A-W/0016/2023
Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und einseitiges Parkverbot für den Schulteweg
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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2025
5444 Zeichen
A-W /00 AY / 10l lf A-w 1001Gf ;)o ')__ ~ 32.12.0013 Frau Solf 25.03.2025 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 ..- - -- - - - - --, De?ß rnant I liMa 2 6. MRZ. 2025 STADT MÜNSTER . 3 1. MRZ. 2025 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und einseitige·s Parkverbot am Schulteweg • A-W/0016/2023 der CDU-Fraktion der BV-West vom 16.05.2023 Durchfahrtsverbot für Lkw (Anlieger frei) und Anbringen eines Hinweisschilds ,Bitte ganz rechts parken' für den Eupener Weg • , A-W/0014/2024 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 01.03.2024 Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausweisung eines Lkw-Durchfahrtsverbots mit Anlieger frei Regelung für den Schulteweg zu prüfen. Zudem wurde beantragt, ein einseitiges Parkver bot am rechten Fahrbahnrand auf Höhe der Einfahrt aus der Schmeddingstraße anzuordnen, um einfahrenden Lkw ein Abbiegen in den Schulteweq zu erleichtern. Der Antrag wird damit begründet, dass der Schulteweg aufgrund seiner baulichen Ausgestaltung nicht für Lkw- . Durchgangsverkehre geeignet sei und es laut Auskunft von Anwohnenden immer wieder zu Situationen käme, in denen Lkw ohne Anliegen einfahren und sich festfahren würden. Auch für den Eupener Weg liegt der Verwaltung ein Prüfauftrag vor, ein Lkw-Durchfahrtsverbot mit Anlieger-frei Regelung anzuordnen. Zudem wurde das Anbringen eines Zusatzzeichens ,,Bitte ganz rechts parken" angeregt, um auf die geringe Breite der Straße und die damit ein hergehende Notwendigkeit des platzsparenden Parkens hinzuweisen. Der Antrag wird damit begründet, dass der Eupener Weg aufgrund seiner geringen Fahrbahnbreite nicht für Lkw Durchgangsverkehre geeignet sei und es laut Auskunft von Anwohnenden immer wieder zu Situationen käme, in denen Lkw die auf dem Gehweg angelegten Beete mitnutzen müssten, um den Eupener Weg passieren zu können. Mit dem Hinweisschild „Bitte ganz rechts parken" könnte verdeutlicht werden, dass ein nicht platzsparendes Parken den Verkehr dort sehr stark behindern würde. .. · · Lkw-Durchtahrtsverbot: In den Einfahrtsbereichen in das Wohngebiet aus Fahrtrichtung Sentruper Straße und Waldeyer Straße bestehen bereits Lkw-Durchfahrtsverbote mit Anlieger-frei Regelung. Eine Zählung des Amtes für Mobilität und Tiefbau an der Sentruper Straße bestätigte, dass der Schwerlastver kehrsanteil entsprechend des Lkw-Durchfahrtsverbots sehr gering ausfällt (insgesamt 2 Fahr zeuge in den Spitzenstunden). Nach Rücksprache mit den mit Verkehrsfragen betrauten Fachämtern wurde entschieden, die bestehenden Durchfahrtsverbote für Lkw um einen Standort zu ergänzen. Künftig soll eben falls zum Schutz der Radfahrenden auf der Fahrradstraße Schmeddingstraße nur noch Lkw Anliegerverkehr zugelassen werden. Ebenfalls ist vorgesehen, in den Zufahrtsbereichen am. Ring und an der Albert-Schweitzer-Straße Vorhinweise auf die geltenden Lkw-Durchfahrtsver bote (jeweils in Fahrtrichtung Schmeddingstraße, Waldeyerstraße und Sentruper Straße) zu · platzieren, um Rangiervorgängen vorzubeugen. Beschränkungen und Verbote des fließenden . Verkehrs sind' gemaß äen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur anzuordnen, sofern diese zwingend erforderlich sind. Für die Anordnung von zusätzlichen Durchfahrtsver boten in einzelnen umliegender:, Wohnstraßen (hier Eupener Weg und Schulteweg) besteht unter anderem aufgrund des vnrg, rfannten_ positive : Messerqebnisses und der bereits beste henden Durchfahrtsverbote in den weseMtliche~ Zufahrtsstraßen in das Quartier keine Erfor derlichkeit. Der Anregung kann daher für den Schulteweg und Eupener Weg nicht entsprochen werden. Am Eupener Weg besteht zudem bereits aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über einer Höhe von vier Metern sowie ein Gefahrzeichen, das auf das unzureichende Lichtraumprofil hinweist. Haltverbot Schulteweg Das Parken in unübersichtlichen Kurven ist grundsätzlich gemäß der StVO nicht gestattet. In dem Kurvenbereich im Schulteweg befindet sich zudem eine längere Bordsteinabsenkung auf Höhe der Grundstückszufahrten. Für den Bereich der Bordsteinabsenkungen gilt bereits ein gesetzliches Parkverbot. Auf Basis eines Ortstermins mit der Feuerwehr wurde darüber·hinaus entschieden, das bereits bestehende gesetzliche Parkverbot im Kurvenbereich des Schulte wegs auf Höhe von Hausnummer 11-13 entsprechend einer Schleppkurvenberechnung· mit Hilfe einer Grenzmarkierung zu verlängern. Aus Fahrtrichtung Schmeddingstraße besteht auf den ersten 20 Metern des Schultewegs ein absolutes Haltverbot, das als Ausweichfläche dient. Die Einrichtung eines darüber hinausge henden Parkverbots ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich. Hinweisschild Eupener Weg Ein Hinweisschild mit dem Text „Bitte ganz rechts parken" ist in der StVO nicht verankert. Nach den Vorgaben der StVO sollte immer platzsparend geparkt werden. Aufgrund dessen ist die Aufstellung von Hinweistafeln am Eupener Weg nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. Sofern keine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, gilt gemäß der StVO zudem ein gesetz liches Parkverbot. Das Amt für Grünflächen. Umwelt und Nachhaltigkeit wurde bezüglich der in die Fahrgasse hineinragenden Äste darum gebeten, zu prüfen, ob ein Rückschnitt zur Verbes serung des Lichtraumprofils in Betracht kommt.
Originalantrag
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1\-'N /C0) 6}2023 CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 16.05.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER '\ ~ 1 7. MAI 2023 Amt für OOrl)flr- u. fteims~ &.ti rk:Mllfw · · ~ Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und einseitiges Parkverbot für den Schulteweg Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrsschilds Nr. 253 (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahr zeuge über 3,5 Tonnen) eln Durchfahrtsverbot für LKW für den Schulteweg zu erlassen. Durch die Zusatzbe zeichnung „Anlieger frei" soll sichergestellt werden, dass Anwohner weiterhin beliefert werden können (u.a. Müllabfuhr). Zudem soll durch ein einseitiges Parkverbot entlang der Hecke auf der rechten Seite (Einfahrt aus der Schmeddingstraße) zum einen sichergestellt werden, dass wenn ein LKW trotzdem dann unerlaubter Weise in den Schulteweg abbiegt auch um die Kurve kommt, und zum anderen gefährliche Konfrontationen mit dem Gegenverkehr in der nicht einsehbaren Kurve vermieden werden. CDU-Krei~verband Münster e.V. Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@,cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Begründung: Der Schulteweg ist aufgrund seiner sehr geringen Breite und der sehr engen Kurve nicht für den LKW-Durch fahrtsverkehr geeignet. Laut Aussagen von Anwohner kommt es dabei immer wieder zu Situationen, in dem sich ein LKW sozusagen 11festfährt" und nur durch die Hilfe der Anwohner in 11Millimeterarbeit" um die Kurve gelotst werden muss und auch die private Hecke an der Ecke der Kurve in Mitleidenschaft gezogen wird. In den Schulteweg biegen laut Aussagen der Anwohner hauptsächlich LKWs ab, die nach Navigationssystem fahren, da so die Schmeddingstraße und Waldeyerstraße als Fahrradstraßen umfahren werden könnten. Mit einem Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) wird man dem Problem Abhilfe schaffen, da auch die Navi gationssysteme durch die Aktualisierung ihrer Kartendaten den Schulteweg 11aus dem Programm nehmen werden". Zudem kann durch das elnseltige Parkverbot auf der rechten Seite (Einfahrt aus der Schmedding- . straße) eine zusätzliche Sicherheit gegen das Festfahren der LKWs sowie gefährliche Konfrontationen mit dem Gegenverkehr in der nicht einsehbaren Kurve (selbst bei einem PKW und einem Fahrrad, welche sich 1 entgegenkommen, ist es schon zu engl) vermieden werden. • I . gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster e.V. Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-rnuenster.de • www.cdu-m·uenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Schmeddingstraße
- Sentruper Straße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Schulteweg 1
- Eupener Weg
- Waldeyerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0016/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.05.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 10:09