Mandari Insight

AN/1825/2023

Neutralität der Oberbürgermeisterin Reker

AfD Antrag nach § 3 16.10.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 3.1.12

AfD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

AfD Antrag nach § 3

2445 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Henriette Reker 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.10.2023 
AN/1825/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.10.2023 
 
Neutralität der Oberbürgermeisterin Reker 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass Frau OB Henriette Reker sowohl bei Twitter als auch in An-
sprachen außerhalb des Rates die gebotene Neutralität als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ver-
missen lässt. 
Der Rat rügt die fehlende Neutralität und fordert die Oberbürgermeisterin auf sicherzustellen, dass 
diese jederzeit sowohl online als auch offline gewahrt bleibt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Oberbürgermeisterin hat am 16. September 2023 zu der am selben Tag geplanten lebensbeja-
henden Menschenrechtsdemonstration in Köln über die sozialen Medien betont, sie fände es „gut, 
dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen“. 
Diese Unterstützungsbekundung ohne jegliche Sachkenntnis der auf dem Grundgesetz basierenden 
Anliegen der Lebensrechtbewegung hat faktisch zu den gewalttätigen Gegendemonstrationen bei-
getragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Kölner Polizei ein weiteres Mal unvorbereitet und über-
fordert reagierte, wurden friedliche Teilnehmer, darunter viele Familien mit Kindern, erheblich ge-
fährdet und der Ruf der Stadt Köln als straffreier Raum für linksextreme Gewalttäter erneut bestätigt. 
 
Inzwischen wurden von den Organisatoren konsequenterweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde und

- 2 - 
 
eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin wegen Verletzung ihrer Dienstpflich-
ten beim Innenminister der Landes NRW eingereicht. (siehe Brief an die Fraktionen des Herrn Hei-
demüller). 
Damit verbunden ist – unabhängig vom Ausgang dieser Beschwerden – ein weiterer bundesweiter 
Ansehensverlust für die Stadt Köln. 
Der Rat der Stadt Köln ist daher aufgefordert die Handlungsweise der Oberbürgermeisterin zu rügen 
und diese dazu aufzufordern, in Zukunft die gebotene Neutralität jederzeit walten zu lassen. 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
TOP 3.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1825/2023
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
16.10.2023
Erstellt
16.10.2023 10:43