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Neutralität der Oberbürgermeisterin Reker
AfD Antrag nach § 3 AN/1825/2023 vom 16.10.2023
Stand: Am 26.10.2023 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.10.2023 AN/1825/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Neutralität der Oberbürgermeisterin Reker Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass Frau OB Henriette Reker sowohl bei Twitter als auch in An- sprachen außerhalb des Rates die gebotene Neutralität als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ver- missen lässt. Der Rat rügt die fehlende Neutralität und fordert die Oberbürgermeisterin auf sicherzustellen, dass diese jederzeit sowohl online als auch offline gewahrt bleibt. Begründung: Die Oberbürgermeisterin hat am 16. September 2023 zu der am selben Tag geplanten lebensbeja- henden Menschenrechtsdemonstration in Köln über die sozialen Medien betont, sie fände es „gut, dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen“. Diese Unterstützungsbekundung ohne jegliche Sachkenntnis der auf dem Grundgesetz basierenden Anliegen der Lebensrechtbewegung hat faktisch zu den gewalttätigen Gegendemonstrationen bei- getragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Kölner Polizei ein weiteres Mal unvorbereitet und über- fordert reagierte, wurden friedliche Teilnehmer, darunter viele Familien mit Kindern, erheblich ge- fährdet und der Ruf der Stadt Köln als straffreier Raum für linksextreme Gewalttäter erneut bestätigt. Inzwischen wurden von den Organisatoren konsequenterweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde und - 2 - eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin wegen Verletzung ihrer Dienstpflich- ten beim Innenminister der Landes NRW eingereicht. (siehe Brief an die Fraktionen des Herrn Hei- demüller). Damit verbunden ist – unabhängig vom Ausgang dieser Beschwerden – ein weiterer bundesweiter Ansehensverlust für die Stadt Köln. Der Rat der Stadt Köln ist daher aufgefordert die Handlungsweise der Oberbürgermeisterin zu rügen und diese dazu aufzufordern, in Zukunft die gebotene Neutralität jederzeit walten zu lassen. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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