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0591/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 (AN/0047/2024) betreffend „Öffentliche Parkflächen mit Versickerungspflaster“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.05.2024, TOP 7.3.10.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1972 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0591/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 (AN/0047/2024) betreffend 
„Öffentliche Parkflächen mit Versickerungspflaster„ 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Gibt es auf dem Kölner Stadtgebiet Beispiele für öffentliche Parkflächen, die mit Versi-cke-
rungspflaster ausgestaltet sind?“ 
2. „Wenn ja, welche Erfahrungen sind damit gemacht worden?“ 
3. „Wenn nein, gibt es Gründe, die dagegensprechen?“ 
4. „Könnte die Stadtverwaltung sich vorstellen, öffentliche Parkflächen testweise oder auch 
flächendeckend mit Versickerungspflaster zu bauen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Im Stadtbezirk Rodenkirchen wurde beispielsweise der P+R Parkplatz Marienburg am 
Heinrich-Lübke-Ufer mit Versickerungspflaster gestaltet. 
 
Zu 2: Bisher wurden mit dem Versickerungspflaster gute Erfahrungen gemacht. Die Versicke-
rung des o.g. P+R Platzes funktioniert seit Jahren problemlos. 
 
Zu 3: Grundsätzlich sprechen keine Gründe gegen den Einbau von Versickerungspflaster. Es 
ist jedoch zu beachten, dass der Einbau nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist 
und je nach Baumaßnahme im Einzelfall zu prüfen ist. Ein hoher Baumbestand oder hohe 
Verkehrsbelastungen könnten ggf. gegen einen Einbau sprechen. Auch ist der Einbau nicht in 
allen Wasserschutzzonen zulässig, da Schadstoffe eventuell sofort ins Grundwasser gelangen 
könnten. Ebenso ist ein erhöhter Reinigungsaufwand der Parkflächen erforderlich, um die 
Drainfunktion des Pflasters dauerhaft zu gewährleisten. 
 
Zu 4: Der Einbau von Versickerungspflaster wird bei Neuplanungen bereits berücksichtigt und 
stets geprüft (Stichwort: Wasser zum Baum).

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0591/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.05.2024
Erstellt
14.02.2024 12:16