0591/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 (AN/0047/2024) betreffend „Öffentliche Parkflächen mit Versickerungspflaster“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1972 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 0591/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 (AN/0047/2024) betreffend „Öffentliche Parkflächen mit Versickerungspflaster„ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es auf dem Kölner Stadtgebiet Beispiele für öffentliche Parkflächen, die mit Versi-cke- rungspflaster ausgestaltet sind?“ 2. „Wenn ja, welche Erfahrungen sind damit gemacht worden?“ 3. „Wenn nein, gibt es Gründe, die dagegensprechen?“ 4. „Könnte die Stadtverwaltung sich vorstellen, öffentliche Parkflächen testweise oder auch flächendeckend mit Versickerungspflaster zu bauen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Im Stadtbezirk Rodenkirchen wurde beispielsweise der P+R Parkplatz Marienburg am Heinrich-Lübke-Ufer mit Versickerungspflaster gestaltet. Zu 2: Bisher wurden mit dem Versickerungspflaster gute Erfahrungen gemacht. Die Versicke- rung des o.g. P+R Platzes funktioniert seit Jahren problemlos. Zu 3: Grundsätzlich sprechen keine Gründe gegen den Einbau von Versickerungspflaster. Es ist jedoch zu beachten, dass der Einbau nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und je nach Baumaßnahme im Einzelfall zu prüfen ist. Ein hoher Baumbestand oder hohe Verkehrsbelastungen könnten ggf. gegen einen Einbau sprechen. Auch ist der Einbau nicht in allen Wasserschutzzonen zulässig, da Schadstoffe eventuell sofort ins Grundwasser gelangen könnten. Ebenso ist ein erhöhter Reinigungsaufwand der Parkflächen erforderlich, um die Drainfunktion des Pflasters dauerhaft zu gewährleisten. Zu 4: Der Einbau von Versickerungspflaster wird bei Neuplanungen bereits berücksichtigt und stets geprüft (Stichwort: Wasser zum Baum).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0591/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.05.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 12:16