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1904/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.05.2023 (AN/1013/2023) betreffend "Schwangerschaftsabbrüche in Köln - Aktuelle Möglichkeiten und Informationslage

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.09.2023, TOP 4.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4876 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2023 
 1904/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und 
Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses v. 23.05.2023 (AN/1013/2023) 
betreffend "Schwangerschaftsabbrüche in Köln - Aktuelle Möglichkeiten und 
Informationslage" 
Mit der Anfrage AN/1013/2023 stellen die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Volt folgende 
Fragen: 
 
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in Köln dar bzw. welche und wie viele Möglichkei-
ten der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gab es im Jahr 2022 (im Ver-
gleich zu 2015 und 2021)?  
 
2. Der Bundestag hat am 24.06.2022 die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbe-
verbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) beschlossen. Seither dürfen 
Ärztinnen und Ärzte online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche 
vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. 
 Hat die Verwaltung mit der Aufhebung des Verbots ihre Informationsstrategie 
zum Thema Schwangerschaftsabbrüche und entsprechenden Beratungsange-
boten verändert? Wenn ja, inwiefern?  
 Was plant die Verwaltung, um die Informationslage zukünftig weiter auszu-
bauen? 
 
 
Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: 
 
Zu 1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in Köln dar bzw. welche und wie viele Mög-
lichkeiten der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gab es im Jahr 2022 (im 
Vergleich zu 2015 und 2021)?  
 
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, die Versorgungssituation bzgl. der Möglichkeiten der 
Durchführung eines operativen Schwangerschaftsabbruches in Köln darzustellen, da es 
hierzu keine Zahlen gibt. Es gibt nur eine Auswertung der Anzahl der durchgeführten Schwan-
gerschaftsabbrüche auf Bundesebene, Zahlen auf Landesebene oder kommunale Zahlen gibt 
es hierzu nicht.

2 
 
Zwei Kliniken in Köln hatten 2021 angegeben, operative Schwangerschaftsabbrüche bis zur 
12+6 Schwangerschaftswoche (SSW) durchzuführen. Dies stellte sich im Jahr 2022 in der 
Praxis anders dar. Aus den Beratungsstellen kam die Rückmeldung, dass eine Klinik auf tele-
fonische Nachfrage angab, keine Abbrüche mehr durchzuführen. In der zweiten Klinik bekom-
men die Patientinnen einen Termin in 4 Wochen angeboten, was der Situation nicht gerecht 
wird, da den Patientinnen diese Zeit nicht bleibt.  
 
Die Schwangerenberatungsstellen der Stadt Köln haben von 05/22-03/23 erhoben, wie viele 
Patientinnen sie in hohen Schwangerschaftswochen beraten haben, die sich zu einem Ab-
bruch entschlossen haben, der nach der 9. SSW zwingend operativ durchgeführt werden 
muss: 
 
 10+0 11+0 12+0 13+0  
Profa Chorweiler 21 25 11 12  
Profa Innenstadt 16 15 8 5  
Donum vitae 8 9 5 0  
Evg. Beratungs-
stelle  6 7 2 7  
Gesundheitsamt 6 10 9 3  
Gesamt 57 66 35 27 185 
 
Insgesamt 185 Frauen wollten im o.g. Zeitraum einen operativen Schwangerschaftsabbruch 
durchführen lassen. 
 
Im Jahr 2022 bis 05/23 war eine tendenzielle Steigerung an Frauen, die keine Abbruchmög-
lichkeit in Köln finden konnten, zu verzeichnen. Demnach musste auf andere Städte ausgewi-
chen werden. Eine genaue Erhebung der Anzahl dieser Frauen ist nicht möglich, da die Bera-
tungsstellen nicht in allen Fällen Rückmeldung darüber erhalten, wo der Abbruch durchgeführt 
wurde. 
 
Stand 01/22 (Erhebung durch das Gesundheitsamt) bieten 10 gynäkologische Praxen 
Schwangerschaftsabbrüche an. Die meisten Praxen/Einrichtungen haben nur einen bzw. kor-
rekterweise einen halben OP-Tag in der Woche oder nur alle 2 Wochen mit begrenzten Kapa-
zitäten. 17 Praxen bieten medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche bis zur 9. SSW an. 
 
Zu 2: Der Bundestag hat am 24.06.2022 die ersatzlose Streichung des sogenannten 
Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) beschlossen. Seither dür-
fen Ärztinnen und Ärzte online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche 
vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. 
 Hat die Verwaltung mit der Aufhebung des Verbots ihre Informationsstrategie 
zum Thema Schwangerschaftsabbrüche und entsprechenden Beratungsange-
boten verändert? Wenn ja, inwiefern?  
 Was plant die Verwaltung, um die Informationslage zukünftig weiter auszu-
bauen? 
 
Schon bevor der Bundestag am 24.06.2022 die ersatzlose Streichung des sogenannten Wer-
beverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) beschlossen hatte, gab es auf der 
Internetseite der Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte der 
Stadt Köln eine Verlinkung zu der Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche 
Aufklärung (BZgA). Hier werden laufend aktualisierte Informationen zum Thema Schwanger-
schaftsabbruch angeboten. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

22.08.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1904/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.06.2023
Erstellt
06.06.2023 10:43