3187/2022
Linienführung der StadtBahnSüd durch die Wasserschutzzone am Verteilerkreis und am Autobahnkreuz Köln-Süd, Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen für die Sitzung am 07.11.2022 (AN/1641/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4810 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 3187/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Linienführung der StadtBahnSüd durch die Wasserschtuzzone am Verteilerkreis und am Autobahnkreuz Köln-Süd, Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen für die Sitzung am 07.11.2022 (AN/1641/2022) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen hat eine schriftliche Anfrage zur „Lini- enführung der Nord-Süd-Stadtbahn, 4. Baustufe, durch das Wasserschutzgebiet am Verteilerkreis Bonner Straße/Militärring und am Autobahnkreuz Köln-Süd“ (AN/1641/2022) für die Sitzung am 07.11.2022 mit folgendem Wortlaut gestellt: „Im Wasserschutzgebiet II sind bereits zahlreiche Baumaßnahmen in den zurückliegenden Jahren ausgeführt worden (Ausbau der Tankstelle, Erweiterung Verteilerkreis, Vorfluter Süd, Um- und Aus- bau des Wasserwerks, Verlegung des Sees im Baugebiet Rondorf-Nordwest, Regenentwässerung des Verteilerkreis, Fundamentierung des Kunstwerks, Brückenbauwerk für die Abbiegespur der BAB A4 zur A555, Rückbau der östlichen am Kreisverkehr gelegenen Tankstelle, sowie zuletzt die Neuan- ordnung der auslaufenden Fahrspuren BAB A555 am Kreisverkehr) sowie in Planung (Erweiterung der BAB A4 einschl. Erneuerung Brückenquerung nach Rondorf). Die Auswirkungen der verschiedenen Linienführungsvarianten der Nord-Süd-Stadtbahn nach Meschenich werden zurzeit hinsichtlich des Gewässerschutzes in der Wasserschutzzone II geprüft. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten. 1. Welche Auflagen sind bei Baumaßnahmen in der Schutzzone II zu berücksichtigen? Wie kann eine Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen, insbesondere einer unterirdischen Lini- enführung (Tunnel- oder Trog-Lösung) in der Wasserschutzzone erreicht werden? 2. Wie verändert sich die Risikobewertung für Baumaßnahmen bei zunehmender Eingriffstiefe in den Boden (Wasserschutzzone II)? 3. Wie werden die ausgehenden Risiken im Vergleich qualifiziert? a) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (im Schotterbett) b) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (geschlossenen Oberfläche z.B. Betonbodenplatte mit kontrollierter Entwässerung) c) einer Trasse in einem nach oben offenen Trog, d) eines Tunnels, e) einer Hochbahntrasse oder Brücke, f) einer zweispurigen Straße, g) einer Autobahn, h) einer Tankstelle, i) eines LKW-Parkplatzes, h) eines Fahrradweges 2 4. Welche Auswirkungen hätte eine vorübergehende Stilllegung von 1 bis 2 Förderbrunnen der Brunnengalerie (für mehrere Monate)? Welche Aus- und Wechselwirkungen wären bei endgültiger Stilllegung einer der mittig gelegenen Brunnenanlagen und entsprechender Ergänzung einer solchen zum Ende der Brunnengalerie zu berücksichtigen? 5. Wie unterscheiden sich die Auswirkungen von Unfällen durch z.B. Verunreinigungen ca. 10 m innerhalb der nördlichen Grenze der Schutzzone II gegenüber solchen die sich ca. 10 m außerhalb ereignen? 6. Im Wasserwerk Hochkirchen werden Aktivkohlefilter zur Vorreinigung des Trinkwassers ein- gesetzt. Welche beim Bau und Betrieb üblicherweise eingesetzten Materialien und Betriebsmittel würden beim Eindringen in den Boden von den Filtern nicht erfasst? 7. Das Wasserwerk Hochkirchen ist eines von 10 Wasserwerken im Stadtgebiet Köln, die alle untereinander verbunden sind. Könnte im Falle eines Ausfalls die Trinkwasserversorgung temporär durch andere Werke kompensiert werden?“ Stellungnahme der Verwaltung Der beauftragte Fachgutachter arbeitet im Auftrag der Verwaltung derzeit eine Gefährdungsbeurtei- lung und Risikoabschätzung zu den geplanten Trassen in der Wasserschutzzone aus. Im Rahmen der Begutachtung ist insbesondere zu bewerten, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantitativer und qualitativer Hinsicht, zu jeder Zeit ge- währleistet sein muss. Darüber hinaus sind Vorschläge und Maßnahmen zur Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die gültige Wasserschutzgebietsverordnung Hoch- kirchen beachtet. Die Bearbeitung des Gutachtens ist noch nicht abgeschlossen. Es erfolgen noch die abschließenden Abstimmungen mit dem Betreiber des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie der Unteren Wasserbehörde der Stadt Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt. Vor dem Hin- tergrund des noch nicht finalisierten und damit noch nicht belastbaren Gutachtens können die gestell- ten Fragen derzeit nicht beantwortet werden. Es ist vorgesehen, dass die Gutachten dem für Anfang 2023 geplanten Beschluss zur Trassenfestlegung als Anlage beigefügt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bonner Straße
- Am Verteilerkreis
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Details
- Aktenzeichen
- 3187/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 27.09.2022 17:31