AN/0623/2017
Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Steinneuerhof
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0623/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Steinneuerhof Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.8 Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Steinneuerhof; Antrag der CDU Fraktion AN/0623/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die V erwaltung wird gebeten, den Überlegungen von Straßen NRW entgegenzutreten, die asphaltier- ten Wege im Friedhof Steinneuerhof zu entsiegeln, um hierdurch Ökopunkte zu sammeln Sachstand 2018: Mit der Mitteilung 2881/2018 teilte die Verwaltung mit, dass auch nach den vorgesehenen Maßnah- men die einzelnen Gräberfelder erreicht werden können und Spaziergänge auch durch in der Mobili- tät eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger weiterhin möglich sein werden. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0623/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Steinneuerhof Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordn ung der Sitzung der BV2 - Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Überlegungen von Straßen NRW entgegenzutreten, die a s- phaltierten Wege im Friedhof Steinneuerhof zu entsieg eln, um hierdurch Ökopunkte zu sa m- meln. Begründung: Im Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 51n – Ortsumge- hung Meschenich, von der AS Brühl -Nord bis zur K27 bzw. B 51 alt auf dem Gebiet der Städte Brühl, Hürth und Köln, am Donnerstag, den 30.03.2017 wurde darauf hingewiesen, dass die ins Auge gefassten Ausgleichsflächen auf dem Friedhof Steinneuerhof nicht angerechnet werden dürften, da sie de facto in Randbereichen renaturiert seien. Die Höninger Bürger seien auch i n- soweit erneut betroffen, da bei Wegfall dieser Wege die Nutzungsmöglichkeiten als Naherh o- lungsgebiet stark eingeschränkt seien, insbesondere für solche Personen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen seien. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Der Vorhabenträger Straßen NRW widersprach d iesen Ausführungen. Das Konzept sei eine r- seits mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen(am 28.03.2017, also 2 Tage vor dem Erört e- rungstermin), weiterhin sei es lt. Vorhabenträger bei der Vielzahl der auf dem Friedhof verlaufenden Wege hinnehmbar, einige dieser Wege zu renaturieren. Es sind allerdings nicht irgendwelche Wege, sondern die beiden Längsachsen und die mittlere Querachse – d.h.die längsten Wege des Friedhofs – die entsiegelt werden sollen, Wege, die für alte und gehbehinderte Menschen eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Sollte der Hintergrund dieser Maßnahme sein, dass von den insgesamt 320.000 auszugleiche n- den Ökopunkten des Gesamteingriffs nach bisheriger Berechnung noch 146.000 auszugleichen sind, so müssen andere Flächen identifiziert werden, um das Ziel zu erreichen. Mit Befremden nimmt die CDU -Fraktion zur Kenntnis, dass bei dieser geplanten Maßnahme die BV2 z.B. durch einen OT erneut nicht eingebunden wird. Weitere Begründung folgt in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen. gez. Schykowski gez. Küpper
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hauptstraße 85
- Aachener Straße 220
- Straße 22
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0623/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 24.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27