerichtet werden? 2. Ab welcher Mindestlänge ist ein in dieser Weise baulich geschützter Fahrradstreifen ver- kehrstechnisch sinnvoll? 3. Welche baulichen Abgrenzungen zur Sicherheit des Radverkehrs könnten bei Einmün- dungen von Seitenstraßen, Ausfahrten oder an ÖPNV-Haltepunkten eingesetzt werden? Wir bitten um Vorstellung drei möglicher Varianten mit Vor- und Nachteilen. 4. Wie lassen sich Straßenabschnitte, an denen z.B. wegen der Einmündung von Seiten- straßen oder Ausfahrten eine bauliche Abgrenzung nicht möglich ist, haptisch mit einer niederschwelligen Absperrung der Fahrradspur versehen, ohne deren Querung generell zu unterbinden? - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez.Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz