2158/2025
Stadtwerke Köln GmbH - Ergebnissicherungskonzept
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 27.06.2025 2158/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Stadtwerke Köln GmbH - Ergebnissicherungskonzept I. Hintergrund Mit Schreiben vom 19.06.2024 übermittelte die Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) einen Bericht an die Oberbürgermeisterin und den Finanzausschuss (Bericht nach § 113 Abs. 5 GO NRW) auf Basis des im Aufsichtsrat beratenen Ergebnissicherungs- konzepts (ESK) zur Initiierung der Befassung der zuständigen Gremien infolge des seitens SWK identifizierten Handlungsbedarfs. Das als Anlage übermittelte ESK wurde zunächst in die Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 24.06.2024 eingebracht. Es verweist einleitend darauf, dass auf Basis der aufgezeigten strategischen Investitionspla- nungen und damit verbundenen Finanzierungsfragen akuter Handlungsbedarf des Stadtwerke Köln Konzerns (SWK-Konzern) festgestellt wurde. Die Transformation im Energie- und Ver- kehrsbereich erfordere hohe Investitionen gerade für Stadtwerke in Deutschland. Der sich mit 10 Mrd. Euro. abzeichnende Investitionsbedarf allein für den SWK-Konzern für den Zeitraum 2023 – 2035 sei in dieser Höhe und mit den bisherigen Finanzierungsmodellen nicht zu ge- währleisten. Das ESK umfasst laut SWK die Überprüfung und Überarbeitung der folgenden Punkte: 1. Überprüfung der Investitionen hinsichtlich Erreichung der strategischen Ziele pro Kon- zerngesellschaft, 2. Nachschärfen der Investitionsmaßnahmen nach Realisierbarkeit und Restriktionen, 3. Identifikation weiterer Zuschuss- und Finanzierungsquellen für die jeweiligen Investitio- nen, 4. Abstimmung mit Stadt Köln bezüglich Ausschüttungspolitik und Eigenkapitalzuführung unter Betrachtung der strategischen Ziele der Stadt Köln 5. Verantwortlichkeit zur Entwicklung von Handlungsoptionen liegt jeweils bei der operati- ven Konzerngesellschaft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien. 2 Weiter wurde vereinbart, dass für im Rahmen des Gegenstromprinzips identifizierte, nicht ge- löste Problemstellungen zwischen SWK und einer Konzerngesellschaft eine Lösung auf der politischen Ebene mit Befassung der zuständigen, städtischen Gremien initiiert werden muss. Im Kern hielt das dem o.g. Bericht beigefügte Konzept fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine Bonität nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des SWK-Konzerns gestärkt wird“. Als maximales jährliches Defizit der KVB, welches vom Stadtwerke Köln Konzern zu tragen sei, wurde im Ergebnissicherungskonzept ein Wert von 160 Mio. Euro beziffert. Hierbei wurden folgende Prämissen formuliert: - Insgesamt betrage das Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns ca. 230 Mio. Euro bei langfristig gesicherter Bonität. Das Ergebnispotential setze sich aktuell zusammen aus Gewinnabführungen der GEW (rund 200 Mio. Euro), der HGK (rund 10 Mio. Euro) und der AWB (rund 15 Mio. Euro) sowie weiteren Beteiligungsergebnissen und dem SWK- Eigenergebnis (rund 5 Mio. Euro), - Das ESK sei dynamisch. Sollten sich zum Beispiel das Ergebnis-potential und/oder die auszugleichenden Verluste verändern, hätte dies Auswirkungen – auch auf den Ver- lustdeckel, - Der SWK-Konzern werde auch künftig die Bereitstellung und den Betrieb der Schwimmbäder der KölnBäder gewährleisten und die Verluste der KölnBäder tragen, - Weiterhin wird der Stadtwerke Köln Konzern durch die KVB den öffentlichen Perso- nen-nahverkehr in Köln sicherstellen. Unter der Voraussetzung der Fortführung der Ausschüttung von 50 Mio. Euro an die Stadt Köln und der Übernahme der Verluste der KölnBäder ist ein Verlustausgleich von max. 160 Mio. Euro bei der KVB aus dem Kon- zern heraus finanzierbar, - Wesentliche Beteiligungsverkäufe im Stadtwerke Köln Konzern finden nicht statt. Die Mitteilung nach 113 Abs. 5 GO NRW wurde in der Juni-Sitzung des Finanzausschusses zunächst vertagt und schließlich in der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 23.09.2024 beraten und zur Kenntnis genommen. II. Aufstellung, Beratung und Beschluss des Doppelhaushalt 2025/2026 Der im November 2024 eingebrachte Entwurf für einen Doppelhaushalt 2025/2026 sah für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zunächst eine (unveränderte) Ausschüttung von 50 Mio. Euro vor. Im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf wurde ergänzend ausgeführt, dass entgegen der Vorgehensweise bei anderen Gesellschaften, auf eine Erhöhung der Ausschüttung des SWK-Konzerns über die in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung verankerten Ansätze hinaus verzichtet wurde, da angesichts der finanziellen Herausforderungen durch die Mobili- täts- und Energiewende die derzeit eingeplante Höhe von 50 Mio. Euro in den kommenden Jahren in Abhängigkeit der politischen Weichenstellungen ohnehin zu evaluieren sein werde. Für die Haushaltsplanung der Jahre 2025 und 2026 sei angesichts der in den letzten Jahren erzielten Jahresergebnisse und Verzicht auf entsprechend erhöhte Ausschüttungen jedoch davon auszugehen, dass die eingeplante Ausschüttung in Höhe von 50 Mio. Euro p.a. reali- siert werden könne. 3 Diese Annahme bestätigte sich. Angesichts sich abzeichnender außerordentlicher Gewinne bei der RheinEnergie AG im Jahr 2024 entschloss sich der Rat der Stadt Köln im Rahmen der Haushaltsberatungen sogar dazu, die Ausschüttung der Stadtwerke Köln in den Haushaltsjah- ren 2025 und 2026 auf 77,33 Mio. Euro und 77,53 Mio. Euro zu erhöhen, um damit eine Ab- senkung des Grundsteuerhebesatzes von 515 v.H. auf 475 v.H. und die damit verbundenen Ertragsausfälle gegenzufinanzieren. Mit Begleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschloss der Rat der Stadt Köln am 13.02.2025 weiter: "Das Ergebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentli- chen Weichenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Ver- waltung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu erarbeiten und der Politik vorzulegen." Im jüngst vorgestellten Jahresabschluss der SWK GmbH wurde für die KVB ein Verlust von 185,1 Mio. Euro und für die KoelnBäder GmbH von 22,4 Mio. Euro übernommen. Im gesam- ten SWK-Konzern wurden gleichzeitig 160,6 Mio. Euro thesauriert, d.h. Gewinnrücklagen zu- geführt, insbesondere um die Eigenkapitalbasis angesichts der Investitionserfordernisse der Zukunft zu stärken. Unabhängig von diesen aktuellen Zahlen sieht die Verwaltung jedoch grundlegenden Diskussions- und Handlungsbedarf. Es gilt, die verschiedenen Erwartungen auszutarieren, denn die aktuellen Ergebniswicklungen innerhalb des Konzerns insbesondere im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge haben gravierende Auswirkungen auf dessen Fi- nanzierungsstruktur. III. Weitere Vorgehensweise Um eine Berücksichtigung der wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Haushalt zu berücksichtigen und mit den sonstigen Handlungserfordernissen des Haushalts in Einklang zu bringen, sollte der Beratungsprozess so zielorientiert geführt abgeschlossen werden, dass die Erkenntnisse im Frühjahr 2026 in den Aufstellungsprozess für den Haushalt 2027 einfließen können. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung folgende Struktur des weiteren Beratungs-pro- zesses vor: Um die Beratungsprozesse zu strukturieren soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Hand- lungsalternativen und -optionen für weitere politische Beratungen im Rahmen eines politi- schen Begleitgremiums erarbeiten und mit Kostenschätzungen oder einem finanziellen Rah- men versehen. Als Mitglieder des Lenkungskreises sind vorzusehen: - ein*e Vertreter*in des Amtes des*der Oberbürgermeister*in, - die*der Verkehrsdezernent*in, - ein*e Vertreterin des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) als ÖPNV-Auf- gabenträgerin, - die*der Stadtkämmerer*in / Beteiligungsdezernent*in, - ein*e Vertreter*in des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, - ein*e Vertreter*in der KVB, 4 - der*die Vorsitzende*r der Geschäftsführung der SWK GmbH, - das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung der SWK GmbH, - die*der Dezernent*in für Stadtentwicklung. Die Vorschläge sollen in ein politisches Begleitgremium eingebracht werden, welches sich aus je zwei Mitgliedern der im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen (ei- nem Mitglied des Fraktionsvorstandes sowie einem weiteren Mitglied) zusammensetzen sollte. Durch die Benennung von insg. zwei Mitgliedern können die Fraktionen auch den unter- schiedlichen Betroffenheiten (gesamtstädtische Finanzierungs- und Priorisierungsfragen ebenso wie den wichtigen verkehrsfachlichen Themen) Rechnung tragen. Das Begleitgremium sollte unmittelbar nach der Sommerpause die Arbeit aufnehmen. Um eine kontinuierliche Begleitung sicherzustellen, ist eine Vertretung oder ein Austausch der be- nannten Mitglieder bis zum Abschluss des Projekts möglichst zu vermeiden. Aufgabe des Gremiums ist die kontinuierliche und vertrauensvolle Begleitung des Lenkungs- kreises. Das Begleitgremium tagt nicht-öffentlich und soll dem Lenkungskreis als Beratungs- gremium zur Verfügung stehen, um in Abhängigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen Handlungsvorschläge und -empfehlungen für den anschließenden Haushaltsberatungspro- zess zu entwickeln, zu prüfen und fachlich und finanziell zu diskutieren und zu bewerten. Das Begleitgremium hat keine abschließende Entscheidungskompetenz, sondern soll in engem Zusammenspiel mit dem Lenkungskreis die Handlungsalternativen aufbereiten und mit einem Votum versehen. Die die Sphäre der Stadt betreffenden Entscheidungen sollen soweit erforderlich im Rahmen des Haushaltsprozesses und damit final durch den Rat der Stadt Köln getroffen werden. Um den multidimensionalen Beratungsprozess des Ergebnissicherungskonzepts professionell zu unterstützen und Erfahrungen anderer Aufgabenträger sowie Verkehrsunternehmen best- möglich einbinden zu können, wird seitens SWK über eine externe Projektsteuerung ein pro- fessionelles Projektmanagement des Gesamtprojekts sowie eine fachliche Unterstützung zu- gunsten des Lenkungskreises in Abhängigkeit der dortigen Beratungsbedarfe sichergestellt. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2158/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 10:15